Priesterausbildung
In diesem Artikel wird mehr die wissenschaftliche Ausbildung zum Priesteramt behandelt. vgl. Priesterseminar.
Priesterausbildung meint die Formung eines Priesteramtskandidaten bis zur Priesterweihe. Die Grundausbildung beinhaltet eine propädeutische, eine philosophische, eine theologische und eine pastorale Phase. Sie soll ganzheitlich, gemeinschaftlich und missionarisch sein und später ständig fortgeführt werden.<ref> Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Merkmale und grundlegende Inhalte.</ref>
Die geistliche Bildung und die wissenschaftliche Ausbildung der Alumnen im Priesterseminar sind harmonisch aufeinander abzustimmen, sie müssen darauf ausgerichtet sein, daß die Alumnen gemäß ihrer jeweiligen Begabung zusammen mit der erforderlichen menschlichen Reife den Geist des Evangeliums und eine enge Verbundenheit mit Christus erwerben (CIC can. 244).
Die zu vermittelnde wissenschaftliche Ausbildung zielt darauf, daß die Alumnen, zusammen mit der allgemeinen, den Erfordernissen des Ortes und der Zeit entsprechenden Kultur eine umfassende und tiefe Kenntnis in den theologischen Disziplinen erwerben, so daß sie in dem dadurch gefestigten und von daher genährten eigenen Glauben die Lehre des Evangeliums den Menschen ihrer Zeit angemessen und auf eine deren Anlagen entsprechende Weise zu verkündigen vermögen (CIC can. 248).
Inhaltsverzeichnis
- 1 Entferntere Vorbereitung auf das Studium
- 2 A) Nähere Vorbereitung auf das Studium: Propädeutikum
- 3 B) Phase der philosophischen Studien
- 4 C) Phase der theologischen Studien
- 5 D) Pastorale Phase
- 6 Ziele und Methoden der Unterweisung<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 186.</ref>
- 7 Ratio nationalis institutionis sacerdotalis
- 8 Lehrkräfte
- 9 Päpstliche Schreiben und der Bischofskonferenzen
- 10 Weblinks
- 11 Anmerkungen
Entferntere Vorbereitung auf das Studium
Wo Kleine Seminare oder andere Einrichtungen dieser Art bestehen, sind sie beizubehalten und zu fördern, in diesen ist zur Förderung von Berufungen dafür zu sorgen, daß eine besondere religiöse Bildung in Verbindung mit einer geistes- und naturwissenschaftlichen Ausbildung vermittelt wird, wo es der Diözesanbischof für nützlich hält, hat er die Errichtung eines Kleinen Seminars oder einer ähnlichen Einrichtung zu veranlassen. Wenn nicht in bestimmten Fällen die Umstände etwas anderes nahelegen sind die Jugendlichen, die sich mit dem Gedanken tragen, auf das Priestertum zuzugehen, mit der geistes- und naturwissenschaftlichen Ausbildung auszustatten, mit der Jugendliche in dem jeweiligen Gebiet für das Hochschulstudium vorbereitet werden (CIC can. 234 - § 1+2).
Mit Erlaubnis der zuständigen kirchlichen Stellen besteht die Möglichkeit einer Ausbildung zum Priesterberuf über den sogenannten „Dritten Bildungsweg“ (Spätberufener). Dieser setzt nicht die allgemeine Hochschulreife, aber ein höheres Lebensalter und eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Er muss eine gleichwertige spirituelle, wissenschaftliche und pastorale Ausbildung gewährleisten.<ref> Deutsche Bischofskonferenz: Rahmenordnung für die Priesterbildung 2003, Einleitung - Die deutschen Bischöfe Nr. 73 vom 12. März 2003.</ref>
→ Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche, Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift
A) Nähere Vorbereitung auf das Studium: Propädeutikum
Das Propädeutikum, muss wenigstens ein Jahr dauern,<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 154.</ref> und ist eine unabdingbare Ausbildungsphase eigener Art. Das Hauptziel besteht darin, solide Fundamente für das spirituelle Leben zu legen und eine tiefere Selbstkenntnis durch das persönliche Wachstum zu begünstigen. Am Beginn und zugunsten der Reifung des spirituellen Lebens müssen die Seminaristen vor allem in das Gebet durch das sakramentale Leben, das Stundengebet, die Vertrautheit mit dem Wort Gottes, das als Seele und Führer des Weges betrachtet werden muss, durch die Stille, das stille Gebet und die geistliche Lesung eingeführt werden. Darüber hinaus ist diese Zeit geeignet, den Inhalt des christlichen Glaubens durch das Studium des Katechismus der Katholischen Kirche im Sinne einer ersten Hinführung und Synthese kennenzulernen und die Selbsthingabe durch pfarrliche und karitative Erfahrungen zu fördern. Schließlich ist die propädeutische Phase für eine eventuelle Vervollständigung der intellektuellen Bildung nützlich.<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 59,</ref>
