Sakramentale Kommunion
Die Sakramentale Kommunion (lat. communio) bezeichnet den Empfang des eucharistischen Leibes und Blutes Jesu Christi, der wesensgewandelten Opfergaben von Brot und Wein.
Der Empfang von Brot und Wein wird "komunizieren" genannt. Er bezeichnet und bewirkt die sakramentale Gemeinschaft zwischen Christus und dem Gläubigen sowie der Gläubigen untereinander. Der Bischof, Priester, Diakon oder Kommunionhelfer reicht den Gläubigen Christus selbst unter den Gestalten von Brot und Wein. Die Gläubigen kommunizieren in der Regel nur unter5 der gestalt des Brotes.
Voraussetzung für den würdigen und fruchtbringenden Empfang der Kommunion ist der Empfang der Taufe, das Leben in der Taufgnade (Heiligmachende Gnade), das Bekenntnis des katholischen Glaubens und das "geistige Verlangen" der Vereinigung mit Gott.<ref>Das Konzil von Trient sagt: „dass die anwesenden Gläubigen an jeder einzelnen Messe nicht nur mit geistigem Verlangen, sondern auch durch den sakramentalen Empfang der Eucharistie teilnehmen, auf dass in ihnen um so reichere Früchte dieses hochheiligen Opfers gezeitigt werden“ (Konzil von Trient, Sess. XXII, c. 6. Denzinger Nr. 944). Ebenso sagt es: dass die, welche jenes himmlische Brot zu essen verlangen, werden infolge ihres lebendigen Glaubens dessen Frucht und Nutzen empfinden (DH Nr. 1648, Sacrosancta oecumenica (3)).</ref><ref>Christus, der sakramental und wirklich dargereicht wird, wird nicht nur geistlicher weise genossen : vgl. Konzil von Trient, 13. Sitzung Sacrosancta oecumenica (3) über das Altarsakrament vom 11. Oktober 1551, 8. Kanon.</ref> Im äußeren Bereich ist das Freisein von rechtlichen Hindernissen notwendig (CIC can. 912).
Oft wird auch der feierliche erste Kommunionempfang der Kinder - die Erstkommunion - verkürzt "Kommunion" genannt.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Sinn und Aufforderung zur Kommunion
- 2 Der Ritus des Kommunionempfangs<ref>GRM, Nr. 160-161.</ref>
- 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur Kommunion
- 4 Kommunionspender
- 5 Die Dynamik der eucharistischen Kommunion
- 6 Kommunionempfang Gläubiger anderer christlicher Konfessionen ?
- 7 →Gebete nach der Kommunion
- 8 Päpstliche Stellungnahmen zur Kommunion
- 9 Literatur
- 10 Weblinks
- 11 Anmerkungen
Sinn und Aufforderung zur Kommunion
Christus sagt: "Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben, und ich werde ihn auferwecken am Jüngsten Tag. Denn mein Fleisch ist wahrhaft eine Speise und mein Blut ist wahrhaft ein Trank. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich bleibe in ihm." ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Sakramentale Kommunion |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 6{{#if:54-56|,54-56}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}) Kommunion bedeutet also eine tiefe Vereinigung mit Christus, die der Apostel Paulus beschreibt: "Ist der Kelch des Segens, über den wir den Segen sprechen, nicht Teilhabe am Blut Christi? Ist das Brot, das wir brechen, nicht Teilhabe am Leib Christi? Ein Brot ist es. Darum sind wir viele ein Leib; denn wir alle haben teil an dem einen Brot." ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Sakramentale Kommunion |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 10{{#if:16-17|,16-17}} Kor%2010{{#if:16-17|,16-17}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2010{{#if:16-17|,16-17}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}).
Zwischen Eucharistie und Kirche besteht eine untrennbare Verbindung. Der Apostel Paulus drückt dies sehr prägnant aus, indem er den Ausdruck "Leib Christi" sowohl für die Eucharistie als auch für die Kirche verwendet. Die Kommunion erneuert, stärkt und vertieft die Verbindung mit der Kirche, die in der Taufe ihren Anfang nimmt. (Vgl. KKK 1396). So tragen die im Herrn Vereinten zum Aufbau der Kirche bei und empfangen alle nötigen Gnaden, um den Glauben im Alltag zu verwirklichen und so Christus ähnlicher zu werden.
