Grundfragen der aerztlichen Ethik

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Grundfragen der ärztlichen Ethik ist der Titel und das Thema einer Ansprachensammlung des Papstes Pius' XII. an Mediziner bzw. Kongresse. Das Werk besteht aus zwei Ordnern. Der erste enthält 20 Hefte, der zweite 17 Hefte im DIN a 5 Format. Die Ansprachen sind in den Jahren 1944-1958 gehalten worden und in ungekürztem Wortlaut abgedruckt. Die Ordner wurden vom St. Lukas-Institut für ärztliche Anthropologie e.V. Münster im Verlag Wort und Werk in Köln von 1953 bis 1959 herausgegeben. Das Institut sammelte Übersetzungen aus der Herder-Korrespondenz, der Sozialen Summe Pius' XII., Radio Vatikans, des Osservatore Romano, der Presseabteilung des Vatikans, der KNA oder ließ auch Texte durch private Leute übersetzen, sei es aus einem anderssprachigen Osservatore Romano, den Acta Apostolicae Sedis oder den "Discorsi e Radiomessagi di S.S. Pio XII.". Jede Ansprache besitzt die kirchliche Druckerlaubnis.

Diese Schreiben wurden auch unter dem Titel "Papst Pius XII. Über Leib und Seele" in einem Hefter des St. Lukas-Institutes für ärztliche Anthropologie e.V. Münster im Verlag Wort und Werk zu Köln ca. 1959 herausgegeben.<ref>Es ist aufgefallen, dass z.B. die Ansprachen 35 und 36 von Franz Schmal für das St. Lukas-Institut übersetzt wurden (Anmerkung dort!) überarbeitet in der Sozialen Summe Pius' XII. Eingang gefunden haben.</ref>

In diesem Artikel werden ärztliche Ansprachen dieser Ordner mit der benutzten Quelle wiedergegeben. Die Ansprachen Nr. 4 und 26, sind wegen des Umfangs, in einem verlinkten Artikel aufzufinden.

Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Cover des Ordners der Grundfragen

Inhaltsverzeichnis

1. Über die Aufgaben des christlichen Arztes

Ansprache an die italienischen Mitglieder der Medizinisch-biologischen Vereinigung St. Lukas: 12, November 1944 (Text aus der Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band I, S. 1111-1125; Nrn. 2218-2251)

Einleitung: Bedeutung und Nutzen der « Medizinisch-biologischen Vereinigung»

2218 Ihre Gegenwart, liebe Söhne, erinnert Uns an eine Szene, die sich im Dezember 1804 in Paris abspielte. In dem großen Saal des Louvre, wo zahlreiche Abordnungen zusammengekommen waren, um dem Stellvertreter Christi ihre Ehrfurcht zu erweisen und seinen Segen zu empfangen, stellte man dem Papste Pius VII, auch fünf junge Mediziner vor - darunter den berühmten Laënnec -, Mitglieder der Kongregation Auxilium Christianorum, die wenige Jahre vorher in dieser Metropole gegründet worden war. Der Papst konnte eine erste Bewegung der Überraschung nicht zurückhalten. « O », sagte er lächelnd, « medicus pius, res miranda! (Ein frommer Arzt, welch' seltsames Ding!) »

In die stickige Atmosphäre einer materialistischen Bildung bringt eine Gesellschaft wie Ihre Italienische medizinisch-biologische Vereinigung St. Lukas so etwas wie einen reinen, heilsamen Wind, und zwar in erster Linie dadurch, dass sie die Geister auf die grundlegenden Wahrheiten der gesunden Vernunft und des Glaubens hinlenkt, durch die die großen Fragen der ärztlichen Ethik ihre Lösungen finden, dann aber auch deswegen, weil sie die christlichen Prinzipien bei der Ausübung des ärztlichen Berufes und bei der Bildung der studierenden Jugend aufrechterhält und anwendet.

1. Die großen leitenden Grundsätze für das Wirken des christlichen Arztes

2219 Auf dem berühmten Rembrandtbild « Anatomie des Dr. Tulp » lenkt im Gegensatz zu den festlich gekleideten Kollegen, die vor allem darauf bedacht scheinen, ihre Züge der Nachwelt zu überliefern, einer der dargestellten Ärzte die besondere Aufmerksamkeit des Betrachters durch Lebhaftigkeit und Tiefe seines Ausdrucks auf sich. Mit gespanntem Gesicht und angehaltenem Atem versenkt er seinen Blick in den geöffneten Körper, um aufmerksam das Geheimnis der Eingeweide zu entziffern und dem Tode begierig das Geheimnis des Lebens zu entreißen. Schon auf ihrem eigenen Gebiet um all dessen willen, was sie enthüllt, eine bewunderungswürdige Wissenschaft, ist die Anatomie dazu noch besonders geeignet, den Geist in noch höhere und weitere Gebiete einzuführen. Das wusste und fühlte der große Morgagni, als er während einer Sektion das Messer sinken ließ und ausrief: « Könnte ich Gott doch nur so lieben wie ich ihn kenne!» Wenn die Anatomie im Studium des Stoffes die Macht des Schöpfers offenbart, so dringt die Physiologie in die Funktionen des wunderbaren Organismus ein, und entdeckt die Biologie in ihm die Gesetze des Lebens, dessen Bedingungen, Forderungen und großartige Freigebigkeit. Als segenbringende Künste wenden die Medizin und die Chirurgie alle diese Wissenschaften an, um den ebenso gebrechlichen wie vollkommenen menschlichen Leib zu schützen, seine Verluste wieder gut zu machen, seine Krankheiten zu heilen. Außerdem handelt der Arzt mehr als alle anderen ebenso sehr mit dem Herzen wie mit dem Verstand. Er hat es nicht mit totem Stoff zu tun, wie kostbar dieser auch sein möge, sondern ein Mensch wie er, sein Ebenbild, sein Bruder, leidet unter seinen Händen. Mehr noch, dieser Patient ist nicht ein einzelstehendes Geschöpf, er ist eine Person, die ihre Stelle und ihre Funktion in der Familie, ihre, wenn auch noch so bescheidene, Aufgabe in der Gesellschaft hat. Und weiter vergisst der christliche Arzt nie, dass der Kranke, der Verwundete, der dank seiner Sorgfalt noch eine längere oder kürzere Zeit weiterleben wird oder aber trotz seines Eifers stirbt, auf dem Wiege zu einem unsterblichen Leben ist und dass von dem Zustand des Kranken im Augenblick seines endgültigen Hinscheidens sein ewiges Heil oder Unheil abhängt.

Der Mensch, seine Stellung im Kosmos und seine Bestimmung

2220 Aus Stoff und Geist zusammengesetzt, selber Element der allgemeinen Seinsordnung, ist der Mensch in seinem Laufe hier unten auf eine Bestimmung jenseits der Zeit, auf ein Ziel, das außerhalb der Natur liegt, ausgerichtet. Aus dieser gegenseitigen Durchdringung von Stoff und Geist in der vollkommenen Einheit des zusammengesetzten menschlichen Wesens, aus dieser Einbeziehung in die Bewegung der ganzen sichtbaren Schöpfung, ergibt sich, dass der Arzt häufig dazu berufen ist, Ratschläge zu geben, Entscheidungen zu treffen, Grundsätze festzulegen, die zwar direkt auf die Pflege des Leibes, seiner Glieder und Organe zielen, trotzdem aber auch die Seele und die seelischen Fähigkeiten, die übernatürliche Bestimmung des .Menschen und seine gesellschaftliche Aufgabe angehen.

2221 Nun aber läuft der Arzt, wenn ihm nicht immer diese Zusammensetzung des Menschen, seine Stelle und seine Funktion in der universalen Ordnung der Dinge, seine geistige und übernatürliche Bestimmung vor Augen steht, nur zu leicht Gefahr, sich in mehr oder weniger materialistischen Vorurteilen zu verfangen und deren unheilvolle Folgerungen, den Utilitarismus, den Hedonismus und die absolute Loslösung vom Sittengesetze, sich zum Führer zu nehmen.

Ein Schiffskapitän mag genau Bescheid wissen über die Handhabung der Maschinen und die richtige Anordnung der Segel, wenn er aber sein Ziel nicht kennt und wenn er es nicht versteht, von seinen Instrumenten und von den über seinem Haupte funkelnden Sternen Ort und Weg seines Schiffes abzulesen, wohin wird dann seine tolle Reise führen?

2222 Dieser Begriff vom Sein und seinem Ziel öffnet den Weg zu noch höheren Überlegungen. Die Komplexität dieses aus Stoff und Geist zusammengesetzten Wesens wie auch dieser universalen Ordnung ist so geartet, dass der Mensch nur durch das harmonische Zusammenwirken seiner vielfältigen körperlichen und geistigen Anlagen den Weg zu dem umfassenden und einzigartigen Ziel seines Seins und seiner Persönlichkeit finden kann und dass er auch seine Aufgabe in dieser Ordnung nur erfüllen kann, wenn er sich nicht von der übrigen Welt isoliert, noch sich in ihr verliert, wie sich Myriaden gleichartiger Moleküle in amorpher Zusammenballung verlieren. Diese wirkliche Komplexität nun und diese notwendige Harmonie bereiten dem Arzt Schwierigkeiten und diktieren ihm seine Pflicht.

2223 Als Gott den Menschen bildete, hat er alle seine Funktionen geordnet. Er hat sie auf die verschiedenen Organe verteilt, ebenso hat er den Unterschied zwischen denen bestimmt, die dem Leben wesentlich sind und denen, die nur die Vollständigkeit des Körpers angehen, wie wichtig sie auch für dessen Handeln, Wohlbefinden und Schönheit sein mögen. Gleichzeitig hat er den Gebrauch eines jeden Organs festgelegt, vorgeschrieben und begrenzt. Er kann also dem Menschen nicht gestatten, das Leben und die Funktionen seiner Organe nach eigener Lust auf eine Weise zu ordnen, die den inneren und beständigen Zielen, die ihnen gesetzt sind, zuwiderlaufen. Der Mensch ist wahrhaftig nicht Eigentümer, unbeschränkter Herr seines Leibes, sondern nur dessen Nutznießer. Daraus gehen eine Reihe Grundsätze und Normen hervor, die den Gebrauch der Organe und Glieder des Leibes und das Recht, über sie zu verfügen, ordnen und die Gleicherweise für den Patienten wie für den zu dessen Beratung herbeigerufenen Arzt gelten.

Die Lösung von Konflikten

2224 Dieselben Regeln müssen auch auf die Lösung von Konflikten zwischen auseinanderlaufenden Interessen angewendet werden, entsprechend der Rangordnung der Werte bei steter Wahrung der Gebote Gottes. Deswegen ist es nie erlaubt, die ewigen Interessen den zeitlichen Gütern, selbst den schätzenswertesten, zu opfern, wie es auch nicht erlaubt ist, diese letzteren den gemeinen Launen und Forderungen der Leidenschaften hintan zu setzen. In solchen bisweilen tragischen Krisen findet sich der Arzt häufig als Ratgeber und sozusagen berufener Schiedsrichter angegangen.

2225 Selbst wenn sie auf den Bereich der in ihrer Einheit so komplexen Person beschränkt sind, bringen die unvermeidlichen Konflikte zwischen widerstrebenden Interessen häufig heikle Probleme mit sich. Um wie viel schwieriger sind dann jene Konflikte, die aus dem Anspruch entstehen, den die Gesellschaft auf den Leib, auf dessen Integrität oder selbst auf das Leben der Menschen erhebt. Wenn es nun häufig schon schwierig ist, die Grenzen dieser Ansprüche theoretisch zu bestimmen, so sehen sich in der ,Praxis sowohl der Arzt wie jedes unmittelbar betroffene Individuum in die Notwendigkeit versetzt, diese Forderungen der Ansprüche zu prüfen und zu analysieren, ihre sittliche Bewandtnis und ihren sittlichen Zwangscharakter abzuwägen und zu bewerten.

Rechte der Gesellschaft und Rechte des Individuums

2226 Auch hier ziehen Vernunft und Glaube die Grenzen zwischen den Rechten der Gesellschaft und des Individuums. Ohne Zweifel ist der Mensch durch sein Wesen dazu bestimmt, in der Gesellschaft zu leben. Wie aber schon die Vernunft allein lehrt, ist die Gesellschaft grundsätzlich für den Menschen und nicht der Mensch für die Gesellschaft da. Nicht von der Gesellschaft, sondern vom Schöpfer selber hat er das Recht auf seinen Leib und auf sein Leben erhalten, und dem Schöpfer ist er für den Gebrauch, den er davon macht, verantwortlich. Daraus folgt, dass die Gesellschaft ihn nicht direkt dieses Rechtes berauben kann, solange er sich nicht eine solche Strafe als Vergeltung für ein entsprechend schweres Verbrechen zugezogen hat.

2227 Was den Leib, das Leben und die körperliche Integrität jedes Individuums angeht, so ist die rechtliche Stellung der Gesellschaft wesentlich verschieden von der der Individuen selber. Obwohl beschränkt, ist die Macht des Menschen über seine Glieder und seine Organe eine direkte Macht, weil sie einen konstitutiven Teil seines physischen Wesens bilden. Es ist in der Tat klar, dass jedes dieser Organe und Glieder, da ihre Differenzierung in einer vollkommenen Einheit nur das Wohl des ganzen physischen Organismus zum Ziel hat, geopfert werden kann, wenn es das Ganze in eine Gefahr bringt, der nicht anders zu begegnen ist.

2228 Der Fall der Gesellschaft ist ein ganz anderer. Denn sie ist nicht ein physisches Wesen, deren Teile etwa die Individuen wären, sondern eine einfache Zweck- und Handlungsgemeinschaft. In dieser Eigenschaft kann sie von denjenigen, die sie bilden und die man ihre Glieder nennt, alle Dienste verlangen, die das wahre Gemeinwohl fordert.

Das sind die Grundlagen, auf die sich jedes Urteil über den sittlichen Wert der Handlungen und Eingriffe stützen muss, die von den öffentlichen Gewalten hinsichtlich des menschlichen Leibes, des Lebens und der Integrität der Person erlaubt oder gefordert werden.

Schmerz und Tod im Lichte der Offenbarung

2229 Die bis hierhin dargelegten Wahrheiten können allein durch das Licht der Vernunft erkannt werden. Aber es gibt ein grundlegendes Gesetz, das sich dem Blick des Arztes mehr als dem jedes anderen Menschen darbietet und dessen innerer Sinn und dessen Zweck nur das Licht der Offenbarung erleuchten und erklären kann. Wir sprechen hier vom Schmerz und vom Tod.

2230 Zweifellos hat auch der physische Schmerz eine natürliche und heilsame Funktion. Er ist ein Alarmzeichen, das das Entstehen und das oft heimtückische Wachsen eines verborgenen Übels anzeigt und uns veranlasst und antreibt, ein Heilmittel dagegen zu suchen. Aber der Arzt begegnet im Verlaufe seiner wissenschaftlichen Untersuchungen unausweichlich dem Schmerz und dem Tod als einem Problem, für das sein Geist nicht den Schlüssel besitzt. Er begegnet ihm bei der Ausübung seines Berufes wie einem unumgänglichen und geheimnisvollen Gesetz, vor dem seine Kunst häufig ohnmächtig und sein Mitleid unfruchtbar bleibt. Er kann wohl seine Diagnose nach allen Kunstregeln des Laboratoriums und der Klinik stellen. Er kann seine Prognose nach allen Forderungen der Wissenschaft formulieren, aber im Grunde seines Gewissens und in seinem Herzen fühlt er als Mensch und als Wissenschaftler, dass die Erklärung dieses Rätsels hartnäckig vor ihm flieht. Er leidet darunter, und der Kummer quält ihn solange unerbittlich, bis er eine Antwort beim Glauben sucht, eine Antwort, die, obwohl unvollkommen, da sie im Geheimnis der Absichten Gottes verborgen bleibt und sich erst in der Ewigkeit enthüllen wird, doch seiner Seele zur Ruhe verhilft.

2231 Diese Antwort lautet folgendermaßen. Als Gott den Menschen schuf, hatte er ihn durch das Geschenk der Gnade von dem natürlichen Gesetz befreit, dem jedes körperhafte und empfindungsfähige Lebewesen unterworfen ist. Er hatte Tod und Schmerz nicht mit seiner Bestimmung verbunden. Erst die Sünde hat sie verursacht. Aber er, der Vater der Erbarmung, hat sie in die Hände genommen. Er hat sie durch den Leib, die Adern und das Herz seines vielgeliebten Sohnes hindurchgehen lassen, der Gott ist wie er selbst und Mensch geworden, um der Erlöser der Welt zu sein. So sind Schmerz und Tod für jeden Menschen, der Christus nicht zurückstößt, Mittel der Erlösung und der Heiligung geworden. So steht der Weg des Menschengeschlechtes zwar seiner ganzen Länge nach unter dem Zeichen des Kreuzes und unter dem Gesetz des Schmerzes und des Todes. Er bringt die Seele hier unten zur Reife und reinigt sie und führt sie zum grenzenlosen Glück eines Lebens ohne Ende.

2232 Leiden, Sterben, das ist, mit dem kühnen Wort des Völkerapostels gesprochen, « die Torheit Gottes », eine Torheit jedoch, die weiser ist als alle Weisheit der Menschen (Vgl. 1 Kor. 1, 21 ff.). Im matten Licht seines schwachen Glaubens hat der unglückliche Dichter sagen können: « Der Mensch ist ein Lehrling, der Schmerz ist sein Meister, und nichts erkennt er, ohne dass er es erlitten hat» (L'homme est un apprenti, la douleur est son maitre, - Et nul ne se connair tant qu'il n'a pas souffert» (Alfred de Musset, La nuit d'octobre). Im Lichte der Offenbarung hat der fromme Verfasser der Nachfolge Christi das schöne zwölfte Kapitel seines zweiten Buches « De regia via sanctae crucis» (« Der königliche Weg des heiligen Kreuzes ») geschrieben, das von bewundernswertester Einsicht und von höchster christlicher Lebensweisheit strahlt.

2233 Welche Antwort kann also der Arzt angesichts der gebieterischen Frage des Schmerzes sich selbst geben? Welche dem Unglücklichen, den die Krankheit in finsterer Regungslosigkeit niederhält oder der in vergeblicher Auflehnung gegen Leiden und Tod kämpft? Nur ein Herz, das von einem lebendigen und tiefen Glauben durchdrungen ist, kann den Ton innerer Aufrichtigkeit und Überzeugungskraft finden, der zur Annahme der Antwort des göttlichen Meisters selber veranlassen kann: «Es ist notwendig zu leiden und zu sterben, um so in die Herrlichkeit einzugehen» (Vgl. Lk. 24, 26. 46). Der Arzt wird gegen die Krankheit und den Tod mit allen Mitteln und allen Errungenschaften seiner Wissenschaft und mit seinem ganzen Können kämpfen, nicht mit der Resignation eines entmutigten Pessimismus, noch auch mit jener verzweifelten Entschlossenheit, die die moderne Philosophie so hoch erheben zu müssen glaubt, sondern mit der ruhigen Gelassenheit desjenigen, der sieht und weiß, was Schmerz und Tod in den heilsamen Plänen des allwissenden, unendlich guten und barmherzigen Herrn bedeuten.

Die « christliche » medizinische Wissenschaft

2234 Es ist also klar, dass sich die Person des Arztes und seine gesamte Tätigkeit beständig im Bereich der sittlichen Ordnung und unter der Herrschaft ihrer Gesetze bewegen. Bei keiner Feststellung, bei keinem Ratschlag, bei keiner Anordnung, bei keinem Eingriff befindet sich der Arzt außerhalb des Gebietes der Moral, losgelöst und unabhängig von den grundlegenden Prinzipien der Ethik und der Religion. Für jede Handlung und für jedes Wort ist er vor Gott und seinem persönlichen Gewissen verantwortlich.

2235 Zwar verwerfen gewisse Ärzte in Theorie und Praxis die Idee einer christlichen medizinischen Wissenschaft als eine Absurdität und als Illusion. Ihrer Meinung nach kann es ebenso wenig eine christliche Ärztewissenschaft geben, wie es eine theoretische oder angewandte christliche Physik oder Chemie geben kann. Der Bereich der exakten und experimentellen Wissenschaften, so sagen sie, liegt außerhalb des religiösen und sittlichen Bereiches, und deswegen kennen und anerkennen sie nur deren Eigengesetze. Welch eine sonderbare und ungerechtfertigte Verengung des Gesichtswinkels des Problems! Sehen sie nicht, dass die Gegenstände dieser Wissenschaft nicht für sich im Leeren stehen, sondern dass sie einen Teil der universalen Welt des Seins bilden, dass diese Gegenstände in der Ordnung der Güter und Werte einen bestimmten Platz und Rang einnehmen, dass sie sich beständig mit den Gegenständen anderer Wissenschaften berühren und in besonderer Weise dem Gesetz der immanenten und transzendenten Zweckbestimmung unterworfen sind, die sie mit einem geordneten Ganzen verbindet?

2236 Es sei jedoch zugegeben, dass man, wenn man von der christlichen Ausrichtung der Wissenschaft spricht, nicht so sehr die Wissenschaft an sich im Auge hat als vielmehr ihre Vertreter und Pfleger, in denen sie lebt, sich entfaltet und offenbart. Auch die Physik und die Chemie, die in den Händen von gewissenhaften Gelehrten und Fachleuten zum Nutzen und zum Wohle jedes einzelnen und der Gesellschaft dienen, können in den Händen böser Menschen zum Träger und zum Instrument des Verderbens und der Zerstörung werden. Umso klarer ist es, dass in der Medizin das höchste Interesse an der Wahrheit und am Guten einer angeblichen, objektiven oder subjektiven Befreiung von jenen vielfältigen Beziehungen und Bindungen widerstreitet, die sie in der allgemeinen Ordnung eingeschlossen halten.

II. Die Anwendung dieser Grundsätze in Praxis und Unterricht

2237 Ihr Verband katholischer Ärzte und Biologen ist aber nicht nur deswegen so wertvoll, weil die gelehrten Diskussionen, die in ihm stattfinden, und die treue Gefolgschaft gegenüber der Lehre der Kirche jedem einzelnen seiner Mitglieder weitere Erkenntnis, ein tieferes Verständnis der grundlegenden Wahrheiten sichern, die den Bereich ihrer Studien und ihres Wirkens abgrenzen und bestimmen, er bietet auch noch einen andern Vorteil, nämlich den, in der beruflichen Praxis die dem sittlichen Gesetze entsprechende Lösung der besonders schwierigen Fälle zu erleichtern.

Es ist unmöglich, in einer kurzen Rede diese Fälle einzeln aufzuzählen und zu besprechen. Übrigens haben Wir in Unserer Ansprache an die Geistlichen und Fastenprediger Roms im letzten Februar Gelegenheit gehabt, eine Reihe von Betrachtungen über den Dekalog anzustellen, aus denen, wie Wir glauben, auch der katholische Arzt einige nützliche Lehren für die Ausübung seines Berufes ziehen kann.

Das Gebot der Liebe

2238 Das größte aller Gebote ist die Liebe, die Liebe Gottes und aus ihr hervorgehend die Nächstenliebe. Die wahre, von der Vernunft und vom Glauben erleuchtete Liebe macht die Menschen nicht blind, sondern klar sehend. Und der katholische Arzt kann keinen besseren Ratgeber als diese wahre Liebe haben, wenn er seine Ratschläge und Vorschriften gibt, die Heilung eines Kranken unternimmt und zum guten Ende führt. « Dilige et quod vis fac » - « Liebe und tue, was du willst », dieser Gedanke des hl. Augustinus (In I Joan, tr, 7, c. 4, n. 8; Migne PL xxxv 2033), ein oft außerhalb des Zusammenhangs zitierter einschneidender Grundsatz, findet hier seine vollgültige Anwendung. Welcher Lohn muss es für den gewissenhaften Arzt sein, wenn er am Tage der ewigen Vergeltung den Dank des Herrn hört: « Ich war krank und du hast mich besucht» (Mt. 25, 36). Eine solche Liebe ist nicht schwächlich, Sie gibt sich nicht zu irgend einer Gefälligkeitsdiagnose her. Sie ist taub gegenüber allen Stimmen der Leidenschaft, die sich seine Mittäterschaft verschaffen wollen. Sie ist voller Güte, ohne Neid, ohne Selbstsucht und ohne Zorn. Sie hat keine Freude an Ungerechtigkeit, sie glaubt alles, hofft alles, erträgt alles, wie der Völkerapostel in seinem herrlichen Hymnus auf die Liebe die christliche Caritas beschreibt (Vgl. 1 Kor. 13,4-7),

Die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens

2239 Das fünfte Gebot « Non occides » (2 Moses 20, 13), diese Zusammenfassung der Pflichten gegen das Leben und die Unversehrtheit des menschlichen Leibes, ist reich an Lehren sowohl für den Dozenten auf dem Lehrstuhl einer Universität als auch für den praktizierenden Arzt. Solange ein Mensch nicht schuldig ist, ist sein Leben unantastbar. Darum ist jede Handlung, die direkt darauf gerichtet ist, es zu zerstören, unsittlich, gleichviel ob diese Zerstörung als Zweck oder nur als Mittel zum Zweck verstanden wird, ob es sich um embryonales oder vollentwickeltes oder schon an seinem Abschluss stehendes Leben handelt. Gott allein ist der Herr des Lebens eines Menschen, der nicht eines Verbrechens schuldig ist, das die Todesstrafe verdient. Der Arzt hat weder das Recht, über das Leben des kleinen Kindes noch über das der Mutter zu verfügen, und niemand in der Welt, keine Privatperson und keine Menschenmacht kann ihn berechtigen, dieses Leben direkt zu zerstören. Seine Aufgabe ist nicht, Leben zu zerstören, sondern zu retten. Das sind grundlegende und unerschütterliche Prinzipien, die die Kirche im Laufe der letzten Jahrzehnte zu wiederholten Malen und mit aller notwendigen Klarheit gegenüber entgegen gesetzten Meinungen und Methoden zu verkündigen sich gezwungen sah. In den Beschlüssen und Entscheidungen des kirchlichen Lehramtes findet der katholische Arzt in dieser Hinsicht einen sicheren Führer für sein theoretisches Urteil und sein praktisches Verhalten.

Zeugung und Erziehung der Nachkommenschaft

2240 Es gibt indessen in der sittlichen Ordnung einen großen Bereich, der von dem Arzt eine besondere Klarheit der Prinzipien und eine besondere Sicherheit des Handelns fordert. Es ist der Bereich, in dem die geheimnisvollen Kräfte schlummern, die Gott in den Organismus des Mannes und der Frau für die Erzeugung neuen Lebens gelegt hat. Der Schöpfer hat die Struktur und die wesentlichen Betätigungsformen dieser natürlichen Kraft selber bestimmt, hat ihr einen bestimmten Zweck gegeben und dem Menschen diesem Zweck entsprechende Pflichten für jeden bewussten Gebrauch dieser Fähigkeit auferlegt. Das primäre naturgewollte Ziel dieses Gebrauches, dem alle sekundären Ziele wesentlich untergeordnet sind, ist die Fortpflanzung des Lebens und die Erziehung der Nachkommenschaft. Nur die Ehe, die von Gott in ihrem Wesen und in ihren Eigenschaften geordnet worden ist, sichert das eine wie das andere, entsprechend dem Wohl und der Würde sowohl der Nachkommenschaft wie der Eltern. Das ist die einzige Norm, die diese heikle Materie erleuchtet und bestimmt, die Norm, auf die man in allen konkreten Fällen und in allen besonderen Fragen zurückzugehen hat, die Norm endlich, deren treue Beobachtung in diesem Punkt die moralische und physische Gesundheit jedes Individuums und der Gesellschaft gewährleistet.

Unheilvolle Übertretungen der Naturgesetze

2241 Es sollte dem Arzt keine Schwierigkeit bereiten, diese immanente, tief in der Natur begründete Zweckbestimmtheit zu verstehen, um sie mit tiefer innerer Überzeugung in seinem wissenschaftlichen und praktischen Wirken aufrecht zu erhalten und anzuwenden. Häufig schenkt man ihm eher als dem Biologen Glauben, weil er vorhersagen und warnen kann, dass jeder, der die Gesetze der Natur verletzt und überschreitet, früher oder später die unheilvollen Folgen eines solchen Handelns in seinem persönlichen Wert und in seiner körperlichen und seelischen Integrität erleiden muss.

2242 Da ist der junge Mensch, der unter dem Antrieb der erwachenden Leidenschaften zum Arzte kommt. Da sind die Verlobten, die ihn für ihre bevorstehende Heirat um Rat fragen, den sie leider nur zu häufig in einem der Natur und der Ehrbarkeit entgegen gesetzten Sinn erwarten. Da sind die Verheirateten, die bei ihm Erleuchtung und Hilfe oder noch mehr stilles Einverständnis suchen, weil sie nämlich keine andere Lösung oder keinen andern Ausweg in den Konflikten des Lebens mehr sehen als die wissentliche Verletzung der dem Gebrauch der ehelichen Beziehungen innewohnenden Bindungen und Verpflichtungen. Sie versuchen also, alle möglichen Argumente oder Einwände (medizinischer, eugenischer, sozialer und moralischer Art) ins Feld zu führen, um den Arzt zu veranlassen, einen Rat zu geben oder eine Hilfe zu leisten, die die Befriedigung des Naturtriebes gestattet, jedoch gleichzeitig der Möglichkeit beraubt, den Zweck der lebenzeugenden Kraft zu erreichen. Wie kann er angesichts all dieser Bestürmungen fest bleiben, wenn er nicht die klare Erkenntnis und die persönliche Überzeugung besitzt, dass der Schöpfer selber zum Wohle des Menschengeschlechtes den freiwilligen Gebrauch dieser natürlichen Kräfte mit ihrem immanenten Ziele durch ein unauflösbares Band zusammengeknüpft hat, das keine Lockerung und keinen Bruch zulässt?

Die Pflicht zur Wahrhaftigkeit

2243 Das achte Gebot hat gleichfalls seine Stelle in der medizinischen Pflichtenlehre. Kraft des sittlichen Gesetzes ist es niemandem erlaubt zu lügen. Es gibt freilich Fälle, wo der Arzt, selbst wenn er gefragt wird, ohne jedoch positiv eine Unwahrheit zu sagen, die ganze Wahrheit nicht grausam offenbaren kann, besonders wenn er weiß, dass der Kranke nicht die Kraft hat, sie zu ertragen. Es gibt aber andere Fälle, in denen er die unbezweifelbare Pflicht hat, klar zu sprechen, eine Pflicht, vor der jede andere medizinische oder humanitäre Erwägung zurücktreten muss. Es ist nicht erlaubt, den Kranken oder seine Angehörigen in einer falschen Sicherheit zu wiegen, wenn die Gefahr besteht, dass man das ewige Heil des Patienten oder die Erfüllung der Verpflichtungen der Gerechtigkeit oder der Liebe aufs Spiel setzt. Wer ein solches Verhalten unter dem Vorwande, dass der Arzt sich immer in der Weise ausdrücken muss, wie er es im persönlichen Interesse des Kranken für am richtigsten hält, und dass es die Schuld der anderen sei, wenn sie seine Aussagen zu wörtlich nehmen, rechtfertigen wollte oder gar zur Regel macht, würde sich schwer täuschen.

Das Berufsgeheimnis

2244 Unter die Pflichten, die aus dem achten Gebot hervorgehen, muss man auch die Beobachtung des Berufsgeheimnisses rechnen, das nicht nur dem privaten Interesse, sondern auch dem Gemeinwohle dient und zu dienen hat. Selbst auf diesem Gebiet können Konflikte zwischen dem privaten und dem öffentlichen Wohl oder auch zwischen den verschiedenen Elementen und Gesichtspunkten des öffentlichen Wohles selber entstehen, Konflikte, in denen es manchmal äußerst schwierig ist, das Für und Gegen des Redens oder des Schweigens abzumessen und zu wägen. In einer solchen Verlegenheit holt sich der gewissenhafte Arzt aus den grundlegenden Prinzipien der christlichen Ethik die Normen, die ihm helfen, auf dem rechten Wege zu bleiben. Diese Normen, wenn sie auch im Interesse des öffentlichen Wohles die Verpflichtung des Arztes, das Berufsgeheimnis zu wahren, klar herausstellen, sprechen ihr doch keinen absoluten Wert zu. Es würde in der Tat dem Gemeinwohl selber nicht entsprechen, wenn das Berufsgeheimnis in den Dienst eines Verbrechens oder Betruges gestellt würde.

Wissenschaftliche Bildung und Weiterbildung des Arztes

2245 Wir möchten zum Schluss nicht unterlassen, ein Wort über die Verpflichtung des Arztes zu sagen, nicht nur eine gediegene wissenschaftliche Kultur zu besitzen, sondern gleichfalls seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten immer mehr zu entwickeln und zu vervollständigen. Es handelt sich hier um eine moralische Pflicht im strengen Sinn des Wortes, um eine Verpflichtung, die vor Gott im Gewissen verpflichtet, weil sie sich auf ein Handeln bezieht, das engstens die wesentlichen Güter des einzelnen und der Gemeinschaft berührt. Sie schließt folgendes ein:

2246 Für den Medizinstudenten während seiner Universitätsausbildung die Verpflichtung, sich ernsthaft seinem Studium zu widmen, um die vorgeschriebenen theoretischen Kenntnisse und die zu ihrer Anwendung notwendige praktische Geschicklichkeit zu erwerben.

2247 Für den Universitätsprofessor die Pflicht, die Schüler durchweg in der besten Weise zu unterrichten und auszubilden und keinem ein Zeugnis über seine Fähigkeit zur Berufsausübung auszustellen, ohne sich durch eine gewissenhafte und eingehende Prüfung dieser Fähigkeit versichert zu haben.

2248 Für den praktischen Arzt die Verpflichtung, sich über Entwicklung und Fortschritte der medizinischen Wissenschaft durch Lektüre wissenschaftlicher Werke und Zeitschriften, durch Teilnahme an Kongressen und akademischen Kursen, durch Besprechungen mit seinen Berufsgenossen und durch Einholen des Rates der Professoren der Medizinischen Fakultät auf dem Laufenden zu halten. Dieses dauernde Bestreben nach Vervollkommnung verpflichtet den praktizierenden Arzt in dem Maße, wie es ihm praktisch möglich ist und wie es das Wohl der Kranken und der Gemeinschaft verlangt.

2249 Es sollte eine große Ehre für Ihre Vereinigung sein, durch Tatsachen zu beweisen, dass ihre Mitglieder nicht nur niemandem an wissenschaftlicher und beruflicher Fähigkeit nachstehen, sondern dass sie an der ersten Stelle unter ihren Berufsgenossen stehen. Auf diese Weise wird sie wirksam dazu beitragen, das Vertrauen in die moralischen Grundsätze, die sie bekennt, zu wecken und zu stärken. Daraus wird es sich dann auch ergeben, dass alle, die wahrhaft nützliche und weise Ratschläge, wirksame Hilfe und gewissenhafte Betreuung wünschen, in der Tatsache, dass ein Arzt zu Ihrer Vereinigung gehört, eine Garantie dafür finden, dass ihre Erwartung nicht enttäuscht werden wird.

Schlusswort

2250 Lukas, den der hl. Paulus den vielgeliebten Arzt nennt (Kol. 4,14), hat in seinem Evangelium geschrieben: « Mit Untergang der Sonne aber brachten alle, welche Kranke mit allerlei Übeln hatten, dieselben zu ihm (zu Jesus). Er legte jedem von ihnen die Hände auf und heilte sie » (Lk. 4, 40). Ohne dass er eine so wunderbare Macht besäße, sieht doch auch der katholische Arzt, der wirklich so ist, wie es sein Beruf und das christliche Leben verlangen, wie alle Leidenden bei ihm Zuflucht suchen und von seinen heilenden Händen verlangen, dass er sie ausstrecke und ihnen auflege. Und Gott wird seine Wissenschaft und seine Kunst segnen, damit er eine große Anzahl von ihnen heilen könne und damit er dort, wo ihm das nicht gelungen ist, den Leidenden wenigstens Linderung und Trost verschaffe.

2251 Mit dem Wunsche, dass Ihnen eine so kostbare Gnade in reichster Fülle in Ihrer vielfältigen Tätigkeit gegeben werde, geben Wir aus vollem Herzen allen hier Anwesenden, Ihren Familien, allen, die Ihnen lieb und teuer sind, und den Ihnen anvertrauten Kranken Unseren väterlichen Apostolischen Segen.

2. Die hohe Verantwortung und Aufgabe des Chirurgen

Ansprache Papst Pius XII. am 21. Mai 1948 an die Teilnehmer des VI. Internationalen Chirurgenkongresses

(Grundfragen der ärztlichen Ethik Nr. 2, Aus dem italienischen übertragen von can. rer. pol. Zajadatz. Die Ansprache erschien in "Discorsi e Radiomessagi di S.S. Pio XII.", Gliederung und Inhaltsangabe wurden vom Herausgeber beigefügt)

Sittliche und religiöse Fragen haben eine Hauptbedeutung, weil der Gegenstand der Chirurgie der lebendige Körper des Menschen ist

1. Sie haben sich hier in Rom aus den verschiedensten Ländern der Welt versammelt, um miteinander die vielfältigen Probleme der Chirurgie zu erörtern. Sie haben, geehrte Herren, mit Recht angenommen, dass Fragen von technischem und praktischem Wert sehr umfangreich sind, soll der Gegenstand erschöpfend behandelt werden, dass dagegen aber Fragen von sittlichem oder religiösem Wert wegen ihrer Hauptbedeutung verdienen, ihre Aufmerksamkeit zu fesseln. Sie sind sich Ihrer Verantwortung bewusst und geben sich darüber Rechenschaft, die sich aus der den ganzen Fragenbereich beherrschenden Tatsache ableitet, dass Sie hei der Ausübung Ihres Berufes unter Ihren Händen und Instrumenten Menschen haben, deren lebendige Körper Ihrer besonderen Rücksichtnahme wert sind und die ein Recht auf all Ihre Sorgfalt haben. Auch wenn das Leben selbst nicht auf dem Spiele steht, verfügen Sie dabei - und Sie sind sich dessen voll bewusst - über zwei großartige Dinge: einmal über die Unverletzlichkeit des menschlichen Körpers, zum anderen Über die geheimnisvolle Wirklichkeit des menschlichen Leidens.

Notwendigkeit des dauernden theoretischen und praktischen Studiums für den Chirurgen

2. Kraft dieser inneren Überzeugung unterwerfen Sie sich einem ernsten und immerwährenden Studium, um sich genauestens auf dem Laufenden zu halten über die Fortschritte der Biologie und Anatomie, über die chirurgischen Methoden, die unaufhörlich erneuert und vervollkommnet werden, die Vorteile, aber auch manchmal ihre Gefahren mit sich bringen. Dazu dienen Bücher, Zeitschriften, Konferenzen und Kongresse. Alles ist miteinander verbunden durch das unverdrossene Arbeiten in der chirurgischen Praxis, wobei Sie sich einen reichen Schatz eigener Erfahrungen sammeln, der wiederum noch vermehrt wird durch die Beobachtungen, die Sie mit Ihren Kollegen austauschen.

Notwendigkeit der wirklich personalen Bildung und Ausbildung des Chirurgen

3. Aber das theoretische Studium allein genügt nicht, wie eifrig es auch betrieben werden mag, falls nicht ein anderes, ebenso beharrliches und beständiges Bemühen dazukommt, das nach innen und in die Tiefe gehen soll. Das soll eine wirklich personenhafte Bildung und Ausbildung sein: im Gebrauch Ihrer geistigen Fähigkeiten, Ihrer sittlichen und psychologischen Eigenschaften, Ihrer natürlichen Anlagen, Ihrer Sinne und Ihrer Hände. Dafür fühlen Sie selbst lebhaftes Bedürfnis, vor und während der Operation.

Notwendige Überlegungen vor jeder Operation

4. Vor der Operation. Schwer ist die Verantwortung, wenn der Entschluss gefasst werden soll. Sind die Hilfsmittel der Medizin alle solange angewendet worden, dass sie aus sich heraus als genügend wirksam scheinen konnten? Erscheint die Operation als notwendig? Welche Gefahren bestehen dabei oder aller welchen Gefahren würde der Patient ausgesetzt sein, wenn andererseits die Operation nicht durchgeführt würde? Und noch etwas: Ist der Augenblick überhaupt günstig? Kann man die Operation noch hinausschieben oder muss man dagegen schnell handeln? Läuft man Gefahr, wenn man drängt oder aber wenn man zögert? Welche Haltung soll man hei der Konsultation gegenüber den behandelnden Ärzten einnehmen? Jeder hat tatsächlich etwas dazu zu sagen. Vor allem in verwickelten Fällen können die Ansichten verschieden sein. Und dann kann jeder, auch wenn er seine eigene Meinung verficht, sich Rechenschaft geben über die Begründung der Meinung der anderen. Wenn der Chirurg schließlich alles gut überlegt hat - einbegriffen das Sittliche der Handlung -, darf er nicht mehr zögern.

Aufklärung des Patienten und seiner Angehörigen vor einer Operation

5. Aber auch nachdem er sich in gewissenhafter und gebührender Art und Weise sein Urteil gebildet hat, hat er noch eine ziemlich heikle Aufgabe zu erfüllen. Zweifellos ist es seine Pflicht, die Notwendigkeit und Nützlichkeit der Operation zu zeigen, wie auch auf die Unsicherheit bei der Durchführung hinzuweisen, die bestehen bleibt. Aber bis zu welchem Punkt darf er ohne weiteres die Notwendigkeit der Operation dem Kranken und seiner Familie einreden oder aber dazu raten oder darauf bestehen? Wie soll der Chirurg sie sachlich darüber aufklären und aber doch zugleich die gebührende Vorsicht walten lassen und ihre Freiheit achten?

Die sittlichen Grenzen der chirurgischen Tätigkeit

6. Andere Fälle scheinen trauriger zu sein - wir wollen nicht gerade sagen verwickelter, weil hier die Pflicht klar ist - wegen der tragischen Folgen, die manchmal aus der Beobachtung dieser Pflicht entstehen. Das sind Fälle, in denen das Sittengesetz seinen Einspruch erhebt. Wenn es sich um Sie allein handelte, würde es Ihnen vielleicht leicht gelingen, die Ohren vor den Einflüsterungen eines schlecht verstandenen Mitleids zu verschließen und der Vernunft Platz zu machen gegenüber einer falschen Empfindsamkeit. Aber wie oft wird man widerstehen können nicht nur den Forderungen gemeiner und schändlicher Interessen, einer unentschuldbaren Leidenschaft, wohl aber den verständlichen Ängsten einer Gatten- oder Vaterliebe? Aber auch hier sind die Grundsätze unverletzlich! Gott allein ist der Herr über das Leben des Menschen und über seine Unversehrtheit, seine Glieder, seine Kräfte, seine Organe und besonders derjenigen, die er an seinem Schöpfungswerk teilnehmen lässt. Weder die Eltern, noch der Gatte, noch der daran Interessierte selbst können nach Belieben darüber verfügen. Wenn es verwerflich ist, einen Menschen zu verstümmeln, auch auf sein inständiges Bitten hin, um ihn der Pflicht zu entziehen, für die Verteidigung des Vaterlandes zu kämpfen, oder einen unschuldigen Menschen zu töten, um dadurch einen anderen zu retten, dann ist es nicht weniger unerlaubt, den Tod eines kleinen Wesens unmittelbar zu verursachen, sei es auch, um die Mutter zu retten. Denn es ist ja, wenn nicht für dieses Leben hier unten, so doch wenigstens darüber hinaus zu einem hohen und erhabenen Ziel berufen. Es ist ebenfalls verboten, durch eine Operation, die durch nichts gerechtfertigt ist, die Quellen des Lebens unfruchtbar zu machen. Und es ist nicht erlaubt, das Leben aufs Spiel zu setzen - es aufzuheben ist niemals erlaubt - wenn nicht in der Hoffnung, ein wertvolleres Gut zu schützen oder es selbst zu retten oder zu verlängern.

Neben dem Verstand und der Geschicklichkeit der Hände muss sein Herz dem Chirurgen helfen

7. Während der Operation. Der Operationssaal steht bereit. sauber, gelüftet, mit hellen Operationslampen versehen. Die Voruntersuchung durch den Operateur ist genauestens durchgeführt; die Instrumente und die Hände des Operateurs und der Assistenten sind gut desinfiziert; die Betäubung, die Vorbereitung der Haut des Patienten, ist vorgenommen. Und schließlich stehen sie über den Operationstisch gebeugt, worauf der Kranke liegt.

8. Sie wissen, dass Sie nicht mehr wie sonst Anatomen im Sezierraum sind, Künstler mit Skalpell und Bohrer, sondern Menschen, die Menschen gegenüberstehen, die Ihre Brüder sind, die sich Ihnen ganz anvertraut haben. Deshalb kommt nicht mehr allein in Betracht die vortreffliche Ausbildung Ihrer Sinne, die Geschicklichkeit Ihrer Hände, Ihre gespannte Aufmerksamkeit, Ihre Schnelligkeit, Ihr Können und die Sicherheit Ihrer Eingebung. Sie werden sich mit ganzem Herzen ans Werk begeben, aber in der Weise, dass Ihnen Ihr Herz dabei wirklich hilft. Es wird Ihnen nur dann eine Stütze sein, wenn Sie in diesen Augenblicken eine unverwirrbare Ruhe zu behalten wissen, wobei Sie doch wiederum äußerst empfindungsfähig sein können. Fehlt Ihnen dieses Empfindungsvermögen, dann werden Sie nur ein Handwerk ausüben; fehlt Ihnen die Ruhe, dann lässt Ihre Verwirrung Ihre Hände unsicher werden und Sie würden Gefahr laufen, das Ergebnis der Operation zu gefährden und vielleicht sogar das Leben des Patienten.

9. Dieses Drama im Inneren Ihres Herzens wiederholt sich mit größerer oder geringerer Stärke jeden Tag, manchmal mehrere Male am Tage. Aber wenn Sie diese Erregung nicht mehr spürten, würden Sie sich Ihre Aufgabe nicht mehr für wert erachten; wenn Sie sie nicht überwänden, würden Sie nicht mehr fähig sein, Ihre Arbeit überhaupt zu tun. Es ist ein Drama, das einen Menschen mit Herz und Gewissen mit der Zeit verbraucht, aber das auch Ihrem Beruf das Merkmal der Heiligkeit verleiht.

Gefahren und Komplikationen nach der Operation

10. Wie sehr würde sich der irren, der dächte, dass er nach der Operation nur mehr ruhig nach Hause zu gehen brauchte, wie wenn der Vorhang am Ende eines gewöhnlichen Dramas hinuntergelassen worden wäre! Nein! Es setzt sich in Ihnen fort, da Sie ja nicht nur ein, sozusagen, väterliches Wohlwollen dem Kranken gegenüber fühlten, dessen Leben einige Augenblicke, vielleicht auch einige Stunden in Ihrer Hand war. Allerdings haben Sie den Hauptteil Ihrer eigentlichen Aufgabe erfüllt, aber damit ist noch nicht alles beendet. Wieviel ungewisse Zufälle kann es noch geben! Das sind alle die Unannehmlichkeiten und Gefahren, einige von kurzer Dauer, andere schwer und manchmal tödlich, Gefahren, die jedem schweren chirurgischen Eingriff folgen. Darum werden Sie sorgsam den Verlauf des Fiebers und die Beschleunigung und Verlangsamung des Pulsschlages überwachen. Ist die Gefahr, dass Komplikationen entstehen können, beseitigt, werden Sie sorgsam den Heilprozess verfolgen und sich dann bescheiden zurückziehen und den Platz am Kopfende anderen Überlassen. Diese werden Zeugen der Gesundung sein und vielleicht heiße Beteuerungen aus dankbarem Herzen empfangen. Was dagegen aber, wenn trotz Ihrer Umsicht, Geschicklichkeit und Sorgfalt die Folgen des Übels schmerzhafter geworden sind, weil es zu schwer oder schon zu weit fortgeschritten war oder wenn sich das Ergebnis nicht als so befriedigend erwies, wie man es sich erhofft hatte. Dann werden nicht selten offen oder versteckt Vorwürfe gegen Sie gerichtet werden. Sind Sie dagegen dessen gewiss, dass Sie vor Gott und Ihrem Gewissen voll und ganz bestehen können, und sind Sie sich dessen sicher, dass Sie alle mit Rücksichtnahme, maßvollem Verhalten und Liebe behandelt haben, besonders die weniger Bemittelten, dann lassen Sie sich nicht verwirren und verbittern durch die Ungerechtigkeit und Undankbarkeit der Menschen. Wie könnte man diese allerdings überhören?

Die herzliche Dankbarkeit des Patienten und der Segen Gottes als Lohn für die ärztliche Mühe

11. Zum Glück sind Undankbarkeit und Ungerechtigkeit nicht allgemeine Regel. Oft wird die herzliche Dankbarkeit desjenigen, den Sie gerettet haben, und aller seiner Angehörigen für Sie eine angenehme Entlohnung sein. Mit gutem Recht genießen Sie dieses schöne Gefühl der Dankbarkeit, wozu sich die freudige Genugtuung Ihres Berufes gesellt angesichts des glücklichen Ausgangs Ihrer Arbeit, die Sie vollbracht haben. Christus, der im Fleisch mit allen Kranken leidet, der unendlich sanft und gut ist, wird Ihnen dankbar sein für die Sorgen, die Sie sich ihretwegen machen. Er wird Sie segnen. Und während Wir bitten, dass die Überfülle der himmlischen Gnade herabkommen möge auf Sie und diejenigen, die Ihnen bei Ihrer schweren Aufgabe helfen, erteilen Wir Ihnen, Ihren Familien und allen, die Ihnen teuer sind, aus überströmenden Herzen den Apostolischen Segen.

3. Über das Problem der künstlichen Befruchtung

Ansprache Votre présence autour an den 4. internationalen Kongress katholischer Ärzte vom 29. September 1949
(Offizieller französischer Text: AAS XLI [1949] 557-561)

Hintergrund (Quelle: Herder-Korrespondenz, Vierter Jahrgang 1949/50, Herder Verlag Freiburg im Breisgau, Drittes Heft - Dezember 1949, S. 113-114)

Vom 26. bis 29. September fand in Rom der IV. Internationale Kongress katholischer Ärzte statt. Die ärztliche Wissenschaft berührt heute an immer zahlreicheren Punkten die Sphäre der moralischen Entscheidungen. Die Wissenschaft vom Leben hat dem Menschen eine solche Herrschaft über die Lebensvorgänge in die Hand gegeben, dass er in beängstigendem Maße verändernd in das Leben einzugreifen vermag. Der dunkle Schauder, mit dem das gesunde Empfinden diesen Möglichkeiten gegenübersteht, weist uns wohl darauf hin, dass wir hier an einer Grenze stehen; aber er ist nicht imstande, die genaue Grenzlinie aufzuzeigen. Um diese zu erkennen, müssen wir wissen, was der Mensch ist und was er soll, und dieses lehrt uns nur der christliche Glaube und das durch diesen vermittelte Menschenbild. Daher eröterten die in Rom versammelten katholischen Ärzte eine Anzahl von Problemen der modernen Wissenschaft im Lichte dieser Lehre. Man sprach hier über das Problem der Beseelung des Embryo, über die voreheliche Eugenetik, über die Narkoanalyse, über das Berufsgeheimnis gegenüber narkotischen Zuständen, über die Leukotomie und vor allem auch über die künstliche Befruchtung. Am 30. September wurden die Teilnehmer des Kongresses vom Heiligen Vater empfangen, der eine entscheidende Ansprache an sie hielt und die Grundsätze der katholischen Kirche über die künstliche Befruchtung darlegte.

(Text aus der Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band I, S. 500-506; Nrn. 1028-1044):

Begrüßung

1028 Ihre Gegenwart, geliebte Söhne und Töchter, ist von hoher Bedeutung, die Uns eine tiefe Freude verursacht. Die Tatsache, dass Sie hier dreißig verschiedene Nationen vertreten, wo doch die in den Jahren vor dem Krieg, während des Krieges und nach dem Krieg aufgeworfenen Gräben noch bei weitem nicht zugeschüttet sind; die Tatsache, dass Sie Uns soeben die hohen Gedanken mitteilten, die Ihren Meinungsaustausch im Fach der Medizin beherrschen; die Tatsache endlich, dass Sie in diesem Fach mehr als einen bloßen Beruf, dass Sie einen wahrhaften und ausgezeichneten Dienst der christlichen Liebe ausüben: all dies ist wohl dazu angetan, Ihnen Unseren überaus väterlichen Empfang zu sichern. - Sie erwarten nun von Uns neben Unserem Segen einige Ratschläge, die Ihre Pflichten betreffen. Wir begnügen Uns, Ihnen kurze Erwägungen über die Verbindlichkeiten mitzuteilen, die Ihnen die Fortschritte der Medizin, die Schönheit und Größe ihrer Ausübung sowie ihre Beziehungen zur natürlichen und christlichen Sittenlehre auferlegen.

1. Der christliche Arzt und der Fortschritt der Wissenschaft

1029 Schon durch viele Jahrhunderte - und vor allem in unserer Zeit - zeigt sich ein unaufhörlicher Fortschritt der Medizin. Ein sicherlich verwickelter Fortschritt, dessen Objekt die verschiedensten Zweige der Spekulation und der Praxis umfasst. Es ist ein Fortschritt im Studium des Körpers und des Organismus, in allen Fächern der Physik, der Chemie und der Naturwissenschaften, in der Kenntnis der Heilmittel, ihrer Eigenschaften und der Arten und Weisen ihres Gebrauchs; es ist ein Fortschritt nicht nur in der Verwendung der Physiologie für die Heilkunde, sondern auch der Psychologie, der gegenseitigen Wirkungen und Gegenwirkungen des Physischen und Moralischen.

In der Sorge, die Vorteile dieses Fortschrittes in nichts zu versäumen, ist der Mediziner ununterbrochen auf dem Laufenden über alle Mittel, die zur Heilung oder wenigstens zur Linderung der Gebrechen und Leiden der Menschen führen. Als Chirurge bemüht er sich, die nötigen Operationen weniger qualvoll zu machen; als Frauenarzt sucht er die Schmerzen des Gebärens zu mildern, ohne jedoch irgend wie die Gesundheit der Mutter oder des Kindes aufs Spiel zu setzen, ohne die mütterlich-zarten Gefühle für das Neugeborene der Gefahr einer Beeinträchtigung auszuliefern. Wenn der Geist der reinen Menschlichkeit, die natürliche Liebe zu Seinesgleichen schon jeden gewissenhaften Arzt in seinen Forschungen anregt und leitet, was wird dann der christliche, von der göttlichen Liebe getragene Arzt nicht alles tun, um sich, keine Mühe sparend und sich selbst nicht schonend, für das Wohlergehen derer einzusetzen, die er natürlicherweise und aus Glaubensüberzeugung als seine Brüder ansieht. Gewiss, er freut sich von ganzem Herzen über den ungeheuren Fortschritt, der bereits errungen ist, über die Ergebnisse, die seine Vorgänger schon früher erreicht haben und die heute weitergeführt werden von seinen Kollegen, mit denen er sich mit berechtigtem Stolz auch über seinen Beitrag eins fühlt in der Kontinuität einer großartigen Tradition. Dennoch betrachtet er sich nie als zufriedengestellt: immer sieht er vor sich neue Strecken, die es zu durchlaufen, neue Vorsprünge, die es aufzuholen gilt. Mit leidenschaftlichem Eifer arbeitet er als Arzt mit ganzer Hingabe für die Gesundung der Menschheit und jedes einzelnen Menschen, zugleich aber als Gelehrter, dem die aufeinanderfolgenden Entdeckungen den hinreißenden Genuss der «Freude am Erkennen» bereiten, schließlich als Gläubiger, als Christ, der in den Herrlichkeiten, die er entdeckt, in den neuen Horizonten, die sich ihm unendlich weit öffnen, die Größe und Macht des Schöpfers zu sehen versteht, die unerschöpfliche Güte des Vaters, der dem lebenden Organismus so gewaltige Kräfte geschenkt hat, um sich zu entwickeln, zu verteidigen und in den meisten Fällen von selbst auszuheilen, und ihn nun noch die Heilmittel für die leiblichen Übel in der toten oder lebenden, in der mineralischen, vegetativen oder animalischen Natur finden lässt.

1030 Der Arzt, der bei Ausnutzung des neuesten Fortschrittes der Wissenschaft und der ärztlichen Kunst für seine Rolle als Praktiker nur seine Intelligenz und seine Geschicklichkeit einsetzen würde und nicht auch - Wir wollten dies vor allem sagen - sein menschliches Herz und sein warmes, christliches Zartgefühl mitbrächte, entspräche nicht vollkommen seinem Berufsideal. Seine Tätigkeit vollzieht sich nicht « in anima vili » - «in einem wertlosen Ding»; gewiss, unmittelbar greift er auf die Körper ein, aber auf Körper, die von einer unsterblichen, geistigen Seele belebt sind, und kraft des geheimnisvollen, aber unlöslichen Bandes zwischen dem Physischen und Geistigen wirkt er nicht erfolgreich am Körper, ohne dass er nicht zugleich auf den Geist einwirkte.

2. Gebrauch und Missbrauch wissenschaftlicher Errungenschaften

1031 Handle es sich nun um den Körper oder um das menschliche Kompositum in seiner Einheit: immer wird sich der christliche Arzt vor der Verzauberung der Technik in acht nehmen müssen, vor der Versuchung, sein Wissen und seine Kunst für andere Zwecke zu verwenden als für die Betreuung der ihm anvertrauten Kranken. Gott sei Dank muss er sich nicht gegen eine andere Versuchung wappnen, gegen jene verbrecherische nämlich, die ihn zum Sklaven gemeiner Interessen, uneingestandener Leidenschaften, unmenschlicher Angriffe gegen den von Gott im Schoß der Natur geborgenen Segen machen möchte. Leider brauchen Wir nicht sehr weit zu suchen, nicht weit zurückzugehen, um konkrete Fälle dieses schändlichen Missbrauches zu finden.

1032 Etwas anderes z. B. ist die Zertrümmerung des Atoms und die Erzeugung von Atomenergie, etwas anderes seine verderbenbringende Anwendung, die jeder Kontrolle entgeht. Etwas anderes ist der wunderbare Fortschritt der modernsten Flugzeugtechnik und etwas anderes der massenhafte Einsatz von Bombengeschwadern ohne die Möglichkeit, ihre Wirkung auf militärische und strategische Objekte zu beschränken. Etwas anderes vor allem ist die ehrfürchtige Forschung, welche die Schönheit Gottes im Spiegel seiner Werke, seine Macht in den Gewalten der Natur offenbart, etwas anderes die Vergötzung dieser Natur und der materiellen Kräfte in der Verneinung ihres Schöpfers.

1033 Wie verhält sich, im Gegenteil dazu, der Arzt, der seiner Berufung würdig ist? Er nimmt diese gleichen Kräfte, diese Eigenschaften der Natur, in Dienst, um damit die Heilung, Gesundheit, Kraft und oft das zu erzeugen, was noch wertvoller ist: Schutz vor Krankheiten, vor Ansteckung oder Epidemie. In seinen Händen ist die furchtbare Macht der Radioaktivität gefangen und gelenkt zur Heilung von Übeln, die sich jeder anderen Behandlung widersetzen. Die Eigenschaften der virulentesten Gifte dienen ihm zur Herstellung von wirksamen Heilmitteln. Noch mehr: die gefährlichsten Infektionskeime finden auf alle möglichen Weisen in der Serotherapie und als Impfstoff Verwendung.

3. Das Urteil der Moral über die «künstliche Befruchtung»

Allgemeine Grundsätze

1034 Die natürliche und christliche Moral wahrt nun überall ihre unveräußerlichen Rechte. Aus ihnen, und nicht aus Erwägungen gefühlsmäßiger, philanthropisch-materialistischer und materialistischer Art, leiten sich die wesentlichen Grundsätze medizinischer Sittenlehre ab: aus der Würde des menschlichen Leibes, aus dem Vorrang der Seele über den Leib, aus der Brüderschaft aller Menschen, aus der Oberhoheit Gottes über das Leben und das Schicksal.

1035 Wir haben bereits mehrfach Gelegenheit gehabt, eine größere Anzahl von einzelnen Punkten zu berühren, die sich auf die ärztliche Moral beziehen. Doch zwingt sich hier an erster Stelle eine Frage auf, die mit nicht geringerer Dringlichkeit als die anderen nach dem Licht der katholischen Sittenlehre verlangt: es ist die Frage der künstlichen Befruchtung. Wir möchten die heutige Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne kurz in großen Zügen das Urteil der Moral über diesen Gegenstand aufzuzeigen.

Im einzelnen

1036 1. Die Ausübung dieser künstlichen Befruchtung darf, soweit es sich um den Menschen handelt, weder ausschließlich noch auch hauptsächlich von biologischer und medizinischer Sicht aus unter Beiseitelassung des sittlichen und rechtlichen Standpunktes betrachtet werden.

1037 2. Die künstliche Befruchtung außerhalb der Ehe ist rein und schlechthin als unsittlich zu verurteilen.

In der Tat besagt das natürliche Gesetz und das positive Gesetz, dass die Zeugung eines neuen Lebens nur die Frucht der Ehe sein kann. Die Ehe allein wahrt die Würde der Gatten (in diesem Fall vor allem die der Frau) und ihr persönliches Wohl. Nur sie allein sorgt von sich aus für das Wohl und die Erziehung des Kindes.

Deswegen kann es über die Verurteilung der künstlichen Befruchtung außerhalb der ehelichen Verbindung keine Meinungsverschiedenheit unter Katholiken geben. Ein aus solchen Umständen hervorgegangenes Kind wäre durch diese Tatsache selbst unehelich.

1038 3. Die künstliche Befruchtung innerhalb der Ehe, hervorgerufen durch das aktive Element eines Dritten ist ebenso unsittlich und als solche unwiderruflich zu verwerfen.

Die Ehegatten allein haben ein gegenseitiges Recht auf ihre Körper, um ein neues Leben zu erzeugen. Dieses Recht ist ausschließend, unabtretbar, unveräußerlich. Und dies muss sein auch mit Rücksicht auf das Kind. Wer einem kleinen Wesen das Leben gibt, dem legt die Natur kraft eben dieses Bandes die Last für dessen Erhaltung und Erziehung auf. Aber zwischen dem rechtmäßigen Gatten und dem Kind, das Frucht eines aktiven Elementes eines Dritten (auch mit Einverständnis des Ehegatten) ist, gibt es kein Band des zeugenden Ursprungs, keine moralische oder rechtliche Bindung einer ehelichen Zeugung.

1039 4. Bezüglich der Erlaubtheit der künstlichen Befruchtung innerhalb der Ehe mag es Uns im Augenblick genügen, an die folgenden Grundsätze des Naturrechts zu erinnern: die bloße Tatsache, dass das beabsichtigte Ergebnis auf diesem Weg erreicht wird, rechtfertigt nicht den Gebrauch des Mittels an sich, noch genügt der an sich bei den Ehegatten sehr angemessene Wunsch nach einem Kind zum Beweis für die Erlaubtheit, die künstliche Befruchtung anzuwenden, welche diesen Wunsch verwirklichen würde.

1040 Es wäre falsch zu glauben, dass die Möglichkeit, auf dieses Mittel zurückzugreifen, die Ehe zwischen Personen gültig machen könnte, die unfähig sind, sie zu schließen auf Grund des « impedimentum impotentiae » (Hindernis der körperlichen Eheuntauglichkeit).

1041 Anderseits ist es überflüssig, darauf hinzuweisen, dass das aktive Element Erlaubterweise niemals durch naturwidrige Handlungen verschafft werden darf.

«Künstliche Befruchtung» und Unterstützung des natürlichen Aktes

1042 Obwohl man nicht apriori neue Methoden ausschließen kann einzig deshalb, weil sie neu sind, so ist doch der künstlichen Befruchtung gegenüber nicht nur äußerste Zurückhaltung geboten, sondern sie ist schlechthin abzulehnen. Damit wird jedoch nicht notwendigerweise die Anwendung gewisser künstlicher Hilfsmittel verworfen, die einzig dazu dienen, den natürlichen Akt zu erleichtern, oder dem normal vollzogenen Akt zu seinem Ziel zu verhelfen.

Ordnung Gottes - Wohl des Menschen

1043 Man vergesse nicht: nur die Zeugung eines neuen Lebens nach dem Willen und dem Plan des Schöpfers bringt in einem erstaunlichen Grad der Vollkommenheit die Verwirklichung der angestrebten Ziele mit sich. Sie ist zugleich angepasst der körperlichen und geistigen Natur und der Würde der Gatten, sowie der normalen und glücklichen Entwicklung des Kindes.

Schluss

1044 Ihr ernstes religiöses Denken und Ihr Kommen hierher sind, geliebte Söhne und Töchter, ein Unterpfand Ihrer unerschütterlichen Treue gegenüber all Ihren Pflichten als katholische Ärzte, ein Unterpfand auch Ihres Willens, durch Ihr Beispiel und Ihren Einfluss mitzuhelfen, die Grundsätze, von denen Sie selbst durchdrungen sind, bei Ihren Kollegen und Ihren Schülern, bei Ihren Klienten und deren Familien zur Geltung zu bringen. In diesem Vertrauen spenden Wir aus der Überfülle Unseres väterlichen Herzens Ihnen, allen, die Sie hier vertreten, Ihren Familien und allen, die Ihnen teuer sind, Unseren Apostolischen Segen.

4. Über die christliche Ehe und Mutterschaft

Ansprache Papst Pius XII. vom 29. Oktober 1951 an den Verband katholischer Hebammen Italiens

5. Über Fragen der Familienmoral und der Nachkommenschaft

Ansprache Papst- Pius XII. am 26. November 1951 an den Nationalen Kongress der "Front der Familie" (als Ergänzung zu Nr. 4)
(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band I, S. 534-541; Grundfragen der ärztlichen Ethik, Nr. 5)

Die Bedeutung der Familie

1. In der Ordnung der Natur, unter den sozialen Schöpfungen gibt es keine, die der Kirche mehr am Herzen läge, als die Familie. Die Wurzel der Familie, die Ehe, hat Christus zur Würde eines Sakramentes erhoben. Die Familie hat in allem, was ihre unverletzlichen Rechte, ihre Freiheit und die Ausübung ihrer hohen Aufgabe angeht, in der Kirche immer Verteidigung, Schutz und Hilfe gefunden.

2. Es erfüllt Uns daher, geliebte Söhne und Töchter, mit besonderer Freude, den Nationalkongress der "Front der Familie" und der kinderreichen Familien hier bei Uns zu begrüßen und euch Unsre Befriedigung auszusprechen über eure Anstrengungen auf die Ziele hin, die zu erreichen ihr euch zur Aufgabe gestellt habt. Unsere väterlichen Wünsche begleiten ihre glückliche Durchführung.

Ziele der Familienbewegung

3. Eine Familienbewegung, die wie die eure sich dafür einsetzt, die Idee der christlichen Familie im Volk voll und ganz zu verwirklichen, wird sich immer unter dem Antrieb der sie beseelenden inneren Kraft wie auch der Bedürfnisse des Volkes, in dessen Mitte sie lebt und wächst, in den Dienst jenes bekannten dreifachen Zieles stellen, das den Gegenstand eurer Bestrebungen bildet: des Zieles, Einfluss auszuüben auf die Gesetzgebung in dem weiten Bereich, der mittelbar oder unmittelbar die Familie berührt; des Zieles der Solidarität der christlichen Familien untereinander; des Zieles einer christlichen Familienkultur. Dieses dritte Ziel ist das eigentliche; die beiden anderen sollen zusammenwirken, es zu unterstützen und zu fördern.

Bedrohung der Familie

4. Wir haben oft und bei den verschiedensten Gelegenheiten zugunsten der christlichen Familie gesprochen. In den meisten Fällen taten Wir es, um ihr zu helfen oder andere zu ihrer Hilfe aufzurufen; um sie aus schwerster Not zu erretten; insbesondere um sie in den Nöten des Krieges zu unterstützen. Die durch den ersten Weltkrieg verursachten Schäden waren noch lange nicht geheilt, als der zweite noch furchtbarere Weltkrieg hereinbrach, um sie ins Unermeßliche zu steigern. Viel Zeit und viel menschliches Mühen und noch größeren göttlichen Beistand wird es brauchen, bis die tiefen Wunden, die diese bei den Kriege der Familie geschlagen haben, wirklich vernarbt sind. Ein anderes Übel, das teilweise ebenso in den Kriegszerstörungen, darüber hinaus aber auch in Übervölkerung oder in verkehrten oder selbstsüchtigen Tendenzen seinen Grund hat, ist die Wohnungsnot. Alle diejenigen, Gesetzgeber, Staatsmänner, Mitglieder sozialer Werke, die sich mühen, hier Abhilfe zu schaffen, erfüllen, sei es auch nur in indirekter Weise, ein Apostolat von größter Bedeutung.

5. Dasselbe gilt für den Kampf gegen die Geißel der Arbeitslosigkeit, für die Sicherstellung eines hinreichenden Familieneinkommens, damit die Mutter nicht gezwungen ist, wie es leider häufig der Fall ist, außerhalb des Hauses Arbeit zu suchen, sondern sich mehr dem Mann und den Kindern widmen kann.

6. Die Arbeit zugunsten der religiösen Schule und Erziehung bedeutet ebenfalls einen wertvollen Beitrag zum Wohle der Familie, ebenso die Pflege einer gesunden Natürlichkeit und anspruchslosen Lebensart in der Familie, die Stärkung ihrer religiösen Überzeugungen, die Schaffung einer Atmosphäre christlicher Reinheit in ihr, die geeignet ist, sie von den schädlichen äußeren Einflüssen wie von all jenen krankhaften Erregungen freizuhalten, die in der Seele des Jugendlichen ungeordnete Leidenschaften wecken.

7. Aber es gibt noch eine tiefergreifende Not, vor der man die Familie bewahren muss, nämlich die entwürdigende Versklavung, zu der sie eine Denkart herabwürdigt, die sie zu einem bloßen Organismus im Dienste der sozialen Gemeinschaft macht, um für diese eine hinreichende Masse von "Menschenmaterial" zu schaffen.

Die Erschütterung der Ehemoral

8. Noch ein anderes Übel bedroht die Familie, freilich nicht erst seit gestern, sondern schon seit langer Zeit. Dieses Übel wächst jedoch zur Zeit zusehends und kann der Familie zum Verhängnis werden, weil es ihre Wurzel angreift: Wir meinen die Erschütterung der Ehemoral in ihrer ganzen Ausdehnung.

9. Wir haben im Lauf der letzten Jahre jede Gelegenheit wahrgenommen, um den einen oder anderen wesentlichen Punkt der Ehemoral aufzuzeigen, und erst kürzlich legten Wir sie in ihrem großen Zusammenhang dar. Wir haben nicht nur die Irrtümer zurückgewiesen, die sie untergraben, sondern hellten auch positiv den Sinn der Ehemoral auf, ihre Aufgabe, ihre Bedeutung, ihren Wort für das Glück der Ehegatten, der Kinder und der ganzen Familie, für den Bestand und die Forderung des sozialen Wohles vom häuslichen Herd bis zu Staat und Kirche.

Schutz des werdenden Lebens

10. Im Mittelpunkt dieser Lehre wurde die Ehe als eine Einrichtung im Dienste des Lebens hervorgehoben. In enger Anlehnung an diese Grundlage haben Wir im Sinne der steten Lehre der Kirche einen Satz herausgestellt, der eine der wesentlichen Grundlagen nicht nur der Ehemoral, sondern überhaupt der Sozialethik im allgemeinen ist, dass nämlich der direkte Angriff auf schuldloses menschliches Leben als Mittel zum Zweck - im vorliegenden Fall zum Zweck der Erhaltung eines anderen Lebens - unerlaubt ist.

Das schuldlose menschliche Leben, ganz gleich in welchem Zustand es sich befindet, ist vom ersten Augenblick seiner Existenz an jedem direkten absichtlichen Angriff entzogen.

11. Dies ist ein Fundamentalrecht der menschlichen Persönlichkeit und nach christlicher Lebensauffassung von allgemeiner Gültigkeit, ebenso gültig für das Leben, das noch verborgen im Mutterschoß ruht, wie für das schon zur Welt gekommene Leben; ebenso gültig gegen die direkte Abtreibung wie gegen die direkte Tötung des Kindes vor, während und nach der Geburt. Wie begründet auch die Unterscheidung zwischen diesen verschiedenen Entwicklungsmomenten des geborenen oder noch nicht geborenen Lebens sein mag im profanen wie kirchlichen Recht und für gewisse bürgerliche und strafrechtliche Folgen, - nach dem Sittengesetz handelt es sich in all diesen Fällen um ein schweres und unerlaubtes Attentat auf das unverletzliche menschliche Leuen.

Leben des Kindes und Leben der Mutter

12. Dieser Grundsatz gilt ebenso für das Leben des Kindes wie für das Leben der Mutter. Niemals und in keinem Fall hat die Kirche gelehrt, dass das Leben des Kindes jenem der Mutter vorzuziehen sei. Es ist irrig, die Frage mit dieser Alternative zu stellen: entweder das Leben des Kindes oder das Leben der Mutter. Nein! Weder das Leben der Mutter noch das Leben des Kindes dürfen einem Akt direkter Vernichtung unterzogen werden. Für den einen wie für den anderen Teil kann nur die eine Forderung bestehen: alles aufzubieten, das Leben beider zu retten, der Mutter und des Kindes (vgl. Pius XI. Enzyklika "Casti connubii", 31. Dezember 1930 - Acta Apostolicae Sedis, vol. 22, pag. 562-563).

13. Es ist eine der schönsten und edelsten Bestrebungen der Medizin, immer neue Wege zu suchen, um das Leben beider sicherzustellen. Wenn aber trotz aller Fortschritte der Wissenschaft noch Fälle übrig bleiben, jetzt und auch in Zukunft, in denen man mit dem Tode der Mutter rechnen muss, wenn diese die Geburt des Lebens, das sie in sich trägt, zu Ende führen und es nicht unter Verletzung des Gebotes Gottes: Du sollst nicht töten! zerstören will, so bleibt dem Menschen, der sich bis zum Letzten mühen wird, zu helfen und zu retten, nichts übrig, als sich in Ehrfurcht vor den Gesetzen der Natur und dem Walten der göttlichen Vorsehung zu beugen.

14. Aber - so wendet man ein - das Leben der Mutter, und insbesondere der Mutter einer kinderreichen Familie, ist ein unvergleichlich höherer Wert als das eines noch nicht geborenen Kindes. Die Anwendung der Güterabwägungstheorie auf den Fall, der uns gegenwärtig beschäftigt, hat schon in juristischen Erörterungen Aufnahme gefunden. Die Antwort auf diesen viele bedrückenden Einwand ist nicht schwer. Die Unverletzlichkeit des keimenden Lebens eines Schuldlosen hängt nicht von seinem größeren oder geringeren Wert ab. Bereits vor mehr als zehn Jahren hat die Kirche die Tötung des als "wertlos" erachteten Lebens in aller Form verurteilt. Wer die traurigen Ereignisse kennt, die diese Verurteilung hervorriefen, wer die verhängnisweiten Folgen zu erwägen weiß, zu denen man gelangen würde, wollte man die Unantastbarkeit schuldlosen Lebens nach seinem Wert bemessen, der weiß sehr wohl die Beweggründe zu schätzen, die zu jenem Entscheid geführt haben.

15. Wer kann übrigens beurteilen, welches von den beiden Leben das kostbarste ist? Wer kann wissen, welchen Weg jenes Kind gehen wird, zu welcher Höhe der Leistung und der Vollkommenheit es gelangen wird ? Hier werden zwei Größen miteinander verglichen, von denen man die eine gar nicht kennt.

Ein Opfer und seine Frucht

16. Wir möchten hier ein Beispiel anführen, das vielleicht einigen von euch schon bekannt ist, das aber deswegen nichts von seinem eindrucksvollen Wert einbüßt. Es geht auf das Jahr 1905 zurück. Da lebte eine junge Frau adliger Abstammung, noch adliger jedoch von Gesinnung. Sie war schwächlicher Konstitution und von zarter Gesundheit. Als Mädchen hatte sie eine kleine Rippenfellentzündung gehabt, die jedoch geheilt zu sein schien. Als sie sich glücklich verheiratet hatte und fühlte, wie sich in ihrem Schoß neues Leben regte, musste sie sehr bald feststellen, wie ein eigenartiges Übel ihre Gesundheit untergrub, das die beiden tüchtigen Ärzte, die mit liebender Sorge ihre Gesundheit überwachten, sehr beunruhigte. Die frühere Rippenfellerkrankung mit ihrem schon ausgeheilten Infektionsherd war wieder aufgebrochen. Nach Meinung der Ärzte war keine Zeit zu verlieren. Das einzige Mittel, die zarte Frau zu retten, bestand darin, ohne Aufschub die medizinische Abtreibung einzuleiten. Auch der Gemahl begriff seinerseits die Schwere des Falles und gab sein Einverständnis zum peinlichen Eingriff. Als jedoch der behandelnde Gynäkologe ihr sehr taktvoll die Entscheidung der Ärzte mitteilte und ihr nahelegte, derselben beizupflichten, antwortete sie fest und entschieden: "Ich danke Ihnen für Ihre teilnehmenden Ratschläge; ich kann jedoch nicht das keimende Leben meines Kindes töten! Ich kann und kann es nicht! Ich spüre schon seinen Herzschlag in meinem Schoß; das Kind hat das Recht zum Leben; von Gott kommt es und es muss Gott kennenlernen, um ihn zu lieben und in ihm glücklich zu werden." Auch der Gemahl bat und flehte sie an; sie blieb unbeugsam und erwartete ruhig den Ausgang. Ein Mädchen kam gesund zur Welt; sofort nach der Geburt verschlechterte sich jedoch der Gesundheitszustand der Mutter. Der Infektionsherd in der Lunge erweiterte sich; der Verfall des Organismus schritt voran. Zwei Monate später lag sie im Sterben; sie sah noch einmal die Kleine, die gesund bei einer kräftigen Amme heranwuchs; die Lippen bewegten sich noch einmal zu seligem Lächeln, dann starb sie friedlich. Viele Jahre gingen dahin. Man konnte in einem Schwesternheim eine junge Ordensfrau sehen, die ganz der Pflege und Erziehung verlassener Kinder hin gegeben war und sich mit Augen voll mütterlicher Liebe Über die kleinen Kranken neigte, wie wenn sie ihnen Leben schenken wollte. Das war sie, das Kind des Opfers, die jetzt mit ihrem edlen Herzen so viel Gutes wirkte unter der verlassenen Jugend. Der unerschrockene Heroismus der Mutter ist wahrlich nicht umsonst gewesen! (Vgl. Andreas Majocchi, rera bistori e forbici, 1940, S. 21 ff.). Wir fragen jedoch: Ist denn das christliche, ja auch nur das menschliche Empfinden schon so sehr geschwunden, dass kein Verständnis mehr da ist für das wunderbare Opfer der Mutter und für die sichtbare Führung der göttlichen Vorsehung, die aus diesem Opfer eine so edle Frucht hervorwachsen ließ?

Wann ist ein ärztlicher Eingriff erlaubt?

Wir haben absichtlich immer den Ausdruck gebraucht "direkter Angriff auf das Leben eines Schuldlosen, direkte Tötung". Denn wenn z. B. die Rettung des Lebens der zukünftigen Mutter, unabhängig von ihrem Zustand der Schwangerschaft, dringend einen chirurgischen Eingriff oder eine andere therapeutische Behandlung erfordern würde, die als keineswegs gewollte oder beabsichtigte, aber unvermeidliche Nebenfolge den Tod des Kindes im Mutterleib zur Folge hätte, könnte man einen solchen Angriff nicht als einen unmittelbaren Angriff auf schuldloses Leben bezeichnen. Unter solchen Bedingungen kann die Operation erlaubt sein, wie andere vergleichbare ärztliche Eingriffe immer vorausgesetzt, dass ein hohes Gut, wie es das Leben ist, auf dem Spiele steht, dass der Eingriff nicht bis nach der Geburt des Kindes verschoben werden kann und kein anderer wirksamer Ausweg gangbar ist.

Erlaubte Geburtenregelung

18. Da also die erste Aufgabe der Ehe im Dienste am Leben besteht, gilt Unser besonderes Wohlgefallen und Unser väterlicher Dank jenen Ehegatten, die aus Liebe zu Gott und im Vertrauen auf ihn mutig eine zahlreiche Familie gründen und aufziehen. Andererseits fühlt die Kirche Teilnahme und Verständnis für die wirklichen Schwierigkeiten des Ehelebens in unserer heutigen Zeit. Deshalb haben Wir in Unserer letzten Ansprache über die Ehemoral die Berechtigung und zugleich die tatsächlich weit gesteckten Grenzen für eine Regulierung der Nachkommenschaft herausgestellt, die - im Gegensatz zur sogenannten "Geburtenkontrolle" - mit dem Gesetz Gottes vereinbar ist. Man kann sogar hoffen -- doch überläßt hier die Kirche das Urteil natürlich der medizinischen 'Wissenschaft -, dass es gelingt, diesem erlaubten Verhalten eine genügend sichere Grundlage zu geben, und die neuesten Berichte scheinen eine solche Hoffnung zu bestätigen.

Die Hilfe übernatürlicher Kraftquellen

19. Im übrigen helfen zur Überwindung der vielfachen Prüfungen des ehelichen Lebens vor allem ein lebendiger Glaube und regelmäßiger Empfang der heiligen Sakramente. Daraus erwachsen Kraftquellen, von denen sich jene, die außerhalb der Kirche leben, nur schwer eine Vorstellung machen können. Und mit diesem Hinweis auf die höheren übernatürlichen Kraftquellen möchten Wir schließen. Auch euch, geliebte Söhne und Töchter, könnte es eines Tages geschehen, dass ihr euren Mut wanken fühlt unter dem wuchtigen Sturm, der um euch, oder noch viel gefährlicher, innerhalb der Familie ausgebrochen ist, durch die Lehren nämlich, welche die gesunde und normale Auffassung der christlichen Ehe zu unterhöhlen drohen. Habt Vertrauen! Die Kräfte der Natur, vor allem aber jene der Gnade, die der Herrgott im Sakrament der Ehe in eure Seelen gesenkt hat, sind wie ein starker Fels, an dem die brandenden Wogen des stürmischen Meeres sich brechen. Und wenn Katastrophen wie Krieg und Nachkrieg der Ehe und Familie Wunden geschlagen haben, die auch heute noch bluten, so haben doch gerade in jenen Jahren die Treue und Standhaftigkeit der Ehegatten und die bis zu unvorstellbaren Opfern bereite Mutterliebe in ungezählten Fällen wahre und leuchtende Triumphe davongetragen.

20. Setzt daher zäh und mutig eure Arbeit fort, voll Vertrauen auf die göttliche Hilfe, als deren Unterpfand Wir euch und euren Familien aus übervollem Herzen Unseren väterlichen Apostolischen Segen erteilen.

6. Die Bedeutung der Erforschung und der Therapie der Magen- und Darmkrankheiten

Ansprache Papst Pius XII. am 26. April 1952 an die Teilnehmer des Kongresses der Nationalverbände für Magen- und Darmkrankheiten

(Nr. 6; Aus dem französischen übertragen von Gerhard Hudy. Die Ansprache erschien in "Discorsi e Radiomessagi di S.S. Pio XII.", Gliederung und Inhaltsangabe wurde vom Herausgeber beigefügt)

Begrüßung

1. Meine Herren! Sie wünschten, Uns über Ihre Arbeit aus Anlass des 3. Europäischen Kongresses für Magen- und Darmkrankheiten, den Sie soeben beendeten, Bericht zu erstatten. Nehmen Sie bitte hiermit zur Kenntnis, wie sehr Wir über Ihre Ehrbezeugung erfreut sind, und mit welcher Genugtuung Wir Sie bei Uns sehen.

Bedeutung der Magen- und Darmkrankheiten im modernen Leben

2. Die von Ihnen vertretenen Nationalverbände befassen sich mit dem Fortschritt der Studien, die die Krankheiten des Verdauungsapparates betreffen, indem sie sich moderne Forschungsmethoden und neue Möglichkeiten der Heilkunde zunutze machen. Die Magen- und Darmkrankheiten sind in der Tat einer der wichtigsten Zweige der Medizin, und aus ihnen entstehen die häufigsten und verschiedenartigsten Krankheiten. Diese entstehen zum großen Teil aus mangelhafter Ernährung, entweder auf Grund der Nahrungsmittel selbst, die schlecht ausgewählt oder schlecht vorbereitet sind, oder auf Grund ungünstiger Bedingungen, unter denen sie verdaut werden müssen. Sie stellen jeden Tag die unheilvollen Auswirkungen eines immer mehr in Unruhe geratenen modernen Lebens fest, und Ihre Zuständigkeit zwingt Sie, den Rhythmus des anormalen Lebens und der unvernünftigen Ernährung eines großen Teiles der Menschheit zu verurteilen. Im übrigen lassen Sie das Vorhandensein der durch den Schöpfer geschaffenen Naturgesetze der Ernährung nur erkennen und die Tatsache, dass man sie nicht ungestraft übertritt. Ihr Amt hat die Aufgabe, daraus so gut wie möglich die Grundsätze herauszustellen und, leider, vor allem die Überschreitungen zu heilen.

Fortschritte in Erforschung und Therapie der Magen- und Darmkrankheiten

3. Für alles dieses verfügen Sie glücklicherweise über Mittel, die jeden Tag vollkommener werden: auf dem Gebiet der Forschung erlaubten es Ihnen neue optische Apparate oder neue Röntgenapparate, zahlreiche Krankheiten besser zu verstehen und zu erkennen; aber sie haben auch die starke Kompliziertheit von Symptomen aufgezeigt, die ehemals als einfach betrachtet wurden.

4. Somit haben Sie in diesem Jahr auf dem soeben beendeten Kongress das Resultat Ihrer Studien über die Krankheiten der Bauchspeicheldrüse, des Hauptorganes für die gute Verdauung, das jedoch der Forschung des Arztes derart Schwierigkeiten bereitet, gemeinsam erarbeitet. Man mußte moderne Analysierungsmethoden anwenden, um die Unregelmäßigkeiten ihres Funktionierens durch ihre Wirkungen zu enthüllen, und dank Ihrer klinischen Studien haben Sie bei der Heilung ihrer Leiden Fortschritte machen können.

5. Auf dem Gebiet der Heilkunde im allgemeinen ziehen Sie in der Tat Nutzen aus dem Fortschritt der Chirurgie und der Pharmazie. Die erste, ständig mutiger werdend, kann heute operative Maßnahmen wagen, die man bis in die letzten Jahre für unmöglich hielt. Die zweite machte außerordentliche Entdeckungen, wie z. B. diejenigen der Antibiotika, die bereits so viele Menschenleben gerettet haben.

Die wissenschaftliche Forschung ist wichtig für die Erhaltung der Gesundheit und

6. Es ist jedoch besonders tröstlich, festzustellen, dass so viel Mühe und so viel Arbeit, die in der ganzen Welt von einer stillen Armee von Forschern und Dienern der Wissenschaft geleistet werden, in gewisser Weise zu Lebensregeln zu Gunsten der Gesundheit führen, und Sie bestätigen ihnen durch das Resultat Ihrer Beobachtungen, dass sie sich einer besseren Gesundheit erfreuen könnten, wenn sie ihre Nahrung und die für eine gute Verdauung erforderliche Körperbewegung vernunftgemäßer regeln würden. Die Entdeckung und das fortwährende Studium neuer Vitamine gestatten es zum Beispiel, die alten Vorschriften über die Auswahl, das Verhältnis und die Vorbereitung der Nahrungsmittel genauer zu bestimmen. Hervorragende Gelehrte glauben, dass die Erhöhung der mittleren Körpergröße, wie sie in verschiedenen Ländern beobachtet wurde, auf die Verbesserung der Nahrungsmittel zurückzuführen ist.

die geistige Entwicklung des Menschen

7. Derartige Beobachtungen sind nicht unwichtig. Die christliche Lehre, die die Harmonie des menschlichen Körpers betrifft, würde sich dabei nicht gleichgültig zu verhalten wissen, denn es handelt sich nicht nur um eine Vergrößerung der körperlichen Kräfte, sondern auch um ein größeres Fassungsvermögen geistiger Arbeit, um ein überlegenes Gleichgewicht, von dem man mit Hilfe der Gnade Gottes ständig hoffen kann, dass der Wille des Menschen eine höhere Vollkommenheit und größere Wirkung für das Gute erreicht. Besteht hier nicht Anlass dazu, an das Gleichnis der Talente und der Lobreden zu erinnern, die der Heiland dem fleißigen Diener zuerkannte? Unsere wesentlichen Talente sind Körper und Seele, eng miteinander verbunden, eng voneinander abhängig; unsere erste Pflicht besteht darin, sie vorteilhaft für die Ehre Gottes und das Wohl des Nächsten anzuwenden.

Der Arzt als Werkzeug der Barmherzigkeit Gottes

8. Meine Herren! Die Größe Ihrer Aufgabe besteht in der Mitwirkung als wirkliche Mitarbeiter Gottes bei der Verteidigung und der Entfaltung seiner Schöpfung. In diesem Sinne sagt die Heilige Schrift vom Arzt, dass "Gott ihn geschaffen hat" (Sir. 38,1). Er hat ihn geschaffen als ein Werkzeug seiner Barmherzigkeit, um die Leiden seiner Brüder zu mildern, als ein Bewahrer seiner Wissenschaft vom Menschen und seiner hilfreichen Güte. Der Arzt ist eine Wohltat Gottes; aus diesem Grund hat er nicht nur ein Recht auf Ehrungen und die Achtung der Menschen, sondern auch auf ihre Anerkennung und ihr Vertrauen. Deshalb erflehen Wir, indem Wir den Herrn des Lebens bitten, Sie beständig enger mit seinem Werk zu verbinden, auf Sie, auf Ihre Arbeit, auf Ihre Kranken, die Fülle der göttlichen Gunst, als deren Unterpfand Wir Ihnen von ganzem Herzen Unseren Apostolischen Segen geben.

7. Die sittlichen Grenzen der ärztlichen Forschungs- und Behandlungsmethoden

Ansprache vom 13. September 1952
(Quelle Herder-Korrespondenz, 7. Jahrgang 1952/53, Heft 2, S. 71-76; auch in: Soziale Summe Pius' XII., Band I, S. 1126-1140; Nrn. 2252-2286)

)

Hintergrund

Der Heilige Vater empfing am 14. September 1952 die Teilnehmer am Ersten Internationalen Kongress für Histopathologie des Nervensystems und richtete an sie eine sehr bedeutungsvolle Ansprache über die sittlichen Grundsätze, die das Wirken des Arztes und des Forschers leiten sollen. Sie setzt die Reihe jener wichtigen Weisungen zur Gewissensbildung der Christen angesichts moderner Probleme fort, aus denen in letzter Zeit vor allem die Ansprache über die christliche Ehe und Mutterschaft (Herder-Korrespondenz 6. Jhg., S. 112 jf.) und über das Sittengesetz (Herder-Korrespondenz 6. Jhg., S. 411 ff.) so große Beachtung gefunden haben. Der Papst berührt in der Ansprache u. a. auch die in der letzten Zeit (vgl. Herder-Korrespondenz 6. Jhg., S. 400) wieder angeschnittene Frage nach der Beurteilung der psychoanalytischen Methoden und lehnt die pansexuellen Anschauungen, die gewissen Schulen zugrunde liegen, ab. Ein gleichzeitig im Osservatore Romano erschienener Kommentar stellt aber ausdrücklich fest, dass damit die Bemühungen derjenigen Psychotherapeuten, die diese Einseitigkeit nicht teilen, nicht getroffen sind. Wir bringen diese Ansprache in einer römischen Übersetzung.

Die Würdigung der Arbeit des Kongresses

1. Es war wohl eine Überfülle von Stoff, dessen Bewältigung dieser "Erste Internationale Kongress der Histopathologie des Nervensystems" gegolten hat. Es sollten in einer auf den Grund gehenden Darlegung und Beweisführung die Ursachen und ersten Anfänge sowohl der Erkrankung des Nervensystems im eigentlichen Sinne, als auch der sogenannten psychischen Erkrankungen ins rechte Blickfeld gerückt werden. Darum wurde ein Bericht und ein Austausch der neuesten Erkenntnisse und Entdeckungen geboten über Verletzungen des Gehirns und anderer Organe, Verletzungen, die am Anfang und Ursprung sowohl der nervösen Erkrankungen als auch der Geisteskrankheiten stehen. Und zwar handelte es sich um Entdeckungen, die zum Teil durch ganz neue technische Mittel und auf neuen Wegen gewonnen worden sind. Die Zahl und Herkunft der Teilnehmer und insbesondere der Referenten zeigt, dass die- Erfahrungen der Gelehrten der verschiedenen Länder und Nationen zum Austausch gekommen sind, zur wechselseitigen Bereicherung, um so dem Interesse der Wissenschaft, dem Interesse des einzelnen Kranken, dem Interesse der Allgemeinheit nutzbar zu werden.

