Sklaverei: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. August 2013, 10:34 Uhr
Sklaverei ist der Zustand, indem Menschen als Eigentum anderer behandelt werden. Sie widerspricht der Würde des Menschen als Person. Darum fordert die Verwirklichung der christlichen Moral jegliche Abschaffung der Sklaverei.
Hauptgründe für die Sklaverei waren nach altem Völkerrecht Gefangennahme im gerechten Krieg, Strafurteil und Geburt aus Sklavenehe.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Formen von Sklaverei
- 2 Erklärung zur Sklaverei
- 3 Sklaverei in der Zeit des Alten Testamentes
- 4 Sklaverei in der Zeit des Neuen Testamentes
- 5 Sklaverei im Mittelalter
- 6 Sklaverei nach der Entdeckung der "Neuen Welt" und in der Neuzeit
- 7 Sklaverei in der Gegenwart
- 8 Sklaverei und Sünde
- 9 Terminologie der Heiligen Schrift
- 10 Päpstliche Schreiben
- 11 Weblinks
- 12 Anmerkungen
Formen von Sklaverei
a) Unter Sklaven im engeren Sinn versteht man juristisch Menschen, die ihrer persönlichen Freiheit beraubt sind, als Sache behandelt werden und im Eigentum eines andern stehen, oder kurz die als rechtlos und als Eigentum angesehenen Personen. Bei der Sklaverei gab es das Recht, Sklaven zu erwerben, zu verkaufen, zu mieten, zu vermieten, zu verschenken und zu vererben. Kindersoldaten, die gegen ihren Willen zum Militärdienst gezwungen werden, zählen im 21. Jahrhundert dazu.
b) Sklaven im weiten Sinn sind solche, deren Personencharakter vom Recht nur in wesentlichen Punkten eingeschränkt ist, so dass ein anderer über ihre Person wie über sein Eigentum in gewissen Grenzen verfügt. Man spricht dabei von Leibeigenschaft. Leibeigene waren keine handelsübliche Ware wie der Sklave im engen Sinne. Der Leibeigene war zu Frontdiensten verpflichtet und durfte nicht vom Gutshof des Leibherrn wegziehen. Sie durften nur mit Genehmigung des Herrn heiraten und unterlagen seiner Gerichtsbarkeit. Es gibt noch Leibeigene z.B. in Mauretanien oder dem Sudan.
c) Sklaverei im engeren und weiteren Sinn wird auch, wenn vom öffentlichen Recht anerkannt, offene Sklaverei genannt. Die Sklavengesetze regelten die privat- und strafrechtlichen Gesichtspunkte der Sklavenhaltung und des Sklavenhandels; darüber hinaus bestimmten sie auch, welche Rechte den Sklaven zugestanden wurden. In vielen Sklaven haltenden Staatswesen behielten Sklaven eine gewisse Rechtsfähigkeit und konnten z. B. die Gerichte anrufen oder Eigentum erwirtschaften, das es ihnen eventuell erlaubte, durch Selbstkauf die Freiheit zu erlangen.
d) Im Gegensatz zur offenen gibt es die verkappte Sklaverei, tatsächliche Sklaverei, die oft gar nicht als solche erkennbar ist, z. B. Zwangsarbeit in den Kolonialländern, in autoritären Staaten (Kommunismus wie die Volksrepublik China, das Millionen ihrer Bürger als Arbeitssklaven in Lagern ausbeutet<ref>Die Volksrepublik China unterhält heute das größte Zwangsarbeitslagersystem der Welt. Zum sogenannten „Laogai“-Komplex gehören rund 1.000 Lager. Nach Angaben der IGFM zwingen die chinesischen Behörden nach verschiedenen Schätzungen zwischen drei und sieben Millionen Menschen darin zur Zwangsarbeit – sieben Tage die Woche, zum Teil bis zu 18 Stunden am Tag. Folter und Gewalt, ungenügende Versorgung mit Wasser und Nahrungsmitteln, Schlafentzug und die Verweigerung medizinischer Versorgung gehören zum Alltag vieler Gefangener. Oder der Gulag von 1918-1956: Er bezeichnet ein umfassendes Repressionssystem in der Sowjetunion. Es bestand aus Zwangsarbeitslagern, Straflagern, Gefängnissen und Verbannungsorten. Sie dienten der Unterdrückung politischer Gegner, der Ausbeutung durch Zwangsarbeit und der Internierung von Kriegsgefangenen. Das Lagersystem stellte ein wesentliches Element der stalinschen Herrschaft dar.</ref>), Schuldknechtschaft (n Südamerika), bei der ein Schuldner seine Arbeitskraft zur Tilgung von Schulden, oft durch die Umstände gezwungenermaßen und auf unabsehbare Dauer, verpfändet. Arbeitsverhältnisse der wirtschaftlich Abhängigen, der "Lohnsklaven" im ungehemmten kapitalistischen Wirtschaftssystem. Eine Form dieser Abhängigkeit ist die Kinderarbeit und Zwangsprostitution.