Das dritte Kirchengebot (KKK 2042) fordert die Gläubigen zu einem Mindestmass der eucharistischen Liebesvereinigung mit Gott auf, indem es heißt: “Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen.“ Außerdem empfiehlt die Kirche den Gläubigen nachdrücklich, die heilige Eucharistie an Sonn- und Feiertagen oder noch öfter, ja täglich zu empfangen (II. Vatikanum: OE 15).
Der Ritus des Kommunionempfangs<ref>GRM, Nr. 160-161.</ref>
Als erster kommunizieren der Priester oder die Konzelebranten, dann die Gläubigen.<ref> Redemptionis sacramentum, Nr. 88.</ref> Der zelebrierende oder konzelebrierende Priester darf nicht bis zum Ende der Kommunion des Volkes warten, bevor er selbst kommuniziert.<ref> Redemptionis sacramentum, Nr. 97.</ref> Nach der Kommunion des Priesters empfängt der Diakon die Kommunion vom Priester.<ref>siehe: Kommunion unter beiden Gestalten: Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 102.</ref> Danach nimmt der Priester die Hostienschale oder das Ziborium; wirken Diakon oder Kommunionhelfer mit, erhalten sie die Hostienschale vom Priester. Die Kommunionspender gehen zu den Kommunikanten, die in der Regel in Form einer Prozession herantreten oder sich um den Chorraum versammeln. Sie können die Kommunion stehend oder kniend empfangen.<ref>"Es ist niemals erlaubt, einem Gläubigen die heilige Kommunion zu verweigern, der diese kniend empfangen will". Kongregation für den Gottesdienst in: "Notitiae" 1. Juli 2002, Prot. n. 1322/02/L: Vatikan: Kniender Kommunionempfang darf nicht verweigert werden Kath.net am 7 Februar 2003.</ref> Wenn sie stehend kommunizieren, wird empfohlen, dass sie vor dem Empfang des Sakramentes eine gebührende Ehrfurchtsgebärde machen, die im ganzen den Glauben des Christen an die Eucharistie ausdrücken soll<ref>Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 7.</ref> und durch Normen der Bischofskonferenz zu bestimmen ist.
Der Kommunionspender zeigt jedem Einzelnen die etwas erhobene Hostie, wobei er spricht: ""Der Leib Christi (Corpus Christi)". Der Kommunikant antwortet: "Amen"<ref>Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 2 "Wiederum in Übereinstimmung mit den Vätern muss eindringlich auf die Bedeutung des Amen hingewiesen werden, mit dem der Gläubige dem Kommunionspender auf die Formel „Der Leib Christi" antwortet; dieses Amen soll eine Bekräftigung des Glaubens sein: „Wenn du folglich (um den Leib Christi) gebeten hast, spricht der Bischof zu dir: 'Der Leib Christ', und du antwortest: 'Amen', das heißt: 'So ist es.' Was die Zunge bekennt, bewahre das Herz!" (Ambrosius von Mailand, De sacramentis 4, 25: SC 25bis, 116).</ref> und empfängt die Hostie gemäß seiner Wahl in den Mund oder, wo dies erlaubt ist, in die Hand. Wenn der Gläubige die Eucharistie in die Hand empfangen hat, soll er sie vor der Rückkehr an seinen Platz verzehren, indem er beiseite tritt, um dem ihm Nachfolgenden die Möglichkeit zu geben, zum Kommunionempfang heranzutreten; dabei soll er zum Altar gewandt bleiben.<ref>Mitteilung über die Handkommunion 1985, Nr. 3.</ref> Es ist den Gläubigen nicht erlaubt, das konsekrierte Brot, auch nicht den heiligen Kelch, selbst zu nehmen und erst recht nicht, sie von Hand zu Hand einander weiterzugeben.