2. Sie werden nun von Uns nicht erwarten, dass Wir in die behandelten medizinischen Fragen eintreten. Das ist Ihr Bereich. Sie haben in diesen Tagen das weite Feld Ihrer Forschung und Arbeit überblickt; Wir möchten jetzt - einem von Ihrer Seite geäußerten Wunsch entgegenkommend - Ihre Aufmerksamkeit auf die Grenzen dieses Feldes hinlenken, nicht die Grenzen der medizinischen Möglichkeiten, des medizinischen Wissens und Könnens, sondern des ethischen Dürfens und Sollens. Wir möchten also den Anwalt des sittlichen Gewissens im Forscher, im Wissenschaftler und Praktiker machen; des sittlichen Gewissens des Menschen wie des sittlichen Gewissens des Christen, das hier übrigens den gleichen Weg wie jenes geht.

3. Sie haben in ihren Referaten und Diskussionen viele neue Wege aufgezeigt; allein es liegen noch mehr neue und ungelöste Fragen vor. Der Forschergeist, die Entschlossenheit des Wagens drängen, die gefundenen neuen Wege zu gehen, sie weiter auszubauen, weitere neue Wege und Methoden ausfindig zu machen. Der ernste gewissenhafte Arzt wird hier oft mit einer Art spontaner Intuition die ethische Zulässigkeit des beabsichtigten Verfahrens sehen und danach handeln. Aber es treten auch Möglichkeiten des Handelns an ihn heran, wo er diese Sicherheit nicht hat, vielleicht sogar die Sicherheit des Gegenteils sieht oder zu sehen wähnt; wo er im Zweifel zwischen einem Ja und Nein schwankt. Das Tiefste und Ernsteste des Menschen im Arzt gibt sich hier nicht zufrieden mit der Einsicht in das medizinisch Mögliche, Tunliche, Erfolggewisse; es will auch klar sehen in der Frage des sittlichen Könnens, Dürfens und Sollens. Das Grundsätzliche zur Beantwortung dieser Frage möchten Wir Ihnen jetzt in einigen Zügen ausweisen. Die Anwendung auf den Einzelfall werden Sie als Ärzte selbst vornehmen müssen, weil oft nur der Arzt den medizinischen Sachverhalt - in sich und in seinen Auswirkungen überschaut, und weil es ohne genaue Kenntnis des medizinischen Tatbestands unmöglich ist, festzustellen, unter welches sittliche Prinzip die in Frage stehende ärztliche Maßnahme subsumiert. werden muss. Der Arzt bietet also die medizinische Seite des Falls; der Moralist oder Sittenlehrer dessen sittliche Norm. Das wechselseitige Sichverstehen und Sichergänzen wird dann für gewöhnlich ein sicheres Urteil über die sittliche Zulässigkeit des Falles in seiner ganzen konkreten Gegebenheit ermöglichen.

4. Zur sittlichen Rechtfertigung neuer Eingriffe, Wege und Methoden auf dem Gebiet der ärztlichen Forschung und Behandlung werden insbesondere drei Gründe angeführt:

1) das Interesse der medizinischen Wissenschaft;

2) das Interesse des einzelnen zu behandelnden Patienten;

3) das Interesse der Allgemeinheit, das "bonum commune".

5. Wir stellen die Frage: Gilt für die ethische Begründung und Rechtfertigung des medizinischen Handelns dieses dreifache Interesse - jedes für sich oder wenigstens alle drei zusammen - absolut, oder ein jedes und alle drei zusammen nur innerhalb bestimmter Grenzen? Und wenn nur innerhalb bestimmter Grenzen: welches sind diese Grenzen? Wir wollen versuchen, eine kurze Antwort darauf zu geben.

I. Das Interesse der Wissenschaft als Rechtfertigung der Erforschung und Handhabung neuer Methoden

6. Die wissenschaftliche Erkenntnis hat auf dem Gebiet der ärztlichen Wissenschaft - nicht weniger als auf anderen Wissensgebieten, wie z. B. Physik, Chemie, Kosmologie, Psychologie usw. - ihren Eigenwert,· und zwar einen solchen, der nicht gering anzuschlagen ist, und dies ganz abgesehen von der Verwendbarkeit und Verwendung der gewonnenen Erkenntnisse. Darum ist das Wissen als solches und die Fülle des Wissens aller Wahrheit ethisch nicht zu beanstanden. Aus eben diesem Grunde ist auch das Erforschen und Erarbeiten der Wahrheit, um zu neuer, umfangreicherer, tieferer Erkenntnis und Einsicht derselben zu kommen, an sich in Einklang mit der sittlichen Ordnung.

7. Aber das bedeutet nicht, dass auch jeder Weg, oder auch ein ganz bestimmter einzelner Weg zu neuem Wissen und Können sittlich einwandfrei ist - oder, was mehr besagt, dass der Zuwachs und die Vertiefung des Wissens jeden Weg eben deshalb zu einem sittlich zulässigen macht. Ist doch mitunter ein Weg nicht gangbar ohne Schädigung eines fremden Rechts oder ohne Verletzung einer anderen unbedingt geltenden sittlichen Norm. Hier ist trotz des beabsichtigten und an sich mit Recht angestrebten Zuwachses an Wissen dieser Weg sittlich nicht zulässig. Warum nicht? Weil das Wissen eben nicht der höchste Wert ist, dem alle anderen Wertordnungen - oder in derselben Wertordnung alle anderen Einzelwerte - untergeordnet wären. Es muss sich darum das Wissen selbst wie auch das Suchen und Erwerben des Wissens in die Rangordnung der Werte einfügen. Hier liegen feste Grenzen, die auch auf dem Gebiet der medizinischen Wissenschaft nicht ohne Verletzung der übergeordneten sittlichen Normen überschritten werden können. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, das persönliche Recht des Patienten auf Leben, auf körperliche wie seelische, ob psychische, ob sittliche Integrität und vieles andere sind dem wissenschaftlichen Interesse übergeordnete Werte. Diese Feststellung wird durch das Folgende noch offensichtlicher werden.

8. So sehr also anerkannt werden soll, dass das "Interesse der Wissenschaft" ein echter Wert ist, den zu wahren, zu mehren, zu vertiefen dem Menschen von Seiten der sittlichen Ordnung nicht verwehrt ist, so kann doch der folgenden Behauptung nicht zugestimmt werden: "Vorausgesetzt selbstverständlich, dass das Vorgehen des Arztes wirklich von wissenschaftlichem Interesse bestimmt werde und die fachwissenschaftlichen Regeln einhalte - gibt es für die Wege der Mehrung und Vertiefung des medizinischen Wissens keine Schranke." Auch unter jener Voraussetzung kann diesem Grundsatz nicht einfachhin zugestimmt werden.

ll. Das Interesse des Patienten als Rechtfertigung neuer medizinischer Forschungs- und Behandlungsmethoden

9. Die hier zugrundeliegenden Überlegungen lassen sich etwa so formulieren: "Die fachgemäße Behandlung des Kranken verlangt diese bestimmte Maßnahme. Damit ist sie als sittlich zulässig erwiesen." Oder: "Auf diesem neuen, bisher noch nicht oder wenig begangenen Weg lässt sich vielleicht oder wahrscheinlich oder sicher helfen; damit sind alle ethischen Überlegungen über die Zulässigkeit dieses Weges überholt und als gegenstandslos zu betrachten."

10. Dass hier Wahres und Falsches vermischt wird, dürfte offensichtlich sein. Das "Interesse des Patienten" ist in sehr vielen Fällen die sittliche Rechtfertigung für das Verhalten des Arztes. Die Frage ist aber auch hier, ob dieser Satz absolute Gültigkeit hat; ob er durch sich selbst beweist und bewirkt, dass die nach den Regeln der ärztlichen Wissenschaft geplante Maßnahme auch der sittlichen Ordnung gemäß ist.

11. Zunächst muss vorausgesetzt werden, dass der Arzt, als Privatperson, gegen den Willen des Patienten keine Anordnung treffen und keinen Eingriff vornehmen darf. Denn der Arzt hat über den Patienten nur soviel Vollmacht und Verfügungsrecht, als der Patient ihm gibt, sei es ausdrücklich, sei es einschließlich und stillschweigend. Der Patient aber kann nicht mehr Verfügungsrecht geben, als er selbst besitzt. Es ist also in unserem Fall das sittlich zulässige Verfügungsrecht des Patienten über sich selbst entscheidend. Hier findet das Tun des Arztes, der mit Zustimmung seines Patienten handelt, seine ethische Schranke und Grenze.

12. Was aber den Patienten betrifft, so ist er nicht unbeschränkter Herr über sich, über seinen Leib und seinen Geist. Er kann also Erlaubterweise nicht verfügen, wie ihm beliebt. Auch das Motiv, aus dem er handelt, ist für sich allein nicht genügend und bestimmend. Der Patient ist an die von der Natur selbst gesetzte immanente Teleologie gebunden (innerorganische Zweckordnung). Er hat das durch den Naturzweck umgrenzte Gebrauchsrecht aller Fähigkeiten und Kräfte seiner Menschennatur. Weil er Nutznießer, nicht Eigentümer ist, hat er keine unbeschränkte Befugnis zu Zerstörungs- und Verstümmelungshandlungen, ob anatomischer oder funktioneller Art. Wohl ergibt sich nach dem Totalitätsprinzip aus seinem Gebrauchs- und Nutznießungsrecht über den Gesamtorganismus, dass er auch zerstörend oder verstümmelnd über dessen einzelne Teile verfügen kann, wenn und so weit dies für das Wohl des Gesamtorganismus notwendig ist; notwendig, um dessen Bestand zu sichern oder schwere und dauernde Schädigungen fern zu halten bzw. zu beheben, die auf andere Weise nicht ferngehalten oder behoben werden können.

13. Es hat also der Patient zu medizinischen Forschungszwecken und Experimenten über sich, seine körperliche und psychische Integrität kein Verfügungsrecht, wenn jene ärztlichen Maßnahmen Zerstörung, Verstümmelung, ernste Schädigung oder Gefährdung mit sich bringen oder nach sich ziehen.

14. Der Einzelne hat ferner in Betätigung des Gebrauchs- und Verfügungsrechts über sich, seine Fähigkeiten und Organe, die Rangstufe oder Wertordnungen - und innerhalb derselben Wertordnung die Reihenfolge der einzelnen Wertgüter einzuhalten, soweit dies durch die sittlichen Normen verlangt ist. So kann z. B. der Mensch keine medizinischen - seien es psychische, seien es somatische - Maßnahmen bei sich treffen oder an sich vornehmen lassen, die zwar eine Behebung schwerer physischer oder psychischer Beschwerden oder Hemmungen bewirken, gleichzeitig aber die dauernde Auslöschung oder eine dauernde enorme Herabminderung der freien Selbstbestimmung, d. h. der menschlichen Persönlichkeit in ihrer typischen und charakteristischen Funktion bewirken; die den Menschen also zu einem dressierten bloßen Sinneswesen oder zu einem lebenden Automaten degradieren. Eine solche Umkehrung der Werte verträgt die sittliche Ordnung nicht; darum findet an ihr hier das medizinische "Interesse des Patienten" seine Schranke und Grenze.

15. Oder ein anderes Beispiel: Um sich von psychischen Verdrängungen, Verkrampfungen, Komplexen zu befreien, steht es dem Menschen nicht frei, alles und jedes, was an Triebhaftem der Sexualsphäre in ihm sich regt oder geregt hat und in seinem Un- oder Unterbewusstsein als dynamischer Herd und Ballast sich auswirkt, zu Heilzwecken in sich wachzurufen und zum Gegenstand seiner voll bewussten Vorstellungen und Affekte zu machen, mit allen den Ausschwingungen und Nachklängen eines solchen Verfahrens. Es gibt ein Gesetz persönlicher Intaktheit und Reinheit, persönlicher Selbstachtung des Menschen und Christen, das ein solches totales Ein- und Untertauchen in die sexuelle Vorstellungs- und Affektwelt verbietet. Das medizinische, psychotherapeutische "Interesse des Patienten" findet hier eine sittliche Schranke. Es ist unbewiesen, ja unrichtig, dass die pansexualistische Methode einer gewissen Form und Schule der Psychoanalyse ein unerlässlicher Bestandteil jeder ernsten, auf der Höhe stehenden Psychotherapie sei, dass die Vernachlässigung dieser Methode in der Vergangenheit zu schweren seelischen Schädigungen, zu Fehlurteilen in der Lehre und zu Fehlentscheidungen in der Erziehung, in der Psychotherapie und nicht zuletzt in der Seelsorge geführt hat; dass es eine dringende Notwendigkeit sei, diesen Mangel zu beheben und alle, die auf psychischem Gebiet sich betätigen, in die leitenden Gedanken und, wo notwendig, auch in die praktische Handhabung dieses sexualistischen Verfahrens einzuführen.

16. Wir sagen dies, weil diese Behauptungen heute nur zu oft und an zu vielen Stellen mit apodiktischer Sicherheit aufgestellt werden. Es wäre besser, in der Sphäre des Trieblebens dem indirekten Behandlungsverfahren und dem klar bewussten psychischen Einwirken auf das Ganze des Vorstellungs- und Affektlebens mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Das eben bezeichnete Verfahren vermeidet die genannten Entgleisungen und wirkt sich automatisch klärend, heilend und richtunggebend aus auch auf die so sehr betonte Dynamik des Sexuellen, das im Un- oder Unterbewusstsein sich finden soll oder auch wirklich findet.

17. Wir haben jetzt unmittelbar nur vom Patienten, nicht vom Arzt gesprochen und haben dargelegt, wo das persönliche Verfügungsrecht des Patienten über sich selbst, seinen Geist, seinen Leib, seine Fähigkeiten, Organe und Funktionen auf eine sittliche Grenze stößt. Aber damit haben Wir zugleich die Frage beantwortet, wo für den Arzt die ethische Grenze bei der Erforschung und Anwendung neuer Wege und Methoden liegt, die "im Interesse des Patienten" erfolgen. Die Grenze ist dieselbe, die für den Patienten gilt; die Grenze, die durch das Urteil der gesunden Vernunft aufgestellt wird, die durch die Forderungen des natürlichen Sittengesetzes gezogen ist, die sich herleitet aus der in den Dingen liegenden, naturgegebenen Teleologie und den aus der Natur der Dinge sich ergebenden Wertordnungen. Für den Arzt gilt dieselbe Grenze wie für den Patienten, weil, wie schon gesagt wurde, der Arzt, als Privatperson, nur die Befugnisse hat, die ihm der Patient gibt, und weil der Patient nicht mehr geben kann, als er selbst besitzt.

18. Das hier Gesagte ist auszudehnen auf die gesetzlichen Vertreter derer, die über sich selbst und ihre Angelegenheiten persönlich zu verfügen unfähig sind: Kinder vor dem Gebrauch der Vernunft, dann Geistesschwache und Geisteskranke. Diese gesetzlichen Vertreter, ob durch Privatwillen oder durch die öffentliche Gewalt bestellt, haben kein anderes und kein weiterreichendes Verfügungsrecht über Leib und Leben der ihnen Unterstellten, als diese selbst hätten, wenn sie verfügungsfähig wären. Sie können darum auch dem Arzt keine andere und weiterreichende Verfügungsbefugnis geben.

III. Das Interesse der Allgemeinheit als Rechtfertigung neuer medizinischer Forschungs- und Behandlungsmethoden

19. Ein drittes Interesse wird namhaft gemacht, um das Recht der Medizin zu neuen ärztlichen Maßnahmen und Eingriffen, zu neuen Wegen und Methoden auch sittlich zu rechtfertigen: des Interesse der Allgemeinheit, also der menschlichen Gesellscaft, das "bonum commune", das Allgemeinwohl, wie der Philosoph und Soziologe sagen.

'20. Dass ein solches Allgemeinwohl besteht, ist außer Zweifel; dass es zu weiterem Forschen aufruft und berechtigt, ist auch nicht in Abrede zu stellen. Die bei den bereits erwähnten Interessen, das der Wissenschaft und das des Einzelpatienten, sind ja eng verknüpft mit dem Allgemeininteresse.

21. Jedoch zum dritten Mal kehrt hier die Frage wieder: Ist das medizinische "Interesse der Allgemeinheit" in Inhalt und Ausdehnung durch keine sittliche Schranke umgrenzt? Gibt es "plein pouvoir" für jedes ernste medizinische Experiment am lebenden Menschen? Beseitigt es jene Schranken, die für das Interesse der Wissenschaft und des Einzelpatienten immer noch gelten? Oder anders formuliert: Kann die öffentliche Autorität - denn ihr obliegt ja die Sorge für das Gemeinwohl - den Arzt ermächtigen, im Interesse der Wissenschaft und der Allgemeinheit am Einzelmenschen Versuche anzustellen zum Ausfinden und Ausproben neuer Wege und Methoden, Versuche, die hinausgehen über das Verfügungsrecht, das der einzelne über sich selbst hat, ja kann die öffentliche Autorität das Recht des einzelnen auf Leib und Leben, auf seine körperliche und seelische Integrität im Interesse der Allgemeinheit wesentlich einschränken oder gar austilgen?

22. Um eines vorwegzunehmen: Es wird immer ernstes Forschen, ehrliches Bestreben vorausgesetzt, die theoretische und praktische Medizin zu fördern; nicht irgendein Tun, das nur als wissenschaftlicher Deckmantel dient, um andere Zwecke zu verhüllen und ungehindert zu verwirklichen.

23. Was also die gestellten Fragen angeht, so hat es manchen schon geschienen und scheint es heute noch, dass sie zu bejahen seien. Sie berufen sich für ihre Auffassung darauf, dass der einzelne der Allgemeinheit untergeordnet sei, dass das Einzelwohl dem Allgemeinwohl weichen müsse und ihm geopfert werden könne. Sie fügen bei, dass die Preisgabe eines einzelnen zum Zweck wissenschaftlicher Forschung und Wegbereitung schließlich ja doch auch dem einzelnen wieder zugute komme.

24. Die großen Prozesse der Nachkriegszeit haben für Preisgabe des einzelnen im "medizinischen Interesse der Allgemeinheit" Material in erschreckender Fülle ans Tageslicht gefördert. Es liegen in den Akten Beweise und Berichte vor, wie mit Zustimmung, ja stellenweise im formellen Auftrag der öffentlichen Autorität, von gewissen Forschungsstellen systematisch Menschen aus den Konzentrationslagern zu medizinischen Experimenten angefordert und wie sie den Stellen überantwortet wurden: so viele Männer, so viele Frauen, so viele für dieses, so viele für jenes Experiment. Es finden sich Berichte über den Verlauf und das Ergebnis der Experimente, über die an den Betroffenen beobachteten objektiven und subjektiven Symptome in den verschiedenen Phasen des Versuchs. Man kann diese Berichte und Protokolle nicht lesen, ohne bis ins Innerste erfasst zu werden von Mitleid mit den Opfern, viele von ihnen Todesopfer, und von Erschrecken über solche Verirrung des menschlichen Geistes und Gemütes. Wir müssen aber sogleich beifügen: die für jenes grauenvolle Geschehen Verantwortlichen haben nichts weiter getan, als dass sie die soeben von Uns gestellten Fragen bejahten und aus der Bejahung die praktischen Folgerungen zogen.

25. Ist das medizinische Allgemeininteresse derart dem Einzelinteresse übergeordnet - oder aber werden hier, vielleicht gutgläubig, elementarste Forderungen des Naturrechts übertreten, deren Übertretung keine medizinische Forschung sich je erlauben kann?

26. Es hieße die Augen vor der Wirklichkeit verschließen, wollte man glauben, dass das den genannten Vorkommnissen zugrundeliegende Denken heute auf dem Gebiet der Medizin nirgendwo und von niemand mehr vertreten und gehandhabt werde. Es genügt, längere Zeit medizinische Berichte über angestellte Versuche und Eingriffe zu verfolgen, um sich vom Gegenteil zu überzeugen. Man fragt sich unwillkürlich, wer diesen Arzt zu diesem Vorgehen berechtigt hat, ja überhaupt je berechtigen konnte. Mit ruhiger Sachlichkeit wird das eingeschlagene Verfahren beschrieben in seinem Verlauf und in seinen Auswirkungen; es wird gesagt, was sich bewährt, was sich nicht bewährt hat. Von der Frage der sittlichen Zulässigkeit wird geschwiegen. Und doch besteht diese Frage und kann nicht durch übergehen aus der Welt geschaffen werden.

27. Soweit in den bezeichneten Fällen die sittliche Berechtigung des medizinischen Eingriffs aus dem Auftrag der öffentlichen Autorität, also aus der Überordnung der Gesamtheit über den einzelnen, des Sozialwohls über das Individualwohl hergeleitet wird, beruht sie auf einer irrigen Auslegung jenes Grundsatzes. Es ist festzuhalten, dass in der Linie des Nutzens der Mensch seinem Sein und seiner Persönlichkeit nach letztlich nicht für die Gemeinschaft da ist, sondern umgekehrt die Gemeinschaft für den Menschen.

28. Die Gemeinschaft ist das große natur- und gottgewollte Mittel, durch Geben und Nehmen allen zu wechselseitiger Ergänzung, zur völligen Entfaltung der Persönlichkeit nach deren individuellen und sozialen Anlagen zu verhelfen. Die Gemeinschaft ist aber kein physisches Seins-Ganzes, und ihre einzelnen Glieder sind keine Seins-Teile dieses Ganzen. Der physische Organismus der Lebewesen, ob Pflanze, Tier oder Mensch, ist ein für sich existierendes Seins-Ganzes; die einzelnen Glieder wie Hand, Fuß, Herz und Auge sind Seins-Teile dieses Ganzen, ihrem ganzen Sein nach dem Gesamtorganismus zugeschrieben und verfallen. Außerhalb des Organismus haben sie in ihrer natürlichen Seinsart keinen Sinn und Zweck; sie werden in ihrer Verbindung mit dem Ganzen vom Gesamtorganismus vollständig absorbiert.

29. Ganz anders liegen die Dinge in der moralischen Gemeinschaft, in jedem nur moralischen Organismus; hier handelt es sich nicht um ein für sich existierendes Seins-Ganzes, sondern um ein bloßes Zweck- und Wirk-Ganzes. In der Gemeinschaft sind die einzelnen Menschen nur Wirkteile und Wirkmittel zur Verwirklichung des Gemeinschaftszweckes.

30. Daraus ergibt sich für den physischen Organismus: Wer Herr und Nutznießer des Gesamtorganismus, dieses Seins-Ganzen ist, kann unmittelbar und direkt über die Seins-Teile, die Glieder und Organe im Rahmen ihrer natürlichen Zweckbestimmung verfügen; er kann auch hemmend, zerstörend, verstümmelnd, abtrennend in die Glieder und Teile eingreifen, sobald und soweit das Wohl des Gesamtorganismus dies verlangt. Wo es sich dagegen nur um ein Wirk- und Zweck-Ganzes handelt, hat der, der Herr und Leiter des Ganzen ist, in unserem Fall also die öffentliche Autorität, wohl eine direkte Gewalt und ein direktes Forderungsrecht auf das Wirken der Teile; in keiner Weise aber ein direktes Verfügungsrecht über deren physisches Sein. Darum ist jeder direkte Eingriff in deren Seinsbereich ein Überschreiten der Zuständigkeit der öffentlichen Autorität.

31. Nun treffen aber jene ärztlichen Eingriffe, um die es sich hier handelt, meist unmittelbar und direkt das physische Sein, sei es des Ganzen, sei es der einzelnen Organe des menschlichen Organismus. Darüber aber hat die öffentliche Gewalt aus dem soeben angeführten Grund kein Verfügungsrecht; sie kann ein solches also auch keinem Forscher oder Arzt erteilen. Von ihr aber, vom Staat, müsste der Arzt es erhalten, wenn er im "Interesse der Allgemeinheit" in den Organismus eines Einzelmenschen eingreift. Denn nicht als Privatmann, sondern nur als Beauftragter der öffentlichen Gewalt kann er dies tun. Die letztere kann aber kein Verfügungsrecht weitergeben, das sie selbst nicht besitzt, es sei denn, dass sie ergänzend, wie in dem weiter oben schon behandelten Fall, als gesetzlicher Vertreter an die Stelle eines Minderjährigen, der noch nicht imstande ist, selbst zu entscheiden, eines Schwachsinnigen oder Geisteskranken trete.

32. Selbst im Fall der Hinrichtung eines todeswürdigen Verbrechers verfügt der Staat nicht über das Lebensrecht eines Einzelmenschen. Es ist der öffentlichen Autorität in diesem Falle vorbehalten, den Verurteilten zur Sühne seines Verbrechens des Lebensgutes zu berauben, nachdem er sein Lebensrecht bereits durch das Verbrechen verwirkt hat.

33. Wir können nicht umhin, die im dritten Teil behandelte Frage nochmals zu beleuchten von dem Prinzip her, auf das man sich hier wie in vergleichbaren Fällen zu berufen pflegt: Wir meinen das Totalitätsprinzip. Es besagt, dass der Teil um des Ganzen willen da ist und dass darum das Wohl des Teiles dem des Ganzen untergeordnet bleibt; dass das Ganze für den Teil bestimmend ist und in seinem, des Ganzen, Interesse über den Teil verfügen kann. Das Prinzip ergibt sich aus dem Wesen der Begriffe und der Sache und muss daher absolut gültig sein.

34. Das Totalitätsprinzip für sich in Ehren! Um es jedoch richtig und gerecht anwenden zu können, müssen immer erst bestimmte Voraussetzungen geklärt sein. Die fundamentalste Voraussetzung ist die Klärung der quaestio facti, der Tatsachenfrage: Stehen die Dinge, auf die das Prinzip angewandt wird, überhaupt in einem Teil-Ganzes-Verhältnis? Eine zweite Voraussetzung ist die Klärung der Art, der Ausdehnung und der Intensität des Teil-Ganzes-Verhältnisses. Liegt es auf dem Gebiet des Seins oder nur des Wirkens oder auf beiden? Erstreckt es sich auf den Teil nur unter einer bestimmten oder unter jeder Rücksicht? Absorbiert es den Teil unter der Rücksicht, unter der es gilt, restlos, oder lässt es ihm einen begrenzten Selbstzweck und eine begrenzte Eigenbezogenheit? Die Antwort auf diese Fragen kann jeweils nicht aus dem Totalitätsprinzip selbst hergeleitet werden - das käme einem Circulus vitiosus gleich; sie muss aus anderen Tatsachen und Erkenntnissen gewonnen werden. Das Totalitätsprinzip selbst besagt nur, dass wo und insoweit und insofern das Teil-Ganzes-Verhältnis vorliegt, der Teil dem Ganzen untergeordnet ist, das Ganze im eigenen Interesse über den Teil disponieren kann. Nur zu oft werden diese Überlegungen bei der Berufung auf das Totalitätsprinzip außer acht gelassen: nicht nur im Denk- und Arbeitsraum des Rechts, der Soziologie, Physik, Biologie und Medizin, sogar in dem der Logik, Psychologie und Metaphysik.

35. Es war Unsere Absicht, Ihre Aufmerksamkeit auf einige letzte, sittlich-rechtliche Grundsätze zu lenken, durch die dem Suchen und Erproben neuer medizinischer Methoden, die unmittelbar am lebenden Menschen getätigt werden, gewisse Grenzen und Schranken gesetzt bleiben.

36. Es ist auf dem Gebiet Ihrer Wissenschaft zwar selbstverständliches Gesetz, dass der Anwendung neuer Methoden und Wege beim lebenden Menschen das Studium an der Leiche, am Phantom und die Erprobung im Tierexperiment vorausgehen. Mitunter jedoch ist dies Verfahren nicht möglich oder ungenügend und praktisch nicht durchführbar; dann wird das medizinische Forschen versuchen, zum unmittelbaren Objekt den lebenden Menschen selbst zu nehmen: im Interesse der Wissenschaft, im Interesse des Einzelpatienten, im Interesse der Allgemeinheit. Dies ist nicht einfach abzulehnen; aber es sollte an den Grenzen haltmachen, die durch die erörterten sittlichen Grundsätze gezogen sind.

37. Gewiss kann man nicht verlangen, dass bei Anwendung neuer Methoden jede Gefahr und jedes Risiko ausgeschlossen seien, bevor die Anwendung sittlich zulässig wäre. Das geht über menschliches Können hinaus und würde zu einer Lahmlegung ernster wissenschaftlicher Forschung und sehr oft zum schweren Schaden der Patienten führen. Die Abschätzung des vorhandenen Gefahrenmoments muss in solchen Fällen dem Fachurteil des erfahrenen, gewissenhaften Arztes überlassen bleiben. Es gibt jedoch einen Grad der Gefahr, den zuzulassen die Sittenordnung gemäß den dargelegten Ausführungen nicht erlauben kann. Es mag vorkommen, dass in verzweifelten Fällen, wo die bereits bekannten Mittel und Wege versagen, ein neuer, noch nicht genügend erprobter Weg trotz eines hohen Gefahrenmoments beachtenswerte Aussicht auf Erfolg bietet; hier kann die Anwendung des in Frage stehenden Mittels, die Zustimmung des Patienten vorausgesetzt, sittlich zulässig sein. Nur darf dieses Vorgehen nicht als Richtschnur für die normalen Fälle aufgestellt werden.

38. Man wird vielleicht einwenden, die entwickelten Gedanken bedeuteten eine schwere Hemmung des wissenschaftlichen Forschens und Arbeitens. Indes sind die gezogenen Schranken letztlich kein Hemmnis des Fortschrittes. Mit den großen, letzten sittlichen Forderungen verhält es sich auf dem Gebiet der Medizin nicht anders als auf denen des übrigen menschlichen Forschens, Versuchens und Handelns: die sittlichen Forderungen zwingen das Vorwärtsdrängen des menschlichen Denkens und Wollens wie die Wasser der Berge in ein geordnetes Bett, sie stauen sie an, dass sie wirksamer und nutzbarer werden; sie dämmen sie damit sie nicht überschäumen und Verheerungen anrichten die durch das scheinbar Gute, dass sie bezweckten, niemals aufgewogen würden. So tragen die anscheinend hemmenden sittlichen Forderungen dazu bei, dass vom Sinnen, Wagen und Handeln des Menschen Besseres und Bestes geleistet wird: für die Wissenschaft, für den Einzelmenschen, für die Gemeinschaft.

Dazu gebe der allmächtige Gott in gütiger Vorsehung seinen Segen und seine Gnade!

8. Körperkultur und Christentum

Ansprache Papst Pius XII. am 8. November 1952 an die Teilnehmer des nationalen wissenschaftlichen Kongresses für Sport und Körpererziehung in Rom.

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band I., S. 1032-1044; Nr. 2044-2067)

(Offizielle italienischer Text: AAS XLIV [1952] 868-876)

2044 Von ganzem Herzen heißen Wir Sie willkommen, verehrte Herren, die ein gemeinsames vornehmes Ideal in die Ewige Stadt zusammengerufen hat und die heute die gleiche kindliche Gesinnung zu Uns führt, um Uns Ihre Ehre zu erweisen und Uns zugleich wieder einmal den hohen Genuss zu verschaffen, den Wir stets empfinden bei der Unterhaltung inmitten auserlesener Gruppen von Fachleuten aller Wissenszweige, die den « Menschen » zu ihrem Objekt haben.

Bedeutung des Sports in einem modernen Volk

2045 Ihr wissenschaftlicher Nationalkongress, der den Fragen für Sport und Leibeserziehung gewidmet ist, entspricht ohne Zweifel einer Notwendigkeit der gegenwärtigen Zeit. Diese Notwendigkeit wurde zur rechten Stunde von Ihrem fein empfindenden Gewissen heraus gespürt, das wohl weiß, was Sport und Leibeserziehung vor allem für ein modernes Volk bedeuten: je mehr ihre Ausübung in allen Kreisen verbreitet ist, je lebhafter das Interesse ist, das sie überall erwecken, umso bedeutsamer und mannigfaltiger sind die Auswirkungen, die von ihnen ausgehen sowohl für die Einzelpersonen als auch für die Gesellschaft. Es genügt, auf die verschiedenen Formen hinzuweisen, welche die umfangreiche sportliche Betätigung umfasst: Zimmergymnastik, Schulsport, freie Leibesübungen, Geräteturnen, Lauf, Sprung, Klettern, rhythmische Gymnastik, Marschieren, Reiten, Skilauf und andere Arten von Wintersport, Schwimmen, Rudern, Fechten, Ringen, Boxen und viele andere noch, wie etwa die volkstümlichsten unter ihnen: Fußball und Radsport. Mit welchem Interesse man eine so hingebende Betätigung pflegt und ausübt, beweist die Presse. Man kann sagen, es gibt kein Tagesblatt mehr ohne seine Sportseite, dazu bestehen nicht wenig Zeitungen, die einzig für dieses Gebiet bestimmt sind, ohne von den häufigen Rundfunkübertragungen zu sprechen, welche die Öffentlichkeit über die sportlichen Ereignisse unterrichten. Überdies werden Sport und Gymnastik nicht nur in privater Weise ausgeübt, es gibt daneben Verbände, Wettkämpfe und Feste einmal örtlichen, dann auch nationalen oder internationalen Charakters und schließlich die wieder ins Leben gerufenen Olympischen Spiele, deren Ereignisse mit lebhafter Spannung von der ganzen Welt verfolgt werden.

Zweck der sportlichen Betätigung. Zweck des Kongresses

2046 Was bezwecken die Menschen mit einer so mannigfaltigen und weit verbreiteten Tätigkeit? Den Gebrauch, die Entfaltung, die Beherrschung - durch den Menschen und für den Menschen - der im Körper schlummernden Kräfte; die Freude, die aus einem solchen Können und Tun erfließt und die jener ähnlich ist, die der Künstler empfindet, wenn er in vollendeter Weise sein Instrument gebraucht.

Was wollte Ihr Kongress? Die Gesetze erforschen und ins Licht rücken, nach denen sich Sport und Leibesübungen richten müssen, um ihren Zweck zu erreichen, - Gesetze, die abgeleitet werden aus der Anatomie, der Physiologie und Psychologie entsprechend den neuesten Errungenschaften der Biologie, der Medizin und der Psychologie, wie Ihr Programm ausführlich darlegt.

Doch überdies hatten Sie den Wunsch, Wir möchten noch ein Wort hinzufügen über die religiösen und sittlichen Probleme, die sich aus der sportlichen Betätigung ergeben, und die Normen aufstellen, die geeignet wären, in einer so bedeutsamen Sache als Richtschnur zu dienen.

1. Allgemeines Grundprinzip: die Zielgebundenheit des Sports

2047 Hier wie in anderen Fällen muss man, um zu klaren und sicheren Schlussfolgerungen zu kommen, folgendes Prinzip zugrunde legen: alles, was zur Erreichung eines bestimmten Zieles dient, muss seine Richtschnur und sein Maß von eben diesem Ziel hernehmen. Nun besteht das nächste Ziel von Sport und Gymnastik darin, den Leib von der statischen und dynamischen Seite her zu erziehen, zu entwickeln und zu kräftigen; ein entfernteres Ziel ist der Gebrauch des so vorbereiteten Leibes durch die Seele zur Entfaltung des inneren und äußeren Lebens der Person; ein noch höheres Ziel, zu ihrer Vollkommenheit beizutragen; und schließlich ist es das höchste Ziel des Menschen überhaupt und in jeder Form menschlicher Betätigung, den Menschen Gott näher zu bringen.

2048 Wenn man die Zwecke des Sports und der Gymnastik so geordnet sieht, so folgt daraus, dass man dabei all das gutheißen darf, was zur Erreichung der erwähnten Zwecke dient, natürlich entsprechend dem Platz, der ihnen zukommt, dass man dagegen all das zurückweisen muss, was nicht zu diesen Zwecken führt oder gar von ihnen wegzieht oder was über den ihnen zugewiesenen Ort hinausgeht.

2049 Wollen wir nun zu den konkreten Anwendungen der oben genannten Prinzipien übergehen, so halten Wir es für nützlich, die hauptsächlichen Faktoren, die in der sportlichen Tätigkeit mitsprechen, gesondert zu betrachten. Diese kann man, wie Wir schon andeuteten, trotz der zahlreichen Unterschiede mit denen vergleichen, die bei der Ausübung der Kunst zusammentreffen. Hier muss man das Werkzeug, den Künstler und den Gebrauch des Werkzeuges unterscheiden. In Gymnastik und Sport ist der lebendige Leib das Instrument; die Seele ist der Künstler, der mit dem Leib eine natürliche Einheit bildet; die Ausführung ist die Übung von Gymnastik und Sport. Betrachten wir sie nun unter religiösem und moralischem Gesichtspunkt, und sehen wir zu, welche Lehren wir daraus für den Leib, für die Seele und für ihre Betätigung im gymnastisch-sportlichen Bereich ziehen können.

2. Der Leib im Ordnungsganzen des Menschen

Der Leib als natürliches Wunderwerk

2050 Was der menschliche Leib ist, sein Bau und seine Gestalt, seine Glieder und seine Aufgaben, seine Triebe und seine Kräfte, lehren uns in hervorragender Weise die verschiedensten Wissenschaften: Anatomie, Physiologie, Psychologie und Ästhetik, um nur die wichtigsten zu nennen. Diese Wissenschaften schenken uns täglich neue Erkenntnisse und führen uns von Staunen zu Staunen, indem sie uns den wunderbaren Bau des Körpers und das Zusammenspiel auch seiner kleinsten Teile zeigen, sowie die ihm innewohnende Zielbestimmtheit, die sich gleichzeitig in der Unveränderlichkeit seiner Neigungen und einer äußerst weitreichenden Anpassungsfähigkeit kundtut; sie enthüllen uns Zentren von statischen Kräften neben dynamischen Bewegungsimpulsen und Betätigungsdrang; sie decken Mechanismen, wenn man so sagen darf, von einer Feinheit und Empfindlichkeit, aber auch von einer Möglichkeitsfülle und Widerstandskraft auf, wie man sie in keinem der modernsten Präzisionsapparate findet. Was die Ästhetik betrifft, so haben die großen Künstler aller Zeiten in Malerei und Bildhauerei, selbst wenn es ihnen gelang, sich dem Vorbild auf großartige Weise zu nähern, doch die Unaussprechlichkeit des Zaubers von Schönheit und Lebendigkeit eingestanden, den die Natur dem menschlichen Körper verleiht,

Der Leib als Wohnung des Geistes und Tempel Gottes

2051 Das religiöse und sittliche Denken erkennt dies alles an. Aber es geht noch ein gutes Stück weiter; indem es lehrt, den Leib mit seinem ersten Ursprung zu verbinden, verleiht es ihm einen heiligen Charakter, von dem die Naturwissenschaften und die Kunst von sich aus keine Ahnung haben. Der König des Weltalls hat zur würdigen Krönung der Schöpfung in irgendeiner Weise aus dem Lehm der Erde das Wunderwerk des menschlichen Leibes geschaffen und seinem Antlitz einen Odem des Lebens eingehaucht, der den Leib zur Wohnung und zum Werkzeug der Seele machte. Mit anderen Worten, er hat auf diese Weise die Materie in den unmittelbaren Dienst des Geistes gestellt und damit in einer für unseren Verstand schwer durchschaubaren Synthese die Welt des Geistes und die der Materie einander nahe gebracht und vereint, und dies nicht durch ein bloß äußeres Band, sondern in der Einheit der menschlichen Natur. Auf diese Weise war der menschliche Leib zur Ehre erhoben, Wohnung des Geistes zu sein, und so gleichzeitig vorbereitet, die Würde zu empfangen, ein Tempel Gottes selber zu werden mit all jenen hohen Vorzügen, die einem ihm geweihten Bau zukommen. In der Tat gehört der Leib nach dem ausdrücklichen Wort des Apostels dem Herrn, die Leiber sind « Glieder Christi ». «Wisst ihr nicht», ruft er aus, « dass eure Glieder ein Tempel des Heiligen Geistes sind, der in euch wohnt, der euch von Gott gegeben worden ist, und dass ihr nicht mehr euch selber gehört? ... Verherrlicht und tragt Gott in eurem Leib » (1 Kor 6, 13.15.19.20).

Der Leib zur Auferstehung berufen

2052 Wohl ist es wahr, dass sein gegenwärtiger Zustand als sterblicher Leib ihn dem allgemeinen Fluss der übrigen Lebewesen einordnet, die unaufhaltsam der Auflösung entgegeneilen. Doch die Rückkehr zum Staub ist nicht die endgültige Bestimmung des menschlichen Leibes, denn wir vernehmen aus dem Munde Gottes, dass er von Neuem - und diesmal unsterblich - zum Leben erweckt wird, wenn der weise und geheimnisvolle Plan Gottes, der sich verwirklicht ähnlich den Vorgängen auf den Feldern, hienieden zur Vollendung gelangt. « Gesät wird er [der Leib] in Verweslichkeit, auferweckt in Unverweslichkeit. Gesät wird in Unehre, auferweckt in Ehre; gesät wird in Schwachheit, auferweckt in Kraft. Gesät wird ein irdischer Leib, auferweckt ein geistiger Leib » (1 Kor. 15, 42-43).

Bewertung des Leibes: Pflege aber nicht Kult

2053 Die Offenbarung lehrt uns also über den Leib erhabene Wahrheiten, welche die Naturwissenschaften und die Kunst von sich aus unmöglich entdecken können, Wahrheiten, die dem Leib einen neuen Wert und eine höhere Würde und damit auch ein größeres Anrecht auf Hochachtung verleihen. Sicher haben Gymnastik und Sport von diesen religiösen und sittlichen Prinzipien nichts zu befürchten; allerdings muss man einige Formen ausschließen, die mit der eben erwähnten Hochachtung unvereinbar sind.

Die gesunde Lehre legt uns nahe, den Leib zu achten, ihn aber nicht über Gebühr einzuschätzen. Der Grundsatz lautet so: Sorge für den Körper, Kräftigung des Körpers, ja; Kult des Körpers, Vergöttlichung des Körpers, nein - so wenig wie Vergöttlichung der Rasse oder des Blutes oder ihrer angeblichen körperlichen Voraussetzungen und konstitutiven Elemente. Der Leib nimmt beim Menschen nicht die erste Stelle ein, weder der irdische und sterbliche Leib, wie er jetzt ist, noch der verherrlichte und vergeistigte Leib, wie er einst sein wird. Nicht dem aus dem Lehm der Erde gebildeten Leib kommt der Primat in dem zusammengesetzten Gebilde des Menschen zu, sondern dem Geist, der geistigen Seele.

Kluge Behandlung des erbsündlichen Leibes. Nacktkultur

2054 Nicht weniger wichtig ist ein anderes Grundgesetz, das an einer anderen Stelle der Schrift enthalten ist. In dem Brief des hl. Paulus an die Römer lesen wir: « Ich gewahre ein anderes Gesetz in meinen Gliedern, das dem Gesetz meines Geistes widerstreitet und mich gefangen hält unter dem Gesetz der Sünde, das in meinen Gliedern herrscht» (Röm. 7,23). Man könnte das tägliche Drama nicht lebhafter beschreiben, aus dem das Leben des Menschen gewoben ist. Die Triebe und Kräfte des Leibes drängen sich vor, ersticken die Stimme der Vernunft und überwiegen die Kräfte des guten Willens seit dem Tage, an dem ihre volle Unterordnung unter den Geist mit der Erbsünde verlorenging.

2055 Beim intensiven Gebrauch und der Übung des Leibes muss man dieser Tatsache Rechnung tragen. Wie es eine Gymnastik und einen Sport gibt, die mit ihrer Strenge dazu beitragen, die Triebe zu zügeln, so gibt es auch andere Sportarten, die sie wecken, sei es durch gewalttätige Kraft oder durch Verführung der Sinne. Auch von der ästhetischen Seite her vermag der Trieb mit der Freude an der Schönheit, mit der Bewunderung des Rhythmus in Tanz und Gymnastik sein Gift in die Seele einzuträufeln. Zudem gibt es beim Sport und bei der Gymnastik, bei der Rhythmik und beim Tanz eine gewisse Nacktkultur, die weder nötig noch anständig ist. Nicht ohne Grund sagte vor einigen Jahrzehnten ein völlig unparteiischer Beobachter: « Was die Masse auf diesem Gebiet interessiert, ist nicht die Schönheit des Nackten, sondern die Nacktheit des Schönen ». Vor dieser Art, Gymnastik und Sport zu betreiben, legen das religiöse Gefühl und die Moral ihr Veto ein.

Mit einem Wort, Sport und Gymnastik dürfen nicht befehlen und herrschen, sondern müssen dienen und helfen. Dies ist ihre Aufgabe, und darin finden sie ihre Rechtfertigung.

3. Der Leib im Dienst der Seele

Der Geist als beherrschendes und ausschlaggebendes Element im Menschen

2056 In Wahrheit, was nützte der Gebrauch und die Entwicklung des Körpers, seiner Energien, seiner Schönheit, wenn es nicht zum Dienst an etwas Edlerem und Dauerhafterem wäre, wie es die Seele ist? Der Sport, der nicht der Seele dient, ist nur ein sinnloses Bewegen der Glieder, ein Zurschautragen hinfälliger Anmut, eine vergängliche Freude. Als Jesus in der großen Rede in Kapharnaum seine Zuhörer von ihrer niedrigen materialistischen Einstellung losreißen und sie zu Körperkultur und Christentum einer geistigeren Einsicht führen wollte, formulierte er einen allgemeinen Grundsatz: « Der Geist ist es, der lebendig macht, das Fleisch ist zu nichts nutze» (Joh. 6, 64).

Die Bewertung des Sports vom Geistigen und Seelischen her. Drei Forderungen

2057 Diese göttlichen Worte enthalten eine Grundwahrheit des christlichen Lebens, die auch für Spiel und Sport gilt. Die Seele gibt den endgültig bestimmenden Ausschlag für alle äußeren Handlungen. So wie es nicht die Geige ist, die das Hervorquellen der Melodien bestimmt, sondern der geniale Griff des Künstlers, ohne den auch das vollkommenste Instrument stumm bliebe, so ist auch in der harmonischen Bewegung der Glieder in der Gymnastik, in der behenden und zielbewussten Tätigkeit des Spieles und im straffen Gebrauch der Muskeln im Kampf nicht der Körper das wichtigste und bestimmende Prinzip sondern die Seele. Verließe sie den Körper, dann würde dieser zu einer formlosen Masse zusammensinken. Und dies ist umso wahrer, je enger die beiden miteinander verbunden sind; im Menschen ist dies eine Verbundenheit im Wesen, wodurch beide eine einzige Natur bilden und die sich deshalb wohl unterscheidet von der gegenseitigen Beziehung des Künstlers und seiner Geige. Im Sport und in der Gymnastik also, wie auch im Werk des Künstlers, ist das wichtigste und beherrschende Element der Geist, die Seele, und nicht das Instrument, der Körper.

2058 Auf Grund dieser Prinzipien fordert das religiöse und sittliche Gewissen, dass bei der Wertung des Sports und der Gymnastik, beim Urteil über die Person der Athleten, in der Bewunderung ihrer Leistungen die Beobachtung dieser Hierarchie der Werte zum grundlegenden Kriterium gemacht wird, so dass der höchste Preis nicht dem zuerkannt wird, der die stärksten und elastischsten Muskeln besitzt, sondern dem, der auch die rascheste Fähigkeit beweist, sie in den Dienst des Geistes zu stellen.

2059 Eine zweite Forderung der religiösen und sittlichen Ordnung, die sich auf dieselbe Wertordnung stützt, verbietet, im Konfliktsfall zugunsten des Körpers die unantastbaren Interessen der Seele zu opfern. Wahrhaftigkeit und Rechtschaffenheit, LIebe, Gerechtigkeit und Billigkeit, sittliche Unantastbarkelt und natürliche Schamhaftigkeit, die schuldige Sorge für GesundheIt und Leben, für die Familie und den Beruf den guten Namen und die wahre Ehre dürfen der sportlichen Betätigung, ihren Siegen und ihrem Ruhm nicht untergeordnet werden. Wie bei anderen Künsten und Aufgaben, so ist es auch beim Sport unwandelbares Gesetz, dass der glückliche Erfolg keine sIchere Gewähr für seine sittliche Lauterkeit bedeutet.

2060 Eine dritte Forderung betrifft den Wichtigkeitsgrad, den der Sport im Ganzen der menschlichen Betätigungen einnehmen darf. Es handelt sich hier also nicht mehr darum, Leib und Seele innerhalb der Grenzen des Sports und der Gymnastik zu betrachten und zu werten, sondern diese letzteren in den weiteren Rahmen des Lebens zu stellen und zu prüfen, welchen Wert man ihnen dann zuerkennen kann. Unter Führung der gesunden natürlichen Vernunft und viel mehr noch des christlichen Gewissens kann jeder zu der sicheren Norm gelangen, dass Training und Beherrschung des Körpers durch die Seele, die Freude am Bewusstsein der Kraft, die man besitzt, und der gelungenen sportlichen Unternehmungen weder das einzige noch das hauptsächliche Element des menschlichen HandeIns sind. Es sind gewiss schätzenswerte Hilfen und Zugaben, aber keine unerlässlichen Lebenswerte noch absolute moralische Notwendigkeiten. Wenn man die Gymnastik, den Sport, die Rhythmik mit allem, was dazu gehört, zum höchsten Ziel des Lebens macht, wäre es in Wahrheit allzu wenig für den Menschen, dessen besondere Größe gerade in viel höheren Zielen, Bestrebungen und Begabungen besteht.

2061 Darum ist es Aufgabe aller Sportler, sich die richtige Auffassung vom Sport zu bewahren, nicht um die Freude, die sie durch ihn gewinnen, zu trüben oder zu mindern, sondern um der Gefahr zu entgehen, höhere Pflichten zu versäumen, die ihre Würde und ihre Achtung vor Gott und vor sich selber betreffen.

Ein Wort über die Körperbehinderten

2062 Wir wollen diese Überlegungen nicht abschließen, ohne ein Wort an eine besondere Gruppe von Menschen zu richten, deren Zahl nach den beiden furchtbaren Kriegen, die die Welt ins Elend gestürzt haben, nur allzu sehr angestiegen ist, an die nämlich, die durch körperliche und seelische Gebrechen untauglich wurden für Gymnastik und Sport und die darunter, zumal wenn sie jung sind, bitter leiden. Während Wir wünschen, dass das alte Wort « Gesunder Geist in einem gesunden Körper » in der heutigen Generation immer mehr Wirklichkeit werde, ist es die Pflicht aller, sich mit besonderer und liebevoller Aufmerksamkeit denen zuzuwenden, deren irdisches Geschick ein anderes ist. Immerhin, die Menschenwürde, die Pflicht und ihre Erfüllung sind nicht an jenes Wort gebunden. Es gibt viele Beispiele im täglichen Leben, geschweige denn im langen Laufe der Geschichte, die beweisen, dass nichts dagegen spricht, dass ein kranker oder verstümmelter Körper eine gesunde Seele, manchmal eine große, selbst geniale und heroische Seele beherbergt. Jeder Mensch, mag er auch krank darum und zum Sport untauglich sein, ist dennoch ein wahrer Mensch, der auch in seinen leiblichen Gebrechen einen besonderen und geheimnisvollen Plan Gottes ausführt. Wenn er willigen Herzens diese schmerzliche Sendung auf sich nimmt, den Willen des Herrn trägt und von diesem getragen wird, wird er den Lebensweg sicherer durchlaufen können, der für ihn über einen steinigen und dornenvollen Pfad führt, wobei der erzwungene Verzicht auf die Freuden des Sports nicht der geringste Schmerz ist. Es wird sein besonderer Adels- und Ehrentitel sein, dass er den anderen ohne Neid die Freude an ihrer physischen Kraft und ihren Gliedern gönnt und selbst von Herzen teilnimmt an ihrer Freude - wie auf der anderen Seite die Gesunden und Robusten in brüderlicher und christlicher Erwiderung dem Kranken gegenüber wirkliches Verständnis üben und ein liebevolles Herz zeigen müssen. Der Kranke « trägt die Last » der andern, und die andern, die in den meisten Fällen, wenn nicht in allen, nicht nur ihre gesunden Glieder, sondern - Wir zweifeln nicht daran - auch ihr Kreuz haben, sollen sich freuen, ihre Kräfte in den Dienst des kranken Bruders stellen zu können. « Einer trage des andern Last, so erfüllt ihr das Gesetz Christi » (Gal. 6, 2). « Und wenn ein Glied leidet, leiden alle Glieder mit, wenn ein Glied geehrt wird, freuen sich alle Glieder mit » (1 Kor. 12,26).

4. Konkrete Normen für die sittengerechte Gestaltung des Sports

2063 Es bleibt Uns noch ein Wort über die Praxis des Sports zu sagen, d. h. über die konkreten Mittel, damit Sie bei seiner Betätigung die Ziele erreichen, die Werte hochhalten und die Missbräuche ausschalten, die Wir eben erwähnt haben.

« Haltet die Gebote»

2064 Alles was die hygienische und technische Seite, die Forderungen der Anatomie, der Physiologie, der Psychologie und der anderen besonderen biologischen oder medizinischen Spezialwissenschaften betrifft, fällt unter Ihre Kompetenz und ist Gegenstand Ihrer tiefgründigen Diskussionen gewesen.

Was dagegen die religiöse und sittliche Seite betrifft, so wird Ihnen der Grundsatz der Zweckhaftigkeit, von dem Wir eingangs sprachen, den Schlüssel zur Lösung der Probleme liefern, die vor ihrem Gewissen auftauchen können. Doch bei der gewöhnlichen Betätigung genüge Ihnen die Erinnerung daran, dass jede menschliche Handlung (oder Unterlassung) unter die Vorschriften des Naturgesetzes, der positiven göttlichen Gebote und der zuständigen menschlichen Autorität fällt: ein dreifaches Gesetz, das in Wahrheit nur ein einziges ist, nämlich der in verschiedener Weise kundgetane Wille Gottes. Dem reichen Jüngling des Evangeliums antwortete der Herr kurz: « Willst Du zum Leben eingehen, so halte die Gebote». Und auf die weitere Frage: « Welche? », verwies ihn der Erlöser auf die wohlbekannten Vorschriften der Zehn Gebote (Matth. 19, 17-20). So kann man auch sagen: Wollen Sie bei der Gymnastik und beim Sport richtig handeln? Haltet die Gebote!

Sonntagsheiligung

2065 Geben Sie in erster Linie Gott die geschuldete Ehre, und halten Sie vor allem den Tag des Herrn heilig, denn der Sport befreit nicht von den religiösen Pflichten. « Ich bin der Herr dein Gott», sagt der Allmächtige im Dekalog, « du sollst keine anderen Götter neben mir haben » (Exod. 20, 2-3), auch nicht den eigenen Körper in den Leibesübungen und im Sport; das wäre gleich einem Rückfall ins Heidentum. Ebenso erinnert das vierte Gebot (Exod. 20, 12) als Ausdruck und Schutz der vom Schöpfer gewollten Eintracht im Schoß der Familie an die Treue gegenüber den Familienpflichten, die den vermeintlichen Forderungen des Sports und der Sportvereine vorangehen.

Schutz von Leben und Gesundheit. Tugenden der « Ritterlichkeit »

2066 Die göttlichen Gebote schützen weiter das eigene Leben und das Leben anderer, die man nicht unüberlegt ernster Gefahr bei Gymnastik und Sport aussetzen darf (Exod. 20, 13).

Aus ihnen erhalten auch jene Gesetze ihre Kraft, die schon den heidnischen Athleten bekannt waren und welche die echten Sportsleute mit Recht als unverletzliche Gesetze des Spiels und Wettkampfes festhalten. Sie sind gleichfalls Ehrensache: Lauterkeit, Ehrlichkeit, Rittersinn, Abscheu vor der Anwendung von List und Täuschung wie vor einer schmählichen Makel; der gute Name und die Ehre des Gegners ist ihnen ebenso teuer und wertvoll wie die eigene.

Der physische Wettkampf wird so fast eine Übung menschlicher und christlicher Tugenden; ja er muss es sogar werden, so hart auch die dazu nötige Anstrengung ist, damit die Ausübung des Sports über sich selbst hinauskomme, eines ihrer sittlichen Ziele erreiche und vor materialistischen Abirrungen bewahrt bleibe, die ihren Wert und Adel herabsetzen würden.

Das bedeutet, kurz gesagt, die Formel: Wollt ihr bei der Gymnastik und beim Sport richtig handeln? Haltet die Gebote - die Gebote in ihrem einfachen und klaren, objektiven Sinn.

Schlussgedanken. Segen

2067 Wir glauben, Ihnen das Wichtigste dargelegt zu haben, was Religion und Moral zum allgemeinen Thema Ihres Kongresses zu sagen haben: « Entwicklungsjahre und sportliche Betätigung ». Wenn man den religiösen und moralischen Gehalt des Sports sorgsam berücksichtigt, so ist dieser berufen, sich in das menschliche Leben als ein Element des Ausgleichs, der Harmonie, der Vervollkommnung und als eine wertvolle Hilfe bei der Erfüllung der anderen Aufgaben einzuordnen.

Finden Sie also Ihre Freude in der rechten Ausübung von Sport und Gymnastik! Tragen Sie seine segensreiche Übung auch mitten unters Volk, damit dessen körperliche und seelische Gesundheit immer mehr zunimmt und die Leiber zum Dienste des Geistes erstarken; über allem aber vergessen Sie nicht inmitten der stürmischen und berauschenden sportlichgymnastischen Betätigung, was wichtiger als alles im Leben ist: die Seele, das Gewissen und an allerhöchster Stelle Gott.

Mit dem Wunsch, die Vorsehung möge durch ihre Gnade den Sport und seine verschiedenen Formen beschützen, veredeln und heiligen, erteilen Wir Ihnen als Unterpfand Unseres väterlichen Wohlwollens den Apostolischen Segen.

9. Über die Möglichkeiten und Grenzen der Psychotherapie

Ansprache Papst Pius XII. am 13. April 1953 an die Teilnehmer des 5. Internationalen Kongresses für Psychotherapie und klinische Psychologie in Rom

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band I., S. 1141-1153; Nr. 2287-2314, Amtliche Übersetzung mit Abänderungen nach dem Original)

(Offizielle französischer Text: AAS XLV [1953] 278-286)

Thema: Die Einheit des Menschen als Grundlage der personalen Rechte gegenüber psychotherapeutischen Eingriffen

2287 Wir heißen Sie willkommen, geliebte Söhne und Töchter, die Sie sich von überallher in Rom eingefunden haben, um sich gelehrte Vorträge anzuhören und sich mit den Fragen der Psychotherapeutik und der klinischen Psychologie aus einanderzusetzen. Ihr Kongress ist nun beendet und um seine Ergebnisse und den Erfolg Ihrer künftigen Untersuchungen und Tätigkeiten sicherzustellen, sind Sie zu Uns gekommen, um den Segen des Stellvertreters Christi zu empfangen.

Gern entsprechen Wir Ihrem Wunsch und benutzen zugleich die Gelegenheit, um an Sie ein Wort der Ermutigung zu richten und Ihnen einige Hinweise zu geben.

Einleitung: der Pragenbereich der Psychologie und Psychotherapie

2288 Die Wissenschaft behauptet, dass durch Beobachtungen Tiefenschichten der menschlichen Seele zutage gefördert worden sind, und sie ist bemüht, diese ihre Entdeckungen zu verstehen, sie auszulegen und nutzbar zu machen. Man spricht von Dynamismen, von Determinismen, von Mechanismen, die in der Tiefe der Seele verborgen wären, die immanenten Gesetzen gehorchen und aus denen gewisse Handlungen hervorgehen. Zweifelsohne sind diese tätig im Unter- und Unbewussten. Sie dringen jedoch auch in den Bereich des Bewussten durch und bestimmen dasselbe. Man behauptet, über erprobte und anerkannte Vorgehen zu verfügen, durch die man imstande sei, die Geheimnisse der Tiefen der Seele zu erforschen, sie aufzuklären und sie in Ordnung zu bringen, wenn sie einen unheilvollen Einfluss ausüben.

2289 Das sind Fragen Ihres Forschungsgebietes, die nach den Gesetzen der wissenschaftlichen Psychologie zu erforschen sind. Das gleiche gilt für die Nutzbarmachung neuer psychologischer Methoden. Die theoretische und die praktische Psychologie mögen sich jedoch bewusst bleiben, die eine wie die andere, dass sie nicht die Wahrheiten, die durch Verstand und Glauben sichergestellt sind, wie auch nicht die bindenden Gebote der Moral außer acht lassen dürfen. Im vergangenen September (13. September 1952. AAS XLIV [1952] 779 ff.) haben Wir, um dem Wunsch der Teilnehmer am ersten Internationalen Kongress für Histopathologie des Nervensystems entgegenzukommen, die sittlichen Grenzen der medizinischen Forschung und Behandlung aufgewiesen. Dies zur Grundlage nehmend, möchten Wir heute einige Ergänzungen hinzufügen. Kurz gesagt, Wir haben die Absicht, die Grundhaltung aufzuzeigen, zu welcher der christliche Psychologe und Psychotherapeut verpflichtet ist.

2290 Diese Grundhaltung lässt sich auf folgende Formel bringen: Die Psychotherapie und die klinische Psychologie müssen den Menschen immer betrachten erstens als psychische Einheit und Ganzheit, zweitens als eine in sich gegliederte Einheit, drittens als soziale Einheit und viertens als transzendente, d. h. zu Gott strebende Einheit.

1. Der Mensch als psychische Einheit und Ganzheit

Die Geistseele als Ordnungsmacht über die pschischen Dynamismen

2291 Die Medizin lehrt, den menschlichen Körper als einen Mechanismus von höchster Präzision zu betrachten, einen Mechanismus, dessen einzelne Bestandteile ineinandergreifen und miteinander verkettet sind; die Stellung und die Eigenheiten dieser Bestandteile hängen vom Ganzen ab; sie dienen der Existenz des Ganzen und dessen Funktionen. Diese Auffassung gilt noch mehr von der Seele, deren zarte Einzelelemente noch viel sorgfältiger aufeinander abgestimmt sind. Die verschiedenen psychischen Fähigkeiten und Funktionen ordnen sich in den Gesamtkomplex des geistigen Seins ein und ordnen sich seiner Finalität unter.

2292 Wir brauchen uns über diesen Punkt nicht länger zu verbreiten. Aber Sie müssen als Psychologen und Therapeuten mit diesen Tatsachen rechnen. Die Existenz einer jeden psychischen Fähigkeit oder Funktion ist gerechtfertigt durch das Ziel des Ganzen. Was den Menschen zum Menschen macht, ist vor allem die Seele, die Wesensform seiner Natur. Von ihr geht letzten Endes jedes menschliche Leben aus. In ihr wurzeln alle seelischen Dynamismen samt ihrer Eigenstruktur und ihren organischen Gesetzen. Sie ist es, die von der Natur bestimmt ist, alle Kräfte zu lenken, insofern diese nämlich noch nicht ihre letzte Bestimmung erreicht haben. Aus dieser ontologischen und psychologischen Gegebenheit folgt, dass man sich von der Wirklichkeit entfernen würde, wollte man in Theorie und Praxis die Zuständigkeit, über das Ganze zu bestimmen, einer Einzelkraft anvertrauen, z. B. einem der Grunddynamismen, und damit einer Sekundärkraft das Steuer überlassen. Diese Dynamismen können in der Seele, im Menschen sein, sie sind jedoch nicht die Seele, nicht der Mensch. Sie sind Kräfte, vielleicht von einer beträchtlichen Intensität, ihre Leitung hat die Natur jedoch der Zentralstelle anvertraut, der Geistseele, die mit Vernunft und Willen begabt und normalerweise in der Lage ist, diese Kräfte zu steuern. Dass diese Dynamismen auf eine bestimmte Tätigkeit drängen, bedeutet nicht notwendig, dass sie sie erzwingen.

Schlussfolgerung: sittliche Verantwortung trotz psychischer Dynamismen

2293 Es hieße eine ontologische und psychische Realität leugnen, wollte man der Seele ihre Zentralstellung streitig machen. Es ist daher nicht möglich, bei der Untersuchung des Verhältnisses des Ich zu den Dynamismen, aus denen es zusammengesetzt ist, theoretisch die Autonomie des Menschen, d. h. seiner Seele rückhaltlos zuzugeben und gleich danach hinzuzufügen, dass dieses theoretische Prinzip in der Wirklichkeit des Lebens meistens ausgeschaltet zu sein scheint oder doch auf ein Minimum beschränkt ist. In der Wirklichkeit des Lebens, so sagt man, ist der Mensch immer frei, seinem Tun innerlich zuzustimmen, aber er ist nicht frei in seinem Tun selbst. An die Stelle der Eigengesetzlichkeit des freien Willens tritt die Fremdherrschaft der instinktiven Grundkräfte. So hat der Schöpfer den Menschen nicht gebildet. Die Erbsünde nimmt ihm nicht die Möglichkeit und die Verpflichtung, sich durch seine Seele selbst zu führen. Man wird doch wohl nicht sagen wollen, dass die psychischen Störungen und die das normale Funktionieren des Psychischen durchkreuzenden Krankheiten das gewöhnlich Gegebene sind. Der sittliche Kampf, um auf dem rechten Weg zu bleiben, beweist nicht die Unmöglichkeit, ihn einzuhalten, und gibt keine Berechtigung, von ihm abzuweichen.

2. Der Mensch als eine in sich geordnete Einheit

Angebliche Unvereinbarkeit der philosophischen Psychologie und christlichen Ethik mit der modernen Psychotherapeutik

2294 Der Mensch ist eine in sich geordnete Einheit und Ganzheit, ein Mikrokosmos, eine « politeia » mit einer Verfassung, die vom Zweck des Ganzen bestimmt wird und die Tätigkeit der Teile auf den Zweck des Ganzen hinordnet nach der wahren Ordnung ihres Wertes und ihrer Funktionen. Diese Verfassung ist letztlich ontisch und metaphysisch, nicht psychisch und personal bestimmt. Man hat einen Gegensatz zwischen Metaphysik und Psychologie betonen zu müssen geglaubt. Ganz zu Unrecht! Das Psychologische liegt selber innerhalb des Ontologischen und Metaphysischen.

2295 Wir haben Ihnen diese Wahrheiten ins Gedächtnis gerufen, um eine Betrachtung über den konkreten Menschen daran zu knüpfen, um dessen innere Ordnung es geht. Man hat tatsächlich einen Gegensatz zwischen der traditionellen Psychologie und Ethik und der modernen Psychotherapeutik und klinischen Therapie behauptet. Die traditionelle Psychologie und Ethik hätten, so behauptet man, das abstrakte Wesen des Menschen zum Gegenstand, den homo ut sic, der freilich nirgendwo existiert. Die Klarheit und logische Geschlossenheit der genannten Disziplinen verdienten Bewunderung, nur krankten sie an dem Grundfehler, dass sie auf den wirklichen Menschen, wie er leibt und lebt, nicht anwendbar seien. Die klinische Psychologie dagegen gehe vom wirklichen Menschen aus, dem homo ut hic, und man sagt zusammenfassend, dass zwischen beiden Auffassungen ein Spalt klaffe, der sich nicht überbrücken ließe, solange die traditionelle Psychologie und Ethik ihre Stellung nicht änderten.

Die Identitiit des « existentiellen » Menschen mit dem « essentiellen » Menschen

2296 Wer die Struktur des wirklichen Menschen studiert, muss tatsächlich den «existentiellen» Menschen zum Gegenstand nehmen, so wie er ist, so wie ihn seine natürlichen Anlagen, die Einflüsse der Umgebung, die Erziehung, seine persönliche Entwicklung, seine innersten Erfahrungen und die äußeren Begebenheiten geformt haben. Nur dieser konkrete Mensch existiert. Und doch gehorcht die Struktur dieses persönlichen Ich bis ins kleinste den ontologischen und metaphysischen Gesetzen der menschlichen Natur, von denen Wir vorhin gesprochen haben. Sie sind es, die ihn geformt haben und die ihn deshalb steuern und richten müssen. Der Grund dafür liegt darin, dass der « existentielle » Mensch in seiner innersten Struktur mit dem « essentiellen » Menschen identisch ist. Die essentielle Struktur des Menschen verschwindet nicht, wenn die individuellen Merkmale hinzukommen; sie verwandelt sich nicht in eine andere menschliche Natur. Vielmehr beruht gerade die Verfassung, von der eben die Rede war, in ihren Grundwahrheiten auf der Wesensstruktur des konkreten wirklichen Menschen.

2297 Es wäre deshalb abwegig, für die Wirklichkeit des Lebens Normen aufzustellen, die von der natürlichen und christlichen Sittlichkeit abweichen und die man mit dem Wort « Personalethik » bezeichnen möchte, die zwar an der ersteren eine gewisse Orientierung fände, aber keine strenge Bindung an sie hätte. Das Grundgesetz für die Ordnung des konkreten Menschen ist nicht zu konstruieren, sondern anzuwenden.

3. Der Mensch als soziale Einheit

Fragestellung

2298 Das bisher Gesagte gilt für das persönliche Leben des Menschen. Das Psychische begreift aber auch sein Außenverhältnis in sich, und es ist ein begrüßenswertes Bestreben, ein Feld Ihrer Forschung, auch diesen Sozialpsychismus in sich und seinen Wurzeln zu erforschen, ihn für die klinische Psychologie und Psychotherapeutik nutzbar zu machen. Nur halte man dabei die Tatsachen selbst und ihre Deutung reinlich auseinander.

2299 Der Sozialpsychismus berührt sich mit dem Sittlichen, und auf weite Strecken deckt sich die sittliche Stellungnahme mit der einer ernsten Psychologie und Psychotherapie. Nur an einigen Stellen fehlt die Wertung des Sozialpsychismus durch ein Zuviel und ein Zuwenig. Bei diesem Punkte möchten Wir kurz verweilen.

Falsche Deutung der « Ichverhaftung » als außersittlichen Schicksals

2300 Das Zuwenig des Sozialpsychismus : es gibt eine psychologisch wie sittlich krankhafte Ichverhaftung, über deren Ursachen Ihre Wissenschaft befinden mag. Wenn diese Ichverhaftung auch auf den sittlichen Bereich übergreift, wenn es sich z. B. um Dynamismen wie Machttrieb, Geltungstrieb, Sexualtrieb handelt, dürfte die Psychotherapeutik jene Ichverhaftung nicht ohne weiteres als eine Art Schicksal behandeln, als eine Übergewalt des aus dem Unterbewussten hervorbrechenden affektiven Impulses, welcher der Steuerung durch die Seele und das Gewissen einfach entzogen ist. Man darf den konkreten Menschen mit seinem persönlichen Charakter nicht zu schnell zum Triebwesen degradieren. Auch wenn es vonseiten des Therapeuten gut gemeint ist, so empfinden feinfühlende Menschen diese Herabsetzung auf die Ebene des Instinkt- und Sinnenwesens doch sehr bitter. Man übergehe auch nicht Unsere Bemerkungen von vorhin über die Wertordnung der Funktionen und die Rolle ihrer zentralen Steuerung.

Zur psychotherapeutischen Heilmethode auf dem Gebiet des Sexuellen

2301 Ein Wort auch über die Methode, die mitunter vom Psychologen zur Befreiung des Ich von seiner Gehemmtheit eingeschlagen wird, wenn es sich um Abirrungen auf dem Gebiet des Sexuellen handelt. Wir meinen die totale sexuelle Aufklärung, die nichts verschweigen und nichts im Dunkeln lassen will. Liegt darin nicht eine verhängnisvolle Überschätzung des Wissens? Es gibt auch eine wirksame sexuelle Erziehung, die in sicherer, ruhiger Sachlichkeit mitteilt, was der junge Mensch wissen muss, um mit sich selbst und seiner Umgebung fertig zu werden, die im Übrigen aber in der sexuellen Erziehung wie in der Erziehung überhaupt den Akzent vorzüglich auf die Selbstbeherrschung und religiöse Formung legt. Der Heilige Stuhl hat kurz nach der Enzyklika Papst Pius' XI. über die christliche Ehe (21. März 1931. AAS XXIII (1931) 118.) diesbezügliche Normen aufgestellt. Diese Normen sind weder ausdrücklich noch via facti zurückgenommen worden.

Die Fragwürdigkeit des psychoanalytischen Verfahrens bei sexuellen Störungen

2302 Was von der schrankenlosen Aufklärung zu therapeutischen Zwecken gesagt wurde, gilt auch von bestimmten Formen der Psychoanalyse. Man sollte sie nicht als den einzigen Weg bezeichnen, sexuell-psychische Störungen zu mildern oder zu heilen. Der oft wiederholte Satz, dass die sexuellen Störungen des Unbewussten, wie alle anderen Störungen gleichen Ursprungs, nur durch Bewusstmachen behoben werden können, gilt nicht in uneingeschränkter Allgemeinheit. Die indirekte Behandlung hat auch ihre Wirkkraft und ist oft durchaus genügend. Bezüglich des psychoanalytischen Verfahrens auf sexuellem Gebiet hat Unsere oben angeführte Ansprache am vergangenen 13. September bereits die zu berücksichtigenden sittlichen Schranken aufgezeigt. Es kann in der Tat nicht als sittlich zulässig bezeichnet werden, den ganzen im Unbewussten und in der Erinnerung schlummernden Inhalt sexueller Vorstellungen, Affekte und Erlebnisse ins Bewusstsein zu rufen, also psychisch gegenwärtig zu machen. Wenn man auf den Einspruch der Menschen- und Christenwürde hören will, wer würde dann zu behaupten wagen, dass dieses Verfahren keine sittliche Gefährdung weder für den Augenblick noch für später in sich schließe, während doch die therapeutische Notwendigkeit eines solch hemmungslosen Aufdeckens zwar behauptet wird, doch bis jetzt noch keineswegs erwiesen ist?

Der Irrtum von der absoluten Loslösung vom Ich zugunsten eines uneingeschränkten Altruismus

2303 Was aber das Zuviel des Sozialpsychismus betrifft, so liegt es in der Forderung eines unbeschränkten Aufgebens des Ich und seiner Selbstbehauptung. In Hinsicht darauf möchten Wir zwei Dinge berühren: einen Grundsatz und einen Punkt der psychotherapeutischen Praxis.

2304 Aus gewissen psychologischen Darlegungen ergibt sich die These, dass die uneingeschränkte Extraversion das Grundgesetz des naturgewollten Altruismus und seiner Dynamismen bildet. Das ist ein logischer, psychologischer und ethischer Irrtum. Es gibt einen Selbstschutz, eine Selbstachtung, eine Selbstliebe und einen Selbstdienst, die nicht nur gerechtfertigt, sondern von der Psychologie und vom Sittengesetz gefordert sind. Das ist eine natürliche Selbstverständlichkeit und christliches Glaubensgut zugleich (Vgl. Thomas von Aquin, S. Th. II-II q. 26 a. 4.). Der Herr hat gelehrt: « Liebe deinen Nächsten wie dich selbst » (Mark. 12,31.). Christus nimmt also als Maßstab der Liebe zum Nächsten die Liebe zu sich selbst, nicht umgekehrt. Die angewandte Psychologie würde dieser Wirklichkeit nicht gerecht, wollte sie jede Berücksichtigung des Ich als psychische Verhaftung, als Abirrung, als Zurückgehen auf ein früheres Entwicklungsstadium abtun unter dem Vorwand, dass sie sich dem natürlichen Altruismus des Psychischen widersetze.

Die soziale Gefahr der Geheimnis-Analyse

2305 Der Punkt der psychotherapeutischen Praxis, den Wir anmeldeten, betrifft ein wesentliches Interesse der Gesellschaft : die Wahrung des Geheimnisses, die bei Anwendung der Psychoanalyse gefährdet wird. Es ist durchaus nicht ausgeschlossen, dass ein geheimes Tun oder Wissen, ins Unterbewusstsein verdrängt, schwere psychische Störungen hervorruft. Wenn die Psychoanalyse die Ursache dieser Störung aufdeckt, wird sie ihrem Grundsatz gemäß jenes Unbewusste ganz hervorziehen wollen, um es bewusst zu machen und so das Hindernis zu beheben. Aber es gibt Geheimnisse, die man unbedingt verschweigen muss, auch dem Arzt gegenüber, auch auf die Gefahr schwerer persönlicher Schädigungen hin. Das Beichtgeheimnis leidet keine Enthüllung. Ebenso darf das Amtsgeheimnis keinem anderen mitgeteilt werden, auch nicht dem Arzt. Dasselbe gilt für andere Geheimnisse. Man beruft sich auf den Grundsatz: « Ex causa proportionate gravi licet uni viro prudenti et secreti tenaci secreturn manifestare » - « Aus einem entsprechend schwerwiegenden Grund darf man einem klugen und durchaus verschwiegenen Mann das Geheimnis offenbaren». Der Grundsatz stimmt innerhalb enger Schranken für bestimmte Arten von Geheimnissen. Man darf ihn aber nicht hemmungslos in der psychoanalytischen Praxis zur Anwendung bringen.

2306 Mit Rücksicht auf die Sittlichkeit, in erster Linie auf das Allgemeinwohl, kann der Grundsatz der Diskretion bei Anwendung der Psychoanalyse nicht stark genug unterstrichen werden. Es handelt sich dabei selbstverständlich nicht in erster Linie um die Verschwiegenheit des Psychoanalytikers, sondern um die seines Patienten, der oft keinerlei Recht besitzt, seine Geheimnisse preiszugeben.

4. Der Mensch als transzendente, d. h. zu Gott strebende Einheit

Zur Frage des zum Göttlichen drängenden Dynamismus

2307 Dieser letzte Aspekt des Menschen wirft drei Fragen auf, die Wir nicht unberührt lassen möchten.

Zunächst weist die wissenschaftliche Forschung auf einen Dynamismus hin, der in den Tiefenlagen des Psychismus seine Wurzel hat und auf das über dem Menschen liegende Unendliche hindrängt, nicht auf Grund einer Erkenntnis desselben, sondern in einem unmittelbaren, aus dem Wesen selbst stammenden Gravitieren nach oben. Es wird in diesem Dynamismus eine selbständige, ja die fundamentalste Grundkraft der Seele erblickt, ein unmittelbares affektives Drängen der Seele zum Göttlichen hin, so wie die Blume ohne Erkenntnis sich dem Licht der Sonne öffnet, oder wie das Kind unbewusst atmet, sobald es geboren ist.

2308 Dieser Aussage möge sogleich eine Bemerkung hinzugefügt werden: wenn erklärt wird, dass in jenem Dynamismus der Ursprung aller Religion liege und in ihm das allen Religionen Gemeinsame aufscheine, so wissen wir doch, dass der Ursprung der Religionen in der natürlichen wie übernatürlichen Gotteserkenntnis und Gottesverehrung, nicht im Unter- oder Unbewussten liegt, nicht in einem affektiven Impuls, sondern in der klaren und sicheren Erkenntnis Gottes durch seine natürliche und positive Offenbarung. Das ist Lehre und Glaube der Kirche, vom Wort Gottes im Buche der Weisheit und im Römerbrief bis hin zur Enzyklika Pascendi dominici gregis Unseres seligen Vorgängers Pius' X.

2309 Dieses vorausgeschickt bleibt noch die Frage jenes geheimnisvollen Dynamismus. Zu ihr dürfte zu sagen sein: dass sich die Tiefenpsychologie auch mit religiös-psychischen Inhalten befasst, sie zu analysieren und sie in ein wissenschaftliches System zu bringen sucht, ist sicher nicht zu beanstanden, wenn auch diese Forschung neu ist und ihre Terminologie sich in der Vergangenheit nicht findet. Wir machen auf dies letztere aufmerksam, weil es leicht zu Missverständnissen führen kann, wenn die Psychologie bereits im Gebrauch stehenden Ausdrücken einen neuen Sinn gibt. Es wird der Klugheit und Zurückhaltung auf beiden Seiten bedürfen, um Missverständnisse zu vermeiden und ein wechselseitiges Sichverstehen zu ermöglichen. Es bleibt den Methoden Ihrer Wissenschaft überlassen, die Existenz, Struktur und Wirkungsweise eines solchen Dynamismus zu klären. Ein positives Ergebnis braucht nicht als mit Vernunft oder Glauben unvereinbar bezeichnet zu werden. Es würde nur zeigen, dass das « esse ab alio » bis in seine tiefsten Wurzeln « esse ad alium » ist, und das Wort des heiligen Augustinus « Fecisti nos ad te, et inquietum est cor nostrum, donec requiescat in te» (Conf. I, 1 c. 1 n. 1.) fände eine neue, in den Urgrund des psychischen Seins greifende Bestätigung. Es würde sich ja um einen allen Menschen, allen Völkern, jeder Kultur und Epoche zukommenden Dynamismus handeln. Welch wertvolle Hilfe für die Suche nach Gott und die Gewissheit Gottes!

Die Psychotherapeutik vor dem Problem der Schuld

2310 In den Bereich der transzendenten Beziehungen des Psychischen gehört sodann das Schuldbewusstsein, das Bewusstsein, gegen ein höheres Gesetz verstoßen zu haben, obwohl man seine Verpflichtung anerkennt. Ein Bewusstsein, das zur Qual, ja zur schweren psychischen Störung werden kann.

Die Psychotherapie steht hier vor einem Phänomen, das nicht zu ihrer ausschließlichen Zuständigkeit gehört, denn es ist ebenso, wenn nicht vorwiegend, religiöser Art. Niemand wird in Abrede stellen, dass es ein unbegründetes, auch krankhaftes Schuldgefühl geben kann und nicht selten gibt. Es kann aber auch das Bewusstsein einer wirklichen Schuld vorliegen, die nicht gebüßt ist. Weder die Psychologie noch die Ethik haben ein unfehlbares Kriterium für den Einzelfall, denn der Gewissensvorgang des Schuldigwerdens ist zu persönlicher und empfindlicher Struktur. Wesentlich aber ist, dass ein wirkliches Schuldiggewordensein durch keine bloß psychologische Behandlung geheilt werden kann. Wenn der Psychotherapeut es auch, vielleicht im besten Glauben, in Abrede stellt, - es besteht fort. Mag durch die ärztliche Autorität, durch Auto- oder Fremdsuggestion das Schuldgefühl zum Abklingen gebracht werden, - die Schuld bleibt, und es wäre Selbst- und Fremdtäuschung, wollte die Psychotherapie, um das Schuldbewusstsein zu beheben, behaupten, die Schuld bestehe nicht mehr.

2311 Der Weg, die Schuld zu beheben, liegt außerhalb des rein Psychologischen; er liegt, wie der Christ weiß, in der Reue und in der sakramentalen Lossprechung durch den Priester. Hier wird die Quelle des Übels, die Schuld selbst, weggenommen, auch wenn das Schuldbewusstsein noch weiterwirken sollte. Es ist heutzutage nicht selten, dass der Priester seinen Pönitenten bei gewissen pathologischen Fällen an den Arzt verweist; hier ist der Fall gegeben, wo umgekehrt der Arzt seinen Patienten Gott bzw. jenen zuführen sollte, die die Macht haben, ihm an Gottes Stelle die Schuld selber abzunehmen.

Psychotherapie und materielle Sünde

2312 Ein letztes sei bezüglich des transzendenten psychischen Gerichtetseins auf Gott betont: die Ehrfurcht vor Gott und seiner Heiligkeit sollte sich immer im bewussten Tun und Lassen des Menschen widerspiegeln. Wenn solches Tun auch ohne subjektive Schuld des Handelnden - vom göttlichen Urbild abweicht, so widerspricht es seiner letzten Bestimmung. Hier liegt der Grund, warum auch die sogenannte «materielle Sünde» etwas ist, was nicht sein soll, warum sie in der sittlichen Ordnung nichts Indifferentes darstellt.

2313 Für die Psychotherapie ergibt sich daraus eine Schlussfolgerung: sie darf der materiellen Sünde nicht gleichgültig gegenüberstehen. Sie mag dulden, was für den Augenblick unvermeidlich ist. Aber sie muss wissen, dass Gott jenes Tun nicht billigen kann. Noch weniger darf die Psychotherapie dem Kranken den Rat erteilen, das materiell Verkehrte ruhig weiter zu tun, weil er es ja ohne subjektive Schuld tun wird, und dieser Rat ist auch dann abwegig, wenn solches Tun des Kranken für seine psychische Entspannung, also für den Zweck des Heilverfahrens notwendig erscheinen sollte. Es darf nie zu einem bewussten Tun geraten werden, das eine Entstellung, kein Bild der göttlichen Vollkommenheit wäre.

Schlusswort. Segen

2314 Das ist es, was Wir glauben, Ihnen vorlegen zu sollen. Seien Sie im übrigen versichert, dass die Kirche Ihr Mühen und Forschen mit warmer Teilnahme und mit besten Wünschen begleitet. Sie arbeiten auf einem sehr schwierigen Feld. Aber Ihr Schaffen kann für die Heilkunde, für die Kenntnis des Seelischen überhaupt und für die religiöse Anlage und Vervollkommnung des Menschen wertvolle Ergebnisse zeitigen.

Dass Gottes Vorsehung und Gnade Ihre Wege leite, als Unterpfand dessen erteilen Wir Ihnen in väterlicher Liebe den Apostolischen Segen.

10. Eugenik und katholischer Glaube

Ansprache Papst Pius XII. am 7. September 1953 an die Teilnehmer des "Primum Symposium Geneticae Medicae"

(Offizieller französischer Text: AAS XLV [1953] 596-607)

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band I, S. 542-552)

(Quelle: Römische Übersetzung mit einigen Abänderungen nach dem Original. - Die Rede hat zwei Teile. Im ersten werden die Ergebnisse der Vererbungswissenschaft kurz zusammengefasst. Von diesem Teil folgen nur die beiden letzten Abschnitte als Einführung in den zweiten Teil der Rede, der unverkürzt wiedergegeben wird; auch in: Herder-Korrespondenz, Herder Verlag, Achter Jahrgang 1953/54; Zweites Heft, November 1953, S. 74-77)

Die Bedeutung der Vererbungslehre für den Menschen

Auch für den Menschen sind die Gesetze der Vererbung von hoher Bedeutung. Die Erstzelle des neuen Menschen ist schon im ersten Augenblick und Stadium ihres Daseins von einem wundervollen Bau und einer unglaublich reichen Spezifizierung der Anlagen. Sie ist voll teleologischer Dynamik, die gesteuert wird von den Genen, und in diesen Genen liegt so viel Glück oder Unglück, Lebensfrische oder Siechtum, Können oder Versagen begründet. Diese Einsicht macht es verständlich, dass die Erforschung der Vererbung immer mehr Beachtung und Verwendung findet. Man sucht das Wertvolle und Gute zu wahren, zu sichern, zu fördern und zu vervollkommnen. Schädigungen der Erbanlage sollen verhütet, das in ihnen bereits vorhandene Negative nach Möglichkeit eingedämmt werden; soweit es geht, soll verhütet werden, dass eine minderwertige Erbanlage noch verschlimmert werde durch Verschmelzung mit einer gleichgerichteten minderwertigen Erbanlage des anderen Partners. Umgekehrt soll gesorgt werden, dass eine hochwertige positive Anlage zur Verschmelzung mit hochwertigem Erbgut eines andern Partners gelange.

Das alles sind Aufgaben, die die Genetik bzw. Eugenetik sich stellt. Daher ihre außerordentliche Spezialisierung bis zur Genetik der Blutgruppen und zur Zwillingsforschung, zur Genetik der Zwillinge. Das ist es, was Wir Ihrem Fachgebiet entnehmen wollten, nicht um darüber eine Ansicht zu äußern. Die Beurteilung reiner Forschungsfragen bleibt der Zuständigkeit Ihres Fachwissens überlassen. Unsere Ausführung hatte nur den Zweck, einen gemeinsamen Boden zu schaffen, auf dem Wir das Grundsätzliche erörtern könnten, das Wir nunmehr anfügen möchten.

1. Die Wahrheit in der wissenschaftlichen Forschung

Wahrheit als Erfassung objektiven Seins und Wirkens

Die fundamentalen Forderungen wissenschaftlichen Erkennens lauten: Wahrheit und Wahrhaftigkeit.

Wahrheit ist zu verstehen als die Übereinstimmung des menschlichen Urteils mit der in den Dingen selbst gegebenen Wirklichkeit ihres Seins und ihres Wirkens im Gegensatz zu dem vom Menschengeist in die Dinge Hineingesehenen oder Hineingedachten. Es gab und es gibt heute noch eine Auffassung, nach der die Kunde von der objektiven Wirklichkeit nur wie durch eine Linse in den Menschengeist eindringt und auf seinem Wege qualitativ und quantitativ modifiziert wird. Man redet dann vom dynamischen Denken, das seine Form dem Objekt aufdrückt, im Gegensatz zum statischen Denken, das es einfach widerspiegelt, wenn man nicht gar grundsätzlich jenes erstere als die einzig mögliche Form menschlicher Erkenntnisse bezeichnet. Wahrheit wäre dann schließlich die Übereinstimmung des persönlichen Denkens mit der jeweils herrschenden öffentlichen oder wissenschaftlichen Meinung.

Das gesunde Denken aller Zeiten, und das christliche im besonderen, ist sich bewusst, an dem Kernsatz festhalten zu müssen: Wahrheit ist die Übereinstimmung des menschlichen Urteils mit dem in sich bestimmten Sein der Dinge, - ohne dass damit das relativ Berechtigte in der vorhin angegebenen, als Ganzes freilich irrigen Bestimmung des Wahrheitsbegriffs geleugnet werden soll. Wir haben in Unserem Rundschreiben Humani generis vom 12. August 1950 auch diese Frage berührt und darin etwas betont, was Wir glauben, auch hier wiederholen zu müssen: die Notwendigkeit nämlich, die großen Seinsgesetze intakt zu lassen, weil ohne sie die Erfassung der Wirklichkeit zu einer Unmöglichkeit wird: Wir meinen vor allem das Kontradiktionsprinzip und jene vom hinreichenden Grund, von der Kausalität und Finalität.

Ihr Schrifttum berechtigt Uns zu der Annahme, dass Sie mit Unserer Fassung des Wahrheitsbegriffs einverstanden sind. Sie wollen mit Ihrer Forschung die Wirklichkeit erfassen und erst auf ihr fußend Ihre Schlüsse ziehen und Ihre Systeme aufbauen. Die Existenz der Gene betonen Sie als eine Tatsache und nicht als eine bloße Hypothese. Sie stehen also auf dem Standpunkt, dass es objektive Tatsachen gibt und dass die Wissenschaft die Möglichkeit und die Absicht hat, diese Tatsachen zu erfassen und nicht rein subjektive Gedankengebilde zu schaffen.

Objektive Wahrheit und deren Systematisierung

So grundlegend wie der Wahrheitsbegriff in sich ist für den Forscher auch die Unterscheidung zwischen sicheren Tatsachen und deren Deutung und Systematisierung. Die Tatsache ist immer richtig, weil es keinen ontologischen Irrtum geben kann. Nicht so verhält es sich ohne weiteres mit deren wissenschaftlicher Verarbeitung. Hier besteht die Gefahr von voreiligen Schlüssen und Vorurteilen.

Das alles führt zur Ehrfurcht vor den Tatsachen, und zwar der Gesamtheit der Tatsachen, zur Vorsicht im Aufstellen wissenschaftlicher Behauptungen, zur Nüchternheit des wissenschaftlichen Urteils, zu jener vornehmen Selbstbeherrschung des Gelehrten, die auf dem Wissen um die Grenzen menschlicher Erkenntnis beruht; es führt zu der Aufgeschlossenheit und Gelehrigkeit des echten Wissenschaftlers, dem ein Festhalten an eigenen Ideen fernliegt, falls sie sich als nicht genügend begründet herausstellen, und es führt endlich dazu, fremde Meinungen unparteiisch zu prüfen und zu begutachten.

Wo diese Geistesverfassung sich findet, gesellt sich wie von selbst zur Ehrfurcht vor der Wahrheit die Wahrhaftigkeit, die Übereinstimmung der persönlichen Überzeugung mit der wissenschaftlichen Stellungnahme nach außen in Wort und Schrift.

