Inaestimabile donum (Wortlaut)
Inaestimabile donum |
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Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
über einige Normen zur Feier und Verehrung des Geheimnisses der Heiligsten Eucharistie
3. April 1980
(Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 2, S. 466-478, Randnummern 3959-3993: Entnommen den Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 16)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Das unschätzbare Geschenk der heiligsten Eucharistie hat Papst Johannes Paul ll. in seinem Schreiben, das er am 24. Februar 1980 an die Bischöfe und durch sie an die Priester gerichtet hat, erneut behandelt. Die Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst macht die Bischöfe auf einige Normen aufmerksam, welche die Feier und Verehrung dieses so großen Geheimnisses betreffen.
Diese Hinweise sind keine Synthese all dessen, was der Heilige Stuhl in den Dokumenten zur heiligsten Eucharistie bereits gesagt hat, die nach dem II. Vatikanischen Konzil veröffentlicht wurden und weiterhin in Geltung bleiben. Hingewiesen sei besonders auf das Missale Romanum<ref> Editio typica altera. Vatikanstadt 1975.</ref>; das Rituale De sacra Communione et de cultu Mysterii eucharistici extra Missam<ref> Editio typica. Vatikanstadt 1973.</ref>; die Instruktionen: Eucharisticum Mysterium<ref>Ritenkongregation, 25. Mai 1967: AAS 59 (1967) 539-573.</ref>, Memoriale Domini<ref> Kongregation für den Gottesdienst, 29. Mai 1969: AAS 61 (1969) 541-545.</ref>, Immensae caritatis<ref>Sakramentenkongregation, 29. Januar 1973: AAS 65 (1973) 264-271.</ref> und Liturgicae instaurationes.<ref>Kongregation für den Gottesdienst, 5. September 1970: AAS 62 (1970) 692-704.</ref>
Diese Kongregation stellt mit Freuden die zahlreichen positiven Früchte der Liturgiereform fest: mehr aktive und bewusste Beteiligung der Gläubigen an den liturgischen Geheimnissen, Bereicherung für Lehre und Katechese durch den Gebrauch der Muttersprache und die Fülle der biblischen Lesungen, ein wachsender Sinn für Gemeinschaft im liturgischen Leben, gelungene Bemühungen, um das Auseinanderklaffen von Leben und Kult, von liturgischer und persönlicher Frömmigkeit, von Liturgie und Volksfrömmigkeit zu überwinden.
2 Diese positiven und ermutigenden Aspekte können jedoch nicht die Sorge verdecken, mit der man die verschiedenartigsten und häufigen Missbräuche beobachtet, die aus den verschiedenen Regionen der katholischen Welt berichtet werden: Verwechslung der Rollen, zumal was den Dienst der Priester und die Rolle der Laien angeht (man spricht unterschiedslos und gemeinsam das eucharistische Hochgebet; die Homilie wird von Laien gehalten; Laien teilen die Kommunion aus, während die Priester sich davon dispensieren); ein wachsender Verlust des Gespürs für das Heilige; (man verzichtet auf die liturgischen Gewänder, zelebriert ohne wirkliche Notwendigkeit außerhalb der Kirchen, man lässt es dem allerheiligsten Sakrament gegenüber an Ehrfurcht und Achtung fehlen usw.); man verkennt den kirchlichen Charakter der Liturgie (man verwendet private Texte, verbreitet eucharistische Hochgebete, die nicht approbiert sind, und verwendet liturgische Texte missbräuchlich zu sozialpolitischen Zwecken). Wir haben in diesen Fällen eine wirkliche Verfälschung der katholischen Liturgie vor uns: „Eine Verfälschung begeht, wer von seiten der Kirche Gott einen Kult in anderer Weise darbietet, als er mit gottgewollter Autorität von der Kirche festgesetzt und in der Kirche üblich ist."<ref>Thomas von Aquin, Summa theologica, 2-2, q. 93, a. I.</ref> All das kann keine guten Früchte bringen. Die Folgen sind – und es kann gar nicht anders sein - eine Verletzung der Einheit des Glaubens und des Gottesdienstes in der Kirche, Unsicherheit in der Lehre, Ärgernis und Verwirrung des Volkes Gottes und, fast unvermeidlich, heftige Reaktionen.