e) Unterschieden werden muss auch zwischen lebenslangen und temporären Formen der Sklaverei.
Erklärung zur Sklaverei
Die menschliche Person darf nie als Sache aufgefasst und behandelt werden. Wo es doch geschieht, tatsächlich oder rechtlich, da bedeutet diese Missachtung der von Gott dem Menschen verliehenen freien Selbstbestimmung, daher eine schwere Verletzung der christlichen Gerechtigkeit und Nächstenliebe. Darum fordert die Verwirklichung der christlichen Moral die Abschaffung der Sklaverei als gesellschaftlich-wirtschaftliche Erscheinung. Als innere Haltung von Mensch zu Mensch kann die Sklaverei selbst bei Fortbestand der äußeren gesellschaftlich, rechtlich und wirtschaftlich Formen ohne weiteres durch die christliche Haltung der Nächstenliebe (vgl. Josephina Bakhita) ersetzt werden. Die Abschaffung der rechtlichen und wirtschaftlichen äußeren Formen der Sklaverei aber verlangt, dass die Gesellschaftsverfassung weitgreifend umgestellt werde. Dies kann nur durch grundlegende politische Tätigkeit bewirkt werden. Die Kirche vermag bloß mittelbar diese Tätigkeit anzubahnen, zu unterstützen und zu fördern durch die rechte Sinngebung und Ideegestaltung des sozialen Lebens. Darum hat die Kirche die Sklaverei als Rechtsinstitut nicht direkt bekämpft und als Rechtskirche unter Anerkennung bestehender Rechtsverhältnisse die Sklaverei vorab in ihren milderen Formen als das mindere Übel geduldet.
Ursprünglich wohl bedeutete die Versklavung der unterlegenen Stammesfremden einen Fortschritt der Menschlichkeit und der wirtschaftlich Zweckmäßigkeit gegenüber dem Kannibalismus, der die Unterlegenen einfach getötet, den Göttern geopfert und verzehrt hatte. Durch Erbeutung oder Kauf solcher rechtloser Knechte und Mägde erhielt die eigene Wirtschaft Zuwachs an Arbeitskräften. Kriegs- und Beutezüge der höherstehenden Hirten- und Ackerbaustämme gegen die schwächeren, weniger gut organisierten und geringer befähigten Stämme und Rassen bildeten die hierfür. Die Versklavung nahm immer mehr zu durch Unterjochung fremder Völker, durch Kriegsgefangenschaft, durch Menschenraub auf Sklavenjagden, auch durch Straf- und Schuldgesetze. In späterer Zeit war es hauptsächlich der Sklavenhandel und die Sklavenzüchterei. Der Sklave wurde als Betriebskapital Wert- und Spekulationsobjekt und damit Handelsware, zum Massenartikel, der durch ein System von Verkehrseinrichtungen und Märkten als Mitteln für einen geregelten Absatz reichen Gewinn einbrachte. Als Produktionsmittel waren die Sklaven so unentbehrlich geworden, dass Sein oder Nichtsein der landwirtschaftlich und industriellen Betriebe von der Einrichtung der Sklaverei ganz abhing. Dies galt nicht nur von der eigentlichen Sklaverei im strengen Sinn, sondern auch von den milderen Formen der Leibeigenschaft.