Die Seminaristen sollen von Beginn der Ausbildung an zum Studium der lateinischen Sprache angeleitet werden, die den Zugang zu den Quellen des Lehramtes und der Kirchengeschichte ermöglicht und eine ausreichende Kenntnis fremder Sprachen besitzen, deren Kenntnis für ihre Bildung oder für die Ausübung ihres seelsorglichen Dienstes notwendig oder nützlich erscheint.<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 183; CIC can. 249.</ref>
→ Katechismus der Katholischen Kirche, Breviloquium, Philothea
B) Phase der philosophischen Studien
Die Dauer des Philosophiestudiums muss mindestens zwei Jahre betragen oder gemäß den in einigen Ländern geltenden Unterrichtssystemen eine entsprechende Anzahl an Semesterwochenstunden aufweisen. Der Kandidat soll die notwendige Kenntnis der Philosophie und der Humanwissenschaften erlangen.<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 66; Nr. 154.</ref><ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 154; CIC can. 250.</ref>
Diese Ausbildung muss auf dem dauerhaft gültigen philosophischen Erbe (innixi patrimonio philosophico perenniter valido)<ref>Zweites Vatikanisches Konzil: Dekret Optatam totius vom 28. Oktober 1965, Nr.15; Johannes Paul II. Enzyklika Fides et ratio über das Verhältnis von Glaube und Vernunft vom 14. September 1998, Nr. 96, Anmerkung 112: »Es ist klar, daß sich die Kirche nicht an ein beliebiges kurzlebiges philosophisches System binden kann.«.</ref> der großen christlichen Philosophen basieren (CIC can. 251). "Diese Philosophia perennis<ref>Pius XII.: Enzyklika Humani generis über einige falsche Ansichten, die die Grundlagender katholischen Lehre zu untergraben drohen vom 2. August 1950, Nr. 32; Pius XI.: überzeitliche Philosophie in: Enzyklika Firmissimam constantiam vom 28. März 1937, Nr. 19.</ref> (neuscholastische<ref>Pius X.: Denn wie viele Modernisten möchten als Lehrer in der Kirche gelten, posaunen die moderne Philosophie mit vollen Backen aus, verachten die Scholastik, haben aber, durch Flitter und Trug getäuscht, jene Philosophie nur deshalb sich angeeignet, weil sie in voller Unkenntnis der Scholastik über keine Beweismittel verfügen zur Beseitigung der Begriffsverwirrung und der Trugschlüsse. Aus der Verbrüderung von falscher Philosophie mit ihrem Glauben ist ihr an Irrtümern überreiches System entsprungen (Pascendi Dominici gregis Nr. 41).</ref>Philosophie), so lehrt Pius XI. und Leo XIII., "bewahrt wirksam gegen alle Arten moderner Irrtümer: sie befähigt ihren Geist, das Wahre vom Falschen genau zu unterscheiden, und verleiht ihnen in den verschiedensten Fragen oder späteren Studien eine Klarheit des Denkens, die dem anderer, die diese philosophische Schulung nicht erhalten haben, weit überlegen ist, auch wenn diese mit einem ausgedehnteren Einzelwissen ausgerüstet sind."<ref>Enzyklika Ad catholici sacerdotii über die Heiligkeit des Priesterlebens vom 20. Dezember 1935, Nr. 68; Ebenso Pius XII. in der Ansprache Sollemnis conventus an die Kleriker von Rom vom 24. Juni 1939 in Nr. 4+6.</ref> Es sind außerdem die gegenwärtigen philosophischen Forschungen – vor allem die, die einen größeren Einfluss auf das entsprechende Land haben – und der Fortschritt der modernen Wissenschaften zu berücksichtigen, damit die Seminaristen aufgrund einer entsprechenden Kenntnis der wichtigsten Merkmale der Gesellschaft für den Dialog mit den Menschen angemessen ausgebildet sind. Themen, die im Verlauf dieser Phase des Studiums beachtet werden müssen, sind die Metaphysik, die Logik, die Philosophische Anthropologie, die Erkenntnislehre, die Ethik, die Theodizee, die Philosophiegeschichte, die Kosmologie, die Ästhetik, die politische Philosophie und die Religionsphilosophie. Gebührende Aufmerksamkeit soll den Humanwissenschaften wie der Soziologie und der Pädagogik mit Blick auf den priesterlichen Dienst geschenkt werden.<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 159-162.</ref> Das Studium ist so zu vermitteln, dass sie die menschliche Bildung der Alumnen vervollkommnet, ihren Verstand schärft und sie für die theologischen Studien fähiger macht.<ref>CIC can. 251.</ref>
