Sterben: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Sterbesakrament war seit der Frühen Kirche bis zum Inkrafttreten des Rituale Romanum [[1614]] die heilige [[Kommunion]] als Wegzehrung (''viaticum''); seitdem galt die [[Krankensalbung]], "letzte Ölung" genannt, als Sterbesakremant. Das Zweite Vatikanische Konzil stellte die Kommunion wieder in den Mittelpunkt der Sterbebegleitung, während die jetzt kirchenamtlich so genannte "Krankensalbung" auch Menschen gespendet werden soll, die sich nicht in äußerster Lebensgefahr befinden.(SC 74).
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Das Sterbesakrament war seit der Frühen Kirche bis zum Inkrafttreten des Rituale Romanum [[1614]] die heilige [[Kommunion]] als Wegzehrung (''viaticum''); seitdem galt die [[Krankensalbung]], "letzte Ölung" genannt, als Sterbesakremant. Das Zweite Vatikanische Konzil stellte die Kommunion wieder in den Mittelpunkt der Sterbebegleitung, während die jetzt kirchenamtlich so genannte "Krankensalbung" auch Menschen gespendet werden soll, die wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr geraten, jedoch sich noch nicht in äußerster Lebensgefahr befinden (vgl. [[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)#KAPITEL III: DIE ÜBRIGEN SAKRAMENTE UND SAKRAMENTALIEN|SC Nr. 73]]).
  
 
"Versehen" nennt man die Spendung der Sterbesakramente an den Sterbenden durch den [[Priester]]. Dazu gehören das [[Bußsakrament]], die [[Krankensalbung]] und die heilige [[Kommunion]] als Wegzehrung (''viaticum'')<ref>"Wie die Sakramente der [[Taufe]], der [[Firmung]] und der [[Eucharistie]], „die [[Sakrament]]e der christlichen Initiation“, eine Einheit bilden, kann man sagen, daß die Buße, die heilige Salbung und die Eucharistie als Wegzehrung am Ende des christlichen Lebens „die Sakramente, die auf die Heimat vorbereiten“ oder „die Sakramente, welche die Pilgerschaft vollenden“, bilden. [[KKK]] 1525</ref> oder wenigstens der Krankensalbung, wenn der Kranke die anderen [[Sakrament]]e nicht mehr empfangen kann oder gerade empfangen hat. Hat der Sterbende die Krankensalbung bereits empfangen, ist der Empfang der Kommunion das einzige Sterbesakrament. Der Sterbende kann die Kommunion unter den Gestalten von Brot und Wein empfangen, wenn er keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen kann, auch nur unter der Gestalt des Weines. Mitfeiernde können ebenfalls unter beiden Gestalten kommunizieren.<ref>Reiner Kaczynski: Sterbe- und Begräbnisliturgie. In: Hans Bernhard Meyer: Sakramentliche Feiern. Pustet, Regensburg 1984 (Gottesdienst der Kirche, Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 8), S. 214.</ref>
 
"Versehen" nennt man die Spendung der Sterbesakramente an den Sterbenden durch den [[Priester]]. Dazu gehören das [[Bußsakrament]], die [[Krankensalbung]] und die heilige [[Kommunion]] als Wegzehrung (''viaticum'')<ref>"Wie die Sakramente der [[Taufe]], der [[Firmung]] und der [[Eucharistie]], „die [[Sakrament]]e der christlichen Initiation“, eine Einheit bilden, kann man sagen, daß die Buße, die heilige Salbung und die Eucharistie als Wegzehrung am Ende des christlichen Lebens „die Sakramente, die auf die Heimat vorbereiten“ oder „die Sakramente, welche die Pilgerschaft vollenden“, bilden. [[KKK]] 1525</ref> oder wenigstens der Krankensalbung, wenn der Kranke die anderen [[Sakrament]]e nicht mehr empfangen kann oder gerade empfangen hat. Hat der Sterbende die Krankensalbung bereits empfangen, ist der Empfang der Kommunion das einzige Sterbesakrament. Der Sterbende kann die Kommunion unter den Gestalten von Brot und Wein empfangen, wenn er keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen kann, auch nur unter der Gestalt des Weines. Mitfeiernde können ebenfalls unter beiden Gestalten kommunizieren.<ref>Reiner Kaczynski: Sterbe- und Begräbnisliturgie. In: Hans Bernhard Meyer: Sakramentliche Feiern. Pustet, Regensburg 1984 (Gottesdienst der Kirche, Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 8), S. 214.</ref>

Version vom 4. Juni 2014, 20:28 Uhr

Der Tod des heiligen Josef (Bartolomeo Altomonte, 1694-1783)

Sterben ist der Verlust des irdischen Lebens eines Geschöpfes, der Übergang vom Leben zum Tod. Sterben kann ein langandauernder Prozess sein oder plötzlich und unerwartet erfolgen.

