Beichte

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Die Sakramente
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Die sieben Sakramente
Sakramentalien

Die Beichte ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. Sie wird auch Sakrament der Vergebung, der Buße oder der Versöhnung genannt. Das Bußsakrament ist eine liturgische Handlung und der einzige ordentliche Weg, um Vergebung und Nachlass seiner schweren Sünden zu erlangen, die nach der Taufe<ref> vgl. Konzil von Trient, 14. Sitzung, can. 7; Die Taufe ist der erste Heilsanker, die Beichte der Zweite: aus: Päpstlicher Rat zur Förderung der Neuevangelisierung: Barmherzigkeit feiern. Liturgische Anregungen. Jubiläum der Barmherzigkeit 2015-2016. Schwabenverlag 2015, S. 41 (96 Seiten; ISBN 978-3-7966-1680-8); "Bekannt ist das Wort des hl. Hieronymus (In Isai 3, 8), das in der Folge die volle Zustimmung aller Gottesgelehrten fand: die Buße (d.h. die Beichte) ist die zweite Rettungsplanke. Denn wie es beim Schiffbruch nur eine Möglichkeit gibt, sein Leben zu retten, dass man nämlich durch einen glücklichen Zufall irgend eine Planke des Wracks an sich zu bringen vermag, so ist einer nach Verlust der Taufunschuld ganz sicher verloren, wenn er sich nicht an die Rettungsplanke der Buße anklammert. in: 1566 Catechismus Romanus, II. Teil: Fünftes Kapitel: Vom Bußsakrament."; vgl. Thomas von Aquin - Summa Theologiae, IIIª q. 84 a. 6 arg. 1, IIIª q. 90 a. 4 arg. 1.</ref> begangen wurden. Man nennt sie auch die "Mühevolle Taufe. Die Beichte ist das zweite Gebot der Kirche.

In der Beichte vergibt Jesus Christus dem Pönitenten (Büßer) seine Schuld und wendet ihm die Früchte seines Leidens und seines Todes am Kreuz zu. Gott vergibt dem Bekennenden durch Vermittlung und Worte des Priesters. Nur ein geweihter Priester, der auch rechtlich dazu befähigt wurde (Beichtjurisdiktion), hat die Vollmacht, das Beichtsakrament zu spenden (vgl. Beichtvater).

Das Bußsakrament entspricht auch einem berechtigten und natürlichen, dem menschlichen Herzen innewohnenden Bedürfnis, sich jemandem zu eröffnen. Zur Vorbereitung auf die Beichte empfiehlt die Kirche den Gewissensspiegel (Beichtspiegel).

Der barmherzige Vater und die Rückkehr des verlorenen Sohnes (Lk 15,11-32) - gemalt von Rembrandt

Die Einsetzung des Bußsakramentes: Das Ostergeschenk Jesu<ref>Predigt von Johannes Paul II. am 22. April 2001 auf dem Petersplatz, Osservatore Romano, 11. Mai 2011, S. 11.</ref>

Am Abend des Auferstehungstages erschien Jesus den Aposteln und sprach zu ihnen : „Friede sei mit euch ! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch." Nach diesen Worten hauchte er sie an und sprach : „Empfanget den Heiligen Geist ! Denen ihr die Sünden nachlasse!, denen sind sie nachgelassen, und denen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten" (vgl. Joh. 20, 19-23).

Christus kommt in seiner Liebe dem Sünder durch ein besonderes Sakrament zu Hilfe. In seinem Erdenleben hat er den bußfertigen Sündern ihre Sünden vergeben und am Kreuz die Schuld der ganzen Menschheit gesühnt. Alle Priester haben nun die Vollmacht, in seinem Namen Sünden nachzulassen. Er hat das Sakrament der Buße seiner Kirche anvertraut.<ref> Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#84. Das Sakrament der Buße.</ref>

Sündenvergebung

Voraussetzung für die Sündenvergebung in der Beichte sind:

Leicht zu merken sind die sechs b's: beten (Gott um Hilfe bitten), besinnen (unterscheiden im Gehirn), bereuen (im Herzen), beichten (mit dem Mund), büßen (alles ertragen), bessern (mit Werken, Taten).<ref>vgl. Petrus Canisius: Catechismus maior#Vom Sakramente der Buße: Johannes Chrysostomus.</ref>