Sklaverei in der Zeit des Alten Testamentes
Im alten Orient war das Los der Sklaven besser als etwa bei den Römern, dort wiederum bei den Israeliten günstiger als bei den BabyIoniern, Assyrern und Hethitern. Das mosaische Gesetz kannte Sklaven mit Aberkennung der Menschenrechte nicht; es verfügte zu Gunsten der Sklaven: Verbot der Grausamkeit (Ex 21,20 f 26 f), Teilnahme an der Festtagsruhe (Ex 20, 10), Bestimmungen über die Ehen der Sklaven (Ex 21,3-11), Entlassung Einheimischer im Sabbatjahr (Ex 21, 2- 6; Dt 15, 12 bis 18). Das Gesetz unterschied zwischen volksfremden und israelitischen Sklaven. Nur jene waren Sklaven im eigentlichen Sinn und in der Regel lebenslänglich (Lv 25, 46). Von der Sklaverei war die Hörigkeit verschieden, in die sich ein Armer freiwillig begab; sie endete im Jubeljahr (Lv 25, 39-43). Im römischen Reich war die Sklaverei (Haus-, Handwerks-, Ackerbausklaven) die Grundlage der ganzen Wirtschaft. Sie bildete die Voraussetzung des antiken Kapitalismus. Erst als in der Spätantike die Rückentwicklung vom Kapitalismus zur Haus- und Naturalwirtschaft erfolgte, verschwand auch mehr und mehr die Masse der Luxus- und Industriesklaven.
Aristoteles rechnete mit der Sklaverei als bestehender Institution. Er erklärte sie als Naturgesetz, da diejenigen, die nur z. Handarbeit geeignet seien, durch die Natur zum Dienst bestimmt seien (1 Polit. 5).
Sklaverei in der Zeit des Neuen Testamentes
Im Neuen Testament ist nach Gal 3, 28; Kol 3, 11; 1 Kor 12,1-31; 1 Tim 6,1-2 für den Christen kein Unterschied zwischen Sklaven und Freien durch die Zugehörigkeit zu Christus. Im Hinblick auf die himmlische Berufung ist dem Apostel der irdische Sklavenstand eine Nebensache. ,Denn wer als Sklave im Herrn berufen wurde, ist ein Freigelassener des Herrn, so wie jener, der als Freier berufen ward, Sklave Christi ist" (1 Kor7, 22). Der Christ ist von der Sklaverei des Teufels befreit. Paulus nimmt den zeitgenössischen Unterschied zwischen Freien und Sklaven als irdische Gegebenheit und erkennt die Rechte der Herren auf den Dienst ihrer Sklaven als zu recht bestehend an (Phm 13 f). Er gemahnt die Herren wie die Sklaven an ihre natürlichen Pflichten (Eph 6, 5 -8; Kol 3, 22-24; Tit 2, 9 f; vgl. auch 1 Petr 2,18). Das junge Christentum hat zum ersten Mal nachdrücklich Wert und Würde auch des Sklaven betont, in der christlichen Gemeinschaft diesen als Bruder begrüßt und bezüglich der ewigen Ziele seinem Herrn gleichberechtigt. An eine Abschaffung der in die wirtschaftliche Struktur des römischen Reiches tief verflochtenen Sklaverei hat es zunächst nicht gedacht; ihm erschien überdies der Unterschied zwischen Freien und Sklaven besonders infolge seiner eschatologischen Einstellung nach den Worten des Apostels unwichtig.