Bibel, Glaube und Spiritualität

Das Sterben Jesu am Kreuz und seine Auferstehung bilden das Zentrum des christlichen Glaubens und den ältesten Kern des Christusbekenntnisses im Neuen Testament ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Sterben |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 15{{#if:3-5|,3-5}} Kor%2015{{#if:3-5|,3-5}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2015{{#if:3-5|,3-5}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}). In jeder Eucharistiefeier betet die Kirche: "Deinen Tod, o Herr, verkünden wir und deine Auferstehung feiern wir, bis du kommst in Herrlichkeit."

„Der Christ, der sein Sterben mit dem Sterben Jesu vereint, versteht den Tod als ein Kommen zu Jesus und als Eintritt in das ewige Leben. Wenn die Kirche über den sterbenden Christen zum letzten Mal im Namen Christi die Lossprechungsworte gesprochen, ihn zum letzten Mal mit einer stärkenden Salbung besiegelt und ihm in der Wegzehrung Christus als Nahrung für die Reise gespendet hat, sagt sie zu ihm mit sanfter Bestimmtheit: ‚Brich auf, christliche Seele, von dieser Welt.‘“<ref>Katechismus der Katholischen Kirche, 1997 [1]</ref>

Der heilige Josef gilt als Patron der Sterbenden; das Motiv des "Todes Josefs" war ein beliebtes Motiv der bildenden Kunst. In jedem Ave Maria betet der Christ um eine gute Sterbestunde, da diese für die ganze Ewigkeit entscheidend ist.

Buch, Begleitung Schwerstkranker.jpg

Angesichts des Todes lässt die Kirche ihre Gläubigen nicht allein. Priester und andere Mitchristen sollen dem Sterbenden beistehen.

Die Kirche ist das "Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit" (II. Vatikanisches Konzil, Lumen gentium Nr. 1.) Das ewige Heil (die "salus animarum") der Menschen ist die oberste Leitlinie (die "lex suprema") für das Handeln der Kirche (vgl. c. 1752 CIC). Dazu gehört die Sorge, dass die Gläubigen im Stande der Gnade, also ohne eine unvergebene schwere Sünde, aus dem irdischen Leben scheiden. Denn im Augenblick des Todes bricht Gott das "irdische Zelt" ab, der Mensch gelangt, bevor er in das "ewige Haus im Himmel" ({{#ifeq: 2. Brief des Paulus an die Korinther | Sterben |{{#if: 2 Kor|2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 2 Kor |2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 5{{#if:1|,1}} Kor%205{{#if:1|,1}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%205{{#if:1|,1}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) ziehen kann, vor das Antlitz des göttlichen Richters, der das endgültige Urteil spricht (vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Sterben |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 25{{#if:|,{{{3}}}}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Dabei müssen wir alle "vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, damit jeder seinen Lohn empfängt für das Gute oder Böse, das er im irdischen Leben getan hat" ({{#ifeq: 2. Brief des Paulus an die Korinther | Sterben |{{#if: 2 Kor|2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 2 Kor |2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 5{{#if:10|,10}} Kor%205{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%205{{#if:10|,10}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}). So, wie der Mensch bis zum Eintritt des Todes geworden ist, so bleibt er für die ganze Ewigkeit: Mit dem Tod tritt die "Nacht ein, in der niemand mehr etwas wirken kann" ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Sterben |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 9{{#if:4|,4}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}).<ref>Peter Christoph Düren: Der Ablass in Lehre und Praxis. Die vollkommenen Ablässe der Katholischen Kirche, Stella Maris Verlag Buttenwiesen 2000, 230-231 (2. Auflage; Mit kirchlicher Druckerlaubnis des Bischöflichen Ordinariates Augsburg Nr. 1225 vom 30. März 2000 Prälat Konstantin Kohler Generalvikar; ISBN 3-934225-04-7).</ref>

