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Version vom 10. April 2017, 14:09 Uhr

Papst Benedikt XVI.

Papst (v. griech. πάπ(π)ας páp(p)as, abgeleitet lat. papa, "Papa", "Vater") ist der religiöse Titel für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche. Eine andere Bezeichnung ist Heiliger Vater.

Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl handelt der Papst mit der Kurie international als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt und vertritt zugleich den Vatikanstaat, dessen Staatsoberhaupt er ist.

Der derzeitige Papst ist Franziskus, der am 13. März 2013 in dieses Amt gewählt wurde.

Seit dem 14. Jh., definitiv seit 1870 residiert der Papst im Apostolischen Palast neben dem Petersdom. Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Der Papst-Thron wird auch Kathedra Petri genannt.

Geschichte

Der Papst ist Nachfolger des Apostels Petrus, der der erste Bischof von Rom der Kirche ist und zwischen 64 und 67 in Rom den Märtyrertod erlitten hat.

Außer der Traditon zeugt das Schriftwort im Matthäus-Evangelium der Bibel Kapitel 16, Vers 18-19:

Du bist Petrus und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen. Und dir will ich die Schlüssel über die Himmelreiche geben. Was du auf Erden bindest, wird im Himmel gebunden sein. Und was du auf Erden lösest, wird in den Himmeln gelöst sein.

Siricius von Rom (385399) bezeichnet sich als Erster amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. (590-604) gesetzlich festgeschrieben.

Da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 (vor Gregor) nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört, führt ihr Oberhaupt ebenfalls den Titel Papst.

Seit Leo I. (Bischof von Rom 440 bis 461) führt der römische Papst die Bezeichnung „Pontifex Maximus“, den bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug (mögliche Etymologien unter anderem: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner, sinngemäß: Hoher Priester).

Besonders im Mittelalter ergab sich des Öfteren die Situation, dass mehrere Päpste gleichzeitig das Amt beanspruchten, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten. Außerdem kam es im 14. Jahrhundert für ca. 70 Jahre zu einer Verlegung der faktischen Residenz des Papstes (aber als Bischof von Rom!) nach Avignon und zum großen Schisma (siehe Avignonesisches Papsttum und Abendländisches Schisma).

Im 15. Jahrhundert gewann der Konziliarismus an Auftrieb, der aber bald nach der Überwindung des genannten Schismas zurückgedrängt wurde.

Stellung des Papstes

Der Papst gilt in der katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden. „Wo Petrus, da ist die Kirche - Ubi Petrus, ibi Ecclesia“. Das Zweite Vatikanische Konzil stellte dieser universalen Stellvertreterrolle des Bischofs von Rom die Stellvertreterrolle jedes Bischofs in seiner Diözese an die Seite: "Die Bischöfe leiten die ihnen zugewiesenen Teilkirchen als Stellvertreter und Gesandte Christi." (LG 27)

Die Katholische Kirche hat "dem Römischen Papst zu allen Zeiten die höchste Verehrung gezollt; nennt ihn doch Cyrill von Alexandrien auf dem Konzil von Ephesus den Bischof der Bischöfe, den Vater und Patriarchen des ganzen Erdkreises. Da er nämlich den Bischofsstuhl des Apostelfürsten Petrus innehat, den dieser, wie geschichtlich feststeht, bis zu seinem Lebensende beibehielt, so ist nach der Anschauung der Kirche in ihm der höchste Grad der Würde und die unumschränkte Fülle der Jurisdiktionsgewalt vereint, und dies nicht auf Grund irgendwelcher synodaler oder sonstiger menschlicher Verordnungen, sondern kraft göttlichen Rechts. Daher ist der Papst der Vater und Führer aller Gläubigen und Bischöfe sowie aller andern Würdenträger, gleichviel welche Ämter und Vollmachten sie haben; er ist als Nachfolger Petri und wahrer, rechtmäßiger Stellvertreter Christi des Herrn das Haupt der gesamten Kirche."<ref>Catechismus Romanus, Vom Sakrament der Weihe, Nr. 25.</ref>