2. Grenzen der Genetik

Fehlerquellen in der wissenschaftlichen Forschung

Ergänzend dürfen Wir zur Forderung von Wahrheit und Wahrhaftigkeit für das wissenschaftliche Erkennen ein weiteres beifügen: es kommt selten vor, dass sich nur eine Wissenschaft mit einem bestimmten Gegenstand befasst. Es sind meistens mehrere; aber jede behandelt den Gegenstand unter einem anderen Gesichtspunkt. Ist ihre Forschung fehlerfrei, so ist ein Widerspruch zwischen ihren Ergebnissen nicht möglich. Es würde ja einen Widerspruch im ontologischen Sein voraussetzen. Die Wirklichkeit in sich kann sich jedoch nicht widersprechen.

Tauchen trotzdem Widersprüche auf, so können sie nur auf fehlerhafter Beobachtung oder auf fehlerhafter Auswertung einer richtigen Beobachtung oder aber darauf beruhen, dass der Forscher, die Grenzen seines Fachgebietes überschreitend, sich auf fremdem Boden als Fachmann betätigt hat. Wir denken, dass auch dieser Hinweis jeder Wissenschaft als selbstverständlich gilt.

Ergänzung der Genetik durch Psychologie und Metaphysik

Wenn also die Erblehre, gestützt auf die Kenntnis der Struktur des Zellkerns - und neuerlich auch auf die Struktur des Zytoplasmas - sowie auf die Kenntnis der immanenten Gesetze des Erbgangs, fähig ist zu sagen, warum in einem Menschen bestimmte Merkmale in Erscheinung treten, so ist sie darum noch nicht befähigt, alles Leben dieses Menschen zu erklären. Sie bedarf der Ergänzung durch andere Wissenschaften, wenn etwa die Frage gestellt wird nach der Existenz und dem Ursprung des geistigen, von der Materie in seinem Wesen unabhängigen Lebensprinzips der Menschenseele. Auch die Aufschlüsse der Genetik über die Erstzelle und die Entwicklung des Menschenleibes durch normale Zellteilung und Steuerung durch die Seele, die Aufschlüsse über Modifikationen, Mutationen und das Zusammenwirken von Erbgut und Umwelt reichen nicht aus, die Einheit der Natur des Menschen, sein geistiges Erkennen und seine freie Selbstbestimmung zu erklären. Dass zu dem organischen Substrat und seiner relativen Eigengesetzlichkeit die Geistseele, mit ihm zur Einheit der Menschennatur verbunden, hinzutritt, darüber vermag die Genetik als solche keinen Aufschluss zu geben. Hier muss die Psychologie und die Metaphysik oder Seinslehre einsetzen, nicht im Gegensatz zur Genetik, sondern in Verbindung mit ihr, in Hinnahme, aber auch in wesentlicher Ergänzung der genetischen Gegebenheiten. Umgekehrt kann auch die Philosophie, wenn anders sie wirklichkeitsnahe bleiben will, bei der Analyse der psychischen Betätigung die Genetik nicht außer acht lassen. Man kann nicht alles Seelische, soweit es körperlich bedingt ist, herleiten lassen aus der « anima rationalis » als « forma » corporis und eine amorphe « materia prima » alle ihre Determinationen empfangen lassen von der unmittelbar von Gott erschaffenen Geistseele und nichts von den Genen des Keimzellenkerns.

3. Genetik und Offenbarung

Vernünftigkeit der gläubigen Annahme von Fremderkenntnissen

Die Vielheit und Verschiedenheit der Erkenntnisquellen macht noch auf einen Umstand von entscheidender Bedeutung aufmerksam, nämlich auf die Unterscheidung des Wissens aus eigener Erkenntnis und des Wissens aus fremder Einsicht, also aus dem Zeugnis anderer. Wo die Glaubwürdigkeit solchen Zeugnisses als gesichert gelten kann, ist es eine normale Erkenntnisquelle, deren weder das praktische Leben noch auch die Wissenschaft entraten können. Ganz abgesehen von der harten Notwendigkeit, sich so und so oft des Zeugnisses anderer zu bedienen, ist es die oben gezeichnete Geisteshaltung des echten Gelehrten, die ihn feststellen lässt, dass der bewährte Fachmann auf seinem Gebiet mit der objektiven Wahrheit immer enger vertraut ist als jeder Außenstehende.

Wir können nicht umhin, das soeben über das menschliche Zeugnis Gesagte auf das Zeugnis Gottes zu übertragen. Die Offenbarung, also das ausdrückliche, ausgesprochene Zeugnis des Schöpfers, berührt auch naturwissenschaftliches Gebiet, auch Thesen Ihres Faches wie etwa die Abstammungslehre. Dabei entspricht der Schöpfer jener Forderung von Wahrheit und Wahrhaftigkeit im absolut höchsten Grad. Sie mögen also selbst urteilen, ob es wissenschaftlicher Sachlichkeit entspräche, wollte man seinem Zeugnis einfach aus dem Wege gehen, wo dessen Tatsächlichkeit und dessen Inhalt gewährleistet sind.

Vorsicht bei der wissenschaftlichen Beurteilung von biblischen Aussagen über den Ursprung des menschlichen Leibes

Was die Abstammungslehre angeht, so bezeichnet deren Höhepunkt die Frage nach dem Ursprung des leiblichen Organismus des Menschen (nicht seiner Geistseele). Wenn Ihre Wissenschaften sich mit diesem Problem eingehend beschäftigen, so hat auch die Theologie, die Wissenschaft, welche die Offenbarung zum Gegenstand hat, demselben eine wache Aufmerksamkeit geschenkt. Wir selbst haben zweimal, schon 1941 in einer Ansprache an Unsere Akademie der Wissenschaften (30. November 1941, AAS XXXII! [1941] 506) und dann 1950 in der vorhin erwähnten Enzyklika (AAS XLII [1950] 575 ff.), ermuntert, weiter zu forschen, ob sich vielleicht einmal sichere Resultate gewinnen lassen, da bis jetzt etwas Endgültiges gewiss nicht erreicht sei, und Wir haben gemahnt, diese Fragen mit der Vorsicht und der Reife des Urteils zu behandeln, welche ihre weittragende Bedeutung erheischt. Ihrer eigenen Fachliteratur haben Wir eine Äußerung entnommen, die bei Kenntnis aller bisherigen Funde und unter Berücksichtigung der von den Fachgelehrten zu ihnen eingenommenen Stellung zu der gleichen Nüchternheit und Zurückhaltung mahnt und sich ein endgültiges Urteil vorbehält.

Wenn Sie überdenken, was Wir über das wissenschaftliche Forschen und Erkennen geäußert haben, dürfte es klar sein: weder von Seiten der Vernunft noch vonseiten des christlich orientierten Denkens wird der Wahrheit eine Schranke gezogen. Es gibt Schranken; aber sie gelten nicht der Einengung der Wahrheit. Sie wollen nur verhüten, dass unbewiesene Hypothesen mit Tatsachen verwechselt, die Ergänzungsbedürftigkeit einer Quelle durch andere Quellen übersehen und die Wertskala bzw. der Sicherheitsgrad einer Erkenntnisquelle falsch abgelesen wird. Zum Schutz gegen diese Fehlerquellen gibt es Schranken; es gibt jedoch keine für die Wahrheit.

4. Die praktische Bedeutung der Genetik

Die Genetik hat neben der theoretischen eine eminent praktische Bedeutung. Sie stellt sich die Aufgabe, dem Wohl des einzelnen wie der Gemeinschaft, dem Gemeinwohl, zu dienen. Sie will diese Aufgabe erfüllen hauptsächlich auf zwei Betätigungsgebieten, dem der Genetikphysiologie und jenem der Genetikpathologie.

Erbveranlagung und menschliches Verhalten

Es ist eine Erfahrungstatsache, dass die natürlichen Anlagen, die guten wie die mangelhaften, die Erziehung des Menschen und sein späteres Verhalten sehr stark beeinflussen.

Gewiss ist der Leib mit seinen Organen und Anlagen nur das Instrument, die Seele der Künstler, der es spielt; gewiss kann die Fertigkeit des Künstlers manche Mängel des Instrumentes ausgleichen; aber besser und leichter spielt sich auf einem vollkommenen Instrument; und wenn dessen Güte unter einer bestimmten Linie liegt, lässt sich auf ihm überhaupt nicht mehr spielen - ganz abgesehen davon, dass über jeden Vergleich hinweg Seele und Leib, Materie und Geist im Menschen zur substantiellen Einheit verbunden sind.

Genetik im Dienst der Eugenetik

Um jedoch bei jenem Vergleich zu bleiben: die Genetik lehrt uns, das Instrument in seinem Bau und seiner Vielgestaltigkeit besser zu verstehen und für einen besseren Gebrauch herzurichten. Aus der Abstammung eines Menschen lässt sich innerhalb gewisser Grenzen eine Diagnose stellen über seine mit dem Erbgut empfangenen Anlagen und auch eine Prognose, welche ererbten Merkmale in Erscheinung treten werden, gute oder, was von noch größerer Wichtigkeit ist, auch jene, die eine erbliche Belastung bedeuten.

So gering die direkte Beeinflussung des Erbgutes sein mag, so wird die praktische Genetik keineswegs auf rein passives Zuschauen eingeengt. Schon das tägliche Leben zeigt, dass sich gewisses Tun der Eltern in der natürlichen Weitergabe des Lebens äußerst schädigend auswirkt. Derartiges Verhalten mit seinen Intoxikationen und Infektionen ist nach Möglichkeit zu unterbinden, und die Genetik sucht und zeigt Wege zu diesem Ziel. Besonders gibt die Genetik Aufschluss darüber, welche Verbindungen von Erbgut verschiedener Ahnenreihen zu begünstigen sind, gegen welche man nichts einwenden kann, von welchen man unter dem Gesichtspunkt der Genetik und Eugenik abraten muss.

5. Die Ethik vor den Tatsachen der Genetik und Eugenetik

Die Grundtendenz der Genetik und Eugenetik, den Erbgang zu beeinflussen, um das Gute zu fördern und das Schädigende auszuschalten - dieses Bestreben ist vom sittlichen Standpunkt aus einwandfrei. Ethisch zu beanstanden sind freilich gewisse Wege zu dem angegebenen Ziel, also bestimmte Abwehrmaßnahmen, und darüber hinaus die unrichtige Bewertung der genetischen und eugenischen Ziele. Lassen Sie Uns die Worte eines der bedeutendsten heutigen Genetiker anführen, der es bedauert, dass die Genetik trotz ihres enormen Fortschrittes « in technischer und analytischer Hinsicht sich in vielfachen Lehrirrtümern verloren hat; dazu gehört der Rassismus, der auf die Phylogenese angewandte Mutationismus, um in modernen Ausdrücken die darwinische Entwicklungstheorie zu erklären, die Geburtenkontrolle der Belasteten oder der als belastet Angenommenen unter Anwendung von Präventivmitteln und Schwangerschaftsunterbrechung, die Verpflichtung des vorehelichen ärztlichen Zeugnisses usw. ».

In der Tat sind es gewisse genetisch-eugenische Abwehrmaßnahmen, die das gesunde sittliche Empfinden und vor allem die christliche Sittenlehre grundsätzlich und praktisch ablehnen müssen.

« Rassismus», « Eugenische Sterilisierung»

Zu den Maßnahmen, die gegen die Sittenordnung verstoßen, gehört der erwähnte « Rassismus » wie auch die « eugenische Sterilisierung ». Unser Vorgänger, Pius XI., und Wir selbst haben Uns veranlasst gesehen, jedwede - nicht nur die eugenische - direkte Sterilisierung Schuldloser, ob definitiv oder nur zeitweilig, ob des Mannes oder der Frau, als dem Naturgesetz widersprechend zu erklären. Unsere Stellungnahme gegen die Sterilisierung war und bleibt unerschütterlich, weil der Wille und Versuch, sich vermittels der Sterilisierung gegen erbkranken Nachwuchs zu schützen, mit dem Ende des « Rassismus » keineswegs verschwunden ist.

Verhinderung der Ehe aus eugenischen Gründen

Ein anderer Weg zu demselben Ziel: das Verbot der Ehe oder ihre physische Verhinderung durch Internierung des erblich Belasteten ist ebenso abzulehnen. Der angestrebte Zweck ist in sich gut, aber das Mittel zum Zweck verstößt gegen das persönliche Recht auf Schließung und Gebrauch der Ehe. Wenn ein Erbkranker menschlichen Handeins und damit der Schließung der Ehe nicht fähig oder wenn er später unfähig geworden ist, das durch eine gültige Ehe erworbene Recht durch freie Willensäußerung geltend zu machen, mag man ihn auf erlaubte Weise an der Betätigung zur Weckung neuen Lebens hindern; sonst ist der aus biologischen, genetischen und eugenischen Gründen vollzogene Ausschluss aus der Ehe und dem ehelichen Verkehr ein Unrecht, gleichgültig wer diesen Ausschluss vollzieht, ob Private oder die öffentliche Gewalt.

Gewiss hat man Grund und meistens auch die Pflicht, die erblich Schwerbelasteten darauf aufmerksam zu machen, welche Bürde sie sich, dem Ehegefährten und der Nachkommenschaft aufzuladen im Begriffe stehen, eine Bürde, die sie später vielleicht unerträglich drückt. Aber Abraten ist kein Verbieten.

Es kann andere Gründe, besonders sittlich-persönlicher Natur geben, die so sehr überwiegen, dass sie das Eingehen und den Gebrauch der Ehe auch unter den bezeichneten Umständen freigeben.

Zur Rechtfertigung der eugenischen Sterilisierung bzw. Internierung

Zur Rechtfertigung der Alternative: direkte eugenische Sterilisierung oder Internierung, führt man an, das Recht zur Ehe und ehelicher Betätigung werde durch die Sterilisation nicht berührt, auch wenn sie vorehelich, total und nicht mehr rückgängig zu machen sei. Dieser Rechtfertigungsversuch ist erfolglos. Ist der fragliche Tatbestand für ein vernünftiges Urteil zweifelhaft, so ist auch die Eheuntauglichkeit zweifelhaft, und es findet der Grundsatz Anwendung, dass das Recht auf die Ehe so lange als vorhanden anzusehen ist, solange das Gegenteil nicht mit Sicherheit bewiesen wird. Darum ist in einem solchen Fall die Ehe zuzulassen, wobei jedoch die Frage ihrer objektiven Gültigkeit offenbleibt. Ist dagegen der genannte Tatbestand der Sterilisation unzweifelhaft, so ist die Behauptung, das Recht auf die Ehe werde trotzdem nicht in Frage gestellt, vorschnell und hat jedenfalls die ernstesten Bedenken gegen sich.

Präventivmittel und Schwangerschaftsunterbrechung

Über die anderen abwegigen Versuche, die in dem angeführten Ausspruch genannt werden: « Präventivmittel und Schwangerschaftsunterbrechung », erübrigt sich zu sprechen. Sie kommen wegen ihrer inneren Verwerflichkeit auch für die eugenische Indikation nicht in Frage.

Schlusswort : ethische Grenzen in der Humangenetik

Das ist es, meine Herren, was wir glaubten, Ihnen vorlegen zu müssen. Die praktischen Ziele, welche die Genetik verfolgt, sind edel, aller Anerkennung und Förderung würdig. Nur möge sie sich bei der Wertung der Mittel und Wege zu jenen Zielen immer des grundlegenden Unterschieds zwischen der Pflanzen- und Tierwelt einerseits und dem Menschen anderseits bewusst bleiben. Dort stehen ihr die Mittel und Wege zur Veredelung der Arten und Rassen vollkommen frei. Hier hingegen, in der Welt des Menschen, hat sie immer persönliche Einzelwesen vor sich mit unantastbaren Rechten, Einzelwesen, die ihrerseits wieder, um in der Betätigung der Anlage neues Leben zu wecken, an unantastbare sittliche Normen gebunden sind. Damit werden im ethischen Raum vom Schöpfer selbst Schranken gezogen, die wegzuräumen keiner menschlichen Macht zusteht.

Um so mehr möge Ihre Wissenschaft von Seiten der öffentlichen Sittlichkeit und der sozialen Ordnung Förderung finden, wenn es darum geht, dass das Eheleben der Gesunden und Normalen, das Eheleben überhaupt, sich leicht und frei nach den Gesetzen entfalten könne, die der Schöpfer selbst in das Herz des Menschen geschrieben und durch seine Offenbarung bekräftigt hat. Vielleicht liegt hier die mächtigste Hilfe für Ihre Bestrebungen, denen Wir im reichsten Maße Gottes Segen wünschen und erflehen.

11. Über die Geschichte und Bedeutung der Mikrobiologie

Ansprache Papst Pius XII. am 13. September 1953 zu Rom an die Teilnehmer des 6. Internationalen Kongresses für Mikrobiologie vom 13. September 1953

(Offizieller französischer Text: AAS 45 [1953] 666-671)

(Quelle: Aus dem französischen übertragen von Gerhard Hudy aus der AAS, Gliederung und Inhaltsangabe wurde vom Herausgeber beigefügt)

Begrüßung

1. In diesem für wissenschaftliche Kongresse so günstigen Septembermonat beabsichtigten auch Sie, meine Herren, in Rom Ihren 6. Internationalen Kongress für Mikrobiologie, in Ausschüssen geordnet und. "symposia" einer ebenso umfassenden wie sorgfältigen Art, durchzuführen und bei dieser Gelegenheit Uns aufzusuchen. Wir begrüßen Ihr Vorhaben besonders, denn, wie Sie wissen, geben Wir Unserer Hochachtung den Wissenschaftlern gegenüber und, im allgemeinen, allen denjenigen Ausdruck, die ihre Kräfte den Idealen aufopfern, die die Menschheit adeln. Wenn man gewöhnlich die menschliche Geschichte in einer Aufeinanderfolge von Kriegen, die ohne Gnade und leider oft ohne Vernunft töten, zusammenfasst, so kann man feststellen, dass es andere nicht minder mörderische gibt, die schwieriger zu führen und heimtückischer sind - diejenigen nämlich, die gegen unsichtbare unendlich kleine Feinde, die Mikroben, geführt werden. Inoffensiv erscheinende Feinde sicherlich, deren Größe von einigen tausendsteIn bis zu einigen millionsteln Millimetern schwankt, jedoch mit der Kraft ausgestattet, sich mit einer unerfasslichen Schnelligkeit zu vervielfachen und furchtbare Toxine zu erzeugen, die den von ihnen angegriffenen Organismus vergiften und häufig vernichten.

Geschichte und Beurteilung der Mikrobiologie

2. 'Wird man jemals wissen, wie in vergangenen Epochen der Schrecken der Unglücklichen war, die von den Epidemien befallen wurden ? Städte und Länder entvölkerten sich in einigen Wochen mangels eines Heilmittels, das im Stande war, das Unglück aufzuhalten, indem es die Ursache neutralisierte. Eine dieser Geißeln, der Flecktyphus, dessen Opfer sich auf Millionen belaufen, schien so eng mit dem Geschick der Menschheit verbunden, dass man ihm den Beinamen "historisch" gegeben hat. Bereits im Altertum hat der Historiker des peloponnesischen Krieges, Thukydides, eine wegen ihrer Genauigkeit berühmte und tragische Beschreibung der "Pest von Athen" angefertigt. Aber es genügte, um den \Yeg für wirksame und vorbeugende Maßnahmen aufzuzeigen, dass Charles Nicolle das Insekt entdeckte, das der Überträger der verantwortlichen Mikrobe war. Seitdem hat die systematische Anwendung der Desinfektion eine der mörderischsten Folgen beseitigt, die fast unvermeidlich die Kriege des Mittelalters und der modernen Zeit verursachten.

Gegenwärtig sind Pest, Typhus, Cholera und Pocken, zumindest in den westlichen Ländern, fast nur noch Namen, die noch ein Gefühl des Schreckens, das Andenken an ferne Katastrophen und an Helden hervorrufen, die nicht zögerten, sich der Gefahr auszuliefern und ihr Leben aufzuopfern, um den Unglücklichen zu Hilfe zu eilen. Heute kennt man die Erreger dieser Krankheiten, man weiß, wie man es verhindert, dass sie Schaden verursachen, vor allen Dingen, wie man ihrer Invasion zuvorkommt. Riesige modern ausgerüstete Laboratorien stellen Impf- und Serumstoffe im Überfluss her, die dem Organismus das Mittel liefern werden, um wirksam gegen die Infektion angehen zu können. Bereits im 19. Jahrhundert, vor allem jedoch in den letzten Jahren, hat man auch sichtbare Erfolge erzielt. Wie viel Leben ist durch die Anwendung von Antibiotika gerettet worden, besonders während des letzten Krieges!

3. Die Mikrobiologie rühmt sich also mit Recht, den Menschen hervorragende Dienste geleistet zu haben, Dienste, die derart bekannt und geschützt sind, dass es nicht nötig ist, sie von Uns lang und breit behandeln zu lassen.

4. Aber mit diesem praktischen Nutzen verbindet sie noch ein außerordentlich lebhaftes wissenschaftliches Interesse. Vorerst aus dem einfachen Grund, dass der Mensch sich leicht für alles das besonders interessiert, das das Geheimnis seines Lebens betrifft, und die Mikroben sind, im Guten wie im Schlechten, eng mit unserem Leben verbunden. Und dann, wie man die elementarsten Wesen studiert, so entdeckt man nach und nach mit Verwunderung, dass sie unter ihrer scheinbaren Einfachheit noch eine wunderliche Verwicklung einschließen und Probleme stellen, deren Schwierigkeit den Sucher reizt und seine Neugierde antreibt.

5. Wie fesselnd ist doch die Geschichte Ihrer Wissenschaft! Das Bestehen der Mikroben wurde im 16. Jahrhundert von einigen Ihrer Vorläufer behauptet und im 17. Jahrhundert von dem Naturforscher van Leeuwenhoek bewiesen, der zum ersten Mal zu diesem Zweck das Mikroskop anwendet. Aber es ist erst etwas mehr als hundert Jahre her, dass man ihre Bedeutung in der Entstehung und der Übertragung von Infektionskrankheiten kennt. In der Tat bewies im Jahre 1835, nach 25 Jahren geduldiger Forschung über eine Krankheit des Seidenwurmes und dank der Anwendung einer strengen Versuchsmethode, Augustin Bassi da Lodi eindeutig die krankheitserregenden Eigenschaften eines parasitischen Kryptogamen. Seitdem hat ein rascher Fortschritt, der durch hervorragende Entdeckungen und berühmte Namen, wie diejenigen von Pasteur und Koch, gekennzeichnet ist, es der Mikrobiologie erlaubt, sich zu einem eindrucksvollen Bereich der Wissenschaft zu bilden. Doch welche heiklen und schwierigen Forschungen! Es handelt sich um die Beobachtung und Beschreibung der zartesten und vergänglichsten Lebensformen, manchmal um völlig unausgebildete Wesen, deren verschiedene Funktionen durch kaum zu unterscheidende Organe bemerkbar sind. Nach einem arbeitsreichen Jahrhundert ist man zu einer ausreichenden Kenntnis der Mikroorganismen und ihrer morphologischen und funktionellen Eigenschaften gelangt. Jedoch trotz optischer Geräte, trotz des Elektronenmikroskopes, das bis zu 50 000 mal vergrößert und das Photographieren der kleinsten Viren ermöglicht, wie viel dunkle Punkte dennoch, wie viel Unbekanntes noch in Bezug auf die Struktur der Mikroben, auf ihre chemische Zusammensetzung, auf ihre Variationen, auf die Art, in der sie ihre Krankheiten hervorrufende Eigenschaft ausüben!

6. Man muss sich jedoch über den Erfindungsreichtum der Forschungsmittel wundern: die Auswahl und die Zusammensetzung der Kulturen und Isolierungsmethoden, der Färbetechniken, der Tierversuche. Für jeden dieser Mikroorganismen musste man angemessene Verfahren anwenden, ihr Verhalten und die Evolution der Stammbäume beobachten, denn diese Lebewesen verändern sich, erwerben neue Eigenschaften, entwickeln vor den Angriffen, denen sie ausgesetzt sind, neue Verteidigungsmittel: man kennt genau die Fälle des Widerstandes gegen Sulfonamide und Antibiotika. Die dem Leben eigenen Hilfsmittel erscheinen hier von noch durchschlagenderer Wirkung als diejenigen der höheren Lebewesen. Muss man nicht die Eigenschaft gewisser Arten von Bakterien hervorheben, die, um ihre Fortpflanzung zu sichern, mit einer dicken Haut bedeckte Sporen bilden und somit fähig sind, den äußeren physischen und chemischen Fremdkörpern, der Austrocknung, dem Sonnenlicht und den hohen Temperaturen zu widerstehen? Eine der interessantesten Entdeckungen der Mikrobiologie, wobei sich alle Hilfsmittel dieser Wissensehaft entfaltet haben, ist sicherlich die Entdeckung und das Studium der filtrierbaren Viren. Die durch sie hervorgerufenen Krankheiten konnten bekämpft werden bevor ihre genaue Beschaffenheit bekannt war. Jenner und Pasteur wußten nicht, dass die Pocken und die Tollwut grundsätzlich verschieden von anderen Infektionskrankheiten waren. Seit Beginn des Jahrhunderts jedoch erlaubten die Forschungen über die Filtrierbarkeit dieser Keime, ihre Größe festzustellen und, dank der Anwendung verschiedener technischer Verfahren, wie die Zentrifugation, die rotierende Polarisierung und die Brechungsstärke der Röntgenstrahlen, genauere Angaben über ihre Gestalt zu erhalten. Im Jahre 1935 entdeckte man nicht ohne Erstaunen einen Krankheitserreger in rein chemischer und kristallierbarer Gestalt; somit tauchte die schwierige Frage von der Beschaffenheit der Viren auf. Nachdem verschiedene Theorien versucht hatten, sie mit Riesenmolekülen aus Kern, Protein (Nucleo-Protein) gleichzustellen, ermöglichte das Elektronenmikroskop, sie zu sehen und bei den größten unter ihnen gewisse strukturelle Einzelheiten zu beobachten, die die Theorien sich zu nuancierteren Positionen fortentwickeln ließen. Handelt es sich um Wesen mit unentwickeltem, auf's äußerste reduziertem Leben und nur zur Funktion der Fortpflanzung fähig? Sind sie auf unabhängige Weise entstanden, oder bestehen sie aus von Zellenorganismen abgeleiteten filtrierbaren Formen? Das sind Fragen, deren Studium zweifellos den Fachleuten vorbehalten ist, deren wissenschaftliches Interesse jedoch den gebildeten Köpfen nicht entgeht und die gelegentlich selbst die breite Öffentlichkeit interessieren. Aus diesem Grunde bereitet es Uns eine Freude, ausdrücklich die sich mit der Landwirtschaft befassende Mikrobiologie, die in der Industrie und bei Gärungen angewandte Mikrobiologie und die bei der Schifffahrt gebräuchliche Mikrobiologie zu nennen; sie alle sind ebenfalls bewundernswerte Errungenschaften der menschlichen Tatkraft zum Nutzen des wissenschaftlichen und industriellen Fortschritts.

Würdigung der Geduld und der Mühe des wahren wissenschaftlichen Forschers

7. Die Aspekte der Mikrobiologie, die Wir kurz aufgezeigt haben, bringen besser als lange Betrachtungen die erforderlichen geistigen und moralischen Eigenschaften derjenigen zur Geltung, die sich ihr aufopferten, und bei denen Wir besonders ihre Zähigkeit hervorheben. Wer beschreibt den Mut und die Ausdauer des Gelehrten, der sich jahrzehntelang derselben Forschung gewidmet hat, der auf unsichtbare Hindernisse stößt und seine Kräfte zur Erfindung neuer genauerer und schnellerer Forschungsmethoden einsetzt und dabei das kleinste Teilchen beobachtet, das den Schlüssel des Problems enthält und mit raffiniertesten Listen zu spielen scheint! Alle großen Gelehrten haben es bewiesen und mehr als einer hat es mit Nachdruck wiederholt: Dieser oder jener Erfolg ist die Frucht langer systematischer Anstrengungen und einer unendlichen Geduld. Wenn der Zufall manchmal die Entdeckungsstunde beschleunigt, dann ist das niemals ein völlig sekundärer Faktor, denn es genügt nicht, zu sehen, man muss noch die Bedeutung des beobachteten Phänomens verstehen und daraus den möglichen Schluss ziehen. Um die Weiterentwicklung Ihrer Wissenschaft und die wertvollen Dienste besorgt, die sie den Menschen noch leisten kann, werden Sie auch den Versuchungen der Leichtsinnigkeit, der Müdigkeit und der Entmutigung nicht erliegen. Es ist unbestreitbar leichter, ohne ausreichende Beweise etwas zu versichern als den noch hypothetischen Zustand derartiger Kenntnis einzugestehen oder mit großer Mühe entscheidende Erfahrungen zu sammeln.

8. Sie sind auch für die Wahrheit empfänglich, gleich, woher sie kommt, selbst dann, wenn sie Ihre eigenen Hypothesen verdammt. Die Bescheidenheit des wahren Gelehrten begeht niemals den Fehler, Bewunderung zu erwecken und verbürgt eher den Erfolg seiner Arbeit als viele andere Faktoren. Diese Unterwerfung der 'Wirklichkeit gegenüber bewahrt ihn vor der Enge des Geistes, die betrüblich ist bei einem Menschen, der sich geistiger Arbeit widmet, und gestattet ihm, die Grenzen seines Fachwissens zu erkennen, und gerade deshalb auch, diese zu überschreiten.

Die Natur als Abglanz des Schöpfers

9. Und endlich ist es nicht möglich, aufmerksam das Naturgeschehen zu studieren, ohne unaufhörlich in seiner unerschöpflichen Fruchtbarkeit, in der Zusammensetzung und Empfindlichkeit selbst der niedrigsten Lebewesen, in der vollständigen Ordnung der verschiedenen Pflanzen- und Tierarten und ihrer, Beziehung zum Menschen einen Widerschein der Vollkommenheit des Schöpfers zu erkennen, der zweifellos verhüllt, jedoch ständig wahrnehmbar ist. Gott, die Quelle alles Bestehens, entzieht sich den Sinnen, aber man muss mit seinem Geist und seinem Herz zu ihm gehen.

Der Forscher als Mitarbeiter der .göttlichen Vorsehung

10. Sie besitzen die Freude, sein Werk aus der Nähe zu untersuchen, vor allem jedoch die Mitarbeiter seiner väterlichen Vorsehung zu werden. Ihre Wissenschaft ist in der Tat an der Seite seiner Pläne, wie Wir es aufgezeigt haben, zur Rettung des menschlichen Lebens eingeordnet. Die Erinnerung an diese unschätzbaren Wohltaten, durch die so viele Menschen vor Krankheiten bewahrt oder dem Tode entrissen wurden, möge Ihnen ein Anreiz bei den Entbehrungen Ihrer täglichen Beschäftigung sein. Sie finden dort den unerlässlichen Mut, der trotz Misserfolgen und Enttäuschungen vorwärts schreitet. Große Fortschritte bleiben noch zur Vollendung übrig, neue Entdeckungen werfen ein helles Licht in die Welt der Krankheitserreger und erlauben eine noch erfolgreichere Bekämpfung, ohne die wichtigen Anwendungsmöglichkeiten dieser wissenschaftlichen Errungenschaften auf landwirtschaftlichem und industriellem Gebiet zu erwähnen. Die Entdeckungen der Zukunft werden, Wir wagen es zu hoffen, ebenso schwerwiegende Folgen haben wie diejenigen, über die Sie sich augenblicklich freuen.

Abschluss und Segen

11. Möge der Schöpfer alles Lebens mit der unergründlichen Weisheit seines Werkes in Ihnen den Wunsch aufkommen lassen, ständig wertvollere Hilfe für so viele menschliche Leiden beitragen zu können! Er möge Sie selbst, Ihre Familien, Ihre Mitarbeiter und alle diejenigen, die Ihnen teuer sind, segnen!

12. Ärzte-Ethik und Ärzte-Recht

Ansprache über Moral und Recht in der Militärmedizin von Papst Pius XII. am 19. Oktober 1953 an die Mitglieder der 16. Sitzung des Internationalen Amtes für militärmedizinische Studien

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band I., S. 1171-1186; Nr. 2350-2389)

(Offizieller französischer Text: AAS XLV [1953] 744-754)

Einleitung

2350 Nach Beendigung der Arbeiten der sechzehnten Sitzung des Internationalen Dokumentationsbüros für Militärmedizin machen Sie Uns, meine Herren, die Freude Ihres Besuches. Wir danken Ihnen dafür und entbieten Ihnen den Willkommgruß in Unserem Hause.

Schon eine ganze Reihe von Ärzte-Kongressen und Kongressen ärztlicher Vereinigungen sind im Lauf dieses Jahres und der voraufgegangenen Jahre zu Uns gekommen, und zwar in so großer Zahl, dass Wir es wohl empfinden, wie sehr es sich bei den Beziehungen zwischen Papst und Ärztestand um ein Verhältnis des Vertrauens handelt. Diese Tatsache entbehrt nicht ihrer tiefen Gründe. Der Arzt muss ebenso wie der Priester und die Kirche ein Freund und Helfer der Menschheit sein, er muss heilen, wenn die Menschen von Krankheit, Wunden und Leiden geschlagen sind, und diese Dreiheit von Krankheit, Wunden und Leiden findet sich immer und überall, im Frieden und unvergleichlich mehr im Krieg.

Sie haben zum voraus auf das Vertrauen geantwortet, das Wir gegen Sie hegen, und Uns gebeten, Stellung zu nehmen zu den grundlegenden Fragen, oder genauer, zur sittlichen Seite der verschiedenen Fragen, die Sie als Militärärzte angehen. Sehr gerne willfahren Wir Ihrem Wunsch. Die Worte, die Wir an Sie richten, gelten also für den Militärarzt als solchen, für den Kriegsarzt.

I. Die ärztliche Moral

1. Sittliche Normen für den Erwerb und die Anwendung medizinischer Kenntnisse

2351 Eine erste Frage militärischer Moral stellt sich vom wissenschaftlichen Standpunkt aus. Die außergewöhnlich große Zahl der Fälle, die der Krieg in die Hand des Arztes liefert, trägt dazu bei, sein theoretisches und praktisches Wissen zu erweitern und zu vertiefen. Wie Wir schon bei einer früheren Gelegenheit dargelegt haben, ist die Wissenschaft an sich immer ein positiver Wert, in der Medizin wie in allen anderen Bereichen. Sonst könnte Allwissenheit nicht ein göttliches Attribut sein. Das gilt auch für die günstigen oder schädlichen biologischen und medizinischen Einflüsse, die der Krieg dem Arzt enthüllt. Aber wenn der Zuwachs an Kenntnissen an sich ein Gut bedeutet, so folgt daraus nicht, dass alle Mittel, sie zu erwerben, berechtigt sind. Ganz allgemein gehört im übrigen nicht jede Wissenschaft in jedermanns Hand und nicht einmal in die jeder beliebigen Menschengruppe. Die Wissenschaft ist sicherlich kein Gut, wenn man die freventliche Absicht hat, sich ihrer zu bedienen, um anderen widerrechtlich Schaden zuzufügen.

2352 Dies bedeutet, auf unseren Fall angewandt: die Erforschung, Entdeckung und Kenntnis neuer Methoden von Massenvernichtung durch den biologischen und chemischen Krieg, neuer Verfahren, um politische, nationale oder rassische Feinde zu vernichten, neuer Arten von Euthanasie für die Verwundeten, Verstümmelten und Unheilbaren können als bloßer Zuwachs an Wissen einen positiven Wert darstellen; aber sie sind es nicht in der Hand jedes Arztes, jedes Armeeführers und selbst jeder Nation. Dies ist - zum einen Teil, wohlverstanden - die Antwort auf die Frage: dürfen solche Entdeckungen, solche neuen Erfahrungen von ihrem Urheber unterschiedslos verbreitet und, wenn nicht aller Welt, so doch den vorgesetzten Stellen mitgeteilt werden?

2353 Wenn in gewissen Fällen Zurückhaltung gegenüber den Ergebnissen selbst angebracht ist, so empfiehlt sie sich vielleicht - worauf schon hingewiesen wurde - noch dringlicher gegenüber den Mitteln, zu diesen Ergebnissen zu gelangen. Wo es unmöglich ist, ein Faktum oder Sicherheit über die Möglichkeiten seiner praktischen Ausnutzung ohne ein gefährliches und vielleicht tödliches Experiment an lebenden Menschen zu gewinnen, genügt das erstrebte Ziel nicht, um dieses Experiment zu rechtfertigen. Weder im Frieden noch im Krieg, und dort noch viel weniger, stellen die Verwundeten, die Kriegsgefangenen, die Zwangsarbeiter, die Deportierten der Konzentrationslager ein Objekt für medizinische Versuche dar, über das man frei oder mit Genehmigung der Autoritäten verfügen kann. Dass die Missachtung dieses Grundsatzes eine traurige Wirklichkeit werden kann, haben die letzten Jahrzehnte in umfassender Weise gezeigt.

2. Das Grundprinzip des ärztlichen Handeins : « Helfen und heilen, nicht schaden und töten»

2354 Dieser erste Punkt ärztlicher Ethik betraf den Erwerb theoretischer Kenntnisse der Kriegsmedizin. Aber der Hauptgegenstand für das Gewissen des Arztes ist seine berufliche Tätigkeit.

2355 ,In den Berichten Ihrer Sitzungen, im Vorschlag einer für die ganze Welt verbindlichen Kodifikation der ärztlichen Moral, im Plan eines internationalen Ärzterechts und im Gedanken an eine in der ganzen Welt gültige Eidesformel für den Arzt kommt immer wieder der Gedanke zum Durchbruch: das Grundprinzip für das berufliche und moralische Verhalten des ärztlichen Gewissens und der ärztlichen Praxis heißt: « helfen und heilen », und nicht: « schaden, vernichten und töten ». Diese Überlegungen haben Sie dazu geführt, vom Arzt in Friedenszeiten und mehr noch im Krieg die Achtung vor dem menschlichen Leben von der Empfängnis an bis zum Tode, die Sorge um sein Wohlergehen, die Heilung seiner Wunden und Krankheiten, die Linderung seiner Schmerzen und seiner Schwächen, die Verhütung und Bekämpfung der Gefahren und die Zurückweisung von allem, was sich diesen Aufgaben widersetzt, zu verlangen. Sie haben betont, dass sich dies auf jeden Menschen, Freund und Feind beziehen müsse, unabhängig von Geschlecht und Alter, von Rasse, Nation und Kultur.

2356 Dieses Grundprinzip des ärztlichen Gewissens sollen Sie während des Krieges anwenden, wo das erbarmungslose Rasen der modernen Waffen so viele Leben vernichtet, so viele Wunden, Verstümmelungen, Leiden und Qualen, so unsagbar viel Verlassenheit und Elend auf dem Schlachtfeld wie auch in den bombardierten Städten verursacht. Die Verwirklichung dieses wesentlichen Gesetzes für das Gewissen und die Praxis des Arztes wird überall in der Welt die Billigung aller rechtschaffenen Menschen finden; sie entspricht der Stimme des menschlichen Herzens und der Erwartung jeder gesund gebliebenen Seele.

3. Die Allgemeingültigkeit des ärztlichen Grundprinzips

2357 Wir brauchen nicht erst zu erklären, dass das ärztliche Gewissen, wie Sie selbst bemerkt haben, das Kollektivgewissen aller Ärzte der ganzen Welt sein kann: die menschliche Natur, die biologischen und medizinischen Gesetze, das Leiden und das Elend, aber auch die Dankbarkeit gegenüber jenen, die Hilfe und Heilung bringen, sind überall dieselben.

2358 Hier stößt man sogleich auf eine andere grundlegende Wahrheit: dieses ärztliche Gewissen ist nicht rein subjektiv; es bildet sich vielmehr durch die Bewährung mit der Wirklichkeit und orientiert sich an dieser und an den ontologischen Gesetzen, die alles Denken und Urteilen beherrschen.

2359 Man möge mit diesen ontologischen Gesetzen vergleichen, was Wir weiter oben über den wissenschaftlichen Gesichtspunkt als solchen gesagt haben. Auch dieser ist jenen Gesetzen unterworfen. Der Arzt, der darauf keinen Wert legen wollte, würde damit auf den Titel eines Arztes im vollen und edelsten Sinne des Wortes verzichten. In Ihren Berichten hat man den Vorschlag gemacht, zwei Klassen von Ärzten zu unterscheiden: die Forscher und die praktizierenden Ärzte.

Diese Unterscheidung erlaubt die Annahme, dass der « Forscher » als völlig im Dienste des « praktizierenden Arztes » zu betrachten ist. Wie dem auch sei, wenn dieser sich nicht dem unbedingten Verbot, zu schädigen, zu zerstören und zu töten, unterwürfe, würde auch er das ärztliche Gewissen und die ärztliche Moral, die ihn ebenso verpflichten, preisgeben.

4. Die Grenzen des ärztlichen Eingriffsrechtes

2360 Aber die Tätigkeit des gewissenhaften Arztes, für den das Grundprinzip, « zu helfen und zu heilen, und nicht zu schädigen und zu töten », selbstverständlich ist, kann auch auf Grenzen stoßen, deren Überschreitung sich ein Veto, ein Nein entgegenstellt, das von Interessen erhoben wird, die in der Wertskala der Gesundheit des Leibes und dem Leben übergeordnet sind. Vor einem Jahr (13. September 1952) haben Wir bei dem « Ersten Kongress für Histopathologie des Nervensystems» ausführlich über die moralischen Grenzen der Forschung und der ärztlichen Behandlung gesprochen. Es wird für heute genügen, aus Unseren damaligen Darlegungen wieder aufzunehmen, was sich im Besonderen auf die Fragen bezieht, die Sie interessieren.

2361 Wie Ihre Berichte dartun, ist die Frage dieser moralischen Grenzen in Ihren Diskussionen selber aufgetaucht, und verschiedene Meinungen wurden dabei geäußert. Wir sagten letztes Jahr, der Arzt rechtfertige seine Entscheidungen durch das Interesse der Wissenschaft, das des Patienten und das des Allgemeinwohls. Vom Interesse der Wissenschaft ist schon die Rede gewesen. Was das des Patienten betrifft, so geht das Recht des Arztes, einzugreifen, nicht weiter als der Patient ihm erlaubt. Der Patient seinerseits, das Individuum selbst, hat ein Recht, über seine Existenz, die Integrität seines Organismus, der einzelnen Organe und ihrer Funktionsfähigkeit Anordnungen zu treffen, nur in dem Maße, wie es das Wohl des gesamten Organismus verlangt.

2362 Das liefert den Schlüssel zu der Antwort auf die Frage, die Sie beschäftigt hat: kann der Arzt ein gefährliches Medikament anwenden, wahrscheinlich oder sicher tödlich ausgehende Eingriffe vornehmen, einzig weil der Patient es will oder seine Zustimmung gibt? Desgleichen auf die Frage, die für den Arzt, der unmittelbar hinter der Front oder im Militärlazarett arbeitet, an sich verständlich ist: darf er im Falle von unerträglichen oder unheilbaren Leiden und schrecklichen Verwundungen auf ausdrückliches Verlangen des Kranken Einspritzungen geben, die gleichbedeutend sind mit Euthanasie?

2363 Mit Rücksicht auf das Interesse der Allgemeinheit hat die öffentliche Autorität im allgemeinen kein direktes Recht, über die Existenz und die Integrität der Organe unschuldiger Untertanen zu verfügen. - Die Frage der Körperstrafen und der Todesstrafen wollen Wir hier nicht untersuchen, weil Wir vom Arzt, nicht vom Henker sprechen. - Da der Staat kein solches direktes Verfügungsrecht besitzt, kann er es also auch nicht, aus welchem Grunde und für welchen Zweck auch immer es sei, dem Arzt übertragen. Die politische Gemeinschaft ist kein physisches Wesen wie der körperliche Organismus, sondern ein Ganzes, das nur eine Einheit des Zwecks und des Handelns besitzt: der Mensch ist nicht für den Staat da, sondern der Staat für den Menschen. Handelt es sich um vernunftlose Wesen, um Pflanzen oder Tiere, dann kann der Mensch frei über ihre Existenz und ihr Leben bestimmen (was nicht die Verpflichtung aufhebt, die er vor Gott und seiner eigenen Würde besitzt, grundlose Brutalität und Grausamkeit zu vermeiden), doch nicht über das von anderen Menschen oder Untergebenen.

2364 Für den Kriegsarzt ergibt sich daraus eine sichere Richtlinie, die ihn, ohne ihm die Verantwortung für seine Entscheidung zu nehmen, vor Irrtümern im Urteil bewahren kann, indem sie ihm eine klare objektive Norm bietet.

5. Der Arzt und der Krieg

2365 Das Grundprinzip der ärztlichen Moral gebietet nicht nur « zu helfen und zu heilen und nicht zu schaden und zu töten », sondern auch vorzubeugen und zu bewahren.

Dieser Punkt ist entscheidend für die Haltung des Arztes gegenüber dem Krieg als solchem und dem modernen Krieg im besonderen. Der Arzt ist ein Gegner des Krieges und Förderer des Friedens. So sehr er bereit ist, die Wunden des Krieges zu heilen, wenn sie bereits bestehen, so sehr ist er bemüht, sie zu vermeiden, soweit er nur kann.

Zur Frage der Rechtfertigung des Krieges im allgemeinen

2366 Gegenseitiger guter Wille lässt den Krieg als letztes Mittel, Gegensätze zwischen den Staaten zu regeln, immer vermeiden. Vor wenigen Tagen noch (Ansprache vom 3, Oktober 1953) haben Wir den Wunsch geäußert, dass man auf internationaler Ebene jeden Krieg bestrafen soll, der nicht durch die absolute Notwendigkeit der Verteidigung gegen eine sehr schwere der Gemeinschaft zugefügte Ungerechtigkeit gefordert ist, falls man diese nicht durch andere Mittel verhindern kann und es einfach geschehen muss, will man in den internationalen Beziehungen nicht brutaler Gewalt und Gewissenlosigkeit freie Hand lassen. Es genügt also nicht, dass man sich gegen eine Ungerechtigkeit irgend welcher Art zu verteidigen hat, um die Gewaltmethode des Krieges anzuwenden. Wenn die Schäden, die er nach sich zieht, unvergleichlich größer sind als die der « geduldeten Ungerechtigkeit », kann man verpflichtet sein, die « Ungerechtigkeit auf sich zu nehmen ».

Der ABC - Krieg

2367 Was Wir hier gesagt haben, gilt vor allen Dingen für den « ABC - Krieg»: den atomischen, biologischen und chemischen. Die Frage, ob er schlechthin notwendig werden kann, um sich gegen einen ABC-Krieg zu verteidigen, sei hier nur gestellt. Die Antwort lässt sich aus denselben Prinzipien ableiten, die heute entscheiden, ob ein Krieg überhaupt zu rechtfertigen ist. Jedenfalls stellt sich zuvor noch eine andere Frage: ist es nicht möglich, durch internationale Übereinkommen den ABC - Krieg zu ächten und wirksam unmöglich zu machen?

2368 Nach den Schrecken der zwei Weltkriege brauchen Wir nicht mehr daran zu erinnern, dass jede Verherrlichung des Krieges als eine Verirrung des Geistes und des Herzens zu verdammen ist. Gewiss sind Seelenstärke und Tapferkeit bis zur Hingabe des Lebens, wenn die Pflicht es fordert, große Tugenden; doch den Krieg provozieren zu wollen, weil er die Schule großer Tugenden und eine Gelegenheit ist, sie zu üben, müsste als Verbrechen und Wahnsinn erklärt werden.

Das Gesagte weist die Richtung, in der man die Antwort auf jene andere Frage finden kann: darf der Arzt sein Wissen und seine Tätigkeit in den Dienst des ABC - Krieges stellen? Niemals darf er die « Ungerechtigkeit » unterstützen, auch nicht im Dienst seines eigenen Landes; und da diese Art Krieg eine Ungerechtigkeit darstellt, muss der Arzt seine Mitarbeit dazu versagen.

6. Kontrolle und Sanktionen des ärztlichen Gewissens

2369 Es bleibt noch ein Wort zu sagen über die Kontrolle und die Sanktionen des ärztlichen Gewissens:

Gott als oberste Kontrolle

2370 Die letzte und oberste Kontrolle ist der Schöpfer selbst, Gott. Wir würden den Grundprinzipien Ihres Programms und den sich daraus ergebenden Folgerungen keine Gerechtigkeit widerfahren lassen, wenn Wir sie nur als Forderungen der Menschlichkeit, als bloß humanitäre Ziele kennzeichnen wollten. Das sind sie gewiss auch; aber sie sind noch wesentlich mehr. Die letzte Quelle, aus der sie ihre Kraft und Würde hernehmen, ist der Schöpfer der menschlichen Natur. Ginge es um Grundsätze, die allein vom menschlichen Willen bestimmt wären, so hätte ihre Verpflichtung keine größere Kraft als die Menschen; sie könnten heute angebracht und morgen überholt sein; ein Land könnte sie annehmen, ein anderes ablehnen. Ganz anders verhält es sich, wenn die Autorität des Schöpfers mit im Spiel ist. Und die Grundprinzipien der ärztlichen Moral sind ein Teil des göttlichen Gesetzes. Das ist der Grund, weshalb der Arzt ein bedingungsloses Vertrauen zu den Fundamenten der ärztlichen Moral haben darf.

Die Kontrolle der öffentlichen Meinung

2371 Doch das ärztliche Gewissen verlangt darüber hinaus nach einer sichtbaren Kontrolle und Sanktion. Es wird eine solche zunächst in der öffentlichen Meinung finden, Diese steht auf Ihrer Seite, meine Herren, da Sie jene Prinzipien anerkennen. Nach Tausenden und Hunderttausenden kann man die ehemals verwundeten und kranken Soldaten zählen, in deren Geist und Herz zahllose Ärzte sich durch ihre Aufopferung, die mehr als einem das Leben gekostet hat, unvergängliche Hochachtung und Dankbarkeit erworben haben.

Die Kontrolle der ärztlichen Berufsgemeinschaft

2372 Noch wichtiger und wirksamer ist die Kontrolle, die über jeden Arzt durch seine Kollegen ausgeübt wird. Ihrem Urteil kommt eine besondere Bedeutung zu bei der Erhaltung der ärztlichen Moral für den Fall, dass sie in Berufsgemeinschaften zusammengeschlossen sind, selbst wenn diese keinen Charakter öffentlichen Rechts besäßen, Sie könnten über einen gewissenlosen Arzt ein Verdikt verhängen und ihn aus der Ärzteschaft ausschließen.

2373 Wenn es überdies gelänge - worum Sie sich bemühen -, eine Weltliga der Ärzte zu bilden, die die oben aufgeführten Prinzipien der ärztlichen Moral anerkennen würde und wenigstens de facto die Rolle übernähme, die Tätigkeit der Ärzte vor allem in Kriegszeiten zu überwachen, dann fände das ärztliche Gewissen darin eine noch wirksamere Sicherung. Eine derartige Weltliga könnte einen internationalen Ärztestand gründen, der über die Erlaubtheit gewisser Maßnahmen zu entscheiden und die unerlaubten Maßnahmen der einzelnen und vielleicht sogar ganzer Staaten oder Staatengruppen anzuprangern hätte.

Weitere Sicherungen des ärztlichen Gewissens

2374 Mit Recht betonen Sie die Ansicht, dass die wesentlichen Punkte der ärztlichen Moral zuerst einmal die allgemeine Überzeugung des Ärztestandes und dann auch eines weiteren Publikums werden müssten; dann, dass in die Ausbildung der Medizinstudenten eine systematische Darlegung der ärztlichen Moral als Pflichtfach eingebaut werden müsste. Ihre Berichte fordern schließlich einen ärztlichen Berufseid, der in den verschiedenen Ländern und Nationen inhaltlich gleich sein müsste; ehe ein Arzt die Erlaubnis erhalten könnte, seinen Beruf auszuüben, wäre er verpflichtet, diesen Eid vor den Vertretern der internationalen Ärzteschaft abzulegen. Der Eid wäre ein persönliches Bekenntnis zu den Prinzipien der ärztlichen Moral und gleichzeitig eine Stütze und Ermutigung, sie zu beobachten. Geben Sie diesem Eid oder vielmehr lassen Sie ihm, was ihm von Natur aus zukommt: die religiöse Bedeutung eines Versprechens, das vor der obersten Autorität des Schöpfers abgelegt wird, von dem Ihre Forderungen in letzter Instanz ihre verpflichtende Kraft und ihre höchste Weihe empfangen.

2375 Ihre Bemühungen zeigen, dass Sie außerdem, und zwar aus guten Gründen, die Schaffung medizinischer Einrichtungen öffentlichen und internationalen Rechtes im Auge haben, die durch zwischenstaatliche Abkommen geschützt werden müssten. Wir wollen nun bei der Behandlung des Ärzterechts auf diese Fragen eingehen.

II. Das Ärzterecht

1. Notwendigkeit eines internationalen Arzterechtes. Moral und Recht

2376 Ernste Gründe sprechen in der Tat für die Schaffung eines durch die Gemeinschaft der Völker sanktionierten internationalen Ärzterechtes. Und dies zunächst einmal, weil Moral und Recht ihrer Natur nach sich nicht immer decken, und wenn sie zusammenfallen, doch formell verschieden bleiben.

Wir können hier auf das verweisen, was Wir zu diesem Thema den Teilnehmern des Internationalen Kongresses für Strafrecht gesagt haben (Ansprache vom 3. Oktober 1953).

2377 In Bezug auf die Moral erfüllt das Recht verschiedene Funktionen, so z. B. die der Auswahl und Konzentrierung; beide laufen im Grunde darauf hinaus, dass das Recht die moralischen Forderungen nur in dem Maße aufnimmt, als das Allgemeinwohl es verlangt. Entscheidend bleibt dabei immer, dass das positive Recht im Unterschied zum einfachen ethischen Postulat eine Verhaltensregel aufstellt, die durch die zuständige Autorität einer Völker- oder Staatengemeinschaft aufgestellt wird und für die Mitglieder dieser Gemeinschaft im Hinblick auf die Verwirklichung des Gemeinwohls verpflichtend ist. Zu diesem positiven Recht gehören dann die rechtliche Verpflichtung, die rechtliche Kontrolle und die Zwangsgewalt.

2378 Die Ausarbeitung eines Ärzterechtes geht über die Zuständigkeit dieses Berufes wie auch die der Ärzteschaft hinaus; sie ist der gesetzgebenden Macht vorbehalten. Im übrigen sieht man die Bedeutung und Notwendigkeit eines ärztlichen Rechts bei dem tiefgehenden Einfluss des Arztes sowohl auf den einzelnen wie auf die Gesellschaft leicht ein. Daher enthält die Gesetzgebung der Staaten auch bald verstreute, bald zusammengefasste und häufig sehr ausführliche Vorschriften über die Ausbildung der Ärzte sowie die Ausübung ihres Berufes. Diese gesetzlichen Vorschriften liefern dem Arzt die Normen seiner Tätigkeit, bieten den anderen die Garantie, dass er gut handeln wird, und bedeuten für sein Gewissen eine Schranke gegen Nachlässigkeit und Missbrauch seiner Macht. Sie beruhigen die Gemeinschaft, die sicher sein kann, ihre Kranken Männern von erprobter Wissenschaft und Praxis anzuvertrauen, die zudem der Kontrolle des Gesetzes unterstehen. Natürlich ist immer vorausgesetzt, dass dieses Ärzterecht gerecht ist, d. h. der Wahrheit und Sittlichkeit entspricht, und dass es nicht von einem gewissenlosen Gewaltsystem ausgeht.

2. Besondere Notwendigkeit eines internationalen Ärzterechtes für den Kriegsfall

2379 Wenn die Dringlichkeit eines Ärzterechts schon unter normalen Umständen vorliegt, so macht sie sich noch mehr in Zeiten des Krieges bemerkbar. Nirgends ist es wichtiger, Gerechtigkeit zu beobachten; nirgends droht mehr die Gefahr des Irrtums, aber auch, die ungerechter Behandlung; nirgends sind die Folgen furchtbarer für den Soldaten wie für den Arzt - vielleicht muss man noch hinzufügen; nirgends sind beide so schutzlos wie während des Krieges.

2380 Das Kriegsgeschick kann den Arzt in die Hand des Feindes fallen lassen oder ihm dessen Kranke und Verwundete anvertrauen. Er kann sich auf der Seite der Sieger oder der Besiegten, in seinem eigenen Lande oder im Land der Feinde befinden. Welches Recht herrscht dann über seine Person und die Ausübung seines Berufes? Ist er zwar selbst nicht Kämpfer, so gehört er doch Kampfgruppen an; welchen Charakter wird man ihm also anerkennen? Kann er seine Kunst ausüben und an wem? An Freunden und Feinden, an Soldaten und Zivilisten? Überall, wo seine Hilfe verlangt und notwendig ist? Und wie kann er sie ausüben: nach den Prinzipien der ärztlichen Moral und nach seinem Gewissen?

2381 Dies alles wartet darauf, durch internationale Abmachungen geordnet zu werden. Viele Punkte sind bereits auf diese Weise festgelegt, aber noch nicht alle, die es müssten. Außerdem ist die Zahl der Staaten, die an diesen Abmachungen beteiligt sind, nicht sehr groß, und noch kleiner ist die Zahl derer, die sie ratifiziert haben. Die Ärzteschaft kann mit den gesetzgebenden Versammlungen durch Initiativen und Vorschläge in Verbindung treten, um die bereits in den abgeschlossenen Verträgen ausgemachten Punkte in das beabsichtigte internationale Recht zu übernehmen. Eine andere Möglichkeit wäre, den bereits bestehenden Abmachungen den Grundriss des ärztlichen Rechts, wie es bereits in Kraft ist, mit der gleichen rechtlichen Geltung einzugliedern.

Man wird diese Arbeit nicht beginnen in der utopischen Hoffnung, das Ziel von heute auf morgen zu erreichen, sondern mit Ruhe, Anpassungsfähigkeit und jener zähen Ausdauer, ohne die wichtige Vorhaben fast nie zum Ziel führen.

3. Der Inhalt eines internationalen Ärzterechts

2382 Soweit über die Notwendigkeit, ein internationales Ärzterecht zu schaffen, und die Mittel zu seiner Verwirklichung.

Was nun den Inhalt dieses Rechts angeht und die rechtlichen Formeln, die es auszuarbeiten gilt, so bietet das schon vorbereitete Projekt genügend Hinweise. Vom technischen Gesichtspunkt aus wollen Wir Uns nicht einmischen. Wir behandeln nur die ärztliche Moral.

Das Recht auf Berufsausübung

2383 In dieser Hinsicht sollte das kodifizierte Ärzterecht zur Grundlage haben, was Ihre Grundprinzipien umfassen. Es müsste also ein Rechtspunkt sein, dass der Arzt seinen Beruf immer und überall ausüben darf, wo es praktisch möglich ist; selbst gegenüber dem verwundeten Feind, gegenüber Soldaten wie auch Zivilisten, Gefangenen und Internierten wie ganz allgemein gegenüber allen, die von Krankheit, Unglück und Leiden getroffen sind. Die größten Nöte und ebenso die Hilfeleistung, die nicht aufgeschoben werden kann, gehen hier immer vor. Man darf keinen Arzt mit einem Strafverfahren verfolgen, nur weil er die versorgt hat, die ihn brauchten, weil er sich geweigert hat, Kranke oder Verwundete zugrunde gehen zu lassen, ohne ihnen zu helfen, menschliches Leben oder menschliche Körper zu schädigen, zu verstümmeln oder sogar zu töten.

Die Pflicht zur ärztlichen Hilfeleistung

2384 Doch würde es für das Ärzterecht nicht genügen, wenn es nur zum Ausdruck brächte, was der Arzt tun kann; es muss außerdem auch sagen, was er tun muss. Mit anderen Worten, überall, wo man eine Erlaubnis erteilt hat, müsste sogleich auch eine Verpflichtung erscheinen. Dies würde den Arzt der eigenen Partei wie auch den des Feindes und ebenso den betreffen, der aus einem neutralen Land kommt und von einer der kriegführenden Mächte in Dienst genommen wurde. Die Pflicht, die für die Ärzte gilt, setzt eine zweite Pflicht voraus, welche die Regierungen und Armeeführer angeht und ihnen einerseits verbietet, den Arzt in seiner Tätigkeit zu hindern, während sie sie andererseits verpflichtet, ihn im Rahmen des Möglichen zu unterstützen, indem sie ihm das notwendige Personal zuteilen und ihm das verlangte Material zur Verfügung stellen. Diese Forderungen können nur dann verpflichtende Normen eines internationalen Rechts werden, wenn sich der Arzt selber während der Dauer des Konflikts jeder politischen oder militärischen Betätigung enthält und auch von keiner der bei den Parteien dazu gezwungen wird.

Das ärztliche Berufsgeheimnis

2385 Ein weiterer Punkt müsste noch in das internationale Ärzterecht aufgenommen werden: das Berufsgeheimnis. Auf Grund eines formellen Gesetzes müsste der Arzt auch während des Krieges die Möglichkeit und Verpflichtung haben, Schweigen zu bewahren über das, was man ihm bei der Ausübung seines Berufes anvertraut hat. Es wäre eine falsche Deutung, wenn man in diesem Schweigen nur ein « bonum privatum », eine Maßnahme zum Wohl des einzelnen, sehen wollte; es ist ebenso durch das « bonum commune », das Gemeinwohl, gefordert. Im Konfliktsfall zwischen zwei Aspekten desselben Gemeinwohls kann ruhiges Nachdenken den übergeordneten herausfinden. Wir brauchen jetzt nicht auseinanderzulegen, welche Gründe ausnahmsweise vom Ärztegeheimnis, selbst gegen den Willen des Patienten, entbinden können. Die Aufgabe des Gesetzes besteht darin, über den gewöhnlichen Fall zu entscheiden, für den Schweigen die Regel ist.

2386 Sollte es gelingen - und zum Teil ist es bereits gelungen -, die hier erwähnten moralischen Forderungen in die internationalen Verträge mit Gesetzeskraft einzubauen, so würde das Ergebnis nicht unerheblich sein. Man bedenke dabei immer, dass der Arzt der «Schwache» ist; die rechtlichen Vorschriften, die ihn betreffen, werden im Fall eines Konfliktes wenig bedeuten, wenn man von den Staatsautoritäten nicht erreichen kann, dass sie sich diesen Verpflichtungen unterwerfen und einen Teil ihrer Souveränität zum Opfer bringen, einem Opfer, wie es in gewisser Weise mit internationalen Abmachungen dieser Art stets verbunden ist.

4. Kontrolle und Sanktionen eines internationalen Ärzterechts

2387 Es bleibt noch die auch für andere internationale Abkommen schwierige Frage der Kontrolle und der Sanktionen eines internationalen Ärzterechts. Man muss zugeben, dass solche Abkommen ihren segensreichen Einfluss nur dann ausüben, wenn es gelingt, dieses Problem in befriedigender Weise zu lösen. Die Frage, die bei der Diskussion über die Menschenrechte der UNO vorgelegt wurde und auf die Sie Unsere Aufmerksamkeit gelenkt haben, charakterisiert die vorliegende Schwierigkeit: « Ist die Generalversammlung eine Akademie zur Ausarbeitung von Verträgen, die niemals verwirklicht werden? » (Vers und Statut mondial de la médecine, p. 52) Die wohlbekannte und so bedeutende Abmachung von Genf vom Jahre 1949 ist bis zur Frage der Kontrolle und der Sanktionen angekommen, doch dabei ist es auch geblieben,

2388 Sie machen also konkrete Vorschläge. Sie lenken die Aufmerksamkeit auf den schon bestehenden internationalen Gerichtshof und schlagen vor, ihm eine Abteilung für internationales Ärzterecht anzugliedern, deren Aufgabe darin bestünde, zu überwachen, Klagen entgegenzunehmen, Informationen zu unterbreiten und in gewissen Fällen Urteile und Verurteilungen auszusprechen; die Ausführung derselben wird, falls es sich um einzelne Personen handelt, jenem Staat überlassen, dem diese angehören, oder auf dessen Boden sie sich befinden, oder dem sie ausgeliefert werden müssen. Die Frage, die im Kriegsfall so oft ausschlaggebend ist, nämlich die Frage der Sanktionen für den Fall, dass ein Richterspruch einen souveränen Staat oder eine Staatengruppe trifft, und besonders wenn der schuldige Staat als Sieger aus dem Konflikt hervorgeht -, diese Frage wartet noch auf eine Regelung durch ein kodifiziertes Recht.

Schlussgedanken

2389 Um Unsere Darlegung nicht mit so wenig befriedigenden Betrachtungen abzuschließen, möchten Wir zum Schluss Ihre Aufmerksamkeit noch auf etwas Höheres lenken: Wir sagten vorhin, dass die letzte Sanktion des ärztlichen Gewissens Gott ist. Gott ist auch Ihre mächtigste innere Kraft, wenn Ihr Beruf Opfer verlangt. Handeln Sie aus dieser Kraft heraus, aus der Liebe Jesu Christi, des menschgewordenen Gottes. Sie wissen selbst sehr wohl, welch eindrucksvolle Werke die christliche Caritas, die von dieser Liebe erfüllt ist, auf allen Gebieten für das Wohl der leidenden Menschheit vollbracht hat. Diese Kraft und diese Liebe wünschen Wir Ihnen von ganzem Herzen.

13. Über den Sinn des Krankseins

Ansprache zum "Tag der Kranken" im Marianischen Jahr am 14. Februar 1954"
(Quelle: Grundfragen der ärztlichen Ethik, Nr. 13)

Als Wir im vergangenen September, getreu den göttlichen Einsprechungen, die Feier des Marianischen Jahres anordneten, und es bald nachher, am Fest der Immakulata, von der goldenen Liberianischen Basilika aus selbst feierlich eröffnen wollten und Uns dorthin begaben, um Unsere Bitten zu Füßen jener niederzulegen, die das "Heil des römischen Volkes" und aller Völker ist, da dachten Wir schon an euch, geliebte Kranke, Söhne und Töchter, die ihr mit besonderem Recht zu denen gehört, die Unserem Geiste am nächsten und Unserem Herzen am engsten verbunden sind.

Über euch neigt sich wirklich mit liebender Zärtlichkeit die Gottesmutter, die besorgt ist, die Tränen der Betrübten zu trocknen, die sich zu ihrem Mutterherzen flüchten, wie zu einer sicheren Zuflucht inmitten der Stürme. Ebenso rechnet der Stellvertreter Christi auch auf euch, die ihr in der Kirche Gottes kostbare Juwelen und eine reiche Quelle geistiger Kräfte seid, um in diesem Jahr des Segens die vielfachen und dringend notwendigen Früchte zu erwirken, die in Unserem Rundschreiben "Fulgens corona" zum Heil der Menschheit und der Kirche selbst vor Augen gestellt sind.

Diese lebendige Hoffnung drängt Uns, am heutigen Tage Unser Wort an euch zu richten, um euch alle unter dem liebevollen Schutz der gemeinsamen Mutter, der lmmakulata, zu versammeln, um euch zu umgeben mit Unserer Liebe und mit der aller Gläubigen, die für euch beten, und um euch an die Aufgabe zu erinnern, zu der die Vorsehung euch in der Krankheit bestimmt hat.

Dank der modernen Technik können Wir unmittelbar zu vielen Kranken sprechen, und Wir wünschen, dass Wir auf anderem Wege auch jene erreichen können, die Uns nicht zu hören vermögen. Gewiss möchten Wir die Allgegenwart Gottes besitzen: Wir möchten Uns einem jeden von euch nähern, geliebte Söhne und Töchter, die ihr in den großen und kleinen Spitälern liegt, in den Sanatorien, in den Kliniken, in den Heimen, in den Gefängnissen, in den Kasernen, in den trostlosen Dachstuben der Ärmsten oder in den abgelegenen Kammern eurer Häuser. Kinder mit bleichen Gesichtern, gleich Blumen, die ohne die Wärme der Sonne gewachsen sind; junge Menschen, deren seltenes Lächeln mehr die Seelenstärke als das jugendliche Alter zum Ausdruck bringt; reife Menschen, die so bitter dem ihnen eigenen Schaffensdrang entrissen sind; alte Leute, zu deren natürlicher Müdigkeit die Krankheit noch Beschwerden und Leiden fügt.

Immer haben Wir Jesus angefleht, Unser Herz in etwa dem Seinen ähnlich zu machen: dem gütigen, sanften, für alle Schmerzen und alle Leiden offenen Herzen. Wie sehr doch möchten Wir auch nur einen Widerschein seiner Allmacht besitzen! Wie gern möchten Wir in eurer Mitte weilen, um Tränen zu trocknen, Trost zu bringen, Wunden zu heilen, Kraft und Gesundheit wiederzuschenken!

Wir müssen Uns damit begnügen, im Geiste mitten unter euch zu sein; Wir stehen bei den Kindern mit dem Herzen einer Mutter, bei den Eltern, die zittern bei dem Gedanken, ihre Kinder vielleicht als Waisen zurücklassen zu müssen. Jedem einzelnen geben Wir Unseren Segen und bitten Gott den Allmächtigen, den liebevollen Vater, Er wolle sich seiner bedienen, um euch das zu schenken, was Er für euch zuträglich erachtet nach der Ordnung der Vorsehung, die Er für jeden einzelnen von euch gewählt hat. Gebe der Herr, dass am Ende dieses Unseres kurzen und geheimnisvollen Verweilens in eurer Mitte jeder die wohltuende geistige und körperliche Wirkung Unseres liebevollen Segens an sich erfahre, wie auch den Beistand des Wortes, das Wir von ganzem Herzen an euch richten.

1. Sieh da: Wir glauben dort, auf jener Krankenabteilung, einen jungen Mann zu sehen, der leidet und in seinem Leiden Verwünschungen ausstößt. Einmal war er stark, war er schön; er war der Stolz seiner Eltern, die jetzt qualvollen Herzens fürchten, ihn zu verlieren, von einem schonungslosen Übel heimgesucht. Und der junge Mensch fühlt es gleichsam, wie ihm das Leben entschwindet: Fahr wohl, Gesundheit, fahr wohl, Tugendkraft, fahrt wohl, stürmende Hoffnungen, fahrt wohl, Lieblingspläne einer jugendlichen Begeisterung, fahr wohl, Liebe! Und der junge Mensch lehnt sich auf. Warum, warum ? Habe nicht auch ich ein Recht auf das Leben ? Und kann ein guter Gott mich so leiden, mich sterben lassen ? Was habe ich denn Böses getan!"

Wieviele seid ihr, Söhne und Töchter? Wieviele von euch haben das Gesicht verzerrt und toben mit Zorn im Herzen und tragen den Fluch auf ihren Lippen ~ Zu euch besonders möchten Wir ganz nahe hintreten, möchten liebevoll Unsere Hand auf die fieberheißen Stirnen legen. Wir möchten in unendlich zärtlicher Liebe jedem von euch zuflüstern: Du banges Herz, warum lehnst du dich auf? Lass doch in das dunkle Geheimnis des Schmerzes die Strahlen des Lichtes fallen, die vom Kreuze Jesu ausgehen! Was hatte Er Böses getan? Schau: vielleicht hängt über deinem Bett, auf deinem Flur ein Bild der Madonna. Was hatte sie Böses getan? Du Herz ohne Trost, weil überwältigt vom Leid, höre: Jesus und seine Mutter haben gelitten, sicherlich nicht wegen eigener Schuld, aber doch bereitwillig und in voller Gleichförmigkeit mit dem Plane Gottes. Hast du dich jemals gefragt, warum?

Vielleicht ist es dir widerfahren, dass du das Böse tatest. Erinnere dich daran. Vielleicht hast du Gott oft und in vielfacher Weise beleidigt. Du weißt, dass eine schwere Schuld die ewige Verdammnis für die Seelen verdient; du aber bist noch am Leben, unter den Augen des barmherzigen Gottes, in den liebevollen Armen Mariens. Wenn also auch der Herr daran wäre, einen deiner Fehltritte zu züchtigen, du dürftest doch deshalb weder fluchen noch auch den Mut verlieren; du bist ja nicht wie ein Sklave, der von einem grausamen Herrn bestraft wird, sondern ein Kind Gottes, des Vaters, der nicht sich rächen, sondern dich bessern will. Er will, dass du Ihm gestehst: "Ich habe gefehlt," um dir zu verzeihen, um dir das Leben der Seele wiederzugeben.

Wenn du auch nichts Böses getan hättest, wenn du unschuldig wärest, dann dürftest du dich doch ebensowenig auflehnen. In der Tat gibt der Gedanke der Strafe nicht immer eine Erklärung für die Krankheiten und Schicksalsschläge des Menschen. Erinnerst du dich, was im HI. Evangelium geschrieben steht? Eines Tages begegnete Jesus einem Blindgeborenen, und als ihn die Jünger fragten, ob dieser oder seine Eltern gesündigt hätten, antwortete er: "Weder er noch seine Eltern haben gesündigt, vielmehr sollen die Werke Gottes an ihm offenbar werden" (Joh. 9, 2-3). Also sind auch die Heimsuchungen des Unschuldigen eine geheimnisvolle Offenbarung der Herrlichkeit Gottes. Um dich nicht mit langen Überlegungen zu ermüden, gib acht: schau dort eine unbefleckte und heilige Mutter, sie hält auf ihrem Schoß den leblosen Leichnam ihres göttlichen Sohnes. Kannst du dir vielleicht denken, dass die schmerzhafte Mutter Gott verwünscht? Dass sie Ihn nach dem Grund eines solchen Leides fragt? Wir wären nicht erlöst, wenn diese Mutter ihren Sohn nicht unter den Martern hätte sterben sehen, und es hätte für uns nicht die Möglichkeit einer Rettung gegeben.

Auf euch alle, geliebte Söhne, die ihr das Amen der Ergebung und der Geduld noch nicht zu sprechen wisst, rufen Wir den Segen Gottes herab und bitten Ihn, dass Er einen Strahl Seines Lichtes in euer Herz sende, und ihr davon ablasst, mit eurem Willen gegen das Denken, Wollen und Wirken Gottes anzugehen; dass ihr die Überzeugung in euch weckt, der himmlische Vater sei auch dann noch voll Liebe und Wohlwollen, wenn Er es für notwendig hält, den bitteren Becher der Schmerzen zu reichen.

2. Aber es ist nicht immer so, geliebte Söhne; es gibt nicht immer nur widerspenstige Seelen, solche, die murren unter dem Druck des Leidens. Gott sei Dank, es gibt Seelen, die sich dem Willen Gottes ergeben; es gibt heitere Seelen und Seelen frohen Sinnes. Seelen, die sogar ausdrücklich das Leiden suchten. Die Geschichte einer solchen Seele hörten Wir eines Tages im strahlenden Heiligen Jahre, als Unsere Söhne und Töchter in außergewöhnlich großer Zahl aus aller Welt zu Uns eilten.

Es war ein Mädchen von 20 Jahren, von bescheidener Herkunft; ihr hatte der Herr eine große Jugendfrische und Reinheit geschenkt. Alle spürten deren Zauber, denn sie verbreitete um sich den Hauch eines unberührten Lebens. Aber eines Tages fürchtete sie, Gelegenheit zur Sünde zu werden, und als sie dessen innerlich fast sicher war, ging sie, den eucharistischen Heiland zu empfangen, und bat ihn in ungestümem Großmut, ihr alle Schönheit, ja auch die Gesundheit zu nehmen. Gott erhörte sie und nahm das Anerbieten dieses Lebens für das Heil der Seelen an. Wir wissen, dass sie noch lebt, wenn sie auch brennt und sich verzehrt wie eine lebendige Lampe vor dem Throne der Gerechtigkeit und der Liebe Gottes. Sie flucht nicht, sie murrt nicht. Sie fragt Gott nicht: "Warum?" Sie trägt stets ein Lächeln auf dem Antlitz, während sie im Herzen ständig die Ruhe und die Freude bewahrt. Sie müsste man fragen, warum sie das Leiden annimmt, warum sie sich darüber freut, warum sie die Schmerzen gesucht hat. Wie sie, müsste man Tausende von Seelen fragen, die sich Gott in stillem Ganzopfer anbieten.

3. Geliebte Söhne und Töchter! Wenn vor eurem matten Krankenblick die ganze Welt sich dunkel und drückend zusammendrängt in den engen Raum eines Kämmerleins, dann gewinnt sie im Licht des Glaubens wieder ihre unbegrenzte Weite. Der Glaube wird euch sicherlich nicht das Leiden seiner selbst wegen lieben lassen, aber er wird euch ahnen lassen, für wieviele erhabene Zwecke die Krankheit heiteren Sinnes angenommen und sogar gewünscht werden kann.

Jener Mensch hat viele Schuld zu sühnen oder wenigstens ist seine Seele nicht ohne Makel: das Leiden wird ihn reinigen. Jene junge Frau war zwar gut, aber sie hatte nicht den starken Charakter, wie eine Gattin und Mutter ihn braucht: das Leiden ist für sie wie ein Feuer geworden, das sie stählte und ihr eine große Festigkeit gab. Und du, du hast vielleicht nach dem Martyrium verlangt, du hast von einer Gelegenheit geträumt, für Jesus zu leiden; gib Gott die Ehre: dieses dein körperliches Leiden ist gleichsam ein Blutvergießen, ist eine wirkliche Form des Martyriums. Und du, du willst Jesus ähnlich sein? Willst dich umgestalten in ihn? Willst ein Lebenswerkzeug für Ihn sein? In der Krankheit kannst du das Kreuz finden und daran geheftet sein, um dir zu sterben, damit Er sich deiner bediene um zu leben. Wieviele von euch, geliebte Söhne, möchten Jesus helfen, Seelen zu retten! Opfert Ihm also eure Leiden auf nach all den Meinungen, für die Er sich ständig auf den Altären opfert. Euer Opfer, vereint mit dem Opfer Jesu, lässt viele Sünder zum Vater zurückkehren viele Ungläubige werden den wahren Glauben finden, viele schwache Christen werden die Kraft empfangen, ganz nach der Lehre und dem Gesetz Christi zu leben. Und am Tage, an dem im Himmel das Geheimnis der Vorsehung in der Heilsordnung enthüllt wird, werdet ihr endlich erkennen, wie sehr euch die Welt der Gesunden verpflichtet ist.

Damit, geliebte Söhne und Töchter, nehmen Wir Abschied von euch. Wir bitten Jesus, den Freund der Leidenden, an eurer Seite zu verweilen, in euch zu bleiben. Wir bitten die Unbefleckte Jungfrau, eure liebevolle Mutter, euch mit ihrem Lächeln zu ermutigen und euch unter ihrem Mantel zu beschützen.

14. Der Arzt und die moderne Radiologie

Ansprache Papst Pius XII. am 4. April 1954 an die Teilnehmer des Radiologenkongresses in Rom vom 4. April 1954

(Offizieller französischer Text: AAS 46 [1954] 214-218)

(Quelle: Grundfragen der ärztlichen Ethik, Nr. 14)

Begrüßung

1. Es ist Uns eine Freude, die eindrucksvolle Gruppe zu empfangen, die Sie, meine Herren, in der Zahl und in der Bedeutung ihrer Mitglieder bilden. Zwei große Kongresse, ein nationaler und ein internationaler, vereinigten Sie in diesem Jahr in Rom zu einem besonders reichen wissenschaftlichen Programm, zu dessen Glanz die besten Fachleute durch ihre gelehrten Vorträge, ihre zahlreichen und bedeutenden Berichte in hervorragender Weise beitrugen.

Bedeutung der Radiologie tür Forschung und Untersuchung

2. Die Radiologie vervollkommnet sich von Tag zu Tag und nimmt heute in der allgemeinen Heilkunde einen solchen Platz ein, dass man ihren Nutzen nicht mehr verkennen und ihre Anwendung nicht mehr versäumen darf. Die Zeit ist vorüber, wo sie für viele eine Besonderheit war, die man leicht außer acht lassen konnte. Sie hat sich nunmehr das Bürgerrecht im Unterricht erworben; denn sie hat die überlieferten Gegebenheiten oft verändert, einige Male sogar ganz umgestaltet. So ist es der radiologischen Untersuchung am lebenden Objekt zu danken, dass die Lehre vom Körperbau und den Lebenserscheinungen in ihrem normalen und krankhaften Zustand merkbare Fortschritte machte. Es ist möglich geworden, schneller und sicherer angeborene oder erworbene Zustände zu erkennen, die sich bis dahin nur schwer oder zu spät bestimmen ließen. Mit dem gleichen Forschungsmittel hat man die Wechselbeziehungen und Rückwirkungen örtlicher Anomalien nachweisen und eben dadurch die Behandlung anpassen, das Einschreiten beschleunigen, allen Zweigen der Heilkunde kostbare Hilfe bringen können.

Bedeutung der Radiologie tür die Behandlung

3. Die Aufgabe der Radiologie erschöpft sich aber nicht mit der Forschung und der Untersuchung; sie erstreckt sich auch auf die Heilbehandlung und findet eine vielfache und wohltuende Anwendung, besonders bei Entzündungen und auf dem leider so weiten Feld der Geschwülste jeder Art.

Würdigung der technischen Entwicklung der Radiologie

4. Wieviele technische Fragen fanden ihre Lösung seit 1895, dem Jahr der ersten Entdeckungen Röntgens, bis zu den wundervollen Röntgeneinrichtungen von heute! 'Wo die unmittelbare Beobachtung des Krankheitsbildes unmöglich ist, muss das Vorgehen des menschlichen Geistes sich mit einer Menge von Vorsichtsmaßregeln umgeben; er muss mit Hypothesen arbeiten, muss ständig wieder ein neues Mittel erfinden, um das sinnenfällig zu machen, was es vorher nicht war, und um Mengen oder Schnelligkeiten zu messen, die einfachhin außerhalb des gewohnten Bereichs unserer Sinne liegen. Die einfache Frage des Ausschlusses der Wärmebildung bei der Erzeugung von Röntgenstrahlen bietet große technische Schwierigkeiten, und wenn man all die unerlässlichen Bedingungen für eine einwandfreie Röntgenuntersuchung und Röntgenaufnahme überschaut, dann ist man erstaunt, sie an ein und demselben Gerät erfüllt zu sehen, nämlich an der Röhre mit der beweglichen Antikathode, die heute allgemein Verwendung findet.

Probleme der Wirksamkeit der Strahlen auf das Körpergewebe

5. Wenn man die eigentlich medizinische Frage der Wirkungen der X-Strahlen auf den lebenden Stoff anschneidet, dann stößt man noch auf eine Menge von Rätseln über das Wesen der Störungen, welche das geheimnisvolle Bombardement mit unendlich kleinen Teilchen dank ihrer außerordentlichen Schnelligkeit in den Zellen hervorruft. Das Wissen, welches die Elektronenmikroskope selbst von den allerfeinsten Bestandteilen der Zelle gibt, bringt keine Auskunft über die unmittelbaren und fernen Folgen der Verletzungen dieser Teile, auch nicht über die Möglichkeiten der Wiederherstellung gesunder Gewebe, die bei der Behandlung von Zellenwucherungen beschädigt wurden. Man weiß jedoch, dass die wuchernden und krankhaften Zellen den Röntgenstrahlen gegenüber viel empfindlicher sind als die natürlichen und gesunden, und die ganze Strahlenbehandlung der bösartigen Geschwülste gründet sich auf diese Feststellung. Ihre Anwendungen und ihre Grenzen sind bestimmt durch die Kenntnis des entsprechenden Maßes, welches das umgebende Gewebe ertragen kann. Das Bemühen muss darauf gerichtet sein, auf die Geschwulst, gleichgültig bis in welche Tiefe, eine Dosis von Strahlen gelangen zu lassen, die ausreicht, sie zu vernichten und doch die gesunden Stellen zu schonen. Das große Problem ist, in jedem Einzelfall zu bestimmen. was der Organismus des Kranken unmittelbar ertragen kann; häufig fehlt es an Zeit, die entfernteren Folgen abzuwarten; anderseits gilt es, das Übel abzudrosseln, bevor es sich ausbreitet. Man ahnt die Unmenge der Kenntnisse, die für die Verwendung der Röntgenstrahlen nötig sind. Zwei von den Hauptgegenständen Ihres Kongresses sind ihnen gewidmet; andere studieren neuere Arten der Technik in Röntgenaufnahmen von der Nierengegend oder die sportliche Körperheilkunde.

Bedeutung der Kongresse für den persönlichen Kontakt der Ärzte untereinander

6. Aber die Früchte eines Kongresses erschöpfen sich bei weitem nicht mit der Aufzählung der offiziellen Vorlesungen und Mitteilungen; die persönlichen Verbindungen und Besprechungen bilden oft den fühlbarsten Reiz und Vorteil; tiefe Freundschaften, die auf gegenseitiger Achtung beruhen, schaffen und erhalten ein wertvolles Zusammenarbeiten. Wer ahnt nicht, wie viel der Forscher und Experimentator zuweilen an Geduld und Hingabe an die Wissenschaft braucht, um sich nicht mit einer gewissen annähernden Lösung zufrieden zu geben, um die gewonnenen Ergebnisse nicht zu übertreiben, um ständig, bis zum Schluss die vollkommene wissenschaftliche Ehrlichkeit im Auge zu behalten, ohne die ein endgültiger Erfolg unmöglich wäre! Ein einzelner Mensch könnte ermüden oder bei seiner Aufgabe zusammen brechen, aber wenn er durch Beispiele und Ermunterung treuer Freunde angeeifert wird, hat er mehr Aussicht, seine mühevolle Anstrengung zu einem guten Erfolg zu führen.

Notwendige Begrenztheit jeder medizinischen Methode

7. Die Radiologie hat den Ärzten ein neues Instrument zur Verfügung gestellt, die Frucht einer neuen und kühnen Wissenschaft, welche die Vielfältigkeit ihrer künftigen Anwendungsmöglichkeiten vielleicht erst ahnen lässt. Die schönsten Hoffnungen scheinen berechtigt zu sein, doch eine solche Voraussicht könnte bei bestimmten Menschen eine schädliche Rückwirkung hervorrufen: übertriebene Hoffnung und ihre beinahe notwendige Folge, die Entmutigung, wenn der Misserfolg kommt. Jede für die Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit angewandte Technik beschränkt sich notwendig auf einen bestimmten Bereich: sie kann ein Übel heilen, ein anderes hemmen, aber sie kann niemals die Krankheit, das Leiden und den Tod ganz beseitigen. Wenn der Arzt diese Wahrheit beherzigt, entgeht er nur schwer einem Gefühl der Bitterkeit, besonders wenn er seinen Glauben ganz auf die Hilfe einer neuen Technik baute, die einer großartigen Entwicklung fähig ist. Er wäre jedoch im Unrecht, wenn er diesem Eindruck nachgehen und in seinen Bemühungen erschlaffen würde. Denn in kostbarer Mitarbeit mit den anderen Fachleuten, in der unaufhörlichen Entwicklung der Möglichkeiten, die sich in Ihrem Fach finden, wird es Ihnen, meine Herren, vielleicht gelingen, und das wünschen wir Ihnen nachdrücklichst, über Krankheiten zu triumphieren, die man bisher für unheilbar hielt.

Die Ausdehnung des ärztlichen Wirkens auf die sittliche Ebene

8. Aber es gibt noch ein anderes Ziel, würdiger und erstrebenswerter! Bewundern Sie nicht die überlegene Leichtigkeit, mit der Christus die Kranken heilte, die man ihm brachte? Ein Blick, eine Handbewegung, ein Wort des Trostes, und der Kranke ging, frei von seinem Gebrechen, vor allem aber gereinigt im Innersten seiner Seele und seines Gewissens. Müssen nicht auch Sie danach streben, dass Ihr Wirken sich bis auf die sittliche Ebene ausdehne? Der Sinn eines Menschenschicksals beschränkt sich nicht auf den Genuss oder die Wiederherstellung einer vergänglichen Gesundheit; er erweitert sich unendlich bis zu den unaussprechlichen Wirklichkeiten des Jenseits. Wie die Krankheit und das Leiden aufnehmen, wie einen Nutzen daraus ziehen für die Läuterung des Gefühlslebens und die genauere Wertung der menschlichen Dinge? Dies sind Fragen, die sich jedem Kranken stellen, und für die er dunkel oder bewusst die Lösung sucht. Wenn Sie in ihrer Beantwortung allen denen behilflich sein wollen, die Ihre Hilfe in Anspruch nehmen, dann werden Sie keinen Misserfolg Ihrer ärztlichen Bemühungen mehr zu fürchten haben, ja auch nicht das Unverständnis oder den Widerstand der Vertreter anderer Heilverfahren. Beseelt von tiefer Nächstenliebe, werden Sie eine Tätigkeit entfalten, die über ihre zeitliche Wirksamkeit hinaus einen Ewigkeitswert erwirbt.

Würdigung der Arbeit des ärztlichen Forschers

9. Der Gelehrte, der sich Arbeiten wie den Ihrigen widmet, dient keinem leeren Idol, sondern er offenbart bei seinem Bemühen um die Kenntnis der unausschöpflichen Kräfte der leblosen und belebten Natur jeden Tag ein wenig mehr die vom Schöpfer in der Schöpfung niedergelegten Schätze. Er ist wie ein Entdecker neuer Welten zur Ehre seines Herrn. In gleichem Maß ist er aber auch der Wohltäter der Menschen, seiner Brüder, in deren Dienst er das Ergebnis seiner Forschungen schon unmittelbar stellt oder doch möglichst bald zu stellen gedenkt. Schön ist Ihr Anteil, meine Herren, am Wirken für die Menschheit, und sehr gern richten Wir an Sie die Glückwünsche und Worte der Ermutigung, die Sie von Uns erwarten können. Nichts von dem, was die Wissenschaft und das Glück der Menschheit angeht, lässt Uns gleichgültig, und Wir bringen für den Erfolg Ihrer Arbeit die herzlichsten und aufrichtigsten Wünsche zum Ausdruck.

Abschluss und Segen

10. Möge der allmächtige Gott, durch den Apostolischen Segen, den Sie von Unserer Hand empfangen, auf Sie selbst hier vor Uns, auf Ihre Familien und auf alle, die Ihnen teuer sind, die Fülle seiner Gnaden und seiner kostbarsten Gunstbeweise herabsteigen lassen.

15. Die Arbeit und Aufgabe des Pharnazeuten

Ansprache Papst Pius XII. am 11. September 1954 an die Teilnehmer am Kongress über die Geschichte der Pharmazie

(Offizieller französischer Text: AAS 46 [1954] 536-540)

(Quelle: Grundfragen der ärztlichen Ethik, Nr. 15; Die Übersetzung aus dem Lateinischen erfolgte durch Studienassessor Gerhard Terhoeven aus dem Osservatore Romano vom 13/14. September 1954, Inhaltsangabe und Gliederung wurden durch das St. Lukas-Institut hinzugefügt)

Anlass des Kongresses und Begrüßung

1. Es jährt sich zum 525. Male, dass Papst Martin V. in dieser Stadt das berühmte Kollegium der Pharmazeuten eingerichtet hat. Um diesem Ereignis, welches durchgängig auf einen denkwürdigen Tag gelegt wurde, den würdigen Glanz zu verleihen, war es wohl selbstverständlich, die feierliche Zusammenkunft der Vertreter aller Nationen in Rom abzuhalten, um bei dieser Gelegenheit die Geschichte der Pharmazie darzulegen und zu beleuchten.

2. Ihr, Geliebteste, die Ihr zu diesem Treffen zusammengekommen seid, habt in kindlichem Ersuchen gebeten, bei Uns vorgelassen zu werden, um aus Unserem Munde etwas zu vernehmen, was Euch einen gleichwohl geringen Trost und ein schwaches Licht verleihen könnte.

3. Eurer Erwartung entsprechen ganz und gar Unsere Wünsche, die Uns nicht leicht obenhin, sondern heftig dazu drängen, die vorzügliche Hochachtung, welche die Pharmazeuten von Unseren Amtsvorgängern im Verlauf langer Jahrhunderte, von Martin V. bis auf Pius XL, gesammelt haben, offen zu bestärken und zu bekennen.

Aus der Geschichte der Pharmazie

4. In den Zeiten des älteren römischen Altertums liegt der Ursprung der "aromatarii" (Kenner der Heilkräuter"), die sich auf die Heilung von körperlichen Krankheiten verstanden, im Dunkeln. Durch welche Kräfte auch immer solche Kunst wuchs und sich weiterbildete, es treten in das Licht der Öffentlichkeit die klangvollen Namen eines Aulus Cornelius, eines Celsus, Largus, Seribonius, eines Dioscoris, Plinius und Galenus. Wir glauben, dass Unser Amtsvorgänger Martin V. nicht ohne kluge Überlegung verbürgt hat, dass Euch als Tagungsstätte die Kirche S. Laurenti in Miranda offen stehe, eine Kirche, die einstens ein Tempel des Antonius und des Faustinus war, im Blickfeld des Forum Romanum, dieses Bauwerkes, großartig in der Majestät seiner schweigenden Ruinen. Er wollte durch diesen Akt die feste vertragliche Bindung dieser neuen, damals eben großartig gegründeten Einrichtung mit denen des Altertums sinnfällig andeuten.