Wird die Kommunion unter beiden Gestalten gespendet, ist der dortige beschriebene Ritus einzuhalten.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Kommunion
Der Glaube ist die erste Voraussetzung, an den Sakramenten teilzuhaben. Im Bezug auf die Eucharistie muss insbesondere der Glaube an die Realpräsenz Christi, seine wirkliche Gegenwart, genannt werden: Durch das Wort des geweihten Priesters "vollzieht sich die Wandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi. Unter den konsekrierten Gestalten von Brot und Wein ist Christus selbst als Lebendiger und Verherrlichter wirklich, tatsächlich und substantiell gegenwärtig mit seinem Leib, seinem Blut, seiner Seele und seiner göttlichen Natur" (KKK 1413).
Wer zur Kommunion geht, soll vor der Kommunion sein Gewissen prüfen (vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Sakramentale Kommunion |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 11{{#if:27-29|,27-29}} Kor%2011{{#if:27-29|,27-29}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2011{{#if:27-29|,27-29}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}), ob er im Stande der Gnade ist. Christus wird durch den unwürdigen Kommunionsempfang schwer beleidigt (Sakrileg).
Nicht zur Kommunion hinzutreten darf:
- Wer sich einer schweren Sünde ("Todsünde") bewusst ist (CIC can. 916); er muss zunächst beichten<ref>Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 7.</ref> und die Absolution empfangen.
- Wer am Sonntag die Heilige Messe aus eigener Schuld nicht besucht hat, kann die hl. Kommunion nicht empfangen. (vgl. KKK 2181, CIC 1247; Sonntagspflicht).
- Wer seit Jahren nicht mehr gebeichtet hat (vgl. KKK 2042).
- Wer in betrunkenem Zustand oder im Geschwindigkeitsrausch auf der Straße, auf dem Wasser oder in der Luft die Sicherheit anderer und die eigene gefährdet, versündigt sich schwer (KKK 2290)
- Wer eine himmelschreiende Sünde begeht. z.B. Vorenthaltung des gerechten Lohns.
- Wer den Geschlechtsakt außerhalb der (eigenen) Ehe vollzogen hat (Sechstes Gebot: Prostitution, Inzest, Unzucht, vorehelicher Verkehr, Konkubinat, Polygamie, Ehebruch vgl. KKK 2390); Wiederverheiratete Geschiedene (KKK 2384; vgl.; frei gewollte Masturbation (KKK 2352).
- Wer Praktiken der Magie und Zauberei ausübt, mit denen man sich geheime Mächte untertan machen will, um sie in seinen Dienst zu stellen und eine übernatürliche Macht über andere zu gewinnen – sei es auch, um ihnen Gesundheit zu verschaffen (Reiki)–‚ verstößt schwer gegen die Tugend der Gottesverehrung (KKK 2117; erstes Gebot).
- Wer innerhalb der letzten Stunde etwas gegessen hat, der darf nicht zum Tisch des Herrn treten (CIC can. 919: Nüchternheitsgebot; es gilt nicht für Kranke und Alte).
- Nicht zur Kommunion zugelassen ist auch, wer exkommuniziert oder mit dem Interdikt belegt ist (CIC can. 915). Die Exkommunikation untersagt den Empfang aller Sakramente, ebenso das Interdikt. Unerheblich ist dabei, ob es sich um eine selbst eintretende Tatstrafe oder eine mit Urteil ergangene Spruchstrafe ist.
