Patene

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Patene, ca. 1520

Datei:Übertragung der Opfergewalt.JPG
Übertragung der Opfergewalt mit Kelch und Hostienschale

Die Patene (von griech: πατάνη, Schüssel) ist ein liturgisches Gerät (Teller bzw. flache Schale) in der Heiligen Messe. Patenen seien auf dem Kredenztisch vorbereitet.

Patene des Zelebranten

Eine Patene zur Eucharistiefeier, dient zur Aufnahme der Hostie des Priesters und wird dem Kelch aufgelegt. Es kann stattdessen eine Hostienschale verwendet werden (GRM 328), damit so viele Hostien konsekriert werden, wie bei dieser Heiligen Messe gebraucht werden. Wie jedes sakrale Gefäß muss die Patene aus edlem Metall hergestellt sein (AEM 292), gewöhnlich innen vergoldet (GRM 287). Kelch und Patene bilden oft ein aufeinander abgestimmtes Ensemble. Vor dem erstmaligen Gebrauch werden Kelch und Patene bzw. Hostienschale gesegnet und damit für ihren Dienst bestimmt<ref>Monika Selle in: LThK, 3. Auflage, Band 7, Sp. 1453-1454.</ref>

Übergabe des Bischofs bei der Priesterweihe

Der Bischof überreicht eine Patene mit einer ungewandelten Hostie und dem Kelch dem Weihekandidaten bei der Priesterweihe. Er überträgt damit die Gewalt (übernatürliche Fähigkeit), das Messopfer darzubringen.<ref> vgl. Ludwig Eisenhofer: Handbuch der katholischen Liturgik, Zweiter Band: Spezielle Liturgik 1933, S. 382+399 (588 Seiten); Imprimatur Friburgi Brisgoviae, die 1. Aprilis 1933 Rösch Vic. Gen.). 1941 (2. Auflage). </ref>

Geschichte zur Patene des Zelebranten

Bis zum 9./10. Jahrhundert waren Patenen flache Schüsseln mit einem Durchmesser von bis zu 60-80 cm, da bei der Eucharistie Weizenbrot verwendet wurde. Mit der Einführung von Hostien nahm die Grösse der Patene im 10./12. Jahrhundert wesentlich ab und wurde meist als reich verzierter Teller gestaltet, der auch als Abdeckung für den Messkelch diente. Seit dieser Zeit besteht die Patene gewöhnlich aus dem selben Material wie der Messkelch (meist vergoldetes Silber).

Kommuionpatene oder Kommunionteller

Außer einer Patene für den Priester, sei eine Kommunionpatene für die Gläubigen auf dem Kredenztisch vorbereitet (AEM 80; GRM 118). Sie ist bei der Kommunionausteilung vorgeschrieben, "um die Gefahr zu vermeiden, dass die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen" (vgl. Redemptionis sacramentum Nr. 93). Der Kommunizierende hält die Patene unter den Mund (AEM 117) bzw. Kinn, d.h. entweder von ihm selbst oder einem Messdiener. Sie ist seit 1929 für die ganze Kirche vorgeschrieben.<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, S. 147: Kommunionpatene (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); Hl. Kongr. für die Sakramentenordnung, Instruktion Dominus salvator noster an die Ordinarien - was bei der Heiligen Messe, der Aufbewahrung und Austeilung des allerheiligsten Sakramentes zu beachten ist, vom 26. März 1929.</ref>

Wenn die Kommunion unter beiden Gestalten durch Eintauchen geschieht, tritt der Kommunikant zum Spender, "wobei er die Kommunionpatene unter den Mund hält" und empfängt das Sakrament mit dem Mund (GRM 287).

Erfolgt die Kommunion von Konzelebranten durch Eintauchen der Hostie, so empfängt der Hauptzelebrant in gewohnter Weise den Leib und das Blut des Herrn. Die Konzelebranten halten beim Kommunizieren eine Patene unter den Mund (AEM 120).

Anmerkungen

<references />