Ehe
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Die Ehe (althochdeutsch für etwa Ewigkeit, Recht, Gesetz; rechtssprachlich-historisch Konnubium, von lat. conubium oder connubium "Ehe") ist die Vereinigung von Mann und Frau als völlige Lebensgemeinschaft und Gemeinschaft göttlichen wie menschlichen Rechts.<ref> Casti connubii Nr. 87, zitiert das römische Recht: Modestinus, I Regularum (Dig. XXIII 2: De ritu nuptiarum).</ref> Sie ist eine durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form. Mann und Frau werden als Ehegatten, Eheleute, Ehepaar oder Ehepartner bezeichnet.
Dabei müssen die Eheleute die Intention haben,
- den Willen Gottes zu tun,
- in diesem Stand das Heil der Seele zu wirken,
- die Kinder christlich zu erziehen, wenn Gott es gewährt, Kinder zu haben.
(Quelle: Kompendium der christlichen Lehre)
Die eheliche Verbindung ist wie Wasser in Milch geleert. Sie können nicht mehr geschieden werden.<ref>Anna Katharina Emmerich: Palmsonntag bis Pfingsten#3. Die letzten Lehren Jesu im Tempel (S. 35).</ref>
Ser Kirchenlehrer Petrus Canisius sagt, dass man sich vor dem Irrtum sich hüten solle, die Ehe so (zu) erheben, dass sie diesen Stand dem ehelosen Leben oder der Jungfrauschaft entweder gleichsetzen, oder vorziehen, da doch Paulus und alle Väter offenbar widersprechen.<ref>Petrus Canisius: Catechismus maior#Vom Sakrament der Ehe.</ref>
Inhaltsverzeichnis
- 1 Ehe in der Schöpfungsordnung
- 2 Ehe als Sakrament - Spiritualität
- 3 Ehe als Sakrament – rechtliche Voraussetzungen
- 4 Ehe mit nicht-christlichen Partnern
- 5 Die Ehevorbereitung: Neues Katechumenat
- 6 Unterscheidungen bezüglich des Ehe-Standes
- 7 Die Feier der Trauung
- 8 Lehramtliches zu Ehe, Familie, Leiblichkeit u.ä.
- 9 Literatur
- 10 Weblinks
- 11 Anmerkungen
Ehe in der Schöpfungsordnung
Gott der Dreifaltige hat den Menschen – in Mann und Frau – geschaffen als Abbild Seiner selbst; so wie Gott in sich Beziehung und Liebe ist, sind Mann und Frau dazu geschaffen, diese bräutliche Liebe in ihrer Liebe abzubilden. Daher kann man hier in gewisser Weise von einer Grundberufung jedes Menschen sprechen.
So wie Gott eigentlich EIN Gott in drei Personen ist, so entsteht bei der Ehe von Mann und Frau eigentlich eine neue Einheit, ein neues Wesen, ein Bundeswesen. Daher ist der Ehebund auf Treue ausgelegt, und das Trennen würde einem Zerreißen dieses Bundeswesens gleichkommen. Daher versteht sich in der Schöpfungsordnung Gottes die Ehe auch als unauflöslich.
Pius IX. hatte im Schreiben Syllabus errorum den Irrtum verurteilt: "Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich und in verschiedenen Fällen kann die Ehescheidung im eigentlichen Sinne durch die weltliche Behörde gesetzlich ausgesprochen werden." Und Papst Leo XIII. führt in der Enzyklika Humanum genus) aus, dass das "Zerreissen des Ehebundes" nicht möglich, da in diesem Fall dem "Göttlichen Gesetz" widersprochen wird.
Das Sakrament der Ehe spenden sich die Eheleute selbst. Es ist begründet in der Schöpfungsordnung Gottes, im Mann-und-Frau-Sein als solchem, und ist ein "tiefes Geheimnis" (vgl. Eph 5, 32). Dieses bezieht der heilige Apostel Paulus auf das innige und unauflösliche Eheband als Zeichen und Sinnbild der unauflöslichen Verbindung Christi mit der Kirche <ref>Ansprachen Papst Pius XII. an Neuvermählte. Josef Habbel Verlag Regensburg 1950, S. 142.</ref>
Ehe als Sakrament - Spiritualität
Die Ehe als Sakrament ist Zeichen, Gnadenquelle und Werkzeug der Heiligung. Die Eheleute schenken einander die Gegenwart Christi und die Erlösergnade des Gekreuzigten. Daher schließt die Ehe auch die Last als Heilsweg mit ein und ist ein mystischer Weg zur Heiligung. Im Glauben dürfen die Eheleute empfangen, was Christus ihnen schenken will, um sie zu wandeln und zu heiligen.
Das "tiefe Geheimnis" von dem Paulus spricht, gilt als Sakrament ein Leben lang und meint das bedingungslose Opfer füreinander und das Bemühen, "jederzeit in der Liebe Gottes füreinander dazusein" (vgl. Die Feier der Trauung, Herder Verlag).
