Sakramentalien: Unterschied zwischen den Versionen
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− | '''Sakramentalien''' sind Dinge oder Handlungen, deren sich die [[Kirche]] in einer gewissen Nachahmung der [[Sakrament]]e zu bedienen pflegt, um dadurch auf ihre [[Fürbitte]] hin vor allem geistliche Wirkungen zu erlangen und den Segen [[Gott]]es auf Personen, Orte und Sachen herabzurufen. | + | '''Sakramentalien''' sind Dinge oder Handlungen, deren sich die [[Kirche]] in einer gewissen Nachahmung der [[Sakrament]]e zu bedienen pflegt, um dadurch auf ihre [[Fürbitte]] hin vor allem geistliche Wirkungen zu erlangen und den Segen [[Gott]]es auf Personen, Orte und Sachen herabzurufen. Sie schützen vor den Nachstellungen des [[Teufel]]s. |
− | Die sieben [[Sakrament]]e wurden von [[Jesus Christus]] eingesetzt, die Sakramentalien von der [[Kirche]]. | + | Die sieben [[Sakrament]]e wurden von [[Jesus Christus]] eingesetzt, die Sakramentalien von der [[Kirche]]. Im Unterschied zu den Sakramenten, die "[[ex opere operato|kraft ihres Vollzuges]]" wirken, beruht der Segen der Sakramentalien auf der Grundlage des Weihegebets der Kirche und dem [[Glauben]] und [[Vertrauen]] des einzelnen [[Christ]]en, des Spenders und des Empfängers ("ex opere operantis"). Die Sakramentalien umgeben die Sakramente mit Feierlichkeit, bereiten auf sie vor, wirken mit zur Bewahrung der Sakramentsgnade. |
− | + | Die Kirche ermutigt die Gläubigen dazu, die Sakramentalien zu schätzen und zu verwenden, da sie ein Tun im Sinne der [[Gemeinsames Priestertum|königlich-priesterlichen Grundberufung]] jedes [[Christ]]en sind, aus dem Glauben und in Einheit mit der Kirche das tägliche Leben zu gestalten. | |
− | [[Christus]] hat Brot, Fische und Wein gesegnet | + | [[Christus]] hat Brot, Fische und Wein gesegnet. Er segnete bei der [[Christi Himmelfahrt|Himmelfahrt]] die [[Jünger]], und oft die [[Kind]]er und die Kranken. Er gab den Jüngern die Vollmacht zu weihen und [[Böse Geister]] auszutreiben ([[Exorzismus|Exorzismen]]). |
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*'''[[Weihung]]en''': Man spricht man von einer Weihung oder Weihe, wenn die Personen, Orte oder Gegenstände durch die Segnung dauernd '''für den Dienst Gottes bestimmt''' werden. Gottgeweihtes darf nicht für weltlichen Gebrauch (Profanbereich) verwendet werden. Geweiht werden: | *'''[[Weihung]]en''': Man spricht man von einer Weihung oder Weihe, wenn die Personen, Orte oder Gegenstände durch die Segnung dauernd '''für den Dienst Gottes bestimmt''' werden. Gottgeweihtes darf nicht für weltlichen Gebrauch (Profanbereich) verwendet werden. Geweiht werden: | ||
− | **Weihungen von [[Person]]en: [[Abt]]sweihe, [[Jungfrauenweihe]], [[Weihesakrament#Die niederen Weihen|Niedere Weihen]]. | + | **Weihungen von [[Person]]en: [[Abt]]sweihe, [[Mönch]]sweihe, [[Jungfrauenweihe]], [[Weihesakrament#Die niederen Weihen|Niedere Weihen]], [[König]]s- oder Kaisersalbung. |
** Weihungen von Orten: [[Gotteshäuser]], [[Kapelle]]n, [[Altar|Altäre]] oder [[Friedhof|Friedhöfe]]. | ** Weihungen von Orten: [[Gotteshäuser]], [[Kapelle]]n, [[Altar|Altäre]] oder [[Friedhof|Friedhöfe]]. | ||
− | **Weihungen von Gegenständen: heilige Öle, Taufwasser, [[Kelch]]e und [[Patene]]n, [[Monstranz]]en, [[Ziborium|Ziborien]], | + | **Weihungen von Gegenständen: heilige Öle, Taufwasser, [[Kelch]]e und [[Patene]]n, [[Monstranz]]en, [[Ziborium|Ziborien]], Gewänder wie ein [[Messgewand]], ein [[Amikt]], eine [[Albe]] oder ein [[Zingulum]], [[Glocke]]n, [[Rosenkranz|Rosenkränze]], [[Kreuz]]e, [[Medaille]]n, [[Skapulier]]e, [[Weihwasser]], [[Asche]], Palmen, [[Kerze]]n. |