In der Beichte sind alle schweren Sünden (einschließlich der Zahl und der erschwerenden Umstände) zu bekennen, deren man sich nach sorgfältiger Gewissenserforschung reumütig bewusst ist. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des Glaubenden ist es angeraten, auch lässliche Sünden zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte sakramental vergeben werden, lässliche auch außerhalb, so durch Gebet, gute Werke und besonders durch den würdigen Empfang der heiligen Kommunion. Wer nicht leicht seine Sünden vor dem Priester aussprechen kann, der soll vor der Beichte ein bißchen Wein trinken. Das löst seine Zunge die Sünden zu bekennen.<ref>Hans Buob in einem Vortrag, ausgestrahlt von K-TV.</ref>

In der Kirchengeschichte hat sich das Bewusstsein davon, dass der rückfällige Getaufte beichten darf, also eine sakramental wirksame Wiederherstellung der Taufgnade überhaupt möglich ist, allmählich durchgesetzt. Im Prinzip war die Vollmacht der Kirche zur Sündenvergebung aber schon im Evangelium fest enthalten.

Im übrigen "muss" (im Sinne von Zwang) niemand irgendwo je beichten; die Beichte ist immer ein höchstpersönlicher Akt, da sie sonst auch nicht lebensnah "funktioniert". Im Gegenteil: Die Christen dürfen beichten; und so ihre sakramentale Taufe, den Bund mit Gott, immer wieder aktualisieren, wie auch in der Eucharistie.

Jedoch um die Eucharistie zu empfangen, darf man nicht in schwerer Sünde ("Todsünde") leben. Diese Menschen "müssen" zunächst beichten und die Absolution bekommen. Jeder Katholik sollte vor dem Empfangen der sakramentalen Kommunion sein Gewissen prüfen, um die Gnade Gottes würdig zu erhalten. Somit ist das Beichten fest mit der Eucharistie verbunden. Denn nur derjenige der weiß dass er fehlerhaft ist und es sich eingestehen kann und vor Gott Reue empfindet, der hat das göttliche Geschenk der Vergebung - also die Beichte - verstanden.

Die sakramentale Sündenvergebung in der Taufe, der Beichte und der Kommunion (des Blutes) wird in der Offenbarung des Johannes mit den Worten ausgedrückt {Offb 22, 14: "Selig, wer sein Gewand (der Seele) wäscht: Er hat Anteil am Baum des Lebens und er wird durch die Tore in die Stadt eintreten können.<ref>Predigt von Dr. Josef Spindelböck</ref>

Wirkungen der Beichte

1. Das Bußsakrament tilgt nach der Taufe begangenen, (vor allem) schweren Sünden,

2. es lässt die ewige Strafe der Hölle und wenigstens einen Teil der zeitlichen Strafe nach,

3. es verleiht helfende Gnade zu einem frommen Leben.

4. es erteilt oder vermehrt die Heiligmachende Gnade. Zugleich werden auch alle Verdienste wiedergegeben, die durch die schwere Sünde verloren gegangen waren.<ref>Katholische Glaubenslehre (Graf von Galen)#Die Buße.</ref>

Absolution

Papst Johannes Paul II. als Beichtvater im Beichtstuhl

"Wären eure Sünden auch rot wie Scharlach, sie sollen weiß werden wie Schnee." (Jes 1,18)

"Selig, wer sein Gewand (der Seele) wäscht: Er hat Anteil am Baum des Lebens und er wird durch die Tore in die Stadt eintreten können." (Offb 22, 4), KKK 1470

Bei der Absolution (von lat. absolutio "Freisprechung") in der Einzelbeichte geschieht die sakramentale Lossprechung von den Sünden durch einen Priester, der dabei die Absolutionsformel spricht: „„Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Dabei legt der Priester dem Beichtenden die Hand auf oder streckt die Hand zum Segen aus.

Der Glaubende, der sich mit der richtigen inneren Verfassung zur Beichte begibt, macht nicht die Erfahrung der verurteilenden Gerechtigkeit, sondern der vergebenden Liebe,<ref> 17. April 1986 Ansprache an die Vollversammlung der Kongregation für die Sakramente Erstbeichte und Generalabsolution.</ref> der Barmherzigkeit Gottes.

