Beichte
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Die Beichte ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. Sie wird auch Sakrament der Vergebung, der Buße oder der Versöhnung genannt. Das Bußsakrament ist eine liturgische Handlung und der ordentliche Weg, um Vergebung und Nachlass seiner schweren Sünden zu erlangen, die nach der Taufe<ref>Die Taufe ist der erste Heilsanker, die Beichte der Zweite: aus: Päpstlicher Rat zur Förderung der Neuevangelisierung: Barmherzigkeit feiern. Liturgische Anregungen. Jubiläum der Barmherzigkeit 2015-2016. Schwabenverlag 2015, S. 41 (96 Seiten; ISBN 978-3-7966-1680-8); "Bekannt ist das Wort des hl. Hieronymus (In Isai 3, 8), das in der Folge die volle Zustimmung aller Gottesgelehrten fand: die Buße (d.h. die Beichte) ist die zweite Rettungsplanke. Denn wie es beim Schiffbruch nur eine Möglichkeit gibt, sein Leben zu retten, dass man nämlich durch einen glücklichen Zufall irgend eine Planke des Wracks an sich zu bringen vermag, so ist einer nach Verlust der Taufunschuld ganz sicher verloren, wenn er sich nicht an die Rettungsplanke der Buße anklammert. in: 1566 Catechismus Romanus, II. Teil: Fünftes Kapitel: Vom Bußsakrament."; vgl. Thomas von Aquin - Summa Theologiae, IIIª q. 84 a. 6 arg. 1, IIIª q. 90 a. 4 arg. 1.</ref> begangen wurden. Es ist das zweite Gebot der Kirche.
In der Beichte vergibt Jesus Christus dem Pönitenten (Büßer) seine Schuld und wendet ihm die Früchte seines Leidens und seines Todes am Kreuz zu. Gott vergibt dem Bekennenden durch Vermittlung und Worte des Priesters. Nur ein geweihter Priester, der auch rechtlich dazu befähigt wurde (Beichtjurisdiktion), hat die Vollmacht, das Beichtsakrament zu spenden (vgl. Beichtvater).
Das Bußsakrament entspricht auch einem berechtigten und natürlichen, dem menschlichen Herzen innewohnenden Bedürfnis, sich jemandem zu eröffnen. Zur Vorbereitung auf die Beichte empfiehlt die römisch-katholische Kirche den Gewissensspiegel (Beichtspiegel).
Inhaltsverzeichnis
- 1 Sündenvergebung
- 2 Absolution
- 3 Sakramentaler Zusammenhang
- 4 Sündenfolgen und Buße
- 5 Wie oft darf ich beichten?
- 6 Wo soll ich beichten?
- 7 Beichtgeheimnis oder Beichtsiegel
- 8 Die Beichte und das priesterliche Leben
- 9 Beichte in der Krise
- 10 Zitate
- 11 Päpstliche Schreiben
- 12 Literatur
- 13 Medien
- 14 Weblinks
- 15 Anmerkungen
Sündenvergebung
Voraussetzung für die Sündenvergebung in der Beichte sind:
- Einsicht und Reue
- Bekenntnis der Sünden in der Beichte.
- Bußakt/Genugtuung (nach Maßgabe des Beichtvaters - Werke der Gottesverehrung, der Nächstenliebe, der Barmherzigkeit oder der Wiedergutmachung) und Vorsatzverwirklichung.
In der Beichte sind alle schweren Sünden (einschließlich der Zahl und der erschwerenden Umstände) zu bekennen, deren man sich nach sorgfältiger Gewissenserforschung reumütig bewusst ist. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des Glaubenden ist es angeraten, auch lässliche Sünden zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte sakramental vergeben werden, lässliche auch außerhalb, so durch Gebet, gute Werke und besonders durch den würdigen Empfang der heiligen Kommunion.
