Actuosa participatio
Actuosa participatio (lat., auch Participatio actuosa; dt.: aktive Teilnahme) ist die bewusste, fruchtbare, aktive und volle Teilnahme<ref>Benedikt XVI., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis über die Eucharistie, vom 22. Februar 2007, Actuosa participatio, Nr. 52; Vgl. Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, 14-20; 30f; 48f.</ref> am liturgischen Geschehen, besonders der Heiligen Messe, "entsprechend der Verschiedenheit von Stellung und Aufgabe".<ref>vgl. Kongregation für den Gottesdienst Erklärung In celebratione missae zur Konzelebration vom 7. August 1972</ref>
Der Begriff geht auf den hl. Papst Pius X. zurück. Er war ein Schlüsselbegriff der liturgischen Erneuerung im 20. Jahrhundert und wurde vom Zweiten Vatikanischen Konzil als "erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen"<ref>Sacrosanctum Concilium, Nr. 12.</ref> durch die von ihm beschlossene Liturgiereform gefördert. Die beste Bedingung, die Teilnahme des Gottesvolkes am sakralen Ritus zu fördern, so Papst Benedikt XVI., ist die Ars celebrandi, die Kunst des rechten Zelebrierens.<ref>Sacramentum caritatis, Nr. 38.</ref>
Inhaltsverzeichnis
Wesen und Ziel der tätigen Teilnahme an der Liturgie
Alle Teilnehmer am Gottesdienst, Priester und Gläubige, sollen durch tätige Teilnahme am öffentlichen feierlichen Gebet der Kirche als erste, unentbehrliche Quelle wahrhaft christlichen Geist schöpfen können. "Es gebührt jenen Lob, die sich darum bemühen, dass die Liturgie auch nach außen eine heilige Handlung werde, an der tatsächlich alle Umstehenden teilnehmen."<ref>Mediator Dei, Nr. 105</ref> Sie sollen "nicht müßigen und gleichgültigen Geistes sein, der zerstreut anderen Dingen nachgeht, sondern so innerlich und selbsttätig, dass sie aufs engste mit dem Hohenpriester sich verbinden, gemäß dem Worte des Apostels: 'Seid so gesinnt wie Christus Jesus'<ref>{{#ifeq: Brief des Paulus an die Philipper | Actuosa participatio |{{#if: Phil|Phil|Brief des Paulus an die Philipper}}|{{#if: Phil |Phil|Brief des Paulus an die Philipper}}}} 2{{#if:5|,5}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}</ref>; zusammen mit ihm und durch ihn sollen sie jenes Opfer darbringen und zugleich mit ihm sich selbst aufopfern".<ref>Enzyklika Mediator Dei über über die heilige Liturgie, Nr. 80.98.</ref>
Die aktive Teilnahme soll "vor allem innerlich, voll geistiger Aufmerksamkeit und herzlicher Ergriffenheit" sein<ref>Ritenkongregation: Instruktion De musica sacra über sakrale Musik und Liturgie, 3. September 1958, Nr. 22 a).</ref> und zur tieferen Besinnung auf das Wort Gottes führen.<ref> Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 39. </ref> Ebenfalls soll durch die aktive Teilnahme "immer wieder neu der Sinn für das echte Staunen vor der Größe jenes Glaubensmysterium geweckt werden, das die Eucharistie ist, in deren Feier die Kirche immerfort 'von der alten in die neue Wirklichkeit' übergeht".<ref> Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 40.</ref>
Papst Benedikt XVI. präzisierte, dass mit "tätiger Teilnahme" nicht eine einfache äußere Aktivität während der Feier gemeint sei. "In Wirklichkeit ist die vom Konzil erwünschte aktive Teilnahme in viel wesentlicherem Sinn zu verstehen, angefangen von einer tieferen Bewusstheit des Mysteriums, das gefeiert wird, und seiner Beziehung zum täglichen Leben"; Vorraussetzung und Element sei der Geist fortwährender innerer Umkehr, der das Leben aller Gläubigen kennzeichnen müsse. "Man kann keine aktive Teilnahme an der eucharistischen Liturgie erwarten, wenn man nur oberflächlich dabei ist, ohne zuvor das eigene Leben überprüft zu haben". Dies wird gefördert "zum Beispiel durch Sammlung und Schweigen, zumindest einige Momente vor Beginn der Liturgie, durch Eucharistische Nüchternheit und, wenn nötig, durch die sakramentale Beichte. Ein mit Gott versöhntes Herz in der heiligmachenden Gnade befähigt zu wahrer Teilnahme."<ref>vgl. Sacramentum caritatis, Actuosa participatio, Nr. 52.55</ref> Zu Beginn jeder Eucharistiefeier stehen daher ein Schuldbekenntnis und eine Vergebungsbitte.