Das erste Vatikanische Konzil (18691870) beschreibt feierlich die Stellung des Papstes in der Dogmatischen Konstitution Pastor aeternus:

Nr. 5: "Wenn jemand sagt, der Apostel Petrus sei nicht von Christus dem Herrn zum Fürsten aller Apostel und zum sichtbaren Haupt der ganzen streitenden Kirche bestellt worden oder er habe nur einen Ehrenvorrang, nicht aber den Vorrang wahrer und eigentlicher Machtvollkommenheit (primatum iurisdicationis) von demselben Jesus Christus, unserem Herrn direkt und unmittelbar empfangen, der sei im Banne."

Nr. 8: "Wer sagt, der heilige Petrus habe nicht auf Grund der Einsetzung durch Christus den Herrn und auf Grund göttlichen Rechtes in dem Vorrang (Primat) über die gesamte Kirche dauernde Nachfolger oder der römische Bischof sei nicht der Nachfolger des heiligen Petrus in diesem Vorrang, der sei im Banne."

Nr. 17: "Denn Petri Nachfolgern ward der Heilige Geist nicht dazu verheißen, dass sie aus seiner Eingebung heraus neue Lehren verkündeten. Ihre Aufgabe ist vielmehr, die von den Aposteln überlieferte Offenbarung oder das anvertraute Glaubensgut unter dem Beistand des Heiligen 'Geistes gewissenhaft zu hüten und getreu auszulegen."

Nr. 21: "Unter Gutheißung des heiligen Konzils lehren und definieren Wir (Pius IX.) als von Gott geoffenbartes Dogma, dass der römische Bischof, wenn er ex cathedra spricht, d.h. wenn er als Hirt und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten apostolischen Autorität endgültig festlegt, dass eine Lehre bezüglich des Glaubens oder der Sitten von der gesamten Kirche zu halten ist, durch den göttlichen Beistand, der dem heiligen Petrus verheißen ist, die Unfehlbarkeit besitzt, die nach dem Willen des göttlichen Erlösers seine Kirche bei der Definierung einer Glaubens- und Sittenlehre haben sollte, und dass deshalb derartige Definitionen des römischen Bischofs aus sich, nicht aber (erst) infolge der Zustimmung der Kirche, unabänderlich sind."

Papst Gregor XVI. schrieb 1832 in der Enzyklika Mirari vos (13): Die eine solche Richtung planen, mögen erwägen, dass dem Römischen Papst alleine die Verordnungen der Regeln der Kirche zustehen, so wie es der heilige Papst Leo bezeugt. Ihm alleine, und nicht einem beliebigen Menschen, ist es gegeben, über die Regeln der väterlichen Einrichtungen zu beschließen.

Papst Franziskus betonte in einer Ansprache bei der Bischofssynode im Oktober 2015: "Der Papst steht nicht einsam über der Kirche, sondern in ihr, als Getaufter unter Getauften und im Episkopat als Bischof unter Bischöfen." Das Petrusamt sei Ausdruck der gottgewollten Einheit der Gläubigen, bleibe jedoch ein dienendes Amt. Kein Getaufter dürfe sich über die anderen erheben, so Franziskus. "Im Gegenteil, in der Kirche ist es notwendig, dass man sich 'erniedrigt', um den Brüdern auf dem Weg zu dienen." Der synodale Prozess gipfele zwar in der Entscheidungsgewalt des Papstes. Dieser handele aber nicht aus privater Meinung, sondern als oberster Glaubenszeuge für die ganze Kirche.<ref>katholisch.de</ref>

In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):

  1. den Bischof von Rom
  2. den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
  3. den Bischof von Alexandria
  4. den Bischof von Antiochia
  5. den Bischof von Jerusalem

Damals schon galt unter den Christen der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der „Apostelfürsten“ Petrus und Paulus als verehrungswürdig angesehen wurde. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom als eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon († um 202) gibt die römische Ortstradition wieder, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleitet, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen ist. Auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus (bevor er nach Rom gegangen sei) dort der erste Bischof war (seit dem Jahr 38). Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) auf einen Apostel zurück.

Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als "sedes apostolica" (apostolischer Stuhl) bezeichnet - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt.

Kirchenrecht

Wahl

Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Todes des Vorgängers jünger als 80 Jahre sind, auf Lebenszeit gewählt. Der Gewählte ergreift das Amt durch seine Annahme der Wahl. Der Wahlakt selbst hat also nur Bedeutung als Zeichen der (göttlichen) Bestimmung. (Wichtig für den Konflikt um die Gültigkeit der Wahl von Alexander VI.) Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle (la cappella sistina) abgehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme ab dem 33. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Benedikt XVI. hob diese Anordnung im Jahre Februar 2007 wieder auf;

siehe auch: Sedisvakanz, Konklave.

Namensgebung

Nach der erfolgten Wahl wird der neue Papst gefragt, welchen Namen er annimmt. Die Namenswahl unterliegt der freien Entscheidung des Papstes. Päpste können Namen annehmen, die die latinisierte Form ihres bürgerlichen Namens darstellen (Julius II. = (fast) Giuliano della Rovere, Hadrian VI. = Adrian Florisz, Marcellus II. = Marcello Cervini), was jedoch seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr vorgekommen ist. Viele Päpste nehmen die Namen bedeutender Vorgänger an (Leo, Gregor) oder auch jene von Heiligen (z.B. Paul II. und Paul VI. nach dem Apostel Paulus). Andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Clemens = milde; Pius = fromm; Innozenz = unschuldig). Nicht üblich ist, dass der Papst den Namen eines der zwölf Apostel oder der Evangelisten wählt ((keine) Ausnahme: Papst Markus, der zivil so hieß); der Papstname Johannes bezieht sich auf Johannes den Täufer.

Ursprünglich behielten die Päpste nach der Wahl ihren bürgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen änderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme.

Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus (bzw. griech. Xystos; bei Sixtus II. (257)). Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit römischen Ziffern versehen. Die Päpste der Antike und des Frühmittelalters trugen jedoch häufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen (Klemens, Pius, Eugen, Paul etc.) wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen.

Johannes Paul I. wählte in Erinnerung an seine beiden Vorgänger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich war dies der erste neue Papstname seit Papst Lando (913-914). Nachdem er nach 33 Tagen im Amt starb, wählte sein Nachfolger Karol Wojtyła ebenfalls diesen Papstnamen und wurde Johannes Paul II. genannt. Der Name des derzeitigen Papstes Franziskus nimmt Bezug auf Franz von Assisi. siehe auch: Papstnamen

Rücktritte

Päpste werden grundsätzlich auf Lebenszeit gewählt. Es gab mehrere Beispiele von Rücktritten in der Geschichte der römischen Päpste: Der bekannteste dürfte der freiwillige Rücktritt Coelestins V. im Jahr 1294 sein. Papst Gregor XII. wurde im Zuge des Konzils von Konstanz zum Rücktritt gezwungen. Benedikt IX. war ganze drei Mal Papst, trat dreimal zurück (1044, 1045, 1048) zu Gunsten seiner Verwandten.

Papst Pius XII. bedrückte die Sorge, "er möchte bald nicht mehr fähig sein, seines hohen Amtes zu walten. Er trug sich fest mit dem Gedanken, wenn es so weit wäre, zurückzutreten. ... Das Wort: Der Papst mag leiden, ja, aber er muss seines Amtes walten können - ist nicht von Pius XII., sondern von seinem Vorgänger Pius XI.. Aber Pius XII. wollte damit ernst machen."<ref>schreibt: P. Robert Leiber SJ im Nachwort des Buches "Pius XII. sagt", Zusammengestellt von Chinigo Michael - Nach den vatikanischen Archiven, Verlag Heinrich Scheffler, Frankfurt am Main 1959, S. 401.</ref>

