Fronleichnam
Fronleichnam ist die im Deutschen übliche Bezeichnung für das Hochfest des Leibes und Blutes Christi (Sollemnitas Sanctissimi Corporis et Sanguinis Christi), mit dem die leibliche Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie gefeiert wird. Es wird am Donnerstag der 2. Woche nach Pfingsten begangen.
Die Bezeichnung ist abgeleitet von dem mittelhochdeutschen vrône lîcham "des Herren Leib".
Inhaltsverzeichnis
Theologischer Hintergrund
Der Donnerstag als Festtermin für Fronleichnam steht in enger Verbindung zur Einsetzung der Eucharistie durch Jesus Christus selbst beim letzten Abendmahl, dem Festgeheimnis des Gründonnerstags. Wegen des stillen Charakters der Karwoche erlaubt der Gründonnerstag keine prunkvolle Entfaltung der Festlichkeit. Aus diesem Grund wurde das Fest Fronleichnam bei seiner Einführung auf den ersten Donnerstag nach der Oktav des Pfingstfestes gelegt.
Beim Abendmahl mit seinen Jüngern teilte Jesus Brot aus und einen Kelch mit Wein und stiftete mit dem Auftrag „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Fronleichnam |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 11{{#if:24.25|,24.25}} Kor%2011{{#if:24.25|,24.25}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2011{{#if:24.25|,24.25}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}) das gemeinsame Mahl als Zeichen seiner bleibenden Gegenwart. Das Christentum erfüllt diesen Auftrag in jeder heiligen Messe.
Die Verehrung der Eucharistie hat primär ihren Sitz in der Feier der heiligen Messe mit dem Kommunionempfang. Außerhalb der Messfeier ist eine Eucharistieverehrung erst seit dem 13. Jahrhundert bezeugt, abgesehen von der Wegzehrung für Sterbende, die auch schon vorher außerhalb der heiligen Messe stattfinden konnte. Im Hochmittelalter vertiefte sich das theologische Verständnis von der Realpräsenz Jesu Christi in den Gestalten des Brotes und Weines, Theologen formulierten die Lehre der Transsubstantiation. Gleichzeitig führte das hochmittelalterliche Schauverlangen zu neuen Frömmigkeitsformen, die als wichtiger angesehen wurden als der Empfang der Kommunion. Erstmals um 1200 wird die Elevation der eucharistischen Gaben während der heiligen Messe erwähnt. Die Aussetzung des Allerheiligsten und seine Verehrung in Ziborium oder Monstranz ist als Verlängerung der Elevation der Messe und Epiphanie des Erlösers zu verstehen.<ref>Andreas Heinz: Art. Aussetzung in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 1, Sp. 1271f.</ref>
Geschichte des Fronleichnamsfestes
In der Bischofsstadt Lüttich entwickelte sich im 13. Jahrhundert ein Zentrum der eucharistischen Lehre und Verehrung. Die Ordensfrau Juliana von Lüttich († 5. April 1258) erhielt seit dem Jahre 1209 wiederholt Visionen, die sie nach langem Gebet als Wunsch des Himmels nach einer liturgischen Feier zur Einsetzung der Eucharistie deutete.
Juliana erzählte schließlich ihre Vision ihrem Beichtvater und einigen Mitschwestern. Im Jahre 1247 ordnete der Bischof von Lüttich ein Eucharistiefest für seine Diözese an. Papst Urban IV., als Jacques Pantaléon vor seiner Wahl zum Papst Erzdiakon in Lüttich, schrieb es 1264, bestärkt durch das Hostienwunder von Bolsena, in der Bulle Transiturus de hoc mundo für die Gesamtkirche vor:
"Wenngleich die Eucharistie jeden Tag gefeiert wird, so halten wir dafür, sie wenigstens einmal im Jahr ehrwürdiger und feierlicher zu begehen. Die anderen Dinge nämlich, derer wir gedenken, begreifen wir mit dem Geist und mit dem Verstand, erhalten aber deshalb nicht ihre Realpräsenz. In dieser sakramentalen Gedächtnisfeier Christi dagegen ist Jesus Christus, wenngleich unter anderer Gestalt, in seiner eigenen Substanz bei uns gegenwärtig. Denn bevor er in den Himmel aufgenommen wurde, sagte er: 'Seid gewiß: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt' (Mt 28,20)."<ref>Zitiert von Papst Benedikt XVI. in einer Katechese bei der Generalaudienz am Mittwoch, 17. November 2010 ([1])</ref>
Zuvor hatte Papst Urban IV. den Dominikaner Thomas von Aquin mit der Abfassung der liturgischen Texte des Fronleichnamsoffiziums betraut. Thomas dichtete die Sequenz Lauda Sion Salvatorem und für das Stundengebet die Hymnen Adoro Te devote, Pange lingua und Verbum supernum prodiens.