1958 sah die Ritenkongregation hier den zelebrierenden Priester und seine Ministri als "hauptsächliches Vorbild" innerer Frömmigkeit und sorgfältiger Beobachtung der Rubriken und Zeremonien.<ref>3. September 1958 Ritenkongregation: Instruktion De musica sacra über sakrale Musik und Liturgie, Nr. 22 b).</ref> Nach dem Verständnis des Zweiten Vatikanischen Konzils vollziehen sowohl die ganze Gemeinde als auch liturgische Aufgabenträger ("liturgische Dienste") wie Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und Mitglieder der Kirchenchöre einen eigenständigen "wahrhaft liturgischen Dienst", den sie "in aufrichtiger Frömmigkeit" und einer dem Dienst geziemenden Ordnung erfüllen sollen.<ref>Sacrosanctum concilium Nr. 28-30.</ref>
Die innerliche Haltung wird durch äußere Handlungen zum Ausdruck gebracht wie
- die Körperhaltung (Knien, Stehen, Sitzen),
- rituelle Gesten,
- die Akklamationen, Gebete und Gesänge und
- das gemeinschaftliche "heilige Schweigen", das seinen ausdrücklichen liturgischen Ort in der erneuerten Messliturgie beim Bußakt, nach den Lesungen und nach der Homilie sowie nach der Kommunion hat.<ref>Grundordnung des Römischen Messbuchs. Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage, 2007), Nr. 45.</ref>
Die vollkommenste Form der Teilnahme an der Liturgie ist die Teilnahme an der heiligen Kommunion.<ref>vgl. Sacramentum caritatis, Actuosa participatio, Nr. 55; Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1388; Zweites Vatikanisches Konzil, Konst. über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, 55.</ref> oder, wenn man nicht kommunizieren kann oder darf, die geistliche Kommunion.<ref>Enzyklika Ecclesia de eucharistia (17. April 2003), 34: AAS 95 (2003), 456.</ref>
Die Feier des Stundengebetes, der Gebrauch der Sakramentalien und die Übungen der christlichen Volksfrömmigkeit können den Sinn für die liturgische Teilnahme wecken und fördern.<ref> Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 41. </ref>
Die Anteilnahme am Opfer, so Papst Benedikt XVI., wird erst fruchtbar, wenn der Gläubige "zugleich versucht, aktiv am kirchlichen Leben in seiner Ganzheit teilzunehmen, was auch den missionarischen Einsatz einschließt, die Liebe Christi in die Gesellschaft hineinzutragen".<ref>vgl. Sacramentum caritatis, Actuosa participatio, Nr. 55 55</ref>
Theologische Begründung
Das gemeinsame Priestertum verlangt in der Liturgie, dass die Gläubigen nicht auf eine bloß passive Weise anwesend sind, sondern eine wahre Ausübung des Glaubens und der Taufwürde vollziehen. Auf diese Weise drückt das christliche Volk "seine ihm entsprechende und hierarchische Ordnung aus".<ref>Benedikt XVI.: Sacramentum caritatis vom 22. Februar 2007, Actuosa participatio, Nr. 53; 25. März 2004 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Instruktion Redemptionis sacramentum über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind, Nr. 36.</ref>
Damit die einzelnen Gläubigen durch die Liturgie im Blute des Lammes reingewaschen werden, bedarf es deren Mitwirkung. Wie durch die tätige und persönliche Teilnahme die Glieder des mystischen Leibes Christi immer mehr ihrem göttlichen Haupte angeglichen werden, so wird auch das vom Haupt herabströmende Heil den Gliedern zuteil. Christus Jesus hat, „während er am Kreuze starb, den unermesslichen Schatz der Erlösung seiner Kirche vermacht, ohne dass sie ihrerseits dazu beitrug (so genannte objektive Erlösung). Wo es sich aber darum handelt, den Schatz auszuteilen (so genannte subjektive Erlösung oder Rechtfertigung), läßt er an diesem Werke der Heiligung seine unbefleckte Braut nicht nur teilnehmen, sondern will, dass dies sogar in gewissem Sinn durch ihre Tätigkeit bewirkt werde.“ <ref> 20. November 1947 Enzyklika Mediator Dei über über die heilige Liturgie, Nr. 78; Rundschreiben Mystici corporis vom 29. Juni 1943.</ref>.