3 Die Gläubigen haben ein Recht auf eine wahre Liturgie, die nur dann gegeben ist, wenn sie so vollzogen wird, wie die Kirche es gewollt und festgelegt hat. Diese hat dabei auch die Möglichkeiten einer eventuellen Anpassung vorgesehen, die durch die pastoralen Erfordernisse an verschiedenen Orten oder durch unterschiedliche Gruppen von Personen notwendig werden. Unerlaubte Experimente, Änderungen und Kreativität verwirren jedoch die Gläubigen. Die Verwendung von nichtautorisierten Texten bewirkt, dass das notwendige Band zwischen der lex orandi und der lex credendi verlorengeht. Hier ist an die Mahnung des II. Vatikanischen Konzils zu erinnern: „Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern.<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, Nr. 22, 3.</ref> Paul VI. hat ferner betont: „Wer aber die Reform ausnützt zu willkürlichen Experimenten, vergeudet Energien und verstößt gegen den Geist der Kirche." <ref>Paul VI., Ansprache vom 22. August 1973: OR vom 23. August 1973.</ref>
Die Heilige Messe
4 1. "Die beiden Teile, aus denen die Messe gewissermaßen besteht, nämlich Wortgottesdienst und Eucharistiefeier, sind so eng miteinander verbunden, dass sie einen einzigen Kultakt ausmachen."<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, Nr. 56.</ref> Am Tisch des Brotes des Herrn soll man sich nur dann einfinden, wenn man zuvor am Tisch seines Wortes verweilt hat.<ref>VgI. ebd., Nr. 56; vgl. auch Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei verbum, Nr. 21.</ref> Daher ist die Heilige Schrift bei der Feier der Messe von größter Bedeutung. Infolgedessen darf nicht übersehen werden, was die Kirche festgelegt hat: „Bei den heiligen Feiern soll die Schriftlesung reicher, mannigfaltiger und passender ausgestaltet werden."<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, Nr. 35,1.</ref> Zu beachten sind ferner die im Lektionar festgesetzten Normen, sei es, was die Zahl der Lesungen, sei es, was die Hinweise zu besonderen Anlässen betrifft. Es wäre ein schwerer Missbrauch, das Wort Gottes durch Menschenwort zu ersetzen, von wem auch immer es sei.<ref>Vgl. Kongregation für den Gottesdienst, Instruktion Liturgicae instaurationes, Nr. 2a.</ref>
5 2. Der Vortrag des Evangeliums ist dem geweihten Altardiener vorbehalten, d. h. dem Diakon oder dem Priester. Die übrigen Lesungen sollen, wenn möglich, einem beauftragten Lektor oder anderen Laien übertragen werden, die geistig und praktisch dafür vorbereitet sind. Auf die erste Lesung folgt ein Antwortpsalm, der einen integralen Teil des Wortgottesdienstes bildet.<ref>VgI. Institutio generalis Missalis Romani, Nr. 36.</ref>
6 3. Die Homilie hat das Ziel, den Gläubigen das Wort Gottes, das in den Lesungen verkündet wurde, zu erklären und seine Botschaft zu aktualisieren. Sie kommt daher dem Priester oder dem Diakon zu.<ref>VgI. Kongregation für den Gottesdienst, Instruktion Liturgicae instaurationes, Nr. 2a.</ref>
7 4. Der Vortrag des eucharistischen Hochgebetes, das seiner Natur nach gleichsam der Gipfel der ganzen Feier ist, ist dem Priester vorbehalten, und zwar kraft seiner Weihe. Es stellt daher einen Missbrauch dar, einige Teile des eucharistischen Hochgebetes vom Diakon, einem niedrigeren liturgischen Dienst oder von den Gläubigen sprechen zu lassen.<ref>Vgl. Kongregation für den Gottesdienst, Rundschreiben [[Eucharistiae participationem, vom 27. April 1973: AAS 65 (1973) 340-347, Nr. 8.</ref> Die Gemeinde bleibt deswegen nicht passiv und untätig: sie vereinigt sich still mit dem Priester im Glauben und bringt ihre Zustimmung durch die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten zum Ausdruck, die im Verlauf des eucharistischen Hochgebetes vorgesehen sind: die Antworten beim Dialog zu Beginn der Präfation, das Sanctus, die Akklamation nach der Konsekration und das abschließende Amen nach dem Per ipsum, das ebenfalls dem Priester vorbehalten ist. Gerade dieses Amen sollte durch Gesang aufgewertet werden; denn es ist das wichtigste Amen der ganzen Messe.