Gemäß dem Willen Christi und der unveränderlichen Tradition der Kirche, darf die sakramentale Lossprechung jenen nicht erteilt werden, die ihrer Ablehnung Ausdruck verleihen, mit dem göttlichen Gesetz übereinzustimmen, auch wenn ihre mangelnde Bereitschaft nur eine einzige schwere Materie (Reue, die Beichte, Genugtuung) betrifft.<ref> vgl. Konzil von Trient, 14. Sitzung, c. 4; Johannes Paul II., Brief an den Großpönitentiar Kardinal William W. Baum vom 22. März 1996.</ref>

Die Lossprechung durch einen an einer Sünde gegen das sechste Gebot beteiligten Priester (sog. absolutio criminalis) ist außer in Fällen der Todesgefahr ungültig (CIC can. 977) und zieht für den Priester die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1). Das bedeutet:, Wenn ein Priester mit einer anderen Person Unzucht treibt, kann dieser Priester nicht der beteiligten anderen Person die Lossprechung von dieser Sünde erteilen.

Sakramentaler Zusammenhang

Die Aussage aus dem Credo "Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung des Fleisches und das ewige Leben" meint verschiedene Aspekte desselben sakramentalen Geheimnisses. Heiliger Geist, Kirche, Taufe, Buße, Gemeinschaft und ewiges Leben sind Ausdruck des einen Heils, welches Gott den Menschen verheißt.

Der Empfang der sakramentalen Kommunion im Zustand der schweren Sünde ist unwürdig und stellt selbst eine schwere Sünde dar. Wiederverheiratete Geschiedene sind so lange vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen, als sie objektiv in schwerer Sünde (Ehebruch) leben: "Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, 'sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind'."<ref> Johannes Paul II.: Familiaris consortio, Nr. 84.</ref>

Sündenfolgen und Buße

Je nach Art und Zahl der Sünden hat der Beichtvater unter Berücksichtigung der Verfassung des Pönitenten heilsame und angemessene Bußen aufzuerlegen; der Pönitent ist verpflichtet, diese persönlich zu verrichten (CIC can 981).

Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sündenschulden des Menschen vergeben, nicht jedoch alle Sündenstrafen - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch Gebet, gute Werke, Teilnahme an der Hl. Messe, Wallfahrten, Almosen und Ähnliches getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche diese "Tätigkeiten" einen Ablass, was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der zeitlichen (diesseitigen) Sündenstrafen mit günstiger Wirkung auch für das Purgatorium bedeutet.

Wie soll ich beichten?

Man Muss deutlich und aufrichtig beichten. Man schäme sich nicht, aufrichtig zu beichten. Es ist doch besser, seine Sünden einem Priester zu bekennen, der zu ewigem Stillschweigen verpflichtet ist, als immer unruhig in Sünden zu leben, unglückselig zu sterben und am Jüngsten Tag vor aller Welt zu Schanden zu werden.<ref>Katholische Glaubenslehre (Graf von Galen)#Das Sakrament der Buße, Nr. 113.</ref>

Wer unwissentlich in der Beichte etwas Wichtiges ausgelassen hat, braucht es nur in der nächsten Beichte nachzuholen. Wenn man in der Beichte eine schwere Sünde auslässt, so ist die Beichte ungültig und man begeht eine zusätzliche schwere Sünde. Wer durch eigene schwere Schuld ungültig gebeichtet hat, muss eine Wiederholungsbeichte ablegen und sich über alle Todsünden seit der letzten gültigen Beichte anklagen.<ref>Katholische Glaubenslehre (Graf von Galen)#Das Sakrament der Buße, Nr. 114.</ref>

Wie oft darf ich beichten?