Praxis der aktiven Teilnahme
Hinführung durch Katechese
Vor einer tätigen Teilnahme an den Mysterien steht seit der Zeit der Urkirche die ("mystagogische") Katechese über die Liturgie, die zur gläubigen Annahme des gefeierten Glaubensgeheimnisses führen möchte.<ref> Die Annahme der vermittelten Glaubenswahrheiten war sogar Voraussetzung für die Teilnahme am Gottesdienst. So wurden zum Beispiel Taufbewerber nach dem Evangelium aus der Kirche geführt, weil ihnen die Vorraussetzungen für die Teilnahme am Opfer fehlten. - Abschnitt und Anmerkung aus dem Informationsblatt der Priesterbruderschaft St. Petrus, Februar 2017, "Hören, Sehen, Verstehen?" von P. Dieter Biffart.</ref>
Die Aufgabe der gesamten Gemeinde
Die Gemeinde bekräftigt das vom Priester gesprochene eucharistische Hochgebet durch ihr "Amen". Auch unmittelbar nach der Wandlung schwingt sie in die eucharistische Handlung ein durch eine neu in die Liturgie aufgenommene Akklamation, die ein knapp gefasstes Bekenntnis zu den zentralen Mysterien des christlichen Glaubens darstellt. Auch das Gebet der Gläubigen wurde vom 2. Vatikanischen Konzil wieder besonders betont.<ref> Johannes Paul II. Apostolisches Schreiben Dies Domini, Nr. 51 an die Bischöfe, den Klerus, die Ordensleute und an die Gläubigen über die Heiligung des Sonntags vom 31. Mai 1998; Vgl. II. Vat. Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, Nr. 14 und Nr. 26; Johannes Paul II., Apostolisches SchreibenVicesimus quintus annus (4. Dezember 1998), 4.6.12: AAS 81 (1989), 900-901; 902; 909-910.</ref>
Das Neue Testament sieht das ganze Volk Gottes als "heilige Priesterschaft ({{#ifeq: Johannes-Apokalypse | Actuosa participatio |{{#if: Offb|Offb|Johannes-Apokalypse}}|{{#if: Offb |Offb|Johannes-Apokalypse}}}} 1{{#if:6|,6}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}), um durch Jesus Christus geistige Opfer darzubringen, die Gott gefallen" ({{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Actuosa participatio |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 2{{#if:5|,5}} Petr%202{{#if:5|,5}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%202{{#if:5|,5}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}).<ref>In der heiligen Messe bildet Christus mit den Gläubigen eine Opfergemeinschaft. Jesus Christus opfert sich mit uns dem himmlischen Vater auf. Die Gläubigen bilden auch mit dem Priester eine Opfergemeinschaft. Dieser Opfergemeinschaft gehören alle an, die zur heiligen Messe versammelt sind. Darum spricht der Priester fast alle Gebete in der Mehrzahl: Wir preisen, wir beten, wir opfern, wir sagen Dank. Wir sind beim heiligen Opfer nicht nur fromme Zuschauer oder Zuhörer, sondern Mitopfernde. Darum müssen wir auch die rechte Opfergesinnung haben. Wir müssen uns, unser Gebet, unsere Arbeit, Freud und Leid mit Christus dem himmlischen Vater aufopfern. Der Priester am Altar ist der Stellvertreter und zugleich das Werkzeug Jesu Christi. Durch den Priester bringt die Kirche im Namen Jesu Christi das heilige Messopfer dar. Die würdige Teilnahme am heiligen Messopfer stärkt das Gnadenleben in uns und bringt reiche Früchte für unser tägliches Leben. - 1960 Österreichische Bischofskonferenz: Katechismus der katholischen Religion#47. LEHRSTÜCK: DIE HEILIGE MESSE IST DAS OPFER DER KIRCHE.</ref> Das eucharistische Opfer darf jedoch nicht als "Konzelebration" des Priesters mit dem anwesenden Volk im strengen Sinn betrachtet werden.<ref>Vgl. Redemptionis sacramentum, Nr. 42; Papst Pius XII., Enzyklika Mediator Dei: AAS 39 (1947) 553.</ref> Um hier jede Zweideutigkeit zu vermeiden, sollen Ausdrücke wie "zelebrierende Gemeinde" oder "zelebrierende Versammlung" nur behutsam gebraucht werden.<ref>Vgl. Redemptionis sacramentum, Nr. 42; Ansprache Magnificate dominum mecum vom 2. November 1954.</ref>