8 5. Verwendet werden dürfen nur jene eucharistischen Hochgebete, die im Römischen Messbuch stehen oder rechtmäßig vom Heiligen Stuhl zugelassen sind, im Rahmen der Bedingungen und Grenzen, die er festgelegt hat. Die eucharistischen Hochgebete, welche die Kirche approbiert hat, zu ändern oder andere, privat verfasste, zu verwenden, ist ein sehr schwerer Missbrauch.
9 6. Es sei daran erinnert, dass das eucharistische Hochgebet durch keine anderen Gebete oder Gesänge überlagert werden darf.<ref>VgI. Institutio generalis Missalis Romani.</ref> Beim Vortrag des eucharistischen Hochgebetes spreche der Priester den Text deutlich aus, so dass ihn die Gläubigen leichter verstehen können und besser zu einer wirklichen Gemeinde werden, die ganz auf die Feier des Gedächtnismahles des Herrn ausgerichtet ist.
10 7. Die Konzelebration, die in der Liturgie des Westens wieder eingeführt wurde, macht in ausgezeichneter Weise die Einheit des Priestertums sichtbar. Daher sollen die Konzelebranten auf die Zeichen bedacht sein, die diese Einheit andeuten: z. B. sollen sie vom Beginn der Feier an teilnehmen, die vorgeschriebenen Paramente tragen, den ihrem Dienst als Konzelebranten zustehenden Platz einnehmen und gewissenhaft die übrigen Normen für einen würdigen Verlauf des Ritus beobachten. <ref>VgI. ebd., Nr. 156. 161-163.</ref>
11 8. Die Materie für die Eucharistie. Getreu dem Beispiel Christi hat die Kirche ständig Brot und Wein mit Wasser zur Feier des Herrenmahles verwendet. Das Brot für die Feier der Eucharistie darf nach der Tradition der ganzen Kirche nur aus Weizen bestehen und muss nach der Eigentradition der lateinischen Kirche ungesäuert sein. Wegen des Zeichencharakters soll die Materie für die Eucharistiefeier „als wirkliche Speise erscheinen". Das muss in Bezug auf die Festigkeit des Brotes und nicht so sehr auf seine Form verstanden werden, die so bleiben soll wie bisher. Zu Weizenmehl und Wasser dürfen keine fremden Zutaten hinzugefügt werden. Die Zubereitung des Brotes erfordert umsichtige Sorgfalt, damit die Herstellung nicht auf Kosten der dem eucharistischen Brot geschuldeten Achtung geschieht, damit die Brechung würdig geschehen kann, nicht allzu viele Partikel entstehen und beim Verzehren das religiöse Empfinden der Gläubigen nicht verletzt wird. Der Wein für die Eucharisriefeier muss „von der Frucht des Weinstocks" (Lk 22, 18) stammen und naturrein sein, das heißt nicht vermischt mit fremden Substanzen. <ref>VgI. ebd., Nr. 281-284; Kongregation für den Gottesdienst, Instruktion Liturgicae instaurationes, Nr. 5 ; Notitiae 6 (1970) 37.</ref>
12 9. Die eucharistische Kommunion. Die heilige Kommunion ist ein Geschenk des Herrn, das den Gläubigen durch die dafür Beauftragten gereicht wird. Es ist nicht gestattet, dass die Gläubigen sich selber das konsekrierte Brot und den heiligen Kelch nehmen. Erst recht dürfen sie diese nicht von einem zum anderen weiterreichen.