5. Es sei Uns jetzt erlaubt, Euch die Verse Vergils ins Gedächtnis zurückzurufen, mit denen jener an der Stelle, wo er die Grundzüge Eurer heroischen Heilkunst entwirft, den Iapyx besingt, den Sohn des lasus, als dieser den verwundeten Aeneas durch Kräutersäfte kräftigt: "Um die Tage aufzuhalten des scheidenden Vaters wollte jener lieber die Wirkung der Heilkräuter und deren Anwendung und die Heilkunde lernen und unter Verzicht auf Ruhm lieber stillere Künste betreiben". (Aen. XII, 395-398)

Die verantwortungsvolle und stille Arbeit des Pharmazeuten

6. Wie geschickt und treffend wird durch Vergils Ausdruck "stumm" (mutus) Eure Kunst bezeichnet! In der Tat gehört Ihr zu jener Gattung höchstverdienter Männer, die Zeit, Wissen, Kraft, ja, ihre ganze Persönlichkeit der Linderung menschlicher Leiden widmen, durch ihre Therapie die körperlichen Leiden bannen und drohende Krankheiten durch die Gesundheitslehre durch gewisse prophylaktische Maßnahmen soweit wie möglich fernhalten. Schwer ist die Last, die Ihr auf Euch genommen habt. Da ist die dauernde Sorgfalt, die Euch bedrückt, und der Druck der Verantwortung, die von Euch verlangt wird. Gleichwohl hüllt sich Eure mühevolle Arbeit in Stillschweigen, weitab von den Blicken und dem Beifall der Menge, in das Dämmerlicht des Labors, des stummen und guten Zeugen eurer mühevollen Arbeit. Ja. es fehlen Euch sogar jene kleinen Anerkennungen, die den Ärzten und Krankenpflegern ihren schweren Dienst erleichtern, da sie feststellen können, wie ihre Arbeit den Kranken und Leidenden Linderung verschafft.

7. Dennoch möchten wir im Frieden des Vergil nicht glauben noch dulden, dass man Euch heute, wo das Gesetz der evangelischen Liebe wie eine Sonne voranleuchtet, im Vergleich mit Strategen und Professoren der edlen Künste als "Ruhmlose" bezeichnen darf.

Auch der Beruf des Pharmazeuten liegt im Auftrag Christi

8. Christus, der Erlöser, der "das Evangelium vom Reiche predigte und jegliche Krankheit heilte", (vgl. Mt. 9, 35), der Arzt der gesamten menschlichen Natur, wollte, als er den Befehl gab: "Heilet die Kranken!" (Mt. 10, 8), die beständige Sorge brüderlicher Liebe auf jene ungezählten Menschen hinwenden, die, von Schwäche befallen, an Leib oder Geist erkrankt sind. Und indem Christus, der uns das Heil wiedergebracht hat, die Priester beauftragte, die gebrochenen oder durch Schuld befleckten Seelen zu heilen durch die himmlischen Sakramente, durch die Ausbreitung der Wahrheit, die vom Himmel herabgekommen ist, und durch Beispiel des Lebens und durch Worte, die duftender und heilsamer sind als wohlriechende Kräuter, hat er die Ärzte und Euch Pharmazeuten beauftragt, Euer Studium und Eure Überlegungen hauptsächlich auf die Heilung der körperlichen Krankheiten zu richten. Da aber dasselbe Gebot der Liebe die Triebkraft ist für beide, so ist es notwendig und ersprießlich, dass die Diener der heiligen Altäre Euch hochschätzen, Euch verehren und durch Ermunterung und Ermahnungen unterstüzen; und das umso mehr, weil man Euch jetzt vielleicht geringer einschätzt als sonst.

Würdigung der Tätigkeit des Pharmazeuten

9. Nach der landläufigen Meinung ist die Kunst, der Ihr Euch verschrieben habt, anscheinend hauptsächlich eine kaufmännische, da täglich immer mehr solche Heilmittel in Gebrauch kommen, die keineswegs nach Anordnung des Arztes von Eurer Hand hergestellt werden, sondern von großen Gesellschaften im voraus speziell und eigentümlich hergestellt und bei Euch nur noch verkauft werden. Aber man muss wissen, dass viele von Euch ihren ganzen Eifer dareingesetzt haben, dass die Formeln der Medizinen, die einen so hochklingenden Namen tragen, überhaupt erst gefunden oder doch zu letzten Vollendung geführt wurden. Überdies steht noch immer ein weites Gebiet offen, in dem Euer privater Fleiß immer noch dringend gebraucht wird, z. B. wo ein chirurgischer Eingriff zu schwierig ist; selbstverständlich in der Herstellung betäubender Mittel (Narcotica) und solcher, die eine schädliche Infektion der Wunden verhüten oder beseitigen, und in der Herstellung von anästhetisierenden Mitteln.

Aufgaben und Pflichten des Pharmazeuten

10. Deshalb loben wir Euch also und regen Euch an, Euren Fleiß auf die Erreichung immer höherer Ziele zu richten, die neue Heilmethoden und -kräfte erfordern; und dies sagen wir aus dem herzlichen Wunsche heraus, dass auch solche Krankheiten völlig Überwunden werden mögen, die der ärztlichen Kenntnis jetzt noch ziemlich hartnäckigen Widerstand leisten. Was kann man Schöneres wünschen, als dass die Menschen im Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte ein hohes Alter erreichen, wofern nur mit dem Alter auch die Weisheit wächst, wie sie dem grauen Haar ziemt! Damit dies zum Wohle des Allgemeinwohles gelinge, möge Eure aufmerksame Erfindsamkeit bei der Abwehr von Krankheiten Nachahmung finden bei den Gesetzgebern und Behörden, bei den Erziehern der Jugend und bei den vielen andern, deren Aufgabe es ist, für die Festigung guter Sitten zu sorgen; und sie mögen es nicht dahin bringen, dass sie, indem sie zügellose Leichtfertigkeit Freiheit nennen, durch verwerfliche Nachlässigkeit und durch fluchwüdige Verführung besonders sich entwickelnde Charaktere und bildsame Herzen verseuchen.

11. Erste Pflicht und gleichzeitig höchste Ehre der Apotheker ist es, dass sie über ein ausgezeichnetes Wissen verfügen und keinen Fingerbreit von ihrem guten Gewissen abweichen. Und in der Tat kann es eintreten, dass großes Unheil und Tod die Folgen sind, wenn Ihr auch nur ein wenig Euch irrt in der Auswahl der Bestandteile Eurer Medikamente, in der Festsetzung ihrer Verhältnisanteile oder in der Beurteilung der Dauer ihrer Wirksamkeit. Denn wer dürfte es wohl wagen, eine solche Bürde auf seine Schultern zu laden, wenn er keine praktische Erfahrung hat in der Botanik, Physik, Chemie und Biologie, und sich nicht durch dauernde Experimente fortbildet!

12. Heutzutage aber, da durch die weitverbreitete Sittenverderbnis leicht gegen göttliches und menschliches Recht gesündigt wird, muss Euch die Rücksicht auf die christliche und menschliche Würde mit ganz besonderem Ernst dazu antreiben, Euch von der Beobachtung Eurer Pflicht nicht ablenken zu lassen. Es können zuweilen auch Kunden zu Euch kommen, die unverschämt von Euch fordern, dass Ihr Euch ihrer Verbrechen mitschuldig macht. Da Ihr selbst sehr wohl wißt, dass dieses oder jenes, was bei Euch zu kaufen ist, durch seine Natur oder durch den absichtlichen Missbrauch der Gesundheit, dem Leben oder der Erhaltung von Körperteilen schadet oder das verborgene Leben im Mutterschoße zerstört, so dürft Ihr keineswegs den Befehl und den Wink des ewigen Gesetzes geringer veranschlagen als Leichtfertigkeit, Gewinnsucht und das rührselige Gerede eines Heuchlers.

13. Niemand möge jenen berüchtigten Vertreter der Pharmazie nachahmen, der dem Fabricius versprach, er werde König Pyrrhus auf bequeme Art beseitigen, wenn er ihm eine Belohnung in Aussicht stelle; vielmehr möge jeder den Ruhmestitel zu erwerben trachten, mit dem Pyrrhus den Fabricius großartig auszeichnete, als dieser den Anschlag aufdeckte: "Das ist Fabricius, der schwerer von seiner Ehrenhaftigkeit abzubringen ist als die Sonne von ihrer Bahn!"

14. Noch einen anderen Punkt möchten Wir, Geliebteste, gleichsam im Vorübergehen sanft streifen. Da Ihr ganz besonders verständig seid, bitten wir Euch, darauf zu achten, dass Ihr beim (Bar) Verkauf von Medizinen nach Möglichkeit keine überhöhten Preise fordert. Es ist uns keineswegs unbekannt, welche Geistesschärfe gelehrter Männer über die Abstimmung und Bereitung der Heilmittel wacht, welch langwierige Mühen die Erforschung Eurer chemischen Formel erfordert, und welch seltenes Vorkommen die Grundstoffe haben, die Ihr benötigt. Aber dennoch, legt auf die Waage, mit der Ihr die Tropfen Eurer Medizin abwägt, auch die Schweißtropfen der Menschen, die in Bergwerken, in Steinbrüchen, in den Werkstätten oder anderswo in saurer Arbeit für sich und die Ihrigen den Lebensunterhalt verdienen müssen; legt darauf die Tränen der Eltern, die bereit sind, alles hinzugeben, um ihre geliebten Kinder dem Tode zu entreißen, und achtet darauf, dass der Kaufpreis nicht ungebÜhrlich hoch sei. Bei der Preisfestsetzung für die Herstellung von Medikamenten durch große Gesellschaften soll der Gesichtspunkt der Barmherzigkeit nicht außer acht gelassen werden; denn die Menschen sind zu größtmöglichem gegenseitigem Entgegenkommen verpflichtet.

Abschluss und Segen

'15. Entschuldigt, bitte, wenn nun aus Unserem Mund mahnende Worte kamen, da wir ja auf Grund Unseres apostolischen Amtes verpflichtet sind, die Anliegen der Armen durch dauernde Anstrengungen und durch nicht erlahmende Mühe schützend zu vertreten.

16. Nun bleibt Uns nichts anders mehr zu tun übrig, als Euch und Eure Unternehmungen in väterlicher Liebe zu segnen, nachdem wir die Hilfe des Allmächtigen Gottes angerufen und den Schutz der Jungfrau und Gottesmutter Maria erfleht haben, der dieses Jahr geweiht ist, und deren Name den Ohren, Lippen und Herzen heilsam ist wie auserlesene Myrrhe, die lieblichen Wohlgeruch verbreitet (vgl. Sir. 24, 20-21 Vulgata), weil in ihren reinsten Herzen "alle Gnade des guten Wandels und der Wahrheit ist" (vgl. ebd. 25).

16. Probleme der spinalen Kinderlähmung

Ansprache Papst Pius XII. am 11. September 1954 an die Teilnehmer des Kongresses für Poliomyelitis
(Quelle: Grundfragen der ärztlichen Ethik Nr. 16, St. Lukas-Institut für ärztliche Anthropologie e. V., siehe oben).

Zunehmende Verbreitung und Gefahren der Kinderlähmung

1. Meine Herren! Um die Bedeutung Ihrer Anwesenheit in Rom und zugleich die wahre Tragweite der "Dritten Internationalen Konferenz über die Kinderlähmung" ermessen zu können, braucht man nur einen kurzen Blick auf das aktuelle Ergebnis des Kampfes gegen diese schreckliche Krankheit zu werfen. Einstmals beschränkte sie sich auf die gemäßigten Zonen, trat selten auf und war nur für die Kinder eine Gefahr; nun aber ist sie in alle Breiten eingefallen, tritt viel häufiger auf und vermag sogar den Erwachsenen zu schaden. Bar aller durchschlagenden Heilmittel steht die Medizin diesem Einbruch, der von Jahr zu Jahr bedrohlicher wird, voller Angst machtlos gegenüber. Wenn man sich überdies die wachsende Last vergegenwärtigt, die die Einrichtungen der Heilbehandlung und der Sozialfürsorge für die Invaliden der Gesellschaft auferlegen, versteht man den großen Nutzen dieser internationalen Treffen anerkannter Gelehrter; denn hierbei werden durchgeführte Versuche und daraus gewonnene Ergebnisse ausgetauscht, was dazu beiträgt, schneller den von allen ersehnten Zeitpunkt herbeizuführen, da die Kinderlähmung endlich besiegt werden kann.

Würdigung des Kampfes gegen die Kinderlähmung in Praxis und Forschung

2. Deshalb, meine Herren, versichern Wir Sie und zugleich auch alle diejenigen Unserer ganzen Hochachtung, deren Tätigkeit mit bewundernswürdiger Hingabe ausschließlich darin besteht, die Kranken mit der zartfühlendsten Wachsamkeit zu umgeben und ihre Versuche zu erleichtern, mit verringerten körperlichen Fähigkeiten wieder ein Leben zu führen, das dem des gesunden Menschen so sehr wie möglich ähnelt. Wieviel Geduld, wieviel Scharfsinn hat man nicht aufgewandt und wendet man noch auf, um, wenn eben möglich, die trostlosen Folgen dieser Krankheit zu beseitigen! Wenn sich auch die Aufmerksamkeit gern auf die Fortschritte der Therapie und der Nachbehandlung richtet, so steht doch außer Zweifel, dass auch die wissenschaftliche Forschung der Bewunderung und Anerkennung würdig ist, auch wenn sie weniger augenscheinlich und den Uneingeweihten weniger zugänglich ist. Mag es sich um epidemiologische Untersuchungen handeln, darum, neue Methoden der Virus-Züchtung herauszustellen, oder um Immunisierungs-Versuche -, die Ergebnisse zeugen von unermüdlicher Arbeit, denn unaufhörlich werden neue Versuche durchgeführt trotz Misserfolgen und Verwicklungen, die sich bisweilen einstellen und bereits aufgestellte Theorien umstürzen.

Probleme der Epidemiologie und der Immunität

3. Wenn das Programm Ihrer Konferenz die Hauptgesichtspunkte des Gegenstandes erfaßt, so bietet das Studium der Epidemiologie und der Immunität ein ganz besonderes Interesse und zeigt die größten Schwierigkeiten. Um der Kinderlähmung wirksam vorbeugen zu können, wäre es unerlässlich, genau genug den Ursprung des Virus, seine Existenzbedingungen und sein Verhalten in der Außenwelt zu kennen; es müsste möglich sein, es schnell genug zu entdecken, um bestimmen zu können, wie es sich unter der Bevölkerung verbreitet. Aber die Arbeiten der Forscher stoßen hier auf Tatsachen, die augenscheinlich widerspruchsvoll und bisweilen völlig irreführend sind. So muss man feststellen, dass die systematische Anwendung der Regeln der klassischen Prophylaxe unwirksam bleibt und sogar die Entwicklung der Krankheit zu begünstigen scheint.

4. Die Probleme, die die Immunität betreffen, weisen ebenso seltsame Tatsachen auf. Bemerkt man nicht, dass das Virus sich mit Vorliebe an gesunde und gut genährte Menschen heranmacht, dass es sich in der Umgebung des Kranken im akuten Stadium der Infektion nicht verbreitet, sondern dass der Genesende, ja selbst der Kerngesunde gefährlichste Bakterienträger sind ? Welches sind also die Faktoren, von denen die Widerstandsfähigkeit des Menschen gegen das Virus abhängt ? Warum entwickelt sich die Krankheit am häufigsten kaum wahrnehmbar, wobei sie völlig das Zentralnervensystem schont ? Auf diese Fragen hat man bis heute nur mit Vermutungen antworten können. Von größerem Interesse sind noch die zahlreichen Versuche, die bis zum heutigen Tage angestellt worden sind, um die Immunität mit Hilfe von Impfstoffen, Seren oder mittels Chemotherapie herbeizuführen. Jedoch in keinem Verfahren gelang es bisher noch, das Ziel in zufrieden stellender Weise zu erreichen. Indessen ist die Hoffnung bald am Ziel anzukommen, lebendiger und berechtigter als zuvor, und kürzlich erst konnte man erleben, mit welcher Begeisterung die Kinder der Vereinigten Staaten sich einem neuen Versuch unterzogen. Wir wünschen von ganzem Herzen, dass ein klarer Erfolg möglichst bald das hartnäckige Bemühen der Gelehrten krönt und dass die Medizin zu ihren übrigen Ruhmesmitteln den des Triumphes über ein furchtbares Rätsel hinzufügen kann.

Fortschritte in der Behandlung und Nachbehandlung

5. Zwar sind im Kampf gegen den verantwortlichen Überträger der Kinderlähmung die wesentlichen Ziele noch zu erobern; aber die praktische Behandlung der Kranken hat zahlreiche Versuche geduldig angehäuft, durch die unaufhörlich die Heilmethoden verbessert und vervollkommnet werden, um verschiedene neurovegetative Störungen zu heilen, Deformationserscheinungen zu verhindern und den Muskeln so weit wie möglich die Unversehrtheit ihrer Funktion zurückzugehen. Wenn auch das zerstörte Nervengewebe nicht mehr zu heilen ist, so verzeichnet doch eine erfahrene und sorgfältige Praxis der Nachbehandlungs-Übungen gewöhnlich sehr beträchtliche Ergebnisse; hierbei kann man noch die Geschmeidigkeit und die wunderbare Anpassungsfähigkeit des menschlichen Körpers und seine Möglichkeiten, geschwundene Funktionen zu ersetzen, bewundern.

Psychologische und religiöse Probleme der Schwergeschädigten

6. Unglücklicherweise bleiben Fälle zurück, wo die durch das Virus bewirkten Zerstörungen zu ausgedehnt sind, als dass eine wahrnehmbare Wiedererlangung der Kräfte erwartet werden könnte. Bei dem Schwergeschädigten, dessen Gesundheit und infolgedessen sein Beruf und seine wirtschaftliche und soziale Lage endgültig gefährdet sind, wird das medizinische. Problem sowohl für den Betroffenen wie für seine Umgebung schnell zu einem psychologischen. Der Mensch kann nicht plötzlich seine Aussichten für die Zukunft und die meisten der natürlichen Reize, die ihn die schweren Belastungen eines jeden Tages ertragen lassen, schwinden sehen, ohne dabei völlig umgewandelt zu werden, ohne sich, zu Tode geängstigt, nach dem. Sinn seines Lebens, nach dessen Wert und Ziel zu fragen. Und da diese Fragen den Menschen in der Tiefe berühren, erheben sie sich über die rein physischen Schwierigkeiten. Vielleicht wurde man sich nicht immer ihrer Bedeutsamkeit für die Haltung des Menschen gerade in seinen täglichen und scheinbar banalsten Gegebenheiten bewusst. So bedingen sie das Verhalten des Kranken gegenüber seiner Umwelt. Er entwickelt sich nach und nach und fast unbewusst zu einem Egoisten, der danach strebt, nur sich selbst zu dienen, der die geringste Mühe scheut, der sich selbst gefällt, um dadurch seine Minderwertigkeitsgefühle zu kompensieren. Nun wäre es irrig zu glauben, man könne leichter sein moralisches und psychologisches Gleichgewicht als das Spiel der Muskelkräfte wiederfinden. Abgesehen von Ausnahmefällen erwartet der Mensch, den die Katastrophe brutal überfiel, eine Hilfe, um positiv und normal darauf antworten, aus eigener Kraft wieder leben und dieses Leben noch einmal nach einem neuen Plan gestalten zu können. Mögen die Schädigungen auch noch so ausgedehnt sein, der Kranke bleibt ein Mensch, der nicht frei ist von moralischer Verantwortlichkeit gegenüber seinem eigenen Gewissen und der Gesellschaft, der zu lieben fähig und zur Hingabe seiner selbst, zur Hochherzigkeit und Uneigennützigkeit gerufen ist. Auch wenn er einen viel geringeren Beruf ausüben muss als den, den er erträumte, auch wenn er sich fast nicht mehr bewegen kann, es hindert ihn nichts daran, die höchsten Tugenden sich zu eigen zu machen. In einem vernichteten Körper kann eine in die Größe verliebte Seele in sich die auserlesensten Eigenschaften vereinen. Die Prüfung selbst wird ihm zum Sprungbrett: sie verschließt ihm die nur mittelmäßige Bahn des sittlichen Fortschritts, sie zwingt ihn, sich schneller und höher emporzuheben und einen menschlichen Wert zu erreichen, nach dem er unter normalen Umständen vielleicht niemals getrachtet hätte. Aber es ist sehr oft nicht leicht, diese höhere Plattform zu ersteigen. Es erfordert die Mitarbeit all derer, dic dem Gelähmten durch Bande des Blutes oder durch ihre medizinische Aufgabe verbunden sind. Es ist für diesen Menschen wichtig, nicht zu vergessen, dass das religiöse Empfinden eine der wirksamsten Triebfedern sittlichen Tuns ist und dass es, als besonders wirksame Faktoren, nicht nur den Glauben an ein besseres Leben im Jenseits trägt, sondern auch und vor allem die Überzeugung von dem Verdienst und der Nützlichkeit des Leidens aus der übernatürlichen Sicht der Erlösung her gesehen.

Notwendigkeit auch eines umfassenden Verständnisses des Menschen in der Behandlung

7. Sie ahnen, meine Herren, wie viel Ihr Einfluss dadurch gewinnt, dass er sich von dem Gebiet der Therapie bis auf das der allgemein menschlichen Probleme erstreckt. Hier wie auf dem eigentlichen Gebiete der Wissenschaft wartet auf Sie eine große Aufgabe. Wie viele Kranke sind doppelt heimgesucht, in ihrem Körper und in ihrem Inneren; sie leben ohne Hoffnung, ohne Mut und sehen keinen Sinn mehr in ihrem Leben! Das, was sie von Ihnen erwarten, ist nicht nur eine unzweifelhafte berufliche Kompetenz, sondern vielleicht mehr noch ein umfassendes Verständnis des Menschen und der geistigen Bedingungen seines Lebens. Das heißt, auch wenn ihre Erwartung niemals klar zum Ausdruck kommt, sie verlangen nach einem taktvollen und verstehenden Rat, nach einer Aufforderung, nicht unnütz den Gütern nachzutrauern, die sie nicht halten können, sondern sich auf andere dauerhaftere und festere Wirklichkeiten zu stützen; auf Wirklichkeiten, die für sie bisher kaum von Wichtigkeit waren, die sie aber plötzlich entdecken, jedoch noch ohne sich ihnen ganz überlassen zu wollen als einem wahren Rettungsanker des Heiles.

Abschluss und Segen

8. So möge Gott Ihnen bei Ihren Arbeiten helfen. Er möge sie krönen mit Erfolg. Ihnen selbst, Ihren ergebenen Mitarbeitern und Ihren Familien gewähre er Seinen allmächtigen Schutz und die kostbarsten Gaben des Geistes und des Herzens. Als deren Unterpfand geben Wir Ihnen in Unserer ganzen väterlichen Sorge Unseren Apostolischen Segen.

17. Zur Geschichte der Medizin

Ansprache Papst Pius XII. am 19. September 1954 an die Teilnehmer des 14. Internationalen Kongresses für Geschichte der Medizin
(Quelle: Grundfragen der ärztlichen Ethik Nr. 17, St. Lukas-Institut für ärztliche Anthropologie e. V., siehe oben).

Begrüßung

1. Unter den zahlreichen Kongressen, die am Ende dieses Sommers in Rom stattfinden, werden mehrere von Ärzte-Vereinigungen veranstaltet, um sich mit Fragen zu beschäftigen, die unmittelbar die gegenwärtige Praxis dieses edlen Berufes betreffen. Um den ursprünglichen Rahmen Ihres Vorhabens zu erweitern, wollten Sie, meine Herren, auch einige Themen allgemeinerer Bedeutung auf das Programm Ihres 14. internationalen Kongresses der Geschichte der Medizin setzen, die es wert sind, die Aufmerksamkeit eines jeden an kulturellen Problemen Interessierten auf sich zu ziehen. Auch Wir sind sehr glücklich darüber, Sie bei dieser Gelegenlteit zu empfangen, um Sie zu beglückwünschen und den Wunsch auszusprechen, dass dieses Treffen reichste Frucht trage.

Aufgabe des Kongresses: Das Bild der Geschichte der Medizin abzurunden und zu erhellen

2. Dem erstaunlich schnellen Rhythmus, der seit mehr als 100 Jahren die Entwicklung der Wissenschaften mit sich fortreißt, blieb es nicht versagt, die glücklichsten Ergebnisse auf dem Gebiete der Heilkunst zu erzielen. In derselben Zeit, da sich im letzten Jahrhundert das Wissen um den menschlichen Körper, über seine Struktur und seine Funktionen vertiefte, drängte die aufkommende Mikrobiologie die Medizin auf den Weg solch radikalen Fortschritts, dass man kaum mehr die Gedanken und Praktiken der Ärzte versteht, die in einer weniger begünstigten Zeit lebten. Und doch stellen die modernen Auffassungen in der Anatomie, in der Physiologie und Pathologie sowie die Genauigkeit der modernen Forschungsmethoden nur das Ergebnis langen Tastens dar, sind sie nur die Fortsetzung eines besonders schwierigen Weges. Das großartige Bild der Geschichte der Medizin abzurunden, dabei die dunklen Punkte aufzuhellen, diesen oder jenen Zug der Gestalten im Vordergrund oder bescheidenerer Schüler zu präzisieren, die die Ahnungen der Meister als richtig bewiesen, auch die ungenauen Erklärungen zu berichtigen, die die Wirklichkeit entstellen. - Das, meine Herren, ist Ihre Aufgabe, der Sie sich unterziehen wollen.

Die Gegenwart kann aus der Vergangenheit lernen

3. Aber vergessen Sie nicht, dass die Lehren der Vergangenheit den Menschen der Jetztzeit dienen, sie belehren, sie daran hindern müssen, gewissen Irrtümern wieder zu verfallen oder aussichtslose Wege einzuschlagen. In der Medizin, wie in den anderen Wissenszweigen, ist es nicht selten, dass gut begründete Prinzipien sich allmählich zu verdunkeln beginnen, dass sie oftmals Opfer einer Routine wurden, der ihre Bedeutung verfälschte, um sie schließlich zu entstellen und so zum Verschwinden zu verurteilen. Indes, es kommt der Tag, an dem die Wahrheit wieder lebendig wird. Wenn man die Alten wieder einmal liest, bemerkt man, dass schon sie den Weg geöffnet und weise Vorschriften erlassen haben. Denen, die am eifrigsten sich mit der Geschichte der Medizin beschäftigen, kommt es zu, den vergessenen Schätzen nachzuspüren und sie wieder zur Geltung zu bringen. Deshalb liegt es Uns so sehr am Herzen, dass die Themen der gemeinsamen Beziehungen, die in Ihren Sitzungen behandelt werden wie: die Medizin als Mittel der Einigung unter den Völkern, ihr Beitrag zum Fortschritt der Zivilisation, die Schule von Salerno und die medizinische Welt vor der Gründung der Universitäten, dass diese Themen auf gewisse Erscheinungen der Vergangenheit ein neues Licht werfen, das geeignet ist, die Zeitgenossen zu interessieren und zu belehren.

Die Bedeutung der Schriften des Hippokrates

4. Die Medizin als Wissenschaft und Kunst zugleich nimmt in der Zivilisation einen wirklich einzigartigen Platz ein: ihre Wichtigkeit für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die Qualität, die von dem gefordert wird, der sie ausübt, das geheiligte Wesen des menschlichen Lebens, über das sie verfügt, bedingten von alters her den Eingriff des Gesetzgebers, der besorgt ist, ihre Ausübung zu Überwachen.

2 Jahrtausende v. Chr. setzt der berühmte Kodex des Hamurabbi die Strafen fest, wo das medizinische Eingreifen misslang und die Belohnungen, wo es von Erfolg gekrönt war. Indessen bedurfte eine so umfassende und heikle Tätigkeit zur Orientierung der Lehren eines Meisters, der sich sowohl der technischen Erfordernisse als auch seiner sittlichen Verantwortlichkeit bewußt war. Der griechische Genius, auf allen Gebieten der Kultur so fruchtbar, sollte auch hier zeigen, was er zu leisten vermochte. Die Schriften von Hippokrates sind ohne jeden Zweifel edelster Ausdruck eines beruflichen Gewissens, das besonders die Achtung vor dem Leben und die Aufopferung für den Kranken gebietet und persönliche Faktoren berücksichtigt: Selbstbeherrschung, Würde, Zurückhaltung. Er wusste die sittlichen Normen aufzuweisen und sie in ein genügend umfassendes und harmonisches Lehrsystem einzufügen, wodurch er der Zivilisation ein Geschenk machte, das großartiger ist als das derjenigen, die Weltreiche eroberten.

Die Hauptrolle der Medizin in Zeiten der Not

5. Wir können nicht vergessen, dass die Medizin, getreu diesem Ideal, bestimmt war und bestimmt bleibt, dann eine Hauptrolle zu spielen, wenn die schrecklichen GeißeIn der Kriege und Epidemien sich entfesseln, die selbst die Existenz der Völker bedrohen. In den Ängsten und in der Not solcher Zeiten erschließt sie sich unvermutet neue Hilfsquellen sowohl durch Erfindungen und den Einsatz neuer Heilmethoden als auch durch die heldenhafte Hingabe der Ärzte, die so ihrem Heilsauftrag gerecht zu werden suchen.

Die Schule von Salerno

6. Aus der Geschichte der Schule von Salerno erhellt sich vortrefflich die internationale Aufgabe der Medizin und ihr Beitrag zur Zivilisation. Als die einfallenden Barbaren das römische Reich überschwemmten, gelang es der Kirche, in ihren Klöstern das Wesentlichste der griechisch-lateinischen Kultur und besonders die Schriften der wichtigsten medizinischen Schriftsteller zu retten. Aber überdies befleißigten sich die Mönche, treu der Übung christlicher Nächstenliebe, den Kranken und Siechen beizustehen, und bewahrten so die lebendigen Überlieferungen, woraus im 11. Jahrhundert die medizinische Schule hervorging, die die berühmteste des Mittelalters vor der Gründung der Universitäten war. Salerno wird bald danach auf ganz Europa ausstrahlen und Überall die Schüler hinschicken, die sie ausgebildet hat.

Fortschritt der Zivilisation durch die Medizin

7. Heute verfügt die medizinische Wissenschaft dank der Vielfalt der Mittel zur Verbreitung des Wissens im höchsten Grade über die Vorteile internationaler Zusammenarbeit. Zahlreiche Vereinigungen schließen die einzelnen Sondergebiete zusammen und führen über die Grenzen hinweg zu einem fruchtbaren Austausch. Die Medizin vermag so wirksam den Fortschritt der Zivilisation voranzutreiben und trägt jedes Jahr sozusagen den einen oder anderen bedeutenden Sieg davon. Welch mächtiger Anreiz, um mit Leidenschaft die Geschichte einer Kunst zu studieren, die zuinnerst mit dem intellektuellen und sittlichen Wachstum der Völker verbunden ist, die an ihrem ganzen Schicksal teilhat, die alle Wechselfälle ihres Fortschrittes oder Niederganges widerstrahlt!

Der echte Arzt kann die Botschaft Christi nicht überhören

8. Wenn der Arzt dem Problem der Krankheit die Stirn bietet, so muss er, ob er will oder nicht, auch vor der Bestimmung des Menschen Stellung beziehen. Wenn er nichts jenseits der biochemischen Erscheinungswelt anerkennt, gesteht er nicht dadurch -- und gerade dadurch - die Nutzlosigkeit all seiner Bemühungen ? Das über ist eine Haltung, gegen die sich nicht nur das innerste Empfinden jedes einzelnen wendet, sondern auch dieser ganze lange Weg durch die Jahrhunderte und dieses mutige und zähe Voranschreiten, welcher die Geschichte der Medizin ausmacht. Der Mensch des Herzens, der seine ganzen Kräfte im Kampf gegen die Krankheit einsetzt, kann nicht die Botschaft dessen ignorieren, der sich Herr über Leben und Tod nannte und der diese Behauptung durch zahlreiche Wunder bewies, vor allem durch das seiner eigenen Auferstehung. Bestimmt aber kann er nicht darüber hinwegsehen, dass Christus allen Menschen, die sein Wort befolgen, verspricht, sie eines Tages an seinem endgültigen Triumph teilnehmen zu lassen.

Segen

9. Es ist Unser Wunsch, meine Herren, dass diese so tröstliche Wahrheit Sie in ihrer täglichen, ernsten und anspruchsvollen Arbeit trägt, deren unermeßliche Wohltaten die Welt unaufhörlich erfährt. Die göttliche Vorsehung schenke Ihnen dabei Erfolg und gewähre Ihnen die Erfüllung Ihrer besten Wünsche. Als dessen Unterpfand geben Wir Ihnen aus ganzem Herzen Unsern Apostolischen Segen.

18. Erkennen und Bekämpfen der Lungenerkrankungen

Ansprache Papst Pius XII. am 24. September 1954 an die Teilnehmer am Internationalen Kongress der Spezialisten für Lungenerkrankungen vom 24. September 1954

(Offizieller französischer Text: AAS 46 [1954] 577-580)

(Quelle: Grundfragen der ärztlichen Ethik, Nr. 18; Die Übersetzung) erfolgte durch Hubert Dobers aus dem Osservatore Romano vom 12. September 1954)

Würdigung der wissenschaftlichen Forschung in den letzten 50 Jahren

1. Diese Gruppe hier von ungefähr 400 Gelehrten und Praktikern, die 43 verschiedenen Staaten angehören - Wir kennen mehrere aus ihre Mitte -, die Menschheit grüßt sie heute mit Recht als ihre erlauchten Wohltäter im Kampf gegen die entsetzlIche Plage der Tuberkulose. Unter ihnen möchten Wir besonders den berühmten Bakteriologen, Sir Alexander Fleming, nennen, der Mitglied Unserer Akademie der Wissenschaften ist.

2. Ja, es ist ein tragischer Kampf, in dem die Opfer in unabsehbarer Zahl sterben. Aber ein ebenso heldenhafter Kampf gegen einen Feind, der nur Schritt für Schritt das Feld räumt; aber die Kämpfer in diesem Kampf sind weit davon entfernt, sich durch die Schwierigkeiten und durch die nur langsamen Fortschritte entmutigen zu lassen, sie vergrößern vielmehr ihre Anstrengungen, damit ihnen der Sieg um jeden Preis zufalle. Ohne Zweifel, angesichts ihrer durchaus berechtigten Ungeduld muss man von langsamem Fortschritt sprechen; wer aber darf den glänzenden Vorsprung leugnen, der dank hartnäckiger Ausdauer im Laufe des gerade verflossenen Jahrhunderts erreicht wurde? Der Vorsprung ist tatsächlich auf der ganzen Frontbreite der Schlacht erreicht worden. Die Hygiene, die Prophylaxe·, die Diagnostik, die Mikrobiologie und Therapie stellten sich der Reihe nach bereit, den Weg für den Eindringling zu sperren, ihn sobald wie möglich aufzuhalten. ihn zurüchzudrängen, ihn bis zuletzt zu bekämpfen oder wenigsten seinen Sieg hinauszuschieben.

Die Bedeutung der frühzeitigen Behandlung

3. Es ist ein erregendes Geschehen, diese Ihre Intervention in jedem Abschnitt des Krankheitsverlaufs. Wie oft wohl müssen Sie sich das alte Sprichwort "Principiis obsta" in Ihr Gedächtnis zurückrufen! Nichts ist so sehr zu beklagen wie dieses Zögern, diese unendlichen Ausflüchte der Betroffenen und ihrer Familien, ehe sie sich in Ihre Obhut flüchten. Sie scheinen zu hoffen und werden blind für die drohenden Anzeichen der Krankheit, sie scheinen sie zu beschwören und auszuschalten. Ist es übertrieben, diesen Illusionen, diesen Verzögerungen eine der größten Schwierigkeiten zuzuschreiben, die sich der wirksamen Behandlung durch Sie entgegenstellen? In der Mehrzahl der Fälle hätte eine schlichte, aber gut gelenkte Kinderkolonie oder der Aufenthalt in einem gut ausgestatteten Erholungsheim das schwächliche Kind sogar vor dem Auftreten der beunruhigenden Anzeichen bewahrt. Anstelle dessen hat man es von Tag zu Tag, von Monat zu Monat aufgeschoben, und wenn man den Kranken in das Sanatorium, in die Klinik oder in das Krankenhaus bringt, ist ihm oft nicht mehr zu helfen. Die ersten beunruhigenden Anzeichen treten auf; eine Hygiene und eine angepasste Lebensweise könnten noch in relativ geringer Zeit helfen, wenn die Krankheit erst in ihren Anfängen steckt. Aber man tat nichts dagegen, dass die Verheerungen sich verschlimmerten, die Schädigungen um sich griffen, die Cavernen sich vertieften, und, nachdem man sich nicht länger mehr in Illusionen wiegen kann, verlangt man von Ihnen eine Diagnose, die dann nur zu leicht und nur zu klar zu stellen ist. Endlich ist man soweit, sich an Sie zu wenden, aber warum zögert man noch ? Welcher unvernünftige Kleinmut lässt die sehr lange Zeit verstreichen, da Behandlungen, Kuren und wirksame Eingriffe möglich sind, die seit einem Menschenalter wunderbar fortentwickelt wurden dank Ihren Vorgängern und Ihnen selbst. Man möchte im Gegenteil noch alle schmerzstillenden Heilmittel versuchen, man vertraut ohne Grund auf die erste beste Zeitungsreklame. Mit all Ihrem Wissen, all Ihrem Können und aus ganzem Herzen tun Sie auch das Unmögliche, ohne Illusion und trotz allem mit einer unbesieglichen Hartnäckigkeit, um den Griff des Gespenstes zu lockern, das seine Beute umklammert, um, mangels Besseres, eine nunmehr unvermeidliche Lösung hinauszuschieben. Deshalb können Wir nicht genug die Öffentliche Hand, die Einrichtungen der Sozialfürsorge und andere loben, die in ihrer sittlichen Tätigkeit für das allgemeine Wohl und besonders für die Familien mit Ihnen, meine Herren Ärzte, zusammenarbeiten wollen.

Ermutigung und Segen

4. Betreiben Sie also Ihre Forschungen mit unermüdlicher Ausdauer und unerschütterlicher Zuversicht weiter. Fahren Sie fort, die Ergebnisse Ihrer Arbeit für die Allgemeinheit einzusetzen. Über Sie und Ihre Tätigkeit rufen wir den göttlichen Segen herab und wünschen, dass Sie seiner beseligenden Kraft inne werden.

19. Über sittliche und rechtliche Fragen in der Medizin

Ansprache Papst Pius XII. am 30. September 1954 an die Teilnehmer des 8. Kongresses der Weltgesundheitsorganisation über über grundsätzliche Fragen des ärztlichen Gewissens, besonders hinsichtlich des ABC-Krieges und des Experimentes am Menschen

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band I, S. 3144-3154; Nrn. 5361-5376); in folgender Quelle betitelt mit der Überschrift: "über ärztliche Gewissensfragen": Herder-Korrespondenz, Neunter Jahrgang 1954/55, Zweites Heft, November 1954, S. 76-79).
30. September 1954

(Offizieller französischer Text: AAS XLVI [1954] 587-598.

Einführung

5361 Wir sind glücklich, wieder einmal unter den Ärzten zu weilen, wie es in den letzten Jahren so oft der Fall war, und an Sie einige Worte zu richten.

Sie haben Uns über die Ziele der «Association Medicale Mondiale » und über die Ergebnisse unterrichtet, die in den sieben Jahren ihres Bestehens erreicht wurden. Mit großem Interesse haben Wir von diesen Informationen sowie von der Fülle der Aufgaben Kenntnis genommen, denen Sie Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Bemühungen gewidmet haben: Fühlungnahme und Zusammenfassung der nationalen medizinischen Gesellschaften; gegenseitiger Erfahrungsaustausch; Erörterung der aktuellen Probleme der verschiedenen Länder; förmliche Abkommen mit einer Anzahl verwandter Organisationen; Errichtung eines Generalsekretariates in New York; Gründung einer eigenen Zeitschrift « World Medical Journal ». Neben diesen mehr organisatorischen Maßnahmen: Festlegung und Inkraftsetzung mehrerer wichtiger Prinzipien des ärztlichen Berufes und Standes; Verteidigung des Rufes und der Ehre der Ärzteschaft; Ausarbeitung eines internationalen ärztlichen Sittenkodex, mit dem schon 42 Nationen einverstanden sind; Annahme einer neuen Formulierung des Eides des Hippokrates (Genfer Eid); offizielle Verurteilung der Euthanasie. Und dann neben vielen andern Fragen die der Umgestaltung und Entwicklung des Universitätsunterrichts in Hinsicht auf die Ausbildung der jungen Ärzte und mehr noch auf die medizinische Forschung. Wir haben hier nur einige Punkte berührt. Auf dem Programm des augenblicklichen achten Kongresses erwähnen Sie z. B. noch die Pflichten des Arztes in Kriegszeiten, besonders im bakteriologischen Krieg, sowie die Stellungnahme des Arztes zum chemischen und zum Atomkrieg und zum Experiment am Menschen.

5362 Die medizinische wie auch die technische und organisatorische Seite dieser Fragen ist Ihre Sache. Doch vom sittlichen und rechtlichen Standpunkt aus möchten Wir Ihre Aufmerksamkeit auf einige Dinge lenken. Eine Reihe von Fragen, die Sie in Anspruch nehmen, haben auch Uns beschäftigt und waren Gegenstand besonderer Ansprachen. So haben Wir am 14. September 1952 vor den Teilnehmern des ersten Internationalen Kongresses für Histopathologie des Nervensystems (auf Ihre eigene Bitte hin) über die sittlichen Grenzen der modernen Forschungs- und Behandlungsmethoden gesprochen.

Wir haben Unsere Erläuterungen an die drei Grundsätze angeknüpft, aus denen die Medizin die Berechtigung dieser Forschungs- und Behandlungsmethoden herleitet: das wissenschaftliche Interesse der Medizin, das Interesse des Patienten und das Interesse der Gemeinschaft oder, wie man es auch nennt, das Gemeinwohl, das « Bonum commune » (Vgl. Nr. 2252-2275). In einer Ansprache an die Mitglieder des sechzehnten Internationalen Kongresses für Militärmedizin haben Wir die wesentlichen Grundsätze der ärztlichen Moral und des ärztlichen Rechtes, ihren Ursprung, ihren Inhalt und ihre Anwendung dargelegt (Vgl. Nr. 2350-2389). Der sechsundzwanzigste Kongress der italienischen Gesellschaft Kongress Urologie hatte Uns die umstrittene Frage gestellt: Ist es sittlich erlaubt, ein gesundes Organ zu entfernen, um ein lebensgefährliches Leiden an seinem Fortschreiten zu hindern ? Wir haben darauf in einer Ansprache vom 5. Oktober vorigen Jahres geantwortet (Vgl. Nr. 2315-2336). Endlich haben Wir die Fragen, die Sie auf diesem Kongress beschäftigen, nämlich die Fragen nach der sittlichen Beurteilung des modernen Krieges und seiner Formen, in einer Ansprache vom 3. Oktober 1953 vor den Teilnehmern des sechsten Internationalen Kongresses für Strafrecht berührt (Vgl. Nr. 432-467).

Wenn Wir jetzt einige Punkte, ungeachtet ihrer Wichtigkeit und Tragweite, nur kurz streifen, hoffen Wir, dass die früheren Erklärungen zur Ergänzung dienen können. Um diese Rede nicht zu sehr in die Länge zu ziehen, werden Wir sie jedesmal als Anmerkungen vollständig zitieren (In der vorliegenden Ausgabe wird einfach auf die entsprechenden Randnummern verwiesen).

1. Krieg und Frieden

Das Recht des Arztes auf uneingeschränkte Berufsausübung

5363 Unbestreitbar spielt der Arzt während des Krieges eine Rolle, und zwar eine bevorzugte Rolle. Zu keiner anderen Zeit gibt es so viel zu pflegen und zu heilen, bei Soldaten wie Zivilisten, bei Freunden wie Feinden. Man muss dem Arzt ohne Einschränkungen das natürliche Recht zugestehen, da einzugreifen, wo seine Hilfe nötig ist, und man muss es ihm dazu noch durch internationale Abkommen gewährleisten. Es wäre eine Verstandes- und Gefühlsverirrung, wollte man dem Feind den ärztlichen Beistand verweigern und ihn zugrunde gehen lassen.

Der ABC - Krieg

5364 Hat der Arzt auch eine Rolle zu spielen bei der Entwicklung, Vervollkommnung und Erweiterung der modernen Kriegsmittel, insbesondere der Mittel des ABC- Krieges? Man kann diese Frage nur beantworten, wenn man erst eine andere gelöst hat: Ist der moderne « totale Krieg », insbesondere der ABC-Krieg, grundsätzlich erlaubt? Es kann kein Zweifel darüber bestehen, namentlich wegen der Schrecken und unermesslichen Leiden, die durch den modernen Krieg hervorgerufen werden, dass es ein der strengsten nationalen und internationalen Sanktionen würdiges «Verbrechen» darstellt, ihn ohne gerechten Grund zu entfesseln (das heißt, ohne dass er durch ein evidentes Unrecht von äußerster Schwere, das auf andere Weise nicht verhindert werden kann, aufgezwungen ist). Man kann die Frage nach der Erlaubtheit des Atomkrieges sowie des chemischen und bakteriologischen Krieges grundsätzlich auch nur für den Fall stellen, wo er zur Selbstverteidigung unter den angegebenen Bedingungen als unvermeidlich angesehen werden muss. Aber selbst dann muss man sich mit allen Mitteln bemühen, ihn mit Hilfe internationaler Vereinbarungen zu verhindern oder für seine Anwendung genügend klare und enge Grenzen zu ziehen, damit seine Wirkungen auf die strengen Erfordernisse der Verteidigung beschränkt bleiben. Wenn dennoch die Anwendung dieses Mittels eine solche Ausdehnung des Übels mit sich bringt, dass es sich der Kontrolle des Menschen völlig entzieht, muss sein Gebrauch als unsittlich verworfen werden. Es würde sich dann nicht mehr um «Verteidigung» gegen Unrecht und notwendige «Sicherung» rechtmäßigen Besitzes handeln, sondern einfachhin um Vernichtung allen Menschenlebens innerhalb des Aktionsbereiches. Dies ist aus keinem Grunde erlaubt.

Die Mithilfe des Arztes am ABC-Krieg

5365 Kommen Wir auf den Arzt zurück. Wenn ein moderner Krieg (ABC) im Rahmen der angegebenen Grenzen überhaupt gerechtfertigt werden kann und tatsächlich gerechtfertigt ist, dann lässt sich die Frage nach der Erlaubtheit der moralischen Mitwirkung des Arztes stellen. Doch werden Sie mit Uns darin einig sein: man will nicht gern sehen, dass sich der Arzt mit einer Aufgabe dieser Art befasst. Sie steht zu sehr im Gegensatz zu seiner ersten Pflicht, Hilfe zu bringen und zu heilen und nicht Leid anzutun und zu töten.

Dies wird Ihnen den Sinn und die Berechtigung Unserer früheren Ausführungen verständlich machen, wo Wir über die Verurteilung des Krieges im allgemeinen und über die Rolle und Stellung des Militärarztes sprachen (Vgl. Nr. 444. 2365 [2. Abschn.] bis 2368).

2. Das Experiment am Menschen

Die Problemstellung

5366 Nach den Informationen, die Sie Uns zugehen ließen, haben Sie auf das ursprüngliche Programm des augenblicklichen Kongresses die Frage nach dem Experiment am lebenden Menschen gesetzt.

Welche Ausdehnung dieses Experimentieren bekommen und zu welchen Missbräuchen es führen kann, haben die Ärzteprozesse der Nachkriegszeit gezeigt.

Wir gestatten Uns, zu diesem Thema auf eine Stelle aus einer Unserer früheren Reden zu verweisen (Vgl. Nr. 2271-2278).

Dass die medizinische Forschung und Praxis nicht von jedem Experiment am lebenden Menschen absehen kann, versteht sich von selbst. Aber es geht um die Frage, welches die notwendigen Voraussetzungen für solche Experimente, ihre Grenzen, ihre Beschränkungen und ihre entscheidenden Grundprinzipien sind. In den verzweifelten Fällen, wenn der Kranke ohne ärztliches Einschreiten verloren ist und es ein Medikament, ein Mittel, eine Operation gibt, die zwar nicht ungefährlich sind, aber doch eine gewisse Erfolgsmöglichkeit haben, dann gestattet die gesunde und vernünftige Überlegung ohne weiteres, dass der Arzt mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung des Patienten zu einer solchen Behandlung schreitet. Aber Forschung, Leben und Praxis beschränken sich nicht auf diese Fälle; sie gehen weit darüber hinaus. Selbst ernste und gewissenhafte Ärzte äußern die Ansicht, dass man den Fortschritt hindere, wenn nicht vollständig unmöglich mache, falls man nicht das Risiko neuer Wege eingehe und neue Methoden versuche. Vor allem auf dem Gebiet chirurgischer Eingriffe hebt man hervor, dass manche Operationen, die heute keinerlei besondere Gefahr mehr mit sich bringen, eine lange Vergangenheit und ein langes Probieren hinter sich haben - die notwendige Zeit für den Arzt, um zu lernen und zu Üben -, und dass die Anfänge dieser Verfahren durch eine mehr oder weniger hohe Mortalitätsziffer gekennzeichnet ist.

Das Experiment am Patienten

5367 Es gehört zu Ihrer beruflichen Zuständigkeit, die Fragen zu beantworten, welche die medizinischen Voraussetzungen und Indikationen für das Experiment am lebenden Menschen betreffen. Indessen macht die Schwierigkeit des sittlichen und rechtlichen Gesichtspunktes einige Bemerkungen erforderlich.

In Unserer Ansprache an die Militärärzte haben Wir die wesentlichen Richtlinien zu dieser Frage kurz formuliert (Vgl. Nr. 2361 [von « Wir sagten ... » an] bis 2364).

Um diese Probleme zu behandeln und zu lösen, kommen, wie man in dem angeführten Text sieht, eine Reihe sittlicher Grundsätze von der grundlegendsten Bedeutung in Betracht: die Frage der Beziehungen zwischen dem einzelnen und der Gemeinschaft, die Frage nach Inhalt und Grenzen des Gebrauchs rechtes fremden Eigentums, die Frage der Voraussetzungen und der Ausdehnung des Totalitätsprinzips, die Frage nach den Beziehungen zwischen der individuellen und sozialen Bestimmung des Menschen und andere ähnliche Fragen. Obgleich diese Fragen nicht in den eigentlichen Bereich der Medizin gehören, muss sie ihnen auf jeden Fall dennoch Rechnung tragen, genau wie jede andere menschliche Tätigkeit auch.

Das Experiment an sich selbst und an Freiwilligen

5368 Was nun vom Arzt in Bezug auf den Patienten gilt, gilt auch vom Arzt mit Rücksicht auf sich selbst. Er ist denselben großen sittlichen und rechtlichen Grundsätzen unterworfen. Deshalb darf er auch sich selbst nicht zum Objekt wissenschaftlicher oder praktischer Experimente machen, die eine ernsthafte Schädigung mit sich bringen oder seine Gesundheit bedrohen. Noch viel weniger ist er berechtigt, ein Experiment zu versuchen, das nach sachverständiger Ansicht eine Verstümmelung oder den eigenen Tod zur Folge haben könnte.

Dasselbe ist übrigens von Krankenpflegern und Pflegerinnen und von jedem andern zu sagen, der sich für therapeutische Forschungen zur Verfügung stellen will. Sie dürfen sich nicht für solche Experimente hingeben. Dieses grundsätzliche Verbot berührt nicht den persönlichen Beweggrund desjenigen, der sich zum Wohle eines Kranken einsetzt, opfert und hingibt, auch nicht den Wunsch, zum Fortschritt einer ernsten Wissenschaft, die helfen und dienen will, mitzuwirken. Ginge es darum, wäre eine bejahende Antwort selbstverständlich. In keinem Beruf, und vor allem nicht in dem des Arztes und Krankenpflegers, fehlt es an Menschen, die bereit sind, sich ganz für die andern und für das Gemeinwohl zu opfern. Doch es handelt sich nicht um diesen Beweggrund und diesen persönlichen Einsatz. Bei diesem Vorgehen handelt es sich letzten Endes um die unberechtigte Verfügung über ein Gut, das dem Menschen nicht gehört. Der Mensch ist nur der Nutznießer, nicht der unabhängige Besitzer und Eigentümer seines Leibes, seines Lebens und alles dessen, was ihm der Schöpfer zum Gebrauch gemäß der natürlichen Zweckbestimmung der Dinge überlassen hat. Der Grundsatz: « Nur wer die Verfügungsgewalt über eine Sache besitzt, ist rechtlich befähigt, sie zu gebrauchen und dies auch nur in den Grenzen, die ihm gesetzt sind », ist eine der höchsten und allgemeinsten Normen für das Handeln, an die das natürliche und gesunde Urteil sich unerschütterlich hält und ohne welche die Rechtsordnung und die Ordnung des Gemeinschaftslebens der Menschen in der Gesellschaft unmöglich ist.

Das Experiment an der menschlichen Leiche

5369 Was die Wegnahme von Körperteilen eines Verstorbenen zu therapeutischen Zwecken angeht, so darf man dem Arzt nicht gestatten, den Leichnam nach Gutdünken zu behandeln. Es ist Sache der öffentlichen Gewalt, angemessene Regeln dafür aufzustellen. Aber auch sie darf nicht nach Gutdünken verfahren. Es gibt Gesetzestexte, gegen die man ernsthafte Einwände erheben kann. Eine Bestimmung etwa, die dem Arzt in einem Krankenhaus gestattet, Teile eines Körpers zu therapeutischen Zwecken wegzunehmen, wenn die Absicht auf Gewinn ausgeschlossen ist, ist schon wegen der Möglichkeit allzu freier Auslegung unannehmbar. Man hat auch die Rechte und Pflichten derjenigen in Betracht zu ziehen, denen die Sorge für den Leichnam des Verstorbenen zusteht. Endlich sind die Forderungen der natürlichen Sittlichkeit zu beachten, die es verbietet, den Leichnam eines Menschen einfach wie eine Sache oder den Kadaver eines Tieres zu betrachten und zu behandeln.

3. Ärztliche Moral und Ärzterecht

Allgemeine Erwägungen

5370 Wie leicht zu verstehen, hat bei Durchsicht der Reihe von Ergebnissen, die Sie im Lauf des siebenjährigen Bestehens Ihrer Vereinigung erzielt haben, die Ausarbeitung eines internationalen Kodex ärztlicher Moral, der schon von 42 Ländern angenommen wurde, Unser Interesse ganz besonders erregt.

Man könnte glauben, es wäre ein leichtes gewesen, eine einheitliche ärztliche Moral und ein einheitliches Ärzterecht für die ganze Welt zu schaffen. Die menschliche Natur ist in ihren Gesetzen und Grundzügen zweifellos auf der ganzen Erde die gleiche. Das Ziel der ärztlichen Wissenschaft und ebenso das des ernsthaften Arztes sind auch überall dieselben: helfen, heilen und vorbeugen, keinen Schaden zufügen und nicht töten. Unter dieser Voraussetzung gibt es gewisse Dinge, die kein Arzt tut, die kein Arzt duldet oder rechtfertigt, die er vielmehr verurteilt. Ebenso gibt es Dinge, die kein Arzt unterlässt, sondern die er im Gegenteil fordert und durchführt. Das ist, wenn Sie wollen, der Ehrenkodex des Arztes und seiner Pflichten.

In Wirklichkeit ist aber die ärztliche Moral gegenwärtig noch weit davon entfernt, eine einheitliche und vollständige Weltmoral zu sein. Verhältnismäßig wenig Grundsätze sind es, die überall anerkannt werden. Doch ist diese verhältnismäßig kleine Anzahl an sich der Beachtung wert und verdient hohe positive Anerkennung als Ausgangspunkt für eine weitere Entwicklung.

Drei Grundgedanken zur ärztlichen Moral

5371 Zur ärztlichen Sittlichkeit möchten Wir Ihnen die folgenden drei Grundgedanken zur Erwägung vorlegen:

1. Die ärztliche Moral muss auf dem Sein und der Natur gründen.

Und zwar deshalb, weil sie dem Wesen der menschlichen Natur, ihren Gesetzen und ihren immanenten Beziehungen entsprechen muss. Alle sittlichen Normen, die der Medizin nicht ausgenommen, entspringen notwendigerweise aus den zugehörigen ontologischen Grundsätzen. Daher die Maxime: « Sei, der du bist! » Aus diesem Grunde hebt eine rein positivistische Ärztemoral sich selbst auf.

2. Die ärztliche Moral muss der Vernunft und der Zweckidee entsprechen und sich nach den Werten orientieren.

5372 Die ärztliche Moral lebt nicht in den Sachen, sondern in den Menschen, in den Personen, in den Ärzten, in ihrem Urteil, ihrer Persönlichkeit, ihrer Wertvorstellung und ihrer Wertverwirklichung. Die ärztliche Moral im Arzt, das sind die Fragen des persönlichen Gewissens: « Welche Pflicht ergibt sich aus dieser Norm des Handeins ? Worin liegt dessen Rechtfertigung? » (Das heißt, welchen Zweck verfolgt und beabsichtigt es ?) « Welchen Wert bringt es zum Ausdruck in sich selbst, in seinen persönlichen Beziehungen, in seiner sozialen Struktur? » Anders gesagt: « Um was geht es? » « Warum? Zu welchem Zweck? Was ist das wert? » Sittliche Menschen können nicht oberflächlich sein, und wenn sie es sind, können sie es nicht bleiben.

3. Die ärztliche Moral muss im Transzendenten wurzeln.

5373 Was in letzter Instanz durch einen Menschen eingerichtet ist, kann ein Mensch in letzter Instanz unterdrücken, und darum kann er sich also auch (wenn es nötig ist oder wenn es ihm gefällt) davon abwenden. Dies widerspricht jedoch der Beständigkeit der menschlichen Natur, der Beständigkeit ihrer Bestimmung und Zielsetzung, dies widerspricht auch dem absoluten und unabänderlichen Charakter ihrer wesentlichen Bedürfnisse. Diese sprechen tatsächlich nicht: « Wenn du als Arzt richtig urteilen und handeln willst, dann verhalte dich so ! » Vielmehr melden sie sich in der Tiefe des persönlichen Gewissens in ganz anderer Form: « Du musst das Richtige tun, was es auch koste! Du musst demnach so und nicht anders handeln ». Dieser absolute Charakter der sittlichen Forderungen bleibt bestehen, mag der Mensch auf sie hören oder nicht. Die sittliche Pflicht hängt nicht vom Gefallen des Menschen ab ! An der sittlichen Tat allein ist ihr gelegen. Dieses Phänomen des absoluten Charakters der sittlichen Ordnung, das man zu allen Zeiten feststellt, zwingt dazu, anzuerkennen, dass die ärztliche Moral zutiefst gesehen ein Fundament und eine Regel im Transzendenten besitzt. In Unserer Ansprache vor dem Kongress für Militärmedizin haben Wir diese Gedanken entwickelt und von der Kontrolle der ärztlichen Moral gesprochen (Vgl. Nr. 2370).

Zur Frage des Ärzterechtes

5374 Fügen Wir noch ein Wort über das Ärzterecht an, das Wir früher im einzelnen bereits ausführlicher besprochen haben.

Das Gemeinschaftsleben der Menschen verlangt bestimmte und fest begrenzte Normen, jedoch nicht mehr an Zahl als das Gemeinwohl es verlangt. Die sittlichen Normen dagegen erstrecken sich viel weiter, sind viel zahlreicher und in gewisser Hinsicht weniger genau begrenzt, um die notwendige Anpassung an die berechtigten Erfordernisse der Einzelfälle zu gestatten. Der Arzt dringt aufgrund seiner Berufsausübung tief in das Leben des einzelnen und der Gemeinschaft ein. Er braucht in der Gesellschaft eine weitgehende rechtliche Unterstützung und besondere Sicherungen auch für seine Person und sein medizinisches Wirken. Andererseits verlangt die Gesellschaft eine Garantie für die Fähigkeit und Sachverständigkeit derjenigen, die sich als Ärzte anbieten und betätigen. All dies beweist die Notwendigkeit eines nationalen und, soweit möglich, auch internationalen Ärzterechtes. Nicht im Sinn einer ins einzelne gehenden gesetzlich festgelegten Regelung; im Gegenteil, der Staat sollte die Ausarbeitung dieser Regelung, soweit möglich, den Ärztekammern (den nationalen und internationalen) überlassen und ihnen die nötigen Gewalten und Sanktionen übertragen. Er soll sich nur die oberste Aufsicht, die äußersten Sanktionen, die Einordnung des Ärztestandes und der Ärztekammern in das Ganze des nationalen Lebens vorbehalten.

5375 Inhaltlich muss das Ärzterecht die ärztliche Moral wenigstens insofern zum Ausdruck bringen, als es nichts gegen diese Moral enthält: es möge einmal alles bestimmen, was den Forderungen der natürlichen Sittlichkeit genügen würde, - ein Wunsch allerdings, der nach den bisherigen Erfahrungen noch weit von seiner Erfüllung entfernt ist.

Schluss: Zusammenfassung

5376 Wir fassen zusammen: die ärztliche Moral ruht in ihrem letzten Grunde auf dem Sein, auf der Vernunft und auf Gott; das ärztliche Recht hängt außerdem von den Menschen ab.

Wir haben drei Punkte aus dem reichen Programm Ihres Kongresses hervorgehoben und haben ein Wort über Krieg und Frieden, über das Experiment am Menschen und über die Bemühungen um die Schaffung einer ärztlichen Moral und eines ärztlichen Rechtes für die ganze Welt gesprochen.

Wir wollten dadurch Ihr persönliches Urteil anregen und orientieren und Unsererseits einen Beitrag leisten zum fruchtbaren Fortschritt und zur Vertiefung Ihrer Arbeit.

20. An die Teilnehmer des IV. Internationalen Kongresses der "Union Medicale Latine"

Ansprache Papst Pius XII. am 7. April 1955 an die Lateinische Ärzte-Union über das Wirken des Arztes im romanischen Kulturraum

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3292-3300; Nrn. 5576-5588)

(Offizieller französischer Text: AAS XLVII [1955] 275-281).

Einleitung

5576 Die Statuten der « Lateinischen Ärzte-Union», in der Sie, verehrte Herren, zusammengeschlossen sind und die soeben in Rom ihren vierten Internationalen Kongress abgeschlossen hat, haben Uns einen Einblick gegeben in ihr Ziel, in die Mittel, die sie anwendet, und in ihren Umfang, den sie im Lauf der Zeit angenommen hat. Schließt sie nicht etwa dreißig Nationen romanischer Zunge und Kultur zusammen, unter denen sie gegenseitigen Austausch und Kontakt im Studium der Probleme der Pathologie zu erleichtern beabsichtigt?

Wir möchten Ihnen Unser tiefes Interesse für diese Bemühungen und den Wunsch bekunden, dass die Arbeiten Ihres Treffens und die durch Ihre Statuten vorgesehenen dauernden Kontakte Ihnen in vollem Maße jenes Ergebnis zeitigen mögen, das Sie erwarten. Schon der Reichtum und die Vielfalt der von hervorragenden, Ihrer Union angehörenden Gelehrten behandelten Themen sind eine Gewähr für den Erfolg Ihrer Tätigkeit und beleuchten Bedeutung und Wert der romanischen Ärzteschaft.

5577 Zu wiederholten Malen haben Wir in den beiden letzten Jahren in Unseren Ansprachen an Ärztekongresse, an Vereinigungen von Ärzten und an Gruppen von Spezialisten Fragen behandelt, die sich mit medizinischer Forschung und Praxis befassten, soweit religiöse und sittliche Belange berührt werden.

Wir haben die Grundnormen und den tiefen Sinn des Arztberufes im allgemeinen dargelegt, die leitenden Prinzipien jeder Ärzte-Ethik, die Notwendigkeit eines nationalen und internationalen Ärzte-Rechtes, dessen innere Fassung und Überwachung, sowie die einzig mögliche Art und Weise, es durch internationale Vereinigungen innerhalb der souveränen Staaten verpflichtend zu machen. Mit Genugtuung haben Wir all das feststellen können, was die unermüdliche Initiative und Schaffenskraft von Ärzteverbänden bereits verwirklicht hat, wenngleich das gesteckte Ziel in mehrfacher Hinsicht bei weitem noch nicht erreicht ist.

Bezüglich der typisch ärztlichen Probleme haben Wir erst kürzlich Unsere früheren Darlegungen in einer Ansprache an die Teilnehmer des achten Kongresses der « Ärztlichen Weltvereinigung » (30. September 1954. AAS XLV! [1954] 587-598) zusammengefasst. Darum möchten Wir Ihnen für den Augenblick nur einige Gedanken bieten, die der eigene Charakter Ihres Zusammenschlusses in der « Lateinischen Ärzte-Union» Uns nahelegt.

5578 Was Sie zusammenführt, ist nicht eine gemeinsame ärztliche Besonderheit oder ein Ihres besonderen Interesses würdiges berufliches Problem, sondern der Bereich einer gemeinsamen Kultur, jener nämlich, die sich über die Welt der romanischen Zunge ausbreitet. Sie sind überzeugt - und die Erfahrung bestätigt diesen Gedanken -, dass Sie so besondere Vorteile finden, Werte, die sich Ihnen sonst nicht bieten würden, wenigstens nicht in derselben Weise.

Wir möchten Ihnen zeigen, wie diese kulturelle Grundlage für Sie nicht nur eine persönliche Bereicherung bedeutet, sondern Sie auch in den Stand setzt, für Ihre Patienten wie auch für die ärztliche Wissenschaft und Technik in den romanischen Ländern von größerem Nutzen zu sein.

Die Verschiedenheit der Kulturen

5579 Man unterscheidet gewöhnlich unter den zivilisierten Völkern verschiedene Kulturgebiete, in denen eine typische Art des Denkens, Urteilens, Empfindens und des Handelns aufweisbar ist. So können wir einen romanischen, anglo-amerikanischen, deutschen, slawischen Kulturbereich abgrenzen, ohne von den Kulturen der großen Völker Asiens zu sprechen. Man braucht dabei nicht etwa zu meinen, dass diese Kulturgebiete aus dem Willen entstanden wären, sich gegen andere Kulturen zu stellen, wodurch man sich nur einer gefährlichen Isolierung oder zumindest einer bedauerlichen Verarmung verschreiben würde. Vielmehr bringen sie die eigenen Charakterzüge eines Volkes oder einer Gruppe von Völkern zum Ausdruck, die Art und Weise, wie sie ihr gemeinsames Erbgut entwickeln und sich im Kontakt mit andern Kulturen das assimilieren, was ihnen von außen her zugetragen wird. Jede Kultur anerkennt gern und ohne kleinlichen Rivalitätsgeist den Vorrang der andern dort, wo diese ihr überlegen sind, und zögert nicht, sie nachzuahmen und von ihnen zu übernehmen, was Gültigkeit besitzt. Dennoch liebt und pflegt eine jede die ihr eigenen Züge, und zwar deshalb, weil sie ihr zu eigen gehören und weil sie darin ihr unterscheidendes Merkmal erkennt.

Dass man diese Gaben des Geistes und des Herzens in den Gebieten romanischer Sprache und Kultur im Überfluss und sogar in Verschwendung vorfindet, wird kein gebildeter Mensch abstreiten. Wir möchten nun weniger diesen Gedanken weiter verfolgen, als vielmehr untersuchen, wie diese Kultur Ihnen als Ärzten und in der Folge Ihren Patienten und der Medizin, als Wissenschaft, Kunst und Technik betrachtet, eine Bereicherung zu bringen imstande ist.

Kulturelle Gemeinschaft bedeutet für den Arzt eine Quelle wissenschaftlicher und technischer Bereicherung

5580 Es wird wohl niemand den Eindruck haben, dass Ihre Bemühungen ein unwirkliches Ziel verfolgen. Welche Beziehung besteht eigentlich zwischen der Kultur und dem spezifischen Objekt des Arztberufes ? Sind die Krankheiten, die es zu heilen gilt, nicht Überall dieselben? Eine Lungenentzündung ist eine Lungenentzündung in den lateinischen Ländern wie in denen der anglo-amerikanischen Kultur. Die hauptsächlichen Medikamente und die Art ihrer Anwendung sind wesentlich gleich in allen zivilisierten Ländern: Penicillin ist überall Penicillin, die antituberkulosen Injektionen wirken offenbar überall in derselben Weise. Die hauptsächlichen chirurgischen Eingriffe schließlich, ihre indizierten Fälle, ihre Technik sind in den grundlegenden Elementen Gemeingut aller kultivierten Völker. Diese Übereinstimmung beruht auf einem leicht verständlichen Grund. Der Mensch ist an allen Orten und in allen Kulturen derselbe bezüglich der wesentlichen Struktur seines Organismus, seiner Veranlagung, dem Einfluss von Krankheitserregern ausgesetzt zu sein, hinsichtlich seiner Reaktion auf Medikamente und chirurgische Eingriffe. Jedoch besteht diese Übereinstimmung nicht ohne Einschränkung. In dem Dokument, das Sie Uns zukommen ließen, erwähnen Sie, dass die Ärzte-Vereinigung der romanischen Nationen sich für die Probleme der Pathologie in diesen Ländern interessiert, indem sie Studienreisen begünstigt und den Austausch von wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in diesen Ländern gewonnen worden sind, anregt. Sie setzen also voraus, dass diesbezüglich tatsächliche Unterschiede und normalerweise anzutreffende Besonderheiten bestehen, denn trotz der Gemeinsamkeit in der Kultur weisen die in Ihrer Union zusammengeschlossenen dreißig Nationen je verschiedene biologische Züge auf, die man aus den besonderen Lebensbedingungen und der Geschichte jeder Region erklären kann. Eine ähnliche Idee taucht in Artikel 1 Ihrer Statuten unter den Zielen Ihrer Union auf: diese beabsichtigt, die Ärzte zu unterstützen, die in das eine oder andere, zur Union gehörende Land zu Studienzwecken und zur Fortbildung reisen; ihr ständig unterhaltenes Büro hat zur Aufgabe, « alle Beihilfen und alle nur möglichen Lehr- und Informationsquellen in allen Ländern der Lateinischen Ärzte-Union zu zentralisieren ». Weit davon entfernt, sich ein unwirkliches Ziel zu stecken, rechnet Ihre Union im Gegenteil mit der Realität, weil hier der Arzt jene wissenschaftliche und technische Bereicherung findet, die sich aus den verschiedenen spezifischen Eigenschaften der zum weiten Gebiet der romanischen Kultur gehörenden Nationen ergibt.

Gemeinsame Kultur, der Boden der Persönlichkeitspftege des Arztes

5581 Das gemeinsame Kulturgebiet gibt aber dem Arzt nicht nur Gelegenheit der wissenschaftlichen und technischen Vervollkommnung. Der Arzt ist nicht nur einer, der etwas « weiß » und « kann ». Er setzt in seinem beruflichen Wirken wie in seinem privaten Leben auch die mit reichen Werten begabte Persönlichkeit ein, die seinem Tun das Zeichen ihres Geistes und Herzens aufprägt, die, ohne zu verarmen, andern vom eigenen Reichtum mitteilen kann.

Die großen Normen der in Ihrem Beruf als selbstverständlich angenommenen ärztlichen Moral anerkennen, kompromisslos alles, was dieses Berufes unwürdig ist, zurückweisen, die echte Ärztehre hoch einschätzen, jene innerhalb der Berufsorganisation nicht dulden, die sich in Widerspruch zu diesen Normen setzen - das sind unter vielen andern einige Elemente, die den inneren, persönlichen Reichtum des Arztes ausmachen und weit über dem reinen Wissen und der reinen Technik stehen. Die romanische Kultur vermittelt hier mit ihrer lebendigen Tradition dem Arzt die kostbarsten geistigen Schätze. Sie erzieht in ihm die Vornehmheit des Herzens, den Großmut in den Entschlüssen, das offene Verständnis gegenüber Empfindungen und Leiden des Nächsten. Man kann mit Menschen, die von diesen hohen Werten durchdrungen sind, nicht in näheren geistigen Kontakt treten, ohne daraus irgendwelchen Nutzen zu ziehen, ohne über die negativen Seiten, die jeder Mensch an sich hat, hinwegsehen und die positiven Veranlagungen als echte, moralisch durchformte Charakterzüge hervorkehren zu lernen. Das ist wahrhaftig notwendig; das ist es auch, was diesen gegenseitigen Austausch wertvoll macht, auch wenn daraus keine rein wissenschaftliche oder technische Errungenschaft hervorgeht.

5582 Vor mehreren Jahren haben Wir in einer medizinischen Veröffentlichung die Formulierung der Prinzipien gelesen, die Ihnen vor Augen stehen: «Pflegen und heilen mit bestem Wissen und Können, nicht Unrecht tun und nicht töten, immer den Menschen im Kranken sehen und schätzen, immer zur Hilfe bereit sein dort, wo man benötigt wird (und um so bereitwilliger sein, je dringender der Fall ist), nicht voreingenommen sein durch Sympathien oder Antipathien gegenüber äußeren Lebensbedingungen oder Rasse, sozialem Rang oder Nationalität, nichts danach fragen, ob es sich um Freund oder Feind handle, im Notfall fähig sein, persönlich bis zur Selbstaufopferung Hilfe zu leisten. »

Bedeutet die Verwirklichung eines solchen Ideals für den Arzt nicht eine beachtliche Bereicherung seiner Persönlichkeit? Um dieses Ideal zu begreifen und ihm mit eindringlicherer Überzeugung verschrieben zu sein und mit wachsendem selbstverständlichem Eifer nachzustreben, finden Sie eine schätzenswerte Hilfe in dem immer öfter und innerlicher gepflegten Umgang mit den Quellen der romanischen Kultur und im besonderen in den Zusammenkünften mit Kollegen, die von diesen Prinzipien leben in der ruhigen und friedvollen Sicherheit des ernsten und pflichtgetreuen Menschen und Arztes.

Wenn dem wirklich so ist, dann wird die Welt der lateinischen Kultur, in deren Rahmen Sie zusammengeschlossen sind, Sie in Ihrem Beruf tatsächlich bereichern.

Gemeinsame Kultur zum Nutzen des Kranken

5583 Arzt und Patient sind in gewisser Hinsicht aufeinander bezogene Begriffe. Es ist leicht verständlich, dass die intellektuellen, technischen und sittlichen Werte, die der Arzt aus seiner kulturellen Vereinigung geschöpft hat, sich von selbst zum Wohl und Vorteil des Patienten auswirken. Wenn in den Nationen romanischer Kultur tatsächlich Krankheiten ganz eigener Art bestehen, wenn man daselbst mit einer gewissen Regelmäßigkeit bestimmten, anderswo seltener auftretenden Komplikationen begegnet, wenn die Reaktionen auf bestimmte allgemein gebräuchliche Medikamente mehr oder weniger konstant von den sonst typischen Reaktionen abweichen, dann ist klar, dass die im Kontakt mit Ärzten und Patienten einer zum selben Kulturgebiet gehörenden Nation gewonnenen Erkenntnisse und die Abwandlungen im Krankheitsverlauf, die man dabei feststellt, für eine Reihe von Patienten von entscheidender Bedeutung sein kann, und dass so die durch den Arzt erworbene Erfahrung dem Kranken von Nutzen ist.

5584 Der persönliche Einfluss, den der Arzt auf den Kranken auszuüben imstande ist, ist von nicht geringerem Vorteil oder Nutzen. Der Kranke will von seinem Arzt verstanden sein. Er muss Vertrauen in ihn setzen können, um aus seiner Pflege einen wirklichen, leiblichen und seelischen Gewinn zu ziehen. Wenn der Arzt, der zum gleichen kulturellen Milieu gehört, das soeben von Uns skizzierte Ideal verwirklicht, indem er aus demselben geistigen Reichtum schöpft und den Kontakt mit hervorragenden, seine Einstellung teilenden Ärzten auswertet, dann findet der Kranke bei ihm alles, was er instinktiv oder bewusst sucht: Verständnis, Stütze, Gefühl der Sicherheit. Er wird ihm darum gerne sein Vertrauen schenken.

Gemeinsame Kultur, ein Vorteil für die Medizin

5585 Ihr Treffen auf dem Boden der romanischen Kultur bringt schließlich Vorteile für die Medizin selbst. Sie haben sie sicherlich studiert.

Der Fortschritt vollzieht sich hier in der gleichen Weise wie in allen andern Erfahrungswissenschaften. Zunächst ist aufmerksame und dauernd kontrollierte Beobachtung der Tatsachen notwendig. Ohne Symptomatologie bliebe die Medizin ohnmächtig. Man knüpft daran die Ätiologie (Ursachenlehre) mit all den Problemen, die diese stellt, ebenso die zahlreichen, bereits vollständig erwiesenen Ergebnisse, die man bis dahin notieren konnte. Der Außenstehende ist erstaunt über die ungeheueren Errungenschaften (wenn man sie auch nur in einem allgemeinen Überblick erfasst), welche die Medizin gemacht hat und noch immer macht. Wir weisen hier nur auf die stetig sich vertiefenden Untersuchungen des menschlichen Organismus als solchen, seiner sogenannten annexen Organe, eines so empfindlichen Gefüges, dessen entscheidenden Einfluss auf die Lebensfunktionen man nur langsam erfasst; auf die Entwicklung der Endokrinologie, welche die Ausfälle der innersekretorischen Drüsen auszugleichen und das zu ihrem Funktionieren notwendige Gleichgewicht herzustellen sucht; auf die Möglichkeit und Bedeutung der Überpflanzung und Therapie von Zellen; auf die Erfindung, Herstellung und Dosierung von Medikamenten, die man in Nachahmung der Natur oder durch künstliche, im Laboratorium durchgeführte Synthese ermittelt hat; auf die beträchtliche Vervollkommnung der chirurgischen Eingriffe und der Krankenhauseinrichtungen. Die Chirurgie wagt heute zu unternehmen und führt zu einem guten Ende, was vor einem oder zwei Jahrhunderten überhaupt unmöglich erschien. Ihr Wagemut ruft nur eine Besorgnis hervor, dass man nämlich zusehen muss, wie die Grenzen des sittlich Statthaften überschritten werden.

5586 Die Arbeit der Beobachtung, Untersuchung und experimentellen Kontrolle wird vornehmlich in den Kliniken und Laboratorien geleistet. Ihre Ergebnisse werden Gemeingut aller dank der Veröffentlichungen, Bücher und Zeitschriften, der an Kongressen vorgetragenen Berichte, der Spezial- und Komplementärkurse an den Universitäten und Kliniken. In dieser Weise schreitet allmählich die Medizin in jeder der eingangs genannten kulturellen Gruppen voran, also auch in den Ländern romanischer Zunge und Kultur, wobei sie sich den besonderen Bedingungen dieser Gebiete anpasst.

Man gibt sich dabei keineswegs damit zufrieden, von den andern die Forschungsergebnisse entgegenzunehmen, sondern bemüht sich, selbst zu geben, die Gemeinschaft und die Wissenschaft mit den Früchten der eigenen Arbeit zu bereichern. Um die zahlenmäßige Stärke dieses gegenseitigen Austausches zu erraten, braucht man nur die Liste der in Ihrer Union eingetragenen Mitglieder aufmerksam zu lesen oder einzig Paris zu nennen, das Sitz der Union ist. Man weiß allgemein, in welchem Ausmaß sich dort die medizinischen Forschungen entwickelt haben und was an Instituten, Kliniken, Laboratorien, an all den Publikationen, die täglich zum Wohl der Gemeinschaft erscheinen, vorhanden ist. Es ließe sich fast dasselbe von allen großen Städten der romanischen Welt sagen.

Schlusswort: Der Arzt und der katholische Glaube

5587 Am Schluss Unserer Ansprache möchten Wir es nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass die in der «Lateinischen Ärzte-Union» zusammengeschlossenen Nationen zu jenen gehören, deren Seelen lange Zeit vom katholischen Glauben durchdrungen und gebildet worden sind. Der katholische Glaube beseelt auch durchweg noch ihre Haltung gegenüber den Problemen des Lebens, besonders jenem des Leidens. Nun muss aber der Arzt zu diesen Fragen Stellung nehmen, sowohl im Interesse des Patienten wie für seine eigene Person. Gemäß der christlichen Tradition verdient der Kranke größte Beachtung, weil er das Bild Gottes widerspiegelt, und zwar eines fleischgewordenen und leidenden Gottes. Auch der geringste Dienst, den man dem Kranken erweist, richtet sich nicht nur an den schwachen und ohnmächtigen Menschen, sondern auch an den Herrn aller Dinge, der mit ewigem Lohn das Gute, das man in seinem Namen dem Geringsten der Seinen erwiesen hat, vergelten wird.

5588 Darum übersteigen die sittlichen Normen, denen der Arzt sich unterwirft, bei weitem die Vorschriften eines beruflichen Ehrenkodex. Sie erheben sich bis zum Rang einer persönlichen Haltung gegenüber einem lebendigen Gott. Daraus ergibt sich die höchste Würde und der überragende Adel der ärztlichen Tätigkeit, von daher stammt auch der geradezu geheiligte Charakter, der Person und Eingriffe des Arztes umgibt.

Diese heute durch einen hereinbrechenden Materialismus bedrohte Tradition müssen Sie retten. Gegen die Verirrungen einer Medizin, die sich in eine reine Technik auflösen möchte, gegen eine « Heilkunst », die den menschlichen und transzendenten Faktor übersehen will, werden Sie mit der Verteidigung des Primates des Geistigen antworten, der durch die romanische Kultur so unaufhaltsam bejaht worden ist und in der christlichen Lebensauffassung vollendetsten Ausdruck gefunden hat.

Möge Ihr Wille zum Fortschritt niemals vor Schwierigkeiten erlahmen oder sich entmutigen lassen durch teilweise Misserfolge! Mögen die zeitlichen Erfolge Ihrer Tätigkeit sich auf das Feld des Glaubens ausdehnen und dort dauerhafte Früchte zeitigen!

Zum Unterpfand des göttlichen Schutzes, den Wir für Sie, Ihre Mitarbeiter, Familien und alle Ihre Lieben herab flehen, erteilen Wir Ihnen von ganzem Herzen Unsern Apostolischen Segen.

21. Über die schmerzfreie Geburt

Ansprache Papst Pius XlI. am 8. Januar 1956 an eine Gruppe von Ärzten des Internationalen Sekretariats der Katholischen Ärzte und der AMCI

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3215-3229; Nrn. 5468-5491)

(Offizieller französischer Text: AAS XLVIII [1956] 82-93).

Einleitung

5468 Wir sind über eine Neuerung in der Gynäkologie unterrichtet worden, und man hat Uns gebeten, zu ihr vom ethischen und religiösen Standpunkt aus Stellung zu nehmen. Es handelt sich um die natürliche, schmerzlose Entbindung, zu deren Zustandekommen man keine künstlichen Mittel anwendet, sondern allein die natürlichen Kräfte der Mutter wirken lässt.

Rückblick auf frühere Erklärungen

5469 In Unserer Ansprache an die Teilnehmer des 4. Internationalen katholischen Ärztekongresses vom 29. September 1942 sagten Wir, dass der Arzt sich vornimmt, wenigstens die Leiden und Schmerzen zu lindern, welche die Menschen heimsuchen. Wir wiesen auf den Chirurgen hin, der sich bemüht, bei den notwendigen Eingriffen den Schmerz soweit wie möglich auszuschalten. Wir erinnerten an den Frauenarzt, der versucht, die Geburtswehen abzuschwächen, ohne das Leben von Mutter oder Kind zu gefährden und ohne dem Band der Mutterliebe, das, wie man behauptet, gewöhnlich in diesen Augenblicken geknüpft wird, zu schaden. Die letzte Bemerkung bezog sich auf die Behandlungsweise, die damals in der Entbindungsanstalt einer modernen Großstadt angewandt wurde: um der Mutter die Schmerzen zu ersparen, hatte man sie in hypnotischen Tiefschlaf versetzt. Doch stellte man fest, dass diese Behandlungsweise eine gewisse Gefühlskälte gegen das Kind nach sich zog. Einige glaubten jedoch, die Tatsache anders erklären zu können.

Belehrt durch diese Erfahrung, trug man in der Folgezeit Sorge, die Mutter während der Wehen mehrmals für einige Augenblicke aus dem Schlaf zu wecken. Auf diese Weise konnte man das, was man befürchtete, vermeiden. Ähnliche Feststellungen konnten bei langandauernder Narkose gemacht werden.

5470 Die neue Methode, von der Wir nun sprechen wollen, kennt diese Gefahr nicht. Sie erhält der Gebärenden von Anfang bis Ende das volle Bewusstsein und den freien Gebrauch ihrer Seelenkräfte (Vernunft, Wille und Gefühlsleben), sie verhindert oder - nach anderen - vermindert nur den Schmerz.

Welche Stellung muss man dieser Methode gegenüber vom ethischen und religiösen Standpunkt aus einnehmen?

I. Die Grundlinien der neuen Methode

1. Ihre Verknüpfung mit der Erfahrung der Vergangenheit

5471 Die schmerzlose Entbindung, als tagtägliches Ereignis betrachtet, steht einwandfrei außerhalb der gemeinmenschlichen Erfahrung, sowohl der Jetztzeit als auch der Vergangenheit und der undenkbar weit zurückliegenden Zeiten.

Die neuesten Forschungen zeigen, dass einige Mütter gebären, ohne Schmerzen zu verspüren, obwohl keine schmerzlindernden oder betäubenden Mittel angewandt wurden. Sie zeigen aber auch, dass der Grad der Schmerzempfindung bei den Primitiven geringer ist als bei den Kulturvölkern. Wenn er auch in vielen Fällen das Mittelmaß nicht überschreitet, bleibt er doch bei den meisten Müttern ziemlich hoch. Und es ist sogar nicht selten, dass die Schmerzen unerträglich sind. Das sind die Beobachtungen von heute.

5472 Dasselbe muss man von der Vergangenheit sagen, soweit uns die geschichtlichen Quellen eine Überprüfung gestatten. Die Geburtswehen hatten stets sprichwörtlichen Charakter. Man bezog sich auf sie, wenn man einen sehr großen und tiefen Schmerz veranschaulichen wollte. Das weltliche wie auch das religiöse Schrifttum bietet Beweise genug dafür. Die Ausdrucksweise findet sich in der Tat häufig selbst in den biblischen Texten des Alten und Neuen Testamentes, besonders in den Schriften der Propheten. Wir geben davon einige Beispiele. Isaias vergleicht sein Volk mit einer Mutter, die im Gebären sich windet und aufschreit in ihren Wehen (Vgl. Is. 26,17). Jeremias, der das Strafgericht Gottes herannahen sieht, sagt: « Ach, Schreie höre ich wie von Frauen in Wehen, Angstrufe wie die einer Erstgebärenden ». (Jer. 4, 31) Am Abend vor seinem Tode verglich der Herr die Verfassung der Apostel mit einer Mutter, welche die Stunde der Niederkunft erwartet: « Wenn eine Frau gebiert, ist sie traurig, weil ihre Stunde gekommen ist. Hat sie aber das Kind geboren, so gedenkt sie nicht mehr der Not, aus Freude darüber, dass ein Mensch zur Welt gekommen ist.» (Joh. 16,21).

Auf Grund all dessen kann man behaupten: für die Menschen von früher und heute ist es eine allgemeingültige Tatsache, dass die Mutter unter Schmerzen gebiert. Dem nun widersetzt sich die neue Methode.

2. Die neue Methode in sich betrachtet

a) Allgemeine, von den Anhängern dieser Methode angestellte Erwägungen

5473 Zwei allgemeine Erwägungen, die von den Vertretern der neuen Methode angestellt werden, lenken und leiten denjenigen, der einen Abriss ihrer wesentlichen Punkte geben will. Die erste betrifft den Unterschied zwischen der schmerzlosen und schmerzhaften Tätigkeit der Organe und Glieder, die andere den Ursprung des Schmerzes und seine Verbindung mit der organischen Betätigung.

Die Funktionen des Organismus, behauptet man, sind, wenn sie normal und naturgerecht verlaufen, nicht mit Schmerzempfindungen verbunden. Diese zeigen vielmehr eine Störung an. Sonst würde die Natur sich selbst widersprechen, denn sie verbindet den Schmerz mit dem fehlerhaften Verlauf, um eine Abwehr- und Schutzmaßnahme gegen den Schädling hervorzurufen. Eine normale Geburt ist aber ein natürlicher Vorgang und müsste darum notwendigerweise ohne Schmerzen vor sich gehen. Woher kommt also der Schmerz?

Die Schmerzempfindung, antwortet man, wird von der Hirnrinde ausgelöst und geleitet, wo alle Reize und Warnzeichen des ganzen Organismus zusammenlaufen. Das Zentralorgan reagiert in der verschiedensten Weise auf diese. Einige von diesen Reaktionen (oder Reflexen) empfangen von der Natur ihren ganz bestimmten Charakter und sind von ihr mit bestimmten Vorgängen verbunden (absolute Reflexe); für andere hat die Natur weder den Charakter noch die Verbindung festgesetzt, sie werden vielmehr von anderswoher bestimmt (bedingte Reflexe).

Die Schmerzempfindungen gehören zu denjenigen Reflexen (absoluten oder bedingten), die von der Hirnrinde ausgehen. Versuche haben gezeigt, dass es auf Grund willkürlicher Ideenverbindungen möglich ist, Schmerzempundungen hervorzurufen, selbst wenn der Reiz, der sie hervorruft, an sich vollkommen unfähig dazu ist.

In den menschlichen Beziehungen werden diese bedingten Reflexe am häufigsten und wirksamsten durch die Sprache ausgelöst, durch das gesprochene oder geschriebene Wort, oder, wenn man will, durch die in einem Milieu herrschende Meinung, die man im Wort weitergibt.

b) Elemente der neuen Methode

5474 Auf Grund dieser Voraussetzung erklärt man den Ursprung der starken Schmerzempfindung bei der Niederkunft. Nach gewissen Autoren werden sie durch bedingte Abwehrreflexe hervorgerufen, die ihrerseits wieder durch falsche ideologische und gefühlsbestimmte Zusammenhänge ausgelöst werden.

Die Schüler des Russen Pavlov (Physiologen, Psychologen und Gynäkologen) stellen unter Zuhilfenahme der Forschung ihres Lehrers über die bedingten Reflexe im großen und ganzen die Methode folgendermaßen dar:

α) Ihr Fundament

5475 Die Niederkunft ist nicht immer schmerzhaft gewesen, aber sie ist es im Laufe der Zeit auf Grund der « bedingten Reflexe» geworden. Diese können durch eine erste schmerzhafte Geburt hervorgerufen worden sein; vielleicht spielt auch die Vererbung eine Rolle, aber das sind alles Nebenursachen. Hauptursache ist die Sprache, die Meinung der Umwelt, die da sagt: Die Niederkunft ist « die schwere Stunde für die Mutter », es ist eine von der Natur ihr auferlegte Folter, welche die Mutter unerträglichen Schmerzen ausliefert, ohne ihr die Möglichkeit zur Verteidigung zu geben. Diese von der Umwelt geschaffene Ideenverbindung ruft die Angst vor der Niederkunft und die Angst vor den mit ihr verbundenen schrecklichen Schmerzen hervor. Wenn so am Anfang der Geburt das Zusammenziehen der Gebärmuttermuskeln zu spüren ist, entsteht die Verteidigungs- und Abwehrreaktion gegen den Schmerz. Diese Schmerzreaktion ruft einen Muskelkrampf hervor, der seinerseits ein Anwachsen der Schmerzen bewirkt. Die Schmerzen sind also tatsächliche Schmerzen, aber sie gehen auf eine falsch gedeutete Ursache zurück. Was bei der Geburt tatsächlich vor sich geht, ist das normale Zusammenziehen der Gebärmutter, begleitet von Empfindungen des Organs. Aber diese Wahrnehmungen werden von den Zentralorganen nicht als das gedeutet, was sie wirklich sind, nämlich einfache natürliche Vorgänge, sondern kraft der bedingten Reflexe und besonders infolge der großen « Angst» arten sie in Schmerzempfindungen aus.