Wer sich in schwerer Schuld weiß, erwecke vollkommene Reue, bitte Gott von Herzen um Verzeihung und gehe bald (sobald wie möglich<ref>Alfons Maria von Liguori: Das große Mittel des Gebetes#REGELN UM RICHTIG ZU LEBEN, Nr. 6</ref>) zur Beichte.<ref> Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands 1955#CHRISTLICHE TAGES- UND LEBENSORDNUNG: Ein guter Rat leitet dazu an, zur Beichte zu gehen, bevor man wieder in die Sünde fällt oder zumindest sofort danach. : Robert Bellarmin: Kleiner Katechismus#Die Beichte.</ref> Die von der Kirche verlangte jährliche Beichte (vgl. KKK, Nr. 1457), ist ein Minimum für das Überleben des Seele (ähnlich der Intensivstation für den Körper). Dieses gilt auch, wenn man sich keiner schweren Sünde bewusst ist.<ref>Beichten während der Fastenzeit. Die Regel „einmal im Jahr“ lässt Raum für Flexibilität Zenit am 26. Februar 2016</ref> Der Gläubige sollte wenigstens an den Hauptfesten: Weihnachten, Ostern und Pfingsten (oder zwischen Ostern und Weihnachten) die sakramentale Lossprechung erhalten. So wie man immer wieder im Haus Staub wischt, so sollte man öfters bereuen. Als Richtschnur kann auch die monatliche Beichte am Herz-Jesu-Freitag oder Herz-Mariä-Samstag angesehen werden.

Die Beichte sollte regelmäßig stattfinden. Es wird die Beichte auch bei lässlichen Sünden (Andachtsbeichte) von der Kirche seit dem Mittelalter nachdrücklich empfohlen (vgl. KKK 1493 und 1493, Mediator dei Nr. 176). Wenn jemand alle zwei Wochen beichtet, kann er ohne weitere Beichte alle Ablässe empfangen, für welche das Bußsakrament erforderlich ist.

In der Generalbeichte (Beichte eines Lebensabschnittes) und der Lebensbeichte (Beichte des gesamten Lebens) stellt der Getaufte sein Leben aus schwerwiegenden Gründen neu vor Christus, um in der Taufgnade einen Neuanfang seiner christlichen Existenz zu setzen. Viele Katholiken, insbesondere in Europa, halten die Beichte heute irrtümlich für ein auf diese Fälle hin "eingeschränktes" Sakrament (und sehen den Fall der "Todsünde" als kaum je gegeben an). Richtig ist, dass Gottes Erbarmen auf vielen Wegen zu den Menschen kommt, die sich ihm zuwenden, so auch im Bußakt zu Beginn der Hl. Messe, im Reuegebet, im zerknirschten Herzen.

Wo soll ich beichten?

Der der Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder eine Kapelle, (Can. 964, § 1.), wobei pastorale Gründe die Erteilung des Sakramentes auch an anderen Orten rechtfertigen können (Vgl. can. 964, § 3.) Die Stelle der Beichtgelegenheit muss "an einem offen zugänglichen Ort" sich befinden und soll mit einem festen Gitter versehen sein.<ref>Vgl. Motu proprio Misericordia Dei, Nr. 9.</ref>

Beichtgeheimnis oder Beichtsiegel

Kirchenrechtlich darf der Beichtvater, das aus der Beichte gewonnene Wissen, unter keinen Umständen preisgeben, weder Vorgesetzten (Can. 984 — § 2), dem Staat, auch nicht bei Todesgefahr (vgl. Johannes Nepomuk). Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten (CIC can. 983 — § 1, can. 1388 § 1; KKK 1467).

Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe (indem er es begangen hat) zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden (Can. 1388 — § 1). Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind. "Jeder, der das Bußsakrament verletzt, indem er mittels eines technischen Gerätes aufnimmt, was bei echten oder simulierten sakramentalen Beichten gesagt wird, dies ausdruckt oder das so in Erfahrung Gebrachte verbreitet, sowie alle, die formal daran mitwirken, ziehen sich gemäß der Vorschrift der Canones 889, 890, 2369 die Strafe der Exkommunikation als Tatstrafe zu.<ref> 23. März 1973 Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung Sacra congregatio pro doctrina fidei, vigore über die Schutzwürdigkeit des Bußsakramentes.</ref>

Laut Art. 9 des Konkordates unterliegt das Beichtgeheimnis besonderem Schutz. Geistliche sind daher nicht verpflichtet, Straftaten, die ihnen im Rahmen der Beichte anvertraut worden sind, staatlichen Stellen gegenüber zu offenbaren. Sie sind auch nicht verpflichtet, geplante schwere Straftaten anzuzeigen.<ref>§ 139 StGB</ref> Das deutsche Recht trägt damit dem kanonischen Recht, wonach das Beichtgeheimnis unverletztlich ist (vgl. can. 983 § 1 CIC), Rechnung. Die Deutsche Bischofskonferenz gibt einen juristischen Leitfaden für Seelsorger zum Schutz des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses in den Arbeitshilfen Nr. 222 heraus.<ref> Zeugenaussage, Zeugnisverweigerungsrecht und Schweigepflicht</ref>