Die Gläubigen sind aus alter christlicher Tradition gehalten, dem eucharistischen Opfer auch eigene Opfergaben hinzufügen, um daran inniger teilzunehmen - in der frühen Kirche, indem sie Gaben zur Eucharistiefeier mitbrachten und im "Opfergang" zur Kirche brachten, die dann an die Bedürftigen der Gemeinde verteilt wurden, heute in Form der Messstipendien.<ref>Papst Paul VI.: Motu proprio Firma in traditione (23. Juni 1974)</ref> Die Messstipendiumgeber sollen nach Möglichkeit an "ihren" Messen auch teilnehmen, um damit dem Sinn des Messstipendiums gerecht zu werden und die durch das Messstipendium für sich, aber auch fürbittweise für die Verstorbenen zu gewinnende Frucht zu vermehren.<ref>Gerhard Podhradsky: Lexikon der Liturgie. Ein Überblick für die Praxis. Tyrolia Verlag Innsbruck-Wien-München 1967, Sp. 239 (490 Spalten, 2. Auflage; Imprimatur des Bischöfl. Ordinariates Innsbruck Nr. 1693/2 vom 23. Oktober 1966 Mons. Dr. Josef Hammerl, Generalvikar).</ref>
Liturgische Dienste
Eine aktive Teilnahme an der Liturgie drückt sich auch aus in verschiedenen Diensten wie dem Amt des Lektors, des Akolythen bzw. Ministranten, durch Sänger, Musiker und Organisten oder den Küster. "Alle, "sowohl Amtsträger als auch christgläubige Laien, sollen in der Ausübung ihres Amtes oder ihrer Aufgabe nur das und all das tun, was ihnen zukommt" und bei der liturgischen Feier wie auch bei ihrer Vorbereitung dafür sorgen, dass die Liturgie der Kirche würdig und schön vollzogen wird."<ref>vgl. Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 44+46.</ref>
Papst Benedikt XVI. betont jedoch, dass die aktive Teilnahme an der Liturgie nicht unbedingt mit der Ausübung eines besonderen Dienstes zusammenfällt. Im besonderen sei es notwendig, dass bezüglich der spezifischen Aufgaben des Priesters Klarheit herrscht. Wie die Tradition der Kirche bestätigt, ist er in unersetzlicher Weise derjenige, welcher der gesamten Eucharistiefeier vorsteht, vom Eröffnungsgruß bis zum Schlusssegen. Kraft seiner Priesterweihe vertritt er Jesus Christus, das Haupt der Kirche, und in der ihm eigenen Weise auch die Kirche selbst.<ref>vgl. Sacramentum caritatis, Actuosa participatio, Nr. 53.</ref>
Verwendung des ganzen Reichtums der Liturgie
In der Auswahl der Gesänge, der Melodien, der Orationen, der Eucharistischen Hochgebete (auch für Kinder)<ref>vgl. Rundschreiben vom 10. Dezember 1977 und Rundschreiben vom 15. Dezember 1980</ref>, der Präfationen<ref>vgl. Dekret vom 23. Mai 1968</ref> und der biblischen Lesungen, in der Homilie, die zu halten ist, in der Vorbereitung der Fürbitten, in den Hinweisen, die manchmal zu verlesen sind, und im Schmuck der Kirche entsprechend den verschiedenen Zeiten gibt es vielfältige Möglichkeiten, in jede Feier eine gewisse Abwechslung einzufügen, die dazu beiträgt, den Reichtum der liturgischen Tradition deutlicher in Erscheinung treten zu lassen und der Feier mit Sorgfalt unter Beachtung der pastoralen Erfordernisse eine besondere Note zu verleihen, so dass die innere Teilnahme gefördert wird. Die Instruktion Redemptionis sacramentum erinnert daran, "dass die Wirksamkeit der liturgischen Handlungen nicht in der ständigen Änderung der Riten liegt, sondern in der tieferen Besinnung auf das Wort Gottes und das Mysterium, das gefeiert wird."<ref> Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 39. </ref>
Eucharistiefeiern in kleinen Gruppen