Das Kirchenrecht 1983 sieht die Möglichkeit eines Rücktritts vor:

Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird. (Can. 332 — § 2. CIC)

Der schwer kranke Papst Johannes Paul II. machte keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit, obwohl darüber spekuliert wurde. Benedikt XVI. trat am 28. Februar 2013 von seinem Amt zurück:

"Zurücktreten kann man in einer friedlichen Minute, oder wenn man einfach nicht mehr kann. Aber man darf nicht in der Gefahr davonlaufen und sagen, es soll ein anderer machen. Wenn ein Papst zur klaren Erkenntnis kommt, dass er physisch, psychisch und geistig den Auftrag seines Amtes nicht mehr bewältigen kann, dann hat er ein Recht und unter Umständen auch eine Pflicht, zurückzutreten." (Interviewbuch: Papst Benedikt XVI.: Licht der Welt. Ein Gespräch mit Peter Seewald, S. 47). Papst Franziskus meinte dazu, dass von nun an es grundsätzlich möglich sei, dass der Bischof von Rom bei besonderen Gründen sein Amt niederlege, wenn er sich nicht mehr in der Lage sehe, es auszuüben.<ref>Franziskus: Rücktritt von Benedikt XVI. hat «Tür geöffnet» Kath.net am 27. Mai 2014</ref>

Titel

Die Titel des Papstes lauten:

  • Bischof von Rom
  • Stellvertreter Jesu Christi auf Erden (Vicarius Christi)
  • Nachfolger des Apostelfürsten (gemeint ist Petrus)
  • Oberster Priester der Weltkirche (Ehrentitel, der seine Stellung in der Liturgie regelt, gerade wenn Patriarchen konzelebrieren.)
  • Oberster Brückenbauer (Pontifex maximus) (Geht zurück auf den Titel Pontifex Maximus im römischen Reich)
  • Primas von Italien
  • Metropolit und Erzbischof der Kirchenprovinz Rom (wie alle Metropolitanbischöfe übt er bestimmte Aufsichts- und Kontrollrechte über seine Suffraganbischöfe aus)
  • Souverän des Staates der Vatikanstadt (der weltliche Titel des Papstes)
  • Diener der Diener Gottes (ein Titel, den Papst Gregor der Große gegeben hat. Lateinisch: servus servorum dei)
  • Der Titel Patriarch des Abendlandes, den die Päpste seit 450, seit ihn Leo der Große angenommen hatte, geführt hatten, wurde im Annuario Pontificio des Jahres 2006 (dem offiziellen Jahrbuch des Vatikans) aus der offiziellen Papsttitulatur entfernt.

Die Unterschrift des doppelten "P", ist ein Teil der päpstlichen Unterschrift und steht für Pastor Pastorum, Hirt der Hirten.

Insignien

Die päpstlichen Insignien bestehen aus

  • dem Papstthron (Cathedra Petri)
  • der Papstkrone (Tiara). Papst Paul VI. war bislang der letzte Papst, der mit der Tiara gekrönt wurde. Im November 1964 legte er die Tiara ab. Seine Nachfolger verzichteten fortan auf eine Krönungszerememonie, führten die Tiara aber weiterhin in ihrem persönlichen Wappen. Papst Benedikt XVI. wählte in seinem persönlichen Wappen statt der Tiara eine einfache Bischofsmitra mit drei goldenen, in der Mitte verbundenen Ringen.
  • Pileolus (in weiss)
  • dem päpstlichen Hirtenstab (Ferula; vgl. Kreuzstab Benedikts XVI.)
  • dem Fischerring (anulus piscatoris)
  • dem Pallium
  • dem Fanon
  • dem Subcinctorium
  • den päpstlichen Schuhen (diese sind traditionell in Rot gehalten)
  • Pluviale
  • Falda (weiße Kleid)
  • Mantum (roter Papstumhang)

