Papst

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Papst (v. griech.: pappas, Vater; v. lat.: papa, Papa, Vater) ist der religiöse Titel für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater oder Santo Padre) in deutscher Sprache.


Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl handelt der Papst mit der Kurie international als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt und vertritt zugleich den Vatikanstaat, dessen Staatsoberhaupt er ist.

Der derzeitige Papst ist Benedikt XVI., der am 19. April 2005 in dieses Amt gewählt wurde.

Seit dem 14. Jh., definitiv seit 1870 residiert der Papst im Apostolischen Palast neben dem Petersdom. Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Der Papst-Thron wird auch Kathedra Petri genannt.

Geschichte

Der Papst ist Nachfolger des Apostels Petrus, der der erste Bischof von Rom der Kirche ist.

Außer der Traditon zeugt das Schriftwort im Matthäus-Evangelium der Bibel Kapitel 16, Vers 18-19:

Du bist Petrus und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen. Und dir will ich die Schlüssel über die Himmelreiche geben. Was du auf Erden bindest, wird im Himmel gebunden sein. Und was du auf Erden lösest, wird in den Himmeln gelöst sein.

Siricius von Rom (385–399) bezeichnet sich als Erster amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. (590-604) gesetzlich festgeschrieben.

Da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 (vor Gregor) nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört, führt ihr Oberhaupt ebenfalls den Titel Papst.

Seit Leo I. (Bischof von Rom 440 bis 461) führt der römische Papst die Bezeichnung „Pontifex Maximus“, den bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug (mögliche Etymologien unter anderem: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner, sinngemäß: Hoher Priester).

Besonders im Mittelalter ergab sich des Öfteren die Situation, dass mehrere Päpste gleichzeitig das Amt beanspruchten, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten. Außerdem kam es im 14. Jahrhundert für ca. 70 Jahre zu einer Verlegung der faktischen Residenz des Papstes (aber als Bischof von Rom!) nach Avignon und zum großen Schisma (siehe Avignonesisches Papsttum und Abendländisches Schisma).

Im 15. Jahrhundert gewann der Konziliarismus an Auftrieb, der aber bald nach der Überwindung des genannten Schismas zurückgedrängt wurde.

Titel

Die Titel des Papstes lauten:

  • Bischof von Rom
  • Stellvertreter Jesu Christi auf Erden (Vicarius Christi)
  • Nachfolger des Apostelfürsten (gemeint ist Petrus)
  • Oberster Priester der Weltkirche (Ehrentitel, der seine Stellung in der Liturgie regelt, gerade wenn Patriarchen konzelebrieren.)
  • Oberster Brückenbauer (Pontifex maximus) (Geht zurück auf den Titel Pontifex Maximus im römischen Reich)
  • Primas von Italien
  • Metropolit und Erzbischof der Kirchenprovinz Rom (wie alle Metropolitanbischöfe übt er bestimmte Aufsichts- und Kontrollrechte über seine Suffraganbischöfe aus)
  • Souverän des Staates der Vatikanstadt (der weltliche Titel des Papstes)
  • Diener der Diener Gottes (ein Titel, den Papst Gregor der Große gegeben hat. Lateinisch: servus servorum dei)
  • Der Titel Patriarch des Abendlandes, den die Päpste seit 450, seit ihn Leo der Große angenommen hatte, geführt hatten, wurde im Annuario Pontificio des Jahres 2006 (dem offiziellen Jahrbuch des Vatikans) aus der offiziellen Papsttitulatur entfernt.

Insignien

Die päpstlichen Insignien bestehen aus

  • dem Papstthron
  • der Papstkrone (Tiara). Papst Paul VI. war bislang der letzte Papst, der mit der Tiara gekrönt wurde. Im November 1964 legte er die Tiara ab. Seine Nachfolger verzichteten fortan auf eine Krönungszerememonie, führten die Tiara aber weiterhin in ihrem persönlichen Wappen. Papst Benedikt XVI. wählte in seinem persönlichen Wappen statt der Tiara eine einfache Bischofsmitra mit drei goldenen, in der Mitte verbundenen Ringen.
  • dem päpstlichen Hirtenstab (Ferula)
  • dem Fischerring (anulus piscatoris)
  • dem Pallium
  • dem Fanon
  • den päpstlichen Schuhen (diese sind traditionell in Rot gehalten)

Kleidung

Reise- und Alltagsbekleidung: Der Papst trägt gewöhnlich eine weiße Soutane, ein weißes Zingulum (Gürtel) und ein weißes Pileolus. Für kältere Tage steht dem Papst ein roter Mantel, der sogenannte „Mantello“ zur Verfügung. In den Wintermonaten ist dieser rote Mantel zusätzlich mit Hermelin gefüttert. Als weitere Kopfbedeckung trägt der Heilige Vater in der kalten Jahreszeit einen Camauro, der ebenfalls mit Hermelin gefüttert sein kann. Papst Benedikt XVI. trug im Dezember 2005 als erster Papst seit Johannes XXIII. wieder diese Kopfbedeckung über dem Pileolus. Auf seiner Brust trägt der Papst (wie jeder katholische Bischof) das Pektorale, ein Brustkreuz.

Liturgische Bekleidung: Während liturgischer Feiern trägt der Papst ein gewöhnliches Messgewand, eine Mitra und ein Pallium. Alternativ kann er über seiner Soutane ein Chorhemd und eine Mozetta tragen. Letztere kann durch einen Hermelinbesatz ergänzt werden.

