Subdiakonatsweihe: Unterschied zwischen den Versionen
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"Die ,Fessel', die wir nach reiflicher Überlegung uns selbst angelegt haben, bindet uns nur nach oben, nach Gott hin; sie bewahrt uns vor dem Abgleiten nach unten. Sie führt uns zur ,beseligenden Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes' (Röm 8,21)." | "Die ,Fessel', die wir nach reiflicher Überlegung uns selbst angelegt haben, bindet uns nur nach oben, nach Gott hin; sie bewahrt uns vor dem Abgleiten nach unten. Sie führt uns zur ,beseligenden Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes' (Röm 8,21)." | ||
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+ | * [[Martin Ramm]]: Heilige Berufung. Die [[Weihesakrament|niederen und die höheren Weihen]] nach der überlieferten Form in ihren Riten erklärt, [[Wigratzbad]] 2010 (80 Seiten; [[Imprimatur]] Ordinarius Episcopalis Curiensis Curiae, die 14 Aprilis 2010). | ||
+ | * ''Die Erteilung der heiligen Weihen in der Katholischen Kirche'' (Tonsur und die sieben Weihen) nach dem [[Pontificale Romanum|Römischen Pontifikale]] von 1962, [[lateinisch]]-[[deutsch]], [[Kirchheim Verlag]] & Co Mainz 1965, nachgedruckt von der [[Priesterbruderschaft St. Petrus]] (DIN A 6, 93 Seiten, [[mprimatur]] Monguntiae, die 30.10.1946 W. Kastell Vic. gen. et can. cap. cathedr. mongunt.). | ||
[[Kategorie:Weihe]] | [[Kategorie:Weihe]] | ||
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Aktuelle Version vom 14. Dezember 2021, 14:14 Uhr
Die Subdiakonenweihe (Subdiakonat - Subdiakon) ist die erste der höheren Weihen zum Priestertum im außerordentlichen römischen Ritus. Dieses entfiel im ordentlichen römischen Ritus, da durch das Motu proprio Ministeria quaedam vom 15. August 1972 des Papstes Paul VI. über die Reform der Weihestufen und Dienste der Laien in der lateinischen Kirche.
Die Subdiakonatsweihe gehört nicht zum Sakrament des Ordo, sondern hat eine ähnliche Bedeutung wie vor der Eheschließung das Verlöbnis. Das Verlöbnis signalisiert klare Entschiedenheit und eröffnet die letzte wichtige Etappe vor der endgültigen Bindung.
Die Subdiakonatsweihe
Sichtbar ausgedrückt wird dieses ,Verlöbnis' durch einen symbolischen Schritt. Mit Schultertuch, Albe und Zingulum bekleidet und mit einer brennenden Kerze in der Hand, treten die Kandidaten vor den Bischof, der sie eindringlich ermahnt: "Ihr müsst wieder und wieder aufmerksam erwägen, nach welcher Bürde ihr heute aus freiem Willen verlangt. Denn noch seid ihr frei und es ist euch erlaubt, zum weltlichen Stand zurückzukehren." Mit dem Empfang der Subdiakonatsweihe aber werden sie sich binden, um auf immer "Gott zu dienen, dem zu dienen herrschen ist". Ursprünglich wurde an dieser Stelle feierlich die Verpflichtung zur gottgeweihten Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen (Zölibat) übernommen: "Die Keuschheit müsst ihr mit seiner Hilfe bewahren, und dem Dienst der Kirche immer geweiht bleiben." Zwar beginnt nach dem heute geltenden kirchlichen Recht die Verpflichtung zum Zölibat erst mit der Diakonatsweihe [CIC Can 1037, doch macht es keine Schwierigkeiten, trotzdem am ,Verlöbnis' der Subdiakonatsweihe festzuhalten. Der Verlobte weiß sich innerlich bereits gebunden und sehnt den Tag der Vermählung herbei. Ebenso bereitet der angehende Priester sich nun noch bewusster und ernsthafter auf seine definitive Ganzhingabe und auf die endgültige Vermählung mit der Braut Christi am Weihealtar vor.
Es folgt die Aufforderung zum symbolischen Schritt: "Überlegt, da es noch Zeit ist. Wollt ihr aber in dem heiligen Entschluss beharren, so tretet im Namen des Herrn hier heran." Die Weihekandidaten machen einen Schritt vorwärts zum Zeichen, dass sie entschlossen sind.
Danach strecken sich die Weihekandidaten zur Prostration flach auf dem Boden aus, während die Allerheiligenlitanei gesungen wird. Dieses Liegen auf ebener Erde wirkt sehr eindrücklich und soll Ausdruck einer demütigen Seelenhaltung sein, welche sich der Gottgeweihte ein ganzes Priesterleben lang bewahren muss, um vor jedem Fall geschützt zu sein. Die Allerheiligenlitanei gleicht einem Gebetssturm zum Himmel. An die Fürbitten werden drei feierliche Segnungen angehängt, zu denen der Bischof sich aufrichtet und in dreifacher Steigerung über die am Boden Liegenden spricht: "Dass Du, diese Auserwählten segnen + , heiligen + und weihen + wollest." Das Wort consecrare [= weihen] besagt, eine Person oder Sache dem profanen Bereich zu entheben und sie in den ausschließlichen Dienst Gottes zu stellen. Der heilige Dienst verlangt nach geheiligten Dienern. Am Weihealtar wird die Seele des Ordinanden konsekriert. Sie wird umgewandelt zum Abbild des ewigen Hohenpriesters, und ihr wird das unauslöschliche Siegel höchster Christusförmigkeit eingeprägt.