ß) Ihr Ziel

5476 Nachdem man auf diese Weise die Ursache der schmerzhaften Geburtswehen erklärt hat, kann man verstehen, was Zweck und Ziel der schmerzlosen Geburtshilfe ist. Unter Anwendung der erworbenen wissenschaftlichen Erkenntnis will man zuerst die schon bestehende Verbindung zwischen der normalen Wahrnehmung der Zusammenziehung der Gebärmutter und der Schmerzreaktion der Hirnrinde trennen. Auf diese Weise unterdrückt man die negativen bedingten Reflexe. Gleichzeitig muss man neue positive Reflexe schaffen, welche die negativen ersetzen.

y) Ihre praktische Anwendung

5477 Die praktische Anwendung besteht darin, dass man den Müttern (lange vor ihrer Niederkunft) einen gründlichen, ihrer Fassungskraft angepassten Unterricht über die Vorgänge gibt, die sich in ihnen während der Schwangerschaft und besonders während der Geburt vollziehen. Diese natürlichen Vorgänge waren ihnen meistens schon irgend wie bekannt, aber durchweg erkannten sie nicht ihre gegenseitige Verkettung. Viele Dinge blieben auch in ein geheimnisvolles Dunkel gehüllt und boten dadurch Anlass zu falschen Auslegungen. So erhielten die charakteristischen bedingten Reflexe eine bedeutsame Wirkkraft, da Sorge und Angst hier ständig genährt wurden. Alle diese negativen Elemente werden durch den erwähnten Unterricht beseitigt.

5478 Zugleich wendet man sich wiederholt an den Willen und das Empfinden der Mutter, um keine unbegründeten Angstgefühle aufkommen zu lassen, die man ihr als solche klargemacht hat. Man muss auch das Schmerzgefühl, das sich vielleicht zeigen könnte, ausschalten, da es ja in keinem Fall begründet ist und, wie man sie gelehrt hat, nur auf einer falschen Deutung der normalen Organempfindung der sich zusammenziehenden Gebärmutter beruht. Die Mütter werden besonders dazu angehalten, die natürliche Größe und Würde dessen, was sie in der Stunde der Geburt vollbringen, zu schätzen. Man gibt ihnen auch ins einzelne gehende technische Anweisungen, was sie tun müssen, um einen guten Verlauf der Niederkunft sicherzustellen. Man unterweist sie z. B., wie sie die Muskulatur betätigen und wie sie richtig atmen müssen. Dieser Unterricht wird meistens in der Form von praktischen Übungen erteilt, damit sie mit der Technik vertraut sind, wenn die Stunde der Niederkunft gekommen ist. Es gilt also, die Mütter zu führen und sie in den Stand zu setzen, die Geburt nicht wie einen unabwendbaren Vorgang rein passiv durchzustehen, sondern ihr aktiv zu begegnen, sie durch die Vernunft, den Willen und das Gefühlsleben zu beeinflussen und sie in dem von der Natur gewollten Sinne und mit ihr zu vollenden.

5479 Während der Vorbereitungen wird die Mutter nicht sich selbst überlassen. Sie genießt den Beistand und die ständige Kontrolle eines nach der neuen Technik ausgebildeten Personals, das ihr ins Gedächtnis ruft, was sie gelernt hat, das ihr im rechten Augenblick sagt, was sie tun, lassen oder ändern muss, das gegebenenfalls sofort ihre Fehler verbessert und ihr hilft, die Anomalien, die sich zeigen könnten, abzustellen.

Das ist im wesentlichen die Methode der schmerzlosen Geburt nach den russischen Forschern. Der Engländer Grantly Dick Read hat gleichfalls eine Theorie und Technik aufgestellt, die der obigen in gewissen Punkten ähnlich ist. In seinen philosophischen und metaphysischen Voraussetzungen dagegen weicht er wesentlich von ihr ab; denn er stützt sich nicht wie jene auf die materialistische Weltanschauung.

3) Ausbreitung und Erfolg

5480 Was die Ausbreitung und den Erfolg der neuen Methode angeht (die man psycho-prophylaktische nennt), so behauptet man, dass sie in Russland und China schon in mehreren hunderttausend Fällen angewandt worden sei. Sie hat auch bereits in verschiedenen westlichen Ländern Fuß gefasst. Verschiedene städtische Entbindungsanstalten sollen besondere Abteilungen für sie eingerichtet haben. Entbindungsanstalten, die ausschließlich nach der neuen Methode arbeiten, sollen bis jetzt in den westlichen Ländern selten sein. Unter anderen hat Frankreich eine (kommunistische) in Paris; ebenfalls in Frankreich haben zwei katholische Anstalten, in Jallieu und Cambrai, die neue Methode vollständig übernommen, ohne jedoch, was sich in der Vergangenheit bewährt hat, aufzugeben.

Man behauptet, der Erfolg sei sehr groß. 85 % bis 90 % aller nach der neuen Methode vorbereiteten Geburten sollen tatsächlich schmerzfrei gewesen sein.

II. Beurteilung der neuen Methode

1. Wissenschaftliche Beurteilung

5481 Nachdem Wir im Vorhergehenden die neue Methode im Aufriss gezeigt haben, gehen Wir zu ihrer Beurteilung über. In den Uns zur Verfügung gestellten Unterlagen findet sich folgender bemerkenswerter Hinweis: « Erstes unabdingbares Erfordernis seitens des Personals ist der unbedingte Glaube an die Methode. » Kann man einen bedingungslosen Glauben dieser Art auf Grund von wissenschaftlich gesicherten Ergebnissen fordern?

Zweifellos enthält die Methode Elemente, die man als wissenschaftlich erwiesen betrachten muss; andere haben nur einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit; andere bleiben (wenigstens für den Augenblick) noch fraglich. Es ist wissenschaftlich festgestellt, dass es - allgemein gesehen - bedingte Reflexe gibt, dass bestimmte Vorstellungen oder Gemütszustände mit gewissen Ereignissen verbunden sein können und dass das auch im Fall von Schmerzempfindungen eintreten kann. Aber dass damit schon bewiesen sei (oder doch wenigstens bewiesen werden könnte), dass die Schmerzen der Entbindung ausschließlich auf diese Ursache zurückzuführen sind, das leuchtet vielen zur Stunde noch nicht ein. Ernsthafte Beurteiler machen auch Vorbehalte hinsichtlich des gleichsam apriorisch aufgestellten Grundsatzes: « Alle normalen Körpervorgänge, daher auch die normale Geburt, müssen sich schmerzlos vollziehen, andernfalls würde die Natur sich selbst widersprechen.» Sie lassen weder gelten, dass dieser Satz ohne Ausnahme allgemeingültig ist, noch dass die Natur sich widerspräche, wenn sie aus der Geburt einen hochgradig schmerzhaften Akt gemacht hätte. Tatsächlich, so sagten sie, wäre es physiologisch und psychologisch vollauf verständlich, dass die Natur, aus Sorge um die Mutter, die gebiert, und um das Kind, das geboren wird, sich so verhielte, um damit auf unmissverständliche Weise die Wichtigkeit dieses Aktes zum Bewusstsein zu bringen und die Maßnahmen zu erzwingen, die für Mutter und Kind erforderlich sind.

5482 Überlassen wir den zuständigen Fachgelehrten die wissenschaftliche Überprüfung dieser zwei Grundsätze, die für die einen sicher, für die andern dagegen strittig sind. Um aber über Wahr und Falsch zu entscheiden, muss man den ausschlaggebenden objektiven Maßstab gelten lassen: «Der wissenschaftliche Charakter und der Wert einer Entdeckung bemessen sich ausschließlich nach ihrer Übereinstimmung mit der objektiven Wirklichkeit. » Es ist wichtig, hier nicht den Unterschied zu übersehen zwischen« Wahrheit» und« Behauptung» (« Auslegung », « Unterstellung », « Einordnung ») der Wahrheit. Ob die Natur die Niederkunft an sich und in Wirklichkeit schmerzlos gestaltet hat, ob sie in der Folge wegen der bedingten Reflexe schmerzhaft geworden ist, ob sie wieder schmerzlos werden kann, wenn all das nicht nur behauptet, angenommen, systematisch konstruiert wird, sondern als wirklich nachgewiesen ist, dann ergibt sich, dass die wissenschaftlichen Ergebnisse wahr sind. Wenn es aber nicht oder wenigstens noch nicht möglich ist, diesbezüglich volle Gewissheit zu erhalten, muss man sich jeder absoluten Aussage enthalten und die erreichten Schlussfolgerungen als wissenschaftliche «Hypothese» betrachten.

Wir verzichten indessen im Augenblick darauf, ein endgültiges Urteil über den Grad der wissenschaftlichen Sicherheit der psycho-prophylaktischen Methode abzugeben, und gehen dazu über, sie vom moralischen Standpunkt aus zu untersuchen.

2. Ethische Beurteilung

5483 Ist diese Methode sittlich einwandfrei? Die Antwort, die den Gegenstand, den Zweck und den Beweggrund dieser Methode berücksichtigen muss, lautet kurz: « In sich betrachtet, enthält die Methode nichts, was vom moralischen Standpunkt aus zu beanstanden wäre. »

Sowohl die Unterweisung über das Wirken der Natur bei der Niederkunft als auch die Berichtigung der falschen Deutung organischer Empfindungen und die Aufforderung, dieselbe zu verbessern; ferner die Beeinflussung zum Zwecke der Ausschaltung unbegründeter Angst und Befürchtungen; die Hilfe, die der werdenden Mutter gewährt wird, damit sie in zweckmäßiger Weise mit der Natur mitwirke, die Ruhe und Selbstbeherrschung bewahre; desgleichen ein stärkeres Bewusstsein von der Größe der Mutterschaft im allgemeinen und besonders von der Stunde, da die Mutter das Kind zur Welt bringt: das alles sind positive Werte, an denen nichts auszusetzen ist, Wohltaten für die Gebärende, die in voller Übereinstimmung mit dem Willen des Schöpfers stehen. So gesehen und verstanden, ist die Methode eine natürliche Askese, welche die Mutter vor Oberflächlichkeit und Leichtfertigkeit bewahrt. Sie übt einen positiven Einfluss auf ihre Persönlichkeit aus, sorgt dafür, dass sie in der wichtigen Stunde der Geburt charakterstark und zuverlässig ist. Noch unter anderen Gesichtspunkten kann die Methode zu positiven sittlichen Ergebnissen führen. Wenn es gelingt, Schmerzen und Angst vor der Geburt auszuschalten, vermindert man dadurch oft den Anreiz, unsittliche Handlungen bei der Ausübung der ehelichen Rechte zu begehen.

5484 Hinsichtlich der Beweggründe und des Zweckes der Hilfe, die man der Gebärenden leistet, ist zu sagen, dass die materielle Betätigung als solche keine sittliche Bewertung in sich trägt, weder im positiven noch im negativen Sinne. Sie ist vielmehr Sache dessen, der seine Hilfe zur Verfügung stellt. Diese kann und muss geleistet werden aus untadeligen Beweggründen und im Hinblick auf ein einwandfreies Ziel, beispielsweise um des Vorteiles willen, den eine rein wissenschaftliche Tatsache bietet, aus natürlichem und edlem Gefühl, das in der Mutter die menschliche Person achtet und liebt, das ihr Gutes tun und ihr beistehen will, aus tief religiöser und christlicher Einstellung, die sich von den Idealen eines lebendigen Christentums leiten lässt. Es kann aber auch vorkommen, dass der Beistand einen Zweck verfolgt und Beweggründen gehorcht, die unsittlich sind. In diesem Falle liegt es an der persönlichen Tätigkeit dessen, der die Hilfe leistet. Er hat den Schaden davon. Der unsittliche Beweggrund verwandelt die gute Hilfeleistung nicht in eine schlechte Sache, wenigstens nicht, was ihr Wesensgefüge angeht, wie umgekehrt eine in sich gute Hilfeleistung einen schlechten Beweggrund nicht rechtfertigen oder seine Güte beweisen kann.

3. Theologische Beurteilung

5485 Es gibt noch ein Wort über die theologische und religiöse Beurteilung zu sagen, soweit sich diese von der moralischen Bewertung im strengen Sinne unterscheidet. Die neue Methode wird oft vorgetragen im Zusammenhang mit einer materialistischen Philosophie und Kultur und im Gegensatz zur Heiligen Schrift und zum Christentum.

Die Weltanschauung eines Forschers und Gelehrten ist an sich kein Beweis für die Wahrheit und den Wert dessen, was er entdeckt und klargestellt hat. Der Lehrsatz des Pythagoras oder (um bei der Medizin zu bleiben) die Beobachtungen des Hippokrates, die man als richtig anerkannt hat, die Entdeckungen eines Pasteur, die Vererbungsgesetze Mendels verdanken die Wahrheit ihres Inhaltes keineswegs den moralischen und religiösen Ansichten ihrer Urheber. Sie sind weder « heidnisch », weil Pythagoras und Hippokrates Heiden waren, noch « christlich », weil Pasteur und Mendel Christen waren. Diese wissenschaftlichen Errungenschaften sind wahr, weil und in dem Maße, wie sie der objektiven Wirklichkeit entsprechen.

Auch ein materialistischer Forscher kann eine wirkliche und wertvolle wissenschaftliche Entdeckung machen. Aber dieser Beitrag stellt in keiner Weise einen Beweis für seine materialistischen Anschauungen dar.

Dieselben Gedankengänge gelten für den Kulturkreis, dem ein Gelehrter zugehört. Seine Entdeckungen sind nicht wahr oder falsch auf Grund dieses oder jenes Kulturkreises, aus dem er hervorgegangen ist und der ihn beeinflusst und ihm seine Merkmale aufgeprägt hat.

5486 Die Gesetze, die Theorie und Technik der naturgemäßen, schmerzlosen Niederkunft sind zweifellos wertvoll, aber sie wurden von Gelehrten erarbeitet, die sich zum guten Teil zu einer materialistischen Weltanschauung bekennen und einer materialistischen Kultur angehören. Diese Weltanschauung ist nun nicht deshalb wahr, weil die erwähnten wissenschaftlichen Ergebnisse es sind. Noch viel weniger zutreffend ist, dass die wissenschaftlichen Ergebnisse wahr und als solche erwiesen sind, weil ihre Urheber und die Kulturen, denen sie entstammen, materialistisch orientiert sind. Die Kriterien für die Wahrheit liegen anderswo.

Der überzeugte Christ findet in seinem Gedankengut und in seiner Kultur nichts, was ihn hindern würde, sich ernsthaft theoretisch und praktisch mit der psycho-prophylaktischen Methode zu befassen. Er weiß als allgemeine Regel, dass Wirklichkeit und Wahrheit nicht gleichbedeutend sind mit ihrer Ausdeutung, Unterstellung und Einordnung und dass er demzufolge zu gleicher Zeit das eine ganz annehmen und das andere ebenso ganz verwerfen kann.

4. Die neue Methode und die Heilige Schrift

5487 Eine kritische Beurteilung der neuen Methode unter theologischem Gesichtspunkte muss vor allem der Heiligen Schrift Rechnung tragen; denn die materialistische Propaganda behauptet, es bestehe zwischen der Wahrheit der Wissenschaft und der Wahrheit der Heiligen Schrift ein offensichtlicher Widerspruch. Im Buch der Schöpfung (Gen. 3, 16) steht geschrieben: « In dolore paries filios» - « In Schmerzen sollst du Kinder gebären.» Um dieses Wort recht zu verstehen, muss man das Strafurteil Gottes im ganzen Zusammenhang betrachten. Damit, dass Gott den Stammeltern und ihrer Nachkommenschaft diese Strafe auferlegte, hat er den Menschen nicht verbieten wollen und auch nicht verboten, den ganzen Reichtum der Schöpfung zu erforschen und nutzbar zu machen, die Kultur Schritt für Schritt voranzubringen, das Leben in dieser Welt erträglicher und schöner zu gestalten, Erleichterung zu schaffen für die Arbeit und Ermüdung, den Schmerz, die Krankheit, den Tod, kurz, sich die Erde untertan zu machen (Vgl. Gen. 1, 28).

5488 In gleicher Weise hat Gott, als er Eva bestrafte, den Müttern weder verbieten wollen noch verboten, die Mittel zu benutzen, die die Niederkunft leichter und weniger schmerzhaft machen. Man braucht für die Worte der Schrift keine Ausflüchte zu suchen. Sie bleiben wahr in dem Sinne, den der Schöpfer gewollt und ausgedrückt hat: die Mutterschaft wird der Mutter viel zu ertragen geben. Wie hat sich Gott diese Züchtigung im einzelnen gedacht und wie wird er sie verwirklichen? Die Schrift sagt nichts darüber. Manche behaupten, dass der Akt der Geburt am Anfang ganz schmerzlos war und erst später schmerzhaft geworden ist (vielleicht infolge einer irrtümlichen Auslegung des göttlichen Strafurteils), durch das Spiel von Selbst- und Fremdbeeinflussung, von bedingten Reflexen und wegen fehlerhaften Verhaltens der Gebärenden. Bis heute jedenfalls sind diese Behauptungen in ihrer Gesamtheit nicht bewiesen worden. Auf der anderen Seite kann es sehr wohl sein, dass unrichtiges (sowohl physisches wie psychisches) Verhalten der Gebärenden die Schwierigkeiten der Geburt wesentlich erhöhen kann und wirklich erhöht hat.

Wissenschaft und Technik können also Nutzen ziehen aus den Schlussfolgerungen der experimentellen Psychologie, der Physiologie und der Gynäkologie (wie z. B. bei der psychoprophylaktischen Methode), um die Fehlerquellen und die schmerzhaften bedingten Reflexe zu beseitigen und die Geburt so schmerzlos wie nur möglich zu machen. Die Schrift verbietet das nicht.

Schlussbetrachtungen über die christliche Geburtshilfe

5489 Zum Abschluss lassen Sie Uns einige Bemerkungen über die christliche Geburtshilfe machen.

Die christliche Nächstenliebe hat sich seit jeher der Mütter in der Stunde der Geburt angenommen. Sie hat sich Mühe gegeben und gibt sich heute noch Mühe, ihnen, entsprechend dem jeweiligen Fortschritt von Wissenschaft und Technik, seelisch und körperlich wirksam zu helfen. Bezüglich der neuen Errungenschaften der psycho-prophylaktischen Methode kann das heute wohl auch gelten, in dem Maße nämlich, als diese die Anerkennung ernsthafter Gelehrter findet. Hier kann die christliche Geburtshilfe all das in ihre Grundsätze und Methoden aufnehmen, was richtig und vertretbar ist.

Sie möge sich jedoch damit keinesfalls solchen Personen gegenüber begnügen, die für mehr aufnahmebereit sind. Sie möge nichts aufgeben von den religiösen Werten, die sie bislang zur Geltung gebracht hat. In Unserer Ansprache an den Kongress des Verbandes der italienischen katholischen Hebammen am 29. Oktober 1951 haben Wir im einzelnen über das Apostolat gesprochen, zu dem die katholischen Hebammen befähigt und das sie bei ihrer Tätigkeit auszuüben berufen sind. Unter anderem erwähnten Wir das persönliche Apostolat, d. h. jenes Apostolat, das sie aus ihrem Wissen, ihrer Fertigkeit und ihrem standfesten christlichen Glauben ausüben, dann das Apostolat der Mutterschaft, in dem sie sich bemühen, die Mütter an ihre Würde, ihren Ernst und ihre Größe zu erinnern. Hier kommt das zur Anwendung, was Wir heute gesagt haben; denn sie stehen den Müttern in der Stunde der Geburt zur Seite. Die christliche Mutter schöpft aus ihrem Glauben und ihrem Gnadenleben das Licht und die Kraft, Gott ganz zu vertrauen, sich unter dem Schutz seiner Vorsehung zu fühlen und auch bereitwillig anzunehmen, was Gott ihr zu ertragen aufgibt. Es wäre daher schade, wenn die christliche Geburtshilfe sich darauf beschränken würde, ihr nur psycho-prophylaktische Dienste rein natürlicher Art zu leisten.

5490 Zwei Punkte sollen hier hervorgehoben werden: Das Christentum deutet Leid und Kreuz nicht nur im negativen Sinne. Wenn die neue Technik die Schmerzen der Niederkunft erspart oder lindert, kann die christliche Geburtshilfe das ohne jedes Gewissensbedenken annehmen. Aber sie ist nicht dazu verpflichtet. Im Falle eines halben Erfolges oder eines Misserfolges weiß sie, dass das Leid eine Quelle des Guten werden kann, wenn man es in Gott erduldet und aus Gehorsam gegen seinen Willen trägt. Das Leben und das Leiden des Herrn, die Leiden, die so viele große Menschen ertragen und sogar gesucht haben, an denen sie gereift und emporgewachsen sind bis zur Höhe christlichen Heroismus', die alltäglichen Beispiele ergebungsvoller Annahme des Kreuzes, die Wir vor Augen haben: all das offenbart den Sinn des Leidens, der geduldigen Hinnahme des Schmerzes in der gegenwärtigen Heilsordnung während dieser irdischen Lebenszeit.

5491 Eine zweite Bemerkung: Christliche Auffassung und christliches Leben - demzufolge auch die christliche Geburtshilfe sehen im Fortschritt der Wissenschaft und in der Verfeinerung der Technik keinen absoluten Wert. Dagegen finden eine materialistische Denkweise und Lebensauffassung diese Einstellung natürlich: sie dient ihnen als Religion oder als Religionsersatz. Obwohl der Christ den neuen Entdeckungen der Wissenschaft Beifall zollt und sie sich nutzbar macht, verwirft er jedoch jede materialistische Vergötzung der Wissenschaft und der Kultur. Er weiß, dass diese einen Platz auf der objektiven Wertleiter haben, aber auch, dass dieser Platz, ohne der letzte zu sein, doch nicht der erste ist. Selbst ihnen gegenüber wiederholt er heute, wie einst und immer: « Suchet zuerst das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit» (Matth. 6, 33). Der höchste und letzte Wert des Menschen liegt nicht in seinem Wissen und seinen technischen Fähigkeiten, sondern in der Liebe zu Gott und der Hingabe an seinen Dienst. Aus diesen Gründen wird der Christ, vor die wissenschaftliche Entdeckung der schmerzlosen Entbindung gestellt, sich wohl hüten, sie rückhaltlos zu bewundern und mit überstürztem Eifer sie in Dienst zu stellen. Er bewertet sie positiv und wohlüberlegt im Lichte der gesunden natürlichen Vernunft und dem noch helleren Lichte des Glaubens und der Liebe, das von Gott und vom Kreuze Christi ausstrahlt.

22. Über die menschliche Fruchtbarkeit

Ansprache an die Teilnehmer des II. Weltkongresses für Fruchtbarkeit und Sterilität
über Fruchtbarkeit und Sterilität in der Ehe

(Quelle: Herder-Korrespondenz, Zehnter Jahrgang 1955/56, Zehntes Heft, Juli 1956, S. 462-465;
Lateinischer Text ersetzt durch deutschen Text in: Soziale Summe Pius' XII., Nr. 4728-4730).

Hintergrund

Am 19. Mai empfing Papst Pius XII. die Mitglieder des in Neapel tagenden Il. Weltkongresses für Fruchtbarkeit und Sterilität in Audienz. In einer französisch gehaltenen Ansprache, die wir im vollen Wortlaut (in eigener Übertragung) wiedergeben, hat der Heilige Vater vor den Teilnehmern des Kongresses die ganz bestimmten sittlichen Normen vorgetragen, die die Kirche auf diesem Gebiet an die Hand gibt. Die Ansprache lautete:

Einleitend

Meine Herren! Sie haben den Wunsch geäußert, Uns anlässlich des II. Weltkongresses für Fruchtbarkeit und Sterilität, dem Sie in Neapel beiwohnen, begrüßen zu dürfen. Wir beeilen Uns, Ihrem Wunsch zu entsprechen, und Wir drücken Ihnen die ganz besondere Freude aus, die es Uns bereitet, eine so große Gruppe von Gelehrten und Praktikern aus so vielen Ländern zu empfangen. Sie sind im Begriff, sich der Untersuchung eines Gegenstandes zuzuwenden, der schwierig und heikel ist, weil er eine der wesentlichen Funktionen des menschlichen Körpers betrifft und weil die Ergebnisse Ihrer Arbeit bedeutungsschwere Folgen für das Leben vieler Menschen und die Entwicklung der Gesellschaft nach sich ziehen können.

Die unfreiwillige eheliche Unfruchtbarkeit, für die Sie Heilung und Abhilfe suchen, bildet ein Hindernis zur Erreichung des Hauptzieles der Ehe und ruft bei dem Ehepaar ein tiefes, oft unter instinktiver Scham verborgenes Missbehagen hervor, das der Festigkeit der Ehe selber gefährlich werden kann. Daher haben Sie angesichts der Ohnmacht der modernen Medizin, Fälle dieser Art erfolgreich zu behandeln, im Jahre 1951 diese "Internationale Gesellschaft für Fruchtbarkeit" gegründet, deren 1. Kongress, der 1953 in New York stattfand, drei Hauptresolutionen auf seine Tagesordnung gesetzt hat: mit allen möglichen Mitteln die Forschung und die Untersuchungen auf dem Gebiet der Fruchtbarkeit zu unterstützen; diese Spezialkenntnisse bei den Ärzten zu fördern und zu verbreiten, damit eine ausreichende Zahl von ihnen den unfruchtbaren Ehepaaren helfen kann; darauf zu drängen, dass Fruchtbarkeitskliniken, -gesundheitsdienste und -beratungsstellen an den Krankenhäusern unter kompetenter Leitung geschaffen werden. Der gegenwärtige Kongress entspringt, wie der vorige, dem Willen, die Kenntnisse, die man besitzt, nach allen Kräften weiterzuentwickeln, sie bei den Ärzten der ganzen Welt zu verbreiten und außerdem auch eine Zusammenarbeit zu organisieren, bei der die Koordinierung der Bemühungen gestatten wird, bedeutendere Resultate zu erzielen. Sie werden eine bemerkenswerte Anzahl von Berichten und Vorträgen hören, die die endokrinen und metabolischen Faktoren der Fruchtbarkeit und der Unfruchtbarkeit, ihre berufsbedingten und toxischen Faktoren, die neuen Methoden der Diagnose und Therapie der männlichen und weiblichen Sterilität, die Diagnose der Ovulation und der Spermatogenese und die Behandlung ihrer Unregelmäßigkeiten sowie die Chirurgie der Unfruchtbarkeit betreffen. Eine Reihe von Rechenschaftsberichten wird auch die experimentellen Versuche auf diesem Gebiet und die eine der wichtigsten Funktionen des Menschen betreffenden Probleme beleuchten. All diese Untersuchungen zusammen erklären überzeugend das Interesse, das dieser Kongress weckt, und die Bereitwilligkeit, mit der hervorragende Spezialisten von überall ihren Beitrag zu diesem gemeinsamen Unternehmen haben leisten wollen.

Es steht Uns nicht zu, ein Urteil über die eigentlich technischen Aspekte Ihrer Arbeit abzugeben; Wir möchten jedoch kurz gewisse sittliche Seiten dieser Fragen, die Sie vom wissenschaftlichen Gesichtspunkt aus untersuchen, ins Auge fassen.

Die unfreiwillige Unfruchtbarkeit in der Ehe

Ihr voriger Kongress hat in seiner Schlusserklärung darauf hingewiesen, dass die unfreiwillige eheliche Unfruchtbarkeit ein wirtschaftliches und soziales Problem von großer Bedeutung aufwerfe, dass sie mit dazu beitrage, die Geburtenziffer der Völker herabzusetzen, und dass sie dadurch das Bestehen und Schicksal eines Volkes beeinflussen kann. Es kommt zuweilen vor, dass man bei diesem offensichtlicheren, kontrollierbareren Gesichtspunkt halt macht. Dann wird man sagen, dass man die Geburtenzahl einer Nation fördern muss, um deren Vitalität, ihre Ausbreitungskraft auf allen Gebieten zu erhalten. Es stimmt, dass eine hohe Geburtenzahl die schöpferischen Kräfte eines Volkes oder einer Familie beweist; sie zeugt vom Mut des Menschen gegenüber dem Leben, seinen Gefahren und Schwierigkeiten; sie unterstreicht seinen Willen, aufzubauen und fortzuschreiten Man hat recht, zu betonen, dass die physische Unfähigkeit zu Vaterschaft und Mutterschaft leicht Anlass zu Mutlosigkeit und Rückwendung auf sich selber wird. Das Leben, das glühend wünschte, sich fortzupflanzen, über sich hinauszureichen, fällt sozusagen auf sich selbst zurück, und leider versagen viele Ehen angesichts dieser Prüfung.

Mit Zustimmung möchten Wir hier einen Gesichtspunkt erwähnen, den Sie selbst hervorgehoben haben. Es ist vollkommen richtig, dass Ihr Eifer, die Untersuchungen über die eheliche Unfruchtbarkeit und die Mittel, ihrer Herr zu werden, zwar einen sehr beachtlichen wissenschaftlichen Aspekt bietet, aber auch hohe geistige und sittliche Werte mit betrifft, die man nicht außer acht lassen darf. Wir haben sie bereits erwähnt. Es ist tief menschlich, dass die Ehegatten in ihrem Kind den wahren und vollen Ausdruck ihrer gegenseitigen Liebe und gegenseitigen Hingabe erblicken. Es ist nicht schwer zu verstehen, warum der unerfüllte Wunsch nach Vaterschaft oder Mutterschaft von Eltern, die von edlen und gesunden Gefühlen beseelt sind, als ein schweres und schmerzliches Opfer empfunden wird. Mehr noch, die unfreiwillige Unfruchtbarkeit der Ehe kann zu einer ernsten Gefahr für die Einheit und Festigkeit der Familie selber werden.

Das Kind als Ziel der Ehe

Aber dieser soziale Aspekt überdeckt in Wahrheit nur eine noch intimere und ernstere Realität. Die Ehe eint zwei Personen in einer Schicksalsgemeinschaft auf dem Weg zur Verwirklichung eines Ideals, das nicht nur die Fülle irdischen Glücks einschließt, sondern auch die Eroberung geistiger Werte einer transzendenten Ordnung, die zumal die christliche Offenbarung in ihrer ganzen Größe vorstellt. Nach diesem Ideal streben die Eheleute gemeinsam, indem sie sich der Erlangung des ersten Ziels der Ehe, der Zeugung und Erziehung der Kinder, weihen. Schon mehrmals haben Wir es für nötig erachtet, daran zu erinnern, dass die besonderen Absichten der Gatten, ihr gemeinsames Leben, ihre persönliche Vervollkommnung, nicht anders begriffen werden können als dem Ziel untergeordnet, das über sie selber hinausgeht: der Vaterschaft und der Mutterschaft. "Nicht allein das gemeinsame äußere Tun, auch die ganze Persönlichkeitsbereicherung, auch der geistige und seelische Reichtum, ja sogar all das Höchste und Tiefste an Seelischem in der Gattenliebe als solcher ist nach dem Willen der Natur und des Schöpfers in den Dienst der Nachkommenschaft gestellt worden", sagten Wir in einer Ansprache an die Hebammen am 29. Oktober 1951. Das ist die ständige Lehre der Kirche; sie hat jede Auffassung der Ehe, die droht, sie auf sich selbst zurückzuwenden, sie zu einer egoistischen Suche nach gefühlsmäßiger und physischer Befriedigung im alleinigen Interesse der Eheleute zu machen, zurückgewiesen.

Aber die Kirche hat auch die entgegengesetzte Haltung vermieden, die bei der Zeugung die biologische Aktivität von der persönlichen Beziehung zwischen den Eheleuten trennen will. Das Kind ist die Frucht der ehelichen Verbindung in ihrem vollen Vollzug vermittels der organischen Funktionen, der fühlbaren Erregungen, die damit verbunden sind, der geistigen und selbstlosen Liebe, die sie beseelt; in der Einheit dieses menschlichen Aktes müssen die biologischen Bedingungen der Zeugung liegen. Niemals kann es erlaubt sein, diese verschiedenen Aspekte so weit voneinander zu trennen, dass entweder die Absicht der Zeugung oder die eheliche Vereinigung ausgeschlossen werden. Die Beziehung, die Vater und Mutter in ihrem Kind vereint, wurzelt in der organischen Tatsache und mehr noch im freien Vollzug der Ehegatten, die sich einander hingeben und deren Hingabebereitschaft sich in dem Lebendigen, das sie in die Welt setzen, erfüllt und darin ihr wahres Ziel findet. Nur diese in ihrem Beginn hochherzige und in ihrer Verwirklichung mutige Hingabe seiner selbst in der bewussten Annahme der Verantwortung, die sich daraus ergibt, kann dafür garantieren, dass die Erziehung der Kinder mit all der Sorgfalt, dem Mut und der Geduld durchgeführt wird, die sie verlangt. Man kann also behaupten, dass die menschliche Fruchtbarkeit über den physischen Bereich hinaus wesentliche sittliche Aspekte besitzt, die unbedingt beachtet werden müssen, selbst wenn man den Gegenstand vom medizinischen Gesichtspunkt aus betrachtet.

Es ist klar, dass der Gelehrte und der Arzt, wenn sie ein Problem ihres Fachs behandeln, das Recht haben, ihre Aufmerksamkeit auf die eigentlich wissenschaftlichen Elemente zu konzentrieren und es einzig auf Grund dieser Gegebenheiten zu lösen. Aber wenn man zur praktischen Anwendung auf den Menschen übergeht, ist es unmöglich, die Wirkungen außer acht zu lassen, die die vorgeschlagenen Methoden auf die Person und ihr Geschick ausüben können. Die Größe des menschlichen Akts besteht gerade darin, dass er über den Augenblick hinausgeht, in dem er gesetzt wird, um die ganze Orientierung eines Lebens mit einzubeziehen, um es zur Stellungnahme gegenüber dem Absoluten zu führen. Das gilt schon vom tagtäglichen Handeln: wie viel mehr von einem Akt, der mit der gegenseitigen Liebe der Eheleute ihre Zukunft und die ihrer Nachkommen einbezieht.

Das Problem der künstlichen Befruchtung

Daher glauben Wir, dass es für Sie, meine Herren, grundlegend wichtig ist, diese Perspektive nicht außer acht zu lassen, wenn Sie die Methoden der künstlichen Befruchtung untersuchen. Das Mittel, durch das man die Hervorbringung eines neuen Lebens beabsichtigt, hat eine wesentliche menschliche Bedeutung, die von dem Ziel, das man erstrebt, nicht lösbar ist und das, wenn es der Wirklichkeit der Dinge und den der Natur der Lebewesen eingeschriebenen Gesetzen nicht entspricht, diesem Ziel selber schweren Schaden zufügen kann.

Auch zu diesem Punkt hat man Uns um einige Richtlinien gebeten. Was die künstliche menschliche Befruchtung "in vitro" betrifft, genügt es, zu sagen, dass sie als unmoralisch und absolut unstatthaft zu verwerfen ist. Über die verschiedenen sittlichen Fragen, die sich bei· künstlicher Befruchtung im gewöhnlichen Wortsinn stellen, haben Wir Unsere Gedanken schon in einer Ansprache an die Ärzte am 29. September 1949 ausgesprochen [vgl. Herder-Korrespondenz 4. Jhg., S. 113/14]; darum verweisen Wir für die Einzelheiten auf das, was Wir damals gesagt haben, und beschränken Uns hier darauf, das Schlussurteil zu wiederholen: "Hinsichtlich der künstlichen Befruchtung muss man nicht nur äußerst zurückhaltend sein, sondern sie absolut verwerfen. Wenn man das sagt, verwirft man nicht notwendig den Gebrauch gewisser künstlicher Mittel, die nur dazu bestimmt sind, den natürlichen Akt zu erleichtern, d. h. zu bewirken, dass der normal vollzogene Akt sein Ziel erreicht." Aber da sich die Anwendung der künstlichen Befruchtung mehr und mehr ausbreitet und um gewisse irrtümliche Meinungen richtigzustellen, die sich in bezug auf das, was Wir gelehrt haben, verbreitet haben, fügen Wir folgendes hinzu:

Die künstliche Befruchtung überschreitet die Grenze des Rechts, das die Eheleute durch den Ehekontrakt erworben haben, nämlich des Rechts, ihre natürliche sexuelle Fähigkeit im natürlichen Vollzug des ehelichen Aktes voll auszuüben. Der Ehekontrakt erteilt ihnen nicht das Recht auf künstliche Befruchtung, denn ein solches Recht ist in keiner Weise in dem Recht auf den natürlichen ehelichen Akt ausgedrückt und kann von diesem nicht abgeleitet werden. Noch weniger kann man sie aus dem "Recht auf das Kind", als ersten "Zweck" der Ehe, ableiten. Der Ehekontrakt verleiht dieses Recht nicht, weil sein Gegenstand nicht das "Kind", sondern die "natürlichen Akte" sind, die imstande und dazu bestimmt sind, neues Leben zu zeugen. Daher muss man von der künstlichen Befruchtung sagen, dass sie das Naturgesetz verletzt und dem Recht und der Sitte widerspricht.

Beurteilung der Masturbation zur Samengewinnung

"Und nun stellt sich uns eine andere Frage, zu deren Behandlung die lateinische Sprache angemessener ist.<ref>Quemadmodum rationalis animus noster artificiali inseminationi adversatur, ita eadem ethica ratio, a qua agendi norma sumenda est, pariter vetat, quominus humanum semen, peritorum examini subiciendum, masturbationis ope procuretur.

Hanc agendi rationem attigimus Nostra quoque allocutione coram Urologiae doctoribus coetum participantibus, die VIII mensis Octobris anno MDCCCCLIII prolata, in qua haec habuimus, verba: "Du reste, le St-Office a décide déjà le 2 août 1929 (AAS vol. XXI a. 1929, p. 490, II) qu'une "masturbatio directe procurata ut obtineatur sperma" n'est pas licite, ceci quel que soit le but de l'examen" (Discorsi e Radiomessaggi vol. XV, pag. 378). Cum vero Nobis allatum sit, pravam huiusmodi consuetudinem pluribus in locis invalescere, opportunum ducimus nunc etiam, quae tunc monuimus, commemorare atque iterum inculcare.

Si actus huiusmodi ad explendam libidinem ponantur, eos vel ipse naturalis hominis sensus sua sponte respuit, ac multo magis mentis iudicium, quotiescumque rem mature recteque considerat. Iidem actus tamen tunc quoque respuendi sunt, cum graves rationes eos a culpa eximere videntur, uti sunt: remedia iis praestanda qui nimia nervorum intentione vel abnormibus animi spasmis laborant; medicis peragenda, ope microscopii, spermatis inspectio, quod venerei vel alius generis morbi bacteriis infectum sit; diversarum partium examen, ex quibus semen ordinarie constat, ut vitalium spermatis elementorum praesentia, numerus, quantitas, forma, vis, habitus aliaque id genus dignoscuntur.

Eiusmodi procuratio humani seminis, per masturbationem effecta, ad nihil aliud directe spectat, nisi ad naturalem in homine generandi facultatem plene exercendam; quod quidem plenum exercitium, extra coniugalem copulam peractum, secum fert directum et indebite usurpatum eiusdem facultatis usum. In hoc eiusmodi indebito facultatis usu proprie sita est intrinseca regulae morum violatio. Haudquaquam enim homo ius ullum exercendi facultatem sexualem iam inde habet, quod facultatem eandem a natura recepit. Homini nempe (secus ac in ceteris animantibus rationis expertibus contingit) ius et potestas utendi atque exercendi eandem facultatem tantummodo in nuptiis valide initis tribuitur, atque in iure matrimoniali continetur, quod ipsis nuptiis traditur et acceptatur. Inde elucet hominem, ob solam hanc causam quod facultatem sexualem a natura recepit, non habere nisi potentiam et ius ad matrimonium ineundum. Hoc ius tamen, ad obiectum et ambitum quod attinet, naturae lege, non hominum voluntate discribitur, vi huius legis naturae, homini non competit ius potestas ad plenum facultatis sexualis exercitium, directe intentum, nisi cum coniugalem copulam exercet ad normam a natura ipsa imperatam atque definitam. Extra hunc naturalem actum, ne in ipso quidem matrimonio ius datur ad sexuali hac facultate plene fruendum. Hi sunt limites, quibus ius, de quo diximus, eiusque exercitium a natura circumscribuntur. Ex eo quod plenum sexualis facultatis exercitium hoc absoluto copulae coniugalis limite circumscribitur, eadem facultas intrinsece apta efficitur ad plenum matrimonii naturalem finem assequendum (qui non modo est generatio, sed etiam prolis educatio), atque eius exercitium cum dicto fine colligatur. Quae cum ita sint, masturbatio omnino est extra memoratam pleni facultatis sexualis exercitii naturalem habilitatem, ideoque etiam extra eius colligationem cum fine a natura ordinato; quamobrem eadem omni iuris titulo caret atque naturae et ethicis legibus contraria est, etiamsi inservire intendat utilitati per se iustae nec improbandae.

Quae hactenus dicta sunt de intrinseca malitia cuiuslibet pleni usus potentiae generandi extra naturalem coniugalem copulam,valent eodem modo cum agitur de matrimonio iunctis vel de matrimonio soluris, sive plenum exercitium apparatus genitalis fit a viro sive a muliere, sive ab utraque parte simul agente; sive fit tactibus manualibus sive coniugalis copulae interruptione; haec enim semper est actus naturae contrarius atque intrinsece malus.</ref> Wie unser natürliches Empfinden sich gegen eine inseminatio artificialis ausspricht, so verbietet derselbe sittliche Grundsatz, aus dem sich die Norm des Handelns ableiten muß, daß man sich für fachgemäße Untersuchung menschlichen Samen mit Hilfe der Masturbation verschaffe.

Diesen Gegenstand behandelten Wir auch schon in Unserer Ansprache an die Teilnehmer des Urologenkongresses am 8. Oktober 1953, in der Wir ausführten: « Im übrigen hat das Heilige Officium bereits in einer Verlautbarung vom 2. August 1929 (AAS 21 [1929] 490) entschieden, daß eine Samengewinnung durch direkt hervorgerufene Masturbation unerlaubt ist, was immer der Zweck der Untersuchung sei." Da Uns jedoch berichtet wurde, daß solches verkehrte Verfahren schon vielerorts überhand nimmt, halten Wir es für angebracht, Unsere früheren Mahnungen jetzt zu wiederholen und neu einzuschärfen.

Wenn derartige Akte zur Befriedigung der Libido gesetzt werden, lehnt sie schon das natürliche Empfinden des Menschen unwillkürlich ab, erst recht aber immer das reife und richtige Urteil des Verstandes. Dieselben Akte sind aber auch dann zu verwerfen, wenn sie aus gewichtigen Gründen entschuldbar scheinen, wie z. B. als Heilmittel für jene, die an nervöser Überspannung oder an anormalen psychischen Krampfzuständen leiden, zur ärztlichen mikroskopischen Untersuchung des Samens, der durch venerische oder andere Krankheitserreger infiziert erscheint, zur Untersuchung der verschiedenen Bestandteile, aus denen der Same ordnungsmäßig zusammengesetzt ist, um das Vorhandensein der Lebenselernente, ihre Zahl, Menge, Form, Bewegung, Verhalten usw. festzustellen.

Die Beschaffung des menschlichen Samens durch Masturbation ist unmittelbar auf nichts anderes ausgerichtet als auf die volle Betätigung der natürlichen Zeugungsfähigkeit des Menschen. Diese volle Betätigung stellt, außerhalb des ehelichen Aktes vorgenommen, einen direkten und unzulässigen Gebrauch dieser Fähigkeit dar. In diesem so gestalteten unberechtigten Gebrauch der Naturfähigkeit ist eigentlich die innere Verletzung der Sittenordnung gelegen. Denn der Mensch hat keineswegs das Recht zum Gebrauch der Geschlechtskraft schon allein deshalb, weil er sie von der Natur empfangen hat. Dem Menschen nämlich wird (im Gegensatz zu den übrigen vernunftlosen Lebewesen) das Recht und die Vollmacht, diese Fähigkeit zu gebrauchen und auszuüben, nur in der gültig geschlossenen Ehe gegeben, und im ehelichen Recht ist enthalten, was durch die Eheschließung gegeben und empfangen wird. Daraus geht klar hervor, daß der Mensch allein aus dem Grunde, daß er von der Natur die Geschlechtskraft erhalten hat, nur die Fähigkeit und das Recht auf die Ehe besitzt. Dieses Recht jedoch wird nach Gegenstand und Umfang vom Naturgesetz und nicht durch Menschenwillen bestimmt. Kraft des Naturgesetzes aber kommt dem Menschen das Recht und die Vollmacht zur vollen, direkt angestrebten Ausübung der Geschlechtskraft nur zu, wenn er den ehelichen Gattenakt der Vorschrift gemäß vollzieht, welche die Natur selbst aufgestellt hat. Außerhalb dieses natürlichen Aktes gibt es nicht einmal in der Ehe das Recht, die Geschlechtskraft voll zu gebrauchen. Das sind die Grenzen, die dem genannten Recht und seiner Ausübung von der Natur selbst gesetzt sind. Dadurch nun, daß der volle Gebrauch der Zeugungskraft unabdingbar durch den ehelichen Gattenakt umschrieben wird, ist sie ihrem Wesen nach imstande, den natürlichen Zweck der Ehe voll zu erreichen (der nicht allein in der Zeugung, sondern auch in der Erziehung der Nachkommenschaft besteht). Deshalb bleibt auch ihre Ausübung mit dem genannten Ziel verknüpft. Darum liegt die Masturbation ganz außerhalb des natürlichen, für den vollen Einsatz der Geschlechtskraft geltenden Bereichs und darum auch außerhalb ihrer Verknüpfung mit dem naturgesetzten Ziel. Die Masturbation entbehrt also jeglicher Berechtigung und widerspricht den Gesetzen der Natur und Sittlichkeit, auch wenn sie an sich berechtigten und einwandfreien Zielen dienen sollte. Was bisher über die innere Unsittlichkeit jeglichen vollen Gebrauchs der Zeugungsfähigkeit außerhalb des ehelichen Aktes gesagt wurde, gilt gleichermaßen für Verheiratete und Unverheiratete, ob nun die volle Betätigung der Sexualorgane vom Mann oder der Frau, oder von beiden zusammen vorgenommen wird, ob sie durch Manipulationen oder durch Unterbrechung des Gattenaktes geschieht. Immer handelt es sich um einen naturwidrigen und in sich unsittlichen Akt.

Die aus der Fruchtbarkeit erwachsenden geistig-sittlichen Pflichten

Wenn die Fruchtbarkeit gewissen Bedürfnissen des Organismus entspricht und mächtige Instinkte befriedigt, so geht sie sofort, wie wir sagen, den seelischen und sittlichen Bereich an. Das Werk der Erziehung geht durch seine Wichtigkeit und seine Folgen noch über die Zeugung hinaus. Der Austausch von Seele zu Seele, der zwischen Eltern und Kindern stattfindet, mit all dem Ernst, der Zartheit, der Selbstvergessenheit, die er erfordert, zwingt die Eltern sehr bald, sich über das Stadium der besitzenden Liebe zu erheben, um an das persönliche Schicksal derer zu denken, die ihnen anvertraut sind. In den meisten Fällen verlassen die Kinder, wenn sie erwachsen sind, ihre Familie, gehen weit weg, um den Lebensansprüchen gerecht zu werden oder einem höheren Anruf zu gehorchen. Der Gedanke an diese normale Loslösung, so schmerzlich er ist, muss den Eltern dabei helfen, eine höhere Auffassung von ihrer Aufgabe zu gewinnen und sich zu einer reineren Anschauung von der Bedeutung ihrer Bemühungen zu erheben. Will sie nicht zum mindesten teilweise versagen, so muss die Familie sich in die Gesellschaft einordnen, den Kreis ihrer Neigungen und Interessen erweitern, ihre Mitglieder auf weitere Horizonte hinlenken, um nicht nur an sich selber, sondern an die Aufgaben sozialen Dienens zu denken.

Die geistige Fruchtbarkeit des gottgeweihten Lebens Die katholische Kirche endlich, die Hüterin der Absichten Gottes, lehrt die höhere Fruchtbarkeit des völlig Gott und dem Nächsten geweihten Lebens. Hier soll der vollständige Verzicht auf die Familie ein ganz selbstloses geistiges Wirken erlauben, ein Verzicht, der nicht aus Lebensangst und Angst vor Verpflichtungen entspringt, sondern aus der Erkenntnis der wahren Bestimmung des Menschen, der nach dem Ebenbild Gottes geschaffen ist und nach einer allumfassenden Liebe sucht, die von keiner fleischlichen Zuneigung mehr gebunden ist. Das ist die erhabenste und beneidenswerteste Fruchtbarkeit, die der Mensch sich wünschen kann, eine Fruchtbarkeit, die die biologische Ebene transzendiert, um ganz in die des Geistes einzugehen.

Schlusswort und Segen Wir wollten, meine Herren, diese Ansprache nicht beschließen, ohne diese Perspektiven zu eröffnen. Manchen mögen sie sehr fern von den Gegenständen, die Sie beschäftigen, erscheinen. Aber das ist nicht so. Nur sie gestatten, Ihre Arbeit an den rechten Platz zu stellen und ihren Wert zu erkennen. Was Sie wünschen, ist nicht nur, die Zahl der Menschen zu vermehren, sondern auch das sittliche Niveau der Menschheit zu heben, ihre wohltätigen Fähigkeiten, ihren Willen, physisch und geistig zu wachsen. Sie wollen der Liebe vieler Eheleute, die unter ihrer Kinderlosigkeit leiden, neue Wärme verleihen; Sie wollen sie keineswegs in ihrer vollen Entfaltung behindern, sondern vielmehr all Ihr Wissen in ihren Dienst. stellen, damit in ihnen jene wunderbaren Hilfsquellen wiederbelebt werden, die Gott im Herzen der Väter und Mütter verborgen hat, damit sie selber mitsamt ihrer ganzen Familie zu ihm aufsteigen.

Von dieser Verantwortung durchdrungen, werden Sie, Wir wagen es zu hoffen, Ihre wissenschaftlichen Arbeiten und die praktischen Verwirklichungen, die Sie vorschlagen, mit wachsendem Eifer weiterführen. Indem Wir auf Sie selbst, Ihre Familien und alle, die Ihnen teuer sind, den Überfluss der göttlichen Gnaden herabrufen, erteilen Wir Ihnen von ganzem Herzen Unsern väterlichen Apostolischen Segen.

Anmerkungen <references />

23. Der Arzt und das Recht

Radioansprache Papst Pius XII. an den 7. Internationalen Kongress katholischer Ärzte in Den Haag-Scheveningen am 11. September 1956

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3155-3168; Nrn. 5377-5394)

(Offizieller französischer Text: AAS XLVII [1956] 677-686).

Einleitung: Erinnerung an den IV. Internationalen Kongress katholischer Ärzte

5377 Im September 1949 hatten Wir die Freude, die Teilnehmer an dem IV. Internationalen Kongress katholischer Ärzte zu empfangen und das Wort an sie zu richten 2. Wir haben damals betont, wie sehr die katholischen Ärzte sich bemühten, hinsichtlich der wichtigen theoretischen und praktischen Errungenschaften auf dem Gebiete der modernen Heilkunde auf dem Laufenden zu bleiben und aus diesem Fortschritt ihren Vorteil zu ziehen, um Krankheit und Leiden zu verhüten und zu bekämpfen, und zwar getreu dem großen Grundsatz der ärztlichen Wissenschaft und der Heilkunst : zu helfen und zu heilen, aber nicht zu schaden oder gar zu töten. Wir fügten hinzu, dass der katholische Arzt in Übereinstimmung mit seinem Gewissen und mit seinem Glauben bereit war, nicht nur seine ärztliche Kunst und seine Wissenschaft, sondern auch sein Herz und seine Hingabe dem Mitmenschen zur Verfügung zu stellen. Dem menschlichen Körper gegenüber beobachtet der Arzt eine ehrfürchtige Zurückhaltung, weil er weiß, dass dieser Körper von einem Geiste, einer unsterblichen Seele beseelt ist, die mit dem Körper eine einzige Natur bildet, die ihrerseits in ihrem ganzen Sein von der religiösen und sittlichen Ordnung abhängt. Der katholische Arzt weiß, dass sein Patient und er selbst dem Gesetze des Gewissens und dem göttlichen Willen unterworfen sind. Er weiß aber auch, dass alle Hilfsquellen der Natur ihm von seinem Schöpfer zur Verfügung gestellt worden sind, damit er die Menschen gegen die Krankheit und das Siechtum zu schützen vermöge. Er vergöttlicht weder die Natur noch die Heilkunde; er betrachtet sie nicht als absolute Werte, sondern erblickt in ihnen einen Widerschein der Größe und Güte Gottes und macht sie seiner helfenden Tätigkeit völlig dienstbar. Wir erklärten ebenfalls noch kürzlich, die Stellungnahme des katholischen Arztes gegenüber den unermesslichen Fortschritten der ärztlichen Wissenschaft in Untersuchung und Nutzbarmachung der Natur und ihrer Kräfte zusammenfassend: «Was macht ... den Arzt seines hohen Berufes würdig? Er nimmt eben diese Kräfte, diese natürlichen Reichtümer, in Dienst, um mit ihrer Hilfe Heilung, Gesundheit, Kraft und oft auch das zu erzeugen, was noch wertvoller ist: Schutz vor Krankheiten, Ansteckungen oder Seuchen. In seinen Händen wird die furchtbare Macht der Radioaktivität gefangen und gelenkt zur Heilung von Leiden, die sich jeder anderen Behandlung widersetzen. Die Eigenschaften der virulentesten Gifte dienen ihm zur Herstellung von wirksamen Heilmitteln. Noch mehr: die gefährlichsten Ansteckungskeime werden auf alle möglichen Weisen in der Serumtherapie oder bei Impfungen angewandt.

5378 Die natürliche und christliche Moral wahrt schließlich überall ihre unveräußerlichen Rechte. Aus ihnen, und nicht aus Erwägungen gefühlsmäßiger, philanthropisch-materialistischer, naturalistischer Art, ergeben sich die wesentlichen Grundsätze der medizinischen Ethik: Würde des menschlichen Körpers, Vorrang der Seele vor dem Körper, Brüderlichkeit aller Menschen, unumschränkte Herrschaft Gottes über Leben und Schicksal. »

Heute freuen Wir uns darüber, dass Wir Uns aus der Ferne an Ihren VII. Internationalen Kongress wenden und Ihnen auf diese Weise die hohe Bedeutung zeigen können, die Wir Ihrer Arbeit beimessen. Da sie als Thema die Fragestellung «Der Arzt und das Recht» gewählt haben, möchten Wir zu Ihnen zunächst über den Ausgangspunkt und die Quelle des ärztlichen Rechts sprechen.

I. Ausgangspunkt und Quelle des ärztlichen Rechts

a) Das Recht auf ärztliche Sorge stammt nicht von der Gesellschaft, sondern unmittelbar von Gott

5379 Ohne in lange theoretische Betrachtungen abzuschweifen, möchten Wir Ihnen das wiederholen und bestätigen, was Wir schon häufig erklärt haben und was Unsere Vorgänger einzuprägen niemals unterlassen haben: das Recht auf das Leben, das Recht auf die Integrität des Körpers und des Lebens, das Recht auf die hierzu erforderliche Sorge, das Recht auf Schutz gegen Gefahren, die diese bedrohen, empfängt der einzelne Mensch unmittelbar von seinem Schöpfer, nicht von einem anderen Menschen noch von Gruppen von Menschen, nicht vom Staat noch von einer Gruppe von Staaten, noch von irgend einer politischen Macht. Dieses Recht erhält der einzelne Mensch zunächst in sich selbst und für sich selbst, sodann in Bezug auf die anderen Menschen und die Gesellschaft. Und das gilt nicht nur für das momentane Handeln, sondern auch für die letzte Zweckbestimmung. Man entfernt sich von der deutlich ausgesprochenen Meinung der Päpste, wenn man den Menschen in seinem Verhältnis zu der menschlichen Gesellschaft nur so sieht, als wäre er « in den organischen Zusammenhang eines physischen Organismus» eingefügt. Ein einzelnes körperliches Glied besitzt zweifellos eine gewisse eigene Existenz, aber als solches existiert es in keinerlei Hinsicht für sich selbst. Es geht schließlich in dem Gefüge des ganzen Organismus auf. Der Grundsatz: «civitas propter cives, non cives propter civitatem» (« Das Gemeinwesen ist für die Bürger da, nicht die Bürger für das Gemeinwesen. ») ist ein uraltes Erbstück der katholischen Überlieferung und wurde auch von den Päpsten Leo XIII., Pius X. und Pius XI. erneut gelehrt, und zwar nicht etwa nur beiläufig, sondern mit ausdrücklichen, eindringlichen und deutlich umschriebenen Worten. Der einzelne Mensch ist seinem Ursprung nach nicht nur vor der Gesellschaft da, er steht auch nach seiner Bestimmung höher als diese. Die Gesellschaft, auf deren Bildung und Entwicklung die Einzelwesen hingeordnet sind, stellt lediglich das von der Natur gewollte allgemeine Mittel dar, um die Personen mit anderen Personen in Verbindung zu bringen. Dieses Verhältnis des Teiles zum Ganzen ist hier völlig verschieden von dem, das sich in dem physischen Organismus findet. Wenn der Mensch durch seine Geburt in die Gemeinschaft eintritt, ist er von seinem Schöpfer bereits mit unabhängigen Rechten ausgestattet; er entfaltet seine Tätigkeit mit Geben und Nehmen und schafft durch seine Zusammenarbeit mit den anderen Menschen Werte und erzielt Ergebnisse, die er niemals imstande gewesen wäre, allein zu erreichen und deren Träger er als Einzelperson niemals zu sein vermag. Diese neuen Werte beweisen, dass die Gesellschaft eine hervorragende Bedeutung und eine eigene Würde besitzt. Aber dies bedingt noch keine Veränderung in dem soeben von Uns beschriebenen Verhältnis, denn die nämlichen höheren Werte (wie auch die Gesellschaft selbst) beziehen sich ihrerseits ihrer Natur gemäß auf das Einzelwesen und auf die Personen.

b) Begrenzte Geltung des Totalitätsprinzips

5380 Man kann der spekulativen Erfassung nicht das unumschränkte Recht zum Systematisieren und Konstruieren einräumen, selbst dann nicht, wenn sie sich mit den Erklärungen der Päpste deckt, und dazu auf Gebieten, die grundlegende Fragen des Rechts im allgemeinen betreffen. Es ist keineswegs bewiesen, dass der Ausgangspunkt und die Grundlage jeder juristischen Struktur und jeder Rechtfertigung des Rechts die von dem Schöpfer gewollte Verwirklichung der vollkommenen menschlichen Natur darstellt, und dass dieser Zweck die Unterordnung des Einzelwesens unter die Gesellschaft, von der es unmittelbar abhängt, verlangt, und von da aus weiter unter eine höhere Gemeinschaft und so fort bis unter die «volikommene Gemeinschaft », den Staat. Diese Art der Betrachtung der Dinge steht in völligem Gegensatz zu den diesbezüglichen Erklärungen der letzten Päpste. Ebenso wenig darf man hinsichtlich der Auffassung der Päpste einen Unterschied machen wollen zwischen der Ordnung des augenblicklichen Handelns und jener der letzten Zweckbestimmung. Die Päpste haben das so verstanden und so gewollt, dass man in gleicher Weise aus beiden das Fundamentalprinzip bezüglich des Ursprungs des Rechts zum Leben begreifen sollte. Es lässt sich nicht leugnen, dass viele das Totalitätsprinzip als maßgebend für das Verständnis der einigenden Beziehung zwischen dem Einzelwesen und der Gesellschaft betrachten. Die Anwendung dieses Prinzips auf konkrete Fragen hinsichtlich des Ursprungs und der Grenzen des Rechts zum Leben, von dem Wir jetzt reden, ruft aber schwerwiegende Bedenken wach. Zunächst übersieht man, dass das Totalitätsprinzip nur für das Ganze als solches in Bezug auf das Teilglied als solches gilt: das wäre die Frage nach dem Recht. Aber die Tatsachenfrage erhebt sich ebenfalls: stehen die beiden Begriffe, um die es sich handelt, zueinander im Verhältnis des Ganzen zu einem Teile, und zwar in welchem? Schon in der Ansprache vom 14. September 1952, als es sich darum handelte, die genauen Grenzen des Rechts der Gemeinschaft auf den Körper und das Leben der natürlichen Personen aufzuzeigen, haben Wir die Bedeutung und die Wichtigkeit des Totalitätsprinzips auseinandergesetzt, und Wir haben vor irrigen Anwendungen dieses Prinzips ausdrücklich gewarnt (Soziale Summe Nr. 2270 ff. Datum nach AAS: 13. September 1952. ).

II. Stellung des Arztes gegenüber dem Recht und der Moral

5381 Das Hauptthema der vorliegenden Botschaft, über das Wir Uns auch ausführlicher verbreiten wollen, betrifft jedoch die Stellung des Arztes gegenüber dem Recht und der Moral. Fast in jeder Ansprache, die Wir an die Ärzte richteten, haben Wir diese zweigliederige Frage, mit der man es übrigens in jedem Berufe zu tun hat, berührt. Wenn das Thema Ihres Kongresses lediglich lautet: « Der Arzt und das Recht », so schließt das Wort « Recht» hier die Moral nicht aus, da Sie ja beide in ihrem gegenseitigen Verhältnis untersuchen wollen. Die Moral und das Recht haben beide einen eigenen Charakter, der erhalten bleiben muss; sie bewegen sich auf dem Gebiete des Gewissens und dem des Gesetzes, und die Beziehung, in der sie zueinander stehen, gestattet weder, sie ganz voneinander zu trennen, noch sie völlig miteinander zu verschmelzen.

a) Die ärztliche Moral

5382 Ziel der Moral ist die genaue Bestimmung der inneren und äußeren bewussten Haltung des Menschen hinsichtlich der ernsten Pflichten, die sich für ihn aus den wesentlichen Daseinsbedingungen der menschlichen Natur ergeben: Pflichten gegenüber Gott und der Religion, Pflichten gegenüber sich selbst und gegenüber dem Nächsten, ganz gleichgültig, ob es sich dabei um Einzelwesen, Gruppen, Gemeinwesen oder die Gesellschaft im juristischen Sinne handelt, sowie Pflichten auf dem nahezu unbeschränkten Gebiet der stofflichen Dinge. Die Moral legt dem Gewissen eines jeden, ob er nun Arzt oder Soldat, Gelehrter oder schaffender Mensch sei, die Verpflichtung auf, sich bei seinen Handlungen nach den soeben genannten Pflichten zu richten. Dies setzt voraus, dass man die erwähnten Pflichten kennt bzw. zur Kenntnis nimmt, falls man sie noch nicht kannte. Hinzu kommt, dass die moralische Entscheidung, wenngleich sie aus dem Subjekt hervorgeht, nicht etwa von dessen guter Laune oder Willkür abhängt, sondern auf objektiven Kriterien beruht. Das kommt in der selbstverständlichen Frage nach dem «Warum?» zum Ausdruck, die der in Bezug auf sich selbst gewissenhafte Mensch stellt. Er will die objektiven Normen dessen, was er zu tun vorhat, kennen. Auch genügt es, den gewissenhaften Arzt bei seiner täglichen Berufsarbeit zu beobachten, um festzustellen, wie sehr die ärztliche Moral seine Handlungen beeinflusst. Ein solcher Arzt schreitet zu einer sorgfältigen Diagnostik, wägt die Befunde ab, geht mit seiner bereits erworbenen praktischen Erfahrung zu Rate, sucht sogar nach ähnlich gelagerten Fällen in der einschlägigen Fachliteratur, konsultiert unter Umständen erst noch andere Ärzte und trifft dann seine Entscheidung, schreitet zur Ausführung und überwacht sorgfältig die weitere Entwicklung.

5383 Aber die ärztliche Moral geht noch weiter. Es genügt, die Zehn Gebote Gottes zur Hand zu nehmen, so wie der gesunde Verstand sie begreift und wie die Kirche sie uns auslegt, um eine große Anzahl moralischer Normen darin zu finden, die sich auf die Tätigkeit des Arztes beziehen. In Unserer soeben erwähnten Ansprache vom 14. September 1952 über die Grenzen der ärztlichen Untersuchungstätigkeit und des ärztlichen Handeins (namentlich bei der Nutzbarmachung der modernen Entdeckungen), sowie in den Ansprachen vom 29. Oktober (Soziale Summe Nr. 1045 ff.) und 27. November 1951 (Soziale Summe Nr. 534 ff. Datum nach AAS: 26. November 1951) haben Wir verschiedene Punkte angegeben, wo die Moral gegenüber der Heilkunde ihr Veto erheben muss.

5384 Auch die Ansprüche, die dem Arzte von seiten des Patienten, sowie von dessen Familie oder anderen in Frage kommenden Gruppen gestellt werden, müssen berücksichtigt werden, und zwar Ansprüche, die sich entweder auf Verträge beziehen, die noch geschlossen werden müssen oder die auf schon vorliegenden Vereinbarungen beruhen. Dann kann es sich auch um religiöse, moralische, philosophische oder soziale Auffassungen handeln, auf denen der Arzt seine Behandlungsweise begründen oder denen er sich wenigstens anpassen soll, die jedoch im Gegensatz zu seiner christlichen Überzeugung stehen. Zuweilen wird man an ihn aus übrigens begreiflichen medizinischen Gründen das Ansinnen stellen, die Euthanasie anzuwenden oder eine direkte Unterbrechung der Schwangerschaft vorzunehmen oder aber wirksame Hilfe bei der Anwendung empfängnisverhütender Mittel zu bieten, und zwar jedes Mal in Fällen mit objektiv ernsthafter Indikation. Der Arzt steht hier vor der Pflicht, die Gebote der ärztlichen Moral zu achten, einer kategorischen Pflicht für den christlichen Arzt in allen Fällen, in denen die moralische Norm bedingungslos, einwandfrei deutlich und sicher ist. Wer so die Gesetze der Moral achtet, fügt bestimmt weder den Interessen der Wissenschaft noch denen des Patienten oder der Gemeinschaft oder des «bonum commune» (Gemeinwohl) irgend welchen Schaden zu. In besonders gelagerten Fällen wird der Arzt die Entscheidung nicht nach seinem subjektiven Geschmack und rein willkürlich treffen und sich noch viel weniger unmoralischen Wünschen und Bitten beugen oder diesen nachgeben, sondern seinem von objektiven Normen erleuchteten Gewissen folgen und an Gott denken, dem er dereinst Rechenschaft geben muss. Dank einer derartigen objektiven Orientierung seines Gewissens wird der christliche Arzt vermeiden, der verurteilten Form der Situationsethik zu verfallen.

b) Das ärztliche Recht

5385 Das ärztliche Recht umfasst die Gesamtheit der Normen, die innerhalb einer politischen Gemeinschaft die Person und die Tätigkeit des Arztes betreffen und deren Befolgung durch die Machtmittel des öffentlichen Rechts erzwungen werden kann. Diese Normen können entweder unmittelbar von der politischen Gewalt aufgestellt oder veröffentlicht worden sein oder aber von dieser lediglich autorisiert oder sanktioniert werden. Unter dem Recht könnte auch das «justum» verstanden werden, d. h. das, was ein jeder nach den Regeln der Gerechtigkeit als das Seine verlangen kann (wobei es keine Rolle spielt, ob er auch die Mittel besitzt, sein Recht durch Macht zur Geltung zu bringen). Man könnte das Recht auch noch subjektiv auffassen als die von der sittlichen Ordnung anerkannte Herrschaft, die das Subjekt des Rechts über das Objekt des Rechts ausübt und kraft deren der subjektive Rechtsträger das « justum » von jedem fordern kann, der es schuldig ist; dieses subjektive Recht kommt ebenfalls in Frage für die Unterstützung durch Machtmittel. Das ärztliche Recht kann auf keine dieser beiden Rechtsauffassungen verzichten und ebenso wenig so tun, als ob es sich nicht dafür interessiere.

5386 Augenblicklich handelt es sich jedoch für Uns um das ärztliche Recht in dem zuerst genannten Sinne. Das Vorhandensein eines derartigen Rechts ist eine Notwendigkeit, denn die Person und die Tätigkeit des Arztes üben auf den Frieden und die Sicherheit des Lebens in der politischen Gemeinschaft einen derartigen Einfluss aus, dass das Fehlen dieser Normen, ihre Ungenauigkeit oder das Versagen des Zwangscharakters mit dem Gemeinwohl unvereinbar sind. Die rein sittlichen Verpflichtungen sind in der sinnlich fassbaren Wirklichkeit des Lebens zu unbestimmt und eignen sich Kongress viel zu verschiedenartige Auslegungen, so dass sie allein für sich die Ordnung in der Gemeinschaft nicht verbürgen. Sie müssen folglich durch das positive Recht ergänzt und genau umschrieben werden. Die Ausbildung des Arztes, sein theoretisches und praktisches Wissen, die im Interesse der Allgemeinheit in dieser Hinsicht erforderlichen Garantien und die notwendige Wachsamkeit, das alles muss festgelegt werden, was jedoch durch die sittliche Ordnung allein nicht geschehen kann, umso mehr, da dieser keine Machtmittel zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die kostbaren Güter, die dem Arzte sowohl von dem Einzelwesen als auch von der Gesellschaft anvertraut werden, erscheint die Notwendigkeit eines ärztlichen Rechts zweifellos als gegeben. Man findet die Bestätigung hierfür in der Tatsache, dass alle zivilisierten Länder ein derartiges Recht besitzen, wenngleich seine Formulierung je nach den einzelnen Fällen mehr oder weniger beträchtliche Unterschiede aufweist.

5387 Der materiale Inhalt des ärztlichen Rechts wird an erster Stelle bestimmt durch sein immanentes Ziel. Zunächst wird man sich die Frage stellen, welche Pflichten dem Arzte auferlegt und welche Rechte ihm eingeräumt werden müssen, damit er das Ziel seines Berufes: «helfen und heilen, aber nicht schaden oder gar töten» zu erreichen vermöge. Der nämliche Grundsatz gestattet es, die Anforderungen festzulegen, die sowohl die einzelnen Menschen als auch die Gemeinschaft an den Arzt stellen, soweit diese im ärztlichen Recht zum Ausdruck kommen müssen. Offensichtlich ist es unvernünftig und unmöglich, alles, was dem Arzte dienlich sein kann, sowie alle Anforderungen, die man an ihn zu stellen vermag, nun auf gesetzlichem Wege zu bestimmen und zu regeln. Eine übergroße Anzahl von Gesetzen muss im allgemeinen vermieden werden, eingedenk der Tatsache, dass dies schon seit dem Altertum als Zeichen des Niedergangs eines Staates gewertet wurde (daher der tiefsinnige Ausspruch von Tacitus : «corruptissima re publica plurimae leges» (« Im meist zerrütteten Staat gibt es die meisten Gesetze. » Annalen, Buch III. Nr. 27). Auch muss man den eigenen Entscheidungen des Arztes einen passenden Spielraum lassen und die Leute dazu ermahnen, ihrerseits hinsichtlich einer Anzahl von Erfordernissen auf medizinischem Gebiet wachsam zu sein, ohne dabei zu erwarten, dass das Gesetz alle Einzelheiten vorsieht. Das würde das Gesetz übrigens in mancherlei Hinsicht überhaupt nicht können, denn es würde auf den Widerstand der Ärzte, zahlreicher Parlamentsmitglieder sowie der Bürgerschaft stoßen. Derartige Gesetze stellen häufig Kompromisslösungen zwischen unversöhnlichen Gegnern dar oder sind von einer Mehrheit aufgezwungen worden. Da sie zuweilen Paragraphen enthalten, die objektiv unmoralisch und unchristlich sind und von einem katholischen Arzt weder gebilligt noch ausgeführt werden können, ohne dass er in einen Gewissenskonflikt gerät, so erhebt sich die brennende Frage: welche Haltung muss der katholische Arzt einnehmen bezüglich dieses ärztlichen Rechtes, das ihm als Richtschnur für die Ausübung seines Berufes vorgeschrieben wird?

c) Verhältnis Zwischen ärztlicher Moral und ärztlichem Recht

5388 Nachdem Wir die ärztliche Moral und das ärztliche Recht einzeln behandelt haben, kommen Wir somit zu dem dritten Punkte, den Wir berühren möchten, zu ihrem gegenseitigen Verhältnis: stehen sie beide auf gleicher Stufe, oder ist das eine dem andern untergeordnet? In gewisser Hinsicht kann man sagen, dass jedes von bei den Herr und Meister auf eigenem Gebiet ist und keinen Übergriff des andern duldet. Dies ist aber nur teilweise wahr, denn das positive Recht besitzt seinen Wert und seine Vollstreckungsgewalt lediglich in dem Maße, in dem es von Gott als der letzten und höchsten Quelle allen Rechtes anerkannt ist. Gott vermag außerdem mit seiner Autorität niemals ein Gesetz zu bejahen, das im Widerspruch zu ihm selbst steht, d. h. im Widerspruch zu der von ihm selbst eingesetzten und vorgeschriebenen sittlichen Ordnung. Daraus folgt, dass das ärztliche Recht der ärztlichen Moral als dem Ausdruck der von Gott gewollten sittlichen Ordnung untergeordnet ist.

5389 Das ärztliche Recht kann darum niemals gestatten, dass der Arzt oder der Patient die direkte Euthanasie zur Anwendung bringen, und zwar darf der Arzt diese weder bei sich selber noch bei anderen anwenden. Das gilt auch für die direkte Tötung der Leibesfrucht sowie für diejenigen ärztlichen Handlungen, die im Widerspruch stehen zu den deutlich offenbarten göttlichen Gesetzen. In dieser ganzen Materie kommt dem ärztlichen Recht keinerlei Autorität zu, und der Arzt ist nicht verpflichtet, ihm zu gehorchen. Ganz im Gegenteil muss er sich darüber hinwegsetzen. Sogar jede rein formale Mitwirkung ist ihm verboten, während die materielle Mitwirkung unter die allgemeinen Normen der «cooperatio materialis» fällt. Wenn das ärztliche Recht die Moral unberücksichtigt lässt oder im Gegensatz zu ihr steht, so enthält es einen inneren Widerspruch, es verdient also nicht, dass man sich dabei aufhält. In den übrigen Fällen ist alle Gegensätzlichkeit zwischen Recht und Moral zu vermeiden, und es muss darauf geachtet werden, dass beide sich unter Beibehaltung ihres eigenen Charakters gegenseitig ergänzen. Ordnet man das eine dem andern zu stark unter, so setzt man sich der Gefahr aus, dass das sittliche Empfinden einer juristischen Haarspalterei, einem Legalismus und Minimalismus Platz macht. Das würde einen schweren Nachteil bedeuten, denn die Absicht des Arztes sowie die des Patienten bildet das wichtigste Element, das zugleich auch die andern beseelt. Es kann auch zur Folge haben, dass die aus der Moral herrührende juristische Verpflichtung einen übermäßig starken Einfluss auf das Gewissen der Beteiligten ausübt und zu einem unerträglichen Rigorismus führt oder dass die unbarmherzige Herrschaft des Rechts an die Stelle der Moral tritt und diese lediglich auf eine sorgfältige, umfassende Beobachtung der Rechtsvorschriften reduziert.

5390 Es ist jedoch genau so gefährlich, das Recht allzu scharf von der Moral zu trennen. Diese letztere läuft dann Gefahr, zu einer Art von Individualismus herabzusinken, denn eine zu stark konzentrierte Aufmerksamkeit auf die moralischen Elemente lässt die deutlich abgegrenzten objektiven Einzelheiten des Rechts aus den Augen verlieren; man kann auf diese Weise zu einer falschen und viel zu subjektiven Situationsethik gelangen. Wo das Recht sich allzu sehr von der Moral entfernt, neigt es zu einem übertriebenen und sogar extrem juristischen Positivismus, der in vielen Fällen eine Gefahr für das Urteil und die Handlungen des Arztes bedeutet. Wir denken hierbei daran, wie in mehr als nur einem Kodex ärztlichen Rechts unter der Voraussetzung bestimmter Indikationen und gewisser Garantien eine direkte Unterbrechung der Schwangerschaft gebilligt oder sogar vorgeschrieben wird. Hinsichtlich des ärztlichen Berufsgeheimnisses oder bei einer gerichtlichen Vorladung des Arztes als Sachverständigen betrachtet man die von der politischen Gewalt festgesetzten Normen als ausschließlich gültige und zwingende Vorschrift. Das aber heißt, in übertriebenem Maße die Bedeutung des moralischen Elementes herabsetzen und die persönliche Würde des Arztes auf dem Gebiete des ärztlichen Rechts verletzen.

III. Die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene

a) Die Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit

5391 Der dritte Punkt Unserer Botschaft möchte namentlich die Zusammenarbeit auf internationaler Basis rechtfertigen und ausdrücklich empfehlen. Auf den verschiedensten Gebieten ist zu bemerken, wie man sich bemüht, eine Annäherung und Zusammenarbeit zu bewirken. Wie Sie selbst in Ihrem Programm hervorgehoben haben, ist dieses Bestreben eine Folge tiefgehender Umformung fast aller Beziehungen, deren letzte Ursache in der Natur des Menschen selbst gesucht werden muss. Es ist dies die notwendige Folge eines Naturgesetzes, das aus der Einheit des Ursprungs der Menschen hervorgeht und auf die Verwirklichung einer gemeinsamen Aufgabe hinlenkt, zu der alle, die auf Erden leben, berufen sind. Je mehr die Jahre vergehen, desto schwieriger und immer schwieriger wird es den Völkern, sich von der Welt abzuschließen, obgleich sich manchmal eine systematische und leidenschaftliche Tendenz offenbart, zu der früheren Absonderung zurückzukehren. Alles, was heutzutage in dem einen Lande geschieht, löst Rückwirkungen in den übrigen Ländern aus, und man muss notgedrungen sich irgendwie Rechenschaft davon geben, dass die Gemeinschaft der Völker und die Menschheit einem Organismus gleichen, dessen Blut- und Lymphstrom zwischen den einzelnen Teilen eine beständige Wechselwirkung hervorbringt. So verhält es sich auch mit den internationalen Strömungen. Man muss sie notwendigerweise zur Kenntnis nehmen und ihnen Rechnung zu tragen versuchen.

b) Bedeutung von katholischen Ärztekongressen auf internationaler Ebene

5392 Aber Wir haben noch einen besonderen Grund, Ihren internationalen Verband zu preisen und den Wunsch auszusprechen, dass er auch weiterhin Fortschritte mache. Dieser Grund ist der Umstand, dass Sie einen Verband katholischer Ärzte bilden. Gewiss verfügen Sie in Ihrer Eigenschaft als Katholiken nicht über eine eigene ärztliche Wissenschaft, aber Sie haben Ihre eigene Art in der Betrachtung Ihrer beruflichen Probleme. Es ist sicher wertvoll, bei einer Gelegenheit, die Sie wie diese jetzt zusammenführt, Kollegen von internationalem Ruf kennen zulernen und reden zu hören, die sich bei ihrer Tätigkeit als Gelehrte und als Männer der Praxis nicht im geringsten durch ihre Überzeugung und ihre christliche Lebensführung gehemmt fühlen. Derartige persönliche Erlebnisse sind kostbar, namentlich wenn sie sich aus dem Kontakt mit Ärzten aus den verschiedensten Ländern ergeben. Für einen katholischen Arzt, der seinen Beruf in einer andersdenkenden Umgebung und inmitten von Kollegen, die seinen Glauben nicht teilen, ausübt, wirkt die Teilnahme an einem Kongress dieser Art befreiend, sie erlöst ihn von jedwedem Minderwertigkeitskomplex, weitet seinen Blick und stärkt seinen Mut. Das sind die Gründe, warum Wir wünschen, es möchte Ihnen möglich sein, des öfteren derartige Kongresse zu veranstalten.

c) Vordringliche Bedeutung der Frage nach ärztlichem Recht und ärztlicher Moral

5393 Wie Ihre früheren Tagungen gezeigt haben, sind die juridischen Fragen nicht die einzigen, die Sie beschäftigen, und nicht einmal das wichtigste Thema Ihrer Beratungen. Aber diese Fragen drängen sich heutzutage mit einer solchen Heftigkeit in den Vordergrund, dass es notwendig wurde, sie ausführlich zu behandeln. Sie schreiben in Ihrem Programm des gegenwärtigen Kongresses: «Sowohl in der privatrechtlichen wie in der öffentlich-rechtlichen Sphäre (vom nationalen wie vom internationalen Standpunkt aus gesehen) hat die Aufgabe des Arztes Beziehungen zum Recht. » Sie skizzieren diese juristischen Aufgaben in ihren großen Linien und Sie geben genaue Richtlinien über die Beziehungen zwischen Recht und Moral an.

Sicherlich bilden die juristischen Fragen nicht das eigentliche Arbeitsfeld des Arztes, jedoch haben auch andere internationale ärztliche Organisationen es für notwendig gehalten, diese Fragen anzuschneiden und praktische Lösungen zu finden. Und sie haben keine vergebliche Arbeit geleistet. Sie wollen diese Arbeit weiterführen, und das möchten Wir vollkommen billigen. Aber Sie müssen sich vor einer doppelten Gefahr hüten, nämlich vor einer allzu großen Belastung, und zwar einerseits mit Vorbereitungsarbeiten, andererseits mit Zielsetzungen. Bei der Durchsicht Ihres Programmes haben Wir Ihren Mut und Ihren Arbeitseifer bewundert. Wir haben Uns aber doch die Frage gestellt: «Ist das wohl praktisch durchführbar?» Die geistige Einstellung lässt die heutigen Menschen nach umfassender Ganzheit, Einheit und Einfachheit streben: von einem einzigen Ausgangspunkte aus will man alles übrige ableiten und auf diesem Wege zu einem von der Natur der Dinge bestimmten und deutlich wahrnehmbaren Ziel gelangen. Auf diese Weise wird es leichter, die Verschiedenheit der besonderen Probleme, die noch gelöst werden müssen, zu ordnen und zu beherrschen. Möge es Ihnen gelingen, umfassende Ganzheit, Einheit und Einfachheit in die Behandlung der juristischen Probleme hineinzubringen, mit denen Sie sich heute in Ihrer Eigenschaft als Ärzte beschäftigen müssen; dann werden Sie etwas Großes und Nützliches zustande bringen.

Schlusswort

5394 Es bleibt Uns nur noch übrig, Ihrer Arbeit einen glücklichen Verlauf und einen vollen Erfolg zu wünschen. Gewiss werden Sie Ihre Zielsetzungen nicht innerhalb der wenigen Tage zu verwirklichen vermögen. Aber Sie werden bestimmt dem Ziele näher kommen, und zweifellos werden Sie dabei die Hilfe der Wahrheit, Wissenschaft und Weisheit Gottes erlangen. Als Unterpfand des himmlischen Wohlwollens gewähren Wir Ihnen für Sie selbst und für alle, denen Ihr Wissen und Ihre Hingabe zugute kommen, von ganzem Herzen Unsern Apostolischen Segen.

24. Die Bedeutung und Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

Ansprache Papst Pius XII. am 18. Oktober 1956 vor dem Komitee für das öffentliche Gesundheitswesen der Westeuropäischen Union
(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3888-3890; Nrn. 6465-6469; Original französisch)

Einleitung

6465 Die in Paris im Oktober 1954 gebildete Westeuropäische Union sah eine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit zwischen den Vertragsländern vor, und das Komitee, dem Sie, verehrte Herren, angehören, spielt bei der Verwirklichung des allgemeinen Programms dieser Union eine wichtige Rolle, ist doch sein Ziel das Studium der sanitären Probleme, deren rationelle Lösung es ermöglicht, das Wohl der Bevölkerung Ihrer Länder zu sichern und zu fördern.

Wir hören immer mit Freude von der Anknüpfung neuer friedlicher internationaler Bande, und wenn sie dazu noch durch humanitäre Gefühle bestimmt sind, verfolgen Wir voll Interesse ihre Entwicklung und ihre Ergebnisse. Daher wünschen Wir von ganzem Herzen Ihren Arbeiten glücklichen Erfolg.

Die vielgestaltigen Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

6466 Die Hebung des Lebensniveaus der Bevölkerung umfasst zahlreiche Faktoren, unter denen die Gesundheit einer der wichtigsten ist. Daher sind auch die Regierungen, jede für sich, bestrebt, auf diesem Gebiet eine einsichtsvolle Politik zu führen. Aber die Frage hat auch ihre internationalen Seiten, die um so schärfer sich abheben, je mehr man an engere Beziehungen und stärkere Zusammenarbeit zwischen den Staaten derselben Zone denkt. Es handelt sich zunächst darum, Schutzmaßnahmen gegen die Gefahr der Verbreitung gefährlicher Keime zu treffen, die mit dem Anwachsen des Verkehrs zu Lande, auf dem Wasser und in der Luft steigt, ohne indessen den Austausch mehr als nötig zu verhindern oder zu verlangsamen. Aber es ist nicht weniger wichtig, die durch die Erleichterung der Verbindungen zwischen den Ländern gegebenen neuen Möglichkeiten, so weit es nur eben geht, auszunutzen. Zunächst ermöglicht der Austausch von Informationen, die sichersten Methoden und die wirksamste Technik zu verallgemeinern und so viele Verzögerungen und Zeitverluste zu vermeiden. Die thermalen und klimatischen Hilfsquellen der verschiedenen Gegenden können den Bewohnern von Ländern, die weniger begünstigt sind, leichter zugänglich gemacht werden und manchen Gruppen von Kranken die ihrem Zustand entsprechende Behandlung sichern. Andererseits ist die moderne Wissenschaft bestrebt, die Atomenergie zu friedlichen Zwecken zu verwenden, indem sie die Anwendung auf dem Gebiet der Gesundheit vervielfältigt, besonders im Kampf gegen den Krebs, durch die Verwendung mächtiger Apparate der Radiumtherapie und durch die radioaktiven Isotopen.

6467 Ihr Komitee kann auf allen Gebieten, wie z. B. auf dem des Schutzes der Zivilbevölkerung, bemerkenswerte Dienste leisten, indem es die Arbeit auf internationaler Ebene koordiniert, um einer möglichst großen Anzahl von Personen Hilfe zukommen zu lassen. Nachdem Sie die konkreten Möglichkeiten geprüft haben, bemühen Sie sich, deren Verwirklichung vorzubereiten, indem Sie Empfehlungen formulieren, die für die verschiedenen interessierten Regierungsorgane bestimmt sind, um schließlich zu internationalen Abmachungen oder zu gleichlaufenden Maßnahmen zu gelangen, welche geeignet sind, die gemeinsamen Probleme zu lösen.

Das Werk der internationalen Annäherung

6468 Wir freuen Uns darüber, dass Sie an Ihre Aufgabe mit scharfsinnigem Interesse und edler Hingabe herangehen, und Wir rufen Sie auf, derselben ohne Unterlass Ihre beste Kraft zu widmen. Mögen Sie alle, verehrte Herren, bei dieser internationalen Zusammenarbeit, die Sie anstreben, sich noch lebhafter der internationalen Brüderlichkeit bewusst sein und immer heißer nach der vollkommenen Einigkeit streben, die zwar nicht von dieser Welt ist, nach der jedoch alle streben müssen, indem sie sich immer mehr den Nöten der Mitmenschen öffnen, mit dem Verstand und mit dem Herzen, durch die persönliche Arbeit und das persönliche Ansehen, durch die Anwendung aller Hilfsmittel, die dem großen Werk der Annäherung, dem Sie Ihre Arbeit widmen, dienen können.

Segen

6469 Das sind Unsere Wünsche für Sie und alle die, welche Sie hier vertreten. Wir bitten Gott, sie entgegenzunehmen und gutzuheißen. Als Unterpfand dessen erteilen Wir Ihnen aus ganzem Herzen Unseren väterlichen Apostolischen Segen.

25. Bedeutung, Ziel und Aufgabe der menschlichen Anatomie

Ansprache an die Teilnehmer des 17. Nationalkollgresses der Italienischen Gesellschaft für Anatomie am 15. November 1956
(aus dem französischen Urtext im Osservatore Romano am 16. November 1956, übersetzt von Studienrat Köhne, Gliederung durch das St. Lukas-Institut)

Begrüßung

1. Meine Herren! Mit Freude begrüßen Wir Sie, die Sie eine ruhmreiche wissenschaftliche Tradition fortsetzen und sich eifrig um einen der edelsten und kostbarsten Zweige des menschlichen Wissens bemühen, um die Anatomie. Wir freuen Uns, Sie bei Gelegenheit des 17. Nationalkongresses der Italienischen Gesellschaft für Anatomie zu empfangen, der Sie in Rom versammelt hat, um die Ergebnisse Ihrer neuesten Forschungen auszutauschen.

Bedeutung der normalen menschlichen Anatomie

2. Die normale menschliche Anatomie war und bleibt immer die unentbehrliche Grundlage der biologischen und medizinischen Kenntnisse, die den Menschen zum Gegenstand haben; alle Disziplinen, die unter diesem oder jenem besonderen Aspekt versuchen, die Kenntnisse der menschlichen Person zu vertiefen, sie in ihren normalen oder pathologischen Zuständen zu erklären, müssen auf sie zurückgehen und ihre Schlussfolgerungen beachten. Deshalb wird der gegenwärtige Kongress, der dje Probleme behandelt, die die makroskopische und mikroskopische Struktur des menschlichen Körpers, die Histologie, die Embryologie sowie die Histophysik und Histochemie betreffen, sicher ein lebhaftes Interesse in den medizinischen Kreisen wecken, ebenso wie bei all denen, die von nah oder von fern die Fortschritte der Wissenschaften um den Menschen verfolgen.

Fortschritte und Aufgaben der anatomischen Forschung

3. Wenn die Anatomie sich lange auf dem Boden der makroskopischen Morphologie und der Struktur der Organe hielt, hat sie sich seit dem vergangenen Jahrhundert mit dem immer genaueren Studium der Gewebe und deren elementarem Bestandteil, der Zelle, befasst, und zwar nicht nur vom statischen und rein beschreibenden Gesichtspunkt aus, sondern auch unter dem genetischen und funktionellen Aspekt, der die beobachteten Erscheinungen im Lichte der Gesamtheit ihrer Ursachen und Zwecke betrachtet und sich bemüht, ihre Bedeutung viel vollständiger im erfassen. Die ständigen Fortschritte der Physik, der Chemie und der Technik bieten der Histologie immer größere Möglichkeiten bei der analytischen Untersuchung der lebenden Substanz. Selbst wenn man sich auf die Größen mikroskopischer Ordnung beschränkt, so bleibt noch viel zu tun in der vergleichenden und systematischen Morphologie; unter anderem muss man die größtmögliche Zahl von Beobachtungen zusammentragen, die geeignet sind, genau zu zeigen, welches die gleichartigen Teile eines oder mehrerer Organismen sind.

Neue Möglichkeiten durch Forschungsmethoden in der ultramikroskopischen Größenordnung

4. Aber man ist jetzt zur Ordnung ultramikroskopischer Größen vorgeschritten, und man ist imstande, gewisse morphologische Einzelheiten der Infrastruktur der Elemente, die die Zelle bilden, direkt zu erfassen. Man wendet außerdem die indirekte Untersuchung an, zum Beispiel das Studium der Variationen der Absorptionskraft der ultravioletten Lichtwellen oder die Empfindlichkeit bei gewissen Fermenten.

Histophysiologie, Histochemie und Histophysik

5. Die Histophysiologie sieht jetzt, wie ein fast unbegrenzter Horizont sich vor ihr eröffnet. Die mit der Kultur der Gewebe - in vitro - erzielten experimentellen Ergebnisse haben schon zu zahlreichen Erkenntnissen über die Grundeigenschaften der Zelle, über die Vorbedingungen ihres Wachsens und über die offenen oder latenten Möglichkeiten, die sie enthüllen, geführt. Man nimmt auch Untersuchungen vor über elektrische Reaktionen, die ohne weiteres auftreten oder mit den besonderen funktionellen Fähigkeiten der Gewebe auftreten. Die Kultur - in vitro - ermöglicht ebenso das Studium der grundlegenden Erscheinungen des Zellenmetabolismus und der Reaktion der Zellen auf verschiedene physische oder chemische Reize.