13 10. Der Gläubige, Ordenschrist oder Laie, der als außerordentlicher Kommunionhelfer beauftragt ist, darf die Kommunion dann austeilen, wenn Priester, Diakon oder Akolyth fehlen, wenn der Priester durch Krankheit oder wegen vorgeschrittenen Alters behindert ist oder wenn die zur Kommunion hinzutretenden Gläubigen so zahlreich sind, dass die Messfeier allzu sehr in die Länge gezogen würde.<ref>Vgl. Sakramentenkongregation, Instruktion Immensae caritatis, Nr. 1.</ref> Zu missbilligen ist daher das Verhalten jener Priester, die sich trotz ihrer Anwesenheit bei der Feier an der Austeilung der Kommunion nicht beteiligen und diese Aufgabe den Laien überlassen.
14 11. Die Kirche hat von den Gläubigen bei der Kommunion immer Achtung und Ehrfurcht gegenüber der Eucharistie verlangt. Was die Art des Hinzutretens zur Kommunion angeht, so darf man sie kniend oder stehend empfangen, je nach den Normen, die jeweilige Bischofskonferenz festgelegt hat. „Wenn die Gläubigen die Kommunion kniend empfangen, wird von ihnen kein weiteres Zeichen der Ehrfurcht vor dem heiligen Sakrament verlangt, weil der Akt des Kniens selber Anbetung ausdrückt. Wenn sie die Kommunion dagegen stehend empfangen, so wird sehr empfohlen, dass sie Prozessionsweise hinzutreten und vor Empfang des Sakramentes eine Geste der Ehrfurcht machen, die Ort und Zeit entspricht, wobei das Hinzutreten und das Weggehen der Gläubigen nicht gestört werden soll. "<ref>Ritenkongregation, Instruktion Eucharisticum mysterium, Nr. 34; vgl. Institutio generalis Missalis Romani, Nr. 244c. 246b. 247b.</ref>
Das Amen, welches die Gläubigen beim Empfang der Kommunion sprechen, ist ein Akt des persönlichen Glaubens an die Gegenwart Christi.
15 12. Was den Empfang der Kommunion unter beiden Gestalten angeht, so beachte man, was die Kirche bestimmt hat, sei es für die dem Sakrament gebührende Verehrung, sei es zum Nutzen der Empfänger der Eucharistie, je nach den verschiedenen Umständen, Zeiten und Orten.<ref>Vgl. Institutio generalis Missalis Romani, Nr. 241-242.</ref>
Auch die Bischofskonferenz und die Ordinarien sollen über die derzeit geltenden Normen nicht hinausgehen: die Gewährung der Kommunion unter beiden Gestalten soll nicht unterschiedslos erfolgen, die Feiern seien genau umgrenzt; die Gruppen schließlich, die diese Erlaubnis erhalten, seien genau umschrieben, wohl geordnet und homogen.<ref>Vgl. ebd., Nr. 242 gegen Ende.</ref>
16 13. Auch nach der Kommunion bleibt der Herr unter den konsekrierten Gestalten gegenwärtig. Nach der Austeilung der Kommunion sollen die übriggebliebenen Hostien daher verzehrt oder vom zuständigen Beauftragten an den Ort gebracht werden, wo man die Eucharistie aufbewahrt.
17 14. Der konsekrierte Wein dagegen muss gleich nach der Kommunion konsumiert und darf nicht aufbewahrt werden. Man achte also darauf, nur so viel Wein zu konsekrieren, wie für die Kommunion notwendig ist.
18 15. Man befolge die Regeln, die für die Reinigung des Kelches und der anderen liturgischen Gefäße, welche die eucharistischen Gestalten enthielten, vorgeschrieben sind.<ref>Vgl. ebd., Nr. 238.</ref>
19 16. Besondere Achtung und Sorgfalt verdienen die liturgischen Gefäße, seien es Kelch und Hostienschale für die Feier der Eucharistie, seien es die Pyxiden für die Kommunion: Die Form der Gefäße muss dem liturgischen Gebrauch, für den sie bestimmt sind, entsprechen. Das Material soll edel, dauerhaft. und in jedem Fall für den liturgischen Gebrauch geeignet sein. Auf diesem Gebiet kommt das Urteil der jeweiligen Bischofskonferenz der einzelnen Gegenden zu.