Sklaverei im Mittelalter
Die Formen der Sklaverei wurden milder. Langsam bildeten sich die mittelalterlich Formen der Hörigkeit und Leibeigenschaft in den nordischen Ländern heraus. Der Einfluss des Christentums zeigte sich vom 7.-9. Jahrhundert in zahlreichen Freilassungen von Sklaven durch Klöster und Geistliche. Zuerst duldeten griechische Klöster durch ausdrückliches Statut keine Sklaven auf ihren Gütern. Theodor von Canterbury brachte diesen Brauch auch ins Abendland. Im 9. Jahrhundert wirkte besonders Benedikt von Aniane für Freilassung aller Klostersklaven. Um dieselbe Zeit machten in der griechischen Kirche Platon und Theodor von Studion den Grundsatz immer allgemeiner, dass ein Kloster keine Sklaven haben dürfe. Im Abendland häuften sich die Freilassungen aus kirchlichem Besitz so, dass die Synoden von Sevilla 590 und Toledo 633 die Erlaubnis dazu einschränkten; Kirchensklaven durften nur dann freigelassen werden, wenn der Bischof einen Sklaven als Ersatz oder eine andere Vermögenszuwendung an die Kirche gab. Zahlreiche Unfreie wurden Mönche, Priester und Bischöfe, was viel zur Milderung des Sklavenloses beitrug. Angesichts des großen Zudranges zu den Klöstern und Weihen erließen die Synoden Verbote, Sklaven zu ordinieren und zu Mönchen zu machen ohne Erlaubnis ihrer Herren. Nach Karl des Großen Aufforderung 789, sollten Kirchensklaven freigelassen werden, ehe sie ordiniert würden. Ferner half die Kirche den Sklaven durch das Verbot, sie an Sonn- und Festtagen zur Arbeit anzuhalten. Weiterhin verwandte sie sich für die Einschränkung des gewerbsmäßigen Sklavenhandels, der meist in den Händen der Juden, später auch der Araber lag. Die Synoden von Mâcon 583, von Rom 743, von Eaux 845 usw. verordneten z. B., dass kein christlicher Sklave an Heiden und Juden verkauft werden dürfe. Der Loskauf der Christensklaven aus den Händen der Juden und Mohammedaner wurde begünstigt. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts entstanden hierfür sogar die Orden der Trinitarier und Mercedarier. Im allgemeinen erlosch der gewerbsmäßige Sklavenhandel im fränkischen Reich gegen Ende des 10., in Britannien im 12., in Skandinavien im 13. Jahrhundert; in den Mittelmeerländern, die mit dem Orient Handel trieben, blühte er weiter.
Thomas von Aquin rechnete wie Aristoteles mit der Sklaverei als bestehender Institution. Thomas erklärte, der Natur nach seien alle gleich, aber nach Völkerremt einige wegen eines Nutzens der Sklaverei unterworfen (S. th. 2 II q. 57 a. 3 ad 2). Er zeigte aber auch die naturremtlichen Grenzen der Sklaverei, die sich auf körperliche Leistungen, nicht aber auf die Seele beziehe und die persönlichen Rechte des Unterhaltes und der [Ehe]] nicht einschließe (2 II q. 104 a. 5 c u. 6 ad 2).
Sklaverei nach der Entdeckung der "Neuen Welt" und in der Neuzeit
Gewaltig schwoll dann der gewerbsmäßige Sklavenhandel nach der Entdeckung der Neuen Welt an. Die Portugiesen und Spanier machten mit Erlaubnis der Päpste Nikolaus V. 1452 und Alexander VI. 1493 die Eingeborenen der entdeckten Länder zu Sklaven. Bartolomé de Las Casas bestritt mit vielen andern die Berechtigung zur gewaltsamen Besetzung und deshalb jeglicher Sklaverei, sah es jedoch als das geringere Übel die Einführung von Negersklaven, an Stelle der wegen Schwächlichkeit nicht widerstandsfähigen Indianer. Seit 1517 erteilte Karl V. den flämischen Schiffen das Privileg, die Einführung von Negersklaven durchzuführen. Der Sklavenhandel, den bald alle seefahrenden Nationen trieben, überstieg in kürzester Zeit den in der Antike und im Orient. Der ,schwarze Elfenbeinhandel" verfrachtete in 3,5 Jahrhunderten 30 Millionen Neger nach Amerika; ebenso viele gingen an den Sklavenjagden und Transporten zu Grunde. Die Kirche hatte gegen dieses Verbrechen wenig Erfolg, obschon bereits Paul III. durch eine feierliche Bulle vom 2. Juni 1537 die Sklaverei verurteilte und verbot. 