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Spender von Weihungen ist der [[Kleriker]], der mit der erforderlichen Vollmacht ausgestattet ist. Bei der Vornahme bzw. der Spendung der Sakramentalien sind die von der kirchlichen Autorität gebilligten Riten und Formeln genau einzuhalten. Neue Sakramentalien einführen oder anerkannte verbindlich auslegen, einzelne von ihnen abschaffen oder verändern, kann allein der [[Apostolischer Stuhl|Apostolische Stuhl]]. | Spender von Weihungen ist der [[Kleriker]], der mit der erforderlichen Vollmacht ausgestattet ist. Bei der Vornahme bzw. der Spendung der Sakramentalien sind die von der kirchlichen Autorität gebilligten Riten und Formeln genau einzuhalten. Neue Sakramentalien einführen oder anerkannte verbindlich auslegen, einzelne von ihnen abschaffen oder verändern, kann allein der [[Apostolischer Stuhl|Apostolische Stuhl]]. | ||
− | Segnungen kann, mit Ausnahme der dem [[Papst]] oder den [[Bischöfe]]n vorbehaltenen, jeder [[Priester]] vornehmen. Der [[Diakon]] kann nur jene Segnungen vornehmen, die ihm von Rechts wegen ausdrücklich gestattet werden. Segnungen sind vornehmlich Katholiken zu erteilen; sie können auch [[Katechumene]]n erteilt werden, und, wenn dem nicht ein Verbot der Kirche entgegensteht auch Nichtkatholiken.<ref> [[Codex des kanonischen Rechtes 1983]], [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#TITEL I: SAKRAMENTALIEN|cann. 1166-1172]]; Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960, Sakramentalien, S. 227, (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); [[Basler Katholischer Katechismus (1947)#III. Die Sakramentalien]].</ref> | + | Segnungen kann, mit Ausnahme der dem [[Papst]] oder den [[Bischöfe]]n vorbehaltenen, jeder [[Priester]] vornehmen. Der [[Diakon]] kann nur jene Segnungen vornehmen, die ihm von Rechts wegen ausdrücklich gestattet werden. Segnungen sind vornehmlich Katholiken zu erteilen; sie können auch [[Katechumene]]n erteilt werden, und, wenn dem nicht ein Verbot der Kirche entgegensteht auch Nichtkatholiken.<ref> [[Codex des kanonischen Rechtes 1983]], [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#TITEL I: SAKRAMENTALIEN|cann. 1166-1172]]; Bernhard Brinkmann: Katholisches Hand[[lexikon]], [[Butzon & Bercker Verlag]] Kevelaer 1960, Sakramentalien, S. 227, (2. Auflage; [[Imprimatur]] N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); [[Basler Katholischer Katechismus (1947)#III. Die Sakramentalien]]; E. Krebs in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]] 1. Auflage, Band IX, Artikel: Sakramentalien, Sp. 90.</ref> |
==Weblinks== | ==Weblinks== |
Version vom 5. November 2020, 20:53 Uhr
Die Sakramente |
Ursprung der Sakramente |
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Die sieben Sakramente |
Sakramentalien |
Sakramentalien sind Dinge oder Handlungen, deren sich die Kirche in einer gewissen Nachahmung der Sakramente zu bedienen pflegt, um dadurch auf ihre Fürbitte hin vor allem geistliche Wirkungen zu erlangen und den Segen Gottes auf Personen, Orte und Sachen herabzurufen. Sie schützen vor den Nachstellungen des Teufels.
Die sieben Sakramente wurden von Jesus Christus eingesetzt, die Sakramentalien von der Kirche. Im Unterschied zu den Sakramenten, die "kraft ihres Vollzuges" wirken, beruht der Segen der Sakramentalien auf der Grundlage des Weihegebets der Kirche und dem Glauben und Vertrauen des einzelnen Christen, des Spenders und des Empfängers ("ex opere operantis"). Die Sakramentalien umgeben die Sakramente mit Feierlichkeit, bereiten auf sie vor, wirken mit zur Bewahrung der Sakramentsgnade.