→ Philosophische Lehrbücher von Bernard Kälin, Geistliche Gespräche
C) Phase der theologischen Studien
Die theologischen Studien dauern vier Jahre oder eine entsprechende Anzahl an Semesterwochenstunden.<ref> Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Merkmale und grundlegende Inhalte; Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 154; CIC can. 250.</ref>
Das Studium der Heiligen Schrift ist die Seele der Theologie.<ref> Vgl. Dei verbum, Nr. 24. </ref> Sie muss alle theologischen Disziplinen inspirieren. Der Ausbildung im Umgang mit der Bibel soll daher auf allen Ebenen, von der Lectio divina bis zur Exegese, die gebotene Bedeutung zugemessen werden.<ref> Vgl. Papst Benedikt XVI., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Verbum Domini, Nr. 35: ,Wo die Exegese nicht Theologie ist, kann die Heilige Schrift nicht die Seele der Theologie sein und umgekehrt, wo die Theologie nicht wesentlich Auslegung der Schrift in der Kirche ist, hat die Theologie kein Fundament mehrʻ.</ref> Nach einer geeigneten Einleitung sollen die Seminaristen auch durch Hilfsdisziplinen und spezielle Kurse in die exegetischen Methoden eingeführt werden. Sie sollen hinsichtlich der Natur und der Lösung der wichtigsten hermeneutischen Probleme in geeigneter Weise von den Professoren unterwiesen und wirksam darin unterstützt werden, einen Überblick über die ganze Schrift zu erwerben und die entscheidenden Punkte der Heilsgeschichte und die Merkmale der einzelnen biblischen Bücher gründlich zu verstehen. Die Professoren sollen sehr darum bemüht sein, den Seminaristen eine dem Lehramt entsprechende theologische Synthese der göttlichen Offenbarung anzubieten, um solide Grundlagen für ihr spirituelles Leben und ihre künftige Predigttätigkeit zu gewährleisten. Den Seminaristen soll die Gelegenheit geboten werden, einige Kenntnisse der hebräischen und der in der Bibel verwendeten griechischen Sprache zu erwerben, mit deren Hilfe sie sich biblischen Texten in der Originalfassung nähern können.<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 166.</ref> Sie sollen einen Überblick über die ganze Heilige Schrift erlangen.<ref>CIC can. 252 § 2.</ref>
Es sind Vorlesungen in dogmatischer Theologie zu halten, die sich immer auf das geschriebene Wort Gottes zusammen mit der heiligen Tradition stützen; mit deren Hilfe sollen die Alumnen die Heilsgeheimnisse, vor allem unter Anleitung des heiligen Thomas von Aquin als Lehrer, tiefer zu durchdringen lernen.<ref>CIC can. 252 § 3.</ref> Die Dogmatik,<ref> Enzyklika Humani generis über einige falsche Ansichten, die die Grundlagen der Katholischen Lehre zu untergraben drohen vom 12. August 1950, Theologischer und dogmatischer Relativismus, Nr. 14+15: Kongregation für das Katholische Bildungswesen Dekret Ad operam vom 28. Januar 2011 über die Reform der kirchlichen Studien der Philosophie, Nr. 9: „Die Krise der nachkonziliaren Theologie ist in weitem Maße eine Krise ihrer philosophischen Fundamente […]. Wenn aber die philosophischen Grundlagen nicht geklärt werden, dann verliert die Theologie den Boden unter den Füßen.".</ref> die die Lehre über die Sakramente beinhaltet, soll systematisch und geordnet gelehrt werden, so dass zuallererst die Schrifttexte dargelegt werden. Danach sind aus Gründen der Weitergabe und der Entwicklung des Verständnisses der geoffenbarten Wahrheit die Beiträge der Kirchenväter des Ostens und des Westens und die Dogmengeschichte darzulegen. Schließlich sollen die Seminaristen die bestehenden Zusammenhänge zu begreifen. Darüber hinaus sollen sie lernen, Lebenssituationen im Lichte der Offenbarung zu deuten und sich ihnen zu stellen, die ewigen Wahrheiten unter den veränderlichen Bedingungen der menschlichen Wirklichkeit wahrzunehmen und sie in geeigneter Weise dem Volk Gottes mitzuteilen. Weitere wichtige Studiengebiete außerdem sind die Fundamentaltheologie, die Moraltheologie (ethischer Relativismus), der katholischen Soziallehre, der Theologie der Spiritualität, des Kirchenrechtes, der Pastoraltheologie, der Missionswissenschaft, den Ökumenismus und die Geschichte der Religionen. Diese muss auch das Studium der Theologie und der Spiritualität des Priestertums, des durch die Übung der evangelischen Räte gottgeweihten Lebens und der Laien umfassen.<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 168-175.</ref>
