Ordensgemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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* 24. Januar 1944 [[Kongregation für die Ordensleute|Ordenskongregation]] [[Dekret]] [[Quo efficacius]] ([[AAS]] 36 [1944] 213-214).
 
* 24. Januar 1944 [[Kongregation für die Ordensleute|Ordenskongregation]] [[Dekret]] [[Quo efficacius]] ([[AAS]] 36 [1944] 213-214).
 
* 10. Juni 1944 [[Kongregation für die Ordensleute|Ordenskongregation]] Rundschreiben  [[Quantum conferat]].
 
* 10. Juni 1944 [[Kongregation für die Ordensleute|Ordenskongregation]] Rundschreiben  [[Quantum conferat]].
* 2. Februar 1947 [[Apostolische Konstitution]] [[Provida mater ecclesiae]] über die kanonischen Stände und weltlichen Institute zur Erlangung der christlichen [[Vollkommenheit]].
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* 2. Februar 1947 [[Apostolische Konstitution]] [[Provida mater ecclesia]] über die kanonischen Stände und weltlichen Institute zur Erlangung der christlichen [[Vollkommenheit]].
 
* 12. März 1948 Motu proprio [[Primo feliciter]] über die Belobigung und Bestätigung der weltlichen Institute.
 
* 12. März 1948 Motu proprio [[Primo feliciter]] über die Belobigung und Bestätigung der weltlichen Institute.
 
* 19. März 1948 [[Kongregation für die Ordensleute]] [[Cum sanctissimis (Wortlaut)|Cum sanctissimis]] zur Ausführung des Motu proprio [[Provida mater ecclesiae]] für die weltlichen Institute.
 
* 19. März 1948 [[Kongregation für die Ordensleute]] [[Cum sanctissimis (Wortlaut)|Cum sanctissimis]] zur Ausführung des Motu proprio [[Provida mater ecclesiae]] für die weltlichen Institute.

Version vom 28. Januar 2013, 15:04 Uhr

Im allgemeinen ist eine Ordensgemeinschaft (kurz: Orden) eine Gemeinschaft, die nach einer bestimmten Regel (= Ordo) lebt und bestimmte Gelübde abgelegt hat.

Im engeren Sinn unterscheidet die katholische Kirche zwischen Orden und Kongregationen;

  • Ordensgemeinschaften leben in einem Kloster und verpflichten sich mit feierlichen Gelübden (Versprechen gegenüber Gott).
  • In den Kongregationen (= Gemeinschaften) sind einfache Gelübde üblich.

Ordensgemeinschaften und Kongregationen gehören zusammen mit den Säkularinstituten zu den Instituten geweihten Lebens. Gemäss der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus fallen diese Institute zusammen mit den Gesellschaften apostolischen Lebens in den Kompetenzbereich der Religiosenkongregation.


Orden (im engeren Sinn)

Die Orden der katholischen Kirche können eingeteilt werden in:

Alle Mitglieder dieser Orden legen feierliche Gelübde ab und pflegen das Chorgebet. Im allgemeinen haben sie ihre Ursprünge im Mittelalter.

Mönchsorden

Bettelorden

Regularkanoniker

Kongregationen

Klerikerkongregationen

Klerikerkongregationen sind Gemeinschaften von Regularklerikern, das heisst von Priestern, welche zu einer Gemeinschaft gehören und bestimmte Gelübde abgelegt haben. Die Jesuiten sind ein bekanntes Beispiel dafür.

Brüder- und Schwesternkongregationen

Religiöse Kongregationen sind Gemeinschaften von Priestern, Brüdern oder Schwestern, welche durch Gelübde gebunden ihren Dienst ausüben. Dazu gehören unter anderem die Passionisten, die Redemptoristen und die Vinzentiner.

Ordensfamilien

Diese "alten" Orden haben meist eine eigene Spiritualität entwickelt, die von später entstandenen religiösen Kongregationen oder Instituten derselben Tradition (auch "Familie" genannt) übernommen und weiterentwickelt wurden.

Ein Beispiel einer reich verzweigten Ordenstradition ist der Franziskanerorden, der aus drei Hauptzweigen besteht und über 200 Gemeinschaften umfasst, die sich auf seine Spiritualität berufen, aber nicht im eigentlichen Sinne ein und demselben Orden angehören.

Insbesondere die Franziskaner, Dominikaner und Karmeliten kenne je einen Dritten Orden, dem sich Laien in der Welt anschließen können (vgl. Terziar).

In der katholischen Kirche gibt es etwa 2000 solcher Gemeinschaften. Die Gründung einer solchen Gemeinschaft erfolgt oft aus einem bestimmten geistlichen oder materiellen Bedürnis der entsprechenden Zeit heraus.

Wiederbelebung eines Ordens

Ein neuer Orden erlaubt der Heilige Stuhl nicht mehr zu errichten, nur noch Kongregationen. Ein Orden, bei dem das letzte Mitglied noch keine 100 Jahre gestorben ist, darf "wiederbelebt" werden.

Literatur

  • J. Zürcher: Schwesternführung - Ein Handbuch für Oberinnen, zusammengestellt von der Arbeitsgemeinschaft von Welt- und Ordenspriestern, Benziger Verlag Einsiedeln 1952, Imprimatur Chur 1952 (329 Seiten).

Päpstliche Schreiben zu Orden und gottgeweihtem Leben

Pius IV.

Leo XIII.

  • 22. Oktober 1880 Apostolisches Schreiben Perlectae a nobis an Kardinal-Erzbischof von Paris über die unbilligen Verfügungen der französischen Regierung gegen die religiösen Ordensgenossenschaften.
  • 11. August 1889 Kongregation der Bischöfe und Regularen: Dekret „Ecclesia catholica“ (ASS XXIII (1890-1891) 634-636).
  • 8. Dezember 1900 Apostolische Konstitution “Conditae a cristo” (ASS XXXIII (1900-1901) 341-347.

Pius X.

  • 4. August 1913 Apostolischer Brief "Cum primum" (AAS 5 [1913] 387-390).

Benedikt XV.

  • 15. August 1915 Instruktion "Illud saepius".

Pius XI.

Pius XII.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.


Siehe auch: Ordensbezeichnungen, Beschreibungen einzelner Orden, Gesellschaft apostolischen Lebens, Säkularinstitut, Personalprälatur

Weblinks