In der Generalbeichte (Beichte eines Lebensabschnittes) und der Lebensbeichte (Beichte des gesamten Lebens) stellt der Getaufte sein Leben aus schwerwiegenden Gründen neu vor Christus, um in der Taufgnade einen Neuanfang seiner christlichen Existenz zu setzen. Viele Katholiken, insbesondere in Europa, halten die Beichte heute irrtümlich für ein auf diese Fälle hin "eingeschränktes" Sakrament (und sehen den Fall der "Todsünde" als kaum je gegeben an). Richtig ist, dass Gottes Erbarmen auf vielen Wegen zu den Menschen kommt, die sich ihm zuwenden, so auch im Bußakt zu Beginn der Hl. Messe, im Reuegebet, im zerknirschten Herzen.
In der Kirchengeschichte hat sich das Bewusstsein davon, dass der rückfällige Getaufte beichten darf, also eine sakramental wirksame Wiederherstellung der Taufgnade (notfalls täglich!) überhaupt möglich ist, allmählich durchgesetzt. Im Prinzip war die Vollmacht der Kirche zur Sündenvergebung aber schon im Evangelium fest enthalten.
Im übrigen "muss" (im Sinne von Zwang) niemand irgendwo je beichten; die Beichte ist immer ein höchstpersönlicher Akt, da sie sonst auch nicht lebensnah "funktioniert". Im Gegenteil: Die Christen dürfen beichten; und so ihre sakramentale Taufe, den Bund mit Gott, immer wieder aktualisieren, wie auch in der Eucharistie.
Jedoch um die Eucharistie zu empfangen, darf man nicht in schwerer Sünde ("Todsünde") leben. Diese Menschen "müssen" zunächst beichten und die Absolution bekommen. Jeder Katholik sollte vor dem Empfangen der sakramentalen Kommunion sein Gewissen prüfen, um die Gnade Gottes würdig zu erhalten. Somit ist das Beichten fest mit der Eucharistie verbunden. Denn nur derjenige der weiß dass er fehlerhaft ist und es sich eingestehen kann und vor Gott Reue empfindet, der hat das göttliche Geschenk der Vergebung - also die Beichte - verstanden.
Die sakramentale Sündenvergebung in der Taufe, der Beichte und der Kommunion (des Blutes) wird in der Offenbarung des Johannes mit den Worten ausgedrückt {{#ifeq: Johannes-Apokalypse | Beichte |{{#if: Offb|Offb|Johannes-Apokalypse}}|{{#if: Offb |Offb|Johannes-Apokalypse}}}} 22{{#if:14|,14}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}: "Selig, wer sein Gewand (der Seele) wäscht: Er hat Anteil am Baum des Lebens und er wird durch die Tore in die Stadt eintreten können.<ref>Predigt von Dr. Josef Spindelböck</ref>
Absolution
Bei der Absolution (von lat. absolutio "Freisprechung") in der Einzelbeichte geschieht die sakramentale Lossprechung von den Sünden durch einen Priester, der dabei die Absolutionsformel spricht: „„Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Dabei legt der Priester dem Beichtenden die Hand auf oder streckt die Hand zum Segen aus.
Der Glaubende, der sich mit der richtigen inneren Verfassung zur Beichte begibt, macht nicht die Erfahrung der verurteilenden Gerechtigkeit, sondern der vergebenden Liebe,<ref> 17. April 1986 Ansprache an die Vollversammlung der Kongregation für die Sakramente Erstbeichte und Generalabsolution.</ref> der Barmherzigkeit Gottes.
Die Lossprechung durch einen an einer Sünde gegen das sechste Gebot beteiligten Priester (sog. absolutio criminalis) ist außer in Fällen der Todesgefahr ungültig (Can. 977) und zieht für den Priester die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1). Das bedeutet:, Wenn ein Priester mit einer anderen Person Unzucht treibt, kann dieser Priester nicht der beteiligten anderen Person die Lossprechung von dieser Sünde erteilen.
Sakramentaler Zusammenhang
Die Aussage aus dem Credo "Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung des Fleisches und das ewige Leben" meint verschiedene Aspekte desselben sakramentalen Geheimnisses. Heiliger Geist, Kirche, Taufe, Buße, Gemeinschaft und ewiges Leben sind Ausdruck des einen Heils, welches Gott den Menschen verheißt.
