Konklave

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Bei einem Konklave wählen alle wahlberechtigten Kardinäle auf dem Gebiet des Vatikan einen neuen Papst. Sie sind bis zum Abschluss der Wahl von der Außenwelt abgesondert.

Das Wort stammt aus der lateinischen Sprache (conclave) und kann mit "Gemach, Zimmer" übersetzt werden. Manchmal wird auch das Wortspiel "cum clave" (mit Schlüsseln) verwendet. Gemeint ist auf jeden Fall das Zusammentreffen der Kardinäle zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes.

Jeder Papst empfängt die göttliche Sendung in dem Augenblick, in dem er seine Wahl annimmt, unmittelbar von Christus, zusammen mit den ihm von Gott gegebenen Vollmachten und mit dem Privileg der Unfehlbarkeit.<ref>Aus der Ansprache an Neuvermählte, 2. Februar 1941 und 17. April 1942: entnommen Pius XII. sagt, S. 216.</ref>


Recht zur Teilnahme

Das Recht, den Römischen Papst zu wählen, steht einzig und allein den Kardinälen der Heiligen Römischen Kirche zu mit Ausnahme derer, die vor dem Todestag des Papstes oder vor dem Tag der Vakanz des Apostolischen Stuhles schon das 80. Lebensjahr überschritten haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle soll nicht mehr als 120 betragen.

Ablauf (Ordo sacrorum rituum Conclavis)

Historische Entwicklung

Brauch

Nach der Wahl zum Oberhaupt der katholischen Kirche hat Papst Johannes XXIII. nach altem Brauch sein Kardinalskäppchen dem Konklave-Sekretär Msgr. Alberto di Jorio aufgesetzt, der damit zum Kardinal bestimmt wurde. Die Würde wurde ihm bei dem kommenden Konsistorium feierlich verliehen.<ref> Quelle: Herder-Korrespondenz, Herder Verlag, Dreizehnter Jahrgang 1958/59; Drittes Heft, Dezember 1958, S. 115.</ref>

Päpstliche Schreiben

Gregor XV.

  • 15. November 1621 Bulle "Aeterni Patris Filius" zur Papstwahl mit Zeremoniale "Decet Romanum pontificem" vom 12. März 1622. Das Schreiben verpflichtet die Papstwähler einzig auf ihr eigenes Gewissen; politische und familiäre Bindungen und Loyalitäten sollten keine Rolle mehr spielen. Förderlich dafür war, dass die Stimmen der Kardinäle nicht mehr öffentlich abgefragt wurden, sondern schriftlich und geheim abgegeben wurden. Qua Faltung und Siegelwachs war der Name des Wählers nicht für die Allgemeinheit sichtbar. Auch galt fortan die Regel: ein Kardinal, eine Stimme; Rangfolgen nach Bedeutung oder sozialer Stellung wurden eingeebnet. Als Ort der Papstwahl wurde die Sixtinische Kapelle festgeschrieben. Unter dem Jüngsten Gericht Michelangelos musste jedem Wähler die Bedeutung seiner Gewissensentscheidung klar werden. Das Erreichen der Zweidrittelmehrheit beendete die Wahlgänge. Gelang der Kompromiss zur Findung nicht, konnten die Kardinäle ihr Stimmrecht auf eine kleine Gruppe von Wählern übertragen. Diese konnten entweder im Auftrag einen Kandidaten küren - oder aber ihn finden und zu einer neuerlichen Abstimmung im Plenum präsentieren.<ref>"Aeterni Patris Filius": Eine grundlegende Reform der Papstwahl Katholisch.de am 15. November 2021</ref>

Pius XI.

Pius XII.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

<references />