1542 verbot die spanische Krone für Spanisch-Amerika und 1570 (endgültig 1758) die portugiesische Krone für Brasilien unter dem Einfluss der Katholischen Kirche die Versklavung der Indianer. Hauptsächlich durch das Bemühen der Missionare wandten sich Pius V. Klemens VIII., Urban VIII. (1639) und Benedikt XIV. (1741) gegen die Sklaverei. Die Jesuiten gaben in Paraguay das Beispiel einer sklavenlosen Kolonialwirtschaft. Seit der Aufklärung erkannte man allgemein, dass die Gründe nicht ausreichten, daher wurde die Sklaverei als unmoralisch verurteilt. Erfolg hatte die Bewegung gegen die Neger-Sklaverei und gegen die offene Sklaverei überhaupt langsam erst seit dem 18. Jahrhundert, zunächst in England. 1718 veröffentlichte der Quäker W. Burling die erste Schrift gegen die Sklaverei. Der Quäker William Penn trat an seine Seite. In dem von ihm gegründeten Staat Pennsylvanien wurde zuerst die Sklaverei abgeschafft, ebenso in den andern Quäkerkolonien. Die Frage der Abolition (Verbot des Sklavenhandels) und der Emanzipation (wirkliche Loslösung der schon vorhandenen Sklaven) beschäftigte die 2. Hälfte des 18. und das ganze 19. Jahrhunderts und zeitigte eine Reihe zwischenstaatlicher Abmachungen. Die englische Abolitionsakte vom 1807 bildet einen Markstein im Abbau der Sklaverei; der Sieg der Nord- gegen die Südstaaten im Bürgerkrieg schaffte 1865 die Sklaverei für Nordamerika ab. Die großen Staaten Südamerikas folgten in der Sklavenemanzipation langsam nach. In der Folge bis in die Neuzeit herein richteten sich die politischen Bestrebungen hauptsächlich gegen die Sklaverei in den vorwiegend mohammedanischen Staaten Afrikas und Asiens. Unter dem Druck der Mächte wurde 1876 die Sklaverei in der Türkei abgeschafft. Seit 1879 führte Kardinal Charles Martial Allemand Lavigerie, von Leo XIII. 1888 wirksam unterstützt, einen verdienstvollen Feldzug, so dass sich die Mächte auf dem Brüsseler Antisklavereikongress 1889/90 einigten, den Sklavenhandel durch staatlich Gesetze wirksam zu bekämpfen. Die Berliner Kongo-Akte 1885, von 13 europäischen Nationen und den USA unterzeichnet, verbot den Sklavenhandel. Mehr und mehr wurde die offene Sklaverei unter dem Druck der Weltmeinung durch internationale Vereinbarungen zurückgedrängt, 1926 unter Führung des Völkerbundes (Anti-Sklaverei-Konvention des Völkerbundes 15. September 1926).
Sklaverei in der Gegenwart
Ein ständiges Komitee des Völkerbundes von sieben Experten hatte die Frage von 1932-38 zu bearbeiten. Immerhin musste dieser Sachverständigenausschuss feststellen, dass damals noch, selbst in Verwaltungsgebieten europäischer Mächte, 5-6 Millionen Menschen rechtliches Eigentum von andern sind, die deshalb offenen oder versteckten Sklavenhandel trieben, nicht nur in Abessinien (durch Italien abgeschafft), sondern auch in der französischen Sahara, in großen Teilen Arabiens, im Hinterland von Aden, am Persischen Golf, in einzelnen in den Fürstentümern und in weiten Gegenden Chinas. 1930 wurde auch die private Zwangsarbeit eingeschlossen und die staatliche eingeschränkt. 1946 übernahmen die Vereinten Nationen die Sorge des Völkerbundes. Das Verbot der Sklaverei wurde in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (10. Dezember 1948) in Art. 4 aufgenommen. 1950 stellte man noch 500 000 Sklaven in Arabien fest. Die Völkerbundskonvention, deren klassische Definition Sklaverei mit Eigentumsrechten an einer Person verbindet, wurde durch ein Zusatzprotokoll (7. Dezember 1953) von den Vereinigten Nationen übernommen (1956 mit einem Komitee von vier Experten) und schließlich durch einen Zusatz (7. September 1956) präzisiert, in dem auch der Sklaverei ähnliche Zustände einbezogen werden. Dazu zählen: Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Frauenhandel (speziell im Sinn von Zwangsverheiratung und Zwangsprostitution) und ausbeutende Kinderarbeit. Nicht darunter fällt Zwangsarbeit, soweit sie von Gerichten verhängt ist. Der Tatbestand der Kinderarbeit verweist auf die Schwierigkeit der Zuordnung, die allerdings im Fall von Kindersoldaten, die gegen ihren Willen zum Militärdienst gezwungen werden, eindeutig ist. Trotz ihres illegalen Status ist Sklaverei millionenfach existent und betrifft vor allem Kinder und Frauen (regionale Brennpunkte: Sudan, Uganda, Mauretanien, Arabische Halbinsel, Indien, Pakistan, Myanmar, Thailand und Nordost-Brasilien.
