Lex orandi - lex credendi

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Lex orandi - lex credendi (Latein: "das Gesetz des Betens entspricht<ref>Motu proprio Summorum pontificum über den Gebrauch der Römischen Liturgie in der Gestalt vor der Reform von 1970 vom 7. Juli 2007</ref> dem Gesetz des Glaubens") ist ein Grundsatz oder ein altes Prinzip der kirchlichen Liturgie: Die Kirche betet so, wie sie glaubt und glaubt so, wie sie betet (vgl. KKK 1124). Es ist von höchster Wichtigkeit, dass zwischen dem katholischen Glaubensbekenntnis und der liturgischen Handlung der Kirche volle Übereinstimmung besteht.<ref>Mediator Dei, AAS XXXIX, 1947, S. 540.</ref>

Die Gliederung des Katechismus der Katholischen Kirche verweist auf die tiefe Einheit des christlichen Lebens. In ihm wird die gegenseitige Beziehung zwischen »lex orandi«, »lex credendi« und »lex vivendi« deutlich. »Die Liturgie ist selber Gebet; das Bekenntnis des Glaubens hat daher seinen angemessenen Platz in der Feier des Gottesdienstes. Die Gnade, Frucht der Sakramente, ist die unabdingbare Voraussetzung des christlichen Tuns, so wie die Teilnahme an der Liturgie der Kirche den Glauben erfordert. Wenn aber der Glaube sich nicht in den Werken zeigt, ist er tot und kann keine Früchte für das ewige Leben bringen«.<ref>Allgemeines Direktorium für die Katechese 1997‎, Nr. 122.</ref>

Betende Hände - Albrecht Dürer

Herkunft der Begriffe

Von Prosper von Aquitanien im 5. Jahrhundert stammen die Worte: „legem credendi lex statuat supplicandi“ (Das Gesetz des Betens soll das Gesetz des Glaubens bestimmen“: auct. ep. 8.). Mit Lex supplicandi bezeichnet Prosper die {{#ifeq: 1. Brief des Paulus an Timotheus | Lex orandi - lex credendi |{{#if: 1 Tim|1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 1 Tim |1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 2{{#if:1-4|,1-4}} Tim%202{{#if:1-4|,1-4}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%202{{#if:1-4|,1-4}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }} angeordneten und darum im altchristlichen Gottesdienst allgemein üblichen Fürbitten. Ursprünglicher Sinn der Formel ist: "Die Notwendigkeit des Bittgebetes, die sich aus der Anordnung des Apostels und der Kirche ergibt, zwingt zum Glauben an die Notwendigkeit der Gnade." Nicht die Formulierung, aber das Argument hat Prosper von Augustinus, der es, bezogen auf das liturgische und private Beten, besonders (im Anschluss an Cyprian) auf das Gebet des Herrn ("So sollt ihr beten!"), gegen die Semipelagianer entwickelt hat.<ref>De dono persev. 23, 63ff: PL 45, 1031 ff; Ep. 217: CSEL 57,403-425.</ref> Augustinisch ist aber auch der Gedanke, der später, sie verallgemeinernd, mit der Formel verbunden wurde: "Die Liturgie bildet in ihren Gebeten und Handlungen eine gültige Glaubensnorm." Ihre Lehrautorität sieht Augustinus begründet einerseits in ihrem apostolischen Ursprung, womit er ihre einheitlich und allgemeine Verbreitung erklärt, anderseits in ihrer Heiligkeit: in der zum Preis des Vaters um den geweihten Priester versammelten Gottesgemeinde beten Jesus Christus und der Heilige Geist ({{#ifeq: Vorlage:Röm (Bibel) | Lex orandi - lex credendi |{{#if: Röm|Röm|Vorlage:Röm (Bibel)}}|{{#if: Röm |[[Vorlage:Röm (Bibel)|Röm]]|[[Vorlage:Röm (Bibel)]]}}}} 8{{#if:26f|,26f}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Er erblickt in der Liturgie primär ein spontanes Zeugnis des unfehlbaren Glaubens der betenden Gesamtkirche; an den Einfluss des Lehramtes denkt mehr Ambrosius von Mailand.