In der Regel kann die heilige Kommunion nur einmal am Tag empfangen werden. Bei besonderen Tagen und Anlässen, etwa am Gründonnerstag, bei Messfeiern in Verbindung mit der Spendung der Sakramente der Taufe, der Firmung, der Krankensalbung, der Weihen und der Ehe sowie bei Messfeiern mit Erstkommunion oder einem Begräbnis ist eine zweimalige Kommunion gestattet. 1973 wurde einige großzügige Erweiterungen der Erlaubnis zum zweimaligen Kommunionempfang am selben Tag gegeben.<ref>siehe auch: Kommunionempfang mehrmals täglich? Zenit am 30. September 2016 von Edward McNamara.</ref>
Einem Katholiken darf die Kommunion nur verweigert werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Komuinionempfang Anstoß (scandalum) für die anderen Gläubigen darstellen könne; gemeint sind Personen, die sich im Zustand der offensichtlichen schweren Sünde befinden (z.B. wer hartnäckig im öffentlichen Ehebruch wie ein wiederverheiratet Geschiedener verharrt) (vgl. CIC can. 915)<ref>Wiederverheiratete Geschiedene dürfen nicht zur Kommunion zugelassen werden Kathnews am 10. Februar 2017 von Gero Weishaupt</ref> oder einer Häresie oder einem Schisma anhängt.<ref>Kongregation für den Gottesdienst in: "Notitiae" 1. Juli 2002, Prot. n. 1322/02/L: Vatikan: Kniender Kommunionempfang darf nicht verweigert werden Kath.net am 7. Februar 2003.</ref>
Der Päpstliche Rat rät zu "pastoraler Klugkeit" in der Anwendung des can. 915 CIC/1983,zur Vermeidung einer öffentlichen Verweigerung der hl. Kommunion und dazu, den Gläubigen den kirchlichen Sinn der Norm zu erklären, der zur Verweigerung führt:
„Wenn es jedoch zu Situationen kommt, in denen solche Vorsichtsmaßnahmen keine Wirkung erzielt haben oder nicht möglich waren, muss der Kommunionspender die hl. Kommunion demjenigen verweigern, dessen Unwürdigkeit öffentlich bekannt ist. Er wird das mit großer Liebe tun und wird versuchen, in einem günstigen Moment die Gründe zu erklären, die ihn dazu verpflichtet haben. Er muss es allerdings auch mit Festigkeit tun, im Bewusstsein des Wertes, die solche Zeichen der Festigkeit für das Wohl der Kirche und der Seelen haben. Das Urteil in den Fällen des Ausschlusses vom Kommunionempfang von Gläubigen, die sich in der beschriebenen Situation befinden, steht dem verantwortlichen Priester der jeweiligen Gemeinschaft zu.“ (Il Codice di Diritto Canonico).
Kommunionspender
Ordentliche Spender der Komnmunion
Aufgrund der heiligen Weihe sind Bischof, Priester und Diakon die ordentlichen Spender der sakrementalen Kommunion<ref>Vgl. ebd., can 910 § 1; vgl. auch Papst Johannes Paul II., Schreiben Dominicae cenae, Nr. 11: AAS 72 (1980) 142; Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 8 § 1: AAS 89 (1997) 870-871.</ref>, denen es deshalb zukommt, bei der Feier der heiligen Messe den Laien die Kommunion auszuteilen. Diese Sitte stammt aus der Überlieferung (Hebr 5,1.3; 7,27) der Apostel und muss beibehalten werden.<ref> Konzil von Trient, 13. Sitzung Sacrosancta oecumenica (3) über das Altarsakrament vom 11. Oktober 1551, 8. Kapitel.</ref>
Außerordentliche Spender
"Nur dort, wo eine Notlage<ref>Vgl. Codex Iuris Canonici, can. 230 § 3.</ref> es erfordert, können außerordentliche Spender dem zelebrierenden Priester helfen."<ref>Redemptionis sacramentum, Nr. 88; Vgl. Hl. Kongr. für die Riten, Instruktion Eucharisticum mysterium, Nr. 31: AAS 59 (1967) 558; Päpstl. Kommission für die authentische Auslegung des Codex Iuris Canonici, Responsio ad propositum dubium (1. Juni 1988): AAS 80 (1988) 1373.</ref>
Der Einsatz ausserordenlicher Kommunionspender während der heiligen Messe ist erlaubt, wenn<ref>Immensae caritatis, vom 29. Januar 1973, Die außerordentlichen Spender der heiligen Kommunion; Päpstl. Kommission für die authentische Auslegung des Codex Iuris Canonici, Responsio ad propositum dubium (1. Juni 1988): AAS 80 (1988) 1373; Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 8 § 2: AAS 89 (1997) 871.</ref>
- keine ordentlichen Kommunionspender anwesend sind (Zu verwerfen ist das Verhalten jener Priester, die an der Zelebration teilnehmen, sich aber nicht an der Kommunionausteilung beteiligen und diese Aufgabe den Laien überlassen.)<ref>Vgl. Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instruktion Inaestimabile donum, Nr. 10: AAS 72 (1980) 336; Päpstl. Kommission für die authentische Auslegung des Codex Iuris Canonici, Responsio ad propositum dubium (11. Juli 1984): AAS 76 (1984) 746.</ref>
- oder diese, obwohl anwesend, wirklich verhindert sind
- oder die Teilnahme vieler Gläubiger, die die heilige Kommunion empfangen möchten, die Eucharistiefeier allzusehr in die Länge ziehen würde, weil zu wenige ordentliche Kommunionspender verfügbar sind. Dies muss aber so verstanden werden, dass eine gemäß den örtlichen Gewohnheiten und Bräuchen kurze Verlängerung ein völlig unzureichender Grund ist.<ref>Der Abschnitt der Kommunionausteilung: Redemptionis sacramentum, [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#1.