6. Mit der Histophysiologie erlebt die Histochemie jetzt einen viel versprechenden Aufschwung. Während man früher sich darauf beschränkte, eine kleine Zahl von Substanzen mittels bekannter chemischer Reaktionen zu bestimmen, benutzt man jetzt viel genauere mikroanalytische Methoden, die nicht nur die qualitative Analyse gewisser chemischer Zusammensetzungen ermöglichen, sondern auch die quantitative und topographische Analyse. Man kann sogar in gewissen Fällen den Dynamismus der chemischen Vorgänge feststellen, die alle fundamentalen Tätigkeiten der lebenden Substanz angehen, wie den materiellen und energetischen Metabolismus, die morphologische Differenzierung, das Wachsen und die Reizbarkeit. Die Methode der histologischen Färbung zieht ihrerseits Nutzen aus einer kritischen Umkehr, die an Stelle der empirischen Arbeitsweise wissenschaftliche und rationelle Kriterien setzt.

7. Die Histophysik ihrerseits hat die Aufgabe, zu erforschen, nach welchen physischen und physico-chemischen Gesrtzen die Verbindung der chemischen Komponenten der lebenden Substanz, zu ultramikroskopischen und mikroskopischen Aggregaten sich vollzieht. Man kann heute sehr genau die mit den biologischen Tätigkeiten verbundenen physischen Auswirkungen analysieren und ein sehr genaues quantitatives Maß davon geben. Die Histophysik steht übrigens mit fast allen anderen biologischen Disziplinen in enger Verbindung; sie führt zu einem besseren Verständnis der makroskopischen und mikroskopischen Anatomie; sie ist ein wesentlicher Teil der physiologischen Forschung, sie öffnet den Weg zum Studium der allgemeinen Pathologie und der pathologischen Anatomie; schließlich liefert sie in der Medizin die Gesamtheit der Kenntnisse, die für die Ausbildung des Pathologen und des Klinikers notwendig sind.

8. Der Fortschritt dieser verschiedenen Zweige der Histologie ist nur möglich dank der dauernden Verbesserung der Arbeitstechnik. Das Studium der lebenden Gewebe, welches das Ideal der Histologie bietet, hat leider mit ernsten Schwierigkeiten zu kämpfen; tatsächlich kann das fragliche Objekt nur eine äußerst geringe Dichtigkeit haben, und die durchsichtige Substanz wird von Elementen gebildet, deren Refraktionszeichen nur sehr schwache Unterschiede zu Tage treten lassen. Neuere optische Instrumente, z. B. das Kontrastphasen-Mikroskop oder die Verwendung der ultravioletten und infraroten Strahlen in Verbindung mit der Photographie, ermöglichen immerhin die Beobachtung sehr feiner Einzelheiten.

Das Studium der lebenden Gewebe

9. Unter den Techniken, welche die moderne Forschung anwendet, wollen Wir noch die Beobachtung im Dunkelfeld, die Verwendung des Fluoreszenz-Mikroskops, das Polarisations-Mikroskops, die Absorptionshistospektographie, die Ausnutzung der Röntgenstrahlen und die Elektronenmikroskopie erwähnen, deren praktische Anwendung übrigens eine Reihe schwieriger Probleme stellt, soweit es die Vorbereitung der zu untersuchenden Gewebe angeht.

10. Wenn die Anatomie und die Histologie sich bemühen, feinere Strukturen zu beobachten und zu studieren, genauere quantitative Maße zu geben, die Urbestandteile der lebenden Materie zu lokalisieren und zu beschreiben, so versäumen Sie es nicht, die dynamischen Phänomene zu betrachten, mag es sich nun um stationäre und reversible Vorgänge handeln, die von der normalen Histophysiologie betrachtet werden, oder um oft irreversible strukturelle und funktionelle Modifikationen, wie die der Histogenese, des Wachsens der Gewebe, ihrer Erneuerung und ihres Alterns. Und man begnügt sich nicht, diese verschiedenen Aspekte in der normalen Entwicklung der Organismen zu betrachten, sondern man ruft auf experimentellem Wege durch die Kultur - in vitro - Änderungen des Lebensmilieus hervor, welche die ungeahnten Möglichkeiten der lebenden Substanz zeigen.

Das Ziel der anatomischen Wissenschaft

11. Wenn man die Fortschritte dieser zugleich so alten und so neuen Wissenschaft ins Auge fasst, so stellt man sich ganz natürlich die Frage nach ihrem Ziel. Wird das Geheimnis des Lebens, dessen materielles Substrat Sie studieren, sich eines Tages den Augen des Gelehrten enthüllen, dem lange Analysen es endlich ermöglicht hätten, die Struktur und die Funktionen der Zelle und der Gewebe, welche die verschiedenen Organismen bilden, vollständig zu erklären ? Muss man nicht vielmehr, um deren Zweck zu begreifen, von den leblosen Urelementen, von dem komplexen Molekularaufbau, der die Zelle bildet, zurückgehen zu der Gruppierung dieser zu Geweben und diese ihrerseits als Bestandteile der Organe und die Organe selbst als Bestandteile des lebenden Wesens betrachten, dessen eigene Aktivität den Strukturen, aus denen es gebildet ist, ihren Sinn geben ? So z. B. suchen der Archäologe oder der Künstler vor einem alten Baudenkmal dessen Bedeutung nicht dadurch zu erfassen, dass sie die einzelnen Steine studieren, sondern vielmehr die Art und Weise ihrer Einordnung, die die Absicht des Erbauers verrät. Das ist der erste Gedanke dessen, der die Auswahl und Einordnung der Materialien bestimmt und nicht umgekehrt, obschon diese ihrerseits gewisse Maßnahmen erklären können, die nebensächlicher Natur sind.

Teile können nur aus dem Ganzen erklärt werden

12. Wenn man das Leben erklären will, muss man es an der Quelle suchen, dort, wo es sich in seiner Ganzheit findet, und dessen niedere Formen erklären, indem man von der höheren Form ausgeht; mit anderen Worten, wenn die belebte Welt die zwei untrennbaren Seiten des Stofflichen und des Geistigen zeigt, so wäre es ein eitles Unterfangen, den Geist durch die Materie zu erklären, ihn gewissermaßen daraus hervorgehen lassen zu wollen. Es ist die menschliche Intelligenz, die die Wissenschaft des materiellen Seins aufbaut, dessen Struktur, erklärt und es seinen Zwecken dienstbar macht. Und diese Intelligenz hat ein Leben höheren Grades, es kann mit dem der vernunftlosen Wesen nur ganz entfernt verglichen werden.

Die Abhängigkeit des Menschen von Gott, durch den erst alles Existierende er klärt werden kann

13. Immerhin ist der Geist des Menschen nicht das Maß an sich: er hängt in jedem Augenblick in seinem Leben und seiner doppelten spekulativen und praktischen Tätigkeit von einem höheren Wesen ab, das ihm seine Verantwortlichkeit zumisst und seine Berufung bestimmt. Die Fülle des Lebens findet sich nur in Gott, und durch ihn allein muss man alles erklären, was existiert, den Menschen zunächst, aber auch alle niederen Formen des Lebens.

Aufgabe und Versuchung jeder Wissenschaft um den Menschen

14. Wir haben gesehen, dass die eingehendsten Untersuchungen der Histologie den dynamischen Gesichtspunkt mit der Betrachtung der statischen Formen verbinden müssen. Das ist der erste Schritt auf diesem Erfolg versprechenden Wege, dem sich kein Gelehrter, der dieses Namens würdig ist, entziehen kann. Jeden der Zweige Ihrer Wissenschaft in das Ganze, zu dem sie gehört, einordnen, das Studium des menschlichen Körpers durch das der Seele erweitern und diese in dem allgemeinen Plan des Schöpfers selbst sehen: das ist die Aufgabe einer wirklichen Wissenschaft um den Menschen, die nicht wie ein sich selbst genügendes Ganzes aufgebaut ist, sondern den höchsten Zielen dienen will, zu denen der Mensch berufen ist. Eine der furchtbarsten Versuchungen der wissenschaftlichen Arbeit besteht wohl darin, dass man eine Burg des Stolzes, einen modernen Turmbau von Babel errichtet, gleichsam als Herausforderung der menschlichen Intelligenz gegenüber der Allmacht des Schöpfers.

Abschluss und Segen

15. Aber Sie, meine Herren, die den Vorzug haben, Ihre Arbeit dem Studium des menschlichen Organismus zu widmen, haben mehr als andere Anlass, in enger Verbindung mit der eigentlichen Quelle des Lebens zu bleiben, mit diesem Gott, der sich den Herzen seiner Kinder noch mehr offenbart als in dem unvollkommenen Bild der sichtbaren Schöpfung. Möge sein Licht stets Ihren Geist erleuchten und Ihre Schritte lenken, damit die geduldige und schwere Forschungsarbeit, der Sie nachgehen, statt Sie von ihm zu entfernen, Sie immer wieder zu ihm führt und Sie die Güter finden lässt, die unvergänglich sind. Als Unterpfand der göttlichen Gnade erteilen Wir Ihnen selbst, Ihren Familien und Ihren Mitarbeitern von ganzem Herzen Unseren Apostolischen Segen.

26. Religiös-sittliche Fragen zur Anästhesiologie

Ansprache Papst Pius XII. am 24. Februar 1957

27. Moralische Probleme der Wiederbelebung

Ansprache Papst Pius XII. am 24. November 1957 an eine Gruppe von Ärzten, die auf Veranlassung des Georg-Mendel-Institutes für Genetik in Rom zusammengekommen waren über rechtliche und sittliche Fragen der Wiederbelebung

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3-3; Nrn. 5-5)

(Offizieller französischer Text: AAS XLIX [1957] 1027-1033).

Einleitung

5538 Dr. Bruno Haid, Chef der Abteilung für Anästhesie an der Chirurgischen Universitätsklinik Innsbruck, hat Uns drei Fragen ärztlicher Moral in Bezug auf die sogenannte « Wiederbelebung» vorgelegt. Es ist Uns, verehrte Herren, willkommen, auf diesen Wunsch zu antworten, da er das hohe Pflichtbewusstsein, das Sie in Bezug auf Ihre beruflichen Pflichten erfüllt, und den Willen, die heiklen Probleme, die sich ergeben, im Lichte der Prinzipien des Evangeliums zu lösen, bezeugt.

I. Medizinische Bestandsaufnahme

5539 Nach den Darlegungen Dr. Haids beschäftigt sich die moderne Anästhesiologie nicht nur mit Problemen der Analgesie und Anästhesie im eigentlichen Sinne, sondern auch mit der «Wiederbelebung». Man bezeichnet damit in der Medizin, und speziell in der Anästhesiologie, die Technik, durch die man bei gewissen Zwischenfällen eingreifen kann, die das menschliche Leben schwer gefährden, insbesondere bei den Asphyxien, die früher, bevor man über die moderne Anästhesieausrüstung verfügte, in wenigen Minuten zum Stillstand des Herzens und zum Tode führten. Die Aufgabe des Anästhesisten dehnt sich so auf .die akuten Atmungsschwierigkeiten aus, die durch Strangulation oder durch offene thoraco-pulmonale Wunden hervorgerufen werden können. Er greift ein, um die Asphyxie zu verhindern, die auf innerer Absperrung der Atmungswege durch den Mageninhalt oder durch Ertrinken zustande kommt, um der vollständigen oder teilweisen Atemlähmung bei schwerem Tetanus, bei Kinderlähmung, Vergiftung durch Gas, Hypnotica oder Trunkenheit und selbst bei zentraler Atemlähmung infolge von schweren Gehirnerschütterungen entgegen zu wirken.

I!. Fragen der ärztlichen Moral

5540 Wenn die Wiederbelebung und Behandlung dieser Gehirnverletzten und manchmal der Gehirnoperierten oder derjenigen, die Gehirnverletzungen durch Anoxyhämie erlitten haben und in tiefer Bewusstlosigkeit liegen, vorgenommen wird, erheben sich Fragen, welche die ärztliche Moral interessieren und die Prinzipien des Naturrechts noch mehr als die Analgesie angehen. So kommt es vor, dass der Anästhesist, wie bei den eben angeführten Krankheiten und Unfällen, wenn deren Behandlung hinreichende Aussicht auf Gelingen bietet, den Allgemeinzustand von Patienten, die an schwerer Gehirnverletzung leiden und deren Fall anfänglich hoffnungslos erschien, verbessern kann: er stellt die Atmung wieder her, entweder durch manuellen Eingriff oder mit Hilfe von besonderen Apparaten, befreit die Atmungswege und sorgt für die künstliche Ernährung des Patienten. Dank dieser Therapie, insbesondere durch die Zufuhr von Sauerstoff vermittels der künstlichen Atmung, setzt der versagende Kreislauf wieder ein, und das Aussehen des Patienten bessert sich, oft sehr rasch, derart, dass der Anästhesist oder jeder andere Arzt, der auf Grund seiner bloßen Erfahrung den Kampf aufgegeben hätte, fortfährt, eine leise Hoffnung zu hegen, dass die spontane Atmung sich wieder einstellt. Die Angehörigen betrachten gewöhnlich diese Besserung als ein erstaunliches Ergebnis, für das sie dem Arzt danken.

5541 Wenn die Gehirnverletzung so schwer ist, dass der Patient nicht mit dem Leben davonkommt, muss der Anästhesist sich die schwerwiegende Frage nach dem Wert und Sinn der Wiederbelebungsversuche stellen. Um Zeit zu gewinnen und die weiteren Entscheidungen mit größerer Sicherheit zu treffen, wird er sofort mit der künstlichen Atmung, Intubation und Reinigung der Atmungswege beginnen. Aber er kann sich dann einer schwierigen Lage gegenübersehen, wenn die Angehörigen diese Bemühungen für nutzlos halten und sich ihnen widersetzen. Gewöhnlich geschieht das nicht beim Beginn der Versuche der Wiederbelebung, sondern wenn der Patient nach einer leichten Besserung keine weiteren Fortschritte zeigt und es klar wird, dass nur die künstliche Atmung ihn noch am Leben erhält. Man fragt sich dann, ob man den Versuch der Wiederbelebung fortsetzen muss oder kann, wenn die Seele vielleicht schon den Körper verlassen hat.

Die Lösung dieses Problems, die schon an sich schwierig ist, wird es noch mehr, wenn die - vielleicht selber katholischen - Angehörigen den behandelnden Arzt und besonders den Anästhesisten zwingen, den Apparat zur künstlichen Atmung wegzunehmen, um dem virtuell schon toten Patienten zu ermöglichen, in Frieden zu scheiden. Von da her ergibt sich eine fundamentale Frage vom religiösen Standpunkt aus und für die Philosophie der Natur: Wann ist der Tod nach christlichem Glauben bei den Patienten eingetreten, bei denen man die modernen Methoden der Wiederbelebung angewandt hat? Ist die Letzte Ölung gültig, wenigstens solange man eine Herztätigkeit feststellen kann, auch wenn die eigentlichen Lebensfunktionen schon verschwunden sind und das Leben nur noch vom Funktionieren eines Atmungsapparates abhängt?

Ill. Gruppierung der gestellten Fragen

5542 Die Probleme, die sich bei der modernen Wiederbelebungspraxis ergeben, können also in drei Fragen zusammengefasst werden: erstens, hat man das Recht oder selbst die Pflicht, die modernen Apparate der künstlichen Atmung in allen Fällen zu verwenden, selbst in solchen, die nach dem Urteil des Arztes vollkommen hoffnungslos sind? Zweitens, hat man das Recht oder die Pflicht, den Atmungsapparat zu entfernen, wenn sich nach mehreren Tagen der Zustand tiefer Bewusstlosigkeit nicht bessert und, wenn man ihn wegnähme, der Kreislauf in wenigen Minuten aufhörte? Was soll man in diesem Falle tun, wenn die Angehörigen des Patienten, der die Sterbesakramente empfangen hat, den Arzt drängen, den Apparat zu entfernen? Ist die Letzte Ölung in diesem Augenblick noch gültig? Drittens, muss ein Patient, der durch zentrale Lähmung in tiefer Bewusstlosigkeit liegt, dessen Leben - bzw. dessen Blutkreislauf - jedoch dank der künstlichen Atmung in Gang gehalten wird und bei dem sich im Laufe mehrerer Tage keine Besserung einstellt, als de facto oder selbst de iure tot angesehen werden? Muss man nicht, um ihn als tot zu betrachten, abwarten, bis der Blutkreislauf trotz der künstlichen Atmung aufhört?

IV. Grundsätzliche Erwägungen zu den einzelnen Fragen

5543 Wir sind sehr gern bereit, auf diese drei Fragen zu antworten, doch bevor Wir auf sie eingehen, möchten Wir die Grundsätze darlegen, die Uns gestatten, eine Antwort zu formulieren.

1. Die Frage nach dem Recht oder der Pflicht zur Anwendung der künstlichen Atmung

5544 Die natürliche Vernunft und die christliche Moral sagen, dass der Arzt (und wem immer es obliegt, für seinen Nächsten zu sorgen) das Recht und die Pflicht hat, im Falle einer ernsten Krankheit die Maßnahmen zu treffen, die nötig sind, um Leben und Gesundheit zu erhalten. Diese Pflicht, die er gegenüber sich selbst, gegenüber Gott, gegenüber der menschlichen Gemeinschaft und häufiger noch gegenüber gewissen ganz bestimmten Personen hat, entspringt der geordneten Nächstenliebe, dem Gehorsam gegenüber dem Schöpfer, der sozialen Gerechtigkeit und selbst der strengen Gerechtigkeit sowie der Rücksicht auf die Angehörigen. Aber sie verpflichtet gewöhnlich nur zum Gebrauch der (entsprechend den Umständen, dem Ort, der Zeit, der Kultur) üblichen Mittel, d. h. der Mittel, die keine außergewöhnliche Belastung für einen selbst oder andere mit sich bringen. Eine strengere Verpflichtung wäre für die Mehrzahl der Menschen zu hart und würde die Erlangung wichtiger höherer Güter zu sehr erschweren. Leben, Gesundheit und jede irdische Aktivität sind in der Tat geistigen Zielen untergeordnet. Im übrigen ist es nicht verboten, mehr als das strikt Notwendige zur Erhaltung des Lebens und der Gesundheit zu tun, vorausgesetzt, dass dadurch keine wichtigeren Pflichten versäumt werden.

2. Die Frage nach der Spendung der Sakramente

5545 Was die Spendung der Sakramente an einen in Bewusstlosigkeit liegenden Menschen betrifft, so leitet sich die Antwort von der Lehre und Praxis der Kirche ab, die ihrerseits den Willen des Herrn zur Richtschnur ihres Handelns nimmt. Die Sakramente sind kraft ihrer göttlichen Einsetzung für die Menschen in dieser Welt und für die Dauer ihres irdischen Lebens bestimmt und setzen, mit Ausnahme der Taufe selber, die Taufe bei dem, der sie empfängt, voraus. Wer kein Mensch ist, es noch nicht oder nicht mehr ist, kann die Sakramente nicht empfangen. Im übrigen kann man sie auch, wenn jemand seine Weigerung bekundet, nicht gegen seinen Willen spenden. Wenn man nicht weiß, ob jemand die Bedingungen erfüllt, die zum gültigen Empfang des Sakramentes notwendig sind, muss man versuchen, den Zweifel zu beseitigen. Gelingt das nicht, so wird das Sakrament bedingungsweise gespendet, zum mindesten mit stillschweigender Klausel (mit der Klausel «Si capax es» (« Wenn du imstande bist. »), welche die umfassendste ist). Die Sakramente sind von Christus für die Menschen eingesetzt worden, um ihre Seelen zu retten; darum versucht die Kirche in äußersten Notfällen auch äußerste Maßnahmen, um einem Menschen die Gnade und Hilfe des Sakramentes zuteil werden zu lassen.

3. Die Frage nach dem Eintritt des Todes

5546 Die Frage des Eintritts des Todes und die seiner Feststellung, sei es die Frage der Tatsache selber (« de facto ») wie ihrer rechtlichen Authentizität (« de iure »), hat durch ihre Folgen selbst auf dem Gebiet der Moral und der Religion eine noch größere Bedeutung. Was Wir über die wichtigsten Voraussetzungen zum gültigen Empfang eines Sakramentes gesagt haben, hat das gezeigt. Die Bedeutung der Sache erstreckt sich auch auf die Folgen für Erbschaftsfragen, Heiratsangelegenheiten, Eheprozesse, auf die Fragen von Benefizien (Vakanz eines Benefiziums) und viele andere Fragen des privaten und sozialen Lebens.

5547 Es ist Sache des Arztes und insbesondere des Anästhesisten, eine klare und präzise Definition des «Todes» und des «Augenblicks des Todes» eines Patienten, der in bewusstlosem Zustand stirbt, zu geben. Dafür kann man sich an den üblichen Begriff von der vollständigen und endgültigen Trennung von Leib und Seele halten. Aber in der Praxis wird man die Ungenauigkeit der Begriffe «Leib» und «Trennung» in Betracht ziehen müssen. Man kann von der Möglichkeit absehen, dass ein Mensch lebendig begraben wird, da die Wegnahme des Atmungsapparats binnen wenigen Minuten den Stillstand des Blutkreislaufs und damit den Tod herbeiführt.

Im Falle eines unlöslichen Zweifels kann man seine Zuflucht auch zu den Präsumptionen de iure und de facto nehmen. Im allgemeinen wird man sich an die Präsumption der Fortdauer des Lebens halten, weil es sich um ein Grundrecht handelt, das der Mensch vom Schöpfer erhalten hat und von dem mit Sicherheit nachgewiesen werden muss, dass es verlorengegangen ist.

V. Beantwortung der Fragen im besonderen

1. Rechte und Pflichten des Anästhesisten

5548 Wir gehen nun zur Lösung der besonderen Fragen über.

Hat der Anästhesist das Recht oder ist er in allen Fällen tiefer Bewusstlosigkeit, selbst solchen, die nach dem Urteil eines kompetenten Arztes völlig hoffnungslos sind, verpflichtet, die modernen Apparate der künstlichen Atmung anzuwenden, selbst gegen den Willen der Angehörigen?

In gewöhnlichen Fällen wird man zugeben, dass der Anästhesist das Recht hat, so zu handeln, aber nicht dazu verpflichtet ist, es sei denn, dass dies das einzige Mittel ist, eine andere unbestreitbare moralische Pflicht zu erfüllen. Die Rechte und Pflichten des Arztes sind korrelativ zu denen des Patienten. Der Arzt hat in Bezug auf den Patienten kein getrenntes und unabhängiges Recht: im allgemeinen kann er nur handeln, wenn der Patient ihn dazu ausdrücklich oder stillschweigend (direkt oder indirekt) ermächtigt. Die Technik der Wiederbelebung, um die es sich hier handelt, ist in sich nichts Unmoralisches. Daher könnte der Patient - wenn er zu persönlicher Entscheidung fähig wäre - sie mit Recht benutzen und folglich auch den Arzt dazu ermächtigen. Da übrigens diese Arten der Behandlung die gewöhnlichen Mittel übersteigen, zu denen man sonst pflichtgemäß zu greifen hat, kann man nicht behaupten, man müsse sie anwenden und müsse folglich den Arzt dazu beauftragen.

5549 Die Rechte und Pflichten der Angehörigen hängen gewöhnlich von dem anzunehmenden Willen des bewusstlosen Kranken ab, wenn er großjährig und «sui iuris» ist. Was die eigene und unabhängige Pflicht der Angehörigen betrifft, so sind sie gewöhnlich nur zur Anwendung der üblichen Mittel verpflichtet. Wenn es sich daher zeigt, dass der Versuch der Wiederbelebung in Wirklichkeit für die Angehörigen eine derartige Belastung darstellt, dass man ihn ihnen nicht mit gutem Gewissen zumuten kann, so können sie rechtmäßigerweise darauf bestehen, dass der Arzt seine Versuche abbricht. Der Arzt kann ihnen also erlaubterweise Folge leisten. In diesem Fall liegt keinerlei direkte Verfügung über das Leben des Patienten noch auch Euthanasie vor, die niemals erlaubt wäre. Selbst wenn die Unterbrechung des Wiederbelebungsversuchs den Stillstand des Blutkreislaufs nach sich zieht, so ist sie doch immer nur indirekte Ursache des Aufhörens des Lebens. In diesem Fall muss man also den Grundsatz des doppelten Effekts und den des «voluntarium in causa» (« In der Ursache gewollt ») anwenden.

2. Die Frage der Sakramentenspendung

5550 Damit haben Wir auch im wesentlichen schon auf die zweite Frage geantwortet: «Kann der Arzt den Atmungsapparat entfernen, bevor der endgültige Stillstand des Kreislaufs eingetreten ist? Kann er es wenigstens, wenn der Patient bereits die Letzte Ölung empfangen hat? Ist diese gültig, wenn sie in dem Augenblick gespendet wird, in dem der Kreislauf stillsteht, oder selbst danach?»

5551 Auf den ersten Teil dieser Frage muss man bejahend antworten, wie Wir bereits auseinandergesetzt haben. Wenn die Letzte Ölung noch nicht gespendet worden ist, versuche man die Atmung noch so lang in Gang zu halten, bis dies geschehen ist. Was die Gewissheit betrifft, ob die Letzte Ölung im Augenblick des endgültigen Stillstands des Kreislaufs oder selbst danach gültig gespendet worden ist, so ist es unmöglich, mit Ja oder Nein zu antworten. Wenn dieser endgültige Stillstand nach Meinung der Ärzte die sichere Trennung von Leib und Seele bedeutet, selbst wenn gewisse besondere Organe noch weiter funktionieren, so wäre die Letzte Ölung mit Sicherheit ungültig, denn der, der sie empfängt, wäre mit Sicherheit nicht mehr Mensch. Und dies ist eine unerlässliche Vorbedingung zum Empfang der Sakramente. Wenn jedoch die Ärzte der Ansicht sind, dass die Trennung von Leib und Seele zweifelhaft ist und dass dieser Zweifel nicht gelöst werden kann, so ist auch die Gültigkeit der Letzten Ölung zweifelhaft. Aber indem die Kirche ihre üblichen Regeln anwendet: « Die Sakramente sind für die Menschen da », und «Im Falle äußerster Not versucht man äußerste Maßnahmen », erlaubt sie, das Sakrament zu spenden, wenn auch, aus Ehrfurcht vor dem sakramentalen Zeichen, bedingungsweise.

3. Die Frage nach dem Eintritt des Todes

5552 « Wenn der Blutkreislauf und das Leben eines durch eine zentrale Lähmung tief bewusstlosen Patienten nur noch durch die künstliche Atmung aufrechterhalten werden, ohne dass sich nach mehreren Tagen irgendwelche Besserung zeigt, in welchem Augenblick betrachtet dann die katholische Kirche diesen Patienten als 'tot' oder muss man ihn nach den Naturgesetzen für tot halten (Frage 'de facto' und 'de iure') ?»

(Ist der Tod schon nach der schweren Gehirnverletzung eingetreten, welche die tiefe Bewusstlosigkeit und die zentrale Atemlähmung hervorgerufen hat, deren sofortige tötliche Folgen jedoch durch die künstliche Atmung hinausgezögert werden konnten? Oder tritt er nach dem gegenwärtigen Stand der medizinischen Kenntnisse erst mit dem endgültigen Stillstand des Kreislaufs trotz der fortgesetzten künstlichen Atmung ein?)

5553 Was die Feststellung der Tatsache in den einzelnen Fällen betrifft, so kann die Antwort von keinem religiösen oder moralischen Prinzip abgeleitet werden und fällt in dieser Hinsicht nicht unter die Kompetenz der Kirche. Die Frage bleibt also noch offen. Aber Überlegungen allgemeiner Art gestatten die Annahme, dass das menschliche Leben so lange andauert, wie seine vitalen Funktionen - im Unterschied zu dem bloßen Leben der Organe - sich spontan oder selbst mit Hilfe künstlicher Vorgänge manifestieren. Eine beträchtliche Anzahl solcher Fälle bleiben Gegenstand unauflöslicher Zweifel und müssen nach den Präsumptionen de iure und de facto behandelt werden, von denen Wir gesprochen haben.

Segen

5554 Mögen diese Darlegungen Sie führen und erleuchten beim Versuch, die schwierigen Fragen zu lösen, die Ihnen in der Praxis Ihres Berufes begegnen. Als Unterpfand der göttlichen Gnaden, die Wir auf Sie und alle Ihre Lieben herabflehen, gewähren Wir Ihnen von ganzem Herzen Unseren Apostolischen Segen.

28. Ansprache Papst Pius XII. an die Strahlungswissenschaftler vom 16. April 1958 in Rom

(Quelle: Grundfragen der ärztlichen Ethik, Nr. 28; übersetzt aus dem französischen Text aus dem Osservatore Romano vom 17. April 1958 von Dr. Meisner, Düsseldorf; Überschriften vom Lukas-Institut)

Begrüßung

1. Ich begrüße Sie herzlich, meine Herren! Sie nehmen an dem internationalen Symposion über die Größen, Einheiten und Messungen der ionisierenden Strahlen teil, das in Rom durch die italienische Gesellschaft für medizinische Strahlenkunde und Kernmedizin veranstaltet wird. Mit Freude empfangen Wir immer - wie Sie wissen - die Forscher und Praktiker, die zu einem Kongress zusammenkommen, um die Ergebnisse ihrer Arbeiten gegenüberzustellen. Wenn in erster Linie die reine Wissenschaft daraus bestimmte Vorteile zieht, so werden in der Folgezeit Unzählige, ohne es vielleicht selbst zu vermuten, von diesen neuen Errungenschaften und der Vervollkommnung der Methoden Nutzen haben.

Bedeutung und Wirkungen der Strahlen

2. Die Ausdehnung der medizinischen Strahlenlehre und die Verwendung der Strahlungen in der Biologie und in der Industrie lassen es mit zunehmender Dringlichkeit nötig werden, die Stärke und die biologischen Auswirkungen zu messen. Niemand wertet in der Tat die Gefahr gering, die die Strahlen für den Organismus bringen können. Das Beispiel der Röntgenologen, die ihre Opfer wurden, und vor allem die anschaulichen zerstörenden Wirkungen der nuklearen Kräfte sind den Vorstellungen der Menschen von heute nur allzu gegenwärtig. Sie selber heben in einem Ihrer Referate die ungünstigen Einwirkungen hervor, die sie im allgemeinen auf die Keimzellen haben. Daraus folgt eindeutig die Notwendigkeit, die Stärke der Strahlungen bei den verschiedenen Anwendungen so genau wie möglich zu messen. Aber hierbei ringen Sie mit zwei Arten von Problemen: einem aus der begrifflichen Ordnung und einem aus der praktischen Ordnung. Es ist zunächst der Begriff der "Dosis der Strahlung", der in Frage steht und der - wie Sie sich erinnern - im Verlaufe des letzten halben Jahrhunderts eine langsame Entwicklung durchgemacht hat. Um auf die Erfordernisse einer Genauigkeit zu antworten, wurde man dazu geführt, zwischen der "Dosis der eingestrahlten Strahlenmenge" und der "absorbierten Dosis" oder "wirksamen Strahlenmenge" zu unterscheiden und infolgedessen verschiedene Einheiten für eine jede aufzustellen: Röntgen(r) und "rad". Die Frage ist übrigens noch nicht erschöpft und Sie sprechen bei diesem Symposion über die Merkmale anderer Einheiten und den Nutzen, den ihre Anwendung unter anderem zum Schutz der Bevölkerung gegen schädliche Strahlen bietet.

3. Im praktischen Bereich prüfen Sie die Methoden für die Messung der Strahlungen, ihren Genauigkeitsgrad, ihre Nachteile und die Störungsfaktoren. Sie heben die speziellen Gesichtspunkte dieser Untersuchung hervor, wenn man in der Tiefenbestrahlung die beträchtlichen Energien einsetzt, die die modernen Elektronenbeschleuniger liefern.

Würdigung der Forscher in der Strahlenkunde

4. WeIcher Uneingeweihte staunt nicht vor der Vielschichtigkeit, die dieses immer doch durch die Strahlenkunde wohl begrenzte Gebiet enthüllt! Aber wie könnte man überdies die Ausdauer der Forscher und ihre außerordentliche Sorgfalt nicht bewundern, die sie dazu drängt, sich nicht mit annähernden Schätzungen zufrieden zu geben, sondern eine unerbittliche Vervollkommnung ihrer Instrumente zu verfolgen ? Eine Anstrengung, die weithin durch den Ernst dessen, was auf dem Spiele steht, gerechtfertigt ist, nämlich letztlich durch die Menschenleben, deren Schicksal oft von der angemessenen Anwendung der Radiotherapie abhängt. Es ist nichts Kleines und nichts überflüssiges, wenn es sich darum handelt, in stärkerem Maße dem Nutzen der Person zu dienen. Doch man muss auch wissen, worin ihre wahre Größe besteht und die ungeheueren Quellen, über die die moderne Technik verfügt, nur unter der Rücksicht auswerten, die geistigen Kräfte zu vermehren und sie von dem Zwang des Körpers und der Materie zu befreien. wohin zielte die geduldige Arbeit der unter großen Kosten aufrecht gehaltenen Forschungsgemeinschaften, wenn sie nicht in der zunehmenden Befreiung des Menschen endigte, in der Unterdrückung seiner physischen und moralischen Fesseln, in der klugen Anwendung seiner erhaltenen oder wiedergewonnenen Kräfte?

Die Offenbarung des letzten Zieles als Ursache unserer österlichen Hoffnung

5. In dieser Osterzeit ladet die Kirche, die den Triumph Christi über den Tod und alle Arten des Übels feiert, den Menschen in seinem Bemühen ein, sich ihr anzuschließen. Möge die christliche Hoffnung auch die Ihre sein und Ihnen die Kraft ihrer lichtvollen Gewissheit geben ! Über den Erfolg und die Rückschläge, die den allmählichen Fortschritt jedes individuellen Lebens abstecken, offenbart sie das letzte Ziel, das diesem arbeitsreichen Weg die Richtung gibt und das der heilige Paulus in diesen Worten ausdrückte: "Der, welcher Christus Jesus von den Toten erweckt ,hat, wird auch euren sterblichen Leibern das Leben geben durch seinen Geist, der in euch wohnt" (Röm. 8, 11).

Segen

6. Als Unterpfand des Schutzes und der göttlichen Gnaden, die Wir inständig auf Sie und alle, die Ihnen teuer sind, herabrufen, erteilen Wir Ihnen gern Unseren Apostolischen Segen.

29. Der Arzt im Dienst der Ehe

Ansprache Papst Pius XII. vom 8. Oktober 1953 an die Teilnehmer des XXVI. Kongresses der italienischen Urologenvereinigung]]

(Offizieller französischer Text: AAS 45 [1953] 673-679)

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII. I, S. 1154-1163; Nrn. 2315-2336)

Einleitung

Wir begrüßen Sie hier, meine Herren, die Sie Uns anläßlich Ihres Kongresses für Urologie die Freude Ihres Besuches bereiten wollten.

Sie sind Vertreter eines medizinischen Spezialfaches und Sie bemühen sich, diesem besonderen Gebiet der ärztlichen Wissenschaft und Kunst jene Anerkennung zu verschaffen, die ihm gebührt sowohl im medizinischen Ausbildungsplan als auch in der Personalbesetzung der großen Kliniken. Wir wünschen Ihrem Vorhaben den Erfolg, den das so bedeutende Objekt Ihrer Wissenschaft in der Tat verdient. Es geht für Sie darum, der menschlichen Schwachheit zu Hilfe zu kommen und die Arbeitskraft von Menschen, die noch eine schwere Aufgabe zu erfüllen haben, dadurch zu retten, daß Sie sie ihrem Beruf erhalten.

Sie haben Uns gebeten, zwei Fragen zu erklären. Die erste davon betrifft Ihre ärztliche Praxis, die zweite Ihre Tätigkeit als Gutachter: « periti, peritiores, peritissimi » (Männer von « Fachkenntnis, von großer Fachkenntnis, von umfangreichster Fachkenntnis»), in den Eheprozessen.

1. Der ärztliche Eingriff in ein gesundes Organ

Sie haben Uns die erste Frage in Form eines Einzelfalles gestellt, der jedoch typisch ist für die Kategorie, zu der er gehört, nämlich der Wegnahme eines gesunden Organs zum Zwecke, das Übel, das ein anderes Organ befällt, zu beseitigen oder wenigstens seine fortschreitende Entwicklung samt den Leiden und Gefahren, die es nach sich zieht, zu hemmen. Sie fragen sich, ob dies erlaubt sei.

Es ist nicht Unsere Sache, zu Ihrer Diagnose und Ihrer Prognose Stellung zu nehmen. Wir beantworten Ihre Frage unter der Voraussetzung, daß beide stimmen.

Die Vorbedingungen für einen erlaubten Eingriff

Drei Voraussetzungen bedingen die sittliche Erlaubtheit eines chirurgischen Eingriffs, der in einer anatomischen oder funktionellen Verstümmelung besteht. Erstens: das Verbleiben oder die Tätigkeit eines einzelnen Organs verursacht im Ganzen des Organismus einen ernsthaften Schaden oder stellt eine Bedrohung dar. Zweitens: dieser Schaden kann nicht vermieden oder wenigstens nicht bedeutend vermindert werden außer durch die in Frage stehende Verstümmelung, und die Wirkung derselben muß durchaus gesichert sein. Drittens: man muß mit gutem Grund annehmen können, daß die negative Folge, d. h. die Verstümmelung und ihre Nachwirkungen, durch den positiven Erfolg aufgewogen wird, nämlich durch die Beseitigung der Gefahr für den ganzen Organismus, durch die Eindämmung der Schmerzen usw.

Der entscheidende Punkt ist hierbei nicht, daß das amputierte oder gelähmte Organ selbst krank sein muß, sondern daß sein Verbleiben oder seine Tätigkeit für den ganzen Körper direkt oder indirekt eine ernsthafte Bedrohung mit sich bringt. Es ist sehr wohl möglich, daß ein gesundes Organ durch sein normales Funktionieren auf das kranke Organ eincn schädlichen Einfluß ausübt, der geeignet ist, das Übel und seine Auswirkungen auf den ganzen Körper zu verschlimmern. Es kann auch der Fall sein, daß die Beseitigung eines gesunden Organs und das Unterbinden seiner normalen Funktion dem Übel, z. B. dem Krebs, sein Ausbreitungsgebiet entzieht oder auf jeden Fall seine Existenzbedingungen wesentlich verändert. Wenn man über kein anderes Mittel verfügt, ist der chirurgische Eingriff in ein gesundes Organ in diesen beiden Fällen erlaubt.

Die Begründung des Eingriffsrechtes

Der Schluß, den Wir soeben gezogen haben, leitet sich vom Verfügungsrecht ab, das der Mensch vom Schöpfer über seinen eigenen Körper erhalten hat, in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Totalität, der auch hier gilt und kraft dessen jedes Einzelorgan dem Ganzen des Körpers untergeordnet ist und sich ihm im Konfliktsfall unterwerfen muß. Infolgedessen besitzt der, dem der ganze Organismus zum Gebrauch übergeben wurde, das Recht, ein Einzelorgan zu opfern, wenn dessen Verbleiben oder dessen Tätigkeit für das Ganze einen beträchtlichen Schaden, den man anderswie nicht beheben kann, mit sich bringt.

Da Sie versichern, daß im vorgelegten Fall die Bekämpfung des Übels einzig in der Beseitigung der Keimdrüsen besteht, so ergibt sich gegen diese Beseitigung kein Einspruch vom Standpunkt der Moral.

Der Fall der prophylaktischen Sterilisierung

Indessen sehen Wir Uns veranlaßt, die Aufmerksamkeit auf eine falsche Anwendung des oben dargelegten Grundsatzes zu lenken.

Wenn gynäkologische Komplikationen einen chirurgischen Eingriff notwendig machen oder selbst unabhängig davon, kommt es nicht selten vor, daß man die gesunden Eileiter wegnimmt oder sie wenigstens funktionsunfähig macht, um eine neue Schwangerschaft und die schweren Gefahren, die sich daraus für die Gesundheit oder gar das Leben der Mutter ergeben könnten, zu verhindern, Gefahren, die von anderen kranken Organen, wie den Nieren, dem Herzen, den Lungen, verursacht werden, die sich jedoch im Fall einer Schwangerschaft verschärfen. Um die Beseitigung der Eileiter zu rechtfertigen, führt man das eben erwähnte Prinzip an, und man sagt, der Eingriff in gesunde Organe sei erlaubt, wenn das Wohl des Ganzen es verlange.

Hier jedoch greift man zu Unrecht auf diesen Grundsatz zurück. Denn in diesem Fall kommt die Gefahr für die Mutter weder direkt noch indirekt von dem Vorhandensein oder der normalen Tätigkeit der Eileiter und auch nicht von deren Einfluß auf die kranken Organe wie Nieren, Lungen, Herz. Die Gefahr tritt nur in Erscheinung, wenn die freie geschlechtliche Betätigung eine Schwangerschaft zur Folge hat, welche die genannten zu schwachen oder kranken Organe bedrohen könnte. Die Voraussetzungen, die es erlauben würden, kraft des Totalitätsprinzips über einen Teil zugunsten des Ganzen zu verfügen, liegen hier nicht vor. Es ist daher sittlich nicht erlaubt, in gesunde Eileiter einen Eingriff vorzunehmen.

II. Die Gutachtertätigkeit des Arztes im Ehenichtigkeitsprozess

1. Allgemeiner Grundsatz: Objektivität

Die zweite Frage, die Sie Uns vorlegen, betrifft, wie Wir schon bemerkten, Ihre Tätigkeit als Gutachter in den Eheprozessen.

Der entscheidende Grundsatz leitet sich von der Natur und dem Ziel dieser Tätigkeit ab. Der Gutachter muß demnach das sagen, was ihn seine medizinischen Kenntnisse zu sagen verpflichten, und er muß es mit den Nuancen und Unterscheidungen sagen, die sein Wissen verlangt. Die Schlußfolgerungen, die vom ärztlichen Gutachten für die Fällung des Richterspruches gezogen werden, gehören nicht zur Zuständigkeit des « peritus » oder « peritissimus ».

Der Eid, den der ärztliche Gutachter abgelegt hat, verpflichtet ihn also, dem Gericht nach bestem Wissen und Gewissen das vorzulegen, was er gefunden hat, und seine Ansicht darüber zu äußern: er lege die medizinischen Tatsachen als Tatsachen vor, seine medizinische Interpretation als Interpretation, seine medizinischen Schlußfolgerungen als solche, seine medizinischen Ansichten als Ansichten. Dieser letzte Ausdruck bezeichnet die Aufschlüsse des Klienten, durch welche der Arzt dank seiner fachmännischen Kenntnisse vielleicht zu Erklärungen kommt, an die der Klient selbst wahrscheinlich gar nicht gedacht hat und die der Nichtfachmann und sogar der Richter, der keine medizinische Ausbildung besitzt, nicht bemerken. Der Gutachter muß seine Ansicht so darlegen, daß die erwähnten Unterschiede klar ersichtlich sind.

2. Begriffserklärung

Die « potentia generandi »

Doch Sie erwähnen konkrete Einzelheiten und wollen bei dieser Gelegenheit Auskunft erhalten. Wir nehmen den Hauptpunkt heraus, den Sie folgendermaßen formulieren: « Wir müssen in Ehenichtigkeitsprozessen bisweilen Gutachten über die 'impotentia generandi' abgeben».

Um auf diese Frage eine genaue Antwort zu geben, ist es vielleicht nützlich, zuvor die Mißverständnisse über den Begriff « impotentia oder potentia generandi» zu beseitigen. « Potentia generandi » (Zeugungsfähigkeit) hat bisweilen einen so weiten Sinn, daß er alles umfaßt, was die beiden Partner besitzen müssen, um neues Leben zu zeugen: die inneren und äußeren Organe sowie die Eignung zu Betätigungen, die deren Zweck entsprechen. Der Ausdruck wird jedoch auch in einer engeren Bedeutung genommen und umfaßt dann nur, was von den Gatten am Rand (en marge) ihrer persönlichen Betätigung gefordert wird, damit diese Betätigung tatsächlich, obgleich zwar nicht in jedem Fall, so doch wenigstens an sich und im allgemeinen, neues Leben zur Folge haben kann. In diesem Sinn bildet die « potentia generandi» einen Gegensatz zur « potentia coeundi » (Beischlafsfähigkeit).

Die « potentia coeundi »

Die Vorbedingungen für die « potentia coeundi » sind von der Natur festgelegt und ergeben sich aus dem Mechanismus des Aktes. In diesem Falle steht die Tätigkeit der Gatten vom biologischen Gesichtspunkt aus gesehen im Dienst der Keimkraft, die sie überträgt und empfängt. Woran kann man erkennen, daß die « potentia coeundi » tatsächlich besteht und daß der Akt der Gatten infolgedessen alle seine wesentlichen Bestandteile enthält? Ein praktisches Kriterium, das freilich nicht ausnahmslos in allen Fällen Geltung hat, ist die Fähigkeit, den äußeren Akt auf normale Weise zu vollziehen. Gewiß kann ein Element fehlen, ohne daß sich die Partner darüber Rechenschaft geben. Doch muß das « signum manifestativum» in der Praxis des Lebens genügen, denn dieses verlangt, daß die Menschen für eine so umfassende Einrichtung, wie es die Ehe ist, in den Normalfällen ein sicheres und leicht feststellbares Erkennungsmittel für ihre Eignung zur Ehe besitzen. Dies genügt, weil die Natur den menschlichen Organismus so zu bilden pflegt, daß die inneren Verhältnisse der äußerlich sichtbaren Form und Struktur entsprechen.

Außerdem bedeutet die « potentia coeundi» von seiten des Ehegatten die Fähigkeit, auf natürliche Weise die Flüssigkeit der Keimdrüsen zu übertragen. Dabei bleibt die Frage der Zusammensetzung dieser Flüssigkeit nach jedem einzelnen ihrer wesentlichen und ergänzenden Elemente außer Betracht.

Der Mangel an aktiven Samenzellen ist für gewöhnlich kein Beweis dafür, daß der Gatte die Tätigkeit der Übertragung nicht ausüben kann. Daher haben Azoospermie, Oligospermie, Asthenospermie und Nekrospermie an sich mit der «potentia coeundi» nichts zu tun, weil sie nur die Bestandteile der Samenflüssigkeit, aber nicht deren Übertragung berühren.

Bei all dem muß man betonen, daß diese Betätigung der Gatten im Dienst einer Zweckbestimmung steht und stehen bleibt: der Weckung neuen Lebens. Die Behauptung, die Medizin und Biologie hätten einen anderen Begriff von « potentia coeundi » als die Theologie und das Kirchenrecht und dieses letztere verstehe unter diesem Ausdruck etwas anderes als was von der Natur und vom Schöpfer festgelegt sei, ist falsch. Sie brauchen nur den Text von Canon 1068 Über die physische «Fähigkeit» nachzulesen, um festzustellen, daß dort nicht vom positiven, sondern vom Naturrecht die Rede ist.

Das persönliche Element im Zusammenwirken der Gatten

Der gesunde Menschenverstand und die Praxis der Kirche lassen gewiß keinen Zweifel darüber aufkommen, daß bei der Ehe und ihrem Vollzug auch persönliche Werte eine Rolle spielen, Werte, die jenseits der Biologie liegen und dem Verständnis der Gatten oft viel näher liegen als die unmittelbar biologischen Zwecke der Natur. Doch die Vernunft und die Offenbarung legen auch den Gedanken nahe und geben zu verstehen, daß die Natur dieses persönliche und suprabiologische Element einführt, weil sie in der Ehe nicht vernunftlose Sinnenwesen anspricht, sondern Menschen mit Geist, Herz und persönlicher Würde und sie beauftragt, ein neues Leben zu zeugen und zu erziehen, weil sich die Gatten in der Ehe einer dauernden Aufgabe und der Gemeinschaft eines unzertrennlichen Lebens widmen.

Biologie und Medizin haben - heute mehr denn je - die Sendung, den Zeitgenossen von Neuem in eine vertiefte Auffassung über den biologischen Sinn des Zusammenwirkens der Gatten und den Grund einzuführen, weshalb die Natur diesen Akt nur innerhalb der Ehe gestattet. Heutzutage hört man vielleicht manchmal lieber den Arzt als den Priester. Doch muß der Arzt selbst ein sicheres, von der Natur geleitetes Urteil und genug persönliche Unabhängigkeit, um ihm treu zu bleiben, besitzen.

3. Die Gutachtertätigkeit im einzelnen

Feststellung der « impotentia coeundi»

Nunmehr können Wir auf Ihre Frage antworten: Das vom kirchlichen Ehegericht in den Prozessen « de nullitate ex titulo impotentiae » - « wegen Eheunfähigkeit » von Ihnen verlangte Gutachten besteht im allgemeinen nicht in der Feststellung der « impotentia generandi », sondern der » impotentia coeundi ». Die « impotentia generandi » genügt, insofern man sie als Gegensatz zur « impotentia coeundi » auffaßt, nach den Gepflogenheiten der Rechtsprechung nicht, um ein Nichtigkeitsurteil zu erwirken. Man könnte also in den allermeisten Fällen eine mikroskopische Samenuntersuchung unterlassen. Man kann, falls es einen Nutzen haben sollte, auf andere Weise klarstellen, daß der Same noch irgendeine Funktionsfähigkeit besitzt, und desgleichen, daß die Kanäle, welche diese Keimdrüsen mit ihren Ausführungsorganen verbinden, noch funktionieren und noch nicht vollkommen zerstört oder endgültig undurchlässig sind. Die Spermauntersuchung allein kann schwerlich zu einer genügenden Sicherheit führen.

Zur Frage der Spermagewinnung

Im übrigcn hat das Heilige Offizium bereits am 2. August 1929 (AAS XXI [1929] 490) entschieden, daß « eine Samengewinnung durch direkt hervorgerufene Masturbation» unerlaubt ist, und zwar gleich zu welchem Zweck die Untersuchung vorgenommen wird.

Etwas anderes ist es, wenn der Arzt das Sperma auf andere erlaubte Weise aus dem Organismus gewinnen würde, falls dies tatsächlich möglich wäre, oder wenn er das Untersuchungsmaterial ohne Eingriff von der interessierten Person erhält. Er ist für das Tun des anderen nicht verantwortlich, solange die Untersuchung und die Auswertung ihrer Ergebnisse sittlich einwandfrei sind. Wenn kirchliche Gerichte Gutachten, die auf diesem [d. h. unerlaubten] Verfahren beruhen, bisweilen unbeachtet lassen oder ausdrücklich zurückweisen, dann deswegen, um nicht den Anschein zu erwecken, als ob sie durch Verwendung solcher Gutachten jenes Verfahren unterstützen wollten.

Das persönliche Urteil des Arztes und der mediziniscbe Tatbestand

Sie haben Uns noch andere Fälle vorgelegt, die bei Ihrer Gutachtertätigkeit vorkommen. Der Arzt muß die Impotenz eines Mannes bezeugen. Aus diesem oder jenem Grund stehen ihm nur indirekte Faktoren zur Verfügung, und der Gutachter muß sich auf den « moralischen Beweis » beschränken. Die Beweisführung bewegt sich hier auf einer weniger sicheren Ebene, wo für und Wider einer gewissen Unentschiedenheit ausgesetzt sind. Kann der Gutachter dann kraft seiner persönlichen Überzeugung seinem Urteil eine Klarheit und Kraft verleihen, welche über die materiell genommenen medizinischen Gegebenheiten hinausgehen? Sie legen diese Frage vor, indem Sie im übrigen bemerken, daß die persönliche Überzeugung ohnehin mitspricht, selbst wenn man über genügend ausreichende materielle Beweise verfügt. Doch für jetzt wollen Sie wissen, wie sich der « peritus » oder « peritissimus » verhalten muß, wenn überzeugende medizinische Unterlagen fehlen.

Wir glauben, die Antwort auf Ihre Frage bereits oben bei der Erklärung der allgemeinen Normen gegeben zu haben. Doch wollen Wir noch einmal auf folgendes hinweisen: wenn der Gutachter in seinem Bericht die Zeugenerklärungen in medizinischen Fachausdrücken anführt, dann mischt er in diese Erklärungen keine Elemente, die sich dort nicht vorfanden, sondern stellt ihren eigentlichen Inhalt heraus, den der Nichtfachmann kaum erfassen könnte. Handelt es sich um einen Fall « de nullitate» (Nichtigkeit der Ehe), so verfälscht das ärztliche Gutachten gewiss nicht die Tatsachen, wenn es mit technischen Ausdrücken die aufrichtigen Erklärungen der Gattin wiedergibt. Ein allgemeines Urteil, das sich auf die Gesamtheit der erfaßten Elemente bezieht, jedoch die Ansicht des « peritus » und des « peritissimus » nur nebenbei erwähnt, verdient sicherlich keinerlei Kritik. Indessen muß diese persönliche Bemerkung dem Richter als solche erscheinen.

Schlussgedanke

Dies glaubten Wir auf Ihre Fragen antworten zu müssen. Zum Schluß möchten Wir Ihre Aufmerksamkeit noch auf folgendes richten: wenn Sie als fachmännische Zeugen in einem Eheprozeß eingeladen werden, dann betrachten Sie die Bedeutung Ihrer Mitarbeit von einem höheren Gesichtspunkt aus: einerseits hilft sie mit, die Heiligkeit der Ehe zu retten, anderseits unterstützt sie das gewissenhafte Bemühen, den Menschen, die sich vielleicht in einer sehr traurigen Lage befinden, die Freiheit zu bewahren, auf die sie ein persönliches Anrecht vor Gott und den Menschen haben. Möge der Segen des allmächtigen Gottes, den Sie alltäglich in seinem Schöpfungswerk entdecken, in Fülle auf Ihre Forschungen und auf Ihre ärztliche Tätigkeit herabsteigen.

30. Die soziale Bedeutung des öffentlichen Gesundheitswesens

Ansprache Papst Pius XII. vom 27. Juni 1949 an die Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation
(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band I., S. 1106-1110; Nr. 2206-2217; Original französisch)

Einführung

2206 Ist es auch schmerzlich, so lange nach Einstellung der Feindseligkeiten immer noch zu sehen, wie infolge von Missverständnissen, Vorurteilen, Interessen- oder Weltanschauungskonflikten die Lösung schwerwiegender Fragen und die Erledigung der lästigen Kriegsfolgen endlos aufgeschoben wird, so ist es doch ein Grund zur Freude und Hoffnung, wenigstens an einem Punkt - einem Punkt von höherer Bedeutung! - feststellen zu können, dass sich die große Zahl der Nationen trotz der andauernden Spannung in den Beziehungen auf dem Gebiet der Wirtschaft, des sozialen Lebens, der Politik und der Moral einig geworden ist, um gemeinsam am Fortschritt der allgemeinen Gesundheit zu arbeiten. Sie sind dabei nicht nur getragen von einer sehr berechtigten Besorgnis für gegenseitige Verteidigung, sondern auch von einem lobenswerten Geist gegenseitiger Hilfe und Zusammengehörigkeit. Sie bei Gelegenheit dieser gemeinsamen Arbeit zu empfangen, bedeutet für Uns eine tiefe Genugtuung, und Wir danken Ihnen dafür, dass Sie sie Uns verschafft haben.

Aus der Geschichte des öffentlichen Gesundheitswesens

2207 Oft, zu oft leider, steht am Beginn von vielen klugen Maßnahmen die Furcht, und aus diesem Grund überschreiten sie die Grenzen, die selbst von der Klugheit gezogen werden. Im vorliegenden Fall hat die in sich berechtigte Verteidigung gegen eine drohende Ansteckungsgefahr im Lauf der Geschichte zur Annahme von strengen Gesetzen geführt, deren noch viel strengere, bis zur Grausamkeit schreitende Ausführung sich nur durch die kopflose Torheit der Bevölkerung erklären lässt. Nicht nötig, bis zur berühmten Pest von Mailand im Jahre 1630 zurückzugehen. Nicht so fernliegend ist - unter vielen anderen - die Erinnerung an jene bedauernswerte Odysse der Passagiere der « Matteo Bruzzo » im Jahre 1884, die auf dem weiten Ozean umherirrte und überall, sogar mit Kanonenschüssen, zurückgewiesen wurde, weil an Bord festgestellte Cholerafälle Panikstimmung an allen Ufern des Atlantik hervorgerufen hatten.

2208 Brachten einst, ohne so weit zu gehen, die ebenso durch ihre Dauer wie durch ihre Strenge grausamen Quarantänevorschriften die armen Passagiere nicht in eine bedauerliche körperliche und seelische Lage, abgesehen vom Schaden, den die öffentliche Wirtschaft erlitt? Dank sei Gott, der bei der Schöpfung des Menschen nach seinem Ebenbilde in dessen Herz den natürlichen Drang der Güte gesenkt! So suchte man nach der ersten unvernünftigen Schreckreaktion, nachdem man wieder in den Besitz seines kalten Blutes gekommen war, so gut es ging, die Pflichten der Menschlichkeit mit denen der allgemeinen Sicherheit in Einklang zu bringen. Allmählich erlaubte der Fortschritt der Wissenschaft, der Hygiene, der Prophylaxie und der Heilbehandlung, unbeschadet jener Sicherheit, die Behandlungskuren, die selbst Reisenden mit geringstem Ansteckungsverdacht auferlegt wurden, zu verringern und zu mildern. Im übrigen hielt man es mit vollem Recht für unzureichend, Unschuldige, Brüder, die schon in ihrem Land genugsam Krankheit und vorübergehende Gesundheitskrisen durchgemacht hatten, mit Strafen zu verschonen, mit denen man Schuldige zu züchtigen pflegte. Und man hat die Aufgabe begriffen, ihnen - im Gegenteil - zu allererst Hilfe zu bringen, die sie dem Unheil entreißen und zugleich für die übrige Welt ungefährlich machen würde.

Erreichtes und Unerreichtes auf dem Gebiete der Hygiene

2209 Dieses echte Gefühl für Menschlichkeit hat die Inangriffnahme eines Werkes veranlasst, das allmählich so bedeutende Ausmaße angenommen hat, dass man heutzutage fast alle Nationen durch Entsendung ihrer Abgeordneten oder ihrer Beobachter an Ihrer Versammlung teilnehmen sieht, ohne die Vertreter der zwischenstaatlichen Organisationen mitzurechnen, die der Weltgesundheitsorganisation angeschlossen sind. Und doch, bei wie vielen Völkern sind die hygienischen und gesundheitlichen Verhältnisse, sei es wegen ihrer Armut oder ihres Unvermögens, sei es wegen des noch zurückgebliebenen Zustandes ihrer Zivilisation, ihrer Wissenschaft oder ihrer Technik, viel niedriger als die anderer Länder! Die von Zeit zu Zeit wiederkehrenden Epidemien und die fortwährenden einheimischen Krankheiten führen allmählich zur Verelendung, und die Statistiken, so neu und unvollkommen sie noch sein mögen, geben Zeugnis von den Verheerungen, die Stämme und ganze Völker mit dem Untergang bedrohen. Wäre es zu ertragen, Unsere Brüder an Krankheiten und körperlichen Schäden, die bisweilen bis zu ihrer Austilgung führen, leiden zu sehen, während in der übrigen Welt so viele andere Bevölkerungsgruppen zu einer solchen Höhe sanitärer Vollkommenheit gelangt sind, dass dort die vorzeitige Sterblichkeit ständig absinkt und die bisher zähesten Menschheitsplagen Schritt für Schritt zurückweichen?

Der Einsatz der Weltgesundheitsorganisation

2210 Man kann die privaten oder Einzelunternehmungen nicht genug loben, die für die gesundheitliche Verbesserung, der weniger begünstigten Länder - vor allem dank der Missionseinrichtungen - finanzielle Mittel und einen unerschöpflichen Opfergeist aufgebracht haben. Doch sie können sich nicht selbst genügen, und so bringt diesem hervorragend humanitären und sozialen Werk die Weltgesundheitsorganisation eine vielseitigere und zielstrebigere und damit eine Hilfe von viel sichererer und rascherer Wirkung.

2211 Indem Sie diesem edlen Trieb der Güte und menschlichem Zusammengehörigkeitsgefühl folgen, dienen Sie auch den Interessen einer jeden von Ihren eigenen Nationen, selbst jener, deren Gesundheitsdienst aufs Beste eingerichtet und ausgestattet ist, wo die Erziehung zu Hygiene und Körperpflege am sorgfältigsten vorangetrieben und wo die Gesetzgebung aufs Vortreffiichste für die Wahrung, die Aufrechterhaltung und den Fortschritt der öffentlichen Gesundheit sorgt.

2212 Trifft man nicht Maßnahmen durch ein umfassendes Zusammenwirken, dann schalten weder Wachsamkeit, noch Fürsorge, noch Institutionen, so vollkommen sie in den einzelnen Ländern auch sein mögen, die endlos anwachsenden Gefahren aus, die durch die Steigerung der internationalen Beziehungen, der Bevölkerungsbewegungen, der gezwungenen oder freiwilligen Völkerverpflanzungen und Einwanderungen gegeben sind.

2213 Gibt es ein geeigneteres Mittel dem zu begegnen, als unablässig für die Hebung der Gesundheit in allen Gegenden sowie in allen Schichten der Menschheit zusammenzuarbeiten? Das ist es gerade, was Sie tun, meine Herren, und dieser Aufgabe haben Sie sich in ganz besonderer Weise in den Tagen des Kongresses, der Sie soeben zusammengeführt hat, gewidmet.

Die soziale, religiöse und sittliche Bedeutung eines umfassenden Begriffes von « Gesundheit »

2214 Ein Punkt hat beim Durchsehen Ihres Programms und Ihrer Arbeiten ganz besonders Unsere Aufmerksamkeit festgehalten: der zugleich weiter und tiefer gefasste Begriff, den Sie dem Wort « Gesundheit » geben. Sie ist in Ihren Augen nicht etwas rein Negatives, als ob die Gesundheit im allgemeinen im einfachen Ausschluss körperlicher Krankheit und physischer Mängel bestünde, als ob insbesondere Gesundheit des Geistes nichts anderes besagte, als die Abwesenheit jeden Irreseins oder jeder Anomalie. Sie bedeutet positiv das geistige und soziale Wohlsein der Menschheit, und aus diesem Grund ist sie eine der Bedingungen für den weltumspannenden Frieden und die allgemeine Sicherheit.

2215 Daraus folgt, dass die Frage der Gesundheit über den Rahmen der Biologie und Medizin hinausgeht, sie hat notwendig ihren Platz sogar im Bereich der Moral und Religion.

Weit davon entfernt, die Gesundheit nur als ein Objekt der biologischen Ordnung anzusehen, hat die Kirche im Interesse ihrer Aufrechterhaltung stets die Bedeutung der religiösen und moralischen Kräfte unterstrichen und sie immer zu den Bedingungen für die Würde und das Gesamtwohl der Menschheit, für leibliches und geistiges, zeitliches und ewiges Wohl gerechnet.

2216 Die Soziallehre der Kirche lässt keinen Zweifel bestehen über die Tatsache, dass die Gesundheit von Leib und Geist da, wo auch die Gesundheit der sozialen Beziehungen herrscht, einen wirksamen Beitrag leisten kann zur Schaffung einer Atmosphäre günstigster Voraussetzungen für den inneren und gegenseitigen Frieden der Völker. Alles aber, was in nützlicher Weise der Sache des wahren Friedens dienen kann, darf sicher sein, der Ermunterung und der Unterstützung durch die Kirche zu begegnen.

Schluss

2217 In diesem Sinne bringen Wir Ihnen Unsere herzlichsten Glückwünsche zum Ausdruck und den Wunsch für immer noch befriedigendere Ergebnisse, während Wir zugleich auf Sie und Ihre Aufgaben den reichsten Segen Gottes herab rufen.

31. Über die Probleme der Moral in der angewandten Psychologie

Ansprache Papst Pius XII. am 10. April 1958 an die Teilnehmer des 13. Internationalen Kongresses für angewandte Psychologie

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3169-3188; Nrn. 5395-5426)

(Offizieller französischer Text: AAS L [1958] 268- 282).

Begrüßung

5395 Sie kommen aus allen Teilen der Welt, um am 13. Kongress der Internationalen Vereinigung für angewandte Psychologie teilzunehmen, und haben dabei dem Wunsche Ausdruck verliehen, auch Uns einen Besuch abzustatten. Wir freuen Uns überaus, Sie hier zu empfangen, und entbieten jedem von Ihnen Unsern herzlichen Willkommensgruß.

Das Problem

5396 Thema Ihres Kongresses ist die angewandte Psychologie. Doch begrenzen Sie Ihr Forschungsgebiet nicht auf die praktische Anwendung der Psychologie, sondern ziehen auch weithin Fragen der theoretischen Psychologie in Ihre Betrachtungen mit ein. Das lässt sich aus dem reichen Dokumentenmaterial der vier Arbeitskreise, das Sie Uns zukommen ließen, ersehen. Sie gruppieren sich um die Arbeitspsychologie und Berufslenkung, die medizinische Psychologie, die Psychologie des Schulkindes sowie die Kriminal-, Gerichts- und Strafverbüßungspsychologie. Jeder dieser Bereiche grenzt oft an Fragen, die in den Bereich der sittlichen Pflichtenlehre fallen. Sie haben festgestellt, dass zwischen Psychologen und Theologen gewisse Meinungsverschiedenheiten bestehen, die im Denken und Handeln eine bedauernswerte Unsicherheit erzeugen. Sie haben Uns gebeten, die Dinge im Rahmen des Möglichen klarzustellen. Zwei Punkte wurden Uns hauptsächlich genannt: die weitverbreitete Benutzung gewisser Tests<ref>Der Test wird bestimmt als ein diagnostisches Verfahren, mittels dessen möglichst objektiv und genau die charakteristischen Merkmale oder doch wenigstens einige Besonderheiten des Seelenlebens einer Person offen gelegt werden (Anmerkung des Originals). </ref>, mit deren Hilfe man ohne Hemmung die intimsten Bereiche der Seele erforscht, und ferner das damit verbundene umfassendere Problem der moralischen Verantwortung des Psychologen. Sie betrifft den Umfang und die Grenzen seiner Rechte und Pflichten bei der Anwendung wissenschaftlicher Methoden für theoretische Forschungen oder praktische Therapie.

Wir werden diese beiden Punkte im Rahmen einer breiteren Synthese behandeln und die menschliche Person von ihrer religiösen und moralischen Seite her als Objekt der Psychologie aufzeigen. Die Synthese ist in drei Punkte gegliedert:

1. die Definition der Person vom psychologischen und moralischen Standpunkt aus;

2. die moralischen Verpflichtungen des Psychologen gegenüber der Person;

3. die grundlegenden moralischen Prinzipien für die Behandlung der menschlichen Person in der Psychologie.

I. Die Definition der Person vom psychologischen und vom moralischen Standpunkt aus

1. Die Definition als Ganzes

5397 Der Begriff « Person » ist heute zwar viel gebraucht, gleichzeitig aber sehr vieldeutig. Es genügt eigentlich schon, die reichhaltige Bibliographie zu überfliegen, um festzustellen, dass viele Begriffe, welche die psychologische Struktur des Menschen betreffen, eine technische Terminologie gefunden haben, die überall denselben Begriffsinhalt aussagt. Doch sind noch verschiedene Elemente der menschlich-seelischen Vorgänge schlecht bestimmt, sie haben noch keine klare und adäquate Definition gefunden. Dazu gehört der Begriff « Person » sowohl in der theoretischen als auch in der angewandten Psychologie. Deshalb muss klargestellt werden, wie Wir ihn verstehen. Wir sehen die Person vor allem unter ihren religiösen und moralischen Aspekten. Für sie zählt hauptsächlich der psychologische Aspekt. Dennoch glauben Wir nicht, dass diese verschiedenen Gesichtspunkte Gegensätzlichkeiten und Widersprüche mit sich bringen müssen, solange sie objektiv und tatsachengerecht bleiben.

Wir definieren « Person» als « leiblich-seelische Einheit des Menschen, insofern sie von der Seele bestimmt und gelenkt wird».

2. Die einzelnen Elemente der Definition

5398 Diese Definition spricht zunächst von der Person als einer « Einheit », denn sie betrachtet sie als etwas Ganzes, dessen Teile zwar ihren spezifischen Charakter bewahren, dabei jedoch nicht voneinander getrennt, sondern organisch miteinander verbunden sind. Dadurch kann die Psychologie die seelischen Erscheinungsweisen und Vorgänge einerseits nach ihrer Eigenstruktur und Eigengesetzlichkeit und andererseits in ihrer organischen Ganzheit untersuchen.

5399 Die Definition bezeichnet sodann diese Einheit als «leiblich-seelisch ». Die Gesichtspunkte des Theologen und des Philosophen begegnen sich hier weitgehend. Die Veröffentlichungen der empirischen Psychologie behandeln ausführlich und in allen Einzelheiten den Einfluss des Körpers auf den Geist. Denn der Leib liefert dem Geist durch seine vitalen Funktionen einen dauernden Zustrom von Energie. Ferner behandelt die empirische Psychologie den Einfluss des Geistes auf den Leib und bemüht sich, die Art und Weise der Rückwirkung der Geistseele auf den Körper wissenschaftlich zu erforschen und die Möglichkeiten praktischer Anwendung daraus abzuleiten.

5400 Die Definition besagt schließlich, dass die leiblich-seelische Einheit des Menschen «von der Seele bestimmt und gelenkt wird ». Das Individuum in seiner Einheit und Unteilbarkeit bildet ein einmaliges und universelles Zentrum des Seins und des HandeIns, ein « Ich », das sich besitzt und über sich verfügt. Dieses « Ich» ist immer dasselbe für alle psychischen Funktionen und bleibt immer es selbst auch im Verlauf der Zeit. Die Universalität des «Ich» in Raum und Zeit erscheint vor allem in der Kausalbindung, die es mit seinem geistigen Tun verknüpft. Dieses universelle und permanente « Ich » nimmt unter dem Einfluss innerer und äußerer Ursachen sowohl in seinem inneren Wesen als auch in seinem äußeren Verhalten eine ganz bestimmte Gesamthaltung ein und prägt sich zu einem festen Charakter aus. Diese Gesamthaltung entsteht entweder durch bewusste Wahrnehmung oder durch einfaches Hinnehmen der Entwicklung, aber immer durch eine freie Entscheidung. Da somit das Kennzeichen der Person in letzter Instanz von der Geistseele geprägt wird, definiert man sie als « von der Seele bestimmt». Da es sich bei dieser Entwicklung nicht um einen gelegentlichen, sondern um einen fortdauernden Prozess handelt, ist der Definition hinzugefügt «und von der Seele gelenkt». Es ist möglich, dass gewisse Charakterzüge bei bestimmten Personen stärker hervortreten. Dann werden sie als «Persönlichkeit» bezeichnet, während die hier verwendete Definition die Person im allgemeinen umfasst.

Die Person kann als eine einfache Gegebenheit oder im Lichte moralischer Werte, die sie zu leiten haben, aufgefasst werden. Es gibt wertvolle und unbedeutende Personen. Manche sind unstet, lasterhaft oder verdorben, andere ausgeglichen, aufrecht und ehrlich. Doch tragen die einen wie die andern diese Züge, weil sie sich aus freier Entscheidung diese oder jene geistige Ausrichtung gegeben haben. Weder die Psychologie noch die Moral übersehen diese Tatsache, selbst wenn beide Wissenschaften mit Vorrang das Ideal sehen, dem die Person zustrebt.

3. Der sittlich-religiöse Gesichtspunkt der menschlichen Person

5401 Der moralische und religiöse Gesichtspunkt deckt sich weitgehend mit diesem aufgezeigten psychologischen Aspekt. Deshalb genügt es Uns, einige Hinweise hinzuzufügen. Die Metaphysik sieht als Endziel des Menschen die Erfüllung des Personseins. Dieses Endziel ist ihm aufgetragen, weil er ein mit Verstand und Freiheit begabtes Lebewesen ist, in dem Leib und Seele zu einer einzigen Natur vereint sind, die eine unabhängige Existenz besitzt. In fachwissenschaftlicher Terminologie spricht man von «rationalis naturae individua substantia »<ref>« Individuelle Substanz der rationalen Natur». Vgl. Summa theologica 129,1.</ref>. In diesem Sinn ist der Mensch immer eine Person, ein « Individuum », das sich von allen anderen unterscheidet, ein « Ich» vom ersten bis zum letzten Augenblick seines Lebens, selbst wenn ihm dies nicht bewusst ist. Man stellt hier einen gewissen Unterschied zur Terminologie der Psychologie fest, ohne dass jedoch ein unlösbarer Widerspruch vorläge. Die wichtigsten Merkmale der Person in moralischer und religiöser Sicht sind folgende:

a) Die Gottähnlichkeit und Gottesebenbildlichkeit des Menschen

5402 Der Mensch in seiner Ganzheit ist das Werk des Schöpfers. Selbst wenn die Psychologie in ihren Forschungen, Versuchen und klinischen Behandlungen diesen wichtigen Gesichtspunkt nicht in Rechnung stellt, so arbeitet sie doch immer am Werk des Schöpfers. Diese Überlegung ist übrigens wesentlich vom religiösen und moralischen Standpunkt aus. Solange jedoch der Theologe und der Psychologe in ihrem Bereich objektiv bleiben, ist kein Konflikt zu befürchten. Beide können auf ihrem Fachgebiet und nach der Eigengesetzlichkeit ihrer Wissenschaft vorankommen.

5403 Wenn man den Menschen als Werk Gottes betrachtet, so stellt man zwei wichtige Wesensmerkmale für die Entwicklung und den Wert der christlichen Persönlichkeit fest: ihre Gottähnlichkeit, die aus dem Schöpfungsakt stammt, und ihre Eigenschaft, durch Christus Kind Gottes zu sein, die durch die Offenbarung klargelegt ist. Die christliche Persönlichkeit ist nicht zu verstehen, wenn man diese Tatsachen übersieht. Auch die Psychologie, vor allem die angewandte Psychologie, setzt sich Missverständnissen und Irrtümern aus, wenn sie diese Tatsachen nicht betrachtet. Denn es handelt sich um reale und nicht um erfundene oder eingebildete Dinge. Dass diese Tatsachen durch die Offenbarung bekannt sind, nimmt ihnen nichts von ihrer Echtheit. Denn die Offenbarung gibt dem Menschen die Möglichkeit, die Grenzen einer beschränkten Erkenntnis zu überschreiten, um sich durch die unendliche Erkenntnis Gottes führen zu lassen.

b) Die objektiven sittlichen Normen

5404 Die Betrachtung des Lebensziels des Menschen ist ebenfalls wesentlich vom moralischen und religiösen Standpunkt aus. Der Mensch hat die Möglichkeit und die Pflicht, seine Natur zu vervollkommnen, und zwar nicht nach seinem eigenen Willen, sondern nach den Plänen Gottes. Um das Ebenbild Gottes in seiner Person zu vollenden, darf der Mensch nicht seinen Instinkten folgen, sondern muss sich an die objektiven Normen halten - wie es z. B. die ethischen Pflichten des Arztes sind -, die sich seinem Erkennen und seinem Willen auferlegen und die ihm von seinem Gewissen und der Offenbarung diktiert sind. Das Gewissen wird übrigens durch die Befragung der Mitmenschen und durch die überlieferte Weisheit der Menschheit aufgeklärt. Vor einigen Jahren wurde in den Vereinigten Staaten ein Kodex der medizinischen Sittenlehre herausgegeben: « Ethical Standards for Psychologists», eine Zusammenfassung von beantworteten Fragen der 7500 Mitglieder der American Psychological Association (Washington DC). Selbst wenn dieses Werk einige zweifelhafte Behauptungen enthält, so ist doch seine Leitidee anzuerkennen: der Rückgriff auf ernst zu nehmende und kompetente Wissenschaftler, um moralische Normen zu entdecken und festzulegen. Wer die Normen der objektiven moralischen Ordnung übersieht oder verachtet, kann nur zum Bild einer entstellten und unvollkommenen Persönlichkeit kommen.

c) Freiheit und Verantwortlichkeit des Menschen

5405 Wenn man feststellt, dass der Mensch bestimmte Gesetze der Moral einhalten muss, so hält man ihn auch für selbstverantwortlich und bestätigt seine objektive und subjektive Fähigkeit, nach diesen Gesetzen zu handeln. Diese Feststellung von der Verantwortlichkeit und Freiheit des Menschen ist wesentlich für seine Personhaftigkeit. Deshalb ist es trotz der von manchen Psychologen vertretenen anderslautenden Thesen unmöglich, folgende Grundvoraussetzungen aufzugeben, über die sich übrigens Psychologen und Theologen soweit wie möglich einigen sollten:

1. Jeder Mensch muss bis zum Beweis des Gegenteils für normal gehalten werden;

2. Der normale Mensch verfügt nicht nur über eine theoretische Freiheit, sondern macht von ihr auch wirklich Gebrauch;

3. Wenn der normale Mensch die geistigen Kräfte, die zu seiner Verfügung stehen, richtig ausnützt, ist er fähig, die Schwierigkeiten zu überwinden, die mit der Beobachtung des Moralgesetzes gegeben sind;

4. Anormale psychologische Veranlagungen sind nicht immer unbedingt zwingend und müssen nicht die Möglichkeit freien HandeIns aufheben;

5. Selbst die Dynamik des Unbewussten und des Unterbewussten ist nicht unwiderstehlich. Es bleibt in weitem Maße besonders für einen normalen Menschen möglich, sie zu meistern;

6. Der normale Mensch ist also im Regelfall verantwortlich für die Entscheidungen, die er trifft.

d) Die endgeschichtliche Betrachtung des Menschen

5406 Um die Person zu verstehen, darf auch der eschatologische Gesichtspunkt nicht außer acht gelassen werden. Solange der Mensch auf Erden lebt, kann er das Gute und das Böse wollen. Wenn jedoch die Seele durch den Tod vom Körper getrennt ist, so bleibt sie in der Verfassung, die sie sich während des Lebens angeeignet hat. Vom religiösen und moralischen Standpunkt aus liegt das entscheidende Element der Persönlichkeitsstruktur, ihre Natur selbst, in der Haltung der Person gegenüber Gott. Wenn sie ihm zugewandt ist, so bleibt sie es auch. Wenn sie ihm entfremdet ist, so bleibt sie in dieser Verfassung, die sie sich freiwillig gegeben hat. Für die Psychologie ist dieses letzte Stadium der seelischen Entwicklung nur von zweitrangiger Bedeutung. Da sie sich jedoch mit den seelischen Strukturen und Vorgängen befasst, die zur Vollendung der Persönlichkeit führen, dürfte ihr diese Endbestimmung nicht völlig gleichgültig sein.

Ergänzende Bemerkungen

5407 Diese Gesichtspunkte wollten Wir über die Person in religiöser und moralischer Sicht entwickeln. Fügen Wir noch einige kurze Bemerkungen hinzu.

Die Veröffentlichungen Ihres Fachgebietes behandeln auch die Dominanten der Persönlichkeitsstruktur, d. h. jene Anlagen, welche den seelischen Vorgängen das Gepräge geben. Damit teilen Sie den Menschen in Gruppen ein, je nachdem ob die Sinne, die Instinkte, die Affekte, das Gefühl, der Wille oder die Intelligenz vorherrschen. Selbst für den religiösen und moralischen Bereich ist diese Einteilung nicht ohne Bedeutung, denn die Reaktion der verschiedenen Gruppen auf religiöse und moralische Motive ist oft ganz verschieden.

5408 Ihre Veröffentlichungen behandeln auch häufig die Frage des Charakters. Der Unterschied und der Sinn der Begriffe « Charakter» und « Persönlichkeit» sind oft nicht eindeutig. Man gebraucht sie sogar meist im gleichen Sinn. Einige halten daran fest, dass das Hauptelement des Charakters die Haltung des Menschen gegenüber der Verantwortung sei. Andere behaupten, es bestehe in der Stellungnahme zu den Werten. Die normale menschliche Person ist notwendigerweise Werten und Normen des moralischen Lebens gegenübergestellt, unter die, wie Wir schon sagten, auch die sittliche Verpflichtung des Arztes fällt. Diese Werte sind nicht einfache Hinweise, sondern verpflichtende Leitlinien, zu denen man Stellung nehmen muss in Annahme oder Ablehnung. Deshalb definierte ein Psychologe den Charakter als « die verhältnismäßige Konstante der persönlichen Suche, Einschätzung und Annahme von Werten». Manche Arbeiten Ihres Kongresses klingen an diese Definition an oder kommentieren sie.

5409 Ein letzter Tatbestand zieht Gleicherweise das Interesse des Psychologen und des Theologen auf sich: die Existenz mancher Personen, deren einzige Beständigkeit sozusagen die Unbeständigkeit ist. Ihre Oberflächlichkeit scheint unüberwindlich und lässt als Wert nur Leichtsinn und Gleichgültigkeit gegenüber jeder Wertordnung zu. Für den Psychologen wie für den Theologen bildet das keinen Grund zur Entmutigung, sondern einen Anreiz zur Arbeit und eine Aufforderung zu fruchtbarer Zusammenarbeit, um echte Persönlichkeiten und gefestigte Charaktere zum Wohl der Einzelmenschen und der Gemeinschaft heranzubilden.

II. Die sittlichen Pflichten des Psychologen gegenüber der zu untersuchenden Person

Vorbemerkungen zu den psychologischen Forschungsmethoden

5410 Wir kommen nun zu den Fragen der ethischen Pflicht in der Medizin, deren Lösung Sie von Uns erbeten haben. Sie fragten zunächst nach der Erlaubtheit gewisser Behandlungsmethoden und nach der Art und Weise, wie psychologische Tests angewandt werden dürfen. Sodann stellten Sie die Frage nach den religiösen und moralischen Prinzipien, die für die Person des Psychologen und diejenige des Patienten von grundlegender Bedeutung sind. Die hier behandelten Probleme der Pflichtenlehre betreffen jeden Menschen, der zum Gebrauch der Vernunft gelangt ist und bewusst einen psychischen Akt setzen kann.

Tests und andere psychologische Forschungsmethoden haben sehr viel zur Kenntnis der menschlichen Person beigetragen. Deshalb könnte man zu dem Schluss kommen, dass es hier keine besonderen Probleme der medizinischen Moral mehr gebe und man alles ohne Reserve billigen könne. Niemand bestreitet, dass die moderne Psychologie in ihrer Gesamtheit vom moralischen und religiösen Standpunkt aus zu billigen ist. Wenn man jedoch die Ziele im einzelnen betrachtet, die sie verfolgt, und die Mittel, die sie zur Erreichung dieser Ziele einsetzt, so werden einige Unterscheidungen notwendig. Ihre Ziele, das wissenschaftliche Erforschen des menschlichen Seelenlebens und die Heilung seelisch entstandener Krankheiten, sind lobenswert. Die angewandten Mittel erfordern jedoch manchmal gerechtfertigte Vorbehalte, wie Wir schon oben in Bezug auf das amerikanische Werk «Ethical Standards of Psychologists» bemerkten.

5411 Es entgeht den besten Psychologen nicht, dass sich auch die geschickteste Anwendung der derzeitigen Methoden nicht mit Erfolg auf das eigentliche Zentrum der Person erstrecken kann, das immer ein Geheimnis bleibt. Wenn der Psychologe bis zu einem gewissen Punkt vorgestoßen ist, muss er in Bescheidenheit die Begrenzung seiner Möglichkeiten anerkennen und die Individualität des Menschen, den er zu beurteilen hat, achten. Der Psychologe müsste sich darum bemühen, in jedem Menschen den göttlichen Plan zu erkennen und im Maße des Möglichen entwickeln zu helfen. Die menschliche Person mit all ihren Eigenschaften ist das vornehmste und bewundernswerteste Werk der Schöpfung. Wenn man nun Ihre Arbeit unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, so tauchen bestimmte moralische Probleme auf: Sie sprechen selbst öfters von den Einwänden, die sich beim Eindringen des Psychologen in die Intimsphäre des Menschen erheben. So ist z. B. die Anwendung der Narkoanalyse, die bereits in der Psychotherapie diskutiert wird, bei gerichtlichen Prozessen nicht erlaubt, genauso wenig wie der Apparat, mittels dessen man die Lüge aufdeckt, der sogenannte «Lie-detector» oder «Polygraph» (Lügendetektor)<ref> Die Narko-Analyse besteht, allgemein gesagt, in einer besonderen Art von Befragung, bei welcher eine hypnotisierende Substanz gebraucht wird (das natronhaltige Pentothal, das im Volksmund unter dem Namen « Wahrheitsserum » bekannt ist), welche, in abgemessenen Dosen intravenös injiziert, die Offenbarung von inneren Einstellungen oder Denkinhalten begünstigt, die das Subjekt sonst im klaren Bewusstseinszustand absichtlich oder unbewusst verheimlichen würde. Der « Lie-detector » oder « Polygraph» ist ein Apparat, welcher die gleichzeitige Registrierung von verschiedenen, ihrer Natur nach sonst durch das Subjekt nicht kontrollierbaren, somatischen Äußerungen ermöglicht, welche jene gefühlsbedingten Einstellungen begleiten, die unter bestimmten Bedingungen gleichzeitig mit einer bewussten Lüge auftreten. Diese somatischen Äußerungen werden also zu indirekten Anzeichen der bewussten Lüge, ohne dass das untersuchte Subjekt bei dieser Manifestation auch nur im geringsten bewusst mitbeteiligt wäre (vgl. LEANDRO CANESTRELLI, Libertà e responsabilità nella ricerca psicologica, Rom 1955, 8 f.) (Anmerkung des Originals).</ref>. Ein bestimmter Autor wendet sich gegen die schädlichen Folgen der heftigen gefühlsbedingten Spannungen, die im Untersuchungsobjekt bei der Anwendung dieser Mittel hervorgerufen werden. Doch versichert man gleichzeitig, dass das Interesse des wissenschaftlichen Fortschritts demjenigen der individuellen Person, die als Versuchungsobjekt dient, vorzuziehen sei. Einige führen bei psychiatrischen Untersuchungen und Behandlungen Eingriffe durch, die vorher nicht die Zustimmung des Patienten gefunden haben und deren genaue Tragweite er nicht kannte. Auch kann die Enthüllung des Persönlichkeitskerns ein seelisches Trauma hervorrufen. Zusammenfassend kann man sagen, dass zuweilen ein ungerechtfertigtes Eindringen des Psychologen in die Tiefenschichten der Person zu beklagen ist, das zu ernsten seelischen Schäden des Patienten und selbst dritter Personen führt. Es kommt vor, dass man nicht die völlige Zustimmung des Patienten einholt und den Vorrang der Wissenschaft gegenüber moralischen Werten und Einzelinteressen (mit anderen Worten den Vorrang des Gemeinwohls vor dem Einzelwohl) ins Feld führt, um zweifelhafte Prozeduren zu rechtfertigen.

Wir wollen deshalb den Wert der Prinzipien nachprüfen, die selbst gute Psychologen zur Verteidigung zweifelhafter Eingriffe anführen.

1. Das Interesse der Wissenschaft und die Bedeutung der Psychologie

5412 Die Moral lehrt, dass wissenschaftliche Erfordernisse in sich selbst keineswegs jede Art der Anwendung von psychologischen Verfahren rechtfertigen, selbst wenn sie von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern und zu nützlichen Zwecken getätigt werden. Der Grund liegt darin, dass der an der psychologischen Forschung interessierte Personenkreis nicht nur wissenschaftliche Gesetze zu berücksichtigen hat, sondern auch transzendentale Normen. Denn an erster Stelle steht nicht die Psychologie als Wissenschaft und ihr möglicher Fortschritt, sondern der Mensch, zu dessen Nutzen sie da ist. Der Mensch gehorcht höheren sozialen, moralischen und religiösen Normen. Dasselbe gilt übrigens auch für alle anderen Zweige der Wissenschaft. Die Mathematik und die Physik z. B. haben nichts mit der Moral zu tun und unterstehen nicht ihren Normen. Doch der Mensch, der sie studiert, wird nie aus seinen moralischen Verpflichtungen entlassen, denn in keinem Moment seines freien HandeIns hört der Mensch auf, sein jenseitiges Schicksal vorzubereiten. Die Psychologie als Wissenschaft kann deshalb ihre Forderungen nur in dem Maße geltend machen, in dem die Wertordnung und die übergeordneten Normen, von denen Wir gesprochen haben, berücksichtigt werden. Dazu gehören Recht, Gerechtigkeit, Billigkeit, Achtung vor der Menschenwürde und die Liebe zu sich selbst und zum Nächsten. Diese Normen haben nichts Geheimnisvolles an sich, sondern sind für jedes aufrechte Gewissen einsichtig und von der Vernunft und der Offenbarung formuliert. Wenn man sie beachtet, besteht kein weiteres Hindernis mehr, die berechtigten Forderungen der Psychologie nach modernen Forschungsmethoden zu erfüllen.

2. Die Zustimmung der zu untersuchenden Person

5413 Sodann stellt sich die Frage nach den Rechten des Menschen, der sich für psychologische Versuche oder Behandlungen zur Verfügung stellt. Das seelische Eigenleben (gemeint hier in Bezug auf Versuche und Behandlungen) gehört an sich dem persönlichen Bereich des Menschen an und ist auch nur ihm bekannt. Doch zeigt er schon durch die einfache Tatsache seines Verhaltens etwas davon nach außen. Wenn sich der Psychologe mit dem, was dadurch bloßgelegt wird, beschäftigt, verletzt er das intime Seelenleben nicht. Er kann ebenfalls dann in voller Freiheit arbeiten, wenn sich ihm der Mensch bewusst öffnet und dadurch zu verstehen gibt, dass er der Geheimhaltung keine Bedeutung zumisst. Doch gibt der Mensch einen großen Teil seiner inneren Welt nur wenigen Vertrauten preis und wehrt sich gegen das Eindringen Fremder. Gewisse Dinge werden um jeden Preis und gegenüber jedem Menschen geheimgehalten. Darüber hinaus zeigt die Psychologie, dass es einen so verborgenen Kern des Seelenlebens gibt - besonders Neigungen und Veranlagungen -, dass es dem Menschen nie gelingt, ihn zu kennen, ja selbst ihn zu erahnen. Genauso wie es nicht erlaubt ist, sich fremdes Gut anzueignen oder die körperliche Unversehrtheit eines anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu verletzen, besteht auch das Verbot, in seinen inneren Bereich einzudringen, welche technische Verfahren und Methoden dabei auch angewandt werden mögen.

5414 Darüber hinaus kann man sich fragen, ob die Zustimmung des Betroffenen genügt, um rückhaltlos dem Psychologen den Weg in das Seelenleben zu öffnen.

Wenn die Zustimmung auf unrechte Weise erpresst wird, ist jede Handlung des Psychologen unerlaubt. Wenn sie aus Mangel an Freiheit (auf Grund von Unwissenheit, Irrtum oder Täuschung) nicht echt ist, ist jeder Versuch, in die Tiefenschichten des Menschen einzudringen, ebenfalls unmoralisch.

Wenn dagegen die Zustimmung freiwillig gegeben wird, kann der Psychologe in den meisten Fällen, jedoch nicht immer, nach den Prinzipien seiner Wissenschaft handeln, ohne moralische Normen zu übertreten. Es ist dabei darauf zu achten, dass auch der Patient bei einer Zustimmung nicht die Grenzen seiner Zuständigkeit und seiner Möglichkeiten überschreitet. Denn der Mensch besitzt keine unbeschränkte Verfügungsgewalt über sich selbst. Man bezieht sich in Ihrer Wissenschaft oft, ohne ihn offen zu zitieren, auf den juristischen Grundsatz « volenti non fit iniuria» - «demjenigen, der will, geschieht kein Unrecht». Es sei zunächst nur darauf hingewiesen, dass der Eingriff des Psychologen die Rechte dritter Personen durch die Enthüllung von Geheimnissen (Staats-, Geschäfts-, Familien- und Beichtgeheimnissen) oder auch nur das Recht von Einzelpersonen und Gemeinschaften auf ihren guten Ruf verletzen könnte. Es genügt also nicht der Hinweis, dass der Psychologe oder seine Assistenten zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet sind oder dass man sich manchmal aus schwerwiegenden Gründen einem zuverlässigen Mitmenschen anvertrauen will. Denn wie Wir schon in unserer Ansprache vom 13. April 1953 über Fragen der Psychotherapie und Psychologie betont haben<ref>Soziale Summe Nr. 287 ff. </ref> dürfen gewisse Geheimnisse auch nicht einer einzigen zuverlässigen Person mitgeteilt werden.

5415 Der Grundsatz « volenti non fit iniuria» hebt für den Psychologen nur ein Hindernis auf, nämlich das Recht der Person auf den Schutz ihrer Innenwelt. Es gibt jedoch auch andere Hindernisse, die auf Grund von moralischen Verpflichtungen bestehen, die der Mensch nicht aus eigener Machtvollkommenheit aufheben kann wie z. B. Religiosität, Selbstachtung und Schamgefühl.