Die Scholastik anerkennt die Liturgie als auctoritas, macht aber davon im Verhältnis zur Heiligen Schrift und den Vätern spärlichen Gebrauch. Die Modernisten haben das Axiom missdeutet, indem sie meinten, subjektives religiöses Erleben (nicht objektive Offenbarung) schaffe das "Dogma" und sei Glaubensnorm (G. Tyrell). - Die Liturgische Bewegung hat den Reichtum der Liturgie für Glaube, Lehre und Theologie neu entdeckt, die Theologie hat sie als wichtiges Organ des ordentlichen Lehramtes der Kirche erkannt.<ref> K. Federer in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Auflage, Band 6, Artikel: "Lex orandi - lex credendi", Sp. 1001-1002.</ref>

Liturgie als nicht zu unterschätzende Beweisquelle für Glaubensinhalte

Sooft es sich um die feierliche Entscheidung über eine göttlich geoffenbarte Wahrheit handelte, haben die Päpste und Konzilien, wenn sie aus den sogenannten theologischen Quellen schöpften, nicht selten auch der Liturgie Beweise entnommen; so tat es z.B. Pius IX., als er die Unbefleckte Empfängnis der Jungfrau Maria,<ref>Pius XII.: Enzyklika Mediator Dei über die heilige Liturgie vom 20. November 1947, Nr. 48.</ref> oder Pius XII., als er die Aufnahme Mariens in den Himmel mit Leib und Seele, zum Glaubenssatz erhob.

Und in ähnlicher Weise haben, wenn Zweifel oder Streitfragen über eine Wahrheit zur Erörterung standen, die Kirche und die heiligen Väter, auch aus den ehrwürdigen, althergebrachten Riten Licht geschöpft. Daher der obige Satz: „Legem credendi lex statuat supplicandi, das Gesetz des Glaubens soll bestimmt werden durch das Gesetz des Betens“<ref>De gratia Dei „Indiculus“ (435/442; PL 51, 209 f).</ref>. Es ist also nicht so, dass die heilige Liturgie einfachhin und aus eigener Autorität den katholischen Glauben umschreibt und bestimmt; wohl aber kann sie, da auch sie ein stets dem obersten kirchlichen Lehramt unterstelltes Bekenntnis der übernatürlichen Wahrheiten ist, nicht zu unterschätzende Beweise und Zeugnisse zur Klarstellung eines einzelnen Punktes der christlichen Lehre an die Hand geben.<ref>Pius XII.: Enzyklika Mediator Dei über die heilige Liturgie vom 20. November 1947, Nr. 48.</ref>

Die Meinung, eine bestimmte Lehre der Kirche sei nur dann beizubehalten, sofern sie durch die Liturgie Früchte der Frömmigkeit und Heiligkeit zeitige, ist ein Irrtum und Trugschluss.<ref>Pius XII.: Enzyklika Mediator Dei über die heilige Liturgie vom 20. November 1947, Nr. 46.</ref>

Der Glaube der Kirche und die Liturgie

Fides - Glaube

Der Glaube der Kirche geht dem Glauben des einzelnen voraus, der aufgefordert wird, ihm zuzustimmen. Wenn die Kirche die Sakramente feiert, bekennt sie den von den Aposteln empfangenen Glauben. Diese Liturgie ist ein grundlegendes Element der heiligen, lebendigen Überlieferung (KKK 1124). Darum darf kein sakramentaler Ritus nach dem Belieben des Amtsträgers oder der Gemeinde abgeändert oder manipuliert werden. Selbst die höchste Autorität in der Kirche kann die Liturgie nicht nach Belieben ändern, sondern nur im Glaubensgehorsam und in Ehrfurcht vor dem Mysterium der Liturgie (KKK 1125).

Der Glaube der Kirche und Änderung der Liturgie

Die Kirche hat im Laufe der Geschichte sorgfältig darauf geachtet, die wichtigsten Grundgedanken des Glaubens und die bedeutsamsten im gemeinsamen Glauben gewonnenen Erkenntnisse in ihre Liturgie aufzunehmen. Das geschah, sei es durch Einführung neuer Texte, sei es durch Schaffung neuer liturgischer Feste.<ref> Instruktion In quibus rerum vom 1. Juni 1972.</ref>