Die heilige Liturgie muss als eine grundlegende Disziplin betrachtet werden. Sie soll vom theologischen, spirituellen, kanonischen und pastoralen Blickwinkel aus in Verbindung mit den anderen Fächern dargestellt werden, damit die Seminaristen wissen, wie die Mysterien des Heiles gegenwärtig sind und in den liturgischen Handlungen wirken.<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 167.</ref>
Im Verlauf dieser Phase werden entsprechend dem Reifungsprozess eines jeden Kandidaten, und falls es im Rahmen der Ausbildung zweckmäßig erscheint, den Seminaristen die Dienste des Lektors und des Akolythen übertragen, um diese eine angemessene Zeit lang ausüben und sich besser auf den künftigen Dienst am Wort und am Altar vorbereiten zu können.<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 72.</ref>
→ Dogmatik von Ludwig Ott, Summa theologica, Theotimus
D) Pastorale Phase
Die pastorale Phase (oder der Berufungssynthese) umfasst den Zeitraum zwischen dem Aufenthalt im Seminar und der folgenden Priesterweihe, selbstverständlich einschließlich des vorausgehenden Empfangs des Diakonats. Diese Etappe hat ein zweifaches Ziel: Einerseits geht es um die Einführung in das pastorale Leben durch eine schrittweise Übernahme von Verantwortung im Geist des Dienens; andererseits um eine passende Vorbereitung im Rahmen einer spezifischen Begleitung auf die Priesterweihe. In dieser Phase ist der Kandidat nach dem Empfang der Diakonenweihe eingeladen, in freier, bewusster und endgültiger Weise seinen Willen, Priester zu sein, zu erklären.<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 74.</ref>
Die Priester mögen vorbereitet werden, die Heilige Messe in Latein zu verstehen und zu zelebrieren sowie lateinische Texte zu nutzen und den gregorianischen Choral zu verwenden." Sie sollen auch "nicht die Möglichkeit außer Acht lassen, dass auch die Gläubigen angeleitet werden, die allgemeinsten Gebete in Latein zu kennen und gewisse Teile der Liturgie im gregorianischen Stil zu singen."<ref> Benedikt XVI. Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis vom 22. Februar 2007, Nr. 62.</ref>
Die Alumnen sind über die Erfordernisse der ganzen Kirche zu unterrichten, so daß sie sich um die Förderung von Berufungen, um Angelegenheiten der Mission und der Ökumene und um andere drängende Nöte, auch sozialer Art, sorgen.<ref> CIC can. 256 § 2.</ref>
Damit sie die Fertigkeit zur Ausübung des Apostolats auch in der Praxis lernen, sind die Alumnen im Verlauf ihres Studiums, vor allem während der Ferien, durch geeignete Übungen in die seelsorgliche Praxis einzuführen; diese Übungen sind immer unter der Aufsicht eines erfahrenen Priesters durchzuführen; sie sind, dem Alter der Alumnen und den örtlichen Bedingungen angepaßt, nach dem Urteil des Ordinarius festzulegen.<ref> CIC can. 258.</ref>
Ziele und Methoden der Unterweisung<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 186.</ref>
Auch unter Berücksichtigung der Vielfalt der Methoden muss die Unterweisung die Verfolgung einiger Ziele gewährleisten:
a. dem Seminaristen zu helfen, in der großen Menge der Informationen, die er erhält, die wesentlichen Fragen aufscheinen zu lassen und jene gesunde Unruhe des Herzens wachzurufen, die den Geist des Menschen für die Suche nach Gott öffnet;
b. die Einheit und die Synthese der intellektuellen Ausbildung durch die wechselseitige Harmonie unter den biblischen, theologischen und philosophischen Studien zu verwirklichen. Insbesondere ist den Seminaristen zu helfen, die Kenntnisse zu ordnen und zu koordinieren. Es ist die Gefahr zu überwinden, dass sie ein unsystematisches und daher konfuses Mosaik aufgrund fragmentarischer Aneignung bilden;
c. eine klare und solide Unterweisung zu garantieren, die darauf gerichtet ist, das Mysterium Gottes und seiner Kirche, die Wahrheiten des Glaubens und ihrer Hierarchie, den Menschen und die gegenwärtige Welt besser zu verstehen;
d. den Dialog und den Austausch unter den Seminaristen und unter diesen und den Dozenten durch die Hilfe der logischen und vernunftgemäßen Argumentation zu fördern;
e. den Seminaristen eine geschichtliche Perspektive anzubieten, damit sie das Verhältnis zwischen Glaube und historischer Entwicklung begreifen und lernen, die Inhalte der philosophischen und theologischen Ausbildung in angemessener Sprache auszudrücken.