Der außerordentliche Spender der heiligen Kommunion|Nr. 154-160]]</ref>
Die bischöfliche Beauftragung für ausserordentliche Kommunionspender ist zeitlich begrenzt. Sie begründet keine weitere liturgische oder sonstige Funktion in der Pfarrei. Wenn Gründe echter Notwendigkeit es nahelegen, können Laien vom Bischof beauftragt werden, als ausserordentliche Kommunionspender auch ausserhalb der Eucharistiefeier die heilige Kommunion auszuteilen (z.B. zur Überbringung der Krankenkommunion).
→ Missbräuche in der Liturgie bezüglich der Kommunionspender
Die Dynamik der eucharistischen Kommunion
Um die Dynamik der eucharistischen Kommunion zu verstehen, verwies Papst Benedikt XVI. auf einen Abschnitt aus den „Bekenntnissen“ (VII,10,18) des heiligen Augustinus von Hippo. In einer Art Vision sage ihm Jesus: „Ich bin die Speise der Starken. Wachse, und so wirst du mich haben. Du wirst nicht mich in dich verwandeln, als Speise des Leibes, sondern du wirst es sein, der in mich verwandelt werden wird“. <ref>Papst Benedikt XVI. feiert Fronleichnam in der Lateranbasilika am 23. Juni 2011</ref>
Papst Franziskus sieht die Eucharistische Kommunion unter einem anderem Blickwinkel. Er schreibt in Evangelii gaudium, Nr. 47: Die Eucharistie ist, obwohl sie die Fülle des sakramentalen Lebens darstellt, nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen. Er verweist auf den heiligen Ambrosius von Mailand Vgl. De Sacramentis, IV, 6, 28: PL 16, 464: „Ich muss ihn immer empfangen, damit er immer meine (Anm.: lässlichen) Sünden vergibt. Wenn ich ständig sündige, muss ich immer ein Heilmittel haben“; ebd., IV, 5, 24: PL 16, 463: „Wer das Manna aß, starb; wer von diesem Leib isst, wird die Vergebung seiner Sünden erhalten.“ Cyrill von Alexandrien, In Joh. Evang. IV, 2: PG 73, 584–585: „Ich habe mich geprüft und erkannt, dass ich unwürdig bin. Denen, die so reden, sage ich: Und wann werdet ihr würdig sein? Wann werdet ihr also vor Christus erscheinen? Und wenn eure Sünden euch hindern, näherzukommen, und wenn ihr niemals aufhört zu fallen – wer bemerkt seine eigenen Fehler, sagt der Psalm – werdet ihr schließlich nicht teilhaben an der Heiligung, die Leben schenkt für die Ewigkeit?“ Damit greift Papst Franziskus eine Sache auf, welche der heilige Johannes Paul II. im Gründonnerstagsschreiben Dominicae cenae 1980 behandelte, wo er schreibt: "Gewiss fehlt es auch in unseren katholischen Gemeinden nicht an solchen, die an der heiligen Kommunion teilnehmen könnten und doch nicht teilnehmen, obwohl sie sich in ihrem Gewissen keiner schweren Sünde bewusst sind. Diese Haltung, die bei einzelnen mit einer übertriebenen Strenge verbunden ist, hat sich in Wirklichkeit in unserem Jahrhundert geändert, auch wenn man sie da und dort noch antrifft. Tatsächlich begegnet man statt des Gefühls der Unwürdigkeit viel öfter einem gewissen Mangel an innerer Bereitschaft, wenn man so sagen kann, einem Mangel an "Hunger" und "Durst" nach der Eucharistie. Dahinter verbirgt sich auch ein Mangel an einem entsprechenden Gespür und Verständnis für die Natur des großen Sakramentes der Liebe."