Die zu vermählenden Ehegatten, sollen wenigstens drei Tage vor der Hochzeit ihre Sünden beichten und das Heiligste Sakrament des Altares empfangen (KvT, MP 24. Sitzung)
Erlösergnade
Das Kreuz, das Eheleute tragen, ist nicht nur Last, sondern auch Läuterung vom Egoismus. Es braucht Bereitschaft, den Anderen anzunehmen, wie er ist, aber auch sich selbst wandeln zu lassen. Die Liebe muss erst durch das Kreuz weit werden. Liebe heißt nicht „gerne haben wollen“ sondern „gerne schenken wollen“, Hingabe. Wer nicht in Treue dabeibleibt, sondern den leichteren Weg geht, bleibt letztlich in sich selbst und wird diese Wandlung nicht erleben. Daher ist die sog. Lebensabschnittspartnerschaft kein zielführender Weg.
Auch alles was bitter ist, die Nöte und Bedrängnisse, werden Teil des Ehebundes und führen dazu, dass durch das Umeinander-Leiden die Liebe tief und echt wird. Die Eheleute dürfen gerade in schwierigen Zeiten vertrauen: das Kreuz Christi des Erlösers führt letztlich alles zum Guten.
Heilungsgnade
Der Mensch ist gedacht als Bundeswesen, Mann und Frau gemeinsam sind der Mensch. In der Gemeinschaft von Mann und Frau wird der Mensch erst ganz. Jesus möchte der Schöpfung Heilung schenken, und so werden die Eheleute aneinander ganz, sind einander Geburtshelfer in der Ganzheit. Die Eheleute sind einander aufgegeben, um einander den Dienst der Heilung und Liebe zu erweisen, einander hervorzulieben, einander Ermutigung und Rückhalt zu sein.
Eheleute, die ganz in Gottes Gnade verwurzelt sind, können einander Liebe schenken ohne Vorleistung, ohne dass der Partner sich diese Liebe verdienen muss. Sie dürfen einander Sonne der Liebe sein – in der Kraft Jesu – und bereit sein, stets einen neuen Anfang zu machen.
Ehe und Elternschaft
Die Liebe der Eheleute schenkt sich weiter in den Kindern. Eine Liebe, die die Fruchtbarkeit von vornherein ausschließt, ist nicht wirklich bereit zur Hingabe. Kinder sind Teilhabe am Schöpfungswerk Gottes.
Jede Liebe enthält auch eine Elternschaft des Seins. So hat das Sakrament der Ehe kirchliche Dimension.
Ehe als Abbild der Gemeinschaft in Gott
Auf alle Menschen (Eheleute, Ledige, Zölibatäre) wartet einmal der endgültige Bund der Liebe, der sich in der Ehe und in der Eucharistie vorbereitet, und für den die Ehe hier auf Erden Vorausbild ist. Es wird erfüllte Liebe sein, Himmlische Hochzeit, Ganzhingabe, ewiges Ineinanderfließen, Verströmen. Dieser Bund mit Gott und untereinander wird einmal die unendliche Wirklichkeit für jeden sein. Die Erfüllung wird alles, was wir ahnen, bei weitem übersteigen.
Ehe als Sakrament – rechtliche Voraussetzungen
Wesenseigenschaften des Sakramentes
Die Ehe als Sakrament ist erstmals 1142 auf dem 2. Laterankonzil erwähnt <ref>Vgl. DH - DENZINGER, HEINRICH, HÜNERMANN, PETER (HG.): Enchiridion symbolorum definitionum et declarationum de rebus fidei et morum, 39. Auflage, Freiburg 2001, 718 : „Eos autem, qui ... Domini corporis et sanguinis sacramentum, baptisma puerorum, sacerdotium et ceteros ecclesiasticos ordines et legitimarum damnant foedera nuptiarum, tanquam haereticos ab Ecclesia Dei pellimus et damnamus...“</ref>. Geschichtlich hat sich die katholische Ehe aus dem römischen Recht entwickelt, das die Eheschließung mit der Abgabe des Konsens kannte <ref>Vgl. Corpus Iuris Civilis, Digesten, 23, 2, 1: „Ehe ist die Verbindung von Mann und Frau und Gemeinschaft des ganzen Lebens (Gemeinschaft) göttlichen und menschlichen Rechts.“, Definition der Ehe nach Modestus.</ref>.
Eine der ersten Festlegungen im Kirchenrecht über die Wesenseigenschaften betrifft die Unauflöslichkeit und Einpaarigkeit. Schon die Synode von Elvira 305 legt fest, dass eine Frau, die ihren ehebrecherischen Mann verlässt und einen anderen heiratet, von der Kommunion ausgeschlossen werden soll. <ref>Vgl. , DH 117: „De feminis, quae relictis viris suis aliis nubunt. VIII Item feminae, quae nulla praecedente causa reliquerint viros suos et alteris se copulaverint, nec in finem accipiant communionem.“</ref>. Allerdings ist davon auszugehen, dass es sich um eine Praxis handelt, die nicht im engen Sinn durchgesetzt wurde. Denn andere Quellen sprechen nur von einem Ausschluss von der Kommunion, wenn es sich um ein schweres Delikt handelt (z.B. weil dem Ehebruch ein Kind entspringt, weil die Frau eines Klerikers ihn begangen hat, fortdauernder Ehebruch usw.) <ref>Vgl. in Mansi 2, 14. (can. 63-65)</ref>. Ein besonders interessantes Dokument ist in diesem Zusammenhang ein Statut regelt, dass ein Bischofskanditat die Wiederheirat nicht ablehnen darf. <ref>Vgl. DH 325. „'Statuta Ecclesiae Antiqua' Qui episcopus ordinandus est, ante(a) examinetur, si... si nuptias non improbet; si secunda matrimonia non damnet; si carnium perceptionem non culpet... ordinetur episcopus.“</ref> Und da das Konzil von Rom 745 die Wiederheirat auch nach dem Tod eines Gatten grundsätzlich ablehnt, muss angenommen werden, dass damit jede Form der Wiederheirat, also zu Lebzeiten und nach dem Tod gemeint ist. Man darf nicht vergessen, dass es keine Kontrolle der Kirche über die Eheschließungen bis ins 12. Jh. hinein gab und eine Frau versorgt werden musste.
