Sakramentalien

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Die Sakramente
Ursprung der Sakramente
Die sieben Sakramente
Sakramentalien

Sakramentalien sind Dinge oder Handlungen, deren sich die Kirche in einer gewissen Nachahmung der Sakramente zu bedienen pflegt, um dadurch auf ihre Fürbitte hin vor allem geistliche Wirkungen zu erlangen und den Segen Gottes auf Personen, Orte und Sachen herabzurufen.

Die sieben Sakramente wurden von Jesus Christus eingesetzt, die Sakramentalien von der Kirche. Die Kirche ermutigt die Gläubigen dazu, die Sakramentalien zu schätzen und zu verwenden, da sie ein Tun im Sinne der königlich-priesterlichen Grundberufung jedes Christen sind, aus dem Glauben und in Einheit mit der Kirche das tägliche Leben zu gestalten.

Im Unterschied zu den Sakramenten, die "kraft ihres Vollzuges" wirken, beruht der Segen der Sakramentalien auf der Grundlage des Weihegebets der Kirche und dem Glauben und Vertrauen des einzelnen Christen, des Spenders und des Empfängers ("ex opere operantis").

Christus hat Brot, Fische und Wein gesegnet hat. Er segnete bei der Himmelfahrt die Jünger, und oft die Kinder und die Kranken. Er gab den Jüngern die Vollmacht zu weihen und Böse Geister auszutreiben (Exorzismen).

Man unterscheidet:

Heilige Sachen, die durch Weihung oder Segnung für den Gottesdienst bestimmt sind, sind ehrfürchtig zu behandeln und dürfen nicht zu profanem oder ihnen fremdem Gebrauch verwendet werden, selbst dann nicht, wenn sie Eigentum von Privatpersonen sind.

Spender

Spender von Weihungen ist der Kleriker, der mit der erforderlichen Vollmacht ausgestattet ist. Bei der Vornahme bzw. der Spendung der Sakramentalien sind die von der kirchlichen Autorität gebilligten Riten und Formeln genau einzuhalten. Neue Sakramentalien einführen oder anerkannte verbindlich auslegen, einzelne von ihnen abschaffen oder verändern, kann allein der Apostolische Stuhl.

Segnungen kann, mit Ausnahme der dem Papst oder den Bischöfen vorbehaltenen, jeder Priester vornehmen. Der Diakon kann nur jene Segnungen vornehmen, die ihm von Rechts wegen ausdrücklich gestattet werden. Segnungen sind vornehmlich Katholiken zu erteilen; sie können auch Katechumenen erteilt werden, und, wenn dem nicht ein Verbot der Kirche entgegensteht auch Nichtkatholiken.<ref> Codex des kanonischen Rechtes 1983, cann. 1166-1172; Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, Sakramentalien, S. 227, (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); Basler Katholischer Katechismus (1947)#III. Die Sakramentalien.</ref>

Weblinks

Anmerkungen

<references />