Ungeeignet für diesen Gebrauch sind einfache Körbchen oder andere Behälter, die für den täglichen Gebrauch außerhalb der Liturgie bestimmt sind, nicht die erforderte Qualität aufweisen oder in keiner Weise künstlerisch gestaltet sind.
Vor Gebrauch müssen Kelch und Hostienschale vom Bischof oder einem Priester gesegnet werden.<ref>VgI. Institutio generalis Missalis Romani, Nr. 288. 289. 292. 295; Kongregation für den Gottesdienst, Instruktion Liturgicae instaurationes, Nr. 8; Pontificale Romanum, Ordo dedicationis ecclesiae et altaris, S. 125, Nr. 3.</ref>
20 17. Den Gläubigen werde nahegelegt, nach der Kommunion nicht die rechte und gebührende Danksagung zu unterlassen. Diese kann während der Feier selbst durch eine Zeit der Stille, durch einen Hymnus, einen Psalm oder einen anderen Lobgesang<ref>VgI. Institutio generalis Missalis Romani, Nr. 56j.</ref> erfolgen, aber auch nach der Feier, in dem man nach Möglichkeit eine angemessene Zeit im stillen Gebet verharrt.
21 18. Bekanntlich sind die Aufgaben, die die Frau in der liturgischen Versammlung übernehmen kann, vielfältig: unter anderem die Lesung des Wortes Gottes und den Vortrag der Intentionen den Allgemeinen Gebetes. Frauen sind jedoch nicht die Funktionen eines Akolythen (Messdiener) gestattet.<ref>VgI. Kongregation für den Gottesdienst, Instruktion Liturgicae instaurationes, Nr. 7.</ref>
22 19. Besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt wird für die Heiligen Messen empfohlen, die mit audiovisuellen Mitteln übertragen werden. Denn bei ihrer sehr weiten Verbreitung soll ihr Verlauf von vorbildlichem Wert sein.<ref>VgI. Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die hl. Liturgie Sacrosanctum concilium, Nr. 20; Päpstliche Kommission für die Instrumente der sozialen Kommunikation, Instruktion Communio et progressio, vom 23. Mai 1971: AAS 63 (1971) 593-656, Nr. 151.</ref>
Bei Liturgiefeiern, die in Privathäusern stattfinden, sollen die Nomen der Instruktion „Actio pastoralis" vom 15. Mai 1969<ref>AAS 61 (1969) 806-811.</ref> beachtet werden.
Eucharistischer Kult außerhalb der Messe
23 20. Nachdrücklich empfohlen wird die öffentliche und private Verehrung der Heiligsten Eucharistie auch außerhalb der heiligen Messe: denn die Gegenwart Christi, den die Gläubigen im Sakrament anbeten, geht aus dem Opfer hervor und zielt auf die sakramentale und geistliche Kommunion hin.
24 21. Bei der Gestaltung eucharistischer Andachten berücksichtige man die liturgischen Zeiten, so dass diese Andachten mit der Liturgie übereinstimmen, gewissermaßen aus ihr abgeleitet werden und das christliche Volk zu ihr hinführen.<ref>VgI. Rituale Romanum, De sacra Communione et de cultu Mysterii eucharistici extra Missam, Nr. 79-80.</ref>
25 22. Was die kürzere oder längere Aussetzung der Heiligsten Eucharistie, die eucharistischen Prozessionen und Kongresse sowie die gesamte Ordnung der eucharistischen Frömmigkeit angeht, beachte man die pastoralen Hinweise und die Verfügungen, die das Rituale Romanum hierzu angibt.<ref>VgI. ebd., Nr. 82-112. </ref>
26 23. Man vergesse nicht, dass „vor dem Segen mit dem Heiligen Sakrament eine angemessene Zeit für die Lesung des Wortes Gottes, für Gesänge und für Zeiten stillen Gebetes vorgesehen wird.<ref>Ebd., Nr. 89.</ref> Zum Ende der Anbetung singt man einen Hymnus und spricht oder singt eine der Orationen, die man aus den zahlreichen im Rituale Romanum angebotenen<ref>VgI. ebd., Nr.97.</ref> wählen kann.