Nach der Litanei folgt die Belehrung über die Pflichten des Subdiakons. Die äußere Seite seines Dienstes gilt dem Opferaltar und den konsekrierten Gefäßen; besonders dem geweihten Linnen, dem Kelch und der Patene, die mit den eucharistischen Gestalten in unmittelbare Berührung kommen werden. Nach altem Brauch werden die Korporalien und die Kelchtücher vor der eigentlichen Wäsche vom Subdiakon mit Hand in klarem Wasser gewaschen, welches dann durch das Sakrarium hinter dem Hochaltar der Kirche in die Erde gegossen wurde.
Wie bei den niederen Weihen steht auch hier die äußere Verrichtung als Bild für einen inneren Dienst: "Bestrebt euch, indem ihr diese sichtbaren Dienste ... reinlich und sorgfältig verrichtet, auch ihre unsichtbare Bedeutung in eurem Wandel zu erfüllen." Der Altar wird gedeutet als Sinnbild Christi, und die heiligen Tücher als Sinnbild der Gläubigen. Zum heiligen Opfer sollen auch sie würdig und rein sein wie das Leinentuch: "Sollte es daher geschehen, dass die Gläubigen aus menschlicher Gebrechlichkeit in etwas sich beflecken, so habt ihr darzureichen das Wasser der himmlischen Lehre wodurch gereinigt, sie zur Zierde des Altares und zum Dienste des göttlichen Opfers zurückkehren können."
Aus der Nähe zum eucharistischen Opfer erwächst dem Subdiakon ein hoher moralischer Anspruch: "Seid daher so beschaffen, dass ihr den göttlichen Opfern und der Kirche Gottes ... würdig zu dienen vermöget, im wahren katholischen Glauben fest begründet." Besonders nahe gelegt wird ihnen ein heiliger Eifer, Wachsamkeit, Nüchternheit und Keuschheit.
Es folgt die Übergabe der heiligen Geräte. Der Bischof reicht den Weihekandidaten den leeren Kelch und die Patene sowie die Kännchen mit Wasser und Wein zur Berührung mit der rechten Hand. Im anschließenden Gebet ruft er den Segen und die Gnade Gottes über sie herab: "Damit sie vor seinem Angesicht treu dienend, die den Heiligen bestimmte Belohnung erlangen mögen." Auf ihnen möge ruhen "der Geist der Weisheit und des Verstandes, der Geist des Rates und der Stärke, der Geist der Wissenschaft und der Frömmigkeit", und erfüllt mögen sie werden "mit dem Geist Deiner Furcht".
Danach werden die heiligen Gewänder übergeben. Das Schultertuch, welches normalerweise unter der Albe getragen wird, wurde heute über der Albe angelegt, damit der Bischof es den vor ihm Knienden nun wie einen Helm über das Haupt ziehen kann: "Empfange das Schultertuch, durch das die Bezähmung im Reden angedeutet wird. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen" Ebenso übergibt er ihm den Manipel und die Tunika, die das eigentliche liturgische Gewand des Subdiakons ist: "Mit dem Gewand des Frohsinns und dem Kleid der Freude bekleide dich der Herr." Zuletzt reicht er allen das Lektionar: "Nehmet hin das Epistelbuch, und habet die Gewalt, die Epistel in der Kirche vorzulesen, sowohl für die Lebenden, als auch für die Verstorbenen. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen."
So endet die Subdiakonatsweihe, und die Neugeweihten gehen auf ihre Plätze. Nur einer bleibt am Altar, um feierlich die Epistel zu singen.
Zitat
"Die ,Fessel', die wir nach reiflicher Überlegung uns selbst angelegt haben, bindet uns nur nach oben, nach Gott hin; sie bewahrt uns vor dem Abgleiten nach unten. Sie führt uns zur ,beseligenden Freiheit und Herrlichkeit der Kinder Gottes' (Röm 8,21)."
Quelle: Informationsblatt der Priesterbruderschaft St. Petrus von Pater Martin Ramm.
Literatur
- Martin Ramm: Heilige Berufung. Die niederen und die höheren Weihen nach der überlieferten Form in ihren Riten erklärt, Wigratzbad 2010 (80 Seiten; Imprimatur Ordinarius Episcopalis Curiensis Curiae, die 14 Aprilis 2010).
- Die Erteilung der heiligen Weihen in der Katholischen Kirche (Tonsur und die sieben Weihen) nach dem Römischen Pontifikale von 1962, lateinisch-deutsch, Kirchheim Verlag & Co Mainz 1965, nachgedruckt von der Priesterbruderschaft St. Petrus (DIN A 6, 93 Seiten, mprimatur Monguntiae, die 30.10.1946 W. Kastell Vic. gen. et can. cap. cathedr. mongunt.).