Clausuram papalem (Wortlaut)

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Erklärung
Clausuram papalem

Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute
im Pontifikat von Heiligen Vaters
Paul VI.
über die päpstliche Klausur der Männerorden
4. Juni 1970

(Offizieller lateinischer Text: AAS 62 [1970] 548-549)

(Quelle: Nachkonziliare Dokumentation – im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, Band 36, lateinisch und deutscher Text, S. 132-133, Paulinus Verlag Trier 1970; Imprimatur Nr. 3/73 Treversis, die 10.1.1973 Israel d. m. Vicarius Generalis)

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Damit die Klausur der Männerorden in möglichst geeigneter Weise unserer Zeit angepasst werden kann, hat die Heilige Kongregation für die Ordensleute und die Säkularinstitute den Wünschen vieler Oberen entsprochen und dem Heiligen Vater eine Petition unterbreitet, nach der es den Generaloberen der Regularkanoniker, der Bettelorden und der Regularkleriker ermöglicht werden soll, ihre Klausur gemäß den Richtlinien von can. 604 CIC zu regeln.

Der Heilige Vater hat am 23. Februar 1970 der Bitte zugestimmt, und so können die Generaloberen der Männerorden - die Mönche ausgenommen - ihre Klausur nach der Norm des genannten Kanons ordnen.

Rom, den 4. Juni 1970

I. Kardinal Antoniutti
Präfekt

E. Heston, CSC

Sekretär