Unter Bevorzugung der Lehre der Päpste und der ökumenischen Konzilien sollen die Dozenten dafür Sorge tragen, die katholische Lehre mit besonderem Verweis auf den Reichtum des Lehramtes der Kirche zu unterrichten, um auf die Herausforderungen der Neuevangelisierung und der heutigen Wirklichkeit zu antworten.
Sorgfältig sind die Alumnen in dem zu unterrichten, was in besonderer Weise zum geistlichen Amt gehört, vor allem in der Ausübung der Katechese und der Predigt, im Gottesdienst und in besonderer Weise in der Feier der Sakramente, im Umgang mit Menschen, auch mit Nichtkatholiken und Nichtgläubigen, in der Pfarrverwaltung und in der Erfüllung der übrigen Aufgaben.<ref> CIC can. 256 § 1.</ref>
Ratio nationalis institutionis sacerdotalis
Auf der Basis der Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016 hat jede Bischofskonferenz eine eigene Ratio Nationalis auszuarbeiten. Gemäß Nr. 1 des Konzilsdekrets Optatam totius und can. 242 § 1 CIC muss sie von der Kongregation für den Klerus nach Konsultation der Kongregation für das katholische Bildungswesen, um die notwendige Harmonie und Abstimmung der Studienordnung und ihre Übereinstimmung mit jener der verschiedenen Länder zu gewährleisten, approbiert werden. Das Recht und die Pflicht, die Ratio Nationalis Institutionis Sacerdotalis zu erarbeiten wie auch – sollte die Angemessenheit und der Nutzen erkannt werden – Besonderheiten innerhalb des Gebietes der Bischofskonferenz oder der Region zu approbieren, stehen den Bischofskonferenzen und nicht den einzelnen Bischöfen zu.<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Bei weiteren Entwicklungen,</ref> Die Ratio Nationalis muss eine Übersicht der Fächer enthalten, die die intellektuelle Ausbildung in jeder Ausbildungsphase betreffen. Sie muss zudem kurz die Inhalte einer jeden Disziplin, ihre Einbindung in den gesamten Ausbildungsabschnitt, das Programm und die Übersicht über die Jahre und die Semester einschließlich der Zahl der Kreditpunkte eines jeden Kurses angegeben.<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 154; CIC can 242.</ref>
Lehrkräfte
Die Professoren müssen den entsprechenden akademischen Titel erlangt haben. Für die theologischen Wissenschaften und die Philosophie ist wenigstens die Lizenz oder ein gleichwertiger Titel erforderlich; für die anderen Disziplinen die entsprechenden akademischen Grade. Die Dozenten, die Erfahrungen und Fähigkeiten auf pädagogischem Gebiet haben, sollen eine angemessene Kenntnis der mit ihrem Fach verwandten Disziplinen erlangen.<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 144.</ref>
Die Professoren der Seminare sollen vom Bischof oder im Falle eines interdiözesanen Seminars von den beteiligten Bischöfen nach Anhörung des Rektors oder, wenn dies als angemessen betrachtet wird, des Kollegiums der Professoren ernannt werden. Diese Aufgabe erfordert wegen der erzieherischen Verantwortung, die sie mit sich bringt, ein echtes und eigenes Mandat. Die Dozenten und die Seminaristen sind gerufen, dem in der Schrift hinterlegten, durch die Tradition überlieferten und vom Lehramt authentisch interpretierten Wort Gottes in voller Treue zuzustimmen. Den lebendigen Sinn der Tradition entnehmen sie den Werken der Kirchenväter und der anderen Lehrer, die in der Kirche hoch geschätzt werden.<ref>Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016, Nr. 140.</ref>
Die Lehrer haben bei der Vermittlung ihrer Disziplinen ständig um die innige Einheit und Harmonie der ganzen Glaubenslehre besorgt zu sein, so daß die Alumnen erfahren, daß sie eine einzige Wissenschaft lernen.<ref> Vgl. CIC can. 254 § 1.</ref> Die Alumnen sind so zu unterweisen, daß sie auch selbst fähig werden, Probleme in eigenen entsprechenden Forschungen und mit wissenschaftlicher Methode zu behandeln; daher sind Übungen abzuhalten, in denen die Alumnen unter Anleitung der Lehrer in eigener Arbeit gewisse Studien durchzuführen lernen.<ref> CIC can. 254 § 2.</ref>
Ein Lehrer, der sich in seiner Aufgabe schwer verfehlt, ist von der entsprechenden Autorität des Amtes zu entheben.<ref> CIC can. 253 § 3.</ref>
Päpstliche Schreiben und der Bischofskonferenzen
→ Päpstliche Schreiben beim Artikel Priesterseminar, Enchiridion clericorum
- 18. September 1861 Kongregation des Heiligen Offiziums, Dekret „Errores ontologistarum“.