Die Festlegung über die Auflöslichkeit einer nicht vollzogenen Ehe kommt durch den Kanonistenstreit im 12. Jahrhundert zwischen den germanisch geprägten Kanonisten, die das Zustandekommen der Ehe durch den Beischlaf als gültig ansahen und den vom römischen Recht geprägten, die den Konsens als ehebegründend ansahen. Um beide Meinungen zusammenbringen zu können, entschied man sich, den Konsens als Begründung der Ehe, den Vollzug als festigendes Element der dann schon gültigen, aber noch nicht unauflöslichen Ehe festzulegen. Dies hat heute noch Gültigkeit und ist in Can. 1061 festgelegt: Can. 1061 — § 1. Eine gültige Ehe zwischen Getauften wird als lediglich gültige Ehe bezeichnet, wenn sie nicht vollzogen worden ist; als gültige und vollzogene Ehe, wenn die Ehegatten auf menschliche Weise miteinander einen ehelichen Akt vollzogen haben, der aus sich heraus zur Zeugung von Nachkommenschaft geeignet ist, auf den die Ehe ihrer Natur nach hingeordnet ist und durch den die Ehegatten ein Fleisch werden.
Die dritte Wesenseigenschaft neben unauflöslich und monogam ist die der Sakramentalität der Ehe unter Getauften. Dabei reicht nach can. 1055 §2 die Taufe der beiden Partner aus, damit im Moment der Eheschließung (bei Katholiken in der kirchlichen Eheschließung, bei Nichtkatholiken bei der Eheschließung auf dem Standesamt oder in einer nichtkatholisch-kirchlichen Feier) ein Sakrament empfangen wird. Die Brautleute und der Priester müssen dazu nichts weiter tun. Das unterscheidet die katholische Eheschließung von der orthodoxen, wo der Priester mit der Segnung die Ehe schließt (deren Form wurde 946 von Kaiser Leo VI. in Byzanz festgelegt <ref>vgl. NOAILLES, P. / DAIN, A. (HG.), Les Nouvelles de Leon VI le Sage. Paris 1944, 296-297: “... etiam sacrae benedictionis testimonio matrimonia confirmari iubemus; adeo ut si quis citra hanc matrimonia ineant, id ne ab initio quidem ita diei, neque illos in vitae illa consuetudine matrimonii iure potiri velimus".</ref>
Die heutige Form der römisch-katholischen Kirche hat sich in den letzten 500 Jahren entwickelt. Das Konzil von Florenz legt 1439 fest, dass der Konsens, das freie gegenseitige Versprechen (CIC can. 1057 §1) die Wirkursache des Sakramentes ist. Eine Ehe, die nicht in der vorgeschriebenen Form (Eheversprechen vor zwei Zeugen und dem Priester, nachweislich im Ehevorbereitungprotokoll) geschlossen wurde) kann auf dem Verwaltungswege durch das Formblatt zum Ehevorbereitungsprotokoll in der amtlichen Fassung von 2008 für ungültig erklärt werden. <ref>Vgl. z.B: Heinrich Reinhardt, die kirchliche Trauung, Beiheft zum MKCIC, Essen 2012</ref>. Die einzelnen Vorschriften der Form sind in den cann. 1108-1123 festgelegt.
Zur Ehevorbereitung sollten die Brautleute wenn möglich auch gefirmt sein oder wenn dies ohne Probleme möglich ist, noch werden (can. 1065 §1). Die Kirche wünscht ausdrücklich die Vorbereitung durch eine gültige Beichte und den vorherigen Empfang der Kommunion (can. 1065§2). Um der Verbundenheit in Christus willen empfiehlt es sich, die Ehe im Rahmen einer Heiligen Messe zu schließen und die heilige Kommunion gemeinsam zu empfangen. Eine Ehe unter Nicht-Getauften ist als Naturrechts-Ehe gültig, aber nicht sakramental.
Die Ehe kommt zustande durch - also frei von Zwängen und nicht durch ein Natur- oder Kirchengesetz gehindert.
Eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe ist unauflöslich. Im Falle von "Konsensmängeln" wurde eine Ehe möglicherweise nicht gültig geschlossen. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit einer Auflösung. Das wäre im Einzelfall genau zu prüfen. Ansprechpartner ist in diesem Fall der zuständige Ordinarius bzw. das Offizialat oder Konsistorium, also das Bischöfliche Gericht.