Kleidung

Reise- und Alltagsbekleidung: Der Papst trägt gewöhnlich eine weiße Soutane, ein weißes Zingulum (Gürtel) und ein weißes Pileolus. Für kältere Tage steht dem Papst ein roter Mantel, der sogenannte „Mantello“ zur Verfügung. In den Wintermonaten ist dieser rote Mantel zusätzlich mit Hermelin gefüttert. Als weitere Kopfbedeckung trägt der Heilige Vater in der kalten Jahreszeit einen Camauro, der ebenfalls mit Hermelin gefüttert sein kann. Papst Benedikt XVI. trug im Dezember 2005 als erster Papst seit Johannes XXIII. wieder diese Kopfbedeckung über dem Pileolus. Auf seiner Brust trägt der Papst (wie jeder katholische Bischof) das Pektorale, ein Brustkreuz.

Liturgische Bekleidung: Während liturgischer Feiern trägt der Papst ein gewöhnliches Messgewand, eine Mitra und ein Pallium. Alternativ kann er über seiner Soutane ein Chorhemd und eine Mozetta tragen. Letztere kann durch einen Hermelinbesatz ergänzt werden.

Herkunft der Päpste

Seit dem 9. Jahrhundert entstammten die Päpste, bis hin zu Benedikt XV., weit überwiegend dem Adel, seit dem 16. Jahrhundert waren es fast ausnahmslos italienische Aristokraten.

Zu den Ausnahmen von adliger Herkunft (1300-1914) zählen:

  • Hl. Coelestin V., P. Peter Murrone OSB, Einsiedler
  • Sel. Benedikt XI., P. Klaus Boccasini OP, Dominikaner, Sohn eines Notars
  • Johannes XXII., Jakob Duèse, Sohn eines Schusters
  • Benedikt XII., Jakob Fournier, Zisterzienser, Sohn eines Handwerkers
  • Urban VI., Bartholomäus Prignano, Sohn eines Metzgers aus Apulien, bislang letzter zum Papst gewählter Nichtkardinal
  • Nikolaus V., Thomas Parentucelli, Arztsohn
  • Paul II., Peter Barbo, aus venezianischer Kaufmannschaft
  • Sixtus IV., P. Franz Rovere Franziskaner, Sohn eines Handwerkers
  • Hadrian VI., Adrian Florens, Niederländer, Sohn eines Zimmermanns
  • Marcellus II., Marcel Cervini, Sohn eines päpstlichen Beamten
  • Hl. Pius V., P. Michael Ghisleri, Dominikaner
  • Sixtus V., P. Felix Peretti, Franziskaner
  • Innozenz IX., Johann Anton Facchinetti, Sohn eines Handwerkers (?)
  • Sel. Innozenz XI., Benedikt Odescalchi, Kaufmannsfamilie aus Como
  • Clemens XIV., P. Lorenz Ganganelli, Franziskaner, Arztsohn
  • Gregor XVI., P. Maurus Capellari, Calmaldulenser-Mönch, Sohn eines Notars, bislang letzter gewählter Nichtbischof
  • Hl. Pius X., Josef Sarto, Landpfarrer.

Seit 1922 wurden ausnahmslos Priester bürgerlicher Herkunft zu Päpsten erhoben. Eher großbürgerlichem Milieu entstammten der Wissenschaftler Pius XI. (Vater: Geschäftsmann) und die Kuriendiplomaten Pius XII. und Paul VI. (Väter: Juristen). Der Vater des Kirchenhistorikers und Nuntius Johannes XXIII. war Kleinlandwirt. Der Vater von (zuvor) Theologieprofessor Johannes Paul I. war Arbeiter, der Vater von (zuvor Professor) Johannes Paul II. habsburgischer Offizier und der Vater von (zuvor gleichfalls Professor) Benedikt XVI. bayerischer Polizeibeamter. Der Vater von Papst Franziskus, der als Ordenspriester (SJ) zuletzt Seelsorger und Beichtvater war, bevor er (Weih-) Bischof wurde, arbeitete als kaufmännischer Angestellter bei der argentinischen Eisenbahn, Einwanderer aus dem Piemont (bei Turin).