Umgekehrt stellt der heilige Johannes Paul II. weiter fest: "Dennoch sind wir in den letzten Jahren auch Zeugen einer anderen Erscheinung. Mitunter, ja sogar ziemlich oft gehen alle Teilnehmer an der Eucharistiefeier zur heiligen Kommunion; dabei fehlt es aber zuweilen an dem erforderlichen Eifer, das Bußsakrament zu empfangen, um das eigene Gewissen zu reinigen. Dies kann natürlich bedeuten, dass jene, die sich dem Tisch des Herrn nahen, in ihrem Gewissen und nach dem objektiven Gesetz Gottes nichts finden, was den erhabenen und freudigen Vollzug ihrer sakramentalen Vereinigung mit Christus verhindern könnte. Es kann sich hier aber auch, zumindest manchmal, eine andere Überzeugung verbergen, nämlich dass man die Heilige Messe nur als ein Mahl betrachtet, an dem man durch den Empfang des Leibes Christi teilnimmt, um vor allem die brüderliche Gemeinschaft zum Ausdruck zu bringen. Dieses Problem ist nicht nur eng mit der Praxis des Bußsakramentes verbunden, sondern auch mit der richtig verstandenen Verantwortung für die gesamte Lehre der Moral und die genaue Unterscheidung zwischen Gut und Böse."
Kommunionempfang Gläubiger anderer christlicher Konfessionen ?
Wegen der innigen Vereinigung, die in der Eucharistie geschieht, kann die Eucharistiefeier nicht der Ausgangspunkt der Gemeinschaft sein, sie setzt die Gemeinschaft vielmehr voraus, möchte sie stärken und zur Vollendung führen. Das Sakrament drückt dieses Band der Gemeinschaft aus, und zwar sowohl auf der unsichtbaren Ebene, die uns in Christus durch das Wirken des Heiligen Geistes mit dem Vater und untereinander verbindet, als auch auf der sichtbaren Ebene, welche die Gemeinschaft in der Lehre der Apostel, in den Sakramenten und in der hierarchischen Ordnung einschliesst. [...] Nur in diesem Zusammenhang ist die Feier der Eucharistie rechtmässig und Teilnahme an ihr wahrhaftig. (Ecclesia de eucharistia, Nr. 35)
Der Kirche ist also in der Eucharistie ein unermesslicher Schatz anvertraut. Daraus ergeben sich Konsequenzen, die unter Umständen auch schmerzlich sein können. Eine aktive Teilnahme am eucharistischen Mahl durch jemanden, der sich nicht zur Kirche bekennt, ist ein Widerspruch in sich; es würde bedeuten, eine Einheit vorzutäuschen, die in Wirklichkeit nicht gegeben ist. Normalerweise können Nichtkatholiken am eucharistischen Mahl nicht teilnehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen: → Communicatio in sacris: Eucharistiefeier und Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung.
→Gebete nach der Kommunion
Päpstliche Stellungnahmen zur Kommunion
siehe: Päpstliche Stellungnahmen zur Erstkommunion.
- 16. Juli 1562 Konzil von Trient, 21. Sitzung, Sacrosancta oecumenica (9) über die Kommunion.
- Konzilskongregation: Dekret über die häufige Kommunion.