Ehe mit nicht-christlichen Partnern
Auch Ehen mit nicht-christlichen Partnern (im Kirchenrecht unter dem Begriff Ungetauft zusammengefasst) sind unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien gestattet. So weist die Kirche darauf hin, dass z.B. für die Trauung mit einem muslimischen Partner die Aussagen des 2. Vatikanischen Konzils zu beachten sind (vgl. Mischehe). Gleiches gilt auch für Ehen mit einem Partner, der nicht an Gott glaubt, sie sind ungültig, können aber mit der Befreiung vom Hindernis der Religionsverschiedenheit (disparitas culti - can. 1086) durch Dispens des Ortsordinarius (Bischofs) geschlossen werden. Dabei sind die Bestimmungen der cann. 1124-1129 einzuhalten.
Die Ehevorbereitung: Neues Katechumenat
Papst Franziskus wünschte sich im Januar 2017 eine bessere und systematischere Begleitung von Eheleuten (vgl. Amoris laetitia Nr. 205-211). Die Ehevorbereitung soll in Form eines „neuen Katechumenats“ fester in das Ehesakrament einbinden. Zudem müsse man die Paare auch nach der Hochzeit pastoral besser unterstützen. Eine gute Ehevorbereitung sei vor diesem Hintergrund das geeignete Mittel, um die Bedeutung und Tiefe des Sakramentes zu garantieren und neu zu entdecken. Paare, die sich auf das Ehesakrament vorbereiten, sollten hierbei, vergleichbar mit dem Katechumenat beim Taufsakrament, innerhalb der sakramentalen Ordnung einen eigenen Stand erhalten (vgl. Verlobung), plädierte er: „In diesem Geiste möchte ich hier die Notwendigkeit eines ,neuen Katechumenates‘ in Vorbereitung auf die Ehe unterstreichen.“ Vorstöße in diese Richtung habe es im nachsynodalen Schreiben Familiaris consortio (Nr. 66) von 1981 und auf der Bischofssynode 2015 zu Ehe und Familie im Vatikan gegeben, referierte er.<ref>Papst über Ehevorbereitung: „Neues Katechumenat“ Radio Vatikan </ref> Siehe: Die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe (1998).
Wenn in den Diözesen die Vorbereitung auf die Ehe nicht intensiviert wird, indem ein Ehekatechumenat stattfindet, bleibt nach dem Motu proprio Mitis Iudex Dominus Iesus (2015) und dem Nachsynodalen Schreiben Amoris laetitia (2016) nur der Eindruck und die Realität zurück, dass der Papst die Eheannulierung (die oft als Ehescheidung aufgefasst wird) vereinfacht (bzw. erleichtert) hat und die Sakramentale Kommunion für Wiederverheiratet Geschiedene in Einzelfällen (oder immer, da selten ein Priester zu den "starren Gesetzeshütern" gezählt werden will) erlaubt habe.
Unterscheidungen bezüglich des Ehe-Standes
Man kann bezüglich des Ehe-Standes unterscheiden:
- Jungmann oder Jungfrau (Brautleute - vor der Ehe)
- Ehemann oder Ehefrau (Ehegatten - in der Ehe)
- Witwer oder Witwe (nach einer Ehe)
Die Feier der Trauung
Siehe: Die Feier der Trauung
Als äußeres Zeichen der Ehe können die Eheleute die vom Zelebranten gesegneten Ringe der Treue tragen.
Lehramtliches zu Ehe, Familie, Leiblichkeit u.ä.
- November 1215 Viertes Laterankonzil, Verbot heimlicher Eheschließungen (DH 817).
- 11. November 1563 Konzil von Trient: Matrimonii perpetuum über das Ehesakrament.
- 1566 Catechismus Romanus, II. Teil: Achtes Kapitel: Vom Sakrament der Ehe.
- 10. Februar 1880 Enzyklika Arcanum divinae sapientiae über die unauflösliche Ehe, ein Segen für die staatliche Gemeinschaft.
- 10. Mai 1884. Heiliges Officium: Instruktion Ad gravissima avertenda an alle katholischen Bischöfe der Welt über das Verhalten gegenüber der Freimaurerei (ASS 17 [1884] 43-47; DH 3159-3160).
- 20. November 1890 Apostolisches Schreiben Novum argumentum an Kardinal Bausa, Erzbischof von Florenz.
- 16. August 1898 Enzyklika Quam religiosa über die zivilen Ehegesetze.
- 7. Mai 1923 Sakramentenkongregation: "Regulae servandae" Eheprozesse (AAS 15 [1923] 390-413).
- 31. Dezember 1930 Enzyklika Casti connubii über die christliche Ehe, in Hinsicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in Familie und Gesellschaft.
- 1. Juli 1932 Sakramentenkongregation: "In plenariis" Die Aufsicht der Ehegerichte wird geregelt (AAS 24 [1932] 272-274; nochmals veröffentlicht: AAS 28 [1936] 368-370)
- 10. Juni 1935 Kongregation für die Ostkirche: Instruktion "Quo facilius" über Eheprozesse (AAS 27 [1935] 333-340)
- 15. August 1936 Sakramentenkongregation: Instruktion "Provida mater" Ehenichtigkeitsverfahren.
- 8. Dezember 1938 Motu proprio "Qua cura" Ehegerichteordnung in Italien (AAS 30 [1938] 410-413).
- 24. Mai 1939 Ein "Offizium Vigilantiae" wird errichtet. Es hatte die Hauptaufgabe die Ehegerichtsurteile zu prüfen.