Der Empfang der sakramentalen Kommunion im Zustand der schweren Sünde ist unwürdig und stellt selbst eine schwere Sünde dar. Wiederverheiratete Geschiedene sind so lange vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen, als sie objektiv in schwerer Sünde (Ehebruch) leben: "Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, 'sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind'."<ref> Johannes Paul II.: Familiaris consortio, Nr. 84.</ref>
Sündenfolgen und Buße
Je nach Art und Zahl der Sünden hat der Beichtvater unter Berücksichtigung der Verfassung des Pönitenten heilsame und angemessene Bußen aufzuerlegen; der Pönitent ist verpflichtet, diese persönlich zu verrichten (CIC can 981).
Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sündenschulden des Menschen vergeben, nicht jedoch alle Sündenstrafen - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch Gebet, gute Werke, Teilnahme an der Hl. Messe, Wallfahrten, Almosen und Ähnliches getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche diese "Tätigkeiten" einen Ablass, was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der zeitlichen (diesseitigen) Sündenstrafen mit günstiger Wirkung auch für das Purgatorium bedeutet.
Wie oft darf ich beichten?
Wer sich in schwerer Schuld weiß, sollte bald zur Beichte gehen. Die von der Kirche verlangte jährliche Beichte (vgl. KKK, Nr. 1457), ist ein Minimum für das Überleben des Seele (ähnlich der Intensivstation für den Körper). Dieses gilt auch, wenn man sich keiner schweren Sünde bewusst ist.<ref>Beichten während der Fastenzeit. Die Regel „einmal im Jahr“ lässt Raum für Flexibilität Zenit am 26. Februar 2016</ref> Der Gläubige sollte wenigstens an den Hauptfesten: Weihnachten, Ostern und Pfingsten (oder zwischen Ostern und Weihnachten) die sakramentale Lossprechung erhalten. So wie man immer wieder im Haus Staub wischt, so sollte man öfters bereuen. Als Richtschnur kann auch die monatliche Beichte am Herz-Jesu-Freitag angesehen werden.
Die Beichte sollte regelmäßig stattfinden. Es wird die Beichte auch bei lässlichen Sünden (Andachtsbeichte) von der Kirche seit dem Mittelalter nachdrücklich empfohlen (vgl. KKK: 1493, Mediator dei Nr. 176). Wenn jemand alle zwei Wochen beichtet, kann er ohne weitere Beichte alle Ablässe empfangen, für welche das Bußsakrament erforderlich ist.
Wo soll ich beichten?
Der der Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder eine Kapelle, (Can. 964, § 1.), wobei pastorale Gründe die Erteilung des Sakramentes auch an anderen Orten rechtfertigen können (Vgl. can. 964, § 3.) Die Stelle der Beichtgelegenheit muss "an einem offen zugänglichen Ort" sich befinden und soll mit einem festen Gitter versehen sein.<ref>Vgl. Motu proprio Misericordia dei, Nr. 9.</ref>
Beichtgeheimnis oder Beichtsiegel
Kirchenrechtlich darf der Beichtvater, das aus der Beichte gewonnene Wissen, unter keinen Umständen preisgeben, weder Vorgesetzten (Can. 984 — § 2), dem Staat, auch nicht bei Todesgefahr (vgl. Johannes Nepomuk). Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten (Can. 983 — § 1).
Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe (indem er es begangen hat) zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden (Can. 1388 — § 1). Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind. "Jeder, der das Bußsakrament verletzt, indem er mittels eines technischen Gerätes aufnimmt, was bei echten oder simulierten sakramentalen Beichten gesagt wird, dies ausdruckt oder das so in Erfahrung Gebrachte verbreitet, sowie alle, die formal daran mitwirken, ziehen sich gemäß der Vorschrift der Canones 889, 890, 2369 die Strafe der Exkommunikation als Tatstrafe zu.<ref> 23. März 1973 Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung Sacra congregatio pro doctrina fidei, vigore über die Schutzwürdigkeit des Bußsakramentes.</ref>
Laut Art. 9 des Konkordates unterliegt das Beichtgeheimnis besonderem Schutz. Geistliche sind daher nicht verpflichtet, Straftaten, die ihnen im Rahmen der Beichte anvertraut worden sind, staatlichen Stellen gegenüber zu offenbaren. Sie sind auch nicht verpflichtet, geplante schwere Straftaten anzuzeigen.<ref>§ 139 StGB</ref> Das deutsche Recht trägt damit dem kanonischen Recht, wonach das Beichtgeheimnis unverletztlich ist (vgl. can. 983 § 1 CIC), Rechnung. Die Deutsche Bischofskonferenz gibt einen juristischen Leitfaden für Seelsorger zum Schutz des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses in den Arbeitshilfen Nr. 222 heraus.<ref> Zeugenaussage, Zeugnisverweigerungsrecht und Schweigepflicht</ref>
Der Staat versucht das Beichtsiegel zu brechen
Das Parlament des australischen Bundesstaates Victoria hat Mitte September 2019 ein Gesetz beschlossen, das Priester dazu verpflichtet, Fälle von sexuellen Kindesmissbrauch anzuzeigen, auch wenn sie davon nur in der Beichte erfahren. Bei einem Verstoß drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Peter Comensoli, der Erzbischof von Melbourne, hat bereits im August 2019 festgestellt, dass die Priester diese Bestimmung nicht beachten dürften. Er selbst sei bereit ins Gefängnis zu gehen, bevor er das Beichtgeheimnis breche, sagte Comensoli damals. In anderen Bundesstaaten Australiens sind ähnliche Gesetze bereits in Kraft, zum Beispiel in Süd-Australien, Tasmanien und dem Hauptstadtterritorium.<ref>http://www.kath.net/news/69100 Australien: Gesetz zwingt Priester zum Bruch des Beichtgeheimnisses] Kath.net am 14. September 2019</ref>
Die Beichte und das priesterliche Leben
Papst Johannes Paul II. wendet sich an die Priester und ermahnt sie, "großherzig ihre Verfügbarkeit im Beichthören einzusetzen und selber durch den regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes ein Beispiel zu geben." Sie sollen die Gläubigen geduldig dahin bringen, die Forderungen des christlichen Sittengesetzes anzuerkennen, und ihnen helfen, das Sakrament als eine freudige Begegnung mit dem Erbarmen des himmlischen Vaters zu leben.<ref>Nachsynodales Apostolisches Schreiben Ecclesia in Europa, vom 28. Juni 2003, Nr. 77; Vgl. Propositio 16; Johannes Paul II., Brief an die Priester zum Gründonnerstag 2002 (17. März 2002), 4: AAS 94 (2002), 435-436.</ref> "Reife und Eifer im geistlichen Leben und pastoralen Einsatz des Priesters wie auch der Laien und Ordensleute, die seine Brüder sind, hängen von seinem häufigen und bewussten Empfang des Bußsakramentes ab.<ref>Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Leben und Dienst der Priester Presbyterorum ordinis, 18.