weitere Päpste

Die katholische Kirche kennt, in nicht ernst gemeinter Bezeichnung, zwei Arten weiterer "Päpste":
Zum einen wird der Generalobere der Jesuiten aufgrund der Farbe seiner Kleidung als der "schwarze" Papst bezeichnet.
Zum anderen gilt der Kardinalpräfekt der Kongregation für die Evangelisierung der Völker als der "rote" Papst.

Päpstliches Schreiben

Paul VI.

Johannes Paul II.

Literatur

siehe: Ulrich Nersinger

  • Gerhard Kardinal Müller: Der Papst – Sendung und Auftrag. Herder Verlag 2017 (1. Auflage; geb.; 608 Seiten; ISBN: 978-3-451-37758-7).
  • Leo Scheffczyk: Das Wandelbare und das Bleibende im Petrusamt: in: Hans Pfeil (Hrsg.): Unwandelbares im Wandel der Zeit, 19 Abhandlungen gegen die Verunsicherung im Glauben Paul Pattloch Verlag Aschaffenburg , Band I: 1976, S. 225-245 (440 Seiten; ISBN 3-557-91109-8)
  • Wolfgang Klausnitzer: Der Primat des Bischofs von Rom, ISBN 3-451-28513-4
  • Ferdinand Holböck: Dilexit ecclesiam, Dokumente der Kirchen- und Papsttreue, Anton Pustet Verlag Salzburg 1970 (231 Seiten; Kirchliche Druckerlaubnis Erzbischöfliches Ordinariat Salzburg 7. März 1970, Zl. 379/70).
  • Rudolf Graber: Petrus der Fels, Fragen um den Primat, Buch-Kunstverlag Ettal 1949, 1950, 1951, (68 Seiten; Mit kirchlicher Druckerlaubnis).
  • Franz Xaver Seppelt, Das Papsttum (mehrere Bände um 1940) Verlag von Jakob Hegner in Leipzig (mit Imprimatur).
  • Hans Christian Huf: Die Päpste. Herrscher über Himmel und Erde, Ullstein, Berlin, 2008.

Gerd Althoff: "Selig, die Verfolgung ausüben". Päpste und Gewalt im Hochmittelalter, Theiss, Stuttgart, 2013.

  • (Hsgr.+Auwahl) P. Arnold Reuer OMI: Summs Pontificia. Lehren und Weisungen der Päpste durch zwei Jahrtausende. Eine Dokumentation Verlag Josef Kral Abensberg 1978, 2 Bände (964 Seiten).
  • Was Christus Petrus verheißt Christiana Verlag (110 Seiten)
  • Anton Schraner: Unfehlbare Päpste ? Christiana Verlag 1974 (151 S.; 1. Auflage).
  • Adolf Fugel: Papst - Hierarchie - Priestertum in der Katholischen Kirche (50 Seiten; ISBN 978-3-033-00774-1; erhältlich beim Benedetto Verlag).
  • Josef Gelmi: Die schönsten Papst Anekdoten. Von Petrus bis Benedikt XVI.. Topos Taschenbuch (142 Seiten; ISBN 978-3-8367-0817-3)
  • Amand Reuter OMI (Ausw/Hg):Summa Pontificia : Lehren und Weisungen der Päpste durch zwei Jahrtausende. Eine Dokumentation. 2 Bände Verlag Josef Kral Abensberg 1978 (2 Bände 495; S. 499-964).
  • Josef Stenglein: Die Päpste von 2000 Jahren Verlagsdruckerei Josef Kral Abensberg 1983 (266 Seiten; ISBN 3874420108).

Siehe auch: Liste der Päpste

Weblinks

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Anmerkungen

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