Der Staat versucht das Beichtsiegel zu brechen

Das Parlament des australischen Bundesstaates Victoria hat Mitte September 2019 ein Gesetz beschlossen, das Priester dazu verpflichtet, Fälle von sexuellen Kindesmissbrauch anzuzeigen, auch wenn sie davon nur in der Beichte erfahren. Bei einem Verstoß drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Peter Comensoli, der Erzbischof von Melbourne, hat bereits im August 2019 festgestellt, dass die Priester diese Bestimmung nicht beachten dürften. Er selbst sei bereit ins Gefängnis zu gehen, bevor er das Beichtgeheimnis breche, sagte Comensoli damals. In anderen Bundesstaaten Australiens sind ähnliche Gesetze bereits in Kraft, zum Beispiel in Süd-Australien, Tasmanien, dem Hauptstadtterritorium und dem Bundesstaat Queensland (8, September 2020).<ref>http://www.kath.net/news/69100 Australien: Gesetz zwingt Priester zum Bruch des Beichtgeheimnisses] Kath.net am 14. September 2019; Australischer Staat macht Bruch des Beichtgeheimnisses zum Gesetz [[CNA] am 9. September 2020</ref>

Die Beichte und das priesterliche Leben

Papst Franziskus beichtet und hört danach die Beichte

Papst Johannes Paul II. wendet sich an die Priester und ermahnt sie, "großherzig ihre Verfügbarkeit im Beichthören einzusetzen und selber durch den regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes ein Beispiel zu geben." Sie sollen die Gläubigen geduldig dahin bringen, die Forderungen des christlichen Sittengesetzes anzuerkennen, und ihnen helfen, das Sakrament als eine freudige Begegnung mit dem Erbarmen des himmlischen Vaters zu leben.<ref>Nachsynodales Apostolisches Schreiben Ecclesia in Europa, vom 28. Juni 2003, Nr. 77; Vgl. Propositio 16; Johannes Paul II., Brief an die Priester zum Gründonnerstag 2002 (17. März 2002), 4: AAS 94 (2002), 435-436.</ref> "Reife und Eifer im geistlichen Leben und pastoralen Einsatz des Priesters wie auch der Laien und Ordensleute, die seine Brüder sind, hängen von seinem häufigen und bewussten Empfang des Bußsakramentes ab.<ref>Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Leben und Dienst der Priester Presbyterorum ordinis, 18.</ref> Die Feier der Eucharistie und der Dienst der anderen Sakramente, der pastorale Eifer, die Beziehung zu den Gläubigen, die Verbundenheit mit den Mitbrüdern, die Zusammenarbeit mit dem Bischof, das Gebetsleben, ja die ganze priesterliche Existenz würden unweigerlich schweren Schaden nehmen, wenn man es aus Nachlässigkeit oder anderen Gründen unterließe, regelmäßig und mit echtem Glauben und tiefer Frömmigkeit das Bußsakrament zu empfangen. Wenn ein Priester nicht mehr zur Beichte geht oder nicht gut beichtet, so schlägt sich das sehr schnell in seinem priesterlichen Leben und Wirken nieder, und auch die Gemeinde, deren Hirte er ist, wird dessen bald gewahr. Ich füge noch hinzu, dass der Priester, sogar um ein guter und wirksamer Diener des Bußsakramentes zu sein, auch selber aus dieser Quelle der Gnade und Heiligkeit schöpfen muss. ... Die persönliche Erfahrung muss heute ihrerseits zum Ansporn werden, den heiligen Dienst des Bußsakramentes, zu dem wir durch unser Priestertum, durch unsere Berufung zu Hirten und Dienern unserer Brüder verpflichtet sind, sorgfältig und treu, mit Geduld und Eifer zu versehen. Darum richte ich auch in diesem Apostolischen Schreiben an alle Priester in der Welt, besonders an meine Mitbrüder im Bischofsamt und an die Pfarrer, die eindringliche Bitte, den häufigen Empfang dieses Sakramentes bei den Gläubigen mit allen Kräften zu fördern, alle möglichen und geeigneten Mittel einzusetzen sowie alle Wege zu versuchen, um unsere Brüder wieder in größerer Zahl zu der »uns gewährten Gnade« hinzuführen, die uns durch das Bußsakrament zur Versöhnung jedes einzelnen und der ganzen Welt mit Gott in Christus vermittelt wird (RP, Nr. 31, VI.). Die Regelmäßigkeit der Beichte, die die Priester gegenseitig erbitten, ermöglicht, das „Streben der Priester nach geistlicher Vollkommenheit."<ref>Kongregation für den Klerus: Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016 (Grundordnung für die Ausbildung der Priester) vom 8. Dezember 2016, Nr. 88.</ref>