</ref> Die Feier der Eucharistie und der Dienst der anderen Sakramente, der pastorale Eifer, die Beziehung zu den Gläubigen, die Verbundenheit mit den Mitbrüdern, die Zusammenarbeit mit dem Bischof, das Gebetsleben, ja die ganze priesterliche Existenz würden unweigerlich schweren Schaden nehmen, wenn man es aus Nachlässigkeit oder anderen Gründen unterließe, regelmäßig und mit echtem Glauben und tiefer Frömmigkeit das Bußsakrament zu empfangen. Wenn ein Priester nicht mehr zur Beichte geht oder nicht gut beichtet, so schlägt sich das sehr schnell in seinem priesterlichen Leben und Wirken nieder, und auch die Gemeinde, deren Hirte er ist, wird dessen bald gewahr. Ich füge noch hinzu, dass der Priester, sogar um ein guter und wirksamer Diener des Bußsakramentes zu sein, auch selber aus dieser Quelle der Gnade und Heiligkeit schöpfen muss. ... Die persönliche Erfahrung muss heute ihrerseits zum Ansporn werden, den heiligen Dienst des Bußsakramentes, zu dem wir durch unser Priestertum, durch unsere Berufung zu Hirten und Dienern unserer Brüder verpflichtet sind, sorgfältig und treu, mit Geduld und Eifer zu versehen. Darum richte ich auch in diesem Apostolischen Schreiben an alle Priester in der Welt, besonders an meine Mitbrüder im Bischofsamt und an die Pfarrer, die eindringliche Bitte, den häufigen Empfang dieses Sakramentes bei den Gläubigen mit allen Kräften zu fördern, alle möglichen und geeigneten Mittel einzusetzen sowie alle Wege zu versuchen, um unsere Brüder wieder in größerer Zahl zu der »uns gewährten Gnade« hinzuführen, die uns durch das Bußsakrament zur Versöhnung jedes einzelnen und der ganzen Welt mit Gott in Christus vermittelt wird (RP, Nr. 31, VI.). Die Regelmäßigkeit der Beichte, die die Priester gegenseitig erbitten, ermöglicht, das „Streben der Priester nach geistlicher Vollkommenheit."<ref>Kongregation für den Klerus: Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis 2016 (Grundordnung für die Ausbildung der Priester) vom 8. Dezember 2016, Nr. 88.</ref>
Beichte in der Krise
Man spricht viel "von Umkehr und Versöhnung im Blick auf gesellschaftliche Fehlentwicklungen und Konflikte, weicht jedoch der Änderung der eigenen Lebensrichtung und der persönlichen Umkehr des Herzens und damit der eigentlichen Versöhnung mit Gott und den Menschen aus. In hohem Maße sind Wirklichkeiten wie eine wirklich persönliche Gewissensentscheidung und konkrete Schulderfahrung sowie der Sinn für das, was die Heilige Schrift und die Lehre der Kirche Sünde nennen, verdunkelt und wenig wirksam. Die Folge ist, dass sehr viele Christen, die durchaus glauben möchten und auch viel Gutes tun, von der regelmäßigen Erneuerung ihres Lebens in Buße und Beichte abgekommen sind und sich mit sehr allgemeinen Bekenntnissen in gelegentlichen Bußgottesdiensten begnügen. Viele empfangen dann das Sakrament der Eucharistie in einer inneren Verfassung, die der Würde dieses kostbaren Vermächtnisses des Herrn widerspricht (vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Beichte |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 11{{#if:27 ff|,27 ff}} Kor%2011{{#if:27 ff|,27 ff}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2011{{#if:27 ff|,27 ff}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }})." Darum solle die Bischöfe alles tun, "was möglich ist, um alle Glieder der Kirche, auch die Priester selbst, zu einer erneuten Hochschätzung von Umkehr und Versöhnung, konkretisiert in der persönlichen Beichte, zurückzuführen. Das Sakrament der Beichte ist das Geschenk Jesu Christi an seine Kirche, um seinem Ruf zur Umkehr ganzheitlich zu entsprechen."<ref>Ansprache an die Bischöfe der west- und norddeutschen Kirchenprovinzen am 23. Januar 1988, Nr. 7</ref>
Zitate
- Papst Pius XII.: Die Beichte ist "die rettende Planke nach dem Schiffbruch" der Todsünde.<ref>Aus der Ansprache an die Pfarrer und Fastenprediger, 6. Februar 1940: aus Pius XII. sagt, S. 263.</ref>
- Hildegard von Bingen: ... "Weil ein wahres Bekenntnis (vor dem Priester) eine zweite Auferstehung ist" (Scivias, 2. Teil, Vision 6).<ref>Hildegard von Bingen: Scivias - Wisse die Wege, eine Schau von Gott und Mensch in Schöpfung und Zeit, Vollst. Übers. der lat. textkritischen Ed., übersetzt und hrsg. von Walburga Storch, Pattloch Verlag Augsburg 1997, S. 275 (615 S.; ISBN 978-3-629-00594-6, geb.).</ref>
- Sr. Faustyna Kowalska sagt von der Inanspruchnahme des Sakramentes der Beichte: "Ihr Armseligen, die das Wunder der Barmherzigkeit Gottes für euch nicht in Anspruch nehmt, ihr werdet vergeblich rufen, weil es dann zu spät sein wird" (Tagebuch 1448).