Die Kirche ermutigt die Gläubigen dazu, die Sakramentalien zu schätzen und zu verwenden, da sie ein Tun im Sinne der königlich-priesterlichen Grundberufung jedes Christen sind, aus dem Glauben und in Einheit mit der Kirche das tägliche Leben zu gestalten.
Christus hat Brot, Fische und Wein gesegnet. Er segnete bei der Himmelfahrt die Jünger, und oft die Kinder und die Kranken. Er gab den Jüngern die Vollmacht zu weihen und Böse Geister auszutreiben (Exorzismen).
Man unterscheidet:
- Weihungen: Man spricht man von einer Weihung oder Weihe, wenn die Personen, Orte oder Gegenstände durch die Segnung dauernd für den Dienst Gottes bestimmt werden. Gottgeweihtes darf nicht für weltlichen Gebrauch (Profanbereich) verwendet werden. Geweiht werden:
- Weihungen von Personen: Abtsweihe, Mönchsweihe, Jungfrauenweihe, Niedere Weihen, Königs- oder Kaisersalbung.
- Weihungen von Orten: Gotteshäuser, Kapellen, Altäre oder Friedhöfe.
- Weihungen von Gegenständen: heilige Öle, Taufwasser, Kelche und Patenen, Monstranzen, Ziborien, Gewänder wie ein Messgewand, ein Amikt, eine Albe oder ein Zingulum, Glocken, Rosenkränze, Kreuze, Medaillen, Skapuliere, Weihwasser, Asche, Palmen, Kerzen.
- Segnungen: Gesegnetes darf und soll für weltlichen Gebrauch verwendet werden.
- Segnungen von Personen: z.B. im Gotteshaus mit dem Allerheiligsten, am Schluss der heiligen Messe, Krankensegen, Blasiussegen, Brautsegen, Muttersegen.
- Segnungen von Orten: Wohn- und Schulhäuser, Ställe, Felder und Berge oder der Wettersegen.
- Segnungen von Sachen: Früchte (Erntedank), Brot (Agatha-Fest - 5. Februar), Wein (Johanneswein am 17. Dezember), Salz und Kreide (Dreikönig am 6. Januar), Kräuter (Mariä Himmelfahrt 15. August), Arzneien, verschiedenste Geräte, Fahrzeuge, Tiere, Kerzen, Kreuze.
Heilige Sachen, die durch Weihung oder Segnung für den Gottesdienst bestimmt sind, sind ehrfürchtig zu behandeln und dürfen nicht zu profanem oder ihnen fremdem Gebrauch verwendet werden, selbst dann nicht, wenn sie Eigentum von Privatpersonen sind.
Spender
Spender von Weihungen ist der Kleriker, der mit der erforderlichen Vollmacht ausgestattet ist. Bei der Vornahme bzw. der Spendung der Sakramentalien sind die von der kirchlichen Autorität gebilligten Riten und Formeln genau einzuhalten. Neue Sakramentalien einführen oder anerkannte verbindlich auslegen, einzelne von ihnen abschaffen oder verändern, kann allein der Apostolische Stuhl.
Segnungen kann, mit Ausnahme der dem Papst oder den Bischöfen vorbehaltenen, jeder Priester vornehmen. Der Diakon kann nur jene Segnungen vornehmen, die ihm von Rechts wegen ausdrücklich gestattet werden. Segnungen sind vornehmlich Katholiken zu erteilen; sie können auch Katechumenen erteilt werden, und, wenn dem nicht ein Verbot der Kirche entgegensteht auch Nichtkatholiken.<ref> Codex des kanonischen Rechtes 1983, cann. 1166-1172; Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, Sakramentalien, S. 227, (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); Basler Katholischer Katechismus (1947)#III. Die Sakramentalien; E. Krebs in: Lexikon für Theologie und Kirche 1. Auflage, Band IX, Artikel: Sakramentalien, Sp. 90.</ref>
Weblinks
- {{#if:35058 | {{#if: | "Sakramente und Sakramentalien", Teil 1, 2{{#if: |, 3{{#if: |, 4{{#if: |, 5{{#if: |, 6{{#if: |, 7{{#if: |, 8 }} }} }} }} }} }} | Sakramente und Sakramentalien }} {{#if:Karl Wallner|- Karl Wallner }} {{#if:|- {{{Kanal}}} }} {{#if:26. Juni 2014| (Kathtube am 26. Juni 2014) }} {{#if:1:00:53 Min.| (Länge: 1:00:53 Min.) }} |
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Anmerkungen
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