Sterbeliturgie

Versehgang

Die letzen Dinge

des einzelnen Menschen
der gesamten Schöpfung

Das Sterbesakrament war seit der Frühen Kirche bis zum Inkrafttreten des Rituale Romanum 1614 die heilige Kommunion als Wegzehrung (viaticum); seitdem galt die Krankensalbung, "letzte Ölung" genannt, als Sterbesakremant. Das Zweite Vatikanische Konzil stellte die Kommunion wieder in den Mittelpunkt der Sterbebegleitung, während die jetzt kirchenamtlich so genannte "Krankensalbung" auch Menschen gespendet werden soll, die wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr geraten, jedoch sich noch nicht in äußerster Lebensgefahr befinden (vgl. SC Nr. 73).

"Versehen" nennt man die Spendung der Sterbesakramente an den Sterbenden durch den Priester. Dazu gehören das Bußsakrament, die Krankensalbung und die heilige Kommunion als Wegzehrung (viaticum)<ref>"Wie die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie, „die Sakramente der christlichen Initiation“, eine Einheit bilden, kann man sagen, daß die Buße, die heilige Salbung und die Eucharistie als Wegzehrung am Ende des christlichen Lebens „die Sakramente, die auf die Heimat vorbereiten“ oder „die Sakramente, welche die Pilgerschaft vollenden“, bilden. KKK 1525</ref> oder wenigstens der Krankensalbung, wenn der Kranke die anderen Sakramente nicht mehr empfangen kann oder gerade empfangen hat. Hat der Sterbende die Krankensalbung bereits empfangen, ist der Empfang der Kommunion das einzige Sterbesakrament. Der Sterbende kann die Kommunion unter den Gestalten von Brot und Wein empfangen, wenn er keine feste Nahrung mehr zu sich nehmen kann, auch nur unter der Gestalt des Weines. Mitfeiernde können ebenfalls unter beiden Gestalten kommunizieren.<ref>Reiner Kaczynski: Sterbe- und Begräbnisliturgie. In: Hans Bernhard Meyer: Sakramentliche Feiern. Pustet, Regensburg 1984 (Gottesdienst der Kirche, Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 8), S. 214.</ref>

In dem Krankenzimmer soll ein möglichst weiß gedeckter Tisch mit einem Sterbe-Kreuz und brennenden Kerzen<ref>als Sinnbild der Erwartung Christi (vgl. Jungfrauen-Gleichnis {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Sterben |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 25{{#if:1-13|,1-13}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; manchmal wird die Tauf- oder Erstkommunion-Kerze als Sterbekerze aufbewahrt</ref> vorbereitet sein. Auf dem Tisch soll ein Gefäß mit Weihwasser stehen. Wenn die Krankensalbung noch zu spenden ist, soll noch ein Tellerchen mit (5 bzw. 6 im außerordentlichen römischen Ritus) Wattebäuschen bereitgehalten werden.<ref> vgl. Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, Stichwort: Versehen (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis)</ref>

Kirchliche Sterbegebete

Die Sterbegebete werden seit dem Mittelalter als Commendatio animæ (lat. „Empfehlung der Seele“), seit 1972 als Commendatio morientium („Empfehlung der Sterbenden“) bezeichnet. Seit etwa dem 8. Jahrhundert schloss sich an den Empfang der Wegzehrung die Lesung der Leidensgeschichte Jesu nach dem Johannesevangelium an. Weitere Gebete und Riten traten hinzu. Nach dem Rituale Romanum von 1614 empfing der Sterbende einen besonderen Apostolischen Segen und wurde mit Weihwasser besprengt, und für die Zeit bis zum Eintritt des Todes stand eine Sammlung von Psalmen, Litaneien und Orationen zur Verfügung, darunter Proficiscere, anima christiana aus dem 8. Jahrhundert, das unmittelbar vor Eintritt des Todes gesprochen wurde. Auch das Salve Regina konnte gesungen werden. Im Sterbezimmer brannte eine Kerze, und ein Kruzifix wurde für den Sterbenden sichtbar aufgestellt oder ihm in die Hand gegeben.<ref>Reiner Kaczynski: Art. "Sterbeliturgie" in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufkage, Band 9.</ref>

Nach Eintritt des Todes wurde das Responsorium (Wechselgesang) Subvenite sancti Dei gesprochen oder gesungen, mit dem Engel und Heilige angerufen werden, dass sie den Verstorbenen in Empfang nehmen. Auch der Hymnus In paradisum war ursprünglich Teil der Sterbegebete; sein Gesang wurde später Teil der Exequien und erfolgt am Beginn des Geleites des Sarges zum Grab.