Kirchenrecht

Wahl

Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Todes des Vorgängers jünger als 80 Jahre sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle (la cappella sistina) abgehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme ab dem 33. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Benedikt XVI. hob diese Wahlordnung im Jahre Februar 2007 wieder auf. siehe auch: Sedisvakanz, Konklave

Namensgebung

Nach der erfolgten Wahl wird der neue Papst gefragt, welchen Namen er annimmt. Die Namenswahl unterliegt der freien Entscheidung des Papstes. Päpste können Namen annehmen, die die latinisierte Form ihres bürgerlichen Namens darstellen (Hadrian VI. = Adrian Florisz, Marcellus II. = Marcello Cervini), was jedoch seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr vorgekommen ist. Viele Päpste nehmen die Namen bedeutender Vorgänger an (Leo, Gregor) oder auch jene von Heiligen (z. B. Paul VI. nach dem Apostel Paulus). Andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Pius = fromm; Innozenz = unschuldig).

Ursprünglich behielten die Päpste nach der Wahl ihren bürgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen änderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme.

Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus (257). Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit römischen Ziffern versehen. Die Päpste der Antike und des Frühmittelalters trugen jedoch häufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen (Klemens, Pius) wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen.

Johannes Paul I. wählte in Erinnerung an seine beiden Vorgänger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich ist dies der erste neue Papstname seit Lando (913-914). Nachdem er nach 33 Tagen im Amt starb, wählte sein Nachfolger Karol Wojtyła ebenfalls diesen Papstnamen und wurde Johannes Paul II. genannt. Der Name des derzeitigen Papstes Benedikt XVI. nimmt Bezug auf Benedikt XV. (1914-1922), sowie auf den Mönchsvater und Patron Europas, Benedikt von Nursia.

siehe auch: Papstname

Rücktritte

Päpste werden grundsätzlich auf Lebenszeit gewählt. Das Kirchenrecht 1983 sieht die Möglichkeit eines Rücktritts vor, von dem selbst Johannes Paul II. keinen Gebrauch machte:

Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird. (Can. 332 — § 2. CIC)

Es gab mehrere Beispiele von Rücktritten in der Geschichte der römischen Päpste: Der bekannteste dürfte der bisher einzige freiwillige Rücktritt Coelestins V. im Jahr 1294 sein. Papst Gregor XII. wurde im Zuge des Konzils von Konstanz zum Rücktritt gezwungen. Benedikt IX. war ganze drei Mal Papst, trat dreimal zurück (1044, 1045, 1048) zu Gunsten seiner Verwandten.

Stellung des Papstes

Der Papst gilt in der katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden.

Das erste Vatikanische Konzil (1869 – 1870) beschreibt feierlich die Stellung des Papstes:

1. "Wenn jemand sagt, der Apostel Petrus sei nicht von Christus dem Herrn zum Fürsten aller Apostel und zum sichtbaren Haupt der ganzen streitenden Kirche bestellt worden oder er habe nur einen Ehrenvorrang, nicht aber den Vorrang wahrer und eigentlicher Machtvollkommenheit (primatum iurisdicationis) von demselben Jesus Christus, unserem Herrn direkt und unmittelbar empfangen, der sei im Banne."

2. "Wer sagt, der heilige Petrus habe nicht auf Grund der Einsetzung durch Christus den Herrn und auf Grund göttlichen Rechtes in dem Vorrang (Primat) über die gesamte Kirche dauernde Nachfolger oder der römische Bischof sei nicht der Nachfolger des heiligen Petrus in diesem Vorrang, der sei im Banne."

3. "Unter Gutheißung des heiligen Konzils lehren und definieren Wir (Pius IX.) als von Gott geoffenbartes Dogma, dass der römische Bischof, wenn er ex cathedra spricht, d.h. wenn er als Hirt und Lehrer aller Christen kraft seiner höchsten apostolischen Autorität endgültig festlegt, dass eine Lehre bezüglich des Glaubens oder der Sitten von der gesamten Kirche zu halten ist, durch den göttlichen Beistand, der dem heiligen Petrus verheißen ist, die Unfehlbarkeit besitzt, die nach dem Willen des göttlichen Erlösers seine Kirche bei der Definierung einer Glaubens- und Sittenlehre haben sollte, und dass deshalb derartige Definitionen des römischen Bischofs aus sich, nicht aber (erst) infolge der Zustimmung der kirche, unabänderlich sind."

In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):

  1. den Bischof von Rom
  2. den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
  3. den Bischof von Alexandria
  4. den Bischof von Antiochia
  5. den Bischof von Jerusalem

Damals schon galt unter den Christen der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der „Apostelfürsten“ Petrus und Paulus als verehrungswürdig angesehen wurde. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom als eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon († um 202) gibt die römische Ortstradition wieder, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleitet, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen ist. Auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus (bevor er nach Rom gegangen sei) dort der erste Bischof war (seit dem Jahr 38). Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) auf einen Apostel zurück.

Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als "sedes apostolica" (apostolischer Stuhl) bezeichnet - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt.

Literatur

  • Der Primat des Bischofs von Rom, Wolfgang Klausnitzer, ISBN 3-451-28513-4

Weblinks

Siehe auch: Liste der Päpste

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