Ars celebrandi

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Papst Benedikt XVI. als Zelebrant

Ars celebrandi (lat. ars „Kunst“ und celebrare „feiern, festlich begehen“) ist als die Kunst, Gottesdienst zu feiern ein Begriff aus der katholischen Liturgie. In der Ars celebrandi korrespondiert das Handeln des Vorstehers des Gottesdienstes (Zelebrant) eng mit der Actuosa participatio, der tätigen Teilnahme der ganzen Gottesdienstgemeinde an der Liturgie.

Die Ars celebrandi ist geprägt von einer Verbindung von Schönheit und Liturgie (pulchritudo et liturgia) mit dem Ziel, das Gespür für das Heilige zu fördern. Dabei bedient sie sich „der äußeren Formen, die zu diesem Gespür erziehen, zum Beispiel der Harmonie des Ritus, der liturgischen Gewänder, der Ausstattung und des heiligen Ortes“.<ref>Sacramentum caritatis (Wortlaut)#Ars celebrandi Nr. 38.40f.</ref>

Entstehung des Begriffes

Der Begriff Ars celebrandi entstand im Zuge des liturgiewissenschaftlichen Gesprächs über den Verlauf der liturgischen Erneuerung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, ihre Ergebnisse, Probleme und Erfolge in den 1970er-Jahren. Der deutsche Liturgiewissenschaftler Emil Lengeling prägte im Gespräch mit Klemens Richter im Frühjahr 1976 den Begriff "Kunst des Vorstehens". Lengeling wies auf seine Beobachtung hin, die bei der Liturgiereform aufgetretenen Mängel resultierten nicht aus einer übertriebenen Erneuerungssucht, sondern mindestens zum Teil aus einem Festhalten an individualistischem und rubrizistischem Denken bei Klerus und Laien. Sein Anliegen war, es, "etwas zu betonen, von dem die Liturgiekonstitution nicht und die nachkonziliaren Bücher kaum sprechen. Ich meine die Kunst des Vorstehens, insbesondere die Kommunikation zwischen dem Leiter des Gottesdienstes und den Teilnehmern." Diese Kunst sei wegen der Kommunikation zwischen dem Leiter und den Teilnehmern des Gottesdienstes infolge des Wechsels der Zelebrationsrichtung wichtig geworden; vorher habe - abgesehen von der Predigt - eine solche Kommunikation nicht bestanden, Augenkontakt zwischen Priester und Gemeinde sei sogar verboten gewesen.<ref>Hat sich die Liturgiereform gelohnt? (Ein Gespräch zwischen Klemens Richter und Emil Lengeling) in: BIBEL und LITURGIE 50 (1976), S. 357-370, hier S. 358f.; siehe auch: Werner Hahne: DE ARTE CELEBRANDI oder Von der Kunst, Gottesdienst zu feiern, Freiburg/Basel/Wien 1990, S. 30</ref><ref>Wo steht diese Behauptung in den alten Rubriken?</ref>

Aus der "Kunst des Vorstehens" wurde die weiter gefasste "Kunst des Zelebrierens". Jakob Baumgartner überschrieb 1980 einen Aufsatz mit "De arte celebrandi".<ref>Jakob Baumgartner: De arte celebrandi. Anmerkungen zur priesterlichen Zelebration. In: Heiliger Dienst 36 (1982), S. 1-11.</ref> Emil Brunner schrieb 1980: "The art of celebrating eventually is the art of coordinating the participation of the people of God." ("Die Kunst des Zelebrierens ist schließlich die Kunst, die Teilnahme des Volkes Gottes abzustimmen.")<ref>Emil Brunner: The Art of Celebration and the Creativity in Liturgy. In: East Asian Pastoral Review 17 (1980), S. 86-95, hier S. 94</ref> Das Wesen der Ars celebrandi beschreibt Manfred Probst: "Da Liturgie Feier und Ausdruck des Glaubens der Menschen ist, gilt es, diesem Glauben Ausdruck zu geben. Es muss neben einer guten Theologie auch eine entsprechende Ästhetik des Gottesdienstes erarbeitet werden, die das rechte Maß von Fest und Feier von übertriebener zeremonieller Formung freihalten kann. Unsere Gottesdienste müssen stilvoller werden."<ref>Manfred Probst: Die Liturgiereform des II. Vatikanums - eine Reform gegen die Frömmigeit? In: Liturgisches Jahrbuch 36 (1986), S. 222-237, hier S. 236</ref> Liturgiewissenschaft verstehe sich in diesem Sinne als "Wissenschaft von der Kunst, einen christlichen Gottesdienst zu feiern".<ref>Werner Hahne: "Wo stehen Liturgie und Liturgiewissenschaft? in: Herder-Korrespondenz 49 (1986), S. 540-543 (Tagungsbericht zur Studientagung der „Arbeitsgemeinschaft katholischer Liturgikdozenten im deutschen Sprachgebiet“ , 22.-26. September 1986 in Rastatt)</ref>

