Ehe: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Georg May]]: Hrsg. von Hartwig Groll: Die Ehe nach Gottes Willen: Predigten zum Thema "Ehe und Familie". [[Theresia Verlag]] Lauerz 1999 (1. Auflage; 152 Seiten; ISBN 3-908542-84-7).
 
* [[Georg May]]: Hrsg. von Hartwig Groll: Die Ehe nach Gottes Willen: Predigten zum Thema "Ehe und Familie". [[Theresia Verlag]] Lauerz 1999 (1. Auflage; 152 Seiten; ISBN 3-908542-84-7).
 
*[[Georg May]]: Die Stellung des deutschen [[Protestantismus]] zu Ehescheidung, Wiederverheiratung und kirchlicher Trauung Geschiedener. [[Schöningh Verlag]] Paderborn 1965 (116 Seiten; [[Imprimatur]]: Paderbornae, d. 31. m. Decembris 1964 Vicarius Generalis: Dr. Droste).
 
*[[Georg May]]: Die Stellung des deutschen [[Protestantismus]] zu Ehescheidung, Wiederverheiratung und kirchlicher Trauung Geschiedener. [[Schöningh Verlag]] Paderborn 1965 (116 Seiten; [[Imprimatur]]: Paderbornae, d. 31. m. Decembris 1964 Vicarius Generalis: Dr. Droste).
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* Cigoi, Aloys: Die Unauflösbarkeit der christlichen Ehe und die Ehescheidung nach Schrift und Tradition. Eine historisch-kritische Erörterung von der apostolischen Zeit bis ins 19. Jahrhundert. [[Verlagsbuchhandlung Sabat]], Kulmbach 2016, ISBN 978-3-943506-39-6.
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'''Schriften von [[Josef Beeking]] über [[Ehe]] und [[Familie]] (siehe dort)
 
'''Schriften von [[Josef Beeking]] über [[Ehe]] und [[Familie]] (siehe dort)

Version vom 29. Juni 2016, 21:54 Uhr

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Die Sakramente
Ursprung der Sakramente
Die sieben Sakramente
Sakramentalien
Anstecken des Ringes beim Eheritus

Die Ehe (althochdeutsch für etwa Ewigkeit, Recht, Gesetz; rechtssprachlich-historisch Konnubium, von lat. conubium oder connubium "Ehe") ist die Vereinigung von Mann und Frau als völlige Lebensgemeinschaft und Gemeinschaft göttlichen wie menschlichen Rechts.<ref> Casti connubii Nr. 87, zitiert das römische Recht: Modestinus, I Regularum (Dig. XXIII 2: De ritu nuptiarum).</ref> Sie ist eine durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form. Mann und Frau werden als Ehegatten, Eheleute, Ehepaar oder Ehepartner bezeichnet.

Dabei müssen die Eheleute die Intention haben,

  • den Willen Gottes zu tun,
  • in diesem Stand das Heil der Seele zu wirken,
  • die Kinder christlich zu erziehen, wenn Gott es gewährt, Kinder zu haben.

(Quelle: Kompendium der christlichen Lehre)

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind "die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft" und das "Wohl der Gatten" die beiden gleichrangigen Ehezwecke.

Ehe in der Schöpfungsordnung

Gott der Dreifaltige hat den Menschen – in Mann und Frau – geschaffen als Abbild Seiner selbst; so wie Gott in sich Beziehung und Liebe ist, sind Mann und Frau dazu geschaffen, diese bräutliche Liebe in ihrer Liebe abzubilden. Daher kann man hier in gewisser Weise von einer Grundberufung jedes Menschen sprechen.

So wie Gott eigentlich EIN Gott in drei Personen ist, so entsteht bei der Ehe von Mann und Frau eigentlich eine neue Einheit, ein neues Wesen, ein Bundeswesen. Daher ist der Ehebund auf Treue ausgelegt, und das Trennen würde einem Zerreißen dieses Bundeswesens gleichkommen. Daher versteht sich in der Schöpfungsordnung Gottes die Ehe auch als unauflöslich.

Pius IX. hatte im Schreiben Syllabus errorum den Irrtum verurteilt: "Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich und in verschiedenen Fällen kann die Ehescheidung im eigentlichen Sinne durch die weltliche Behörde gesetzlich ausgesprochen werden." Und Papst Leo XIII. führt in der Enzyklika Humanum genus) aus, dass das "Zerreissen des Ehebundes" nicht möglich, da in diesem Fall dem "Göttlichen Gesetz" widersprochen wird.