Die bischöfliche Urkunde von der Einführung des Festes in Lüttich ist die älteste Urkunde über das Fronleichnamsfest. Es gibt als Begründung die Widerlegung der Ketzer an und dass durch diese Feier wieder gutgemacht werden soll, was täglich an Verehrung versäumt und durch Nachlässigkeit gesündigt wird. Urban IV. hatte in der Einführungsbulle Transiturus de hoc mundo Wert darauf gelegt, dass die Gläubigen nicht nur an diesem Tage sondern auch am Sonntag, der ihm vorangeht, die Eucharistie empfangen sollten, was insofern überrascht, da es das einzige Mal ist, dass ein Papst des Mittelalters öffentlich zu einer eucharistischen Kommunion außerhalb der Osterzeit aufgefordert hat.
Papst Klemens V. und das Konzil von Vienne haben die Bulle 1311 / 1312 wiederholt und ihre Ausführung streng befohlen. So wurde das Dekret auch in die Gesetzessammlung aufgenommen, die Klemens veranlasst und Johannes XXII. im Jahre 1317 offiziell veröffentlicht hat.
Die ursprüngliche Festbezeichnung lautete Festum sanctissimi corporis Domini nostri Jesu Christi. Diese Bezeichnung wurde auch in das Messbuch von 1570 übernommen, wo es den Titel In festo corporis Christi trug. Dies wurde als Festbezeichnung Corpus Domini bzw. Corpus Christi in einige moderne Sprachen (u.a. englisch, italienisch, spanisch) übernommen. Im deutschen Sprachraum bildete sich der Begriff volkssprachlich als vrône lîcham "Herrenleib" um, während das Fest im Französischen einfach Fête-Dieu ("Gottesfest") oder im Niederländischen Sacramentsdag heißt.
Die Bezeichnung des Festes im Messbuch von 1570 deutet auf eine eingeschränkte Eucharistiefrömmigkeit hin, die ganz auf die anschaubare Brotsgestalt der Eucharistie konzentriert ist, während der eucharistische Wein, genau wie bei der Entwicklung zur alleinigen Brotkommunion, gänzlich vernachlässigt wurde. Das nach dem Zweiten Vatikanischen Konziel reformierte Messbuch von 1970 nennt das Fronleichnamsfest Sanctissimi corporis et sanguinis Christi sollemnitas, "Hochfest des allerheiligsten Leibes und Blutes Christi".
Fronleichnamsprozession
Kennzeichnend für das Fronleichnamsfest ist die eucharistische Prozession. Die Fronleichnamsprozession gehört nicht zur Liturgie der Kirche, sondern zu den Pia exercitia ("fromme Übungen"), die von den Bischöfen geregelt werden.<ref>Römische Ritenkongregation, 1959.</ref> Sie schließt sich in der Regel an die heilige Messe an. Die Gläubigen begleiten die vom Priester oder Diakon getragene Monstranz mit dem Allerheiligsten (einer konsekrierten Hostie) in einem Festzug unter Gebet und Gesang durch die Straßen. Die Monstranz wird dabei von einem „Himmel“ genannten Stoffbaldachin beschirmt. Die „theophore“ Prozession wird regional auch „Gottestracht“ (von mhd. trahte, Substantiv zu „tragen“)<ref>Kluge, Friedrich: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 23. Auflage, Berlin 1999, ISBN 3-11-016392-6, 830</ref> genannt.
Die heutige Sinngebung der Prozession geht in der Regel vom Bild des wandernden Gottesvolks aus<ref>„Die Kirche als pilgerndes Gottesvolk könnte ein gültiges Motiv der Gestaltung [sc. der Fronleichnamsprozession] sein.“ (Karl Suso Frank: Art. Fronleichnam in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd.4)</ref>, dessen Mitte Christus, „das Brot des Lebens“, ist. Die Verbindung von Prozession und heiliger Messe wird stärker betont.
Anfänglich wurde das Fronleichnamsfest ohne Prozession gefeiert, Die erste sichere Bezeugung der Festprozession stammt aus der St.-Gereons-Kirche in Köln, wo das Kapitel sie zwischen 1264 und 1279 zugleich mit dem Fest annahm. Dabei wurde der Leib Christi an der Spitze des Zuges in einer Pyxis mitgetragen. Andere Zeugnisse aus Deutschland sind aus der Zeit vor 1317 nur aus Aschaffenburg (1307) und Hildesheim erhalten.