- 17. Dezember 1890 Kongregation der Bischöfe und Regularen, Dekret "Quemadmodum" an alle religiösen Frauengenossenschaften und an männliche Ordensstiftungen, die nur aus den Laienbrüdern bestehen (die häufige und tägliche Kommunion soll gepflegt werden) (ASS XXIII).
- 20. Dezember 1905 Konzilskongregation, Dekret Sacra tridentina synodus über die tägliche Kommunion (ASS XXXVIII [1905] 400-409).
- 27. Mai 1917 Codex Iuris Canonici, Codex des kanonischen Rechtes, Lateinisch-deutsche Ausgabe, Butzon & Bercker Verlag 1983; Canon 867 § 4 bestimmte, dass die heilige Kommunion nicht außerhalb der Tageszeiten gespendet werden darf, zu denen das Messopfer dargebracht werden kann, ,wenn nicht ein vernünftiger Grund etwas anderes nahelegt´.
- 26. März 1929 Hl. Kongr. für die Sakramentenordnung, Instruktion Dominus salvator noster an die Ordinarien - was bei der heiligen Messe, der Aufbewahrung und Austeilung des allerheiligsten Sakramentes zu beachten ist (AAS 21 (1929) 631-642).
- 8. Dezember 1938 Kongregation der Sakramente: Instruktion "Postquam pius" an die Bischöfe über die tägliche Kommunion in Seminarien und anderen kirchlichen Instituten.
- 21. März 1960 Heiliges Offizium: Dekret Canon 867, par. 4 wodurch den Bischöfen gestattet wird, die Spendung der Kommunion zu jeder Tageszeit auch außerhalb der Heiligen Messe zu erlauben.
- 25. April 1964 Ritenkongregation: Dekret Quo actuosius et fructuosius Spendeworte zur Kommunion.
- 7. März 1965 Ritenkongregation, Dekret "Ecclesiae semper" über den Ritus der Konzelebration und der Kommunion unter beiden Gestalten.
- 14. Februar 1966 Ritenkongregation, Dekret Cum hac nostra über die Kommunion in Krankenhäusern.
- 25. Mai 1967 Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Instruktion Eucharisticum mysterium über Feier und Verehrung des Geheimnisses der Eucharistie.
- 29. Mai 1969 Kongregation für den Gottesdienst, Instruktion Memoriale Domini über die Art und Weise der Kommunionspendung.
- 29. Juni 1970 Kongregation für den Gottesdienst Instruktion Sacramentali communione über die Erweiterung der Vollmacht, die heilige Kommunion unter beiden Gestalten zu spenden.
- 2. Mai 1972 Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung De fragmentis eucharisticis über eucharistische Partikel.
- 1. Juni 1972 Sekretariat für die Einheit der Christen, Instruktion In quibus rerum über besondere Fälle der Zulassung anderer Christen zur eucharistischen Kommunion in der Katholischen Kirche.
- 29. Januar 1973 Kongregation für die Sakramentenordnung; Instruktion "Immensae caritatis" über die Erleichterung des Kommunionempfanges bei bestimmten Anlässen.
- 21. Juni 1973 Kongregation für den Gottesdienst, Dekret "Eucharistiae sacramentum" Neue liturgische Ordnungen für die Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe.
- 17. Oktober 1973 Erklärung zu einigen Auslegungen der Instruktion für besondere Fälle einer Zulassung anderer Christen zur eucharistischen Kommunion in der Katholischen Kirche.
- 17. März 1976 Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Prot. Nr. CD 345/76 Über die Handkommunion (lat.: unveröffentlicht; dt.: Archiv des Deutschen Liturgischen Institutes, Trier).
- 24. Februar 1980 Gründonnerstagsschreiben Dominicae cenae an alle Bischöfe der Kirche über das Geheimnis und die Verehrung der heiligsten Eucharistie.
- 6. August 1983 Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre: Sacerdotium ministeriale über einige Fragen bezüglich des Dieners der Eucharistie an die Bischöfe der Katholischen Kirche.
- 3. April 1985 Kongregation für den Gottesdienst über die Mitteilung über die Handkommunion.
- 14. September 1994 Kongregation für die Glaubenslehre: Schreiben Annus internationalis familiae an die Bischöfe der Katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen.