- 4. August 1879 Enzyklika Aeterni Patris Der Wert der Philosophie, um den Glauben zu sichern; die scholastische Methode des Heiligen Thomas von Aquin.
- 7. März 1880 Ansprache Pergratus nobis an eine Deputation von Gelehrten über die Notwendigkeit des Studiums der Philosophie des heiligen Thomas von Aquin.
- 4. August 1880 Breve Cum hoc sit – Einsetzung des heiligen Thomas von Aquin zum Schutzpatron aller katholischen Lehranstalten.
- 22. Dezember 1887 Enzyklika Officio sanctissimo an die Erzbischöfe und Bischöfe Bayerns Nr. 5+6, Nr. 8+9.
- 8. September 1899 Enzyklika Depuis le jour an die französischen Bischöfe über die Erziehung des Klerus: Er beschreibt die „Summa theologiae“ als „le livre par exellence“ für die Priesterstudenten.
- 29. Juni 1914 Motu proprio Doctoris angelici zur Bestärkung die Philosophie des Heiligen Thomas von Aquin in den Schulen zu studieren.
- 27. Juli 1914 Kongregation für die Studien, Dekret Postquam sanctissimus Thesen der thomistischen Philosophie. Der Papst lässt die Hauptsätze der thomistischen Metaphysik für gutheißen.
- Codex Iuris Canonici 15. September 1917, can. 1366 § 2: Die Professoren der Philosophie und der Theologie sollen bei ihren Forschungen und Vorlesungen die Methode, die Lehre und die Grundsätze des heiligen Thomas befolgen und sich gewissenhaft daran halten».
- 1. August 1922 Apostolisches Schreiben Officiorum omnium an den Kardinalpräfekten der Studienkongregation für die Seminarien und Universitäten über die theologischen Studien.
- 29. Juni 1923 Enzyklika Studiorum ducem zur sechsten Jahrhundertfeier der Heiligsprechung des Thomas von Aquin.
- 19. März 1924 Apostolisches Schreiben Unigenitus dei filius vom 19. März 1924 über die Kriterien für die Priesterausbildung.
- 24. Mai 1931 Apostolische Konstitution Deus scientiarum Dominus Auftrag zur Reform der Studien in den kirchlichen Fakultäten vor allem, um die Bildung und das Wissen der Priester zu erweitern und zu heben.
- 12. Juni 1931 Studienkongregation, Sacra congregatio seminariis zur richtigen Durchführung der Apostolischen Konstitution Deus scientiarum dominus über die kirchlichen Universitäten und Fakultäten.
- 7. Juli 1932 Kongregation der Seminarien und Universitäten: Instruktion vom 7. Juli 1932 zur Durchführung der Apostolischen Konstitution Deus scientiarum dominus an den theologischen Fakultäten der deutschen Universitäten.
- 20. Dezember 1935 Enzyklika Ad catholici sacerdotii zum fünfzigjährigen Priesterjubiläum des Papstes über das katholische Priestertum.
- 24. Juni 1939 Ansprache Sollemnis conventus an die Kleriker und Alumnen von Rom, über das Studium und Gebet. Empfehlung des Heiligen Thomas zur Glaubensverbreitung.
- 13. Mai 1950 Päpstliche Bibelkommission: Instruktion Sanctissimus dominus noster über die rechte Art, in Klerikalseminarien und Ordenskollegien über die Bibel zu dozieren.
- 12. August 1950 Enzyklika Humani generis über einige falsche Ansichten, die die Grundlagen der Katholischen Lehre zu untergraben drohen.
- 22. März 1950 Apostolisches Schreiben Catholicas studiorum universitates zur Errichtung der Internationalen Vereinigung der Katholischen Universitäten (Foederatio Internationalis Studiorum Universitatum Catholicarum, FIUC) (AAS 42 [1950] S. 386-387).
- 31. Mai 1956 Apostolische Konstitution Sedes sapientiae über die Grundsätze und allgemeinen Regeln für die Erziehung und die Erzieher junger Ordensleute.
- 1. Juli 1958 Studienkongregation Instruktion an die Bischöfe, die Oberen der Lehrorden und den Verband der der kirchlichen Obrigkeit unterstehenden Lehrinstitute Italiens über die Methoden des Philosophiestudiums in der Oberstufe der höheren Lehranstalten.
- 22. August 1961 Apostolisches Schreiben Pater misericordiarum (AAS 53 [1961] 675-678).