Aber es war die Sehnsucht des Volkes, die unverhüllte Hostie zu sehen. Diesem Druck des Volkes wurde bald nachgegeben. Die Monstranz, die seit dem Hochmittelalter der Verehrung von Reliquien diente, fand seit dem 14. Jahrhundert allmählich Verbreitung als Schaugefäß für die Eucharistie bei der Prozession.
Diese ursprüngliche Form, der ununterbrochene Umgang mit sakramentalem Segen zum Schluss, verband sich im 15. Jahrhundert besonders im deutschsprachigen Gebiet mit den Prozessionstypen der Flurumgänge, wo man an vier Stationsaltären Halt machte, die Initien der vier Evangelien sang, Fürbitten sprach und den sakramentalen Segen in alle vier Himmelsrichtungen spendete, gefolgt von einem fünften Segen zum Abschluss. Für das Hochstift Paderborn sind mancherorts fünf Stationsaltäre belegt, wobei bei der 5. Station ein Segen gegen die Hessen (Hessen war protestantisch) gespendet wurde. Offizielle Aufnahme fand die Fronleichnamsprozession erst im Caeremoniale Episcoporum von 1600 und im Rituale Romanum von 1614.
Die Haupttage für die Prozessionen waren neben dem eigentlichem Festtag der Freitag, der Sonntag und der Oktavtag. Diese Prozessionen an einem der Oktavtage waren hauptsächlich in den nordischen Ländern, vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz üblich. Sie kamen gegen 1350 auf und fanden bis ins 15. Jahrhundert weite Verbreitung. In den romanischen Ländern war fast nur die Prozession am Fest selbst bekannt.
„Das Hochfest Fronleichnam", so Papst Franziskus, "ist eine besondere Gelegenheit, unseren Glauben in der Realpräsenz des Herrn in der Eucharistie wiederzubeleben. Die Feier der Heiligen Messe, die eucharistische Anbetung und die Prozessionen durch die Straßen der Städte und Dörfer mögen Zeugnis unserer Verehrung und Anhängerschaft an Christus sein, der uns seinen Leib und sein Blut gibt, um uns von seiner Liebe zu nähren und uns an seinem Leben in der Herrlichkeit des Vaters teilhaben zu lassen.“<ref>Franziskus zu Fronleichnam: Gelegenheit, Glauben wiederzubeleben Vatican News am 19. Juni 2019</ref>
Volksfrömmigkeit rund um die Feier von Fronleichnam
Im Brixental (Tirol) gibt es am Fronleichnamstag den Brauch des Antlaßrittes. An die hundert Reiter aus den Gemeinden Kirchberg, Brixen und Westendorf reiten mit geschmückten Pferden von Brixen im Thale bis zur Kapelle von Klausen bei Kirchberg. Dort wird nach einer kurzen Andacht und Zwischenmahlzeit umgekehrt. Obwohl die Prozession viele Schaulustige anlockt, hat sie auch heute noch einen primär religiösen Sinn: Der Priester reitet mit dem Allerheiligsten mit, die Reiter beten teilweise laut den Rosenkranz.
Ablass
Ein vollkommener Ablass wird unter den gewöhnlichen Bedingungen demjenigen Gläubigen gewährt, der an einer feierlichen eucharistischen Prozession, von denen jener am Hochfest des Leibes und Blutes Christi die höchste Bedeutung zukommt, sei es innerhalb des Kirchengebäudes, sei es außerhalb, in frommer Gesinnung teilnimmt (vgl. Enchiridion indulgentiarum 1999).
→ Rosenkranz vom Allerheiligsten Sakrament
Literatur
- Joseph Meßner: Hymnen für die Prozession am Fronleichnams-Fest : Op. 25 (Inhalt: Am ersten Altar: Sacris solemniis .... - Am zweiten Altar: Verbum supernum prodiens. - Am dritten Altar: Salutis humanae sator. - Am vierten Altar: Aeterne rex altissime) Böhm & Sohn Augsburg 1950 (9 S.).
- "Wer glaubt betet an" - Fronleichnam, Verehrung der Eucharistie ISBN 3-7966-0977-5.
Weblinks
- Brauchtumsforscher Prof. Manfred Becker-Huberti über Fronleichnam - Fest des Altarsakraments TV-Interview der Päpstlichen Stiftung Kirche in Not
Anmerkungen
<references />