Das seit 1994 gültige Ritenbuch Die Feier der Krankensakramente<ref>Die Feier der Krankensakramente. Die Krankensalbung und die Ordnung der Krankenpastoral in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes, 2. Auflage, Verlag Benziger u. a.,Einsiedeln u. a. 1994, ISBN=3-545-50631-2</ref> bietet eine erweiterte Sammlung von Schriftworten, Kurzgebeten − auch um sie dem Sterbenden vorzusprechen −, Litaneien und Kirchenliedern. Auch der Rosenkranz wird als gemeinsames Gebet am Sterbebett empfohlen.

Proficiscere, anima christiana (Vor dem Versacheiden)

Proficiscere, anima christiana, de hoc mundo,
In nomine Dei Patris omnipotentis, qui te creavit,
In nomine Iesu Christi Filii Dei vivi, qui pro te passus est,
In nomine Spiritus Sancti, qui in te effusus est;

Hodie sit in pace locus tuus
et habitatio tua apud Deum in sancta Sion,
cum sancta Dei Genitrice Virgine Maria,
cum sancto Ioseph, et omnibus Angelis et Sanctis Dei.

Ad auctorem tuum,
qui te de limo terrae formavit, revertaris.
Tibi itaque egredienti de hac vita sancta Maria,
Angeli et omnes Sancti occurrant. […]
Redemptorem tuum facie ad faciem videas
et contemplatione Dei potiaris in saecula saeculorum.
Amen.

Brich auf, christliche Seele, von dieser Welt,
im Namen Gottes, des allmächtigen Vaters, der dich erschaffen hat,
im Namen Jesu Christi, des Sohnes des lebendigen Gottes, der für dich gelitten hat,
im Namen des Heiligen Geistes, der über dich ausgegossen worden ist.

Heute noch sei dir in Frieden deine Stätte bereitet,
deine Wohnung bei Gott im heiligen Zion,
mit der heiligen Jungfrau und Gottesmutter Maria,
mit dem heiligen Josef und mit allen Engeln und Heiligen Gottes.

Du kehrst zurück zu deinem Schöpfer,
der dich aus dem Lehm der Erde gebildet hat.
Mögen dir, wenn du dieses Leben verlässt, die heilige Maria,
die Engel und alle Heiligen begegnen.
Mögest du deinen Erlöser schauen von Angesicht zu Angesicht
und dich der Erkenntnis Gottes erfreuen in Ewigkeit.
Amen.

Subvenite sancti Dei (Nach dem Verscheiden)

Responsum: Subvenite sancti Dei,
occurrite angeli Domini:
suscipientes animam eius:
offerentes eam in conspectu Altissimi.

Verse: Suscipiat te Christus qui vocavit te
et in sinum Abrahae angeli deducant te.
Requiem aeternam dona ei, Domine,
et lux perpetua luceat ei.

Antwortvers: Kommt herzu, ihr Heiligen Gottes,
eilt ihm (ihr) entgegen, ihr Engel des Herrn,
nehmt auf seine (ihre) Seele
und führt sie hin vor das Antlitz des Allerhöchsten.

Verse: Christus nehme dich auf, der dich berufen hat,
und in Abrahams Schoß sollen Engel dich geleiten.
Herr, gib ihm die ewige Ruhe,
und das ewige Licht leuchte ihm.

Das Rituale von 1994 und das Gotteslob (608,4) übersetzen in Abrahams Schoß mit in das Himmelreich.

Segensgebet nach Eintritt des Todes

Es segne dich Gott, der Vater, der dich nach seinem Bild geschaffen hat.
Es segne dich Gott, der Sohn, der dich durch sein Leiden und Sterben erlöst hat.
Es segne dich Gott, der Heilige Geist, der dich zum ewigen Leben gerufen und geheiligt hat.
Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist, geleite dich durch das Dunkel des Todes in sein Licht. Er sei dir gnädig im Gericht und gebe dir Frieden und ewiges Leben.
Amen. (Gotteslob Nr. 28,9).