- 17. Juli 1961 Schreiben des Sekretärs des Heiligen Offiziums, über die Graduierung von Nichtkatholiken an kirchlichen Universitäten.
- 4. November 1963 Apostolischer Brief Summi Dei Verbum über die tridentinischen Seminare und ihren bleibenden Wert und dass Theologie und Philosophie den Prinzipien und Methoden des Heiligen Thomas folgen sollen.
- 4. Dezember 1963 Zweites Vatikanisches Konzil: Konstitution Sacrosanctum concilium über die heilige Liturgie, Nr. 14-19.
- 12. März 1964 Ansprache für Dozenten der Römischen Hochschule Gregoriana.
- 28. Oktober 1965 Zweites Vatikanisches Konzil: Dekret Optatam totius über die Ausbildung der Priester.
- 28. Oktober 1965 Zweites Vatikanisches Konzil: Erklärung Gravissimum educationis über die christliche Erziehung, Nr. 10-11.
- 25. Dezember 1965 Kongregation für die Seminare und Universitäten über die liturgische Bildung der Alumnen (EV II, 514-578).
- 20. Mai 1968 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Normae quaedam Normen zur Revision der Apostolischen Konstitution Deus scientiarum Dominus über die kirchlichen akademischen Studien.
- 6. Januar 1970 Priesterausbildung und Theologiestudium. Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis (1970), Grundordnung für die Ausbildung der Priester.
- 10. Juli 1970 Sekretariat für die Nichtglaubenden: Erklärung Ampliores rationes an alle Bischofskonferenzen sowie die Landessekretariate für die Nichtglaubenden zum Studium des Atheismus und zur Ausbildung für den Dialog mit den Nichtglaubenden.
- 20. Januar 1972 Rundschreiben der Kongregation für das katholische Bildungswesen: Schreiben an alle Bischöfe über die Notwendigkeit einer intensiven Förderung des Studiums der Philosophie an den Seminaren.
- 20. Januar 1972 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Dekret Sacra theologia (AAS 64 [1972] 583-586).
- 20. April 1972 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Habilitation oder die Berufung von Nichtpriestern an den Katholisch-Theologischen Fakultäten und Philosophisch-Theologischen Hochschulen.
- 20. November 1974 Apostolischer Brief Lumen ecclesiae von Papst Paul VI. an den Generalmagister des Predigerordens, P. de Couesnongle O.P.
- 22. Februar 1976 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Dekret "Die theologische Ausbildung der künftigen Priester".
- 14. Juli 1976 Heilige Kongregation für das katholische Bildungswesen: Rundbrief Vocationes adultorum an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen hinsichtlich der Sorge für die Spätberufenen und ihrer Ausbildung (Enchiridion Vaticanum 5 [2000] 2097–2108).
- 19. März 1977 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Die katholische Schule.
- 1. Mai 1978 Deutsche Bischofskonferenz: Rahmenordnung für die Priesterbildung (Ratio nationalis institutionis sacerdotalis).
- 15. April 1979 Apostolische Konstitution Sapientia christiana über die Universitäten und kirchlichen Fakultäten
- 4. Juli 1979 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Brief zur Philosophie in der Priesterausbildung an die Bischöfe und Generaloberen der Orden.
- 3. Juni 1979 Kongregation für das Katholische Bildungswesen: Instruktion In ecclesiasticam futurorum über die liturgische Ausbildung der Priesteramtskandidaten (N 15 [1979] 526-565).
- 6. Januar 1980 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Rundschreiben "Aktuelle Hinweise für die Einführung der Priesteramtskandidaten in das geistliche Leben".
- Johannes Paul II. 25. Januar 1983, Codex Iuris Canonici, Ausbildung der Kleriker can. 232-264.
- 19. März 1985 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Tria iam lustra Neuausgabe der Grundordnung für die Ausbildung der Priester "Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis von 1970". Diese Neufassung ergänzt die „Ratio“ vom 6. Januar 1970 durch nötige Änderungen durch den CIC und weitere Dokumente des Apostolischen Stuhls.
- 15. Juni 1985 Österreichische Bischofskonferenz: Ratio nationalis institutionis sacerdotalis.
- 25. Januar 1986 Kongregation für das Katholische Bildungswesen: Prot. N. 205/85, "Il fenomeno della mobilità" Rundschreiben an die Diözesanbischöfe und an die Rektoren ihrer Seminarien über die Pastoral der menschlichen Mobilität in der Ausbildung der zukünftigen Priester.
- 19. März 1986 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Leitlinien für die Ausbildung der künftigen Priester für die Ausbildung der künftigen Priester in den Medien der Sozialen Kommunikation (Vatikanstadt).