- 19. März 1940 Katholische Glaubenslehre (Graf von Galen)#Die Ehe.
- 12. Juni 1942 Heiliges Offizium: Dekret "Qua singulari cura" Ehedinge (AAS [1942] 200-203)
- 1. Oktober 1942 Ansprache Il vedervi intorno an die Mitglieder der Sacra Romana Rota, von der moralischen Gewissheit im kirchlichen Eheprozes.
- 1939 bis 1941: "Das Ideal der christlichen Ehe" (Pius XII. Reden an Braut- und Eheleute, Rex Verlag Luzem 1946 (2. Aufl; → Ansprachen Pius XII. an Neuvermählte).
- 1942: "Eheleben und Familienglück" (Pius XII. Reden an Braut- und Eheleute, Rex Verlag, Luzem 1948 (2. Aufl.; → Ansprachen Pius XII. an Neuvermählte).
- 1939-1943 Ansprachen Papst Pius XII. an Neuvermählte. Josef Habbel Verlag Regensburg 1950, Übersetzt und eingeleitet von DDr. Friedrich Zimmermann. Imprimatur Regensburg, den 11. Juli 1949 J. Franz, Generalvikar; → Ansprachen Pius XII. an Neuvermählte).
- 10. März 1944 Erklärung über die Ordnung der Ehezwecke. Erster Hauptzweck der Ehe ist die Zeugung und Erziehung von Nachkommen.
- Basler Katholischer Katechismus (1947)#Die Ehe.
- 11. August 1949 Heiliges Offizium: Dekret über die Ehe mit Kommunisten.
- 6. Januar 1950 Motu proprio Sollicitudem nostram über die Urteile der Orientalischen Kirchen (AAS 42 [1950] 5-120)
- 2. November 1950 Ansprache Penitus commoto animo an das Kardinalskollegium über die feierliche dogmatische Definition der Aufnahme Mariens in den Himmel mit Leib und Seele, Ehe und Familie.
- 29. Oktober 1951 Ansprache Vegliare con sollecitudine an die katholische Vereinigung der Hebammen Italiens (AAS 43 (1951), S. 842-843).
- 8. September 1953 Ansprache Soyez les bienvenus, Messieurs an den Ersten Internationale Kongress für medizinische Vererbungslehre, das "Primum Symposium Internationale Geneticae Medicae" über Wahrheitscharakter und praktische Bedeutung der Genetik.
- 8. Januar 1956 Ansprache an Ärzte und Gynäkologen über die schmerzlose Geburt und der christliche Glaube.
- 14. Mai 1956 Ansprache an Mitglieder des Italienischen Verbandes der Hornhautspender, des italienischen Blindenvereins und berühmte Augenärzte und Gerichtsmediziner über die Integrität des menschlichen Leibes im Leben und im Tod.
- 19. Mai 1956 Ansprache an die Teilnehmer des II. Weltkongresses für Fruchtbarkeit und Sterilität über Fruchtbarkeit und Sterilität in der Ehe.
- 24. Februar 1957 Ansprache über die Anwendung der Anästhesie in der Medizin.
- 1960 Österreichische Bischofskonferenz: Katechismus der katholischen Religion#58. JESUS CHRISTUS HAT DIE EHE ZU EINEM HEILIGEN SAKRAMENT ERHOBEN.
- 25. Juli 1968 Enzyklika Humanae vitae über die rechte Weitergabe menschlichen Lebens.
- 19. März 1969 Ritenkongregation: Dekret "Ordo celebrandi matrimonium 1969". Die Feier der Trauung (erste deutsche Auflage 1975).
- 28. Dezember 1970 Apostolische Signatur Rundschreiben Inter cetera an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über den Stand und die Tätigkeit der kirchlichen Gerichte.
- 28. Dezember 1970 Apostolische Signatur Richtlinien Ut causarum für überdiözesane, regionale oder überregionale Gerichtshöfe.
- 28. März 1971 Erlass Causas matrimoniales einiger Normen für eine schnelle Abwicklung der Eheprozesse.
- 15. Aug. 1971 Apostolische Konstitution Divine consortium naturae (AAS 63 (1971) 657–664).
- 7. März 1972 Sakramentenkongregation, Instruktion Dispensationis matrimonii über einige Änderungen der Vorschriften, die im Verfahren über gültige, nichtvollzogene Ehen zu beachten sind.
- 11. April 1973 Kongregation für die Glaubenslehre: Haec sacra congregatio über die Unauflöslichkeit der Ehe.
- 8. September 1973 Erlass Cum matrimonialium einiger Normen für eine schnelle Abwicklung der Eheprozesse in den Orientalischen Kirchen.
- 6. Dezember 1973 Kongregation für die Glaubenslehre: Instruktion Ut notum est zur Auflösung der Ehe zugunsten des Glaubens; mit Normen (Processum, concessioni) für die Durchführung des Verfahrens zur Auflösung des Ehebandes zugunsten des Glaubens.
- 13. März 1975 Kongregation für die Glaubenslehre: Antwort Haec sacra congregatio an die amerikanische Bischofskonferenz, zur Praxis der Sterilisation in katholischen Krankenhäusern (AAS LXVIII [1976] 738-740; EV 5, 736-741; DH 4560-4561).