Dieses Segensgebet findet sich auch als „Abschiedssegen“ im Gottesdienstbuch für die Evangelische Landeskirche in Württemberg.<ref>Gottesdienstbuch für die Evangelische Landeskirche in Württemberg</ref>

Sündenvergebung und Ablass

Ewige Sündenstrafen

Im Bußsakrament wird jede gebeichtete schwere Sündenschuld getilgt. Dadurch erlangt der Beichtende die Heiligmachende Gnade, welche ihm den Himmel eröffnet. Im Falle von Bewusstlosigkeit des Sterbenden, tilgt die Krankensalbung auch schwere Sünden und rettet dadurch vor der ewigen Sündenstrafe, der Hölle.

Wenn der Sterbende nicht mehr die Möglichkeit hat, durch das Sakrament der Buße (Beichte) von seinen Sünden losgesprochen zu werden, erlangt er durch einen Akt der Liebesreue<ref>z.B. "Barmherziger Gott, aus Liebe zu Dir bereue ich alle meine Sünden und bitte Dich um Vergebung all meiner Schuld !"</ref> die "Vergebung der Todsünden, wenn sie mit dem festen Entschluss verbunden ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis nachzuholen" (vgl. KKK 1452).

Zeitliche Sündenstrafen

Auch nach der Vergebung aller Sündenschuld im Bußsakrament bzw. durch die" vollkommene" oder" Liebesreue" (contritio) bleiben dem Sterbenden noch zeitliche Sündenstrafen, die er nach dem Tod im Fegefeuer abbüßen müsste. Damit er aber auch davon befreit wird, gewährt die Kirche einen "vollkommenen Ablass in der Todesstunde" (Sterbeablass) durch die willige Annahme des Todes (seit 1904).

Das Enchiridion indulgentiarum sieht vor:

§ 1. Der (jeder) Priester (auch der Suspendierte), der einem in Todesgefahr geratenen Christgläubigen die Sakramente spendet, soll nicht versäumen, ihm den Apostolischen Segen (benedictio apostolica)<ref>Formel a): P.: Aufgrund der mir vom Apostolischen Stuhl verliehenen Vollmacht gewähre ich dir vollkommene Ablass und Vergebung aller Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes + und des Heiligen Geistes. A.: Amen.
Formel b): P.: Durch die heiligen Geheimnisse unserer Erlösung erlasse diir der allmächtige Gott alle Strafen des gegenwärtigen und zukünftigen Lebens. Er öffne dir die Pforten des Paradieses und führe dich zur immerwährenden Freude. A.: Amen.</ref> zu spenden, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist.

§ 2. Wenn aber kein Priester da ist, gewährt die barmherzige Mutter Kirche dem recht vorbereiteten Gläubigen im Augenblick des Todes liebevoll die Erlangung eines vollkommenen Ablasses, wenn er nur während seines Lebens irgendwelche Gebete zu sprechen gewohnt war; in diesem Fall ergänzt die Kirche die drei zur Erlangung eines vollkommenen Ablasses gewöhnlich notwendigen Bedingungen.

§ 3. Löblicherweise soll zur Erlangung dieses vollkommenen Ablasses ein Bild des Gekreuzigten oder ein Kreuz benutzt werden. [so S. 124}

§ 4. Diesen vollkommenen Ablass in der Todesstunde kann der Gläubige auch dann erlangen, wenn er am selben Tag schon einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.

§ 5. Über diese heilsame Verfügung der Kirche sollen die Gläubigen in der Katechese, wo es angebracht ist, oft unterwiesen werden.<ref>Enchiridion indulgentiarum 1999, vgl. Handbuch der Ablässe 1989, Nr. 28, S. 50. </ref>

Patrone der Sterbenden

Patrone der Sterbenden sind der heilige Josef, Kamillus von Lellis, Benedikt von Nursia, Marta von Betanien und in neuerer Zeit Mutter Teresa. Außerdem ist die heilige Barbara Patronin für eine gute Sterbestunde.

Ein Gebet zur heiligen Barbara lautet: "St. Barbara du edle Braut, mein Sterben sei dir anvertraut. O komm zu Hilf, wenn Unglück droht, bewahre mich vor jähem Tod. Und mache, dass vor meinem End´, der Herr mich speist im Sakrament (des Altars)." Der Katholik bittet darin die Heilige Barbara um ihre Fürsprache, dass er nicht plötzlich aus dem Leben gerissen wird, z. B. durch einen Herzinfarkt, ohne vorher die Eucharistie (viaticum) und normalerweise die Beichte und Heilige Ölung. zu erhalten.