"Die Gläubigen haben ein Recht auf eine wahre Liturgie, die nur dann gegeben ist, wenn sie so vollzogen wird, wie die Kirche es gewollt und festgelegt hat. Diese hat dabei auch die Möglichkeiten einer eventuellen Anpassung<ref>Eine "Anpassung muss der Tatsache Rechnung tragen, dass es in der Liturgie, und vornehmlich in der Liturgie der Sakramente, einen unveränderlichen Bestandteil gibt, weil er göttlichen Ursprungs ist, über den die Kirche zu wachen hat. Daneben gibt es Bestandteile, die verändert werden können und die die Kirche an die Kulturen der neuevangelisierten Völker anpassen kann und mitunter auch muss“ (KKK 1205: Johannes Paul II., Apostolisches SchreibenVicesimus quintus annus“ 16).</ref> vorgesehen, die durch die pastoralen Erfordernisse an verschiedenen Orten oder durch unterschiedliche Gruppen von Personen notwendig werden. Unerlaubte Experimente, Änderungen und Kreativität verwirren jedoch die Gläubigen. Die Verwendung von nichtautorisierten Texten bewirkt, dass das notwendige Band zwischen der "Lex orandi und der lex credendi" geschwächt wird oder verlorengeht.<ref>Vgl. Redemptionis sacramentum 10, Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instruktion Inaestimabile donum (3. April 1980): AAS 72 (1980) 333; Einführung der Priesteramtskandidaten in das geistliche Leben, Nr. 33.</ref>. Hier ist an die Mahnung des II. Vatikanischen Konzils zu erinnern: „Deshalb darf durchaus niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern.<ref>Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, Nr. 22, § 3.</ref> Paul VI. hat ferner betont: „Wer aber die Reform (des Zweiten Vatikanischen Konzils) zu willkürlichen Experimenten ausnützt, vergeudet Energien und verstößt gegen den Geist der Kirche."<ref>Paul VI., Ansprache vom 22. August 1973: OR vom 23. August 1973.</ref>

Die Feier der Messe

"Die Feier der Messe ist in sich selbst ein Bekenntnis des Glaubens, in dem sich die Kirche als ganze erkennt und ausdrückt."<ref> Instruktion In quibus rerum vom 1. Juni 1972; Benedikt XVI.: Sacramentum caritatis, vom 22. Februar 2007, Nr. 34; Pius XII.: Enzyklika Mediator Dei über die heilige Liturgie vom 20. November 1947, Nr. 47.</ref> Die Texte des römischen Messbuchs von Papst Paul VI.. und des Missale, das in letzter Ausgabe unter Papst Johannes XXIII. erschienen ist, sind zwei Formen der römischen Liturgie, die „ordentliche" (forma ordinaria) beziehungsweise „außerordentliche" Form (forma extraordinaria) genannt werden. Dabei handelt es sich um zwei Gebrauchsweisen des einen römischen Ritus, die nebeneinander stehen. Beide Formen sind Ausdruck derselben "Lex orandi" der Kirche. Wegen ihres ehrwürdigen und langen Gebrauchs muss die außerordentliche Form mit gebührender Achtung bewahrt werden.<ref>Universae ecclesiae, vom 30. April 2011 Nr. 6.</ref>

Frömmigkeitsformen, die den Quellen des wahren Glaubens entspringen

In den Gottesdienst dürfen niemals Frömmigkeitsformen eindringen, die nicht den reinen Quellen des wahren Glaubens entspringen. So ist es ebenso wichtig, dass die verschiedenen Frömmigkeitsausdrücke unter sich übereinstimmen. Jene Frömmigkeitsformen, die überhaupt als die wichtigsten gelten<ref> wie Fronleichnam, die Herz-Jesu-Verehrung oder das Rosenkranzgebet.</ref> und der Heiligung am besten dienen, dürfen auf keine Weise miteinander in Widerstreit geraten oder sich gegenseitig behindern, und jene, die spezieller und weniger wichtig sind, sei es nach der Wertschätzung, die ihnen zuteil wird, oder nach ihrer Ausbreitung, müssen hinter jene zurücktreten, die besser dem allgemeinen Heil dienen, das der gewirkt hat, der der "Mittler zwischen Gott und den Menschen ist, der Mensch Christus Jesus, der sich selber als Lösegeld hingegeben hat für alle" ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an Timotheus | Lex orandi - lex credendi |{{#if: 1 Tim|1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}|{{#if: 1 Tim |1 Tim|1. Brief des Paulus an Timotheus}}}} 2{{#if:5-6|,5-6}} Tim%202{{#if:5-6|,5-6}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Tim%202{{#if:5-6|,5-6}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Wenn die Gläubigen aus dem wahren Glauben und aus der echten Frömmigkeit ihren Gebetsaufschwung und ihre Lebensdisziplin schöpfen, können sie sicher sein, mit der Kirche zu fühlen und im Gebet und in der Liebe in Christus Jesus zu leben, in Christus Jesus, dem Stifter und Hohenpriester der erhabenen Religion, die von ihm Namen, Würde und Kraft erhält.<ref> Johannes XXIII.: Apostolischer Brief Inde a primis über die Verehrung des Kostbarsten Blutes Jesu Christi vom 30. Juni 1960.</ref>

Die Ökumene und die „lex orandi“

Da die Sakramente die Gemeinschaft im Glauben in der Kirche zum Ausdruck bringen und entfalten, ist die „lex orandi“ eines der wesentlichen Kriterien des Dialogs, der die Einheit der Christen wiederherzustellen sucht (KKK 1126; Vgl. UR 2 und 15).

Anmerkungen

<references />