27 24. Der Tabernakel, in dem die Eucharistie aufbewahrt wird, kann auf einem Altar angebracht werden; er kann aber auch unabhängig von einem Altar an einem Ort der Kirche aufgestellt werden, der gut sichtbar, wirklich herausragend und entsprechend geschmückt ist, oder auch in einer Kapelle, die für das private Gebet und die Anbetung der Gläubigen geeignet ist.<ref>VgI. Institutio generalis Missalis Romani, Nr. 276.</ref>
28 25. Der Tabernakel muss fest, gesichert und undurchsichtig sein.<ref>Vgl. Rituale Romanum, De sacra Communione et de cultu Mysterii eucharistici extra Missam, Nr. 10.</ref> Die Gegenwart der Eucharistie soll durch ein Vorhangtuch oder auf andere geeignete Weise angezeigt werden, je nach Verfügung der zuständigen Autorität; zugleich muss davor ständig ein Licht brennen als Zeichen der Ehre, die man dem Herrn erweist.<ref>VgI. Ritenkongregation, Instruktion Eucharisticum mysterium, Nr. 57.</ref>
29 26. Dem heiligen Sakrament gegenüber, das im Tabernakel aufbewahrt oder öffentlich ausgesetzt ist, behalte man die ehrwürdige Praxis der Kniebeuge zum Zeichen der Anbetung bei.<ref>VgI. Rituale Romanum, De sacra Communione et de cultu Mysterii eucharistici extra Missam, Nr. 84.</ref> Dieser Akt muss natürlich von innerem Leben erfüllt sein. Damit sich das Hel in tiefer Ehrfurcht vor Gott verneigen kann, darf die Kniebeuge weder eilig noch gedankenlos gemacht werden.
30 27. Sollte etwas eingeführt sein, was im Gegensatz zu diesen Verfügungen steht, so muss es geändert werden.
31 Der Großteil der Schwierigkeiten, denen man bei der Durchführung der liturgischen Reform, vor allem bei der Messe, begegnet ist, rührt von der Tatsache her, dass einige Priester und Gläubige kein ausreichendes Wissen über die theologischen und geistlichen Gründe hatten, aus denen heraus die Änderungen nach den vom Konzil aufgestellten Grundsätzen durchgeführt worden sind. Die Priester müssen noch stärker die echte Sicht von der Kirche<ref>VgI. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium.</ref> in sich vertiefen, deren lebendiger Ausdruck die liturgische Feier und zumal die Messe ist. Ohne eine entsprechende Vertrautheit mit der Heiligen Schrift können die Priester den Gläubigen die Bedeutung der Liturgie als einer in Zeichen geschehenden Vergegenwärtigung der Heilsgeschichte nicht darlegen. Auch die Kenntnis der Liturgiegeschichte wird zum Verständnis der eingeführten Änderungen beitragen; sie erscheinen dann nicht als Neuerungen, sondern als Wiederaufnahme und Anpassung der echten und ursprünglichen Überlieferung.
32 Die Liturgie erfordert ferner eine große Ausgeglichenheit; denn wie die Konstitution Sacrosanctum Concilium sagt, „trägt (die Liturgie) in höchstem Maße dazu bei, dass das Leben der Gläubigen Ausdruck und Offenbarung des Mysteriums Christi und des eigentlichen Wesens der wahren Kirche wird, der es eigen ist, zugleich göttlich und menschlich zu sein, sichtbar und mit unsichtbaren Gütern ausgestattet, voll Eifer der Tätigkeit hingegeben und doch frei für die Beschauung, in der Welt zugegen und doch unterwegs; und zwar so, dass dabei das Menschliche auf das Göttliche hingeordnet und ihm untergeordnet ist, das Sichtbare auf das Unsichtbare, die Tätigkeit auf die Beschauung, das Gegenwärtige auf die künftige Stadt, die wir suchen".<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die hl. Liturgie Sacrosanctum concilium, Nr. 2.</ref> Ohne dieses Gleichgewicht wird das wahre Antlitz der christlichen Liturgie entstellt.