Beichte in der Krise

Man spricht viel "von Umkehr und Versöhnung im Blick auf gesellschaftliche Fehlentwicklungen und Konflikte, weicht jedoch der Änderung der eigenen Lebensrichtung und der persönlichen Umkehr des Herzens und damit der eigentlichen Versöhnung mit Gott und den Menschen aus. In hohem Maße sind Wirklichkeiten wie eine wirklich persönliche Gewissensentscheidung und konkrete Schulderfahrung sowie der Sinn für das, was die Heilige Schrift und die Lehre der Kirche Sünde nennen, verdunkelt und wenig wirksam. Die Folge ist, dass sehr viele Christen, die durchaus glauben möchten und auch viel Gutes tun, von der regelmäßigen Erneuerung ihres Lebens in Buße und Beichte abgekommen sind und sich mit sehr allgemeinen Bekenntnissen in gelegentlichen Bußgottesdiensten begnügen. Viele empfangen dann das Sakrament der Eucharistie in einer inneren Verfassung, die der Würde dieses kostbaren Vermächtnisses des Herrn widerspricht (vgl. 1 Kor 11, 27 ff)." Darum sollen die Bischöfe alles tun, "was möglich ist, um alle Glieder der Kirche, auch die Priester selbst, zu einer erneuten Hochschätzung von Umkehr und Versöhnung, konkretisiert in der persönlichen Beichte, zurückzuführen. Das Sakrament der Beichte ist das Geschenk Jesu Christi an seine Kirche, um seinem Ruf zur Umkehr ganzheitlich zu entsprechen."<ref>Ansprache an die Bischöfe der west- und norddeutschen Kirchenprovinzen am 23. Januar 1988, Nr. 7</ref>

Zitate

  • Sr. Faustyna Kowalska sagt von der Inanspruchnahme des Sakramentes der Beichte: "Ihr Armseligen, die das Wunder der Barmherzigkeit Gottes für euch nicht in Anspruch nehmt, ihr werdet vergeblich rufen, weil es dann zu spät sein wird" (Tagebuch 1448).
  • Ansgar Puff: Gerade vor Ostern sollten Christen zur Beichte gehen, «weil man ja auch regelmäßig seinen Müll aus der Wohnung bringt», «Der innere Müll muss irgendwann weg, sonst fängt es an zu stinken. Und die Müllabfuhr ist der Beichtstuhl».<ref>Müllabfuhr der Seele ist der Beichtstuhl Kath.net am 20. März 2016</ref>

Lehramtliches

siehe: Generalabsolution, Communicatio in sacris bezüglich der Beichte

Innozenz III.

Julius III.

Pius V.

Klemens VIII.

Pius XI.

Pius XII.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Franziskus

Literatur

siehe auch: Sacrosancta oecumenica (3), Beichtjurisdiktion, Konversion, Generalabsolution.