Das Sakrament der Ehe spenden sich die Eheleute selbst. Es ist begründet in der Schöpfungsordnung Gottes, im Mann-und-Frau-Sein als solchem, und ist ein "tiefes Geheimnis" (vgl. {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Ehe |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 5{{#if:32|,32}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Dieses bezieht der heilige Apostel Paulus auf das innige und unauflösliche Eheband als Zeichen und Sinnbild der unauflöslichen Verbindung Christi mit der Kirche <ref>Ansprachen Papst Pius XII. an Neuvermählte. Josef Habbel Verlag Regensburg 1950, S. 142.</ref>

Ehe als Sakrament - Spiritualität

Die Ehe als Sakrament ist Zeichen, Gnadenquelle und Werkzeug der Heiligung. Die Eheleute schenken einander die Gegenwart Christi und die Erlösergnade des Gekreuzigten. Daher schließt die Ehe auch die Last als Heilsweg mit ein und ist ein mystischer Weg zur Heiligung. Im Glauben dürfen die Eheleute empfangen, was Christus ihnen schenken will, um sie zu wandeln und zu heiligen.

Das "tiefe Geheimnis" von dem Paulus spricht, gilt als Sakrament ein Leben lang und meint das bedingungslose Opfer füreinander und das Bemühen, "jederzeit in der Liebe Gottes füreinander dazusein" (vgl. Die Feier der Trauung, Herder Verlag).

Die zu vermählenden Ehegatten, sollen wenigstens drei Tage vor der Hochzeit ihre Sünden beichten und das Heiligste Sakrament des Altares empfangen (KvT, MP 24. Sitzung)

Erlösergnade

Das Kreuz, das Eheleute tragen, ist nicht nur Last, sondern auch Läuterung vom Egoismus. Es braucht Bereitschaft, den Anderen anzunehmen, wie er ist, aber auch sich selbst wandeln zu lassen. Die Liebe muss erst durch das Kreuz weit werden. Liebe heißt nicht „gerne haben wollen“ sondern „gerne schenken wollen“, Hingabe. Wer nicht in Treue dabeibleibt, sondern den leichteren Weg geht, bleibt letztlich in sich selbst und wird diese Wandlung nicht erleben. Daher ist die sog. Lebensabschnittspartnerschaft kein zielführender Weg.

Auch alles was bitter ist, die Nöte und Bedrängnisse, werden Teil des Ehebundes und führen dazu, dass durch das Umeinander-Leiden die Liebe tief und echt wird. Die Eheleute dürfen gerade in schwierigen Zeiten vertrauen: das Kreuz Christi des Erlösers führt letztlich alles zum Guten.

Heilungsgnade

Der Mensch ist gedacht als Bundeswesen, Mann und Frau gemeinsam sind der Mensch. In der Gemeinschaft von Mann und Frau wird der Mensch erst ganz. Jesus möchte der Schöpfung Heilung schenken, und so werden die Eheleute aneinander ganz, sind einander Geburtshelfer in der Ganzheit. Die Eheleute sind einander aufgegeben, um einander den Dienst der Heilung und Liebe zu erweisen, einander hervorzulieben, einander Ermutigung und Rückhalt zu sein.

Eheleute, die ganz in Gottes Gnade verwurzelt sind, können einander Liebe schenken ohne Vorleistung, ohne dass der Partner sich diese Liebe verdienen muss. Sie dürfen einander Sonne der Liebe sein – in der Kraft Jesu – und bereit sein, stets einen neuen Anfang zu machen.

Ehe und Elternschaft

Die Liebe der Eheleute schenkt sich weiter in den Kindern. Eine Liebe, die die Fruchtbarkeit von vornherein ausschließt, ist nicht wirklich bereit zur Hingabe. Kinder sind Teilhabe am Schöpfungswerk Gottes.

Jede Liebe enthält auch eine Elternschaft des Seins. So hat das Sakrament der Ehe kirchliche Dimension.

Ehe als Abbild der Gemeinschaft in Gott

Auf alle Menschen (Eheleute, Ledige, Zölibatäre) wartet einmal der endgültige Bund der Liebe, der sich in der Ehe und in der Eucharistie vorbereitet, und für den die Ehe hier auf Erden Vorausbild ist. Es wird erfüllte Liebe sein, Himmlische Hochzeit, Ganzhingabe, ewiges Ineinanderfließen, Verströmen. Dieser Bund mit Gott und untereinander wird einmal die unendliche Wirklichkeit für jeden sein. Die Erfüllung wird alles, was wir ahnen, bei weitem übersteigen.