Bei einigen pastoralen Gelegenheiten ergibt es sich, dass man "gerade zugunsten einer bewussteren, aktiveren und fruchtbareren Teilnahme die Feier in kleinen Gruppen vorzieht". Dabei müssen die kleinen Gruppen "dazu dienen, die Pfarrgemeinde zu einen, nicht sie zu zersplittern"; sie "müssen die fruchtbare Teilnahme der ganzen Versammlung begünstigen und dabei so weit wie möglich die Einheit der einzelnen Familien im liturgischen Leben bewahren."<ref> Sacramentum caritatis, Eucharistiefeiern in kleinen Gruppen, Nr. 63.</ref>
Probleme
Die Tatsache, dass es bei einer aktiven Teilnahme "einige Missbräuche gegeben hat, trübt nicht die Klarheit dieses Prinzips, das den wirklichen Bedürfnissen der Kirche entsprechend beibehalten werden muss."<ref> Sacramentum caritatis, Actuosa participatio, Nr. 54.</ref> "Tätige Teilnahme" bedeutet nicht, dass alle über die Gesten und Körperhaltungen hinaus unbedingt tatsächlich etwas tun müssten (Aktionismus), so als ob jeder zwingend irgendeine besondere liturgische Aufgabe verrichten müsste. In der katechetischen Ausbildung muss gewissenhaft dafür gesorgt werden, dass oberflächliche Auffassungen und Gewohnheiten korrigiert werden, die sich mancherorts eingeschlichen haben.<ref> Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 40.</ref>
Tätige Teilnahme und außerordentliche Form des Römischen Ritus
Der Leiter der Deutschen Liturgischen Instituts, Dr. Marius Linnenborn, wies in einem Interview im Juli 2017 darauf hin, dass "die volle, bewusste und tätige Teilnahme" an der Liturgie (SC Nr. 14) in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus "sicher weniger erfahrbar und erkennbar" sei als in der heute üblichen "ordentlichen" Form.<ref>Tag des Herrn. Katholische Wochenzeitung für das Erzbistum Berlin", Nummer 27 (9. Juli 2017), S. 6.</ref>
Geschichte des Begriffs
Papst Pius X.
Den Begriff "tätige Teilnahme" (italienisch: partecipazione attiva) prägte der liturgische Reformpapst Pius X. persönlich.<ref>Theodor Maas-Ewerd in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 1, Artikel "Actuosa participatio", S. 122.</ref>
Er sprach in seinem Motu Proprio Tra le sollecitudini vom 22. November 1903 zum ersten Mal von der „actuosa communicatio“ bzw. Participatio actuosa, der "tätigen Teilnahme [der Gläubigen] an den heiligen Mysterien und am öffentlichen feierlichen Gebet der Kirche" als erste unentbehrliche Quelle, aus der die Gläubigen "wahrhaft christlichen Geist" schöpfen können.<ref>Albert Gerhards, Benedikt Kranemann: Einführung in die Liturgiewissenschaft." Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2. Aufl.,Darmstadt 2008, S. 102f.</ref>
„Da es nun Unser lebhaftester Wunsch ist, dass der wahrhaft christliche Geist in jeder Hinsicht aufblühe und bei allen Gläubigen erhalten bleibe, müssen Wir zuallererst für die Heiligkeit und Würde des Gotteshauses sorgen; denn dort versammeln sich ja die Gläubigen, um diesen Geist aus seiner ersten und unentbehrlichen Quelle zu schöpfen: aus der tätigen Teilnahme an den hochheiligen Mysterien und am öffentlichen feierlichen Gebet der Kirche.<ref>Hans Bernhard Meyer (Hrsg.): Dokumente zur Kirchenmusik unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Sprachgebietes. Regensburg 1981, zitiert bei Albert Gerhards, Benedikt Kranemann: Einführung in die Liturgiewissenschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2. Aufl., Darmstadt 2008, S. 102</ref>“{{#if: || }}