Greift der Psychologe hier ein, so verletzt er zwar kein Recht, verfehlt sich jedoch gegen die Gesetze der Moral. Für jeden Einzelfall ist deshalb zu untersuchen, ob sich nicht einer dieser moralischen Gründe einem psychologischen Eingriff entgegenstellt. Dabei ist die Tragweite eines solchen Eingriffs genau abzuwägen.

3. Der heroische Altruismus

5416 Wie muss der heroische Altruismus beurteilt werden, der oft als Beweggrund eines Versuchsobjekts für die bedingungslose Anwendung von Forschungsmethoden und psychologischen Versuchen angeführt wird?

Der moralische Wert menschlichen Handelns hängt in erster Linie vom Objekt ab. Ist dieses unsittlich, dann ist es auch die entsprechende Handlung. Es ist sinnlos, zur Rechtfertigung den Beweggrund, welcher die Handlung eingibt, oder das weitere Ziel, welches sie verfolgt, anzuführen. Wenn das Objekt sittlich indifferent oder gut ist, dann kann man erst die Frage nach dem Beweggrund oder dem weiteren Ziel stellen, die der Handlung zusätzliche moralische Werte hinzufügen. So vornehm auch immer ein Beweggrund sein mag, er reicht jedoch nicht aus, eine in sich schlechte Handlung gut zu machen. Deshalb muss jeder psychologische Eingriff zunächst im Hinblick auf sein Objekt im Lichte der angegebenen Richtlinien gewertet werden. Wenn dieses Objekt dem Recht und der Moral widerspricht, so wird es auch durch den Beweggrund des heroischen Altruismus nicht annehmbar. Ist es dagegen erlaubt, so kann die Handlung über den gewählten Beweggrund hinaus moralisch noch wertvoller werden. Wer sich aus diesem Motiv heraus, um andern zu helfen, für mühevollste Versuche zur Verfügung stellt, verdient Bewunderung und Nachahmung. Doch muss man sich unbedingt davor hüten, den Beweggrund und die Zielsetzung einer Handlung mit ihrem Objekt zu verwechseln und dadurch in letzteres einen moralischen Wert hineinzulegen, der ihm nicht zukommt.

4. Das allgemeine Interesse und der Eingriff staatlicher Instanzen

5417 Können das allgemeine Interesse und der Befehl staatlicher Instanzen dem Psychologen erlauben, jede mögliche Methode anzuwenden?

Niemand bestreitet, dass die Behörden aus gerechtfertigten Gründen heraus die Erkenntnisse und die erprobten Behandlungsmethoden der Psychologie zum Nutzen der Menschen anwenden dürfen. Doch stellt sich hier die Frage nach der Erlaubtheit der Anwendung ganz bestimmter Behandlungsmethoden. Es ist charakteristisch für die totalitären Staaten, dass sie ohne Unterscheidung und ohne Berücksichtigung moralischer Gesetze alle Mittel zur Erreichung ihrer Ziele einsetzen. Wir haben schon in Unserer Ansprache vom 3. Oktober 1953 an den VI. Internationalen Strafrechtskongress die Verirrungen angeprangert, von denen das 20. Jahrhundert noch so viele traurige Beispiele aufweist durch die Zulassung der Folter und anderer grausamer Mittel in der juristischen Prozessordnung.<ref>Soziale Summe Nr. 432 ff. </ref>

5418 Die Tatsache, dass unmoralische Prozeduren durch staatliche Instanzen verlangt werden, bewirkt noch lange nicht deren Erlaubtheit. Auch dort, wo die staatlichen Instanzen Versuchs- und Beratungsbüros einrichten, sind die von Uns aufgezeigten Prinzipien auf alle ihre psychologischen Maßnahmen anzuwenden.

Für die freien Forschungen und die Maßnahmen dieser Büros gelten dieselben Prinzipien wie sonst für die freie Forschung und die Maßnahmen einzelner und überhaupt die Grundsätze für die theoretische und praktische Psychologie im allgemeinen.

Für die Frage, ob die staatlichen Instanzen psychologische Untersuchungen der Staatsbürger verlangen können, gelten die Prinzipien über die Grenzen der Zuständigkeit der Staatsgewalt. Wir haben sie in Unseren Ansprachen vom 13. September 1952 an die « Sodalitas medicorum universalis»<ref>Soziale Summe Nr. 2252 ff. </ref> dargelegt. Es handelt sich um die Prinzipien, die das Verhältnis zwischen Arzt und Patient und zwischen Arzt und Staatsgewalt regeln. In diesem Zusammenhang wurde vor allem die Frage behandelt, ob der Staat die Möglichkeit hat, ausgesuchten Ärzten und Psychologen Rechte einzuräumen, welche die gewöhnlichen Rechte eines Arztes gegenüber seinem Patienten überschreiten.

5419 Die Anordnungen des Staates, welche Kindern und jungen Leuten gewisse Pflichtuntersuchungen auferlegen, müssen unter der Voraussetzung, dass das Objekt dieser Untersuchungen erlaubt ist -, um im Rahmen der Moral zu bleiben, die Erzieher, d. h. die Familie und die Kirche berücksichtigen, die über eine unmittelbarere Autorität verfügen als der Staat. Weder Elternhaus noch Kirche widersetzen sich vernünftigen Maßnahmen, die im Interesse der Kinder getroffen werden. Aber sie erlauben es nicht, dass der Staat auf diesem Gebiet handelt, ohne auf ihre Rechte zu achten. Das haben sowohl Unser Vorgänger Pius XI. in seiner Enzyklika Divini illius magistri vom 31. Dezember 1929 als auch Wir selbst bei verschiedenen Gelegenheiten unterstrichen .

III. Die grundlegenden Moralprinzipien für die Behandlung der Person in der Psychologie

5420 Die Antworten, die Wir Ihnen bis jetzt gegeben haben, erfordern ihrer Vollständigkeit wegen noch die Aufzählung der grundlegenden Prinzipien, aus denen sie abgeleitet sind. Mit ihrer Hilfe ist es Ihnen, verehrte Herren, möglich, sich für jeden einzelnen Fall ein völlig richtiges persönliches Urteil zu bilden. Wir sprechen nur von den moralischen Prinzipien, die sowohl den Psychologen als auch den Patienten betreffen, letzteren in dem Maße, als er durch eine freie und verantwortliche Willensentscheidung mitwirkt.

Einteilung der unsittlichen Handlungen

5421 Bestimmte Handlungen stehen im Widerspruch zu der Moral, weil sie einzig die Normen eines positiven Gesetzes verletzen. Andere Handlungen tragen den Widerspruch zur Moral in sich selbst<ref>D. h. sie sind schlecht aus «der Natur der Sache». Diese «Natur der Sache» ist wiederum doppelt: das Wesen und die Umstände der Handlung, wie aus dem Kontext hervorgeht (Anm. des Übersetzers). </ref> - mit diesen allein werden Wir Uns beschäftigen -; von diesen werden einige nie zu sittlich guten Handlungen, andere werden unsittlich auf Grund bestimmter Umstände. So ist es z. B. unsittlich, sich in Gewissensfragen eines Menschen einzumischen. Doch wird eine solche Handlung sittlich gut, wenn der betroffene Mensch seine begründete Zustimmung dazu gibt. Es kann auch vorkommen, dass Handlungen Gefahr laufen, das Sittengesetz zu verletzen. So beschwört man bei der Anwendung von gewissen Tests die Gefahr herauf, unsittliche Vorstellungen zu wecken. Doch wird ihre Anwendung sittlich zulässig, wenn die ihr zugeordneten Motive das Risiko rechtfertigen. Man kann somit drei Arten von unsittlichen Handlungen unterscheiden, insofern man diese mit drei grundlegenden Prinzipien in Beziehung setzt. Danach sind Handlungen unsittlich entweder in sich selbst oder mangels des Rechts in dem, der sie setzt, oder wegen der Gefahren, die sie ohne hinreichenden Grund heraufbeschwören.

Wesentlich unsittliche Handlungen

5422 Unsittliche Handlungen in sich selbst sind jene, deren Wesenselemente mit der moralischen Ordnung, d. h. mit der gesunden Vernunft, unvereinbar sind. Das bewusste und freie Handeln steht dabei im Widerspruch zu den wesentlichen Prinzipien der menschlichen Natur oder zu den wesentlichen Beziehungen vom Menschen zum Schöpfer und von Mensch zu Mensch oder auch im Widerspruch zu den Gesetzen, die den Gebrauch der materiellen Dinge in dem Sinne regeln, dass der Mensch nie ihr Sklave sein darf, sondern sie beherrschen muss. Es ist gegen die moralische Ordnung, dass der Mensch seine geistigen Fähigkeiten frei und bewusst den niederen Instinkten unterordnet. Wenn die Anwendung von Tests der Psychoanalyse oder jeder anderen Methode dahin abgleitet, wird sie unsittlich und muss ohne Diskussion abgelehnt werden. Selbstverständlich untersteht es Ihrer Gewissensentscheidung, im einzelnen zu bestimmen, welche Verhaltensweisen in dieser Art zu verwerfen sind.

Unsittliche Handlungen auf Grund fehlender Zustimmung von Seiten des Untersuchungsobjektes

5423 Unsittliche Handlungen auf Grund des Fehlens der Berechtigung bei dem, der sie durchführt, enthalten in sich keine wesentlichen Elemente, die unsittlich sind, sondern sind, um erlaubt zu sein, durch ein ausgesprochenes oder voraussetzbares Recht bedingt, wie dies zumeist beim Arzt oder Psychologen der Fall ist. Da jedoch ein solches Recht nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden kann, muss es zuvor durch einen positiven Beweis von Seiten dessen, der es in Anspruch nimmt, erhärtet und juristisch begründet werden. Solange dieses Recht nicht vorliegt, ist die Handlung unsittlich. Wenn zu einem gegebenen Zeitpunkt eine Handlung unter diesem Gesichtspunkt als unsittlich erscheint, so folgt daraus nicht, dass sie es immer bleiben muss. Es kann ja der Fall eintreten, dass die Berechtigung, die fehlte, später erworben wird. Auf jeden Fall darf man sich das in Frage stehende Recht nicht auf Grund von Vermutungen aneignen. Wie Wir oben dargelegt haben, ist es auch hier Ihre Aufgabe, in den konkreten Fällen, für die man in den Veröffentlichungen Ihres Fachgebietes eine Reihe von Beispielen findet, zu entscheiden, ob diese oder jene Handlung in den Anwendungsbereich dieses Prinzips fällt.

Unsittliche Handlungen auf Grund der Gefährdung sittlicher Werte

5424 Drittens sind Handlungen unsittlich durch die Gefährdung, die sie ohne entsprechende Begründung des Motivs in sich bergen. Wir sprechen dabei selbstverständlich von der sittlichen Gefährdung und zwar des Einzelmenschen und der Gemeinschaft sowohl im Hinblick auf persönliche Güter, wie die des Leibes, des Lebens, des guten Rufes und der guten Sitten, als auch im Hinblick auf rein materielle Güter. Man kann selbstverständlich nicht jeder Gefahr ausweichen; eine solche Forderung würde jedes Unternehmen lähmen und würde den Interessen eines jeden schaden. Deswegen erlaubt die Moral dieses Wagnis unter der Bedingung, dass es durch einen Beweggrund gerechtfertigt ist, der im richtigen Verhältnis zur Bedeutung der Werte und zum Grad ihrer Bedrohung steht. In Ihren Arbeiten wird mehrere Male die Gefahr herausgestellt, die verschiedene Behandlungen, gewisse in der angewandten Psychologie üblichen Methoden enthalten. Das Prinzip, das Wir soeben aufgezeigt haben, wird in jedem einzelnen Fall die auftauchenden Schwierigkeiten lösen helfen.

5425 Die von Uns formulierten Normen gehören vordringlich der sittlichen Ordnung an. Wenn die Psychologie theoretisch eine Methode oder die Wirksamkeit einer Therapie diskutiert, richtet sie ihr Auge nur auf deren Fähigkeit, das genau gesteckte Ziel zu verwirklichen, ohne dabei die moralische Ebene zu berühren. Bei der praktischen Anwendung muss man jedoch die geistigen Werte, die sowohl beim Psychologen als auch beim Patienten in Frage stehen, berücksichtigen und den wissenschaftlichen oder medizinischen Standpunkt in eine Ganzheitssicht der menschlichen Person einbeziehen. Diese grundsätzlichen Normen sind verpflichtend, weil sie der Natur der Dinge selbst entstammen und zur Wesensordnung des menschlichen Handelns gehören, dessen oberstes und unmittelbar einsichtiges Prinzip heißt: das Gute ist zu tun und das Böse zu meiden.

Schlusswort

5426 Zu Beginn Unserer Ansprache haben Wir die menschliche Person als « leiblich-seelische Einheit des Menschen, insofern sie von der Seele bestimmt und gelenkt wird », definiert und den Sinn dieser Definition präzisiert. Wir versuchten, eine Antwort auf die Fragen zu geben, die Sie bezüglich der Anwendung gewisser psychologischer Methoden und bezüglich der allgemeinen Prinzipien, welche die sittliche Verantwortung des Psychologen bestimmen, gestellt haben. Man erwartet von diesem nicht nur eine theoretische Kenntnis abstrakter Normen, sondern auch ein tiefes und überlegtes sittliches Verständnis, das sich durch bewährte Gewissenstreue herausgebildet hat.

Der Psychologe, der wirklich um das Wohl seines Patienten besorgt ist, wird sehr sorgfältig die Grenzen beachten, welche die Moral seinem Handeln setzt, denn er hat sozusagen die geistigen Fähigkeiten eines Mannes in der Hand, seine Möglichkeit, frei zu handeln und die höchsten Werte, die sein persönliches Schicksal und seine soziale Berufung für ihn bereit hält, zu verwirklichen.

Wir wünschen von ganzem Herzen, dass Sie durch Ihre Arbeiten immer tiefer die Vielseitigkeit der menschlichen Person erforschen und ihr helfen, ihre Schwächen zu besiegen und immer treu er den erhabenen Plänen zu entsprechen, die Gott, ihr Schöpfer und Erlöser, für sie ersonnen und ihr als Ideal vorgezeichnet hat.

Indem Wir auf Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Familien die überreiche himmlische Gnade "herabflehen, erteilen Wir Ihnen als deren Unterpfand Unsern Apostolischen Segen.

Anmerkungen' <references />

32. Ansprache über den Glauben für den Arzt am 8. Juni 1958

Ansprache an Ärzte aus Spanien
(Quelle: Grundfragen der ärztlichen Ethik, Nr. 32, übersetzt aus dem Spanischen von Dr. Maximilian Loosen, Überschriften vom St. Lukas-Institut)

Begrüßung

1. Wenn es immer etwas Angenehmes ist, in der Phantasie den Ablauf der Jahre sich zurückzurufen und noch einmal jene heiteren Zeiten zu erleben, die der Jugend Tage waren, um wieviel angenehmer ist das dann, geliebte Söhne, Ärzte aus Barcelona, die Ihr Euer silbernes Berufsjubiläum feiert, wenn es gilt, die Tage ins Gedächtnis zurückzurufen, die Ihr in den Hallen der Universität verbracht habt, in jenen Sälen und bei jenen Studien, die Euch voll von Verheißungen zulächelten ? Wir gratulieren, geliebteste Söhne, zu diesem glücklichen Anlass und danken tausendmal für diese Sohnesgeste, hierher gekommen zu sein und dieses Jubiläum mit Eurem gemeinsamen Vater zu feiern. Aufs Neue habt Ihr damit diese tiefe Gläubigkeit bekundet, die Euch erleuchtete in den vergangenen schweren Stunden, Euch beglückt im jetzigen Augenblick und Euch ihren mächtigen Schutz für die Zukunft verspricht.

Der Glaube als das Licht des Lebens und des ärztlichen Berufes

2. dass der Glaube das Licht Eures Lebens in den verflossenen fünfundzwanzig Jahren war, wißt Ihr sehr wohl, katholische Ärzte, für die ja die Ausübung des Berufes die Gelegenheit war, die Fortschritte Eurer Wissenschaft mit den unveränderlichen Grundsätzen des christlichen Sittengesetzes zu vereinen. Mehr als einmal haben Wir selbst auf Bitten berühmter Kollegen Eures Standes die Grenzen dieser Koordinierung bestimmt. Heute wollen Wir uns nur einfach auf Euer Zeugnis berufen und Euch fragen, ob es nicht gewiss ist, dass ohne diese Moral Euer Beruf unmöglich jene Würde bewahrt, jene Ehre und Achtung, deren er bedarf, um sich das nötige Vertrauen Eurer Patienten zu verschaffen, das so sehr Eure Arbeit erleichtert.

3. Der Glaube ist ferner das Licht, das für Euch das Feld des Erlaubten und das des Nichterlaubten abgrenzt; Licht jedoch auch, das Euch im Kranken einen Körper sehen lässt, der Wohnstatt einer Seele ist; Licht, das Eure Mitmenschen Euch als Kinder des gleichen himmlischen Vaters und folglich als Eure Brüder zeigt; Licht, das in Euren Herzen das heilige Feuer der Liebe entzündet, die nicht nur von Berufs wegen behandeln will, sondern aus Nächstenliebe. Licht ist der Glaube, das Euch daran erinnert, dass Ihr etwas vermögt, aber nur insoweit Ihr Insrumente dessen seid, der allein fähig ist, Körper und Seelen zu heilen. Licht endlich ist Euch der Glaube, Licht, das Euch den Wert und die Größe der Opfer erkennen lässt, die Euer Beruf Euch auferlegt.

Von ganzem Herzen danken Wir dem Herrn für soviel Licht, das er bis heute über Euch ausgießen wollte den Pfad Eures Lebens entlang.

Der Glaube als Segen für das Leben und den ärztlichen Beruf

4. Doch Wir schauen Euch in die Augen, geliebteste Ärzte, und Uns scheint, Eure Augen von Zufriedenheit überfließen zu sehen, von Zufriedenheit, die nicht nur mit der Freude dieser Stunde zu erklären ist, sondern die Wir interpretieren möchten als die berechtigte Zufriedenheit eines Menschen, der bei der Rückschau auf sein Leben feststellen darf, dass er dank seines Glaubens immer seine Pflicht getan hat.

5. Oh ja, gesegneter Glaube, der es Euch erlaubt, in diesem Augenblick mit reinen Augen Euch Eurem Vater vorzustellen! Gesegneter Glaube, der Euch als gerechten Lohn jene Ruhe des Gewissens gibt, die auf Erden keinen Preis hat! Gesegneter Glaube, der Euch mit erhobener Stirn zu Euren Kranken führt oder sie in Euren Kliniken und Konsultationsräumen empfängt! Gesegneter Glaube, der es Euch gestattet, Euch ohne Furcht der Gegenwart Gottes zu stellen und an ihn Eure Bitten ohne Scheu und ohne Verstellung zu richten. Einmal eine Pause im Leben zu machen, liegt für viele in Reichweite; dabei spüren, dass sich in der Erinnerung Freuden und Schmerzen häufen, glückliche und traurige Stunden, stille Erinnerungen und angstvolle, ist etwas, was mehr als einem widerfahren kann. Doch es erreichen, dass über allem, so wie die Sonne über ein Wolkenfeld scheint, ein Gefühl süßen Trostes vorherrsche und liebewerten Friedens im Herrn, das ist nur denen vorbehalten, die verstanden, ihren Glauben zu leben und niemals den rechten Weg zu verlassen.

Der Glaube als Ursache des Vertrauens auf die Zukunft

6. Doch man darf nicht verweilen, denn das Leben drängt, und man muss ohne Schwanken vorwärts schreiten. Fünfundzwanzig Jahre auf den Schultern sind gleichsam die Vorbereitung für viele andere, die vor Euch liegen, vielleicht voll von Unbekanntem und von Problemen, nicht nur in rein menschlicher Hinsicht sondern auch in beruflicher Sicht auf Eurem eigenen Gebiet, auf dem die riesigen Fortschritte und Errungenschaften der Wissenschaft und der modernen Technik nicht immer ihr Gegengewicht finden in einer parallelen Entwicklung auf religiösem und sittlichem Gebiet zur augenscheinlichen Gefährdung des lebenswichtigen Gleichgewichts zwischen beiden Gebieten: So etwa wie wenn man in einem eindrucksvollen Palaste wohnte, der - unharmonisch und unproportioniert erweitert - von einem Augenblick zum andern über Euren Köpfen zusammenstürzen könnte.

7. "Nolite timere", geliebteste Söhne, fürchtet Euch nicht, Ihr die Ihr bisher aus dem Glauben zu leben wusstet! Sicher zeigt sich der Horizont beladen mit dunklen Wolken und droht von allen Seiten der Orkan. Es ist wahr, dass der Materialismus und der Egoismus sich überall einschleichen mit solcher Heftigkeit und Bosheit, dass man nicht weiß, wie man sie aufhalten soll. Wer jedoch aus dem Glauben lebt, wer bis jetzt in ihm alle notwendigen Heilmittel zu finden wusste, darf sicher sein, dass er auch in den kommenden Jahren ihm seine Stütze und Stärke, seine Hilfe und Heilung anbietet, vorausgesetzt, dass Ihr jene Gnadenquellen nicht verlasst - Gebet, Sakramente, christlichen Bußgeist -- aus denen er selbst emporwächst und erstarkt. Ärzte aus Barcelona! Hoch hinaus müsst Ihr streben als Ärzte, wenn Ihr dem Weltruf Eurer Stadt entsprechen wollt, jenem Weltruf, den sie auf einigen Sondergebieten, wie der Ophthalmologie, errungen hat. Doch weit mehr erwarten wir von Euch als Christen, wenn Ihr würdige Söhne Eures Volkes, Eurer Provinz, Eures Vaterlandes sein wollt.

Segen

8. Gott segne diese ganz besonders und mit ihnen Euch, Eure anwesenden und abwesenden Familienmitglieder, Eure Kranken und Eure Arbeiten und alles, was Ihr jetzt in Gedanken und im Herzen tragt!

33. An die Teilnehmer des XII. Kongresses der "Lateinischen Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin"

Ansprache am 28. Juni 1958
(Quelle: Grundfragen der ärztlichen Ethik, Nr. 32; aus dem Französischen von Franz Schmal, Gliederung vom vom St. Lukas-Institut)

Begrüßung

1. Sehr geehrte Herren, Wir freuen Uns, heute die Mitglieder des 12. Kongresses der "Lateinischen Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin" zu empfangen, die zum ersten Mal seit ihrer Gründung Rom als Tagungsort ihres alle zwei Jahre stattfindenden Kongresses gewählt hat. Wir wissen das Zeugnis Ihrer ehrerbietigen Verbundenheit sehr zu schätzen und sprechen die besten Wünsche für den Erfolg Ihrer Arbeiten aus.

Würdigung des Kongresses und seiner Themen

2. Wir kennen sehr wohl die Bedeutung der "Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin", welche die tüchtigsten Spezialisten in sich vereinigt, Universitätsprofessoren, Krankenhauschefärzte, berühmte praktische Ärzte aus allen lateinischen Völkern Europas und Amerikas. Bei diesem Zusammentreffen gehen Sie an einen sehr komplexen und noch wenig erforschten Gegenstand heran: "die hormonalen und neuro-vegetativen Störungen in der Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin". Obwohl die Ankündigung Ihres Kongresses und die Schriftsachen, die ihn illustrieren, Uns erst in letzter Stunde erreicht haben, konnten Wir es nicht versäumen, ihm das ganze Interesse, das er verdient, entgegenzubringen und Ihnen die Erwägungen, die er in Uns weckt, mitzuteilen.

Die zwei Richtungen der medizinischen Forschung

3. Welches Spezialfach man auch immer betrachten mag, der Fortschritt in der Medizin vollzieht sich nach zwei grundlegenden Richtungen: die erste fördert das analytische Studium der Struktur und Funktion eines Organs oder einer bestimmten Organgruppe; die zweite prüft deren Beziehungen zu allen andern, um ihre eigene physiologische Aufgabe genau zu umreißen, die entfernten Ursachen ihrer Störungen und ihren Einfluss auf den übrigen Organismus festzustellen.

4. Diese beiden Blickrichtungen, die sich der medizinischen Forschung im allgemeinen gebieterisch aufdrängen, interessieren besonders die Spezialisten. Sie bedingen in der Tat den wirklichen Fortschritt jedes ihrer Zweige, die das Feld der modernen Medizin unter sich geteilt haben, um den Interessen des einzelnen und der Wissenschaft besser dienen zu können. Und wenn es sich um eine Wissenschaft wie die Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin handelt, die sich mit hoch differenzierten Strukturen und bestimmten Organen der für das psycho-physische Gleichgewicht des einzelnen wesentlichen höheren Sinne beschäftigt, dann ist es eine unbedingte Notwendigkeit, die beiden grundlegenden Blickrichtungen der Forschung nicht im geringsten voneinander zu trennen. Wer immer sich für die Hals-,Nasen- und Ohrenmedizin interessiert, stellt sehr schnell fest, dass der unablässige Wille zur Zusammenarbeit mit den anderen Disziplinen und das Studium der wechselseitigen Beziehungen zwischen den Organen die wesentlichen Faktoren waren und bleiben, die ihren Fortschritt bestimmen. Die Schwierigkeiten einer solchen Arbeit sind ohne Mühe zu entdecken. Denn wenn das Studium der getrennten Organe einen für die Analyse sehr begabten Verstand erfordert, so verlangt das Studium ihrer gegenseitigen Beziehungen eine Fülle sehr verschiedener ärztlicher Kenntnisse und eine mit den Hauptproblemen der Medizin wohlvertraute Intelligenz.

Die Bedeutung des endokrinen und neuro-vegetativen Systems für die Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin

5. Das Programm Ihres Kongresses, das den "hormonalen und neuro-vegetativen Störungen in der Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin" gewidmet ist, berührt tatsächlich zahlreiche Fragen der speziellen Pathologie und bemüht sich, sie mit ihren Grundursachen, das heißt mit den Störungen des endokrinen und neuro-vegetativen Systems in Zusammenhang zu bringen und so die Bemerkungen, die Wir soeben gemacht haben, zu illustrieren.

6. Zum ersten Mal wird dieser Gegenstand auf eine synthetische Weise angegangen. Übrigens selbst für jeden getrennt betrachteten Sektor der Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin gibt es keine Arbeiten, die speziell den Störungen gewidmet sind, die im endokrinen und neuro-vegetativen System ihren Ursprung haben. Wenn Ihr gegenwärtiger Kongress sich bemüht. diese Lücke zu schließen, stößt er zunächst auf die Schwierigkeit, ähnliche und mitunter sich teilweise überschneidende Gegenstände voneinander exakt abzugrenzen.

7. Die Grenze, die das endokrine vom neuro-vegetativen System trennt, ist an und für sich unsicher, weil es hier keine klar gezogene Grenze gibt und jedes dieser bei den Systeme bei allen Lebensprozessen eine grundlegende Rolle spielt, das erste durch die Hormone, die durch die Blutbahn alle Organe und Gewebe erreichen, das zweite durch seine im ganzen Organismus vorhandenen Verzweigungen. Deshalb ist es schwierig, die Fälle, in denen sie für die beobachteten Symptome erstverantwortlich sind, von jenen zu unterscheiden, in denen sie zwar in der vordersten Linie bleiben, aber nicht die Hauptursache der in Frage stehenden Unordnung sind.

8. Um die Bedeutung der Hals-, Nasen- und Ohrenpathologie stärker zu unterstreichen, lohnt es sich, rasch einige ihrer Aspekte am Auge vorüberziehen zu lassen, die hormonale oder neuro-vegetative Störungen zur Ursache haben.

9. Zahlreich sind die Ohrenbeschwerden, das heißt die Beschwerden des Hörapparats im eigentlichen Sinn und des Ohrvorhofs, die aus primären Veränderungen des neuro-vegetativen und hormonalen Systems hervorgehen. In bestimmten Fällen erleidet die Hörfunktion eine spürbare Minderung, die sogar bis zur völligen Taubheit gehen kann, während sich mitunter Störungen wie die Akuphäne (Ohrenklingeln) zeigen, die das psychische Gleichgewicht des Patienten tiefgreifend zu stören und ihn sogar zu Verzweiflungstaten hinzureißen vermögen.

10. Man kann wohl im allgemeinen sagen, dass die hormonal oder neuro-vegetativ bedingten Gehörstörungen, ohne weniger bekannt zu sein, bei der heutigen Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin weniger Interesse wecken als die Erkrankungen des Vorhofs, eines Gleichgewichtsorgans. Diese treten in der Tat so dramatisch auf, dass sie sich sofort der Aufmerksamkeit aufzwingen, selbst wenn die Schädigungen der Hörfunktion nicht fehlen.

11. Das ist der Fall bei den Meniéreschen Syndromen, von denen nicht wenige eine hormonale oder neuro-vegetative Ursache haben. Dieselben Faktoren kommen auch in Frage bei den ähnlichen allergischen und vaskulären Syndromen, die schon länger bekannt, aber in der klinischen Praxis noch schwer deutbar sind.

12. Dem Spezialarzt drängt sich die Pflicht auf, das Feld der Kenntnisse, die auf diesem Gebiet erworben wurden, auszudehnen und die technischen Methoden, die dem Patienten zu helfen vermögen, zu vervollkommnen. Doch müssen diese Bemühungen begleitet sein von menschlichem Mitgefühl und tiefer Liebe, die ihm helfen, die Angst des Kranken zu erraten, an seinem Leiden teilzunehmen und es zu mildern. Neben den äußersten Fällen, deren schwerste einerseits die unvorhergesehene Taubheit, andererseits die empfindlichen Übel eines andauernden Schwindelzustandes sind, wie viele andere, Gott sei Dank, weniger aufregende, aber von ernsten sozialen Unannehmlichkeiten begleitete Fälle gibt es doch, die als Endergebnis funktionelle Störungen und die partielle Invalidität haben.

13. Heute verfügt der Arzt über wirksamere Mittel als früher. In bestimmten bisher noch "verzweifelten" Fällen kann er mit Erfolg eingreifen. Wenn die medizinischen Bemühungen nicht zum erwarteten Ergebnis führen, kommen die moderne Chirurgie und die physikalische Therapie zu Hilfe und erlauben - wenn sie auch kein Anrecht auf die "restitutio in integrum" verleihen - immerhin, die Grundübel zu mildern oder zu vertreiben. Es ist deshalb umso wichtiger, in jedem Fall die Krankheitsursache exakt festzustellen, um das reiche therapeutische Arsenal, das die Wissenschaft Ihnen heute zur Verfügung stellt, mit gutem Erfolg anzuwenden.

14. In den übrigen Sektoren der Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin können die klinischen Erscheinungen nicht so besorgniserregend sein wie jene, von denen Wir soeben bezüglich des Gehörs gesprochen haben. Doch auch sie enthüllen schwere funktionelle und kinaesthische Störungen. Bei den Nasenhöhlen zum Beispiel stellen sich die funktionellen und neuro-vegetativen Störungen unter verschiedenen Formen vor. Sie erstrecken sich von der vasomotorischen Rhinitis zu den sphonopalatinen Syndromen, von den endokrin und neuro-vegetativ bedingten reflexen Algien und Cephalo-Algien zur Epistaxis und zu den atrophischen Rhinitiden. Dieses Gebiet ist, wie Sie wissen, sehr ausgedehnt und wird sich mit dem Fortschritt der Wissenschaft immer weiter ausdehnen. Die Nasenhöhle erfüllt in Wirklichkeit noch viel höhere Funktionen als nur die, dem Körper Luft zuzuführen. Soweit sie Atemwerkzeug ist, betätigt sie sich vielmehr wie ein Sphincter, ein Regulator des Luftstroms je nach den Erfordernissen jedes individuellen Organismus. Man kann die Nasenhöhle auch als Vorzimmer des Geruchsinns betrachten, dessen Bedeutung für den Menschen nicht geringer ist als für die Tiere. Die Empfindlichkeit des Trigeminus und des Riechnervs bildet eine Quelle von Wahrnehmungen, die für das Zusammenleben nicht nebensächlich sind. Der Geruchsinn zählt wegen seiner engen Verbindung mit dem Geschmacksinn zu den Hauptbestandteilen der vegetativen Selbstregulierung und bestimmt in gewissen Weise die Ausnützung der Nahrung. Diese Funktionen sind also nicht sekundär und rechtfertigen das Interesse, das sich den Krankheiten dieses Sektors zuwendet.

15. Ahnliche Betrachtungen stellen sich ein bezüglich der endokrinen und neuro-vegetativen Störungen des Schlundes. Im letzten Stadium der hypertrophen oder atrophischen Pharyngitis sind einige von ihnen ziemlich schwere Krankheiten. Dasselbe gilt bezÜglich der Nasenhöhlen von bestimmten atrophischen Störungen, die zum Ausschluss aus dem sozialen Leben führen können und dadurch das psycho-physische Gleichgewicht des Menschen schwer in Mitleidenschaft ziehen.

16. Der Hals in seiner Doppelrolle als Atmungs- und Stimmorgan kann auch ziemlich oft getroffen werden. Im allgemeinen handelt es sich um heilbare Störungen, die jedoch wie zum Beispiel bestimmte akute Ödeme neuro-vegetativer und hormonaler Art dramatische Atmungssituationen hervorrufen können.

17. Die Beziehungen zwischen den endokrinen Drüsen, dem neuro-vegetativen System und dem Bronchialapparat sind sehr eng. Gewöhnlich zeigen sie sich bei einem Bronchialasthma, das sehr häufig auf hormonale Unausgeglichenheiten und Störungen des neuro-vegetativen Apparates zurückgellt. Dieselben Ursachen finden sich wieder in der Pathogenese der allergisch genannten Erscheinungen, deren Name allein Uns davon dispensiert, genauere Definitionen zu geben. Indessen wollen Wir noch bemerken, dass diese Erscheinungen und Störungen die Eigenart besitzen, dass sie wegen ihrer häufigen Wiederkehr eine Invaliditätsursache bilden und beim Patienten einen Minderwertigkeitskomplex hervorrufen, der ihn oft dazu treibt, sich aus der Gesellschaft zurückzuziehen.

18. Diese kurzen Angaben genügen, um die nicht nur theoretische, sondern auch praktische Bedeutung des Gegenstandes Ihrer Diskussionen zu unterstreichen. Sie rücken die Tatsache ins Licht, dass auf dem hals-, nasen- und ohrenmedizinischen Gebiet an und für sich minimale Veränderungen in diesen feinen Organen Wirkungen hervorrufen können, die mit der Funktion selbst zugleich das psycho-physische Gleichgewicht des Kranken zu stören vermögen.

Die Bedeutung des Berufsideals für die Forschung und Praxis

19. Zu Beginn dieser Ansprache haben Wir die Notwendigkeit betont, die wissenschaftliche medizinische Forschung auf zwei verschiedenen, aber sich ergänzenden Ebenen voranzutreiben, auf der Ebene der Analyse und der wechselseitigen Beziehungen zwischen den Organen. Doch diese Forschung selbst erfordert ein Berufsideal, eine Auffassung des Menschen und der Welt, die diese so schwierigen Bemühungen krönt und ihnen einen bleibenden Wert verleiht. Ihre in sich schon so segensreiche Tätigkeit erhält dann einen neuen Sinn: sie spiegelt nicht nur die durch zähe Arbeit geduldig erworbene hohe Kompetenz wieder, sondern auch den ehrlichen Willen, noch unvergleichlich edleren geistigen ZieIen zu dienen. Sie erinnern sich an die Antwort, die der göttliche Meister den Jüngern Johannes des Täufers gab, die Ihn in dessen Auftrag fragten: "Bist Du es, der da kommen soll oder sollen wir auf einen andern warten ?" - "Gehet hin und meldet Johannes", erwiderte Jesus, "was ihr gesehen und gehört habt: Blinde sehen, Lahme gehen, Aussätzige werden rein, Taube hören, Tote stehen auf und den Armen wird die Frohbotschaft verkündet" (Lk. 7,20-22)!

20. Die Wunder des Herrn waren also Zeichen Seines göttlichen Ursprungs und Seiner Sendung. Sie waren deshalb für die Kranken, denen daraus Segen floss, nicht weniger auch unermessliche Gunsterweise. Wir wagen zu glauben, dass Sie in diesen auserlesenen Stunden, in denen Sie über das Endziel, das Ihren Bemühungen Richtung gibt, nachsinnen, mitunter den Gang Christi mitten durch die menschlichen Leiden ins Gedächtnis zurückrufen. Wieviele Angstschreie, wieviele dringende Hilferufe stiegen zu Ihm auf und flehten Ihn an, die Gesundheit zu gewähren, den Gebrauch eines gelähmten Gliedes, eines kranken Organs wiederzugeben! Wie die Gesten Christi diese Bedrängten befreiten, so mögen auch Ihre Bemühungen die Qual der Menschen lindern und vor allem den Willen des göttlichen Erlösers fortleben lassen, dadurch die Herzen auf das Kommen des Gottesreiches vorzubereiten, und sie demütig und dankbar machen. Könnten Sie doch, während Sie die Krankheiten des Leibes beseitigen, genau so die Krankheiten der Seele heilen und die Freude eines Lebens kosten, das erfüllt ist mit Gütern, die nicht vergehen werden!

Abschluss und Segen

21. Nochmals, sehr geehrte Herren, geben Wir Ihnen die Versicherung unserer Hochachtung für den Beitrag, den Sie zum Fortschritt der Hals-, Nasen- und Ohrenmedizin leisten, und für den hingebenden Eifer, den Sie bei Ihren Kranken entfalten. Möge der Herr Sie dafür belohnen und mit Seinen Wohltaten überschütten! Wir bitten Ihn inständig darum, während Wir zu gleicher Zeit als deren Unterpfand für Sie, für Ihre Familien und für alle, denen Ihre Sorge gilt, Unseren Apostolischen Segen erteilen.

34. Über genetische Probleme in der Hämatologie

Ansprache Papst Pius XII. am 5. September 1958 an den Internationalen Kongress für Blutübertragung

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3275-3282; Nrn. 5555-5565)

(Offizieller französischer Text: AAS L [1958] 726-732).

Begrüßung und Einführung

5555 Der internationale Kongress für Blutübertragung, der durch die Internationale Gesellschaft desselben Namens organisiert worden ist, verschafft Uns die Freude, Sie, sehr geehrte Herren, zu empfangen und Uns über Ihre Tätigkeit zu unterrichten. Anschließend an Ihre Zusammenkunft wird der 7. Internationale hämatologische Kongress stattfinden. Wir kennen sehr wohl die erhöhte Bedeutung, die in der heutigen Gesellschaft die Probleme des Blutes haben, und die praktische Tragweite der Schlüsse und Beschlüsse, zu denen Sie gelangen werden. Deshalb sind Wir glücklich, Ihnen Unsere Hochachtung zu bezeugen und Ihnen einen herzlichen Willkommgruß zu entbieten. Übrigens weckt die Schwere der in Frage stehenden Probleme in besonderer Weise Unsere Aufmerksamkeit. Wie Sie wissen, bleibt die Kirche keineswegs gleichgültig in allen Fällen, wo Probleme auf dem Spiel stehen, die das individuelle und soziale, das zeitliche und ewige Los der Menschheit berühren, in allen Fällen, wo sie durch ihre Gegenwart oder ein angebrachtes Eingreifen viel Gutes stiften oder viel Übel verhindern kann.

5556 Die Hämatologie - die Wissenschaft vom Blut und seinen Krankheiten - interessiert im höchsten Grade die Biologie, die Physiologie und die Medizin. Tatsächlich ist das Blut in gewissem Sinn das Milieu, in dem sich die Austauschvorgänge des organischen Lebens vollziehen. Es bringt allen Zellen den Sauerstoff und die Bestandteile, die ihre Ernährung sichern, während es gleichzeitig für die Beseitigung der Schlacken sorgt. Lange betrachtete man das Blut als ganz eng mit dem Leben selbst verbunden, das sich mit ihm durch die offenen Wunden zu verströmen schien. Heute noch bezeichnet der Ausdruck « sein Blut vergießen » das Opfer des Lebens, das ein Mensch für eine Sache bringt, die er dieses höchsten Opfers für wert hält, und das sich oft mit den höchsten Idealen deckt, welche die Menschheit sich überhaupt vor Augen stellen kann.

Weil die Teilnehmer des nächsten hämatologischen Kongresses Uns gebeten haben, bestimmte auf dem Gebiet der Blutbildung sich erhebende Moralfragen zu behandeln, beabsichtigen Wir jetzt, die allgemeinen Gesichtspunkte dieser Probleme in Angriff zu nehmen und dadurch die Antwort vorzubereiten, die Wir ihnen geben werden. Wir führen also hier einige biologische Gesichtspunkte der Blutbildung vor Augen und die Probleme, die sie aufwirft.

1. Einige medizinisch-biologische Fakten der Blutgruppengenetik

5557 Wir hatten schon Gelegenheit, in Unserer Ansprache vom 7. September 1953 an das erste internationale Symposion der medizinischen Genetik 1 über den Vererbungsmechanismus zu sprechen und damals die wichtigen Grundsätze darzulegen, die auf die wissenschaftlichen Gegebenheiten der Genetik in ihrer Wechselbeziehung zu den moralischen und religiösen Fragen Anwendung fanden. Um jedoch Unsere weiteren Ausführungen verständlich zu machen, müssen Wir noch einige neue Entdeckungen erwähnen, über die Sie Uns freundlich unterrichtet haben.

a) Die Blutgruppen und ihre Eigenschaften

5558 Heute weiß man ziemlich allgemein, dass die roten Blutkörperchen einen eigenen Charakter besitzen und dass man bei den Menschen vier Blutgruppen findet: A, B, 0, AB. Bezeichnet man als «Antigen» die Fähigkeit, in einem Organismus die Bildung von « Antikörper » genannten Substanzen hervorzurufen, die sich mit dem « Antigen » zu verbinden und zuerst das Gerinnen, dann die Zerstörung der roten Blutkörperchen zu bestimmen vermögen, so kann man die Existenz der vier Blutgruppen auf folgende Weise erklären: jede der Gruppen A und B besitzt ein eigenes Antigen, jedoch nicht den ihm entsprechenden Antikörper, während sie den Antikörper des ihnen fehlenden Antigens besitzen. Die Gruppe AB besitzt die beiden Antigene, jedoch keinen Antikörper des Systems. Die Gruppe 0 besitzt überhaupt kein Antigen, dagegen die beiden Antikörper. Während der letzten zehn Jahre hat die Entdeckung anderer Systeme eine beträchtliche Komplikation in die Bestimmung der Blutgruppen gebracht. Uns interessiert jedoch mehr die Entdeckung des « Rhesus »-Faktors, durch den sich die bisher unbekannte Pathogenese der Hämolyse bei Neugeborenen aufklären lässt. Eine Mutter mit dem « Rh negativ » erzeugt Antikörper für die « Rh positiven » Blutkörperchen. Und wenn das Kind, das sie in ihrem Schoß trägt, « Rh positiv » ist, wird sie ihm Schaden verursachen. Weil die Blutgruppen sich nach dem Vererbungsmechanismus - im wesentlichen nach den Mendelschen Gesetzen - vererben, ist es offenkundig, dass die Mutter einen « Rh positiv »-Gatten haben muss, um ein « Rh positiv »-Kind zu bekommen. Stammt dieser von Eltern ab, von denen eine Seite «Rh positiv» und die andere «Rh negativ» ist, wird er mit fünfzigprozentiger Wahrscheinlichkeit « Rh positiv »-Kinder bekommen. Wenn aber beide Eltern «Rh positiv» sind, werden es auch alle ihre Kinder sein. Wenn eine «Rh negativ»-Frau einen « Rh positiv »-Mann heiratet, befinden sie sich in der « Rh-Situation » genannten Lage und in potenzieller Gefahr, kranke Kinder zu bekommen.

Neben der krankhaften Vererbung kann man genau so jene betrachten, deren Ergebnisse positiv sind. Weil jedoch die Medizin sich hauptsächlich mit den schädlichen Folgen beschäftigt, ist die Annahme und Behauptung verständlich, die ungünstige Vererbung herrsche vor. In Wirklichkeit fehlt es nicht an Beispielen reich veranlagter Familien, in denen sich bemerkenswerte physische und psychische Begabungen von Geschlecht zu Geschlecht weitervererben.

b) Die « mediterranen Aniimien»

5559 Es sei uns gestattet, noch auf einen besonderen Fall hinzuweisen wegen der Bedeutung, die ihm in den Mittelmeergegenden zukommt. Es handelt sich um zwei Krankheiten, die sich mit zwei klinisch sehr verschiedenen Befunden darbieten, jedoch durch ähnliche Veränderungen des Blutsystems gekennzeichnet sind. Die erste Krankheit befällt bestimmte Teile der italienischen Bevölkerung, die ganze griechische Bevölkerung und alle Zonen des Mittelmeers, in denen die phönizische Kolonisation Spuren hinterlassen hat. Es wird ein anscheinend normales Kind geboren. Doch der Arzt stellt in ihm schon die Zeichen des Übels fest, das mehr oder weniger schnell, gewöhnlich vor dem zehnten Lebensjahr, seinen Tod herbeiführt. Seine Entwicklung verläuft auffällig langsam. Seine Gesichtsfarbe ist stets bleich. Der immer stark hervortretende Unterleib verrät eine riesige Anschwellung der Milz, die den Leib beinahe ganz ausfüllt. Selbst die aufmerksamste Behandlung kann das leiden- und schmerzgesättigte Leben nur verlängern. Trotz der zahlreichen Blutübertragungen, die für die Familien eine schwere finanzielle Belastung bedeuten, ist der tödliche Ausgang unvermeidlich.

5560 Zur gleichen Zeit, als es Cooley und Lee gelang, die Krankheit bei Nachkommen der nach Amerika eingewanderten Italiener exakt zu diagnostizieren, entdeckten in Italien Rietti, Greppi und Micheli eine anscheinend ganz verschiedene Krankheit. Bei Erwachsenen, die ein relativ normales Leben führten, stellten sich Symptome ein, die man als eine Lebensdauerverminderung der roten Blutkörperchen deutete. Diese zeigten auch morphologische Veränderungen angebornen Charakters, die ihre Form und ihre innere Struktur sowie das Hämoglobin, das sie enthalten, angriffen. Diese klinischen Formen der Krankheit werden heute als Varianten einer Gruppe angesehen, die man «mediterrane Anämien» nennt. Amerikanische, italienische und griechische Forscher haben nachgewiesen, dass die Veränderungen der schweren tödlichen Kinderkrankheit, wie sie Cooley beschrieben hatte, den von Rietti, Greppi und Micheli entdeckten und sich ihnen nähernden Formen glichen. Deshalb kam man zu dem Schluss, dass die kranken Kinder von zwei Trägern der «mediterranen Anämien» gezeugt waren. Unterstreichen muss man hier den Umstand, dass Menschen, die sich für vollkommen gesund halten, durch ihre gegenseitige Verbindung eine Familientragödie herbeiführen können, die sich leicht vorstellen lässt.

2. Probleme der Blutgenetik: Hilfe und Möglichkeiten in erbbiologischer Hinsicht

a) Einrichtung erbbiologischer Beratungsstellen

5561 Die schmerzlichen Situationen, die Wir beschrieben haben, und andere ähnliche, denen man auf dem Gebiet der Blutgenetik begegnet, verdienen eine besondere Anstrengung, damit die außerordentlich schwierigen Probleme physischer und moralischer Art gelöst werden können. Einige von ihnen legen Wir nach den Informationen, die Sie Uns geliefert haben, dar, ebenso die Heilmittel, die man hier herbeizuschaffen versucht. Dabei betrachten Wir die moralischen Verwicklungen, die sie mit sich bringen. Allgemein gesprochen, muss man zuerst die Notwendigkeit unterstreichen, der Öffentlichkeit die unerlässlichen Informationen über das Blut und seine Vererbung zu liefern, damit sich die einzelnen und die Familien gegen schreckliches Unheil zu schützen vermögen. Zu diesem Zweck kann man nach Art des amerikanischen « Dight Institute » Informations- und Beratungsdienste einrichten, bei denen sich die Braut- und Eheleute mit vollem Vertrauen über die Fragen der Vererbung Klarheit verschaffen können, um dadurch besser das Glück und die Sicherheit ihrer Verbindung zu garantieren. Diese Dienste sollen nicht nur Informationen erteilen, sondern auch den Interessierten bei der Anwendung der geeigneten Heilmittel helfen. In einem Werk, das - wie man Uns versichert - auf diesem Gebiet Autorität ist (SHELDON C. REED: Counseling in Medical Genetics.), konnten Wir lesen, dass der Hauptzweck der Beratung darin besteht, den Interessierten die genetischen Probleme, die sich in ihren Familien stellen, zu erklären (SHELDON C. REED: Counseling in Medical Geneticsk III, S. 12). In fast allen Familien, so scheint es, begegnet man schwierigen Lagen, was die Erbmasse des einen oder andern Familienmitglieds betrifft. Es kann sogar vorkommen, dass Mann und Frau einander gegenseitig einer Anomalie anklagen, die an ihrem Kinde offenbar geworden ist. Oft kann der zu Rat gezogene Spezialist mit Erfolg eingreifen, um die Schwierigkeiten zu lindern. Nachdem die Eltern über eine Gefahr und ihre Tragweite unterrichtet sind, fassen sie einen Entschluss, der im Hinblick auf den Erbcharakter des Kindes « eugenisch » oder « disgenisch » ist. Wenn sie sich dazu entscheiden, keine Kinder mehr zu bekommen, ist ihr Entschluss eugenisch, das heißt sie verbreiten das fehlerhafte Gen nicht weiter, indem sie kranke Kinder oder auch normale Erbträger zeugen. Wenn, wie es gewöhnlich vorkommt, die Wahrscheinlichkeit, ein mit diesem Fehler behaftetes Kind zu zeugen, geringer ist als sie fürchteten, entschließen sie sich vielleicht zu weiteren Kindern. Dieser Entschluss ist « disgenisch », weil sie das kranke Gen verbreiten, statt seine Verbreitung aufzuhalten. Kurz gesagt, der Zweck der genetischen Konsultation besteht darin, die Eltern zu ermutigen, mehr Kinder zu bekommen, als sie ohne sie bekämen, weil die Wahrscheinlichkeit, ein krankes Kind zu bekommen, geringer ist, als sie meinten. Wenn die Beratung wegen des anomalen Gens « disgenisch » erscheinen kann, muss man bedenken, dass die Personen, die so stark um die Zukunft besorgt sind, dass sie um Rat fragen, eine hohe Auffassung ihrer Elternpflicht haben. Vom moralischen Gesichtspunkt aus wäre zu wünschen, dass solche Fälle sich beträchtlich mehrten.

5562 Im « Dight Institut » fragt man häufig, ob zwischen der Beratung und den religiösen Pflichten der Ratsucher Beziehungen bestehen (SHELDON C. REED: Counseling in Medical Genetics, S. 15-16). In Wirklichkeit abstrahiert die genetische Konsultation von religiösen Grundsätzen. Den Eltern, die fragen, ob sie noch mehr Kinder bekommen sollen, gibt sie keine Antwort und überlässt ihnen die Verantwortung für ihre Entscheidung. Das « Dight Institute » ist also keine Klinik, die dazu bestimmt ist, die Fruchtbarkeit herabzudrücken. Man liefert dort keine Informationen über die Methode, die Familien zu « planen ». Denn diese Frage hat unter seinen Zielsetzungen keinen Platz.

Das Werk, dem Wir diese Hinweise entnehmen, unterstreicht kräftig und unverblümt die Bedeutung der Arbeit, die in diesem Bereich noch zu leisten ist. « Der Tod », sagt es, « ist der Preis für die Unkenntnis der Blutgruppengenetik ». Glücklicherweise verfügt der Arzt heute über ausreichende Kenntnisse, um den Menschen zu helfen, den bei einer großen Zahl von ihnen so innig und mächtig vorhandenen Wunsch zu verwirklichen, eine glückliche Familie gesunder Kinder zu haben. Wenn das Ehepaar unfruchtbar ist, wird der Arzt versuchen, ihm die Fruchtbarkeit zu sichern, er wird es auf die ungeahnten Gefahren aufmerksam machen, er wird ihm helfen, normale und gut veranlagte Kinder zur Welt zu bringen.

b) Pflicht, die neuen Erkenntnisse anzuwenden

5563 Nachdem die Menschen von heute über die von der Genetik gestellten Probleme und über die Schwere bestimmter Erbkrankheiten besser unterrichtet sind, haben sie mehr als früher die Pflicht; diesen neuerworbenen Kenntnissen Rechnung zu tragen, um sich selbst und auch anderen zahlreiche physische und moralische Schwierigkeiten zu ersparen. Sie müssen auf alles achten, was ihrer Nachkommenschaft dauernde Schäden bringen und sie in eine nicht endende Folge von Leiden stürzen kann. Erinnern Wir in dieser Hinsicht daran, dass die Blutsgemeinschaft zwischen den Personen sowohl in den Familien wie auch in den größeren Kreisen bestimmte Pflichten auferlegt. Obwohl die formalen Bestandteile jeder menschlichen Gemeinschaft der psychologischen und moralischen Ordnung angehören, bildet die Nachkommenschaft ihre materielle Grundlage, die man nicht übersehen und keineswegs schädigen darf.

c) Bemerkung zur Frage der Rassenpjlege und der genetischen Experimente am Menschen

5564 Was Wir von der Vererbung sagen, könnte man in einem weiteren Sinn auch auf jene Gemeinschaften anwenden, welche die Menschenrassen bilden. Doch kommt hier die Gefahr in höherem Maße daher, dass der Sinn und der Wert des Rassefaktors übertrieben betont werden. Man weiß leider nur zu gut, zu welchen Ausschreitungen Rassenstolz und Rassenhass führen können. Die Kirche hat sich immer wieder dagegen zur Wehr gesetzt, ob es sich um Genozidversuche (Völkermord) oder um Praktiken handelt, die von der sogenannten « Colour- Bar » (Rassentrennung) angeregt werden. Sie missbilligt auch jedes genetische Experiment, welches die geistige Natur des Menschen herabwürdigte und ihn wie irgendeinen Vertreter einer Tierart behandelte.

Schlussworte und Segen

5565 Wir wünschen Ihnen, sehr geehrte Herren, dass Sie Ihre der menschlichen Gesellschaft so nützlichen Arbeiten mit Erfolg fortsetzen können. Zu den praktischen Lehren dieses Kongresses wird sich ein lebendigeres Bewusstsein der wirksamen Hilfe gesellen, die Sie unzähligen Kranken bringen. Aus dieser Überzeugung werden Sie größeren Eifer schöpfen, Ihre täglichen Aufgaben zu erfüllen, und die Gewissheit, die Hochschätzung und Dankbarkeit jener verdient zu haben, die Ihnen die Erhaltung des Lebens und der Gesundheit verdanken.

Als Unterpfand der göttlichen Gunsterweise, die Wir auf Sie herab rufen, erteilen Wir Ihnen, Ihren Familien und allen, die Ihnen lieb und teuer sind, Unseren Apostolischen Segen.

35. Über die Psychopharmakologie und ihre sittlichen Normen

Ansprache Papst Pius XII. am 9. September 1958 an den Kongress des "Collegium Internationale Neuro-Psycho-Pharmacologicum" in Rom

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3189-3201; Nrn. 5427-5445)

(Offizieller französischer Text: AAS L [1958] 687-696).

Begrüßung

5427 Sie wollten, sehr geehrte Herren, mit den allgemeinen Zusammenkünften des im letzten Jahr in Zürich gegründeten « Collegium Internationale Neuro-Psycho-Pharmacologicum » nirgend woanders als in Rom beginnen, wo Gelehrte aller Fachgebiete - angezogen vom unvergleichlichen Ruhm der Ewigen Stadt - gern ihre Kongresse abhalten. Diese erste neuropsycho-pharmakologische Tagung ist entsprechend den Zielen, die sich Ihr Collegium stellt, dazu bestimmt, die Forschungen und den Informationsaustausch sowie die Zusammenarbeit zwischen den klinischen und experimentellen psycho-pharmakologischen Wissenschaften zu fördern. Sie widmet auch Wir unterstreichen es mit Freude - eine besondere Aufmerksamkeit den medizinisch-sozialen Problemen, welche die Auswertung der psychotropen Medizin in der psychiatrischen Therapie mit sich bringt. Seien Sie also hier willkommen und mögen Sie in diesen Tagen, da die unternommenen Experimente und die erzielten Ergebnisse ausgetauscht und diskutiert werden, die Freude erleben, dass die Arbeiten, die Ihnen am Herzen liegen, voranschreiten, und mögen Sie hier eine kräftige Ermutigung finden, sie fortzusetzen.

I. Die neuesten Errungenschaften auf dem Gebiet der Psycho-Pharmakologie

'1. Die Heilmittel

Ältere Mittel

5428 Seit langer Zeit interessiert sich die Menschheit für die Mittel, die auf das Nervensystem einwirken und dadurch einen Einfluss auf die psychischen Funktionen ausüben können. Der Alkohol und die Opiate zum Beispiel sind allgemein bekannt wegen der zeitweiligen Euphorie und der Entspannung, die sie verschaffen, indem sie das Individuum der schmerzlichen oder überfordernden Alltagswirklichkeit entrücken. Die Entdeckung der Barbiturate hat erst kürzlich eine neue Waffe in das medizinische Arsenal jener Stoffe geliefert, die eine dämpfende Wirkung auf das Zentralnervensystem auszuüben vermögen. Und vor allem die Chirurgie versäumt es nicht, daraus Nutzen zu ziehen. Doch seit einigen Jahren sah man in den Laboratorien und psychiatrischen Kliniken Wirkstoffe eines ganz neuen Typs auftauchen, die nach der Zahl der Veröffentlichungen, Symposien und Kongresse zu beurteilen, die man ihnen in Europa und Amerika widmet, rasch eine ausgedehnte Berühmtheit erwarben und beträchtliches Interesse wecken.

Das Chlorpromazin

5429 Man kann sie nach ihrer Eignung kennzeichnen, das Benehmen des Individuums zu beeinflussen, es zu beruhigen, ohne in ihm die Schlaftendenz hervorzurufen. Die Pharmakologie, die sich mit diesen neuen Drogen beschäftigt, unterscheidet sie in « psycho-mimetische », die zu dem experimentellen Zweck benützt werden, Störungen des Benehmens herbeizuführen, die jenen der Geisteskrankheiten ähnlich sind, und in « tranquillisierende », die eine sedative Wirkung ausüben. Diese interessieren nicht nur das Laboratorium, sondern auch die Kliniker, denen sie eine wertvolle Hilfe für die Behandlung der schweren Psychosen und besonders der Erregungszustände bringen.

Das erste unter ihnen, das Chlorpromazin, wurde zuerst in der psychiatrischen Therapie verwendet, um die Wirkung der Barbiturate bei den Schlafkuren zu erhöben und gleichzeitig ihre Dosen und Gefahren zu verringern. Doch als man seine psychotropen Eigenschaften ausprobierte, zeigte sich, dass es eine ungeahnte Wirkkraft besaß, rasch eine tiefgreifende Dämpfung des Zentralnervensystems hervorzurufen. Seine Anwendung brachte bemerkenswerte Erfolge, die bis zur Heilung von 80 % der Fälle von akuten, von psychomotorischer Erregung begleiteter Psychosen und bis zu einem geringeren Grad bei den akuten Verwirrtheitszuständen gingen.

Die erstaunlichsten Ergebnisse bei alleiniger Benutzung wurden bei jenen Psychosen erzielt, die nach allgemeiner Ansicht am stärksten der Behandlung trotzen, bei den paranoiden Schizophrenien, den konfusionellen oder delirischen schizophrenen Krisen und den chronischen halluzinatorischen Delirien. Die Ergebnisse sind weniger eindeutig bei den endogenen depressiven Psychosen und bleiben bescheiden bei den Psychoneurosen, außer wenn die Angstphänomene besonders ausgeprägt sind. Das Chlorpromazin fand ebenso einen ausgedehnten Wirkungsbereich bei den neurologischen Krankheiten sowie in der Schmerztherapie, um die Wirkung der schmerzlindernden und einschläfernden Mittel zu steigern oder die emotionale Komponente der physischen Schmerzen zu verringern. Es zeigt auch wirksame antiemetische Eigenschaften.

Das Reserpin

5430 Während das Chlorpromazin die Frucht der Laboratoriumsforschungen ist und auf chemischen Zusammensetzungen beruht, deren Wirksamkeit übrigens keineswegs psychotrop, sondern antihistaminisch ist, kannte man die «Rauwolfia serpentina», aus der man 1952 das aktive Prinzip, das Reserpin, auszog, schon seit dem Altertum im Fernen Osten, wo man seine Wurzel zur Behandlung bestimmter Psychopathien benutzte. Im Jahr 1582 brachte der Arzt und Naturforscher Leonhard Rauwolf Exemplare dieser Pflanze von einer Indienreise heim. Doch erst in unseren Tagen wurden seit 1931 ihre Eigenschaften systematisch untersucht. Man musste bis in die letzten Jahre warten, ehe man sehen konnte, dass das Reserpin in die heutige psychiatrische Praxis Eingang fand. Wegen seiner relativen Sicherheit und seiner nachhaltigen Wirkung zur Bekämpfung des Bluthochdrucks weithin benützt, leistet es bei der Behandlung der Geisteskranken bemerkenswerte Dienste, besonders jener schizophrenen Patienten, deren Benehmensstörungen zur Hospitalisation geführt haben. Seine therapeutische Wirkung tritt stärker zutage bei den akuten Krisen, der sporadisch auftretenden Geistesverwirrung, den plötzlichen emotionalen Aufwallungen, in allen Fällen, wo starken emotionalen Spannungen, der Angst oder den psychomotorischen Erregungen abgeholfen werden muss. Man hat festgestellt, dass die wohltuende Wirkung sich in den meisten Fällen unmittelbar zeigt und in einer sehr eigenartig tiefgreifenden Beruhigung besteht. Die Krankheitserscheinungen verlieren bald ihre Wichtigkeit im emotionalen Leben des Patienten. Die Halluzinationen verschwinden. Die Schwierigkeiten nehmen ab. Wenn die Psychose sich in einem Kranken, dessen Persönlichkeit sie dauernd veränderte, eine Zeitlang festgesetzt hat, erreicht die gewöhnliche Therapie keine endgültigen Erfolge. Wenn man aber den Gebrauch des Arzneimittels in kleineren Dosen weiterführt, erzielt man in den meisten Fällen eine fühlbare Besserung.

Das Meprobamat

5431 Neben diesen Hauptarzneien wollen Wir noch auf das Meprobamat hinweisen, das ursprünglich dazu benutzt wurde, um muskulären Krämpfen und Spannungen abzuhelfen, und das in der Psychiatrie besonders dazu dient, die Angst in allen ihren ambulatorischen Formen zu beruhigen.

2. Die Wirkung der neuen Heilmittel

a) Bei den Psychosen

5432 Die Nützlichkeit dieser Arzneimittel und vieler anderer derselben Art, die aus ihnen entwickelt worden und dem Scharfsinn und der unaufhörlichen Bemühung der Forscher zu verdanken sind, hat sich auf eine aufsehenerregende Weise in den Kliniken und psychiatrischen Anstalten gezeigt, wohin man gewöhnlich nur Patienten schickt, die ernsthafte Unannehmlichkeiten bereiten und mitunter eine wahre Gefahr für ihre Umgebung darstellen. Nun aber sehen die an Hyperaktivität oder Gemütserregung Leidenden durch diese Arzneien ihre übertriebene Beweglichkeit auf ein normales Maß zurückgebracht. Sie hören auf, sich selbst und den andern, besonders dem Anstaltspersonal, das sie zu einer aufreibenden Überwachung zwangen, eine Gefahr zu sein. Der Gebrauch der Zwangsmittel, des Elektroschocks und der Barbiturate wird weniger notwendig. Die ganze Atmosphäre der Anstalt ändert sich vollständig, verschafft dadurch den Kranken einen unendlich günstigeren Lebensraum und erlaubt ihnen die Ausübung wohltuender therapeutischer Beschäftigungen und die Aufnahme gelockerter Beziehungen zu ihrer Umgebung.

b) Bei den Neurosen

5433 Wenn die neuen Beruhigungsmittel die Behandlungsmethoden der Psychosen neu belebt haben, so sind sie auch nicht wirkungslos bei der Behandlung der Neurosen, besonders bei den Patienten, die sich, um ihrer Angst zu entkommen, in die Aktion flüchten. Sogar im normalen Leben sind die Fälle nicht selten, in denen eine durch Berufs- oder Familienschwierigkeiten ausgelöste übergroße Spannung oder Angst vor drohenden Gefahren in den psychotropen Arzneien eine wertvolle Hilfe findet, die es erlaubt, der Lage entschlossener und gelöster die Stirn zu bieten. Die sekundären Wirkungen dieser Beruhigungsmittel sind im allgemeinen nicht schwerwiegend und können durch andere Arzneien bekämpft werden. Sie weisen jedoch auf die Gefahr hin, die ein unkontrollierter Rückgriff auf diese Arzneien für die Öffentlichkeit darstellt, wenn sie zu dem Zweck genommen werden, systematisch die affektiven Schwierigkeiten, die Ängste und die Spannungen auszuschalten, die mit einem aktiven und den laufenden menschlichen Aufgaben gewidmeten Leben untrennbar verbunden sind.

c) Offene Fragen

5434 Gegenwärtig ist es schwer, vorauszusehen, welches die Zukunft der psychotropen Arzneien sein wird. Die ersten registrierten Erfolge scheinen darauf hinzuweisen, dass ein wichtiger Schritt gemacht worden ist in der Behandlung der Geisteskrankheiten, besonders der Schizophrenie, deren Prognose für sehr düster gehalten wurde. Doch autorisierte Stimmen lassen sich hören, die zur Vorsicht mahnen und vor ungezügelten Begeisterungsausbrüchen warnen. In der Tat warten mehrere Fragen, und zwar grundlegende Fragen, noch einer präzisen Lösung, besonders jene, welche die Wirkungsweise der psychotropen Arzneien auf das Zentralnervensystem betreffen. Wenn man die zahlreichen Arbeiten durchsieht, die schon verschiedene Seiten dieses Problems in Angriff genommen haben, kann man die unermüdliche Beharrlichkeit der Forscher nur bewundern, um diesen feinen biochemischen Mechanismen ihre Funktionsgeheimnisse zu entreißen, um den Anwendungspunkt dieser Arzneien, ihre Affinitäten und Antagonismen genau festzustellen. Sie sind entschlossen, in dieses unendlich verwickelte Gebiet allmählich Licht zu bringen, um sichere pharmakologische Fundamente für die praktischen Anwendungen zu legen, aus denen die Therapie alle Vorteile ziehen kann.

5435 Noch schwieriger ist die Frage, in welchem Verhältnis die Psychiatrie und die Neuropsychopharmakologie zueinander stehen. Wirkt die medikamentöse Behandlung tatsächlich auf die Ursache der Krankheit oder modifiziert sie nur mehr oder weniger zeitweilig gewisse Symptome, während sie die tiefliegenden Ursachen, welche die Übel hervorrufen, unberührt lässt? In welchem Maße sind bestimmte Veränderungen des Zentralnervensystems Ursache oder Wirkung der emotionalen Störungen, die sie begleiten? Bestimmte Gelehrte bemerken, dass die in den letzten Jahren so weit vorangetriebene experimentelle Forschung bisher unbekannte physische Ursachen ans Licht gebracht hat. Die Psychiater dagegen unterstreichen die psychogene Natur der Geisteskrankheiten. Sie freuen sich darüber, dass der Gebrauch der sedativen Arzneimittel das Verhältnis zwischen dem Kranken und seinem Arzt günstig beeinflusst und dadurch die Diagnose erleichtert, erinnern jedoch daran, dass die durch sie erzielte Besserung des sozialen Benehmens keineswegs bedeutet, dass die tiefgreifenden Schwierigkeiten gelöst seien. Man muss die ganze Persönlichkeit wieder in Ordnung bringen. Man muss ihr das instinktive Gleichgewicht wiedergeben, das zur normalen Ausübung ihrer Freiheit unerlässlich ist. Es wäre im Gegenteil gefährlich, dem Patienten seine persönlichen Probleme zu verbergen, während man ihm eine ganz äußerliche Erleichterung und eine oberflächliche Anpassung an die soziale Wirklichkeit verschaffte.

II. Die Forderungen der moralischen Ordnung

1. Die Existenz objektiver sittlicher Normen

5436 Nachdem Wir kurz die von der Neuropsychopharmakologie verzeichneten Erfolge dargelegt haben, gehen Wir im zweiten Teil an die Prüfung der moralischen Grundsätze, die eigens in den Situationen, denen Sie begegnen, anzuwenden sind. Während Sie den Menschen als wissenschaftliches Objekt ansehen und mit allen verfügbaren Mitteln auf ihn einzuwirken suchen, um sein Verhalten zu beeinflussen und seine physischen oder geistigen Krankheiten zu heilen, betrachten Wir ihn hier als eine Person, als ein für seine Handlungen verantwortliches Subjekt mit einer Bestimmung, die es erfüllen soll, indem es seinem Gewissen und Gott treu bleibt. Wir müssen also die Normen prüfen, welche die Verantwortlichkeit des neuro-psycho-pharmakologischen Spezialisten und eines jeden, der seine Erfindungen benutzt, bestimmen.

Der gewissenhafte Arzt fühlt instinktiv das Bedürfnis, sich auf eine medizinische Pflichtenlehre zu stützen und sich nicht mit empirischen Regeln zu begnügen. In Unserer Ansprache vom 10. April 1958 an den 13. Kongress der Internationalen Vereinigung für angewandte Psychologie wiesen Wir darauf hin, dass man in Amerika einen Kodex der medizinischen Pflichtenlehre veröffentlicht hatte: « Ethical Standards for Psychologists », der sich auf die Antworten von 7500 Mitgliedern der « American Psychological Association » stützt 1. Dieser Kodex offenbart die Überzeugung der Ärzte, dass eine Summe von Normen für die Psychologen, Forscher und Praktiker existiert, die nicht nur Richtlinien, sondern gebieterische Weisungen geben. Wir sind davon überzeugt, dass Sie diese Auffassung teilen und die Existenz von Normen anerkennen, die einer objektiven moralischen Ordnung entsprechen. Übrigens bildet die Beachtung dieser Ordnung keineswegs eine Bremse oder ein Hindernis für die Ausübung Ihres Berufes. Wir werden Gelegenheit haben, später darauf zurückzukommen.

2. Sittliche Richtpunkte im einzelnen

a) Der Arzt und die Personwürde des Patienten

5437 Nach dem, was Wir im ersten Teil gesagt haben, könnte es überflüssig erscheinen, Ihnen von der Würde der menschlichen Person zu sprechen. Wir fassen hier durchaus nicht das ehrliche, hingebende, großmütige Interesse ins Auge, das Sie den Kranken entgegenbringen, sondern etwas noch Tieferes. Es handelt sich um die Einstellung Ihres tiefen, eigentlichen «Ich» zur Person der anderen Menschen. Was begründet die Würde des Menschen in ihrem existentiellen Wert? Welche Haltung soll man zu ihr einnehmen? Soll man sie hochschätzen, sie überhaupt nicht in Betracht ziehen oder sie verachten? Wer immer bei seiner Berufsausübung mit der Persönlichkeit eines andern in Berührung kommt, wird notwendigerweise eine dieser drei Einstellungen annehmen.

Nun aber fordert die moralische Ordnung, dass man dem andern Achtung, Ehrfurcht und Wertschätzung entgegenbringt. Die menschliche Person ist in der Tat das edelste aller sichtbaren Geschöpfe. Geschaffen nach dem « Bild und Gleichnis des Schöpfers », strebt sie Ihm entgegen, um Ihn kennenzulernen und zu lieben. Außerdem ist sie durch die Erlösung in Christus eingefügt als Glied Seines mystischen Leibes. Alle diese Rechtstitel begründen die Würde des Menschen, wie immer auch sein Alter und seine Lage, sein Beruf oder seine Bildung sein mögen. Selbst wenn er in seinem Innenleben so krank ist, dass er dem Instinkt versklavt oder sogar unter das animalische Leben gesunken zu sein scheint, bleibt er dennoch eine menschliche Person, die von Gott geschaffen und dazu bestimmt ist, eines Tages in Dessen unmittelbaren Besitz zu gelangen, und folglich unendlich hoch selbst über dem höchstentwickelten Tier steht.

b) Bedingungen und Grenzen der psychopharmakologischen Behandlung des Menschen

5438 Diese Tatsache soll die Haltung bestimmen, die Sie ihm gegenüber einnehmen. Und zuerst sollen Sie daran denken, dass der Mensch unmittelbar von seinem Schöpfer Rechte empfangen hat, die selbst die öffentlichen Autoritäten respektieren müssen. Schon manchmal haben Wir die Gelegenheit gehabt, daran zu erinnern, besonders in Unserer Ansprache vom 14. September 1952 beim Internationalen Kongress für Histopathologie des Nervensystems 1. Damals haben Wir die drei Beweggründe dargelegt und besprochen, auf die man sich stützt, um die Forschungs- und Behandlungsmethoden der modernen Medizin zu rechtfertigen: das Interesse der Wissenschaft, des Individuums und der Allgemeinheit. Wir haben daran erinnert, dass wenn die gegenwärtigen Bemühungen der wissenschaftlichen Forschung auf diesem Gebiet im allgemeinen Gutheißung verdienen, noch in jedem einzelnen Fall zu prüfen ist, ob die vorgenommenen Akte nicht höhere moralische Normen verletzen. Das Interesse der Wissenschaft, das des Individuums und das der Allgemeinheit sind in Wirklichkeit keine absoluten Werte und garantieren nicht notwendig den Respekt vor allen Rechten. Dieselben Punkte haben Wir auch vor den Mitgliedern des Kongresses für angewandte Psychologie am 10. April 19582 wieder aufgegriffen. Auch dort ging es darum zu wissen, ob bestimmte Forschungs- und Behandlungsmethoden mit den Rechten der Person, die ihnen unterzogen wird, vereinbar sind. Wir haben geantwortet, dass man feststellen muss, ob das in Frage stehende Vorgehen die Rechte des Interessierten achtete und ob dieser dazu seine Zustimmung geben konnte. Bei bejahender Antwort muss man sich fragen, ob die Zustimmung wirklich und dem Naturrecht entsprechend gegeben wurde, ob nicht Irrtum, Unwissenheit oder List vorlag, ob die Person die Einsicht hatte, sie zu geben, und schließlich ob sie nicht die Rechte eines Dritten verletzt. Wir haben eindeutig unterstrichen, dass diese Zustimmung nicht immer die moralische Erlaubtheit eines Eingriffs verbürgt trotz der Rechtsregel «volenti non fit injuria »1. Wir können Ihnen nur dasselbe wiederholen und noch einmal unterstreichen, dass die medizinische Wirksamkeit einer Maßnahme nicht notwendigerweise bedeutet, dass sie von der Moral erlaubt ist.

5439 Um die Tatsachenfragen zu entscheiden, in denen der Theologe keineswegs direkte Kompetenz besitzt, weil sie ja von besonderen Fällen und Umständen abhängen, die zu beurteilen Ihnen zusteht, können Sie sich daran erinnern, dass der Mensch ein Recht hat, sich seines Leibes und seiner höheren Fähigkeiten zu bedienen, nicht aber als Meister und Herr über sie zu verfügen. Denn er hat sie von Gott seinem Schöpfer empfangen, von dem er auch weiterhin abhängt. Es kann vorkommen, dass er sich bei der Ausübung seines Nutznießungsrechtes teilweise verstümmelt oder zerstört, weil dies für das Wohl des ganzen Organismus notwendig ist. Darin liegt kein Übergriff auf die göttlichen Rechte, weil er ja nur deshalb handelt, um ein höheres Gut zu retten, um zum Beispiel das Leben zu erhalten. Zum Wohl des Ganzen darf man einen Teil opfern.

5440 Doch zur Unterordnung der besonderen Organe unter den Organismus und seine eigene Finalität kommt noch die des Organismus unter die geistige Finalität der Person. Physische oder psychische medizinische Experimente können einerseits bestimmte Schäden für Organe oder Funktionen mit sich bringen, andererseits aber vollkommen erlaubt sein, weil sie dem Wohl der Person restlos entsprechen und die Grenzen nicht überschreiten, die vom Schöpfer dem Selbstverfügungsrecht des Menschen gesetzt sind. Diese Grundsätze gelten offenkundig auch für die Experimente der Psychopharmakologie. So konnten Wir in den Uns übermittelten Dokumenten den Bericht über ein Experiment künstlichen Deliriums lesen, dem sich dreißig gesunde Personen und vierundzwanzig Geisteskranke unterwarfen. Haben diese vierundfünfzig Personen zu diesem Experiment ihre Zustimmung gegeben, und zwar auf eine genügende und naturrechtlich gültige Weise? Hier muss wie in anderen Fällen die Tatsachenfrage einer ernsten Prüfung unterzogen werden.

c) Die Anwendung von psychotropen Arzneien

5441 Die Beobachtung der moralischen Ordnung verleiht dem menschlichen Tun Würde und Wert, bewahrt der Person ihre Wesensechtheit und hält sie an dem Platz, der ihr im Gesamt der Schöpfung, das heißt den materiellen Dingen, den andern Personen und Gott gegenüber zukommt. Jeder hat also die Pflicht, diese moralische Ordnung in sich und andern gegenüber zu respektieren, um diese Wesensechtheit in sich und in anderen sicherzustellen. Dies ist die Pflicht, die Wir jetzt auf dem Gebiet der Ausnützung der so weit verbreiteten psychotropen Arzneien betrachten.

5442 In Unserer Ansprache vom 24. Februar 1957 an die italienische Gesellschaft für Anästhesiologie haben Wir schon den Einwand widerlegt, den man unter Berufung auf die katholische Lehre vom Leiden vorbringen kann. Manche weisen auf das Beispiel Christi, der den mit Myrrhe vermischten Wein, den man Ihm reichte, zurückwies, um die Behauptung aufzustellen, der Gebrauch von Betäubungs- oder Beruhigungsmitteln vertrage sich keineswegs mit dem christlichen Vollkommenheits- und Heroismusideal. Damals erwiderten Wir, dass grundsätzlich nichts dem Gebrauch von Heilmitteln entgegenstehe, die dazu bestimmt sind, den Schmerz zu lindern oder zu beseitigen, dass es jedoch ein Zeichen von christlichem Heroismus sein kann und häufig auch ist, auf ihren Gebrauch zu verzichten. Wir fügten allerdings hinzu, dass der Schmerz eine unerlässliche Voraussetzung dieses Heroismus ist. Was die Betäubungsmittel betrifft, kann man dieselben Grundsätze auf ihre schmerzlindernde Wirkung anwenden. Was die bewusstseinsausschaltende Wirkung angeht, muss man deren Beweggründe und unbeabsichtigte oder gewollte Folgen prüfen.

Wenn keine religiöse oder moralische Verpflichtung entgegensteht und ernste Gründe vorhanden sind, sie zu benützen, darf man sie sogar den Sterbenden verabreichen, wenn sie einwilligen. Die Euthanasie, das heißt der Wille, den Tod herbeizuführen, ist offenkundig von der Moral verworfen. Wenn aber der Sterbende zustimmt, ist es erlaubt, maßvoll Betäubungsmittel zu gebrauchen, die seine Schmerzen lindern, aber auch den Tod rascher herbeiführen. In diesem Fall wird der Tod nicht direkt gewollt. Doch ist er unvermeidlich, und entsprechend wichtige Gründe rechtfertigen Maßnahmen; die sein Kommen beschleunigen.

5443 Es ist durchaus nicht zu befürchten, dass die Achtung vor den Gesetzen des Gewissens oder, wenn man will, des Glaubens und der Moral die Ausübung Ihres Berufes hemmen oder unmöglich machen könnte. In Unserer schon zitierten Ansprache vom 10. April 1958 haben Wir einige Normen aufgezählt, die zur Lösung der Tatsachenfragen in bestimmten Fällen, welche die Psychologen interessieren und den Sie betreffenden ähnlich sind, dienen (zum Beispiel der Gebrauch des « Lügendetektors », der psychotropen Arzneien zum Zweck der Narkoanalyse, der Hypnose usw.). Wir teilten damals die innerlich unmoralischen Handlungen in drei Gruppen ein: entweder widersprechen ihre konstitutiven Elemente direkt der moralischen Ordnung oder die handelnde Person hat durchaus nicht das Recht zu handeln oder die Handlungen rufen ungerechtfertigte Gefahren hervor. Die ernsthaften Psychologen, deren moralisches Gewissen gut ausgebildet ist, müssen ziemlich leicht unterscheiden können, ob die beabsichtigten Maßnahmen in eine dieser Gruppen fallen.

5444 Sie wissen auch, dass der wahllose Gebrauch der psychotropen oder somatotropen Arzneien zu bedauernswerten und moralisch unzulässigen Situationen führen kann. In mehreren Ländern stehen eine Anzahl dieser Arzneien ohne jede ärztliche Kontrolle der Öffentlichkeit zur Verfügung. Und übrigens genügt, wie die Erfahrung beweist, selbst diese nicht, um die Exzesse zu verhindern. Außerdem legen manche Staaten gegenüber bestimmten Laboratoriumsexperimenten oder bestimmten Klinikverfahren eine schwer verständliche Toleranz an den Tag. Hier wollen Wir nicht an die öffentliche Autorität, sondern an die Ärzte selbst, und zwar besonders an jene appellieren, die sich in ihrem Beruf einer außerordentlichen Autorität erfreuen. Wir sind wirklich davon überzeugt, dass es eine natürliche ärztliche Ethik gibt, die auf dem gradlinigen Urteil und dem Verantwortlichkeitsgefühl der Ärzte selbst begründet ist, und Wir wünschen, dass ihr Einfluss sich immer mehr durchsetze.

Schlussgedanken und Segen

5445 Wir haben, sehr geehrte Herren, für Ihre Arbeiten, für die Ziele, die Sie verfolgen, und für die schon erreichten Erfolge eine ehrliche Hochachtung. Beim Prüfen der Artikel und Werke, die über den Sie interessierenden Gegenstand veröffentlicht worden sind, ist leicht ersichtlich, dass Sie der Wissenschaft und der Menschheit wertvolle Dienste leisten. Sie konnten, wie Wir herausgestellt haben, schon sehr vielen Schmerzen wirksam abhelfen, vor denen die Medizin sich vor kaum drei oder vier Jahren noch für machtlos erklärte. Sie haben jetzt die Möglichkeit, Kranken die Gesundheit wiederzugeben, die man bisher als verloren betrachtete, und Wir nehmen ehrlich an der Freude teil, die Ihnen diese Gewissheit verschafft.

Beim heutigen Stand der wissenschaftlichen Forschung können rasche Fortschritte erzielt werden dank einer ausgedehnten Zusammenarbeit auf der internationalen Ebene, einer Zusammenarbeit, die der gegenwärtige Kongress Uns schlagend beweist. Es ist wünschenswert, dass sie sich nicht nur auf alle Spezialisten der Psychopharmakologie ausbreitet, sondern auch auf die Psychologen, Psychiater und Therapeuten, mit einem Wort auf alle, die sich mit irgend einem Recht mit den Geisteskranken beschäftigen.

Wenn Sie gegenüber den von Uns hervorgehobenen moralischen Werten eine auf die persönliche Reflexion und Überzeugung begründete positive Haltung annehmen, werden Sie Ihren Beruf mit dem Ernst, der Entschlossenheit und der ruhigen Sicherheit ausüben, welche die Schwere Ihrer Verantwortung fordert. Dann werden Sie sowohl Ihren Kranken wie Ihren Kollegen der Führer, Berater und Helfer sein, der ihr Vertrauen und ihre Hochschätzung zu verdienen wußte.

Wir wünschen, sehr geehrte Herren, dass die erste Zusammenkunft des « Collegium Internationale Neuro-Psycho-Pharmacologicum » den herrlichen Bemühungen der Forscher und Kliniker einen starken Auftrieb gebe und ihnen helfe, über die Geisteskrankheiten, diese furchtbaren Geißeln der Menschheit, neue Siege davonzutragen. Möge der Herr Ihre Arbeiten mit Seinen Gnaden begleiten ! Heiß bitten Wir Ihn darum und erteilen Ihnen als Unterpfand für Sie, für Ihre Familien und für Ihre Mitarbeiter Unseren Apostolischen Segen.

36. Die Vererbung krankhafter Anlagen und Möglichkeiten ihrer Vermeidung

Ansprache Papst Pius XII. am 12. September 1958 an den 7. Internationalen Kongress für Hämatologie über Probleme der Vererbung vor dem christlichen Gewissen

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3202-3214; Nrn. 5446�-5467)

(Offizieller französischer Text: AAS L [1958] 732-740).

Begrüßung und Einführung

5446 Der siebte Internationale Hämatologiekongress, der über tausend Spezialisten aus verschiedenen Ländern in Rom zusammenführt, hat Ihnen, sehr geehrte Herren, den Gedanken eingegeben, Uns zu besuchen. Wir sind davon sehr berührt und heißen Sie herzlich willkommen. Ihrer Zusammenkunft ist der Internationale Kongress für Blutübertragung vorangegangen, an den das Wort zu richten Wir auch die Freude hatten.

Ein einfacher Blick auf die in Ihrem Programm aufgezählten Gegenstände genügt, um die Mannigfalt und die Fülle der Probleme zu erkennen, die sich heute in der Hämatologie stellen. Den auf den Vollversammlungen behandelten Gegenständen entnehmen Wir Fragen, welche die Immunohämatologie, die Hämorrhagien, die Leukämie, die Milz und das retikuloendotheliale System, die Anämie, die Ausnützung der radioaktiven Isotopen in der Hämatologie betreffen. Dazu kommen die Vorträge und Diskussionen, die den Gegenstand der Symposien bilden. Dadurch werden Sie die Möglichkeit haben, Ihr wissenschaftliches Wissen zu bereichern und diese Kenntnisse im Alltagsleben besser auf die einzelnen und die Familien anzuwenden, für die schließlich diese Errungenschaften bestimmt sind. Man kann sagen, dass die Blutprobleme, die frühere Geschlechter hinterlassen haben und den heutigen Menschen mitunter nicht ohne Staunen und Furcht bewusst werden, einen Universalitätscharakter besitzen, der Ihre Bemühungen in reichem Maße rechtfertigt und den unter anderem die breit internationale Vertretung Ihres Kongresses unterstreicht.

1. Das Problem der nachteiligen Vererbung und seine Lösungsversuche

a) Die künstliche Befruchtung

5447 Das Werk, das Wir schon in Unserer vorhergehenden Ansprache über die genetische Konsultation zitiert haben (SHELDON C. REED: Counseling in Medical Genetics. ), legt die verschiedenen Weisen dar, wie man gegenwärtig die Lösung des Problems der nachteiligen Vererbung angeht.

Seitdem die Technik der künstlichen Befruchtung erfunden wurde, ist, wie man hört, die Semiadoption in großem Maßstab benützt worden, um Kinder zu bekommen, wenn der Ehemann unfruchtbar ist oder das Ehepaar entdeckt hat, dass es Träger eines schwerwiegenden rezessiven Gens war. Wenn der Pflegevater an der Legalität des Kindes zweifelt, das seine Frau nach dieser Methode auf die Welt gebracht hat, kann man sehr leicht durch die Adoption abhelfen. Ein 1954 veröffentlichter wissenschaftlicher Bericht unterstreicht, dass die Eheleute, die sich gegenseitig der Unfruchtbarkeit verdächtigen, dazu neigen, durch das Mittel des freiwilligen Ehebruchs feststellen zu wollen, welcher der bei den Partner die Ursache davon ist. Um tragischen Erfahrungen dieser Art zuvorzukommen, kann eine Fruchtbarkeitsklinik von großem Nutzen sein.

5448 Ein anderer ziemlich typischer Fall ist die Frau, die sich an die genetische Beratungsstelle wendet, weil sie weiß, dass sie eine erbliche Krankheit in sich trägt, und sich der Sterilisierung zu unterwerfen beabsichtigt, weil sie den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel nicht annehmen kann.

Im ersten der erwähnten Fälle wird als Lösung des Problems der Unfruchtbarkeit des Ehemanns die künstliche Insemination ins Auge gefasst, die offensichtlich einen dem Paar fremden Spender voraussetzt. Wir haben schon Gelegenheit gehabt, gegen diese Praxis in der Ansprache an den Internationalen Kongress der katholischen Ärzte vom 29. September 1949 Stellung zu nehmen. Darin haben Wir die Insemination zwischen unverheirateten Personen und selbst zwischen Eheleuten absolut verworfen 1. Auf diese Frage sind Wir in Unserer Ansprache an den Weltkongress für Fruchtbarkeit und Unfruchtbarkeit am 19. Mai 1956 2 zurückgekommen, um jede Art künstlicher Insemination erneut zu verwerfen, weil diese Praxis nicht in den Rechten der Eheleute enthalten ist und dem Naturgesetz und der katholischen Moral widerspricht. Was die künstliche Insemination zwischen Ehelosen betrifft, hatten Wir schon 1949 erklärt, dass sie den Grundsatz des Naturrechts verletzt, dass jedes neue Leben nur in einer gültigen Ehe gezeugt werden darf.

b) Der freiwillige Ehebruch

5449 Die Lösung durch den freiwilligen Ehebruch verurteilt sich selbst, welches auch immer die biologischen, eugenischen oder juristischen Beweggründe sein mögen, mit denen man sie zu rechtfertigen versucht. Kein Ehegatte kann seine ehelichen Rechte auf eine dritte Person übertragen, und jeder Versuch, darauf zu verzichten, bleibt wirkungslos. Er kann sich auch nicht auf das juristische Axiom stützen « volenti non fit injuria ».

c) Die Sterilisierung

α) Die dauernde Sterilisierung aus eugenischen Gründen

5450 Man zieht als Lösung auch die Sterilisierung der Person oder nur des Aktes in Betracht. Aus biologischen und eugenischen Beweggründen erlangen jetzt diese bei den Methoden wachsende Beliebtheit und breiten sich fortschreitend zugunsten der neuen Arzneien aus, die immer wirksamer und bequemer angewandt werden können. Die Reaktion bestimmter Theologenkreise auf diesen Stand der Dinge ist symptomatisch und ziemlich besorgniserregend. Sie enthüllt eine Entgleisung des moralischen Urteils, die mit einer übertriebenen Bereitschaft einhergeht, die allgemein übernommenen Stellungen zugunsten neuer Techniken zu revidieren. Diese Einstellung entspringt zwar einer lobenswerten Absicht. Um denen zu helfen, die in Schwierigkeit sind, weigert man sich, neue Lösungsmöglichkeiten zu rasch auszuschließen. Doch dieser Anpassungswille betätigt sich hier auf eine unglückliche Weise, weil man bestimmte Grundsätze schlecht versteht oder ihnen einen Sinn und eine Tragweite beimisst, die sie nicht haben können. Der Heilige Stuhl befindet sich hier in einer ähnlichen Lage wie der selige Innozenz XI., der sich mehr als einmal gezwungen sah, Moralthesen zu verdammen, die von einem unklugen Eifer und einer wenig hellsichtigen Kühnheit beseelte Theologen vorgebracht hatten 1.

5451 Mehrmals haben Wir schon zur Sterilisierung Stellung genommen. Wir haben im wesentlichen dargelegt, dass die direkte Sterilisierung nicht durch das Verfügungsrecht des Menschen über seinen eigenen Körper autorisiert wird und deshalb nicht als eine gültige Lösung betrachtet werden kann, um die Übertragung einer kranken Erbanlage zu verhindern.