- 16. April 1987 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Rundbrief Wieder mit beiden Lungen der Kirche atmen an die Verantwortlichen für die Priesterausbildung: Grundkenntnisse über die Kirche des Ostens vermitteln.
- 2. Juni 1988 Kongregation für das katholische Bildungswesen: A segunda Die Jungfrau Maria in der intellektuellen und spirituellen Ausbildung.
- 1. Dezember 1988 Deutsche Bischofskonferenz: Rahmenordnung für die Priesterbildung, Reihe: Die deutschen Bischöfe, Nr. 42.
- 30. Dezember 1988 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Leitlinien vom 30. Dezember 1988 für das Studium und den Unterricht der Soziallehre der Kirche in der Priesterausbildung.
- 10. November 1989 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Instruktion Inspectis dierum über das Studium der Kirchenväter in der Priesterausbildung.
- 15. August 1990 Apostolische Konstitution Ex corde ecclesiae über die Katholischen Universitäten.
- 25. März 1992 Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis der VIII. Ordentlichen Generalversammlung zur Welt-Bischofssynode vom 30. September - 28. Oktober 1990 über die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart an die Bischöfe, Priester und Gläubigen.
- 29. März 1992 Gründonnerstagsschreiben Ego sum vitis an alle Priester der Kirche indem er das Apostolische Mahnschreiben über die Priesterbildung erläutert.
- 15. Oktober 1992 Schreiben Päpstliche Kommission für die Erhaltung des künstlerischen und geschichtlichen Erbes Il santo padre an alle residierenden Bischöfe, mit dem die Verantwortlichen für die Ausbildung der Kandidaten für das Priestertum bei der Vorbereitung der zukünftigen Priester auf ihre Aufgaben bezüglich des kunstgeschichtlichen Erbes in der Kirche unterstützt werden sollen.
- 22. Mai 1994 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Päpstlicher Rat für die Laien, Päpstlicher Rat für die Kultur: Die Präsenz der Kirche an der Universität und in der universitären Kultur.
- 19. März 1995 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Richtlinien für die Ausbildung der Priesteramtskandidaten im Hinblick auf die Probleme von Ehe und Familie.
- 14. September 1996 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Instruktion über die Aufnahme ins Seminar von Kandidaten, die aus anderen Seminaren oder von Ordensfamilien kommen.
- 14. September 1998 Enzyklika Fides et ratio über das Verhältnis von Glaube und Vernunft.
- 1. Mai 1998 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Informationsdokument, Der propädeutische Abschnitt.
- 4. Mai 2000 Schweizer Bischofskonferenz: Rahmenordnung für die Ausbildung zum Dienst als Priester in der Schweiz (Ratio nationalis institutionis sacerdotalis).
- 2. September 2002 Kongregation für das Katholische Bildungswesen Dekret Novo codice zur Erneuerung der Studienordnung an den Fakultäten des Kanonischen Rechts.
- 12. März 2003 Deutsche Bischofskonferenz: Rahmenordnung für die Priesterbildung 2003, Reihe: Die deutschen Bischöfe Nr. 73.
- 17. Juli 2004 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Leitlinien für die Ausbildung der künftigen Priester in den Medien der Sozialen Kommunikation.
- 2007 Österreichische Bischofskonferenz: Rahmenordnung für die Ausbildung der Priester (Ratio nationalis institutionis sacerdotalis).
- 28. Juni 2008 Kongregation für das katholische Bildungswesen, Instruktion über die Hochschulen für Religionswissenschaften.
- 29. Juni 2008 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Orientierungen für den Gebrauch psychologischer Kompetenzen bei der Auswahl und der Ausbildung der Priesteramtskandidaten.
- 25. März 2010 Deutsche Bischofskonferenz: Normen zur Erteilung des Nihil obstat bei der Berufung von Professoren der Katholischen Theologie an den staatlichen Universitäten im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz [1]
- 28. Januar 2011 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Dekret Ad operam zur Reform der kirchlichen Studien der Philosophie.
- 8. Dezember 2016 Kongregation für den Klerus: Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016: Das Geschenk der Berufung zum Priestertum.
- 8. Dezember 2017 Apostolische Konstitution Veritatis gaudium über die kirchlichen Universitäten und Fakultäten.
Weblinks
- Papst Benedikt XVI.: Priesterausbildung aus einer ‚knienden Theologie’ heraus Kath.net am 26. August 2007
- “Priesterausbildung am Scheideweg”: Teil 1/Teil 2 Zenit am 16./17. Juni 2009 von Erzbischof Jean-Louis Bruguès
- Investition Zukunft: Worauf es bei der Priesterausbildung ankommt, Radio Horeb am 24.07.2019 - Laufzeit: 00:49:54 - Dateigröße: 22,84MB
Anmerkungen
<references />