Rundschreiben vom 10. Dezember 1977
Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst (Sektion für den Gottesdienst)
im Pontifikat von Papst
Paul VI.
an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen
über die Eucharistischen Hochgebete für Kinder und zum Thema"Versöhnung"
(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 2, Dokumente des Apostolischen Stuhls 4.12.1973 – 3.12.1983; Herausgegeben von Martin Klöckener und Heinrich Rennings, S. 294-296, Randnummern 3641-3646 (nach dem „Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae“; Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1997, (ISBN 3-7666-0077-X) und Universitätsverlag Freiburg Schweiz (ISBN 3-7278-1102-1). Lateinischer Text: N 13 (1977) 555f; EV 6, 398-400. Deutscher Text: Fünf Hochgebete. Hochgebet zum Thema "Versöhnung". Hochgebete für Messfeiern mit Kindern. Studienausgabe, hg. von den Liturgischen Instituten Salzburg, Trier und Zürich. Einsiedeln u. a. 1980 [PLR-Gd] 7f; Messfeier - Dokumentensammlung 239f)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
3641 Unsere Kongregation hat bei einigen Bischofskonferenzen eine Befragung über die Verwendung der Eucharistischen Hochgebete für Messfeiern mit Kindern und zum Thema "Versöhnung" durchgeführt. Das Ergebnis dieser Befragung wurde dem Heiligen Vater auf seinen Wunsch hin zur Beurteilung vorgelegt.
Die Bischofskonferenzen, die von der Erlaubnis Gebrauch gemacht haben, diese Hochgebete zu verwenden, berichteten praktisch einhellig von den guten Erfahrungen, die damit gemacht wurden. Einige dieser Bischofskonferenzen stellten den Antrag, dass die Verwendung der genannten Hochgebete über das laufende Jahr 1977 hinaus genehmigt werde, da die Frist zwischen der Erteilung der Erlaubnis und dem Ende der Erprobungszeit zu kurz gewesen sei. Die Seelsorger hätten dadurch nur begrenzte Möglichkeiten gehabt, die pastorale Tragweite dieses Experiments zu prüfen.
Der Papst hat daher wohlwollend zugestimmt, dass die Verwendung der Hochgebete für Messfeiern mit Kindern und zum Thema "Versöhnung" um weitere drei Jahre bis zum Ende des Jahres 1980 unter denselben Bedingungen wie bisher verlängert wird. Diese Erlaubnis betrifft sowohl die Bischofskonferenzen, denen die Verwendung dieser Hochgebete bisher schon genehmigt worden war, wie auch die übrigen, die mit Zustimmung des Heiligen Stuhles die Verwendung dieser Hochgebete in ihrem Gebiet einführen wollen.
Bei dieser Gelegenheit möchte die Kongregation an einige Bedingungen erinnern, die bei der Einführung und Verwendung dieser Hochgebete zu beachten sind:
3642 1. Der Gebrauch der Eucharistischen Hochgebete für Messfeiern mit Kindern ist zu beschränken auf Messen, die nur mit Kindern gefeiert werden oder in denen der größere Teil der Mitfeiernden Kinder sind (vgl. Faszikel der Gottesdienstkongregation, Preces eucharisticae pro Missis cum pueris et de reconciliatione. Rom, 1.11.1974,2, Nr. 4).
3643 2. Die Hochgebete zum Thema "Versöhnung" können verwendet werden, wenn der Gottesdienst unter dem besonderen Gedanken der Versöhnung und der Buße steht, vor allem in der Fastenzeit, bei Wallfahrten oder geistlichen Zusammenkünften (ebd. 2, Nr. 1).
3644 3. Die Verwendung der Texte ist zeitlich begrenzt und zur Erprobung. Daher dürfen sie nicht in die offiziellen liturgischen Bücher und auch nicht ins Römische Messbuch aufgenommen werden (ebd. 2, Nr. 1).
3645 4. Es obliegt dem Heiligen Stuhl, nach Ablauf der Erprobungsfrist eine endgültige Textfassung bereitzustellen, die dann ins Römische Messbuch aufgenommen wird.
3646 In der Zwischenzeit mögen die Bischofskonferenzen mit Hilfe der gemäß Liturgiekonstitution Art. 44 rechtmäßig errichteten Liturgiekommissionen geeignete Handreichungen bereitstellen (Texte und Melodien, vor allem für die Akklamationen), so dass die zur Feier des Gottesdienstes Versammelten, besonders die Kinder, aktiv und bewusst daran teilnehmen können. Dabei soll man im Auge behalten, "dass solche Messfeiern die Kinder zur Messe der Erwachsenen hinführen müssen, vor allem jener, zu der die Gemeinde der Christen am Sonntag zusammenkommen muss" (vgl. Direktorium für Messfeiern mit Kindern, Nr. 21).
Den Bischofskonferenzen, die bisher von diesen Hochgebeten für Messfeiern mit Kindern und zum Thema "Versöhnung" noch keinen Gebrauch gemacht haben, die aber beim Heiligen Stuhl einen diesbezüglichen Antrag stellen möchten, sei in Erinnerung gerufen, dass die Genehmigung zum Ende des Jahres 1980 ablaufen wird.
Präfekt,
und
Virgilio Noe,