- Walter Kardinal Kasper wünscht, dass wir "in gewissen regelmäßigen Abständen das Bußsakrament empfangen. Der Verfall des Sakramentes der Buße, wir könnten auch sagen, des Sakramentes der Barmherzigkeit, ist eine der tief schwärenden Wunden im Leib Christi."<ref>Aus der Katechese beim Eucharistischen Kongress in Köln von Walter Kardinal Kasper am 7. Juni 2013</ref>
- Ansgar Puff: Gerade vor Ostern sollten Christen zur Beichte gehen, «weil man ja auch regelmäßig seinen Müll aus der Wohnung bringt», «Der innere Müll muss irgendwann weg, sonst fängt es an zu stinken. Und die Müllabfuhr ist der Beichtstuhl».<ref>Müllabfuhr der Seele ist der Beichtstuhl Kath.net am 20. März 2016</ref>
- Georg Gänswein: «Wer selber regelmäßig beichtet, weiß, wie geistig wohltuend und notwendig dieses Sakrament ist.»<ref>Kurienerzbischof Gänswein befürwortet Karfreitagsruhe Kath.net am 26. März 2016 </ref>
Päpstliche Schreiben
siehe: Generalabsolution, Communicatio in sacris bezüglich der Beichte
- November 1215 Viertes Laterankonzil, Die Ablegung der Beichte und ihre Geheimhaltung durch den Priester.
- 25. November 1551 Konzil von Trient Sacrosancta oecumenica (4) über das Sakrament der Buße und der Letzen Ölung.
- 1566 Catechismus Romanus, II. Teil: Fünftes Kapitel: Vom Bußsakrament. (Mit Überschriften). Mit den Erklärungen Über das heilige Sakrament der Buße von Michael Gatterer.
- 8. Dezember 1970 Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute: Dekret Dum canonicarum legum. Richtlinien über den Empfang und Spendung des Bußsakramentes, besonders bei den Ordensfrauen.
- 23. März 1973 Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung Sacra congregatio pro doctrina fidei, vigore über die Schutzwürdigkeit des Bußsakramentes.
- 24. Mai 1973 Kongregation für die Sakramente: Sanctus pontifex über den Empfang des Bußsakramentes vor der Erstkommunion der Kinder (AAS LXV [1973] 410).
- 2. Dezember 1973 Kongregation für den Gottesdienst: Reconciliationem inter deum et homines mit Ordo paenitentiae. Die neue Ordnung der Beichte.
- 2. Dezember 1984 Nachsynodales Schreiben Reconciliatio et paenitentia über Versöhnung und Buße in der Sendung der Kirche heute, Nr. 28-34.
- 17. April 1986 Ansprache an die Vollversammlung der Kongregation für die Sakramente Erstbeichte und Generalabsolution.
- 23. September 1988 Kongregation für die Glaubenslehre: Dekret zum Schutz des Beichtgeheimnisses.
- 7. Juli 1998 Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten: Responsio Patres pontificii consilii ad propositum dubium: de loco excipiendi sacramentales confessiones (AAS 90 [1998] 711).
- 12. März 2000 Vergebungsbitten des Papstes (Wortlaut) (mit Predigt)
- 7. Juli 2000 Internationale theologische Kommission: Erinnern und Versöhnen. Die Kirche und die Verfehlungen in ihrer Vergangenheit.
- 7. April 2002 Apostolisches Schreiben Motu proprio Misericordia dei über einige Aspekte der Feier des Sakraments der Buße.
- 2015/2 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Zur Wiederentdeckung des „Ritus der Buße“ (in Notitiae).
Literatur
- Leo Tanner: Gottes Umarmung annehmen – Eine Besinnungshilfe zur Beichte, WeG Verlag 2014 (Paperback ; 88 S.; ISBN 978-3-909085-91-0, Pb.).