- 13. Mai 1977 Kongregation für die Glaubenslehre: Dekret Sacra congregatio pro doctrina fidei über die Impotenz, welche die Ehe ungültig macht.
- 1977 Internationale Theologenkommission: Die katholische Lehre über das Sakrament der Ehe.
- 9. Mai 1981 Motu proprio Familia a Deo instituta zur Errichtung eines Päpstlicher Rat für die Familie.
- 22. November 1981 Apostolisches Schreiben Familiaris consortio an die Bischöfe, die Priester und die Gläubigen der ganzen Kirche über die Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute.
- 7. Oktober 1982 Apostolische Konstitution Magnum matrimonii sacramentum zur Errichtung des Päpstlichen Institutes für Studien zu Ehe und Familie mit juristisch eigenständiger Form.
- 22. Februar 1987 Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion Donum vitae über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung.
- 19. März 1990 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Dekret "Ordo celebrandi matrimonium 1990" 1991
- Die Feier der Trauung. (Zweite deutsche Auflage 1992).
- 31. Juli 1993 Kongregation für die Glaubenslehre: Antworten auf vorgelegte Zweifel zur „Gebärmutterisolierung“ und auf andere Fragen.
- 14. September 1994 Kongregation für die Glaubenslehre: Schreiben Annus internationalis familiae an die Bischöfe der Katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen (AAS 86 [1994] 974-979).
- 25. April 1995 Rundschreiben Evangelium vitae an die Bischöfe, Priester und Diakone, die Ordensleute und Laien sowie an alle Menschen guten Willens über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens.
- 13. Mai 1996 Päpstlicher Rat für die Familie: Die Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe.
- 12. Februar 1997 Päpstlicher Rat für die Familie: Vademecum für Beichtväter in einigen Fragen der Ehemoral.
- 30. September 1997 Päpstliche Akademie für das Leben: Reflexionen über Klonierung.
- 27. Februar 1998 Päpstlicher Rat für die Familie: Erklärung zum Rückgang der Fruchtbarkeitsrate in der Welt.
- 24. Mai 1998 Dokument verfasst von der "Informellen Arbeitsgruppe über Bioethik": Bemerkungen zur »Allgemeinen Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte« (Paris, 11. November 1997).
- 17. März 2000 Päpstlicher Rat für die Familie: Erklärung bezüglich der Resolution des Europäischen Parlaments am 16. März 2000, welche alle Arten von Lebenspartnerschaften, einschließlich homosexueller, der Familie gleichstellt.
- 25. August 2000 Päpstliche Akademie für das Leben: Erklärung über die Herstellung sowie die wissenschaftliche und therapeutische Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen.
- 21. November 2000 Päpstlicher Rat für die Familie: Ehe, Familie und faktische Lebensgemeinschaften.
- 7. Dezember 2000 Päpstlicher Rat für die Familie: Erklärung zur Mehrlings- Reduktion.
- 30. April 2001 Kongregation für die Glaubenslehre: Normen Potestas ecclesiae solvendi für die Durchführung des Verfahrens zur Auflösung des Ehebandes zugunsten des Glaubens (in favorem fidei).
- 31. Mai 2004 Kongregation für die Glaubenslehre: Zusammenarbeit von Mann und Frau in der Kirche und in der Welt.
- 25. Januar 2005 Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten: Instruktion Dignitas connubii Die von diözesanen und interdiözesanen Gerichten bei Ehenichtigkeitsverfahren zu beachten ist.
- 25. Dezember 2005 Antrittsenzyklika Deus caritas est über die christliche Liebe.
- 1. August 2007 Kongregation für die Glaubenslehre: Antworten bezüglich der künstlichen Ernährung und der Wasserversorgung auf Fragen der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten.
- 8. September 2008 Kongregation für die Glaubenslehre: Instruktion Dignitas personae über einige Fragen der Bioethik.
- 15. August 2015 Motu proprio Mitis Iudex Dominus Iesus über die Reform des kanonischen Verfahrens für Ehenichtigkeitserklärungen im Kodex des kanonischen Rechts.
- 15. August 2015 Motu proprio Mitis et misericors Iesus über die Reform des kanonischen Verfahrens für Ehenichtigkeitserklärungen im Kodex der Kanones der orientalischen Kirchen.
- 7. Dezember 2015 Reskript des Heiligen Vaters über die Umsetzung und Beachtung des neuen Eheverfahrensgesetzes [1]
- 19. März 2016 Nachsynodales Apostolisches Schreiben Amoris laetitia über die Liebe in der Familie.
- 8. September 2017 Motu proprio Summa familiae cura mit dem das Päpstliches Institut für Studien zu Ehe und Familie neu eingerichtet wird.
- 29. April 2018 Kongregation für das katholische Bildungswesen: Instruktion Die Studien des Kirchenrechts im Lichte der Reform des Eheprozesses<ref>Ehenichtigkeits-Verfahren: Neues für Kanonisten Vatican News am 3. Mai 2018</ref>
- 26. Dezember 2021 Brief des Heiligen Vaters Franziskus an die Ehepaare anlässlich des „Familienjahres Amoris laetitia“
- (15. Juni - Datum der Veröffentlichung des Italienischen) 2022 Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben Katechetische Richtlinien zum Eheleben ([2]).