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Liturgie soll nicht allein Amt der zelebrierenden Kleriker sein: "Die Sänger bekleiden in der Kirche ein liturgisches Amt im eigentlichen Sinne", so der Papst in seinem Motu Proprio (Nr. 13). Somit ist "die Liturgie weder privater noch klerikaler Natur", sondern "wesensgemäß Feier der Kirche".<ref>Theodor Maas-Ewerd, Art. Liturgische Bewegung in LThK, 3. Auflage, Bd. 6, Sp. 992.</ref>
Die vollkommenste Form der Teilnahme der Gläubigen an der Liturgie ist die Teilnahme an der Eucharistie (Kommunion). Darum förderte Pius X. in seinem Dekret Sacra tridentina synodus vom 20. Dezember 1905 die häufigere und tägliche Kommunion der Gläubigen, nachdem bis dahin die Meinung verbreitet war, die Kommunion dürfe den Gläubigen nur selten und unter außerordentlichen Bedingungen gestattet werden.<ref>In dem Dekret Sacra tridentina synodus (20. Dezember 1905) heißt es: "Die häufige und tägliche Kommunion ist Christus dem Herrn und der Katholischen Kirche sehr erwünscht; daher soll sie allen Christgläubigen jeden Ranges und jeden Standes zugänglich sein, so dass niemand, der im Stande der Gnade und mit rechter und frommer Absicht kommuniziert, vom Tische des Herrn ferngehalten werden kann." (Nr. 14-15)</ref> In seinem Dekret Quam singulari vom 8. August 1910 bestimmte er, Kinder früher als bis dahin üblich zum ersten Empfang der heiligen Kommunion zu führen.<ref> "Das Unterscheidungsalter, sowohl für die Beichte, als auch für die heilige Kommunion, ist dann, wenn das Kind zu denken beginnt, das bedeutet, ungefähr ab dem siebten Lebensjahr, manchmal etwas später, jedoch auch früher. Von dieser Zeit an beginnt die Pflicht, dem Doppelgebot der Beichte und der Kommunion Genüge zu leisten."</ref>
Die Liturgische Erneuerung und die tätige Teilnahme
Die Liturgische Bewegung am Beginn des 20. Jahrhunderts schrieb sich die "tätige Teilnahme" auf ihre Fahnen.
Auf dem gesamtbelgischen Katholikentag in Mechelen am 23. September 1909 machte der Benediktiner Lambert Beauduin das bis dahin kaum beachtete Anliegen der "tätigen Teilnahme der Gläubigen an den heiligen Mysterien" als "erste unentbehrliche Quelle" christlichen Geistes zum Ausgangspunkt seiner Ausführungen über die Liturgie. Durch Beaudin wurde das Anliegen publik und prägte von nun an die Liturgische Bewegung.<ref>Theodor Maas-Ewerd in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 1, Artikel "Actuosa participatio", S. 122.</ref>
Durch das Wirken der Liturgischen Bewegung wurden Volksmessbücher – wie zum Beispiel der „Schott“ –, sowohl in lateinischer als auch der Muttersprache, editiert. Wegweisend war die Schrift Romano Guardinis "Vom Geist der Liturgie" (1918). Der Maria Laacher Benediktinerabt Ildefons Herwegen gab eine Reihe mit 22 Bändchen verschiedener Autoren unter dem Titel "Ecclesia orans" (1922-1939) zur Einführung in die Liturgie heraus. Der österreichische Augustinerchorherr Pius Parsch, gründete ein Volksliturgisches Apostolat in Klosterneuburg bei Wien und gab liturgische Schriften in deutscher Sprache heraus.<ref> z.B. Pius Parsch: das Rituale Romanum (1936); einen liturgischen Kalender für das Kirchenjahr (Das Jahr des Heiles 1938 - 12. Auflage) usw. siehe dort; vgl. Benedikt Baur: "Werde Licht!, Liturgische Betrachtungen an den Sonn- und Wochentagen des Kirchenjahres".</ref>