Ehe als Sakrament – rechtliche Voraussetzungen

Papst Pius X. verwies in seinem Kompendium der christlichen Lehre darauf, dass es zwischen Christen keine wirkliche Ehe geben könne, die nicht Sakrament ist.

Für eine sakramentale Ehe müssen die Brautleute getauft und sollten wenn möglich auch gefirmt sein. Die Kirche wünscht ausdrücklich die Vorbereitung durch eine gültige Beichte. (Eine im Zustand der Todsünde geschlossene Ehe ist zwar als Ehe gültig, jedoch sakrilegisch geschlossen und entbehrt daher der Gnade). Um der Verbundenheit in Christus willen empfiehlt es sich, die Ehe im Rahmen einer Heiligen Messe zu schließen und die heilige Kommunion gemeinsam zu empfangen. Eine Ehe unter Nicht-Getauften ist als Naturrechts-Ehe gültig, aber nicht sakramental.

Die Ehe kommt zustande durch das freie gegenseitige Versprechen (CIC can. 1057 §1) - also frei von Zwängen und nicht durch ein Natur- oder Kirchengesetz gehindert.

Da die Ehe eine Lebensform in der Kirche darstellt, hat die Eheschließung innerhalb der öffentlichen Liturgie der Kirche und in Anwesenheit von Zeugen stattzufinden.

Eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe ist unauflöslich. Im Falle von "Konsensmängeln" wurde eine Ehe möglicherweise nicht gültig geschlossen. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit einer Auflösung. Das wäre im Einzelfall genau zu prüfen. Ansprechpartner ist in diesem Fall der zuständige Ordinarius.

Ehe mit nicht-christlichen Partnern

Auch Ehen mit nicht-christlichen Partnern sind unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien gestattet. So weist die Kirche darauf hin, dass z.B. für die Trauung mit einem muslimischen Partner die Aussagen des 2. Vatikanischen Konzils zu beachten sind (vgl. Mischehe).

Auch Ehen mit einem Partner, der nicht an Gott glaubt, sind möglich.

Unterscheidungen bezüglich des Ehe-Standes

Man kann bezüglich des Ehe-Standes unterscheiden:

Die Feier der Trauung

Siehe: Die Feier der Trauung

Als äußeres Zeichen der Ehe können die Eheleute die vom Zelebranten gesegneten Ringe der Treue tragen.

Lehramtliches zu Ehe, Familie, Leiblichkeit u.ä.

Pius IV.

Pius V.

Leo XIII.

Pius XI.

  • 7. Mai 1923 Sakramentenkongregation: "Regulae servandae" Eheprozesse (AAS 15 [1923] 390-413).
  • 31. Dezember 1930 Enzyklika Casti connubii über die christliche Ehe, in Hinsicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in Familie und Gesellschaft.
  • 1. Juli 1932 Sakramentenkongregation: "In plenariis" Die Aufsicht der Ehegerichte wird geregelt (AAS 24 [1932] 272-274; nochmals veröffentlicht: AAS 28 [1936] 368-370)
  • 10. Juni 1935 Kongregation für die Ostkirche: Instruktion "Quo facilius" über Eheprozesse (AAS 27 [1935] 333-340)
  • 15. August 1936 Sakramentenkongregation: Instruktion "Provida mater" Ehenichtigkeitsverfahren.
  • 8. Dezember 1938 Motu proprio "Qua cura" Ehegerichteordnung in Italien (AAS 30 [1938] 410-413).
  • 24. Mai 1939 Ein "Offizium Vigilantiae" wird errichtet. Es hatte die Hauptaufgabe die Ehegerichtsurteile zu prüfen.

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Die Feier der Trauung. (Zweite deutsche Auflage 1992).

Benedikt XVI.

Franziskus

Literatur


Schriften von Josef Beeking über Ehe und Familie (siehe dort)

siehe: Natürliche Empfängnisregelung, Theologie des Leibes, Sexualität, Kathtreff (Katholische Heiratsvermittlung), Abtreibung, Erziehung, Mischehe (Interkonfessionelle Ehe und Interreligiöse Ehe), Bernulf von Utrecht (Patron gegen Unfruchtbarkeit). Schwangerschaftskonfliktberatung, Künstliche Befruchtung, Initiative Familienschutz.

Weblinks

Anmerkungen

<references />