- 15. Juni 2022 Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben: Schreiben Katechumenale Wege für das Eheleben. Pastorale Leitlinien für die Teilkirchen.
Literatur
- → Dietrich von Hildebrand: Kleinschriften#Die Ehe
- Herbert Doms: Dieses Geheimnis ist gross. Eine Studie über theologische und biologische Sinnzusammenhänge, Verlag Wort und Werk Köln (121 Seiten, Imprimatur Coloniae, die 10 m. Martii a. 1960 Jr. Nr. 27603 I/60 Teusch vic. gen.).
- Ida Friederike Görres: Gudrun Kugler-Lang (Hg.): Von Ehe und von Einsamkeit : ein Beitrag in Briefen. Mit einer Einstimmung von Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz Kairos Publ. Wien 2012 (Neuaufl.; 139 Seiten; ISBN 978-3-9503055-3-1 Pp.).
- Fulton Seen: Zur Liebe gehören drei. Das große Geheimnis der Ehe, Sarto Verlag 2019 (324 Seiten, 1. Auflage, ISBN 978-3-964060-21-1, Hardcover).
- Leben und Liebe. Benedikt XVI. über Ehe und Familie Fe Medienverlag
- Martin Ramm: Logik der Liebe. Grundlegendes und konkretes zu Ehe, Familie und Menschsein, Verlag St. Petrus Thalwil 2017 (306 Seiten; DIN 6; Imprimatur Ordinarius Episcopalis Curiensis, Curiae, R. die 11 Aprilia 2017).
- Albert Frank-Duquesne: Schöpfung und Zeugung. Philosophie und Mystik der Ehe, übersetzt von Oswald von Nostitz, Patmos Verlag Düsseldorf 1955 (314 Seiten, 1. Auflage).
- Charles Munier: Ehe und Ehelosigkeit in der Alten Kirche (1.-3. Jahrhundert) (Traditio Christiana, Band 6), Peter Lang AG, Internationaler Verlag der Wissenschaften 1987 (333 Seiten, ISBN: 9783261035134, Gebundene Ausgabe).
- Robert Dorado (Hg.): „In der Wahrheit Christi bleiben?“ Ehe und Kommunion in der Katholischen Kirche Echter Verlag Würzburg 2014 (244 Seiten, Tb; ISBN 978-3-429-03783-3; Die Antwort von fünf Kardinälen auf Kasper).
- Rainer Beckmann: Das Evangelium der ehelichen Treue. Eine Antwort auf Kardinal Kasper. Vorwort von Paul Josef Kardinal Cordes. Fe-Medienverlag 2015 (Tb, 143 Seiten; ISBN 978-3-86357-123-8).
- Michael Wladika: Sinn und Glück der sakramentalen Ehe: Wie eine umfassende Vorbereitung auf die Eheentscheidung heute gelingt Be&Be Verlag 2014 (360 Seiten; ISBN 978-3-902694-79-9).
- Juan José Pérez-Soba, Stephan Kampowski : Das wahre Evangelium der Familie. Die Unauflöslichkeit der Ehe: Gerechtigkeit und Barmherzigkeit Vorwort von George Kardinal Pell. Media Maria Verlag 2014 (240 Seiten; ISBN 978-3-9454010-3-3)
- Markus Spieker: Mono die Lust auf Treue. Pattloch Verlag (252 Seiten).
- Dominik Schwaderlapp; Für immer ja, Ein Kurs in Sachen Liebe (160 Seiten).
- Handbuch der Dogmengeschichte Band IV/6: Joachim Piegsa: Das Ehesakrament, Herder Verlag Freiburg-Basel-Wien 2002 (1. Auflage, 120 Seiten, ISBN 978-3-451-00740-8).
- Walter Nitsche: Lieben wil gelernt sein.. Denn Liebe ist viel mehr als Gefühl ... (156 Seiten; erhältlich beim Miriam Verlag).
- Joshua Harris: Ungeküsst und doch kein Frosch, Warum sich warten lohnt - radikale Einstellungen zum Thema N.1, Gerth Medien (224 Seiten).
- Joshua Harris: Frosch trifft Prinzessin, Wie geht´s weiter, wenn´s gefunkt hat?, Verlag Schulte & Gerth (224 Seiten)
- Gary Chapman: Die fünf Sprachen der Liebe, für wenig-Leser, Mit Comics von Daniel Peter, Verlag Francke 2008 (64 Seiten; 6. Auflage; ISBN 978-3-86122-757-1).
- Christa Meves: Ehe-Alphabeth. Christiana Verlag (144 Seiten).
- Ferdinand Holböck: Heilige Eheleute, Verheiratete Selige und Heilige Christiana Verlag Stein am Rhein 2001 (2. Auflage; Kirchliche Druckerlaubnis Erzbischöfliches Ordinariat Salzburg 21. Juni 1994 [Zl. 780/94-ATHME], ISBN 3-7171-0709-7).
- Arturo Cattanaeo/Monika & Peter Lochner: Die Ehe, Gabe und Aufgabe, Impulse zur Vorbereitung und zur ständigen Erneuerung Verlag nova & vetera Bonn 2008 (139 Seiten; ISBN 978-3-936741-58-2).