1963 wurde die Sklaverei auch in Saudi-Arabien abgeschasfft. Das Zweite Vatikanische Konzil verurteilt die Sklaverei in der Pastoralen Konstitution Gaudium et spes vom 7. Dezember 1965 in einem Artikel und gibt die Begründung der Würde des Menschen in einem Zweiten (vgl. Nr. 27: Die Achtung vor der menschlichen Person; Nr. 29).
Sklaverei in Europa
Der Geschäftsführer des katholischen Lateinamerika-Hilfswerks Adveniat, Bernd Klaschka sagte Mitte 2013,<ref>Kirche: Politik verharmlost Menschenhandel Kath.net am 1 Juni 2013</ref> dass in Europa mindestens 800.000 Menschen, die als Prostituierte, Zwangsarbeiter, Bettelkinder, Straßenkriminelle, Hausangestellte oder Organ-«Spender» lebten. Laut "Bund Deutscher Kriminalbeamter" ist die Zahl der Opfer des Menschenhandels zwischen 2008 bis 2010 in der EU um 50 Prozent auf 9.528 Betroffene gestiegen. Das Dunkelfeld werde von den Vereinten Nationen für Europa mit 880.000 Personen angegeben. In vielen Herkunftsländern werden die Frauen mit falschen Versprechungen nach Westeuropa gelockt oder verschleppt.
Sklaverei in Deutschland
In Deutschland ist seit dem Jahre 2002 ein "Prostitutionsgesetz"<ref>Das Gesetz wurde am 20. Dezember 2001 verkündet und ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft</ref> in kraft, das Prostituierte rechtlich und sozial absichern sollte. Deutschland wurde jedoch dadurch zu einer Drehscheibe moderner Sklaverei. Die Legalisierung der Prostitution hat Menschenhandel Tür und Tor geöffnet. Ein Experte geht davon aus, dass neun von zehn Frauen zur Prostitution gezwungen werden.<ref>Deutschland ist eine Drehscheibe moderner Sklaverei Kath.net am 3. Juni 2013</ref> Vertreter von Kommunen, Polizei, Sozialarbeit, Migranten und Kirchen forderten, dass dieses dringend geändert oder abgeschafft werden sollte. Für die Ermittlungsbehörden sei eine Kontrolle des Milieus fast unmöglich geworden und habe die Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und Menschenhandel enorm erschwert.<ref>Deutsches Prostitutionsgesetz begünstigt Menschenhandel Kath.net am 18. Juli 2012</ref>
Sklaverei und Sünde
Israel, das von Gott aus der Sklaverei befreit worden war, fiel dahin zurück, wenn es treulos wurde (Ri 3, 7 f ; Neh 9,35 f). Auf diese Weise hat es gelernt, dass zwischen Sünde und Sklaverei ein Zusammenhang besteht, und verstanden, wie notwendig es dafür war, von seiner Schuld befreit zu werden (Ps 130; Ps 141, 3 f). Das Neue Testament deckt diese tiefste Not noch viel eindeutiger auf. Seit durch Adam die Sünde in die Welt gekommen ist, sind ihr alle Menschen innerlich versklavt und unterliegen im selben Maße der Furcht vor dem Tode, ihrem unvermeidlichen Sold (Röm 5, 12 ... ; 7, 13-24; Hebr 2, 14f). "Wer die Sünde tut, ist Sklave der Sünde" (Joh 8, 34). Die Sünder sind unverständig und ungehorsam; sie gehen in die Irre, sind Sklaven aller möglichen Begierden und Leidenschaften, leben in Bosheit und Neid, sind verhasst und hassen einander (vgl. Tit 3, 3).