Die Gemeinschaftsmesse<ref>vgl. Philipp Harnoncourt: Art. Gemeinschaftsmesse in: LThK, 3. Aufl., Bd. 4; Adam Gottron: Singende Gemeinde. Briefe zur kirchenmusikalischen Praxis. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1935, S. 32.</ref> bezeichnete eine dialogische Gottesdienstform in der deutschsprachigen römisch-katholischen Liturgie, in welcher die tätige Teilnahme der ganzen Gottesdienstgemeinde bei der Heiligen Messe stärker betont wurde, als es bis dahin üblich war. Wichtig war die Verwendung der Volkssprache für gemeindliche Elemente der Messfeier zusätzlich und parallel zum Latein der priesterlichen Liturgie. Die häufigste Form war die "Betsingmesse". Der für das gemeinsame Beten notwendige "deutsche Einheitstext" wurde von einigen Liturgiewissenschaftlern und Seelsorgern um den Kölner Pfarrer Theodor Schnitzler 1928 entwickelt; er verbreitete sich vor allem ab 1930 durch das Gebetbuch "Kirchengebet", zunächst in der katholischen Jugendbewegung und bald auch in der Gemeindeliturgie. Der Text wurde von den deutschen Bischöfen zunächst geduldet und 1943 von der Fuldaer Bischofskonferenz amtlich gebilligt.
Pius XII.: Enzyklika "Mediator Dei" vom 20. November 1947
Papst Pius XII. griff in der Enzyklika Mediator Dei über die heilige Liturgie, (Nr. 78-120) diese Bestrebungen auf, bestätigte sie und wies auf die Notwendigkeit persönlicher Teilnahme der Gläubigen an der Liturgie hin; die Darbringung des Opfers geschehe "durch die Priester zusammen mit dem Volke" im Rahmen des gemeinsamen Priestertums der Gläubigen: alle sollten "zusammen mit ihm (Christus) und durch ihn jenes Opfer darbringen und zugleich mit ihm sich selbst aufopfern." Endlich werde "das hochheilige Opfer des Altares mit der Teilnahme am göttlichen Mahl beschlossen", der sakramentalen und geistigen Kommunion.
Zweites Vatikanisches Konzil: Sacrosanctum concilium
Ein Leitmotiv des Zweiten Vatikanische Konzil war es in der Liturgiekonstituition Sacrosanctum concilium, zu einer kommunikativeren und mehr pastoralen Form der Messfeier überzugehen, zu einer stärkerer aktiven, vollen und fruchtbaren Teilnahme des ganzen Gottesvolkes an der Eucharistiefeier. Die wichtigen Passagen zur tätigen Teilnahme, außer der Nr. 36, welche die Liturgiesprache regelt, sind:
- Nr. 14: Die Mutter Kirche wünscht sehr, alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewußten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden, wie sie das Wesen der Liturgie selbst verlangt und zu der das christliche Volk, "das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk" ({{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Actuosa participatio |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 2{{#if:9|,9}} Petr%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU
| BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}; vgl. 2{{#if:4-5|,4-5}} Petr%202{{#if:4-5|,4-5}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%202{{#if:4-5|,4-5}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet ist. Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen. Darum ist sie in der ganzen seelsorglichen Arbeit durch gebührende Unterweisung von den Seelsorgern gewissenhaft anzustreben. Es besteht aber keine Hoffnung auf Verwirklichung dieser Forderung, wenn nicht zuerst die Seelsorger vom Geist und von der Kraft der Liturgie tief durchdrungen sind und in ihr Lehrmeister werden. Darum ist es dringend notwendig, dass für die liturgische Bildung des Klerus gründlich gesorgt wird. Deswegen hat das Heilige Konzil folgende Bestimmungen zu treffen beschlossen.
- Nr. 19: Die Seelsorger sollen eifrig und geduldig bemüht sein um die liturgische Bildung und die tätige Teilnahme der Gläubigen, die innere und die äußere, je nach deren Alter, Verhältnissen, Art des Lebens und Grad der religiösen Entwicklung. Damit erfüllen sie eine der vornehmsten Aufgaben des treuen Spenders der Geheimnisse Gottes. Sie sollen ihre Herde dabei nicht bloß mit dem Wort, sondern auch durch das Beispiel führen.
