Sedisvakanz
Die Sedisvakanz (lat: sedes, Stuhl; vacans, leer, unbesetzt) ist die Bezeichnung für den Zeitraum zwischen dem Abtreten eines Bischofs und der Einführung seines Nachfolgers.
Sedisvakanz des Papstamtes
Die Sedisvakanz beginnt mit dem Tod oder dem Amtsverzicht des Papstes.
Mit Eintreten der Sedisvakanz treten alle Leiter der Dikasterien der Römischen Kurie zurück. Dies betrifft den Kardinalstaatssekretär und die Kardinalpräfekten. Im Amt bleiben jedoch der Camerlengo und der Großpönitentiar, die bei der Erfüllung ihrer ordentlichen Aufgaben während der Sedisvakanz dem Kardinalskollegium verantwortlich sind. Ebenfalls im Amt bleiben der Kardinalvikar für die Diözese Rom sowie der Kardinalerzpriester der Vatikanischen Basilika und der Generalvikar für die Vatikanstadt und der Almosenier Seiner Heiligkeit. Die Ämter der diplomatischen Vertreter des Heiligen Stuhles (z.B. die Nuntien) bleiben unberührt.
Es gibt während der Sedisvakanz zwei Arten von Kardinalskongregationen zur Vorbereitung der Papstwahl: eine Generalkongregation und eine Sonderkongregation.
Die Generalkongregation besteht aus dem gesamten Kardinalskollegium. Alle wahlberechtigten Kardinäle, die nicht rechtmäßig verhindert sind, sind verpflichtet daran teilzunehmen, sobald sie über die Vakanz des Apostolischen Stuhls unterrichtet werden. Kardinälen, die 80 Jahre alt sind oder älter steht die Teilnahme frei. In der Generalkongregation werden wichtige Angelegenheiten und schwerwiegendere Fragen bearbeitet, die eine gründlichere Prüfung erfordern.
Ordentliche Angelegenheiten und Fragen von untergeordneter Bedeutung werden in der Sonderkongregation behandelt.
Sedisvakanz des Bischofs
Die Sedisvakanz ist auch die Zeit, in der ein Bischofstuhl nicht besetz ist. In dieser Zeit führt das Domkapitel binnen acht Tagen zu wählenden Kapitelvikars die Leitung der Diözese.
siehe: Sedisvakantismus, Konklave