33 Um dieses Ideal leichter zu erreichen, wird es notwendig sein, die liturgische Bildung in den Seminarien und an den Fakultäten<ref>Vgl. Kongregation für das katholische Bildungswesen, Instruktion De institutione liturgica in seminariis „In ecclesiasticam futurorum sacerdotum formationem", vom 3. Juni 1979 </ref> sowie die Teilnahme der Priester an liturgischen Kursen, Tagungen, Begegnungen oder Wochen zu fördern, bei denen sich Studium und Reflexion in guter Weise mit beispielhaften Liturgiefeiern verbinden. So kann es den Priestern gelingen, sich durch eine noch wirksamere Pastoral für die liturgische Unterweisung der Gläubigen, die Organisation von Lektorengruppen, die geistliche und praktische Ausbildung der Ministranten, die Ausbildung von Anregern der Gemeinde, für eine ständige Vermehrung der zur Verfugung stehenden Gesänge, für alle Initiativen also, die eine immer tiefere Kenntnis der Liturgie fördern können, einzusetzen.
34 Bei der Durchführung der liturgischen Reform haben die nationalen und diözesanen Liturgiekommissionen sowie die liturgischen Institute und Zentren eine große Verantwortung, und zwar vor allem bei der Übersetzung der liturgischen Texte in die Muttersprachen und bei der Bildung des Klerus und der Gläubigen im Geist der Reform, die das Konzil gewollt hat.
Das Wirken dieser Einrichtungen muss im Dienst der kirchlichen Autorität stehen, die in der Lage sein muss, sich auf eine solche Mitarbeit zu verlassen, die sich treu an die Normen und Anweisungen der Kirche hält und frei bleibt von willkürlichen Initiativen und Eigenmächtigkeiten, die die Früchte der liturgischen Erneuerung gefährden könnten.
35 Dieses Dokument gelangt in die Hand der Diener Gottes nach zehn Jahren des Bestehens des "Missale Romanum", das Papst Paul VI. in Übereinstimmung mit den Anweisungen des II. Vatikanischen Konzils promulgiert hat.
Es erscheint angebracht, sich an einige Worte zu erinnern, die dieser Papst über die Treue zu den Normen für die liturgische Feier ausgesprochen hat: „Es ist ein sehr schwerwiegender Vorgang, wenn man die Spaltung gerade dort hineinträgt, wo die Liebe Christi uns zur Einheit versammelt, in der Liturgie und beim eucharistischen Opfer, indem man den im liturgischen Bereich festgesetzten Normen die gebührende Beobachtung verweigert. Im Namen der Tradition bitten wir alle unsere Söhne und Töchter und alle katholischen Gemeinschaften, die erneuerte Liturgie mit Würde und tiefer Frömmigkeit zu feiern."<ref>Ansprache im Konsistorium vom 24. Mai 1976: AAS 68 (1976) 3.</ref>
Weil die Bischöfe „die Leitung, Förderung und Aufsicht des gesamten liturgischen Lebens in der ihnen anvertrauten Kirche inne haben",<ref> Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Christus Dominus, Nr. 15 . </ref> werden sie die geeignetsten Wege für eine zügige und konsequente Anwendung dieser Normen zur Ehre Gottes und zum Wohl der Kirche zu finden wissen.
Rom, am 3. April, dem Gründonnerstag in der Karwoche des Jahres 1980.
Diese Instruktion, die von der Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst erarbeitet worden ist, ist am 17. April 1980 vom Heiligen Vater Johannes Paul II. approbiert worden; indem er sie mit seiner Autorität bestätigt, hat er angeordnet, dass veröffentlicht und von allen Betroffenen eingehalten wird.
Anmerkungen
<references />