Christus allein war imstande, die Sünde zu brechen, denn über ihn hatte der Fürst dieser Welt keine Macht (Joh 14, 30). Er ist gekommen, um die Sünder zu erlösen (Joh 8, 36). Um ihre Sklaverei zu brechen, hat er selbst die Daseinsweise eines Sklaven auf sich genommen (Phil 2, 7), ein Fleisch, das dem der Sünde glich (Röm 8, 3), und ist gehorsam geworden bis zum Tode am Kreuze (Phil 2, 8). Als Erlöser kaufte Christus uns von der alten Sklaverei los mit seinem unschuldigen und kostbaren Blut (vgl. 1 Petr 1,19) und reinigt “uns von jeder Sünde” (1 Joh 1,7). Er hat sich zum Knecht gemacht, nicht nur zum Knecht Gottes, sondern auch der Menschen, die er auf diese Weise erlöst hat (Mt 20, 28 par.; vgl. Joh 13, 1-17). Trotzdem die Getauften aber allen gegenüber frei sind, machen sie sich doch zu Knechten und Sklaven aller, dem Beispiele ihres Herrn getreu (vgl. 1 Kor 9, 19; Mt 20, 26-27 par.; Joh 13, 14ff).
In einem viel höheren Sinne noch, als die aus der Knechtschaft Ägyptens befreiten Hebräer sind also die Getauften zu Freigelassenen des Herrn geworden, oder - wenn man lieber will - zu Sklaven Gottes und der Gerechtigkeit (1 Kor 7, 22f; vgl. Lv 25,55). "Wenn ihr euch als Sklaven zum Gehorsam verpflichtet, dann seid ihr Sklaven dessen, dem ihr gehorchen müsst; ihr seid entweder Sklaven der Sünde, die zum Tod führt, oder des Gehorsams, der zur Gerechtigkeit führt. Gott aber sei Dank; denn ihr wart Sklaven der Sünde, seid jedoch von Herzen der Lehre gehorsam geworden, an die ihr übergeben wurdet (Röm 6,16-17). Jetzt, da ihr aus der Macht der Sünde befreit und zu Sklaven Gottes geworden seid, habt ihr einen Gewinn, der zu eurer Heiligung führt und das ewige Leben bringt (Röm 6, 22). Denn der Lohn der Sünde ist der Tod, die Gabe Gottes aber ist das ewige Leben in Christus Jesus, unserem Herrn. Sie, die Sklaven gewesen waren, sind nun im Sohne zu Söhnen geworden (Joh 8, 32-36; Gal 4, 4-7. 21-31). Fortan gilt nur mehr eines, "eine neue Schöpfung" zu sein (Gal 3, 28; 6, 15). Nicht nur der Mensch - die ganze Schöpfung soll "von der Sklaverei und Verlorenheit befreit werden, zur Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes" (Röm 8, 21).
Terminologie der Heiligen Schrift
In der griechischen Sprache der Bibel bedeutet "ó δουλος" (lat. servus) sowohl Knecht als auch Sklave. Beide Worte sind gleichsam austauschbar. Der Engel in der Offenbarung des Johannes nennt sich σúνδουλóς, Mitknecht (lat.: Conservus; {{#ifeq: Johannes-Apokalypse | Sklaverei |{{#if: Offb|Offb|Johannes-Apokalypse}}|{{#if: Offb |Offb|Johannes-Apokalypse}}}} 22{{#if:9|,9}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}), wie die menschlichen Knechte Gottes. Jesus sagt zu den Jüngern: "Ich nenne euch nicht mehr Knechte; denn der Knecht weiß nicht, was sein Herr tut. Vielmehr habe ich euch Freunde (griech.: φíλους, lat.: amicos) genannt; denn ich habe euch alles mitgeteilt, was ich von meinem Vater gehört habe. (Joh 15, 15)"
Päpstliche Schreiben
- 17. Dezember 1433 Bulle "Creator omnium" (Der Originaltext existiert nicht mehr und ist unvollständig in Dudum nostras vorhanden, jedoch musste dort interpoliert werden)
- 13. Januar 1435 Bulle Dudum nostras an die Bischöfe von Rimini bezüglich der Kanarier.
- 18. Juni 1452 Bulle "Dum diversas" an König Alfons V. von Portugal. Papst Nikolaus ermächtigte ihn Länder in Westafrika zu erobern, Sarazenen und Heiden zu unterwerfen (und als Folge zu versklaven). Er kündigte für die Teilnehmer an den Expeditionen gegen die Ungläubigen einen Ablass an.
