Rundschreiben vom 15. Dezember 1980
Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst (Sektion für den Gottesdienst)
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen
zu den Eucharistischen Hochgebeten für Kinder und zum Thema"Versöhnung"
(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 2, Dokumente des Apostolischen Stuhls 4.12.1973 – 3.12.1983; Herausgegeben von Martin Klöckener und Heinrich Rennings, S. 513, Randnummer 4054 [nach dem „Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae“; Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1997, [ISBN 3-7666-0077-X] und Universitätsverlag Freiburg Schweiz [ISBN 3-7278-1102-1]. Lateinischer Text: N 17 [1981] 23; KA Paderbom 124 [1981] 71. Deutscher Text: eigene Übersetzung)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
4054 Es ist meine Aufgabe, Ihnen eine Verfügung des Papstes hinsichtlich des Gebrauchs der Eucharistischen Hochgebete für Messfeiern mit Kindern und zum Thema "Versöhnung" mitzuteilen.
Bekanntlich endet die Erlaubnis, die vorgenannten Eucharistischen Hochgebete zu verwenden, Ende des Jahres 1980 (vgl. Notitiae 13 [1977] 555f).
Papst Johannes Paul II. hat in einer Audienz für James R. Kardinal Knox, den Präfekten der Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst am 13. Dezember 1980 genehmigt, dass der Gebrauch der Eucharistischen Hochgebete für Messfeiern mit Kindern und zum Thema "Versöhnung" verlängert wird, und zwar unter den bisher geltenden Bedingungen. Das gilt sowohl für jene Bischofskonferenzen, die bereits eine Erlaubnis des Apostolischen Stuhls besitzen, als auch für die übrigen Konferenzen, die mit Genehmigung des Apostolischen Stuhls den Gebrauch der Hochgebete in ihrem Land einführen möchten.
Diese Erlaubnis gilt so lange, bis vom Apostolischen Stuhl etwas Anderslautendes verfügt wird.
Präfekt,
und
Virgilio Noe,