Medien

Tabellarischer Überblick zur Heilung des Einzelmenschen

Wertung Zustand der Leibessäfte Ausdünstender
leiblicher -
Geruch
materielles
Universalheilmittel
Leibliche
natürliche Folge
Wille Zustand der Seele Ausstrahlender seelischer -
Geruch
geistliches Universal- heilmittel seelische
übernatürliche Folge
👍
Positiv
gute
Freude
Duft (wie
Weihrauch)
Tägl. Brot +
Wein, Öl
Gesundheit 😍
Gedeihen
Gottes
Freude
Heiligmachende Gnade - GdH
Tugend
(Liebe)
Tägl. BROT + Leid, Gebet
Gottnähe
Ewiges Leben
😇
Negativ
👎
schlechte (üble)
Traurigkeit
Gestank (wie Schwefel)
⬆︎ Wasser,
Reinigung,
Ausleitung ⬆︎
Krankheit 🤒
(Schwarzgalle)
Tod
des Teufels -
Eigenwille
Traurigkeit
Todsünde bis Verstocktheit
Laster
(Hass)
⬆︎ Taufe + Beichte ⬆︎
Gottferne
Ewiger Tod
☠️
Gebet: Komm herab, o Heil'ger Geist, der die finstre Nacht zerreißt, strahle Licht in diese Welt. Vater aller Armen Du, Aller Herzen Licht und Ruh, Komm mit Deiner Gaben Zahl ! Tröster in Verlassenheit, Labsal voll der Lieblichkeit, Komm, Du süßer Seelenfreund! In Ermüdung schenke Ruh, In der Glut hauch Kühlung zu, tröste den, der Tränen weint. O Du Licht der Seligkeit, mach Dir unser Herz bereit, dring in unsre Seelen ein! Ohne Dein lebendig Wehn, kann im Menschen nichts bestehn. Wasche, was beflecket ist; heile, was verwundet ist; tränke, was da dürre steht; beuge, was verhärtet ist; wärme, was erkaltet ist; lenke, was den Weg verfehlt ! Heil'ger Geist, wir bitten Dich: Gib den gläubig Schauenden, Den auf dich vertrauenden, Deiner sieben Gaben Kraft ! Gib den Lohn der Tugend ganz, Gib' des Heiles vollen Glanz, und dereinst die Seligkeit. Amen. Halleluja (Pfingstsequenz).

Anmerkungen siehe https://www.kathpedia.de/index.php?title=Vorlage:Leiste_Sanitas&diff=190155&oldid=190154


Ich stehe vor der Tür und klopfe an. Wer meine Stimme hört und die Tür öffnet, bei dem werde ich eintreten, und wir werden Mahl halten, ich mit ihm und er mit mir. (Offb 3, 20)
Kommen Christi Advent
für die Menschheit
Kommen Christi in der wie kommt
er
Advent für
den Einzel-
menschen
Kommen Christi in Gericht der
Erstes
Alter Bund Menschwerdung in Armut
(Lk 2, 7)
Beginn der übern. Zeit der Taufe Liebe Gottes
Mittleres
Neuer Bund
⬆︎ um die Sünde hinwegzunehmen
(Hebr 9, 28)
um die zu retten, die ihn erwarten ⬇︎
in Geduld
(2 Petr 3,15) und Langmut (Röm 2, 4+5)
Zeit der Umkehr der Beichte Barmherzigkeit Gottes
Letztes
Neuer Bund Wiederkunft Christi +
dem Allgemeinen Gericht (2 Tim 4, 1)
in Herrlichkeit
(Mt 16,27)
Ende der Zeit im Sterben+
dem Einzelgericht
Gerechtigkeit Gottes



Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt. (Joh 11, 25)
Mensch - Tod
erster Adam
Menschwerdung
zweiter Adam
Eucharistie Auferstehung zum Ewigen Leben
Gen 2, 17 Joh 1, 1-18 Joh 6,51-58 Joh 5, 24 (Erste)- Offb 20, 6 - vgl. Offb 20, 14
der Geist-Seele Seele (Blut) WeinBlut Christi Auferweckung oder Erste Auferstehung: Taufe, Beichte vgl. Kol 2,12; Eph 2, 6 der unsterblichen Geist-Seele
des Leibes Leib (Fleisch) BrotLeib Christi, Fleisch Zweite Auferstehung: Eucharistie-Wegzehrung des sterblichen Leibes
Verlust des Heiligen Geistes durch die Ursünde Menschwerdung durch den Heiligen Geist, dem Lebendigmacher Wandlung im Heiligen Geist wiedergeboren Joh 3, 3ff, verwandelt, verklärt, verherrlicht Phil 3, 21 durch den Heiligen Geist Tit 3,5 - überirdisch (himmlisch) und unvergänglich 1 Kor 15, 1-58

Anmerkungen siehe Version: https://www.kathpedia.de/index.php?title=Vorlage:Leiste_resurrectio&diff=192551&oldid=192535


Weblinks

Anmerkungen

<references />