Der heilige Vinzenz Ferrer betet: "Um Deines heiligen Namens willen bitte" ich Dich, Herr: Gib mir im Augenblick meines Todes die volle Herrschaft über meine Sinne und den Gebrauch der Sprache; gib mir eine tiefe Reue über meine Sünden, wahren Glauben, die rechte Hoffnung und eine vollkommene Liebe, damit ich aufrichtigen Herzens zu Dir sprechen kann: In Deine Hände, Herr, befehle ich meinen Geist; Du hast mich erlöst, Du Gott der Treue. Du bist preiswürdig in alle Ewigkeit. Amen."<ref> aus: Magdalena Frank (Zusammengestellt), Herausgegeben von den PP. Eucharistinern: Lasset uns anbeten! Ein Büchlein der Anbetung des heiligsten Sakramentes. Emmanuel-Verlag Rottweil am Neckar 1960, S. 100 (DIN A 6; 135 Seiten; Imprimatur Rottenburg, 15. März 1960 I. V. Domkapitular Dr. Wurm).</ref>

Sterbebegleitung

"Sterbenden soll Aufmerksamkeit und Pflege zuteil werden, um ihnen zu helfen, die ihnen noch verbleibende Zeit in Würde und Frieden zu leben. Sie sollen durch das Gebet ihrer Angehörigen Beistand erfahren. Diese sollen darauf bedacht sein, dass die Kranken zu gegebener Zeit die Sakramente erhalten, die auf die Begegnung mit dem lebendigen Gott vorbereiten" (KKK 2299).

Palliative Behandlungsweisen

"Besondere Bedeutung gewinnen in der modernen Medizin die sogenannten »palliativen Behandlungsweisen«, die das Leiden im Endstadium der Krankheit erträglicher machen und gleichzeitig für den Patienten eine angemessene menschliche Begleitung gewährleisten sollen. In diesem Zusammenhang erhebt sich unter anderem das Problem, inwieweit die Anwendung der verschiedenen Schmerzlinderungs– und Beruhigungsmittel, um den Kranken vom Schmerz zu befreien, erlaubt ist, wenn das die Gefahr einer Verkürzung des Lebens mit sich bringt. Auch wenn jemand, der das Leiden aus freien Stücken annimmt, indem er auf schmerzlindernde Maßnahmen verzichtet, um seine volle Geistesklarheit zu bewahren und, wenn er gläubig ist, bewußt am Leiden des Herrn teilzuhaben, in der Tat des Lobes würdig ist, so kann diese »heroische« Haltung doch nicht als für alle verpflichtend angenommen werden. Schon Pius XII. hatte gesagt, den Schmerz durch Narkotika zu unterdrücken, auch wenn das eine Trübung des Bewußtseins und die Verkürzung des Lebens zur Folge habe, sei erlaubt, »falls keine anderen Mittel vorhanden sind und unter den gegebenen Umständen dadurch nicht die Erfüllung anderer religiöser und moralischer Verpflichtungen behindert wird«. Denn in diesem Fall wird der Tod nicht gewollt oder gesucht, auch wenn aus berechtigten Gründen die Gefahr dazu gegeben ist: man will einfach durch Anwendung der von der Medizin zur Verfügung gestellten Analgetika den Schmerz wirksam lindern. Doch »darf man den Sterbenden nicht ohne schwerwiegenden Grund seiner Bewusstseinsklarheit berauben«: die Menschen sollen vor dem herannahenden Tod in der Lage sein, ihren moralischen und familiären Verpflichtungen nachkommen zu können, und sich vor allem mit vollem Bewusstsein auf die endgültige Begegnung mit Gott vorbereiten können."<ref> Johannes Paul II. Enzyklika Evangelium vitae vom 25. März 1995.</ref>

Hospize

Die Begleitung Sterbender erfolgt institutionell in der Hospizbewegung. Sie nimmt die alte christliche Tradition auf, Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten und ihnen im Leben und Sterben beizustehen. Hospizgruppen begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen in deren häuslicher Umgebung sowie in Heimen und Einrichtungen. Vielerorts haben sie ihre Tätigkeit ausgeweitet auf die Begleitung der Angehörigen vor und nach dem Tod des Sterbenden.