- 1999 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Dubium, Über die rechte Weise der Kommunionspendung (Notitiae 35 [1999] 160-161). [1]
- 24. Juni 2000 Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten: Erklärung Il Codice di Diritto Canonico zum Kommunionempfang von Wiederverheiratet Geschiedenen.
- 25. März 2004 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Instruktion Redemptionis sacramentum, Kapitel IV: Die heilige Kommunion, Nr. 80-107, Der außerordentliche Spender der heiligen Kommunion Nr. 154-160.
- 7. Juli .2007 Motu proprio Summorum pontificum Erlaubnis an alle Priester den vollständigen lateinischen Ritus des seligen Johannes XXIII. von 1962 zu verwenden. Die Kommunionweise ist ausschließlich die Mundkommunion.
Literatur
- Athanasius Schneider: Dominus est - Gedanken eines Bischofs aus Zentralasien über die Heilige Kommunion SJM Verlag 2008 (geb., 70 Seiten, ISBN 978-3-932426-44-5; Download).
- Athanasius Schneider Corpus Christi. Die Heilige Kommunion und die Erneuerung der Kirche. Dominus Verlag Augsburg 2014 (96 Seiten; ISBN 978-3-940879-33-2 Pb.; Download).
- Robert Dorado (Hg.): „In der Wahrheit Christi bleiben?“ Ehe und Kommunion in der Katholischen Kirche Echter Verlag Würzburg 2014 (244 Seiten, Tb; ISBN 978-3-429-03783-3; Die Antwort von fünf Kardinälen auf Kasper).
- Pfr. Josef Trunk: Komm, Herr Jesus, komm! : Gebete vor der heiligen Kommunion. Miriam Verlag 1992 (ISBN 3874492362; 1. Aufl.).
- Georg May: Die kirchliche Ehre als Voraussetzung der Teilnahme an dem eucharistischen Mahle (Reihe Erfurter theologische Studien Band 8). St. Benno Verlag Leipzig 1960 (131 Seiten; Kirchliche Druckerlaubnis Bauten, den 11. September 1959 Dr. Hötzel Generalvikar).
- Moritz Meschler S.J.: Seelenschmuck zum göttlichen Gastmahl. Die Lehre vom heiligsten Altarssakrament in Gebeten zur öfteren Kommunion Herder Verlag 1910 (2. Auflage; 246 Seiten).
- Johannes Schäfer: Auf zum Freudenmahl - Kommunion- und Gebetbuch für Welt- und Ordensleute, von Danwitz Verlag Kevelaer 1914 (704 Seiten).
- Ludwig Soengen: Das Liebesmahl des Herrn - Unterweisungen und Gebete für den Empfang des Buß- und Altarssakramentes nebst sechsundzwanzig Kommunion-Andachten für Welt- und Ordensleute, Butzon & Bercker Verlag 1916 (816 Seiten).
- Marianne Schlosser Hg. : Mensis Eucharisticus, Kommuniongebete aus dem 18. Jahrhundert Be&Be Verlag Heiligenkreuz 2018 (107 Seiten; ISBN 978-3-903118-25-6).
- Manfred Hauke: Kommunionspendung an Protestanten? Zur gegenwärtigen Auseinandersetzung im deutschen Sprachraum Dominus Verlag Augsburg 2018 (96 Seiten; ISBN 978-3-940879-59-2).
Siehe auch: Erstkommunion, Kommunion unter beiden Gestalten, Handkommunion, Mundkommunion, Heilige Messe, Eucharistie, Eucharistische Anbetung.
Weblinks
- "Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben" bei www.hauskirche.at von Klaus Küng
- Die heilige Kommunion in den Evangelien bei www.kleine-spirituelle-seite.de
- Kommunionempfang für Politiker, welche für Abtreibung stimmen? Kath.net am 1 April 2011, Bischof Aquila
- Die Kommunion. Die Häuptlinge müssen die Indianer stärken! Kath.net am 16. April 2014 von Pfr. Stephan Spiegel
Anmerkungen
<references />