- Ulrich Filler: Zerbrochene Herzen heilen, Neue Zugänge zur Beichte. Fe Medienverlag Kißlegg (160 Seiten).
- Petra Lorleberg (Hrsg.): Glaubenswege III: Beichte konkret - Positive Erfahrungen mit dem Bußsakrament (Vorwort von Kardinal Paul Josef Cordes) Dip3 Bildungsservice Gmbh 2016 (Tb; 134 S.; ISBN 978-3-903028-43-2).(Beiträge von Paul Badde; Karl Wallner; Martin Lohmann; Michael Schneider-Flagmeyer; Claudia Sperlich; Weihbischof Dominik Schwaderlapp;; [1]).
- Päpstlicher Rat zur Förderung der Neuevangelisierung: Beichte Sakrament der Barmherzigkeit. Jubiläum der Barmherzigkeit 2015-2016. Schwabenverlag 2015 (104 Seiten; ISBN 978-3-7966-1687-7).
- Ansgar Wiedenhaus: Immer wieder neu anfangeen dürfen. Ermutigung und Zuspruch im Sakrament erfahren. Topos Taschenbuch 2010 (104 Seiten; ISBN 978-3836707107).
- Anton Keller: Ego te absolvo. 100 Beispiele zum Sakrament der heiligen Beichte. (98 Seiten; erhältlich beim Mediatrix Verlag).
- Robert Kramer: Hinführung zur Erstbeichte; Schriften des Initiativkreises katholischer Laien und Priester Augsburg, Heft 26 (59 Seiten: pdf-Datei).
- Cesare Truqui: Die Beichte. Lebendige Quelle der Freude. Christiana Verlag im Fe Medienverlag Kißlegg 2011 (69 Seiten; ISBN 978-3-7171-126-8).
- Christian Schlindwein: Wir haben der Liebe geglaubt . Eine Einladung zur Beichte . Dominus Verlag Augsburg 2011 (64 Seiten; ISBN 978-3-940879-13-4].
- Peter van Briel: Weg der Liebe. Das Beichtbuch. Sankt Ulrich Verlag (160 Seiten).
- Hans Schalk: Beichten warum und wie? Verlag Neue Stadt (48 Seiten; ISBN 978-3-87996-621-9).
- Raphael Nießner: Meine Frühkommunion, Anleitung für die Eltern zur Beichte und Kommunion, Verlagsbuchhandlung der Benediktiner, Abteilung Katechse, D-93352 Rohr i. NB, Tel. 08783/9600-0 (Mit dem Apostolischem Segen Johannes Paul II.
- Beichtbüchlein für Kinder / Beichthilfe für Erwachsen (DIN A 6, Mit kirchlicher Druckerlaubnis) [2]
- Die Beichte. Grundkurs Christentum, St. Benno Verlag (96 Seiten; ISBN: 9783746227597)
- Pur spezial "Vom Sinn der Beichte" (Katholisches Themenheft - 20 Seiten, DIN A 5) Fe-Medienverlag
- Jaques Martin, Das Sakrament der Versöhnung, Das Wunder der Liebe (221 Seiten) Mediarix Verlag
- Palmatius Zilligen: Der Schlüssel zum Herzensglück Grignion Verlag.
- Palmatius Zilligen: Zum Beichtvater oder zum Psychiater? Grignion Verlag.
- Joseph Anton Keller: Hundertdreißig Beweise von den Segnungen des heiligen Bußsakramentes und Märtyrer des Beichtsiegels. - Eine Verteidigungsschrift dieses heiligen Sakramentes in Beispielen. Nach wahrheitsgetreuen Quellen, Franz Kirchheim Verlag Mainz 1899 (2., vermehrte Auflage; 306 Seiten; ISBN 978-3-03806-065-9.
- Johanna Engelmann: Der Heilbrunnen. Ein erzählendes Hilfsbüchlein für Erstbeichtkinder, deren Eltern und Seelsorger Josef Habbel Verlag 1950 (159 Seiten).