Theologische Fundierung

Die Ars celebrandi als Kunst, Gottesdienst zu feiern, ist Sache des ganzen neutestamentlichen Volkes Gottes. Sie geht daher über eine bloße priesterliche Ars praesidendi (Vorsteherkunst) hinaus. Das Wesen der Liturgie selbst verlangt nach dem Willen des Zweiten Vatikanischen Konzils die volle tätige und aktive Teilnahme des christlichen Volkes, das als „'das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk' ({{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Ars celebrandi |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 2{{#if:9|,9}} Petr%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%202{{#if:9|,9}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}; vgl. {{#ifeq: 1. Brief des Petrus | Ars celebrandi |{{#if: 1 Petr|1 Petr|1. Brief des Petrus}}|{{#if: 1 Petr |1 Petr|1. Brief des Petrus}}}} 2{{#if:4-5|,4-5}} Petr%202{{#if:4-5|,4-5}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Petr%202{{#if:4-5|,4-5}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet“ sei. „Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen.“<ref>Sacrosanctum concilium Nr. 14.</ref> So wird eine „klerikalistische Engführung der Liturgie und Ekklesiologie“ vermieden, das Gelingen der Liturgie ist nicht vom „Priester als dem Zelebranten abhängig“; die Ars celebrandi ist somit die „Kunst aller Teilnehmer, den Gottesdienst zu feiern“.<ref>Werner Hahne: DE ARTE CELEBRANDI oder Von der Kunst, Gottesdienst zu feiern, Freiburg/Basel/Wien 1990, S. 32f.</ref> Zur Liturgie gehören beide Grundbewegungen: die Selbstoffenbarung Gottes („katabatische“ oder „soteriologische“ Dimension) und die Antwort des Menschen in dankbar-gläubiger Verehrung („anabatische“ Dimension).<ref>Werner Hahne: Wo stehen Liturgie und Liturgiewissenschaft? in: Herder-Korrespondenz 49 (1986), S. 540-543, hier S. 542</ref>

„Die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche, die das „Sakrament der Einheit“ ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein; seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen in verschiedener Weise in Berührung je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme.“{{#if: Zweites Vatikanisches Konzil: Sacrosanctum concilium Nr. 26. || }}

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Ars celebrandi in der päpstlichen Lehrverkündigung

Papst Benedikt XVI. griff den Begriff der Ars celebrandi in seinem nachsynodalen apostolischen SchreibenSacramentum caritatis über die Eucharistie – Quelle und Höhepunkt von Leben und Sendung der Kirche“ vom 22. Februar 2007 auf. Die XI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode im Oktober 2005 hatte zuvor betont, jede „Trennung“ zwischen der Ars celebrandi auf Seiten von Priestern und Bischöfen einerseits und der vollen, aktiven und fruchtbaren Teilnahme aller Gläubigen müsse überwunden werden (necessitas [...] omnem evenientem seiunctionem transgrediendi inter artem celebrandi, artem videlicet recte celebrandi, et plenam, actuosam et fructuosam omnium fidelium participationem).<ref>Sacramentum caritatis (Wortlaut) Nr. 38.</ref>

Reichweite

Mit der Aussage "Die Einfachheit der Gesten und die Nüchternheit der in der vorgesehenen Reihenfolge und im gegebenen Moment gesetzten Zeichen vermitteln mehr und beteiligen stärker als die Künstlichkeit unangebrachter Hinzufügungen"<ref>Sacramentum caritatis, Nr. 41.</ref> nahm Papst Benedikt die Forderung des Zweiten Vatikanischen Konzils nach dem "Glanz edler Einfachheit" der Riten (SC 34) als liturgisches Gestaltungsprinzip auf.