- Nr. 21: Bei dieser Erneuerung sollen Texte und Riten so geordnet werden, dass sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen, und so, dass das christliche Volk sie möglichst leicht erfassen und in voller, tätiger und gemeinschaftlicher Teilnahme mitfeiern kann.
- Nr. 30: Um die tätige Teilnahme zu fördern, soll man den Akklamationen des Volkes, den Antworten, dem Psalmengesang, den Antiphonen, den Liedern sowie den Handlungen und Gesten und den Körperhaltungen Sorge zuwenden. Auch das heilige Schweigen soll zu seiner Zeit eingehalten werden.
- Nr. 48: So richtet die Kirche ihre ganze Sorge darauf, dass die Christen diesem Geheimnis des Glaubens nicht wie Außenstehende und stumme Zuschauer beiwohnen; sie sollen vielmehr durch die Riten und Gebete dieses Mysterium wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewußt, fromm und tätig mitfeiern, sich durch das Wort Gottes formen lassen, am Tisch des Herrenleibes Stärkung finden. Sie sollen Gott danksagen und die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen. So sollen sie durch Christus, den Mittler[38], von Tag zu Tag zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen, damit schließlich Gott alles in allem sei.
- Nr. 55: Mit Nachdruck wird jene vollkommenere Teilnahme an der Messe empfohlen, bei der die Gläubigen nach der Kommunion des Priesters aus derselben Opferfeier den Herrenleib entgegennehmen. Unbeschadet der durch das Konzil von Trient festgelegten dogmatischen Prinzipien, kann in Fällen, die vom Apostolischen Stuhl zu umschreiben sind, nach Ermessen der Bischöfe sowohl Klerikern und Ordensleuten wie auch Laien die Kommunion unter beiden Gestalten gewährt werden, so etwa den Neugeweihten in der Messe ihrer heiligen Weihe, den Ordensleuten in der Messe bei ihrer Ordensprofeß und den Neugetauften in der Messe, die auf die Taufe folgt.
Päpstliche Schreiben
- 22. November 1903 Motu proprio Tra le sollecitudini Anweisung über die Kirchenmusik (siehe: Einleitung).
- 20. November 1947 Enzyklika Mediator Dei über die heilige Liturgie, Nr. 78-120.
- 23. September 1956 Ansprache Vous Nous avez an die Teilnehmer am internationalen pastoral-liturgischen Kongress von Assisi.
- 3. September 1958 Ritenkongregation: Instruktion De musica sacra über sakrale Musik und Liturgie, Nr. 22-38.
- 4. Dezember 1963 Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution Sacrosanctum concilium über die heilige Liturgie: "Perfektion Missae participatio", Nr. 55.
- 27. April 1973 Kongregation für den Gottesdienst: Rundschreiben Eucharistiae participationem an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die eucharistischen Hochgebete.
- 25. März 2004 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Instruktion Redemptionis sacramentum über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind Nr. 36-47.
- 22. Februar 2007 Nachsynodales Apostolisches Schreibens: Sacramentum caritatis über die Eucharistie, Actuosa participatio, Nr. 52-63 .
Literatur
- Paul Josef Cordes: Actuosa participatio – tätige Teilnahme. Pastorale Annäherung an die Eucharistiefeier in kleinen Gemeinschaften, Bonifatius Verlag Paderborn 1995 (183 Seiten; ISBN 3-87088-870-9 kart.).
- Walter Lang: Actuosa participatio; Schriften des Initiativkreises katholischer Laien und Priester Augsburg, Heft 12, 3. Auflage 1999 (63 Seiten: pdf-Datei).
- Participatio actuosa - Ist die römische Liturgie reine Klerikerliturgie? Rundbrief Pro Missa Tridentina Nr. 34, März 2008 von Martin Reinecke
Weblinks
- Die unerlässliche Mitwirkung bei der Feier der Hl. Messe Referentin: Dr. Margarete Eirich, Theologin und Pädagogin bei Radio Horeb
Anmerkungen
<references />