Sakramentalien
Die Sakramente |
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Die sieben Sakramente |
Sakramentalien |
Sakramentalien sind Dinge oder heilige Handlungen, deren sich die Kirche in einer gewissen Nachahmung der Sakramente zu bedienen pflegt, um dadurch auf ihre Fürbitte hin vor allem geistliche Wirkungen zu erlangen und den Segen Gottes auf Personen, Orte und Sachen herabzurufen. Sie schützen vor den Nachstellungen des Teufels.
Die sieben Sakramente wurden von Jesus Christus eingesetzt, die Sakramentalien von der Kirche. Im Unterschied zu den Sakramenten, die "kraft ihres Vollzuges" wirken, beruht der Segen der Sakramentalien auf der Grundlage des Weihegebets der Kirche und dem Glauben und Vertrauen des einzelnen Christen, des Spenders und des Empfängers ("ex opere operantis"). Die Kirche hat Sakramentalien eingesetzt, um gewisse Ämter der Kirche, gewisse Lebensstände, vielerlei Umstände des christlichen Lebens sowie den Gebrauch von Gegenständen, die dem Menschen nützlich sind, zu heiligen.
Die Kirche ermutigt die Gläubigen dazu, die Sakramentalien zu schätzen und zu verwenden, da sie ein Tun im Sinne der königlich-priesterlichen Grundberufung jedes Christen sind, aus dem Glauben und in Einheit mit der Kirche das tägliche Leben zu gestalten.
Christus hat Brot, Fische und Wein gesegnet. Er segnete bei der Himmelfahrt die Jünger, und oft die Kinder und die Kranken. Er gab den Jüngern die Vollmacht zu weihen und Böse Geister auszutreiben (Exorzismen).
Man unterscheidet:
- Umgebungsriten der Sakramente: Die Sakramentalien umgeben die Sakramente mit Feierlichkeit, bereiten auf sie vor, wirken mit zur Bewahrung der Sakramentsgnade. Die kirchlichen Begräbnisriten oder Exorzismen (Beschwörungen) sind ebenfalls ein Sakramentale.<ref>Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche (Wortlaut)#Die Sakramentalien.</ref>
- Weihungen: Man spricht man von einer Weihung oder Weihe, wenn die Personen, Orte oder Gegenstände durch die Segnung dauernd für den Dienst Gottes bestimmt werden. Gottgeweihtes darf nicht für weltlichen Gebrauch (Profanbereich) verwendet werden. Geweiht werden:
- Weihungen von Personen: Abtsweihe, Ritus der Ordensprofess, Jungfrauenweihe, Niedere Weihen, Königs- oder Kaisersalbung.
- Weihungen von Orten: Gotteshäuser, Kapellen, Altäre oder Friedhöfe.
- Weihungen von Gegenständen: heilige Öle, Taufwasser, Kelche und Patenen, Monstranzen, Ziborien, Gewänder wie ein Messgewand, ein Amikt, eine Albe oder ein Zingulum, Glocken, Rosenkränze, Kreuze, Medaillen, Skapuliere, Weihwasser, Asche, Palmen, Kerzen.
- Segnungen: Gesegnetes darf und soll für weltlichen Gebrauch verwendet werden.
- Segnungen von Personen: z.B. im Gotteshaus mit dem Allerheiligsten, am Schluss der heiligen Messe, Krankensegen, Blasiussegen, Brautsegen, Muttersegen.
- Segnungen von Orten: Wohn- und Schulhäuser, Ställe, Felder und Berge oder der Wettersegen.
- Segnungen von Sachen: Früchte (Erntedank), Brot (Agatha-Fest - 5. Februar), Wein (Johanneswein am 17. Dezember), Salz und Kreide (Dreikönig am 6. Januar), Kräuter (Mariä Himmelfahrt 15. August), Arzneien, verschiedenste Geräte, Fahrzeuge, Tiere, Kerzen, Kreuze.
Heilige Sachen, die durch Weihung oder Segnung für den Gottesdienst bestimmt sind, sind ehrfürchtig zu behandeln und dürfen nicht zu profanem oder ihnen fremdem Gebrauch verwendet werden, selbst dann nicht, wenn sie Eigentum von Privatpersonen sind.
Spender und Spendung
Spender von Weihungen ist der Kleriker, der mit der erforderlichen Vollmacht ausgestattet ist. Bei der Vornahme bzw. der Spendung der Sakramentalien sind die von der kirchlichen Autorität gebilligten Riten und Formeln genau einzuhalten. Neue Sakramentalien einführen oder anerkannte verbindlich auslegen, einzelne von ihnen abschaffen oder verändern, kann allein der Apostolische Stuhl.
Segnungen kann, mit Ausnahme der dem Papst oder den Bischöfen vorbehaltenen, jeder Priester vornehmen. Der Diakon kann nur jene Segnungen vornehmen, die ihm von Rechts wegen ausdrücklich gestattet werden. Segnungen sind vornehmlich Katholiken zu erteilen; sie können auch Katechumenen erteilt werden, und, wenn dem nicht ein Verbot der Kirche entgegensteht auch Nichtkatholiken. Die Sakramentalien fallen unter die Zuständigkeit des Priestertums aller Getauften. Es können auch Weltchristen gewissen Segnungen vorstehen (z.B. der Mahlzeit). Je mehr eine Segnung das kirchliche und sakramentale Leben betrifft, desto mehr ist ihr Vollzug dem Kleriker vorbehalten.
Die Kirche ruft, wenn sie einen Segen erteilt, den Namen Jesu an und macht dabei für gewöhnlich das heilige Zeichen des Kreuzes Christi.<ref> Codex des kanonischen Rechtes 1983, cann. 1166-1172; Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, Sakramentalien, S. 227, (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); Basler Katholischer Katechismus (1947)#III. Die Sakramentalien; E. Krebs in: Lexikon für Theologie und Kirche 1. Auflage, Band IX, Artikel: Sakramentalien, Sp. 90; Kompendium des Katechismus der Katholischen Kirche (Wortlaut)#Die Sakramentalien, Katechismus der Katholischen Kirche II. Teil: Die Feier des christlichen Mysteriums#ARTIKEL 8: DIE SAKRAMENTALIEN.</ref>
Anmerkungen
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