Zu einer ganzheitlichen Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen, Palliative Care genannt, gehört neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung auch die psychosoziale und seelsorgerliche Begleitung; hier kommt der Hospizarbeit wesentliche Bedeutung zu. Mitarbeiter von Hospizgruppen werden auf ihren Dienst intensiv vorbereitet und bei der Ausübung fachlich begleitet.

"Grünes Skapulier"

Am 27. Januar 1840 erscheint die Gottesmutter der jungen Schwester Justine Bisqueyburu aus der Kongregation der „Töchter der barmherzigen Liebe“ vom heiligen Vinzenz von Paul in Paris. „Unsere liebe Frau“ ermächtigte die Schwester zur Verbreitung des sogenannten Grünen Skapuliers vom Unbefleckten Herzen Mariens“. Das Tragen des Skapuliers und das Gebet „Unbeflecktes Herz Maria, bitte, für uns, jetzt und in der Stunde, unseres Todes“ solle die Bekehrung von Ungläubigen und Sündern erwirken und eine gute Sterbestunde vermitteln. Die Erscheinung wurde als Privatoffenbarung} kirchlich anerkannt, das Skapulier von Papst Pius IX. approbiert.

Zitat

Päpstliche Schreiben

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

Literatur

  • Peter Christoph Düren (Hrsg.), Die Begleitung Schwerstkranker und Sterbender. Eine Handreichung für Angehörige und gläubige Laien, Dominus Verlag 2008 (52 Seiten. 6. Auflage; .ISBN 978-3-940879-00-4).
  • Peter Christoph Düren: Gast auf Erden. Sterben und Tod aus christlicher Sicht, Augsburg 1997/1998 (71 Seiten; 1./2. Auflage - ISBN 3-89639-064-3).
  • Peter Dyckhoff: Sonnenuntergänge. Vom Abschied aus dieser Welt
 Herder Verlag [2]
  • Robert Bellarmin: Die Kunst, gut zu sterben. (Bibliothek der Kirchenlehrer – Kleinschriften), Verlagsbuchhandlung Sabat, Kulmbach 2013, ISBN 978-3-943506-18-1.
  • Alfons Maria Weigl: Der wichtigste Augenblick, Spannende Beispiel aus dem Buch "Und in der Stunde" Grignion Verlag 2003 (84 Seiten; 6. Auflage; ISBN 3-932085-09-4).
  • Alfons Maria Weigl: Und in der Stunde, Aktion: Helft den Sterbenden! Ein Appell an alle Christen! 100 Beispiele aus dem Leben Grignion Verlag 1997 (264 Seiten; 7 Auflage).
  • Franz Breid (Hrsg.),: Leben angesichts des Todes. Referate der "Internationalen Theologischen Sommerakademie 2002" des Linzer Priesterkreises, Stella Maris Verlag 2002 (290 Seiten; ISBN: 978-3-934225-29-9; erhältlich beim Dominus Verlag).
  • Herbert Schneider: Lebendiges Sterben. Zum 750 Todestag der heiligen Klara von Assisi (1193-1253) Stella Maris Verlag Buttenwiesen 2003 (80 Seiten. ISBN: 978-3-934225-26-8; erhältlich beim Dominus Verlag).
  • Georg Kaster (Hrsg.): Sterben – an der oder durch die Hand des Menschen?
 3. Internationale Gocher Gespräche, Münster 2009.( 264 Seiten; ISBN 978-3-937961-99-6; erhältlich beim Dominus Verlag).
  • Heinrich Korte: Trostbuch: Gedanken, Gebete und Hilfen aus christlicher Glaubenszuversicht , Geleit für die Sterbenden, Trost für die Trauernden. Christiana Verlag 1995 (1. Auflage; ISBN 3717110012).
  • Erich Camenzind [Hrsg.]: Der Tod - ein Tor zum Leben : vom Sinn des Sterbens Kanisius Verlag Freiburg/Schweiz 1997 (96 Seiten; ISBN 3857644702).
  • Armin Horat: Sterbebegleitung. Erfahrungen und Gedanken eines Laien Kanisius Verlag Freiburg/Schweiz 1997 (123 Seiten; 2. Auflage ; ISBN 9783857644580).
  • Joseph Anton Keller: Achtzig lehrreiche und erbauliche Sterbe-Bilder von Priestern. Nach wahrheitsgetreuen Quellen Kirchheim Mainz 1887 (365 Seiten).

siehe: Euthanasie, Abtötung

Weblinks

Anmerkungen

<references />