In allem, was die Eucharistie betrifft, muss "guter Geschmack für das Schöne" bei der Auswahl und Gestaltung der künstlerischen Ausdrucksmittel herrschen. (SC 41)

  • Die Ars celebrandi berührt alle von der Liturgie vorgesehenen Ausdrucksformen: Wort und Gesang, Schweigen, Körperhaltungen und Gesten wie knien, stehen, sitzen, schreiten, sich verneigen, Segens- und Grußgesten und die liturgische Farben der Paramente.
  • Dies betrifft den Kirchbau, der "die Einheit der besonderen Elemente des Presbyteriums - Altar, Kruzifix, Tabernakel, Ambo und Sitz" besonders betonen muss.
  • "Achtung und Sorgfalt müssen auch den Paramenten, den Kirchengeräten und den heiligen Gefäßen gelten, damit sie, organisch miteinander verbunden und aufeinander abgestimmt, das Staunen angesichts des Mysteriums Gottes lebendig halten, die Einheit des Glaubens verdeutlichen und die Frömmigkeit stärken."<ref>Sacramentum caritatis, Nr. 41.</ref>

Die Verantwortung von Priester und Bischof

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Auch wenn das ganze Gottesvolk an der eucharistischen Liturgie teilnimmt, kommt in Bezug auf die rechte Ars celebrandi denen, die das Sakrament der Weihe empfangen haben, eine Vorbildfunktion zu. Bischöfe, Priester und Diakone müssen - jeder seinem Grad entsprechend - die Zelebration als ihre Hauptpflicht betrachten.

"Wer schlecht zelebriert, zeigt damit die Schwachheit seines Glaubens und erzieht andere nicht zum Glauben".<ref>Direktorium für Dienst und Leben der Priester 2013, Nr. 67.</ref> Die Glaubenshaltung des Amtsträgers wird daher "mit einer unter liturgischem und zeremoniellem Aspekt hervorragenden Qualität der Zelebration" verbunden sein müssen.<ref>Johannes Paul II., Generalaudienz vom 12. Mai 1993: lnsegnamenti XVI, 1 (1993) 1197.; aus: Kongregation für den Klerus: Der Priester, Lehrer des Wortes, Diener der Sakramente und Leiter der Gemeinde#1. "In persona Christi capitis" für das dritte christliche Jahrtausend vom 19. März 1999. </ref>

Die rechte Kunst des Zelebrierens entspringt aus dem treuen Gehorsam gegenüber den liturgischen Normen in ihrer Vollständigkeit. Diese Art zu zelebrieren sei es, so Papst Benedikt XVI., die seit zweitausend Jahren das Glaubensleben aller Gläubigen sicherstellte.<ref>Sacramentum caritatis, Nr. 38.</ref>

Der Priester muss sich, "auch wenn er alle seine Talente in den Dienst der Eucharistiefeier stellt, um sie in der Mitfeier aller Gläubigen lebendig zu gestalten, an den festgelegten Ritus halten, gemäß den von den zuständigen Autoritäten approbierten liturgischen Büchern, ohne Hinzufügungen, ohne Weglassungen und ohne irgendwelchen Veränderungen.<ref>Direktorium für Dienst und Leben der Priester 2013, Nr. 67</ref> Benedikt XVI. spricht von der Demut des Priesters, "mit der er in treuer Befolgung des Ritus die liturgische Handlung führt, ihr im Herzen und im Geist entspricht und alles vermeidet, was den Eindruck einer unangebrachten Geltungssucht erwecken könnte", da "der eigene eucharistische Dienst ein demütiger Dienst für Christus und für seine Kirche" sei.<ref>Benedikt XVI.: Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis über die Eucharistie - Quelle und Höhepunkt von Leben und Sendung der Kirche, Nr. 23.</ref> So wird das Zelebrieren des Priesters "wirklich ein Zelebrieren der Kirche und mit der Kirche: Er tut nicht etwas „Eigenes“, sondern er ist zusammen mit der Kirche im Gespräch mit Gott."<ref>Direktorium für Dienst und Leben der Priester 2013, Nr. 67.</ref>

In der pastoralen Ausbildung der Priester soll besondere Aufmerksamkeit darauf gerichtet werden, zu lernen, die Heilige Messe gut zu zelebrieren.<ref>Direktorium für Dienst und Leben der Priester 2013, Nr. 96.</ref> Der Papst macht darauf aufmerksam, dass zur der Priesterausbildung unverzichtbar die Kunstgeschichte gehört, mit einem besonderen Verweis auf die kultischen Bauten im Licht der liturgischen Vorschriften.

Dem Bischof obliegt es, die harmonische Einheit der Zelebrationen in seiner Diözese zu bewahren.<ref>Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch, (3. Auflage), Nr. 22.</ref>

Literatur

Anmerkungen

<references />