- Michael Gatterer: Gottes Gedanken über des Kindes werden (Leib, Schamhaftigkeit, Jungfräulichkeit, Ehe, 6.+9. Gebot), Felizian Rauch Verlag Innsbruck 1940 (7. Auflage; Imprimatur Nr. 227 Apost. Administratur Innsbruck den 29. Jänner 1940 Dr. carl lampert, Prov.).
- Christoph Casetti/Maria Prügl: Geheimnisse ehelicher Liebe, Humanae vitae-40 Jahre danach Christiana Verlag (114 Seiten).
- Die Feier der Trauung, Herder Verlag, Freiburg 1993 (Der katholische Ritus; ISBN 3.451-21877-1)
- Friedrich Heer: Ehe in der Welt. Christiana Verlag Zürich 1955 (43 S.)
- Adolf Fugel: Was Gott verbunden hat. Kanisius Verlag Fribourg (ISBN 3-85764-402-8; erhältlich beim Benedetto Verlag).
- Josef Heinzmann: Lieben ist dein Beruf. Ein Ehebuch für Glaubende. Ein Glaubensbuch für Liebende. Kanisius Verlag Freiburg/Schweiz 1982 (127 Seiten; 4. Auflage; ISBN 3-85764-128-2).
- Franz Breid (Hrsg.): Ehe und Familie. Referate der "Internationalen Theologischen Sommerakademie 2004" des Linzer Priesterkreises. Stella Maris Verlag Augsburg 2004 (250 Seiten. Paperback. ISBN: 978-3-934225-36-7).
- Daniela Wegener: Bis daß der Tod euch scheidet. Erfahrungen einer geschiedenen Katholikin. Pattloch Verlag Augsburg 1998 (200 Seiten).
- Georg May: Hrsg. von Hartwig Groll: Die Ehe nach Gottes Willen: Predigten zum Thema "Ehe und Familie". Theresia Verlag Lauerz 1999 (1. Auflage; 152 Seiten; ISBN 3-908542-84-7).
- Georg May: Die Stellung des deutschen Protestantismus zu Ehescheidung, Wiederverheiratung und kirchlicher Trauung Geschiedener. Schöningh Verlag Paderborn 1965 (116 Seiten; Imprimatur: Paderbornae, d. 31. m. Decembris 1964 Vicarius Generalis: Dr. Droste).
- Godefridus N. Vollebregt: Die Ehe im Zeugnis der Bibel. Aus dem Holländischen von Bernhard Bultmann, (Tb., = Im Zeugnis der Bibel, Band 3), Otto Müller Verlag Salzburg 1965 (103 Seiten, 1. Auflage).
- Cigoi, Aloys: Die Unauflösbarkeit der christlichen Ehe und die Ehescheidung nach Schrift und Tradition. Eine historisch-kritische Erörterung von der apostolischen Zeit bis ins 19. Jahrhundert. Verlagsbuchhandlung Sabat, Kulmbach 2016, ISBN 978-3-943506-39-6.
- Rudolf Fischer-Wollpert: Abenteurer unserer Zeit. Gedanken für Braut- und Eheleute, Johann Zimmer Verlag Trier 1962 (135 Seiten).
- Ludwig Prudlo: Katechismus für Brautleute zur Vorbereitung auf das sogenannte Brautexamen, Pustet Verlag Regensburg 1871 (72 Seiten).
- Michael Haringer: Das heilige Sakrament der Ehe. Ein Handbuch für Seelsorger, Manz Verlag Regensburg 1854 (386 Seiten).
Schriften von Josef Beeking über Ehe und Familie (siehe dort)
siehe: Natürliche Empfängnisregelung, Theologie des Leibes, Sexualität, Eheziele, Kathtreff (Katholische Heiratsvermittlung), Abtreibung, Erziehung, Mischehe (Interkonfessionelle Ehe und Interreligiöse Ehe), Bernulf von Utrecht (Patron gegen Unfruchtbarkeit), Valentin von Terni (Patron für eine gute Ehe), Ehepaare in der Bibel und der Kirchengeschichte, Schwangerschaftskonfliktberatung, Künstliche Befruchtung, Initiative Familienschutz.
Weblinks
- Ehe gut - alles gut Staffel. Wie Partnerschaft gelingen kann: 1. Staffel, 13 Videos; 2. Staffel, 13 Videos bei EWTN
- ehefamiliebuch.at
- Schönstatt Ehevorbereitung bei www.schoenstatt.at ; Ein Ehevorbereitungskurs von Augusto Sarmiento + Mario Iceta bearbeitet von Thomas Mertz
- www.fitfuerehe.com
- Ehe und Familie + Ehe wir uns trennen bei Radio Horeb
- Was man für eine gelingende Ehe beachten sollte Kath.net am 13. Mai 2013
- Institut für Ehe und Familie in Österreich
- Die Gnade des Ehesakramentes von Pfr. Dr. Richard Kocher am 1. März 2019
- Bischof Algermissen: 'Kulturkampf' gegen die Ehe, Kath.net am 18. Juli 2013; Die letzte Schlacht zwischen Gott und dem Satan werde um die Familie geschlagen Kath.net am 24 Juni 2015
- 25 Tipps für (katholische) Ehemänner Kath.net am 6. Oktober 2014, Drei JESUS-TIPPs für die Ehe von Inka Hammond
Anmerkungen
<references />