- 8. Januar 1455 Bulle "Romanus pontifex" (englisch) greift nochmals die Eroberung und Versklavung der heidnischen Länder auf.
- 4. Mai 1493 Bulle "Inter caetera divinae" (englisch) Der Papst verschob die Trennungslinie des spanischen und portugiesischen Machtbereichs Richtung Westen.
Paul III. (es gibt verschiedene Daten und Namen der Schreiben)
- 29. Mai 1537 Brief als Breve "Pastorale offizium" an den Kardinal der Heiligen Römischen Kirche und Bischof von Toledo de Tavera.
- 2. Juni 1537 Bulle Sublimis deus (deutsch); Sublimis deus (englisch)) oder Veritas ipsa über die Rechte der Indianer und anderer Völker auf Besitz und Freiheit.
- 19. August 1568 Instruktion, Die menschliche Würde der Indianer.
- 22. April 1639 Bulle Commissum nobis an den Kollektor für Portugal mit dem Auftrag, jedweder Person zu verbieten, die Bewohner West- und Südindiens zu verkaufen, zu versklaven oder ihrer Frauen, Kinder und Besitztümer zu berauben.
- 20. Dezember 1741 Bulle Immensa pastorum an die Bischöfe Brasiliens und den König von Portugal und Algarve über die Rechte der Indianer.
- 3. Dezember 1839 Apostolischer Brief In supremo apostolatus gegen die Sklaverei in Afrika und Indien und gegen den Negerhandel.
- 5. Mai 1888 Enzyklika In plurimis an die Bischöfe Brasiliens anlässlich der Aufhebung der Sklaverei im brasilianischen Reich.
- 20. Juni 1888 Enzyklika Libertas praestantissimum über die Freiheit und den Irrtum des Liberalismus. Darum schaffte die Kirche die Sklaverei ab, Nr. 12.
- 20. November 1890 Enzyklika Catholicae ecclesiae an Kardinal Charles Martial Allemand Lavigerie über das Werk zur Abschaffung der Sklaverei.
- 20. Dezember 1904 Apostolischer Brief. Aufruf gegen die Sklaverei.
- 2. April 1909 Die Befreiung der Sklaven.
- 7. Juni 1912 Enzyklika Lacrimabili statu an die Erzbischöfe und Bischöfe Lateinamerikas über die Milderung der beklagenswerten Lage der Indianer. Die Unmenschlichkeit der Sklaverei.
- 11. Februar 1916 Apostolischer Brief "Quoniam africanarum galliae" an P. P. Kardinal Andrieu, Erzbischof von Bordeaux, über die Kollekte für die Neger am Epiphaniefest (AAS VIII, Sklaverei 57 f.)
- 29. September 1919 Hl. Propagandakongregation, Brief Summus pontifex leo XIII. an alle Bischöfe über die Kollekte für die Neger in Afrika (AAS XII [1920] 74-75)
- 7. Dezember 1965 Zweites Vatikanisches Konzil Pastorale Konstitution Gaudium et spes Nr. 27: Die Achtung vor der menschlichen Person; Nr. 29.
- 3. November 1988 Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden Iustitia et Pax: Die Kirche und der Rassimus. Für eine brüderliche Gesellschaft ([1])
Siehe auch: Anselm von Canterbury, Barbara Maix, Petrus Claver, Candidus Sierro, Petrus Donders, Amandus Acker.
Weblinks
- Gemeinsamer Kampf gegen den Menschenhandel-Erklärung der Konferenz Europäischer Justitia et Pax Kommissionen am 30. September 2008
- Eucharistische Anbetung mit Franziskus: Aufruf gegen neue Formen der Sklaverei Radio Vatikan am 3. Juni 2013
- Menschenrechts- und Hilfsorganisation "Solwodi" für Frauen in Not von Gründerin Schwester Dr. Lea Ackermann
- Abhängig, rechtlos, ausgeliefert: Moderne Sklaverei im 21. Jahrhundert Menschenrechtsexperte Max Klingberg von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) über Formen des Menschenhandels auf Kathtube
- “Die Ungeborenen von heute sind die Schwarzen von gestern!” Dr. Alveda King vor dem Europäischen Parlament auf Kathtube
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Anmerkungen
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