- Josef Bommer: Alois Müller. (Hsgr.): Das Sakrament der Buße. Kanisius Verlag Freiburg/Schweiz 1976 (63 Seiten; 1. Auflage; Aus der Reihe "Feiern des Glauben").
- Josef Beeking: Erzieherische Beichte : Ein Büchlein vom Sakrament des Friedens und der Freude Felizian Rauch Verlag Innsbruck 1937 (18 Seiten).
- Anton Loetscher: Erlösendes Beichten. Ein Büchlein von unserem Reichtum im frohmachenden Ostergeschenk Christi. Kanisius Verlag Freiburg/Schweiz um 1995 (87 Seiten; 4. Auflage).
- Adolf Fugel: Glaubenskurs Beichte-Eucharistie (108 Seiten; ISBN 978-3-033-1109-0; erhältlich beim Benedetto Verlag)
- Franz Breid Hsgr.): Referate der "Internationalen Theologischen Sommerakademie" des Linzer Priesterkreises / Busse - Umkehr - Formen der Vergebung. Ennsthaler Gesellschaft m.b.H. & Co. KG (ISBN 3850683540).
- Georg May: Das verlorene Sakrament. Das Buss-Sakrament in unserer Zeit. Mit einem Auszug aus der Enzyklika "Busse und Versöhnung" Christiana Verlag Stein am Rhein 1996 (55 Seiten; 1. Auflage)
- Paolo Segneri (1624-1694): Sämmtliche Werke von Paul Segneri, Aus dem Italienischen übersetzt von Anton Weiskopf, Georg Joseph Manz Verlag Regensburg, Band 4: Unterricht für Beichtende, zweite Abtheilung, 1852 (130 Seiten)
- Thomas von Aquin: Summa theologica. Die deutsche Thomas-Ausgabe, lateinisch-deutsch, St. III 84 - 90 mit St. III Suppl. 1 - 16, Band 31: Das Bußsakrament, Gemeinschaftsverlag Kerle Heidelberg und Styria Verlag Graz-Wien-Köln 1962 (mit kirchlicher Druckerlaubnis des bischöflichen Seckauer Ordinariates vom 14. Juli 1962, Zl. 3493).
siehe auch: Sacrosancta oecumenica (3), Beichtjurisdiktion, Konversion, Generalabsolution.
Medien
- DVD 70 Min.: Die Heilige Beichte. Weihbischof Athanasius Schneider im Interview mit Reiner Müller Josanto-Media Rheinstetten 2015.
- DVD (55 min) Richard Pühringer: Beichte, beten, besinnen, bereuen, bekennen, büssen, bessern (erhältlich beim Mediatrix Verlag oder Fe-Medienverlag)
- Fritz May CD 58 min. (Vortrag): Die Beichte- Das Sakrament der Liebe (erhältlich beim Miriam Verlag).
Weblinks
- Warum die Beichte für uns so wichtig ist Kathnews am 17. Januar 2017 von Christa Meves
- Kölner Kardinal Woelki ermutigt zur Beichte Video auf Kathtube
- Meisner: alle drei Monate beichten Kath.net am 7. Juni 2013
- Psychologe für Wiederentdeckung der Beichte Kath.net am 27 Mai 2006
- Papst Franziskus‘ Top Ten-Gründe für die Beichte Kath.net am 16. November 2013
- Papst Franziskus an die Priester: Öffnet die Kirchen, hört Beichte Kath.net am 4. April 2013; Er macht es vor auf Kathtube (März 2014)
- Das Bußsakrament: das Sakrament der Umarmung Gottes Kath.net am 19. Februar 2014 von Papst Franziskus
- Beichte oder/und Psychotherapie Fachtagung Psychotherapie & Beichte - Videos
- Verlust der Beichte – Verlust des Evangeliums? Kath.net am 6. Oktober 2016 von Bischof Stefan Oster
- Bewertung von Beichtvorbereitungsschriften
- Für alle, die sich scheuen, zur Beichte zu gehen – oder jemanden kennen, dem es so geht CNA am 23. Dezember 2019
Anmerkungen
<references />