« Die direkte Sterilisierung», sagten Wir am 29. Oktober 1951, « also jene, die als Mittel oder als Zweck darauf ausgeht, die Zeugung unmöglich zu machen - ist eine schwere Verletzung des Sittengesetzes und deshalb nicht erlaubt. Auch die öffentliche Autorität hat kein Recht, unter dem Vorwand irgend welcher 'Indikation' sie zu erlauben, und noch viel weniger, sie vorzuschreiben oder zum Schaden von Schuldlosen zur Ausführung zu bringen. Dieser Grundsatz findet sich schon ausgesprochen in der Ehe-Enzyklika Pius' XI.: Casti connubii. Als deshalb vor einem Jahrzehnt die Anwendung der Sterilisierung immer weiter um sich griff, sah sich der Heilige Stuhl genötigt, ausdrücklich und öffentlich zu erklären, dass die direkte Sterilisierung, ob dauernd oder nur zeitweise, ob Sterilisierung des Mannes oder der Frau, unerlaubt ist kraft des Naturgesetzes, von dem zu entpflichten, wie Ihr wisst, auch die Kirche keine Gewalt hat. »

5452 Mit der direkten Sterilisation wollten Wir die Maßnahme bezeichnen, die als Zweck oder als Mittel darauf abzielt, die Zeugung unmöglich zu machen. Doch wandten Wir diesen Ausdruck nicht auf jede Maßnahme an, die tatsächlich die Zeugung unmöglich macht. In der Tat hat der Mensch nicht immer die Absicht, das zu tun, was aus einer Handlung hervorgeht, selbst wenn er es vorhergesehen hat. So wird zum Beispiel die Exstirpation der kranken Ovarien als notwendige Folge mit sich bringen, dass die Zeugung unmöglich wird. Doch diese Unmöglichkeit kann als Ziel oder als Mittel ungewollt sein. Wir haben dieselben Erläuterungen bis ins einzelne in Unserer Ansprache an den Kongress der Urologen vom 8. Oktober 1953 2 wiederholt. Dieselben Grundsätze gelten im gegenwärtigen Fall und verbieten, die Exstirpation der Geschlechtsdrüsen oder -organe für erlaubt zu halten, wenn sie in der Absicht geschieht, die Übertragung mangelhafter Erbeigenschaften zu verhindern.

ß) Die zeitweilige Ovulationsunterbrechung aus gynäkologischen Gründen

5453 Sie gestatten auch, eine unter den Ärzten und Moralisten sehr oft diskutierte Frage zu lösen: ist es erlaubt, die Ovulation durch Pillen zu verhindern, die als Mittel gegen übertriebene Reaktionen der Gebärmutter und des Organismus benützt werden, obwohl diese Arzneien zugleich die Befruchtung unmöglich machen? Ist dies der verheirateten Frau erlaubt, die trotz dieser zeitweiligen Sterilität mit ihrem Ehemann Verkehr zu haben wünscht? Die Antwort richtet sich nach der Absicht der Person. Wenn die Frau diese Arznei nicht mit der Absicht, die Empfängnis zu verhüten, nimmt, sondern einzig und allein auf Weisung des Arztes als ein notwendiges Heilmittel wegen der Gebärmutter- oder Organismuskrankheit, ruft sie eine indirekte Sterilisation hervor, die nach dem allgemeinen Grundsatz von den Handlungen mit zweifacher Wirkung erlaubt bleibt. Doch führt man eine direkte, also unerlaubte Sterilisation herbei, wenn man die Ovulation aufhält, um die Gebärmutter und den Organismus vor den Folgen einer Schwangerschaft zu bewahren, die er nicht auszuhalten vermag. Bestimmte Moralisten behaupten, es sei erlaubt, in dieser Absicht Arzneien zu nehmen. Das geschieht jedoch zu Unrecht. Genau so muss man auch die Meinung einiger Ärzte und Moralisten zurückweisen, die ihren Gebrauch erlauben, wenn eine ärztliche Indikation eine zu baldige Empfängnis unerwünscht macht oder in anderen ähnlichen Fällen, die hier nicht erwähnt werden können. In diesen Fällen bezweckt der Gebrauch der Arzneien die Empfängnisverhütung durch die Ovulationsverhütung. Es handelt sich also um direkte Sterilisation.

y) « Licet corrigere naturam » - hier falsch angewandt

5454 Um sie zu rechtfertigen, zitiert man mitunter einen Moralgrundsatz, der an und für sich richtig ist, den man jedoch falsch auslegt. « Licet corrigere defectus naturae », sagt man. Und weil es, um den Grundsatz anwenden zu dürfen, in der Praxis genügt, eine begründete Wahrscheinlichkeit zu besitzen, behauptet man, es handle sich hier darum, einen Mangel der Natur zu verbessern. Wenn dieser Grundsatz eine absolute Geltung hätte, dürfte die Eugenik ohne Zögern die Arzneimittelmethode benützen, um die Übertragung einer mangelhaften Erbanlage aufzuhalten. Man muss jedoch auch sehen, auf welche Weise man den natürlichen Mangel verbessert und sich davor hüten, andere Moralgesetze irgendwie zu verletzen.

d) Der Gebrauch empfängnisverhütender Mittel

5455 Als geeignetes Mittel, die Übertragung einer mangelhaften Erbanlage aufzuhalten, schlägt man weiter die Benutzung empfängnisverhütender Arzneien und der Methode Ogino-Knaus vor. Fachgelehrte der Eugenik, die ihren Gebrauch absolut ablehnen, wenn es sich darum handelt, der Leidenschaft freien Lauf zu lassen, heißen diese beiden Wege gut, wenn ernste gesundheitliche Indikationen vorliegen. Sie halten sie für ein kleineres Übel als die Zeugung belasteter Kinder. Selbst wenn manche diese Einstellung gutheißen, ist das Christentum einer davon verschiedenen Überlieferung gefolgt und wird ihr weiter folgen. Unser Vorgänger Pius XI. hat sie in seinem Weltrundschreiben Casti connubii vom 31. Dezember 1930 feierlich dargelegt. Er bezeichnet den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel als eine Verletzung des Naturgesetzes. Ein Akt, dem die Natur die Kraft gegeben hat, ein neues Leben zu wecken, wird durch den menschlichen Willen ihrer beraubt: « quemlibet matrimonii usum », schrieb er, « in quo exercendo, actus de industria hominum naturali sua vitae procreandae vi destituatur, Dei et naturae legern infringere, et eos qui tale quid commiserint gravis noxae labe commaculari » (AAS XXII (1930) 559-560: « Jeder Gebrauch der Ehe, bei dessen Vollzug der Akt durch die Willkür des Menschen seiner natürlichen Kraft zur Weckung neuen Lebens beraubt wird, verstößt gegen das Gesetz Gottes und der Natur, und die solches tun, beflecken ihr Gewissen mit schwerer Schuld. »).

e) Die Methode Ogino-Knaus

5456 Die Ausnützung der zeitweiligen natürlichen Unfruchtbarkeit bei der Methode Ogino-Knaus dagegen verletzt die natürliche Ordnung nicht wie die oben beschriebene Praxis, weil der eheliche Verkehr dem Willen des Schöpfers entspricht. Wenn diese Methode aus ernsten, angemessenen Beweggründen (und die Indikationen der Eugenik können schwerwiegend sein) benutzt wird, ist sie moralisch gerechtfertigt. Schon in Unserer Ansprache vom 29. Oktober 1951 haben Wir Uns darüber geäußert, nicht um den biologischen oder ärztlichen Gesichtspunkt auseinanderzulegen, sondern um der Gewissensunruhe vieler Christen, die sie in ihrem Eheleben anwandten, ein Ende zu setzen. Übrigens hatte Pius XI. in seinem Weltschreiben vom 31. Dezember 1930 schon die grundsätzliche Haltung formuliert: « Neque contra naturae ordinem agere ii dicendi sunt conjuges, qui jure suo recte et naturali ratio ne utuntur, etsi ob naturales sive temporis sive quorundam defectuum causas nova inde vita oriri non possit. » ( AAS XXII (1930) 561: « Auch jene Eheleute handeln nicht wider die Natur, die in ganz natürlicher Weise von ihrem Rechte Gebrauch machen, obwohl aus ihrem Tun infolge natürlicher Umstände, seien es bestimmte Zeiten oder gewisse Mängel der Anlage, neues Leben nicht entstehen kann. »).

5457 In Unserer Ansprache von 1951 haben Wir herausgestellt, dass die Ehegatten, die von ihrem ehelichen Recht Gebrauch machen, kraft des für ihren Stand geltenden Naturgesetzes die positive Pflicht haben, die Zeugung nicht auszuschließen. In der Tat hat der Schöpfer gewollt, dass das Menschengeschlecht sich gerade durch die naturgemäße Ausübung der sexuellen Funktion fortpflanze. Doch auf dieses positive Gesetz wandten Wir den Grundsatz an, der für alle andern gilt: sie verpflichten dann nicht, wenn ihre Durchführung bemerkenswerte Nachteile mit sich bringt, die nicht untrennbar mit dem Gesetz selbst verbunden sind noch seiner Erfüllung wesentlich anhaften, sondern anderswoher kommen, und die der Gesetzgeber deshalb den Menschen nicht aufzuerlegen beabsichtigte, als er das Gesetz bekannt gab.

f) Die Adoption

5458 Das letzte weiter oben erwähnte Mittel, worüber Wir Unsere Meinung äußern wollen, war die Adoption. Wenn man die natürliche Zeugung wegen der Gefahr einer belasteten Vererbung Eltern abraten muss, die dennoch gerne ein Kind hätten, schlägt man ihnen den Weg der Adoption vor. Übrigens stellt man fest, dass dieser Rat im allgemeinen günstige Ergebnisse zeitigt und den Eltern das Glück, den Frieden und die Fröhlichkeit zurückgibt. Vom religiösen und moralischen Gesichtspunkt gibt die Adoption zu keinem Einwand Anlass. Sie ist eine in fast allen zivilisierten Staaten anerkannte Einrichtung. Wenn manche Gesetze moralisch unannehmbare Verfügungen enthalten, berührt dies die Einrichtung selbst nicht. Vom religiösen Standpunkt muss man verlangen, dass die Kinder von Katholiken von katholischen Adoptiveltern übernommen werden. Denn in der Tat werden die Eltern ihrem Adoptivkind meistens ihre eigene Religion aufdrängen.

2. Beantwortung gestellter Fragen Über moralische Verpflichtungen auf dem Gebiet der Eugenik

5459 Nachdem Wir die zum Problem der nachteiligen Vererbung laufend vorgeschlagenen Lösungen besprochen haben, bleibt Uns noch die Aufgabe, Fragen zu beantworten, die Sie Uns gestellt haben. Sie entspringen alle dem Wunsch, Wir möchten die moralische Verpflichtung genau umreißen, die sich aus den sicheren Ergebnissen der Eugenik ableitet.

a) Allgemeiner Grundsatz: den Gefahren Rechnung tragen

5460 Es handelt sich in den verschiedenen vorgelegten Fällen um die allgemeine Verpflichtung, jede Gefahr und jeden mehr oder weniger schweren Schaden sowohl für den Interessierten wie auch für seinen Partner und seine Nachkommen zu vermeiden. Diese Verpflichtung richtet sich nach der Schwere des möglichen Schadens, nach seiner mehr oder weniger großen Wahrscheinlichkeit, nach der Stärke und Nähe des ausgeübten verderblichen Einflusses, nach dem Gewicht der Beweggründe, weshalb man gefährliche Handlungen setzt und ihre verhängnisvollen Folgen zulässt. Nun aber sind diese Fragen größtenteils Tatsachenfragen, die nur der Interessierte, der Arzt und die befragten Fachleute beantworten können. Vom moralischen Gesichtspunkt kann man im allgemeinen sagen, dass man nicht das Recht hat, wirklichen Gefahren, die man kennt, nicht Rechnung zu tragen.

b) Vor der Heirat den Arzt aufsuchen

5461 Gemäß diesem Grundprinzip kann man die erste Frage, die Sie stellten, mit Ja beantworten: muss man im allgemeinen den Arztbesuch vor der Heirat und im besonderen die Blutuntersuchung in Italien und im Mittelmeerbecken anraten? Dieser Besuch ist anzuraten. Wenn die Gefahr wahrhaft schwer ist, kann man ihn in bestimmten Provinzen oder an bestimmten Orten sogar zur Pflicht machen. In Italien, im ganzen Mittelmeerbecken und in den Ländern, die Auswanderergruppen aus diesen Ländern aufnehmen, muss man eigens der « mediterranen Anämie » Rechnung tragen. Der Moralist wird es vermeiden, in den Einzelfällen mit einem apodiktischen Ja oder Nein zu antworten. Nur die Beachtung aller Gegebenheiten erlaubt die Entscheidung, ob man sich vor einer schweren Pflicht befindet.

c) Bei schwerer Erbkrankheit die Ehe abraten, aber nicht verbieten

5462 Dann fragen Sie, ob es erlaubt ist, zwei Brautleuten von der Heirat abzuraten, bei denen die Blutuntersuchung die mediterrane Krankheit enthüllt hat. Wenn jemand Träger der «mediterranen Anämie» ist, darf man ihm die Heirat abraten, aber nicht verbieten. Die Ehe ist eines der Grundrechte der menschlichen Person, das man nicht einschränken darf. Wenn es mitunter schwer fällt, den allgemeinen Standpunkt der Kirche zu begreifen, kommt es daher, dass man zu leicht die Voraussetzung aus dem Auge verliert, die Pius XI. im Weltrundschreiben Casti connubii über die Ehe darlegte: die Menschen werden nicht zuerst und vornehmlich für diese Welt und das zeitliche Leben geboren, sondern für den Himmel und die Ewigkeit. Dieser wesentliche Grundsatz erscheint den Anliegen der Eugenik fremd. Und dennoch ist er richtig. Er ist der einzige völlig gültige. Pius XI. erklärte in demselben Weltrundschreiben noch, dass man nicht das Recht hat, jemanden daran zu hindern zu heiraten oder seine rechtmäßig geschlossene Ehe zu vollziehen, selbst dann, wenn trotz aller Bemühungen das Ehepaar unfähig ist, gesunde Kinder zu bekommen. In der Tat wird es oft schwer fallen, die beiden Gesichtspunkte, den eugenischen und den moralischen, miteinander in Einklang zu bringen. Um jedoch die Objektivität der Diskussion zu garantieren, muss jeder den Standpunkt des andern kennen und mit seinen Gründen vertraut sein (Vgl. AAS XXII (1930) 564-565).

d) Bei schwerer Erbkrankheit die Zeugung von Kindern abraten, aber nicht verbieten

5463 Dieselben Gedanken wird man im Sinn haben, um die dritte Frage zu beantworten: wenn man nach der Heirat bei den beiden Ehegatten die «mediterrane Anämie» feststellt, ist es dann erlaubt, ihnen abzuraten, Kinder zu bekommen? Man darf ihnen abraten, Kinder zu bekommen, aber man darf es ihnen nicht verbieten. Im übrigen ist darauf zu achten, welche Methode der Berater (mag er Arzt, Hämatologe oder Moralist sein) ihnen zu diesem Zweck nahelegt. Die Spezialwerke verweigern hier eine Antwort und lassen den interessierten Eheleuten ihre ganze Verantwortung. Die Kirche aber kann sich nicht mit dieser negativen Haltung begnügen. Sie muss Stellung nehmen. Wie Wir es erklärt haben, steht weder der vollkommenen Enthaltsamkeit, noch der Methode Ogino-Knaus, noch der Annahme eines Kindes etwas im Weg.

e) Krankheit ist kein Nichtigkeitsgrund für die Ehe

5464 Die folgende Frage betrifft die Gültigkeit der Ehe, die von Ehegatten geschlossen wurde, die Träger der mediterranen Blutkrankheit sind. Wenn die Eheleute im Augenblick ihrer Trauung ihren Zustand nicht kennen, kann diese Tatsache kein Nichtigkeitsgrund für die Ehe sein? Abgesehen von dem Fall, dass man die Abwesenheit jeder krankhaften Erbanlage als Bedingung voraussetzt (can. 1092), genügt weder die einfache Unkenntnis, noch das betrügerische Verschweigen einer belasteten Erbmasse, noch selbst der positive Irrtum, der die Heirat verhindert hätte, wenn er aufgedeckt worden wäre, um ihre Gültigkeit in Zweifel zu ziehen. Der Gegenstand des Heiratsvertrags ist zu einfach und zu klar, als dass man seine Unkenntnis ins Feld führen könnte. Das mit einer bestimmten Person geknüpfte Band muss wegen der Heiligkeit der Ehe, der Würde der Ehegatten und der Sicherheit der gezeugten Kinder als gewollt betrachtet werden. Und das Gegenteil muss klar und sicher bewiesen werden. Dass der schwere Irrtum die Ursache des Vertrags gewesen ist, lässt sich nicht leugnen. Doch beweist er nicht die Abwesenheit des wirklichen Willens, mit einer bestimmten Person eine Ehe zu schließen. Was beim Vertrag entscheidet, ist nicht das, was man getan hätte, wenn man diesen oder jenen Umstand gewusst hätte, sondern das, was man in Wirklichkeit gewollt und getan hat, weil man es tatsächlich nicht wusste.

f) Die « Rh-Situation » unter dem Gesichtspunkt der Ehenichtigkeit und der Kindererzeugung

5465 In der siebten Frage bitten Sie um Auskunft, ob man die « Rh-Situation» als einen Nichtigkeitsgrund der Ehe betrachten darf, weil sie den Tod der Kinder von der ersten Schwangerschaft an herbeiführen würde. Sie setzen voraus, dass die Eltern sich nicht verpflichten wollten, Kinder zu bekommen, die wegen einer erblichen Belastung Opfer eines raschen Todes würden. Doch die einfache Tatsache, dass erbliche Belastungen den Tod der Kinder nach sich ziehen, beweist nicht die Abwesenheit des Willens, die Ehe zu schließen. Diese Situation ist offensichtlich tragisch. Doch die Beweisführung stützt sich auf eine Überlegung, die nicht trägt. Der Gegenstand des Ehevertrags ist nicht das Kind, sondern der Vollzug des natürlichen ehelichen Aktes oder genauer das Recht, diesen Akt zu vollziehen. Dieses Recht bleibt ganz unabhängig vom Erbgut des gezeugten Kindes und ebenso von seiner Lebensfähigkeit.

Im Fall eines Ehepaares in der « Rh-Situation» fragen Sie auch, ob es erlaubt ist, immer die Zeugung eines Kindes abzuraten, oder ob man den ersten Zwischenfall abwarten muss.

Die Fachgelehrten der Genetik und der Eugenik sind in diesem Bereich zuständiger als Wir. Es handelt sich wirklich um eine Tatsachenfrage, die von zahlreichen Faktoren abhängt, deren zuständige Beurteiler Sie sind. Vom moralischen Standpunkt genügt es, mit den notwendigen Unterscheidungen die Grundsätze anzuwenden, die Wir Ihnen weiter oben dargelegt haben.

g) Die Öffentlichkeit über die Gefahren der Verwandtenehen unterrichten

5466 Schließlich fragen Sie, ob es erlaubt ist, auf der technischen Ebene Propaganda zu machen, um die Gefahren zu unterstreichen, die mit der Ehe unter Verwandten wesentlich verknüpft sind. Ohne jeden Zweifel ist es nützlich, die Öffentlichkeit über die ernsten Gefahren zu unterrichten, die solche Ehen mit sich bringen.

Man wird genauso der Schwere der Gefahr Rechnung tragen, um über die moralische Verpflichtung zu urteilen.

Schlussworte und Segen

5467 Mit Scharfsinn und Beharrlichkeit versuchten Sie, alle möglichen Auswege aus so vielen schwierigen Situationen zu finden. Unablässig bemühen Sie sich, eine unendliche Zahl von menschlichen Leiden und Schmerzen zu verhüten und zu heilen. Wenn auch in bestimmten Punkten Präzisierungen oder Modifizierungen wünschenswert erscheinen, schmälert dies nicht das unbestreitbare Verdienst Ihrer Arbeiten. Wir ermutigen Sie sehr gerne. Wir schätzen die aktive und ernste Zusammenarbeit hoch, die zur freimütigen Aussprache über die verschiedenen Meinungen führt, jedoch nicht bei negativer Kritik stehen bleibt. Dies ist der einzige Weg zum wirklichen Fortschritt sowohl beim Erwerben neuer theoretischer Kenntnisse wie auch bei ihrer klinischen Anwendung.

Mögen Sie Ihr Werk fortführen können mit Mut und mit der beständigen Sorge, die höchsten geistigen Werte zu schützen, die allein Ihre Bemühungen würdig krönen. Als Unterpfand Unseres Wohlwollens und der göttlichen Gunsterweise erteilen Wir Ihnen selbst und allen, die Ihnen lieb und teuer sind, Unseren Apostolischen Segen.

37. Die Bedeutung der Plastischen Chirurgie

Ansprache am 4. Oktober 1958

an die Teilnehmer des 10. Kongresses für Plastische Chirurgie
(Offizieller italienischer Text: AAS 46 [1958] 952-955)

(Quelle: Grundfragen der ärztlichen Ethik, Nr. 37, übersetzt von Herrn Kaplan Hermannn Thol, Gliederung vom Lukas-Institut)

Begrüßung

1. Zur lebhaften Genugtuung gereicht uns, Ihr Herren, Ihr Besuch, die Sie am X. Kongress der Plastischen Chirurgie teilnehmen. Sie sind in der Ewigen Stadt mit der doppelten Absicht zusammengekommen, mit dem Studium die vielfachen Aspekte dieses neuen Zweiges der medizinischen Wissenschaft zu ergründen und durch Ihre Gegenwart die feierliche Eröffnung der für die spezielle Chirurgie bestimmten und in der St.-Eugen-Klinik durch die Initiative der Römischen Krankenhaus-Vereinigung errichteten Abteilung hervorzuheben.

Die Bedeutung der Plastischen Chirurgie

2. Die Tatsache, dass eine öffentliche Krankenhausverwaltung, wie es die berühmte und wohlverdiente römische Anstalt ist, die Einrichtung einer Abteilung der Plastischen Chirurgie, die bis jetzt in dieser oder jener Klinik geübt wurde, gefördert hat, ist ein sprechender Beweis für die ernste und bedeutungsvolle Entwicklung, die von diesem Zweig der Chirurgie erreicht worden ist. In der Tat hat die Plastische Chirurgie, oder wie sie auch unter Berücksichtigung der leichten Verschiedenheiten dessen, was gemeint ist, genannt wird, Ästhetische oder Wiederherstellende Chirurgie, -- schon seit den ältesten Zeiten verhältnisweise und mit rudimentären Mitteln geübt - im gegenwärtigen Jahrhundert Riesenfortschritte gemacht, sich aber erst in den letzten 30 Jahren von der allgemeinen Chirurgie abgehoben. Zu einer solchen selbständigen Stellung hat zu einem Teile der allgemeine Fortschritt der medizinischen Wissenschaften mitgewirkt; zum anderen die Zunahme der Fälle, die ein Eingreifen des wiederherstellenden Chirurgen erfordern, Fälle, die sich ergeben aus der Vervielfachung von entstellenden Verwundungen, sei es als Auswirkung der beiden Weltkriege, sei es durch Unfälle bei der Bedienung von Arbeitsmaschinen oder Verkehrsmitteln. Aber als Hauptursache der Entwicklung dieser speziellen Chirurgie muss eine äußerst lebhafte Sorge des modernen Menschen für den ästhetischen Blickwinkel des eigenen Körpers, besonders des Gesichtes, genannt werden, wo entstellende Leiden, oft aus gerechten Gründen, schlecht hingenommen werden. Auf wissenschaftlichem Boden fundiert, Vorteile aus den Errungenschaften der modernen Chirurgie ziehend, ihre eigenen Methoden vervollkommnend, ist die Plastische Chirurgie als Zweig der allgemeinen nicht nur dazu gelangt, ein Teilgebiet des Universitätsunterrichtes zu bilden, wobei sie zu einer reichhaltigen Literatur Anstoß gegeben hat, sondern sie hat sich auch großes Vertrauen in der öffentlichen Meinung erworben, vor allem durch ihre fast immer zufrieden stellenden und manchmal ausgezeichneten und fast wunderbaren Resultate, wie z. B., um etwas davon zu erwähnen, in der Nasen- und Lippenplastik. Trotz des erwähnten Zutrauens bleiben immer noch Vorurteile zu überwinden, einige, die begründet sind in der Unwissenheit derer, die ihre wahren Fortschritte nicht kennen und ihr darum jede Fähigkeit zur Wiederherstellung abstreiten. Andere wurzeln in dem maßlosen Anspruch, dass von ihr jedes Organ oder jede verletzte bzw. zerstörte Haut wiederhergestellt werden müsse, ohne dass auch nur eine Spur des chirurgischen Eingriffes zurückbleibt. Solche Vorurteile sind aber kein Hindernis, die Plastische Chirurgie als eine Wissenschaft und eine Kunst zu bezeichnen, die zum Besten der Menschheit bestimmt ist, und außerdem, soweit sie die Person des Chirurgen betrifft, als einen Beruf, in dem sich auch wichtige ethische und psychologische Werte verkörpert finden.

Methoden und Grundlagen der Plastischen Chirurgie

3. Die Plastische Chirurgie, deren Zweck zuweilen die funktionelle, zuweilen auch lediglich die ästhetische Wiederherstellung der äußeren Gestalt der menschlichen Glieder ist, sofern sie in folge angeborener oder erworbener Leiden schadhaft sind, leitet ihre Kenntnisse von der medizinischen Wissenschaft ab und leistet auch Mitarbeit in ihr. Da eine Empirik kaum vorhanden ist, erheischt sie die Kenntnis der allgemeinen Grundregeln der Medizin, besonders der Chirurgie und ihrer Technik. Teilgebiet der wiederherstellenden Chirurgie bildet die Anatomie der äußeren Organe, die Struktur der Gewebe, der Blutkreislauf, die Anästhesie und die Asepsis. Die hauptsächliche Technik der Plastischen Chirurgie betrifft jedoch das Pfropfen oder Verpflanzen: Diese - die Verpflanzungen - werden aus gesunden Stellen des gleichen Patienten herausgenommen und in die zu korrigierenden Stellen eingepasst; jene - die Pfropfungen - werden anderen Organismen, auch nicht-menschlichen, entnommen und deswegen Homo- oder Hetero-Pfropfungen genannt. Je nachdem verschiedenen Fällen wird der Chirurg zur freien Verpflanzung, d. h. zu Hautstücken, die von möglichst nahe dabeiliegenden und strukturmäßig den fehlerhaften analogen Stellen ganz abgehoben sind, seine Zuflucht nehmen; oder zur "gestielten" Verpflanzung, d. h. zu Hautstücken, die nicht sofort und nicht ganz von der hergebenden Stelle abgehoben werden, sondern überführt werden. Das geschieht u. U. in aufeinanderfolgenden Phasen, z. B. vom Unterleib zum Handgelenk und von diesem auf die zu reparierende Wange. Bei der Überführung der Hautstücke wird man das jeweils Günstige auswählen und der Methode von Celso für glatte Flächen oder der amerikanischen Methode für gewölbte Stellen folgen können; oder auch der italienischen Methode, die schon im 15. Jahrhundert in Mittelitalien und auf Sizilien geübt wurde, und die kürzlich mittels der Umbildung des flächenförmig herausgenommenen Hautstückes in ein röhrenförmiges Hautstück, das man durch Vernähen der beiden Längsränder erhält, vervollkommnet wurde. Diese Methode sichert, neben den anderen Vorteilen, die größte Lebensfähigkeit des Hautstückes und die geringste Gefahr der Infektion oder der Nekrosen in den Phasen der Verpflanzung und der Verpfropfung. Komplizierter und heikler ist der Eingriff, wo es sich darum handelt, dem Hautstück ein "Futter" zu verschaffen, d. h. es mit einer Knochen- oder Knorpelunterlage zu versehen, wie es die Wiederherstellung des Nasenbeines oder der Schädelbasis öfters erfordert. Besondere Aufmerksamkeit und genaue Kenntnis der möglichen Reaktionen sind erforderlich beim Vorbereiten der Stelle, die für die Verpflanzung infrage kommt, um eine vollkommene Blutstillung beim Vornehmen der Einschnitte und der Nähte sicherzustellen; beim Überwachen des Heilungsverlaufes der Wunde, bis das übertragene Hautstück in dem neuen Sitz Wurzel fasst, als sei es dort ursprünglich hervorgegangen, oder, wenn es sich um Homo- und Hetero-Verpfropfung handelt, dass es dort am Leben und gesund bleibt, bis der Absorptionsprozess von Seiten der Nachbargewebe, die von dem Hautstück selbst gelenkt und es zu ersetzen angereizt werden, abgeschlossen ist.

Die Grundregeln und die Normen der mehr zu diesem Spezialfach gehörenden medizinischen Wissenschaft müssen also dem Chirurgen helfen, wenn er zum ersten Male den Patienten untersucht, ob und in welchem Maße dieser die physischen und psychischen (Anstrengungen) Beanspruchungen des Eingriffes aushalten kann, ob die Gefahr schwerer Komplikationen für den gesamten Organismus oder für andere Glieder besteht, und welches Resultat man dabei voraussehen und erhoffen kann. Die gleichen Grundregeln leiten ihn beim Schneiden, bei der biologischen Wertbemessung der Hautstücke, bei der Anwendung der Anästhesierungsmittel, bei der Wahl des günstigsten Zeitpunktes, um die verschiedenen Phasen der Verpfropfung auszuführen. Bei der eigenen und bei anderen Wissenschaften holt sich der Chirurg Rat bei Komplikationen, die manchmal nicht ausbleiben, auch nachdem er alle guten Regeln beobachtet hat. Nach diesen kurzen Andeutungen ist leicht zu folgern, wie weit sich die heutige Plastische Chirurgie von der Behandlung und Instandsetzung entfernt hat, wie sie eine Zeitlang vorher von der allgemeinen Chirurgie gepflegt worden war, und noch mehr von der unüberlegten Meinung derer, die immer noch dafürhalten, ihr Werk bestehe, wie die Unwissenheit sich ausdrückt, in einer beliebigen Ersetzung der Haut und im Glätten der Runzeln, wobei sie Solcherweise sie mit der kosmetischen Pflege der Oberhaut durcheinanderbringen.

Die ästhetische und künstlerische Bedeutung der Plastischen Chirurgie

4. Aber die Plastische Chirurgie hat doch, wenn sie auch nur ein begrenztes Gebiet des großen und wunderbaren Gebietes der allgemeinen Chirurgie bearbeitet, die Besonderheit, um es so auszudrücken, einer Kunst, nicht nur im allgemeinen Sinn eines Werkes, das nach bestimmten Regeln ausgeführt wird, sondern infolge jenes "künstlerischen Sinnes", der erforderlich ist, und der in dem offenbar wird, der sich darauf legt, dauernd verschiedene Probleme geistreich zu lösen, wobei er darauf sieht, auch eine ästhetische Lösung zu geben. Bei der fast unbegrenzten Vielgestaltigkeit der Leiden ergeben sich kaum je zwei vollständig gleiche Fälle, sondern jeder erfordert eine angepasste, immer heikle und geduldige, manchmal geniale Behandlung. Um ein konkretes Beispiel zu erwähnen: Unter den vielen Fällen, die in den Uns liebenswürdigerweise übersandten Abhandlungen beschrieben sind, befindet sich der bekannte Fall eines Kindes, das durch eine vernarbte Missbildung im Gesicht grässlich entstellt ist. Sie erstreckt sich auf die Lippen und Wangen und hindert die freie Bewegung der unteren Kinnlade. Der Plastik-Chirurg sieht sich dem schwierigen Problem gegenüber, eine behutsame Operation der Fortnahme und der Rekonstruktion vorzunehmen. Seine geschickten Finger bewerkstelligen unter Zuhilfenahme des Instrumentariums die Selbstpfropfung in der Weise, dass die wiederhergestellte KörpersteIle, soweit das möglich ist, die normale Gestalt annimmt, während die Nähte in der Form angelegt werden, dass die Narben keine Unebenheiten erleiden, sondern im Rahmen des Möglichen einen ästhetischen Anblick bieten. Ein gutes Resultat, das einem jugendlichen Gesicht das Aussehen wiedergibt, genügt in sich, den Chirurgen für seine Mühen und den Patienten für seine eigenen Leiden zu entlohnen; aber es ist auch geeignet, Bewunderung für die Kunst zu erregen, die solches zu erreichen gewusst hat. Ehemals bot sich dem nachdenklichen Blick des Chirurgen das düstere Schauspiel eines kleinen Körpers mit Verbrennungen 3. Grades, die 35 % der Körperoberfläche einnahmen. Alles ist wieder auszubessern, denkt er bei sich. Er hat schon seinen Behandlungsplan ausgedacht, der darin besteht, die Auto- und Homo-Pfropfen in Streifen abwechselnd zu verpflanzen, die er durch geschickte Hautschnitte von gesunden Stellen des Betreffenden selbst oder von anderen erhalten hat. Das Werk ist damit kaum angefangen; geduldige und genaue Behandlung muss eine geraume Zeitlang folgen, bevor ein zufriedenstelIendes Resultat erreicht werden kann. Wenn bei anderen Unglücklichen der Lupus 1/3 der Nase zerstört hat, ergibt sich die Notwendigkeit, ein Stück Stirnbein hierher zu verpflanzen; wenn die Augenhöhle ungeeignet ist, eine Prothese aufzunehmen, ergibt sich als beste Methode, sie mit benachbarten Knochenstücken wiederherzustellen. Die Kunst und der Einfallsreichtum des Plastischen Chirurgen offenbart sich auf 1000-fache Art, ob es sich darum handelt, eine ganze Ohrmuschel herzustellen und diese einem Patienten zu verschaffen, dem sie aufgrund eines Geburtfehlers oder infolge einer Verwundung fehlt: oder das Greifvermögen der Hand wiederherzustellen, bei dem, der es durch Verstümmelung des Daumens verloren hat; oder den Kehlkopf-Luftröhren-Kanul wieder herzustellen; oder wundbedingter Loslösung der behaarten Haut abzuhelfen; oder einfach aus gerechten Gründen die äußere Linie der Nase und anderer Glieder zu korrigieren. In diesen letzten Fällen wird der Chirurg außer den Hilfsquellen der Wissenschaft auch jene mehr künstlerischen einsetzen und sich den ästhetischen Gesetzen des menschlichen Körpers anpassen.

Der Grund für das Interesse an der Plastischen Chirurgie

6. Wenn man angesichts der Fülle der schon erreichten glänzenden Resultate überlegt, dass die Plastische Chirurgie ihren wissenschaftlichen Anlauf erst in den letzten Jahrzehnten genommen hat, ist es erlaubt, einen noch wunderbareren Fortschritt in der Zukunft zu erwarten, dank der ständigen Forschung und der vollkommeneren technischen Methoden ihrer hervorragenden Jünger, deren Interesse von einem hohen humanitären und oft religiösen Sinn gelenkt wird. Auf der einen Seite die Analogie - sei sie auch sehr blaß und fernliegend - zwischen dem Schaffen der Plastischen Chirurgie und dem göttlichen Werk des Schöpfers, der den ersten menschlichen Leib aus dem Erdenstaub bildete und ihm das Leben einhauchte; auf der anderen Seite der Trost, der einer so großen Zahl von Leidenden daraus zuströmt; schließlich die unbegrenzte Verschiedenheit der einzelnen Behandlungen: Das alles wirkt zusammen zur Steigerung des großen Interesses an diesem Zweige der Chirurgie.

Die Verantwortlich keit des Chirurgen

6. Aber der Plastische Chirurg ist, wie jeder Arzt, nicht nur ein Wissenschaftler und Techniker, ein Gefangener seines Berufes in der Weise, dass seine Rechtschaffenheit einzig und allein nach seiner Treue zu den Vorschriften seiner Wissenschaften und Kunst bemessen würde. Kein Gut und kein Wert des Menschen und in der Welt ist so in sich selbst eingeschlossen, dass er nicht irgendwelche Beziehungen mit allen anderen hätte. Reale Beziehungen und Verantwortlichkeiten binden den Chirurgen: Als Mensch an Gott und seine Gebote, als Berufsangehöriger an die Gesellschaft, deren Gliedern seine Arbeit gewidmet ist. Das menschliche und berufliche Gewissen muss ihm infolgedessen bei seinen Entscheidungen und Handlungen Wegweiser sein, noch bevor seine segenspendende Hand sich auf den Körper legt, um die von der Wissenschaft und Technik diktierten Änderungen vorzunehmen. Die vielfachen Überlegungen, die sich bei einem chirurgischen Eingriff ergeben, müssen deswegen im Lichte des christlichen und beruflichen Gewissens betrachtet werden, damit das Werk des Plastischen Chirurgen unter jedem Gesichtspunkt vollkommen sei. Darunter sind einige sehr eng mit seinem Beruf verbundene wichtige Überlegungen moralischer und psychologischer Natur, betreffs welcher wir einen kurzen Fingerzeig geben wollen.

Die Frage der Erlaubtheit von "Verschönerungsoperationen"'

7. Die Entwicklung all des Neuen in der Plastischen Chirurgie und insbesondere der Ästhetischen Chirurgie hat im christlichen Gewissen lange Zeit das Interesse und die Frage bezüglich der Erlaubtheit der von ihr vorgenommenen Eingriffe lebendig gehalten, besonders bezüglich jener, die nicht so sehr auf die funktionelle Wiederherstellung als vielmehr auf eine positive Schönermachung der Person gerichtet sind, z. B. durch eine Modifizierung der Gesichtszüge, oder einfach durch eine Beseitigung der Runzeln, die sich im Laufe der Zeit natürlicherweise eingestellt haben.

Das Wesen der Schönheit des Menschen

8. Die physische Schönheit des Menschen, die sich hauptsächlich im Gesicht offenbart, ist in sich selbst ein Gut, wenn sie auch anderen höheren Werten untergeordnet ist, und sie ist deswegen kostbar und wünschenswert. Sie ist in der Tat ein Abbild der Vervollkommnung des menschlichen Gesamtbildes, normales Zeichen der körperlichen Gesundheit. Wie eine stumme Sprache der Seele, allen verständlich, ist die Schönheit dazu angetan, die inneren Vorzüge der Seele nach außen hin auszudrücken, da, wie der Englische Lehrer es ausdrückt, der finis proximus (das nächste Ziel) des Leibes die vernunftbegabte Seele ist; deswegen kann er sich in-soweit vollkommen nennen, als er alles besitzt, was erforderlich ist, um ihn zu einem geeigneten Instrument der Seele und ihrer Handlungen zu machen (Vgl. S. Thomas I p. q. 91, a. 3). Abgesehen nun von Untersuchungen über den psychologischen Ablauf in der Person, dass das Schöne sich nach außen hin enthüllt, wie es das Gefallen des Auges bezeugt, entsprechend der bekannten Bestimmung: "Schön ist das, was beim Sehen gefällt" (S. Thom. 1. p. q. 5 a. 4 ad 1), besteht kein Zweifel darüber, dass in der äußeren Wirklichkeit des Körpers Elemente vorhanden sind, die beim Anblick Empfindungen des Wohlgefallens bereiten, und die weit davon entfernt sind, sich alle und für immer, wie es eine besondere psychoanalytische Schule behauptet, auf eine Sphäre des Naturtriebes zurückführen zu lassen, der bei der Erhaltung des Einzelwesens die Führung inne habe. Wenn wir nun auf unseren Gegenstand die klassische Analyse der drei Wesensbestandteile des Schönen anwenden (Vergl. S. Th. 1 p. q. 39, a. 8 in c.), dann erfordert die physische Schönheit des Körpers und des menschlichen Antlitzes die Vollkommenheit der einzelnen Glieder oder Teile, ihre Harmonie unter sich, und vor allem den redlichen Ausdruck der inneren Seelenwerte; das letztere ist doch die vornehmste Aufgabe des Antlitzes. Betreffs der ersten beiden Elemente bestehen schon seit den ältesten Zeiten Maßstäbe, die den Künstlern und Euch, die lhr die Plastische Chirurgie fördert und ausübt, wohlbekannt sind, wie z. B. jener, dass sich das Gesichtsprofil vom Augenbrauenbogen bis zum Kinn in 6 gleiche Maßteile aufteilt; oder der andere, der die Vollkommenheit der Nasenlinie in ihrer Geradheit bestimmt. Dennoch wollen diese und ähnliche Vorschriften nicht einen einzigen Schönheitstyp aufstellen, erst recht nicht für alle menschlichen Rassen, aber die Grenzen, jenseits derer Unvollkommenheit und Entstellung ihren Platz finden. Während jedoch die Vollkommenheit und Harmonie der Teile leicht erkennbar ist und dies gewissermaßen Maßstäbe sind, wird die Wahrhaftigkeit des Ausdruckes nur durch die Intuition des Beobachters erfasst. Und doch ist sie das am meisten bestimmende Element beim Einprägen des Schönheitswertes in ein Gesicht, wobei sie einer fast unbegrenzten Verschiedenheit für die Typen Raum läßt.

Die Stellung der körperlichen Schönheit in der Skala der Werte

9. Nun besteht kein Zweifel darüber, das das Christentum und seine Moral die Wertschätzung und geordnete Pflege der körperlichen Schönheit niemals als in sich unerlaubt verurteilt hat. Im Gegenteil, die die Selbstverstümmelung verbieten, die nur Gott die volle Herrschaft über den Leib zuerkennen, die die geordnete Pflege der leiblichen Gesundheit fordern, schließen selbstverständlich auch die Beachtung all dessen mit ein, was eine Vervollkommnung des Leibes bedeutet. Ist es notwendig, daran zu erinnern, wie sehr ästhetisches Verständnis und Bemühen eine Besonderheit der nach außen in Erscheinung tretenden Tätigkeit der Kirche und ihrer Kunst ist! So kann die christliche Moral, die auf das letzte Ziel hinblickt, und die Fülle der menschlichen Werte liebevoll bejaht und ordnet, nicht umhin, physischer Schönheit den Platz einzuräumen, der ihr zukommt, der freilich nicht an der Spitze der Wertskala steht, da sie weder ein geistiger noch wesensnotwendiger Wert ist. Die Rücksichtnahme auf diese Einstufung erklärt dieses oder jenes Misstrauen oder auch die Geringschätzung der körperlichen Schönheit, der man bisweilen in der moralischen und aszetischen Literatur und, in Heiligen-Biographien begegnen kann. Und da nun der Aufschwung der Ästhetischen Chirurgie in der letzten Zeit die Stellungnahme der christlichen Moral herausfordert, braucht man nur zu fragen, auf welche Stufe der Wertskala die körperliche Schönheit hingestellt werden muss. Die christliche Moral antwortet, dass diese ein Gut ist, aber ein körperliches, auf den ganzen Menschen ausgerichtetes Gut, und wie die anderen Güter der gleichen Art des Missbrauches fähig. Als Gut und Gabe Gottes wird sie geachtet und gepflegt, ohne darüber hinaus aber die pflichtmäßige Zuhilfenahme außerordentlicher Mittel zu verlangen.

Bedingungen für die Bewertung der moralischen Qualität plastischer Operationen

10. Man setze den Fall, dass ein Mensch von der Ästhetischen Chirurgie die Vervollkommnung seiner Gesichtszüge fordert, die schon mit den Richtlinien der normalen Ästhetik übereinstimmen. Jede unrechte Absicht sei dabei ausgeschlossen. Ferner jedes gesundheitliche Risiko und jede andere Überlegung, die der Tugend entgegensteht; er will es nur - weil ein Grund notwendigerweise vorliegen muss - wegen der Wertschätzung der ästhetischen Vervollkommnung und wegen der Freude, sie zu besitzen. Welches wird das Urteil der christlichen Moral sein ? Ein solcher Wunsch oder eine solche Handlung, wie sie in der Hypothese zum Ausdruck kommt, ist in sich weder moralisch gut noch böse, sondern lediglich die Umstände, denen sich im konkreten Falle keine Handlung entziehen kann, werden diesem Wunsch oder dieser Handlung den moralischen Wert des Guten oder den Unwert des Bösen, des Erlaubten oder Unerlaubten geben. Daraus ergibt sich, dass die moralische Qualität der Handlungen, die die Ästhetische Chirurgie betreffen, von den konkreten Umständen der einzelnen Fälle abhängt. Bei dieser Bewertung sind die hauptsächlichsten Bedingungen, die sehr eng zur Materie gehören und in der überaus großen Zahl der von der Ästhetischen Chirurgie herangezogenen Fälle entscheidend sind, die folgenden: dass die Absicht recht sei, dass der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten vor einschneidenden Risiken geschützt werde, dass die Gründe vernünftig und dem "außerordentlichen Mittel", zu dem man die Zuflucht nimmt, angemessen seien. Es ist z. B. die Unerlaubtheit eines Eingriffes offensichtlich, um den mit der Absicht nachgesucht wird, die eigene Verführungsmacht zu vergrößern und so andere leichter in die Sünde führen zu können; oder um einen Schuldigen der Gerechtigkeit zu entziehen; oder dass der Eingriff dem regelrechten Funktionieren der physischen Organe Abbruch tue; oder wenn er aus purer Eitelkeit oder einer Modelaune zuliebe beabsichtigt wird. Auf der anderen Seite machen manchmal viele Gründe den Eingriff rechtmäßig, manchmal raten sie den Eingriff positiv an. Manche Entstellungen oder auch nur Unvollkommenheiten sind Herde psychischer Störungen im Menschen, oder werden ein Hemmnis in den sozialen und familiären Beziehungen, oder ein Hindernis - besonders bei Personen im öffentlichen Leben oder in der Welt der Kunst - für die Entfaltung ihrer Aktivität. Auf der anderen Seite, wo die Wiederherstellung nicht möglich wäre, sind die christlichen Grundsätze in ihrem unerschöpflichen Reichtum imstande, die Motive vorzubringen und die Kraft einzuflößen, die die physischen Mängel mit Heiterkeit ertragen machen, welche nach Gottes geheimnisvollem Plan zugelassen werden. Wenn man die leibliche Schönheit in einer solchen Weise im Lichte des Christentums betrachtet, und wenn die aufgezeigten moralischen Bedingungen beobachtet werden, scheint die Ästhetische Chirurgie - geschweige dass sie dem Willen Gottes widerspreche, wenn sie dem höchsten Werk der sichtbaren Schöpfung, dem Menschen, die Vollkommenheit wiedergibt - ihm zur Seite zu stehen und seiner Weisheit und Güte ein höchst offenkundiges Zeugnis zu bereiten.

Psychologische Überlegungen bei der Plastischen Chirurgie

11. In gleicher Weise wichtig und in mancher Beziehung unmittelbarer mit der Ausübung der Plastischen Chirurgie verknüpft sind die psychologischen Überlegungen.

Die Plastische Chirurgie findet sich nicht selten vor Probleme gestellt, die nicht nur von einer einwandfreien Technik und der Kunstfertigkeit des Chirurgen abhängen, der die physischen Mängel eines Menschen zu korrigieren weiß, indem er ihm seinen normalen Zustand und seine normale Gestalt wiedergibt. Schon bei diesem Tun scheint die Hand des Chirurgen in mancher Beziehung die Tätigkeit der göttlichen Hand zu wiederholen, die den Menschen gebildet.

Es gibt aber auch Umstände, in denen der Plastische Chirurg auf Verhältnisse stößt, die höher liegen, die geistiger Art sind und von denen er notwendigerweise eine volle Kenntnis besitzen muss, auf die er vorbereitet sein muss, um auch hier gewissermaßen Gottes Mitarbeiter zu sein.

Seelische Belastungen durch physische Mängel

12. In der Tat, wie uns mitgeteilt wurde, werden manchmal äußerst schwerwiegende Phänomene, "durch die Erkenntnis hervorgerufen, dass die Kranken physische Mängel besitzen, an denen sie schwer zu tragen haben". Verhältnisse dieser Art, charakterisiert durch seelische Erschütterungen, trifft der Plastische Chirurg nicht selten. Sie sind hier vielleicht noch häufiger als in den anderen Zweigen der Chirurgie. Wenn die Alten, mit der eigenen Mentalität der nichtchristlichen Kulturen, immer wieder den Ausspruch taten: "Hüte dich vor den Gezeichneten", so zeigten sie auf empirischer Grundlage die Realität einiger Phänomene an, welche die moderne Experimentalpsychologie einer genauen Untersuchung unterzieht, und von denen sie die Ursachen erforscht und die Möglichkeiten einer wirksamen Heilung ausfindig zu machen sucht. Es sind Phänomene, die in ihrer Entstehung meist unbemerkt, aber darum doch nicht weniger sicher und schadenbringend sind. Sie gehen meist aus einem Gefühl der physischen oder ästhetischen Unterlegenheit Gleichaltrigen oder sonstwie Gleichen gegenüber hervor. Dieses Gefühl macht zunächst das Leben dessen, der nicht die moralische Kraft seiner Überwindung hat, traurig. Darüber hinaus zeigt es aber auch die Tendenz, sich zu verwurzeln und in Komplexen festzusetzen, die weiterhin zu enormen Anomalien des Charakters und der Verhaltungsweise bis hin zu Psychosen führen können. Bisweilen - Gott möge es verhüten - führt dieses Gefühl selbst zum Verbrechen und zum Selbstmord.

Die Notwendigkeit des chirurgischen Eingriffs aus einem geistigen Grunde

13. Wenn diesen Kranken gegenüber die Pflicht zur Hilfeleistung viele angehen kann: vom Priester zum Psychotherapeuten und zum Freund; wenn die Ursache in einem physischen Leiden besteht, welches die Plastische Chirurgie zu beseitigen in der Lage ist, dann kann jeder ersehen, dass der chirurgische Eingriff nicht nur von einer medizinischen Indikation angeraten wird, auch nicht nur von einer ästhetischen Indikation, sondern auch aus einem geistigen Grunde, der auf die Liebe zu Christus zurückgeht, die sich auf alle Gebiete des menschlichen Lebens erstreckt, und die nach dem Beispiele des göttlichen Lehrmeisters jeden Schmerz zu erleichtern sucht, auch die verborgenen, unbekannten oder umgewandelten Schmerzen.

Die Wichtigkeit von psychologischen Kenntnissen für den Chirurgen

14. Diese besonderen Gesichtspunkte erheischen offensichtlich eine vertiefte Kenntnis der eigenen Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten sowie eine Übung und Erfahrung über die streng technischen Zuständigkeiten hinaus, um Motive und Verhaltungsmethoden aufzugreifen, die sich auf andere Wissensgebiete beziehen. Im übrigen ist in unserer Zeit, wo auf jedem Gebiete immer mehr die spezialisierte Kompetenz verlangt wird, und wo diese die wissenschaftlichen und technischen Erfolge bedingt, die Anstrengung höchst angemessen und verdienstvoll, eine umfassendere Erkenntnis aus anderen Disziplinen oder Spezialgebieten zu gewinnen, die den Menschen betreffen, wie die Psychologie und die Religion.

15. Die moderne Psychologie (Man schaue z. B. nach bei C. G. Jung, Psychologie des Unbewußten, Genf 1952, S. 220) beschäftigt sich mit dem Studium der wechselseitigen Beziehungen zwischen Leib und Seele. Sie enthüllt, wie eine fehlerhafte seelische Handlung dem Leib beträchtlichen Schauen zufügen kann und wie umgekehrt ein physisches Leiden Ursache einer seelischen Störung sein kann. Man behauptet deswegen, dass sich selten der Fall ergebe, wo eine körperliche Krankheit, auch wenn sie nicht aus psychischen Ursachen hervorgeht, nicht psychische Komplikationen verschiedener Art hervorruft, welche ihrerseits wieder auf das organische Leiden zurückwirken. Diese und ähnliche Behauptungen zeitgenössischer Schriftsteller verpflichten das Handeln des Arztes auf allen Gebieten, auf denen er in der Lage ist, dem Leib und indirekt auch der Seele die Gesundheit wiederzugeben, und sie verlangen, in den einzelnen Fällen richtig gegeneinander abgestimmt zu werden. Es ist beispielsweise notwendig, dass man zu unterscheiden weiß, ob es sich um einen Konstitutions-Psychopathen handelt, genauer, um einen solchen, der an Komplexen des Unbewussten leidet, oder einfach um einen Kranken, der psychische Phänomene aufweist, die wesenhaft reaktiver Natur sind, vor allem solche, die an eine körperliche, angeborene oder erworbene Beeinträchtigung gebunden sind, welche die Plastische Chirurgie zu beseitigen sich vornimmt. Es ergibt sich so eine Serie verschiedener Umstände, welche der Arzt mit seiner Analyse, mit seinen objektiven Untersuchungen ergründen muss und die er bei seiner Heilmethode in Rechnung stellt, um nicht nur auf den Leib, sondern auch auf den bewussten und unbewussten seelischen Zustand des Kranken Einfluss auszuüben, im Hinblick auf dessen Gefühle, seine äußeren Lebensumstände und auf seine Zukunft.

Die große Bedeutung und Wirkungsmöglichkeit der Plastischen Chirurgie

16. Aus diesen Hinweisen kann man leicht folgern, wie wichtig, wie heikel und wie verdienstvoll Euer Beruf ist. Als ein Ausdruck des in der letzten Zeit von der medizinischen Wissenschaft erreichten Fortschrittes krönt die Plastische Chirurgie, um es so zu sagen, ihr segenbringendes Schaffen. Harmonie und Schönheit gibt sie den Gliedern und manchmal auch der Seele wieder. Wie viele Seelen, die niedergedrückt sind von Komplexen der Minderwertigkeit und in ihrer Aktivität geradezu gehemmt sind, gewinnen Heiterkeit und Lebenskraft unter Euren geschickten und brüderlichen Händen wieder! Wie viele Antlitze von Gotteskindern, denen das Geschick die Gabe versagt hat, seine Schönheit wiederzuspiegeln, gewinnen das verlorengegangene Lächeln durch Eure Wissenschaft und Kunst wieder! Seid stets dessen eingedenk, dass Eure Sendung sich jenseits der Gewebe und Formen bis hin zur Seele auswirken kann und muss, deren innere Schönheit zu schätzen Ihr lehren werdet!

Segen

17. Mit diesen Wünschen und in dem Vertrauen, dass Eure Forschungen diese spezielle Chirurgie immer größere Fortschritte wird verzeichnen lassen, rufen Wir die Gunst des Himmels über Euch herab, über Eure Familien und Eure Patienten.

Aus dem Vorwort

Der Therapeut orientiert sich an den Seinsgesetzen

Viele Ärztinnen und Ärzte wollen wissen, in welchem Zusammenhang und mit welchen Begründungen der Papst seine Stellungnahme zu den Fragen des ärztlichen Berufes bekanntgegeben hat. Pius XII. beruft sich in seinen Argumentationen nicht vornehmlich auf die Offenbarung und die positive Moraltheologie, sondern in gleichem Maße auch auf die Vernunft und das natürliche Erkenntnisvermögen des Arztes. Die christliche Ethik macht sich hier zum Anwalt der natürlichen Seinsordnung, die allerdings ihren Ursprung im Schöpfer hat und als solche begriffen und dargelegt wird. Die Seinsordnung der menschlichen Natur ist objektiv unabhängig von der weltanschaulichen Einstellung des Arztes und Wissenschaftlers. Die seelisch-körperliche Natur des Menschen fordert, wenn sie erkrankt ist, eine ärztliche Therapie, die sich nach den Seinsgesetzen orientiert. Diese im Sein wurzelnden Gesetze werden nicht vom Arzt geschaffen, sondern vorgefunden; er hat die Aufgabe, sie zu erkennen und anzuerkennen. Die vorgefundene Ordnung und Struktur des Seins muss dem Arzt Grundlage und Richtschnur seines Handeins werden. In diesem Sinne gilt: ordo essendi est ordo agendi. Dieser scholastische Kernsatz darf als ein Grundsatz angesehen werden, der alle Ärzte, welcher religiös-weltanschaulichen Richtung sie auch angehören mögen, in ihren Bemühungen um die ärztliche Betreuung des Menschen verbinden könnte. Nichts dürfte dem ärztlichen Beruf auf die Dauer schädlicher sein als Nichtkennen oder Nichtbeachten der Seinsgesetze, denen die Menschennatur unterworfen ist. Die Therapie ist seinsgebunden; sie vom Sein loslösen und an dessen Stelle ein autonomes, rein subjektives Ermessen des Arztes setzen, wie Nietzsche gefordert hat, wäre ordnungs- und vernunftwidrig. Der Arzt ist nicht der Herr der menschlichen Natur und ihres Lebens, sondern ihr Diener, - oder er hört letztlich auf, Arzt zu sein.

Verbindlichkeit der Ansprachen

Die Ansprachen als solche sind keine unfehlbaren Lehrentscheidungen des oberhirtlichen Lehramtes, wohl aber sind sie eine Lehrbetätigung des obersten Lehrers und Hirten. Der Papst spricht autoritativ, darum haben seine Worte eine größere und anders geartete Bedeutung als sie einer rein privaten theologischen Meinungsäußerung des Papstes zukommen würde. Darüber hinaus enthalten die Ansprachen eine Fülle von Lehräußerungen, die der Christenheit längst als sichere und unfehlbare Lehre von der Kirche zu glauben vorgelegt ist, so z. B. die Lehre von der Unsterblichkeit der Seele und der leiblichen Auferstehung des Menschen.

Andere Lehräußerungen der Ansprachen haben ihre allgemeine Verbindlichkeit wiederum dadurch, dass sie nichts weiteres künden als die Stimme des menschlichen (nicht nur des christlichen) Gewissens, der anima humana naturaliter christiana (Tertullian, Apol. 17). Das an der Natur der Dinge (einschließlich der Menschennatur) und den sie beherrschenden Seinsgesetzen orientierte Gewissen ist aber übergeordnete, allgemein· verbindliche sittliche Norm des Denkens und Handelns (vgl. Ansprache Nr. 2).

Schließlich werden in den Lehräußerungen des Papstes, wie sie sich in den Ansprachen an die Ärzte finden, allgemeine ethische Prinzipien auf konkrete biologische und psychologische Tatbestände angewandt, - auf Tatbestände, die erst durch die modernen Wissenschaften vom Menschen bekannt geworden sind. Es ist Aufgabe der Wissenschaften, die Seinsstruktur des Menschen in leiblicher und seelischer Hinsicht im einzelnen aufzuhellen; die Ergebnisse jedoch unterliegen bei ihrer Anwendung in Forschung und Praxis, insofern sie menschliches Handeln bestimmen, dem Urteil des sittlichen Gewissens. In der Verknüpfung des Normativen mit dem Tatsächlichen, des Institutionellen mit dem Psychologischen, des Überzeitlichen mit dem von der Zeitsituation Geforderten findet der Arzt in den hier dargebotenen Ansprachen eine feste Richtschnur für sein Handeln, die ihn vor Irrungen und Fehlentwicklungen bewahrt. Die feststehenden ethischen Normen und ihre Anwendung im ärztlich-medizinischen Bereich sind aber sowohl in ihrer Gesamtheit wie auch in allen wesentlichen Punkten für jeden ethisch und seinsgerecht orientierten Arzt von objektiv bindender Bedeutung. Sie werden sich ihm auf die Dauer nicht als Hemmnis, sondern als Hilfe und Sicherung erweisen.

Weitere Ansprachen von Papst Pius' XII. bezüglich des Gesundheitswesens

Ansprache über die Integrität des menschlichen Leibes im Leben und im Tod

Ansprache von Papst Pius XII. an Mitglieder des Italienischen Verbandes der Hornhautspender, des italienischen Blindenvereins, berühmter Augenärzte und Gerichtsmediziner über die Integrität des menschlichen Leibes im Leben und im Tod vom 14. Mai 1956
(Quelle: Herder-Korrespondenz, Zehnter Jahrgang 1955/56, Zehntes Heft, Juli 1956, S. 465-467; auch in: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3230-3241; Nrn. 5492-5505; Offizieller französischer Text: AAS XLVIII [1956] 469-467).

Hintergrund

Am 14. Mai hat der Heilige Vater Mitglieder des Italienischen Verbandes der Hornhautspender, des italienischen Blindenvereins und berühmte Augenärzte und Gerichtsmediziner in Audienz empfangen und zu ihnen über die religiösen und sittlichen Gesichtspunkte gesprochen, die bei der Übertragung der Hornhaut von Toten auf Lebende berücksichtigt werden müssen. Nach einleitenden Worten fuhr er fort (wir geben die französisch gehaltene Ansprache in eigener Übersetzung mit geringen Kürzungen wieder):

Einleitend

Man kann nicht sagen, dass jede (biologisch mögliche) Übertragung von Geweben zwischen Individuen verschiedener Arten an sich verurteilenswert ist; aber noch weniger stimmt es, dass keinerlei biologisch mögliche "heterogene" Transplantation verboten wäre oder Bedenken hervorriefe. Man muss von Fall zu Fall unterscheiden und sehen, um was für Gewebe es sich bei der Transplantation handelt. Die Übertragung tierischer Sexualdrüsen auf den Menschen ist als unsittlich zu verwerfen; dagegen wäre gegen die Übertragung der Hornhaut eines nichtmenschlichen auf einen menschlichen Organismus vom sittlchen Gesichtspunkt aus nichts einzuwenden, wenn sie biologisch möglich und angezeigt wäre. Wenn man auf die Verschiedenheit der Arten ein absolutes sittliches Verbot der Übertragung gründen wollte, müsste man logischerweise auch die Zelltherapie, wie sie gegenwärtig immer häufiger durchgeführt wird, verurteilen; man entnimmt häufig einem nicht-menschlichen Organismus lebende Zellen, um sie auf einen menschlichen Organismus zu übertragen, in dem sie ihre Funktion weiterführen.

Wir haben auch in den terminologischen Erklärungen der jüngsten der gedruckten Arbeiten eine Bemerkung gefunden, die unmittelbar das Thema dieser Unserer Ansprache angeht. Man präzisiert dort, dass der Ausdruck "Aufpfropfung" [italienisch "innesto"], wenn er für die Übertragung von einem toten auf einen lebenden Menschen gebraucht wird, ungenau und uneigentlich angewandt ist. Der Text sagt dort: "Ungenau nennt man ,innesto' auch die Verwendung von ,fixierten' (toten und konservierten) Geweben; während es exakter wäre, hier von ,Einpflanzung' oder ,Einschließung' eines toten Gewebes in ein lebendes zu sprechen." Es ist Ihre Sache, diesen Hinweis vom medizinischen Standpunkt aus zu würdigen; vom philosophischen und theologischen Standpunkt aus besteht die Kritik zu Recht. Die Übertragung eines Gewebes von einem Toten auf einen Lebenden ist nicht Übertragung von Mensch zu Mensch; der Tote war Mensch, doch er ist es nicht mehr.

Das Recht der "Menschheit" auf den Organismus des Individuums

Wir haben in der gedruckten Dokumentation eine andere Bemerkung gefunden, die Verwirrung stiften könnte und die zu berichtigen Wir Uns verpflichtet fühlen. Um zu zeigen, dass die Herauslösung der zur Übertragung von einem zum andern Lebenden nötigen Organe der Natur entspricht und erlaubt ist, stellt man sie in eine Linie mit der Abtrennung eines bestimmten leiblichen Organs im Interesse des Gesamtorganismus. Die Glieder des Einzelnen werden hier ebenso oder fast so als Glieder und Teile des Gesamtorganismus betrachtet, der "die Menschheit" bildet, wie sie Teile des individuellen Organismus des Menschen sind. Man argumentiert dann so, dass man sagt: wenn es im Notfall erlaubt ist, ein einzelnes Glied (Fuß, Hand, Auge, Ohr, Niere, Geschlechtsdrüse) dem Gesamtorganismus des "Menschen" zu opfern, so wäre es ebenfalls erlaubt, ein solches besonderes Glied dem Organismus "Menschheit" (in der Person eines ihrer leidenden und kranken Glieder) zu opfern. Das Ziel, das diese Argumentation im Auge hat, nämlich die Leiden eines anderen zu heilen oder wenigstens zu lindern, ist verständlich und lobenswert, aber die vorgeschlagene Methode und der Beweis, auf den man sich stützt, sind irrig. Man übersieht hier den wesentlichen Unterschied zwischen physischem und moralischem Organismus sowie den wesentlichen qualitativen Unterschied zwischen den Beziehungen der Teile zum Ganzen bei diesen beiden Typen von Organismen. Der physische Organismus des Menschen ist ein Ganzes hinsichtlich seines Seins; die Glieder sind miteinander verbundene und vereinte Teile in bezug auf das physische Sein selber; sie sind derartig in das Ganze einbezogen, dass sie keinerlei Unabhängigkeit besitzen, sie existieren nur für den Gesamtorganismus und haben keine anderen Zwecke als die seinen. Ganz anders verhält es sich bei dem moralischen Organismus, den die Menschheit darstellt. Dieser bildet ein Ganzes nur in bezug auf sein Handeln und seine Ziele; die Einzelnen sind als Glieder dieses Organismus nur funktionelle Teile; das "Ganze" kann also an sie nur Forderungen stellen, die das Handeln betreffen. In bezug auf ihr physisches Sein sind die Einzelnen in keiner Weise voneinander oder von der Menschheit abhängig; unmittelbare Evidenz und gesunder Verstand beweisen die Falschheit der umgekehrten Behauptung. Darum hat der Gesamtorganismus, der die Menschheit ist, keinerlei Recht, an die Einzelnen Forderungen zu stellen auf dem Gebiet des physischen Seins auf Grund des natürlichen Rechts, das das "Ganze" hat, über seine Teile zu verfügen. Die Abtrennung eines bestimmten Organs wäre ein unmittelbarer Eingriff nicht nur in die Sphäre des Handelns des Einzelnen, sondern auch und vor allem in die seines Seins von seiten eines rein funktionellen "Ganzen": der "Menschheit", der "Gesellschaft", des "Staates", dem der Mensch als funktionelles Glied und nur hinsichtlich seines HandeIns angehört. In ganz anderem Zusammenhang haben Wir schon früher den Sinn und die Bedeutung dieser Überlegung unterstrichen und an die notwendige Unterscheidung zwischen physischem und moralischem Organismus, die man sorgsam beachten muss, erinnert. Das geschah in Unserer Enzyklika vom 29. Juni 1943 über den "Mystischen Leib Christi" ...

Übertragung der Gewebe Toter auf Lebende

Wir kehren nun zu Unserm Hauptthema, der moralischen Berechtigung der Übertragung der Hornhaut von einem Toten auf einen Lebenden zugunsten der Blinden und der von Blindheit Bedrohten, zurück ... Sie versichern Uns, dass die Übertragung der Hornhaut für zahlreiche Kranke ein vielversprechendes Mittel zur Heilung oder mindestens zur Linderung und Besserung darstellt. Gut denn! Wenden Sie sie an und helfen Sie, soweit es möglich und erlaubt ist, natürlich indem Sie die Fälle mit größter Vorsicht und nach genauer Prüfung auswählen ...

Vom sittlich-religiösen Standpunkt aus ist nichts gegen die Ablösung der Hornhaut bei einem Toten, d. h. gegen die lamellären ebenso wie die perforierenden Keratoplastiken als solche einzuwenden. Für den, der sie erhält, d. h. für den Patienteil, bedeutet sie eine Wiederherstellung oder die Korrektur eines Geburtsfehlers oder Unglücksfalls. Den Toten, von dem die Hornhaut genommen wird, trifft man nicht in einem der Güter, auf die er ein Recht hat, noch in seinem Recht auf diese Güter. Der Leichnam ist im eigentlichen Wortsinn kein Rechtssubjekt mehr; denn er ist der Persönlichkeit beraubt, die allein Rechtssubjekt sein kann. Die Ablösung ist ebenso keine Beraubung eines Gutes mehr; die Gesichtsorgane (ihr Vorhandensein, ihre Integrität) haben für den Leichnam nicht mehr den Charakter eines Guts, weil sie ihm nicht mehr dienen und keine Beziehung mehr auf einen Zweck haben. Das bedeutet keineswegs, dass es gegenüber dem Leichnam eines Menschen keine sittlichen Verpflichtungen, Vorschriften und Verbote geben könnte und tatsächlich auch gibt; aber auch nicht, dass diejenigen, denen die Sorge für den Leib, seine Unantastbarkeit und die Behandlung, der er unterzogen wird, anvertraut sind, nicht Rechte und Pflichten im eigentlichen Sinne abtreten könnten und auch tatsächlich abtreten. Ganz im Gegenteil. Im übrigen können die Keratoplastiken, die an sich keine moralischen Einwände hervorrufen, doch aus anderen Gründen nicht unbedenklich und selbst direkt unsittlich sein.

Würde des menschlichen Leichnams

In erster Linie muss auf ein sittlich falsches Urteil hingewiesen werden, das sich im menschlichen Geist bildet, gewöhnlich aber auch sein äußeres Verhalten beeinflusst und das darin besteht, den menschlichen Leichnam auf eine Stufe mit dem tierischen oder einfach mit einer "Sache" zu stellen. Der tierische Leichnam ist fast ganz verwendbar in allen seinen Teilen; das gleiche kann man vom menschlichen Leichnam sagen, wenn man ihn rein materiell betrachtet, d. h. in den Elementen, die ihn zusammensetzen. Für manche bildet diese Betrachtungsweise das letzte Kriterium des Denkens und das letzte Prinzip des Handelns. Eine solche Haltung enthält einen Irrtum des Urteils und eine Verkennung der Psychologie und des religiösen und moralischen Sinns. Denn der menschliche Leichnam verdient, dass man ihn ganz anders betrachtet. Der Leib war die Wohnung einer geistigen und unsterblichen Seele, ein wesentlich konstitutiver Teil der menschlichen Persönlichkeit, an deren Würde er teilhatte; etwas von dieser Würde haftet ihm noch an. Man kann, da er ein Bestandteil des Menschen ist, auch sagen, dass er "nach Gottes Ebenbild und Gleichnis" geschaffen ist, was weit über die allgemeinen Spuren der göttlichen Ähnlichkeit hinausgeht, die man auch bei den vernunftlosen Tieren und bis zu den rein materiellen, unbeseelten Schöpfungen findet. Selbst auf den Leichnam passt noch in gewisser Weise das Wort des Apostels: "Wisst ihr nicht, dass eure Glieder Tempel des Heiligen Geistes sind, der in euch wohnt?" (1 Kor. 6,19.) Endlich ist der tote Leib zur Auferstehung und zum ewigen Leben bestimmt. Das alles gilt nicht vom tierischen Körper und beweist, dass es nicht genügt, die "therapeutischen Zwecke" ins Auge zu fassen, um angemessen über den menschlichen Leichnam zu urteilen und ihn demgemäß zu behandeln. Andererseits ist es ebenso wahr, dass die medizinische Wissenschaft und die Ausbildung der künftigen Ärzte eine detaillierte Kenntnis des menschlichen Leibes erfordern und dass man den Leichnam als Studienobjekt braucht. Die hier ausgesprochenen Gedanken widersprechen dem nicht. Man kann dieses berechtigte Ziel verfolgen, indem man das, was Wir soeben gesagt haben, uneingeschränkt annimmt. Daher kommt es auch, dass ein Einzelner über seinen Leichnam verfügen und ihn zu nützlichen, moralisch einwandfreien und selbst erhabenen Zwecken (unter anderem, um kranken und leidenden Menschen zu helfen) bestimmen kann. Man kann eine solche Entscheidung über den eigenen Leib im vollen Bewusstsein der Achtung, die ihm gebührt, und unter Berücksichtigung der Worte des Apostels an die Korinther treffen. Diese Entscheidung ist nicht zu verurteilen, sondern positiv zu beurteilen. Denken Sie z. B. an die Geste Don Carlo Gnocchis. Außer wo es verpflichtende Umstände gibt, muss jedoch die Freiheit und Freiwilligkeit der Betreffenden respektiert werden; im allgemeinen wird man dies Verhalten nicht als eine Pflicht oder als einen pflichtmäßigen Akt der Nächstenliebe hinstellen. Bei der Propaganda dafür muss man sicherlich eine kluge Zurückhaltung wahren, um ernste innere und äußere Konflikte zu vermeiden. Aber muss man denn, wie es häufig geschieht, jeden Eingriff prinzipiell ablehnen? Die Frage bleibt offen. Zweifellos können schwere Missbräuche dabei entstehen, sobald eine Entschädigung verlangt wird; aber es hieße zu weit gehen, jede Annahme oder jede Forderung einer Entschädigung zu verurteilen. Es ist das gleiche wie bei der Bluttransfusion: es ist ein Verdienst des Spenders, wenn er eine Vergütung ablehnt; es ist aber nicht notwendig ein Fehler, eine solche anzunehmen.

Die Rechte der Angehörigen

Die Ablösung der Hornhaut, obwohl an sich völlig statthaft, kann dadurch unstatthaft werden, dass sie Rechte und Gefühle derer verletzt, denen die Sorge für den Leichnam obliegt, in erster Linie der nächsten Angehörigen; es kann sich aber auch um andere Personen kraft öffentlicher oder privater Rechte handeln. Es wäre nicht menschlich, um medizinischen Interessen oder therapeutischen Zwecken zu dienen, so tiefwurzelnde Gefühle zu verletzten. Im allgemeinen sollte es den Ärzten nicht erlaubt sein, Ablösungen oder andere Eingriffe beim Leichnam zu unternehmen ohne Einwilligung derer, die über ihn zu verfügen haben, oder etwa gar trotz früher ausgesprochener Einwände des Betreffenden. Es wäre auch nicht recht, wenn die Leichen armer Patienten in den öffentlichen Kliniken und Krankenhäusern ohne weiteres der Medizin und Chirurgie zur Verfügung ständen, während die der begüterteren Patienten das nicht täten. Geld und soziale Stellung dürften keine Rolle spielen, wenn es sich um so delikate menschliche Gefühle handelt. Andererseits müsste die Öffentlichkeit dazu erzogen werden, und es müsste ihr mit Klugheit und Ehrerbietung klargemacht werden, dass die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung zu ernstlichen Eingriffen in die Unverletztlichkeit des Leichnams im Interesse der Leidenden die dem Verstorbenen geschuldete Achtung nicht verletze, wenn man dafür stichhaltige Gründe hat. Dies Einverständnis kann trotzdem für die nächsten Angehörigen einen Schmerz und ein Opfer mit sich bringen, aber dieses Opfer ist durch die barmherzige Nächstenliebe gegenüber leidenden Brüdern verklärt.

Die Gesichtspunkte der Gesetzgebung

Die öffentliche Gewalt und die Gesetze, die die Eingriffe bei Leichnamen betreffen, müssen im allgemeinen die gleichen sittlichen und menschlichen Gesichtspunkte beachten, da sie sich auf die menschliche Natur selber stützen, die der Gesellschaft in der kausalen Ordnung wie in der Ordnung der Würde vorausgeht. Insbesondere hat die öffentliche Macht die Pflicht, über ihre Durchführung in der Praxis zu wachen und vor allem Maßnahmen zu treffen, damit eine "Leiche" nicht als solche behandelt wird, ehe der Tod ordnungsgemäß festgestellt ist. Andererseits steht es der öffentlichen Macht zu, über die berechtigten Interessen der Medizin und der ärztlichen Ausbildung zu wachen; wenn der Verdacht besteht, dass der Tod Folge eines Verbrechens ist, oder wenn Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht, muss der Leichnam den Autoritäten ausgeliefert werden. All das kann und muss geschehen, ohne dass die dem menschlichen Leichnam geschuldete Ehrerbietung oder die Rechte der nächsten Angehörigen verletzt werden. Die öffentliche Macht kann schließlich wirksam dazu beitragen, dass sich in der öffentlichen Meinung die Überzeugung von der Notwendigkeit und sittlichen Erlaubtheit gewisser Verfügungen über den Leichnam durchsetzt, und so der Gelegenheit zu inneren oder äußeren Konflikten beim Einzelnen, der Familie und der Gesellschaft vorbeugen oder sie vermeiden.

Vor ungefähr zwei Jahren, am 30. September 1954, haben Wir schon die gleichen Ideen in einer Ansprache anlässlich des 8. Kongresses der Internationalen Ärztevereinigung ausgedrückt, und Wir möchten heute wiederholen und bestätigen, was Wir damals in einem kurzen Absatz sagten: "Hinsichtlich der Wegnahme von Teilen des Körpers eines Verstorbenen zu therapeutischen Zwecken darf man dem Arzt nicht gestatten, den Leichnam nach Gutdünken zu behandeln. Es ist Sache der öffentlichen Gewalt, angemessene Regeln dafür aufzustellen. Aber auch sie darf nicht nach Gutdünken verfahren. Es gibt Gesetzestexte, gegen die man ernsthafte Einwände erheben kann. Eine Bestimmung wie die, die dem Arzt in einem Krankenhaus gestattet, Teile eines Körpers zu therapeutischen Zwecken wegzunehmen, wenn nur die Absicht auf Gewinn ausgeschlossen ist, ist schon wegen der Möglichkeit allzu freier Auslegung unzulässig. Man hat auch die Rechte und Pflichten derjenigen in Betracht zu ziehen, denen die Sorge für den Leichnam des Verstorbenen zusteht. Endlich sind die Forderungen der natürlichen Sittlichkeit zu beachten, die es verbieten, den Leichnam eines Menschen einfach wie eine Sache oder wie den eines Tieres zu betrachten und zu behandeln" [vgl. Herder-Korrespondenz 9. Jhg., S. 78].

In der Hoffnung, Ihnen so genauere Richtlinien gegeben und dadurch ein tieferes Verständnis der religiösen und sittlichen Aspekte dieses Gegenstandes erleichtert zu haben, erteilen Wir Ihnen von ganzem Herzen Unsern väterlichen Apostolischen Segen.

Probleme und Ideale der Zusammenarbeit im sanitären Dienst

Radiobotschaft an die erste Internationale katholische Konferenz für Gesundheitswesen in Brüssel am27. Juli 1958.

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3283-3291; Nrn. 5566-5575)

(Offizieller französischer Text: AAS L (1958) 586-591)

Begrüßung

5566 Wir entbieten Ihnen Unseren herzlichsten Gruß, geliebte Söhne und Töchter, die Sie in Brüssel versammelt sind, um die « Erste Internationale katholische Konferenz für Gesundheitswesen » abzuhalten. Die feierliche Messe, der Sie soeben in der Herz-Jesu-Basilika beigewohnt haben, vereinigte Ihre Wünsche und Bitten zu einem einzigen Gebet, das umgestaltende und belebende Gnade vom Himmel erflehte, damit die Arbeit, an die Sie sich nun begeben, vor Ihren und aller Augen glanzvoll die Kühnheit und Größe des Ideals, das Sie leitet, offenbare.

Der organisierte Einsatz der katholischen Kirche auf dem Gebiet des Gesundheitswesens

5567 Diese erste « Internationale katholische Konferenz für Gesundheitswesen » kennzeichnet in auffallender Weise die Rolle, die Ihnen in der Gesellschaft von heute zukommt. Schon sein wundervoller Rahmen, dieser Aufwand an materiellen und kulturellen Kräften der Nationen in einem Wettstreit, wo sich ein jeder bemüht, das Beste und Echteste, das er besitzt, zur Geltung zu bringen, deutet die Hauptlinien Ihrer Überlegungen an und ist in gewisser Weise ihr Symbol. Im Lauf dieser letztvergangenen Jahre haben der Arztberuf und alle anderen Berufe, denen im Verein mit ihm der Schutz der Gesundheit obliegt, aus den raschen Fortschritten der Wissenschaften und ihrer Anwendungen Nutzen gezogen und am Ausbau der sozialen Institutionen teilgenommen. Die Gründung und Entwicklung Ihrer verschiedenen Vereinigungen entsprechen dem Bedürfnis, die Anstrengungen der Katholiken in einem so bedeutenden Sektor zusammenzufassen. Es ist daher nichts Verwunderliches, wenn im Hauptthema der Konferenz: « Christentum und Gesundheit », die Zusammenarbeit unter dem Sanitätspersonal und in der Gemeinschaft der für die Gesundheit Verantwortlichen zur Sprache kommt. Wir wünschen besten Erfolg dem achten Kongress der katholischen Ärzte, dem fünften Kongress der internationalen Vereinigung der katholischen Apotheker, dem sechsten Kongress des internationalen katholischen Komitees des Krankenpflegepersonals und der sozialmedizinischen Assistenten, dem ersten Kongress der internationalen Vereinigung der Krankenanstalten sowie dem vierten Internationalen Kongress der Krankenhausgeistlichen.

Auch wenn Ihre Arbeiten nur einen Teil der so weitläufigen Materie, die Sie behandeln wollen, umfassen, so bezeichnet allein schon die Tatsache, dass Sie diese Gegenüberstellung versucht haben, einen bedeutsamen Markstein im Einsatz der Katholiken um die Gesundheit. Sie werden sich in der Tat jetzt der wirklichen Größe Ihrer Gemeinschaft und der Ausdehnung ihrer Verantwortung auf menschlicher wie religiöser Ebene bewusst.

Das Problem der « menschlichen Beziehung » im modernen Krankendienst

5568 Man konnte ehemals an die Untersuchung der ärztlichen Ethik gehen, ohne mehr als einen flüchtigen Blick auf das zu werfen, was über die individuellen Beziehungen des Kranken zum Arzt oder zur Krankenschwester hinausging. Die ungewöhnliche Entwicklung der Krankenhausdienste, die zunehmende Spezialisierung der Pflegetechnik, das Bestehen von mächtigen Institutionen für soziale Hilfe, der Ruf der unterentwickelten Länder, - all dies sind ebenso viele Faktoren, welche die frühere Schau der Dinge beträchtlich erweitert haben und eine genauere Deutung und Vertiefung des Sinnes der « menschlichen Beziehungen » zwischen dem Kranken und seiner Familie einerseits und den Verantwortlichen für die Gesundheit und die sozialen Einrichtungen anderseits verlangen.

Als Einführung zu Ihren Arbeiten möchten Wir zunächst kurz auf die Hindernisse für die Zusammenarbeit hinweisen, sodann auf die Voraussetzungen einer erfolgreichen Zusammenarbeit und schließlich auf die Ziele, die ihr im einzelnen, vor allem bei den Katholiken, vorschweben müssen.

1. Verstandesmäßige und moralische Gründe als Hindernisse für die Zusammenarbeit der ärztlichen Arbeitsgruppe

5569 Die Unzulänglichkeiten, die einem reibungslosen Zusammenwirken in der ärztlichen Arbeitsgruppe im Wege stehen, können sowohl in den Mitarbeitern selbst, als auch bei den Kranken und ihren Familien und ebenso in den Institutionen liegen, von denen beide Seiten abhängen. Wir beabsichtigen nicht, auf Einzelheiten der konkreten Verhältnisse einzugehen, in denen diese Unzulänglichkeiten zutage treten; Ihre Kongresse wurden ja durch Untersuchungen vorbereitet, die gerade deren Beseitigung zum Zweck hatten. Doch möchten Wir hinsichtlich der Ursachen - auf diese beschränken Wir Uns -, welche die Zusammenarbeit unter dem Sanitätspersonal selbst erschweren, zwei der wichtigsten nennen, die eine verstandesmäßiger, die andere sittlicher Ordnung. Meistens hindert eine gewisse Enge des Urteilsvermögens, das sich freiwillig oder unfreiwillig dagegen sträubt, sein Blickfeld zu erweitern und alle Seiten eines Falles ins Auge zu fassen, den Betreffenden daran, die Mängel seines persönlichen Vorgehens und die Notwendigkeit, fremder Hilfeleistung einzusehen. Es ist im allgemeinen schwer, den Gesichtspunkt der anderen zu übernehmen, die Ereignisse zu sehen, wie sie sie sehen, und wie sie die Unzulänglichkeiten dieses oder jenes Verfahrens dieser oder jener Einstellung, sowie die Tragweite gewisser ärztlicher Handlungen zu ermessen. Auch ist es nicht so einfach, zuzugeben, dass ein Jüngerer trotz seiner geringeren Erfahrungen fruchtbarere Ideen haben kann. Außerdem machen die Arbeitsgewohnheiten und Routine jeden Änderungsversuch und jede Überprüfung der Methoden lästig. Sie weisen z. B. darauf hin, dass eine Krankenschwester versucht ist, Bedenken vorzubringen, wenn sie in einem Krankenhaus eine Behandlungsweise feststellt, die von der verschieden ist, die sie bei diesem oder jenem großen Spezialisten während ihrer Ausbildungszeit gesehen hat. Neben den verstandesmäßigen Hindernissen nehmen auch die Hindernisse moralischer Art einen großen Raum ein. Der Geist der Einsatzfreudigkeit und des Opfers in der ärztlichen Arbeitsgruppe bildet einen der schönsten Titel für die Dankbarkeit und Bewunderung aller. Doch wer wollte zu behaupten wagen, dass es in den Einzelheiten des täglichen Hin und Her niemals Ereignisse gibt, wo die allgemeinen Schwächen der Menschheit zum Durchbruch kommen: Empfindlichkeit, Ungeduld, Geltungsbedürfnis, disziplinäre Unduldsamkeit, kurz, die übertriebene Betonung des Individuums und seiner Bequemlichkeit zum Nachteil der aus der Gruppenarbeit sich ergebenden Notwendigkeiten und der Interessen der Gemeinschaft.

2. Die Voraussetzung einer erfolgreichen Zusammenarbeit

a) Die « ärztliche Arbeitsgruppe »

5570 So kommen Wir zur Betrachtung der positiven Voraussetzungen einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Da gewisse, im übrigen vielleicht gar nicht bewusste Unterbewertungen aus der zum mindesten praktischen Unkenntnis der wesentlichen Grundlagen der Zusammenarbeit herrühren, ist es wichtig, diese Grundlagen ins Licht zu rücken und sie einem vertiefteren Studium zu unterziehen. Dies bildet das Objekt Ihrer verschiedenen Kongresse. Die wachsende Verwicklung in der Organisation des Gesundheitswesens - der Preis des unablässigen Fortschritts - zieht die Notwendigkeit für jeden Beteiligten nach sich, seine Stellung im Gesamt, dem er zugehört, genauer abzuklären. So finden Wir unter den Vorbereitungsarbeiten der technischen Kommission des Kongresses des Krankenpflegepersonals und der sozial-medizinischen Assistenten eine ausgearbeitete Darstellung des Begriffes « ärztliche Arbeitsgruppe » («Equipe sanitaire») nach vier Gesichtspunkten: je nach der Krankenversorgung in einem Spital oder zu Hause, nach der örtlichen oder zentralisierten sozial-medizinischen Betreuung, sodann entsprechend der Nation und dem Öffentlichen Gesundheitsdienste und schließlich auf dem spezialisierten Sektor des Kampfes gegen bestimmte Plagen, die für ein Land oder eine Gegend typisch sind. Für jeden dieser Fälle gilt es, festzustellen, welches die bereits bestehenden Formen von sanitären Arbeitsgruppen sind, wie es mit ihrem Ziel, ihren Aktionsmitteln, ihrer Autorität und ihrer Zusammensetzung steht. Ist so die Gruppe genau abgegrenzt, dann lassen sich der Platz, den die Krankenschwester darin einnimmt, und die Voraussetzungen, denen sie genügen muss, um ihre Aufgabe gut zu erfüllen, besser bestimmen. Die Ärzte ihrerseits befassen sich mit den Problemen der Zusammenarbeit, wie sie ihnen in der täglichen Praxis und ihren Krankenanstalten begegnen, wo sie nicht nur mit den Kranken und den Krankenschwestern, sondern auch mit den Hausgeistlichen, der Verwaltung und dem untergeordneten Personal, mit den Familien der Kranken, den sozialen Versicherungsorganisationen und den öffentlichen Amtsstellen zusammentreffen. Es wird Ihre ständige Sorge sein, jede dieser Fragen zu lösen ohne jemals den Blick auf das Ganze zu verlieren, das für die einzelnen Lösungen, d. h. das sowohl individuell wie sozial gefärbte therapeutische Ziel maßgebend ist. Dieses wiederum lässt sich von sittlichen und religiösen Normen, als deren Mittlerin die Kirche auftritt, nicht trennen.

b) Praktische Aufgaben zur Schaffung einer tüchtigen Arbeitsgemeinschaft

5571 Das Durchdenken und Prüfen der Probleme wird wenig Früchte bringen, wenn es nicht auf einen praktischen Vorschlag zur besseren Organisation der ärztlichen Arbeitsgruppe hinausläuft, einer Organisation, die unter ihren Mitgliedern bezüglich der Arbeitsprinzipien wie der konkreten Mittel ihrer Anwendung eine wirkliche Einheit schafft. Dazu genügt es nicht, sich nur am Krankenbett zu sehen; man muss sich auch untereinander zu begegnen wissen, häufigen und herzlichen Ideenaustausch pflegen, gemeinsam seine technischen oder psychologischen Schwierigkeiten besprechen. Auch kommt es darauf an, dass eine Ordnung der Funktionen den Autoritätsbereich und die Verantwortung jedes einzelnen festlege. Eine Gruppendisziplin erscheint unerlässlich - gleich, welchen Modus man darunter verstehe -, doch sie wird nur angenommen und trägt Früchte in dem Maß, wo sie von einer gemeinsamen Bereitschaft getragen wird und die Energien eines jeden zur Verwirklichung eines Ideals führt, um das sich isolierte Kräfte vergeblich bemühen würden.

3. Ziele der Zusammenarbeit im sanitären Dienst

a) Den Menschen als « Menschen » behandeln!

5572 Deshalb möchten Wir noch auf die wesentlichen Zwecke zu sprechen kommen, welche die für die Gesundheit Verantwortlichen durch ihre Zusammenarbeit zu erreichen streben. Das Ziel, das ihrer Tätigkeit das Gepräge der Einheit verleiht, ist ohne Zweifel die Verhütung oder die Wiederherstellung der Gesundheit der einzelnen oder der sozialen Gruppen. Dennoch kommt es nicht selten vor, dass andere zweitrangige, näherliegende, verlockendere und unmittelbar viel nützlichere Interessen ihre Aufmerksamkeit erregen und die Vordringlichkeit des Hauptzieles vorübergehend verwischen. Die Möglichkeit, den Kranken nicht als Menschen, sondern als « Fall », den man studiert oder an dem man experimentiert, zu behandeln, ist Ihnen keineswegs unbekannt. Es kommt vor, dass zur perfekten Diagnose gefährliche Untersuchungen gemacht werden, die für das Heilverfahren keinen sachlichen Nutzen haben, oder dass sich der Kranke ärgerlichen Verwaltungsmaßnahmen unterziehen muss, die in erster Linie nur der Bequemlichkeit der Bürostellen dienen. In derlei Fällen wird das Menschliche, Persönliche, trotz seiner ausschlaggebenden Bedeutung auf den zweiten Platz verwiesen.

b) Das Christliche im Arzt Zur Wirkung bringen!

5573 Diese Klippen sind Ihnen genügsam bekannt, und Wir selbst haben schon einmal anderswo darüber gesprochen. Wir wollen Uns also hierbei nicht aufhalten, sondern möchten noch das höchste und vornehmste Kennzeichen Ihrer therapeutischen Tätigkeit unterstreichen; es ist das, was in der Bezeichnung Ihres augenblicklichen Kongresses durch das Wort « katholisch » zum Ausdruck kommt. Sehen Sie darin keineswegs nur eine Äußerlichkeit, ohne Einfluss auf das eigentliche Objekt Ihrer Arbeiten, so als ob der Katholizismus seinen Anhängern nur einen perfektionierten Sittenkodex, eine bis ins kleinste ausgefeilte Liste über erlaubte oder verbotene Handlungen anzubieten hätte. Es handelt sich in Wirklichkeit um eine ganz andere Sache. Die Christen sind nämlich Träger einer Botschaft und eines Lebens, die all ihren Tätigkeiten einen besonderen Sinn verleihen. Die Tatsache ihrer Taufe macht sie zu Jüngern Christi und Kindern der Kirche in dem Werk, dem sie sich verpflichtet haben. Deshalb erhält Ihre tägliche Arbeit, auch die scheinbar routinehafteste, ihren vollen Sinn nur in der Schau, die der Herr in den Tagen seines irdischen Lebens geöffnet hat: « Am Abend, nach dem Sonnenuntergang », berichtet der hl. Markus, « brachte man zu ihm alle Kranken und Besessenen. Die ganze Stadt drängte sich vor der Türe zusammen. Er machte viele gesund, die mit allerlei Krankheiten geplagt waren, und trieb viele Teufel aus. » (Mark. 1, 32).

Nach dem Beispiel Christi, der für so viele körperliche und sittliche Übel Abhilfe brachte, um die Menschen empfänglich zu machen, in ihm « die Auferstehung und das Leben » (Joh. 11,25) zu erkennen, soll man in Ihrem Tun den Geist verspüren, der es leitet, Ihre Anhänglichkeit an die Kirche und an den Heiligen Geist, der sie beseelt wie « ein Quell, der fort strömt ins ewige Leben» (Vgl. Joh. 4, 14).

c) Die Sorge für die unterentwickelten Länder

5574 Ist Ihre Tätigkeit vom Geist des Evangeliums durchdrungen, so erzielt sie auch eine viel größere Wirkung in die Breite und wird wahrhaft universell. Man muss dies unterstreichen, denn Ihr Kongress wickelt sich im Rahmen einer Kundgebung ab, welche die edelsten Bestrebungen der heutigen Welt zum Ausdruck bringen will und zu anregenden Begegnungen einlädt. Niemand besitzt den Geist Christi, ohne die Sorgen all seiner Brüder, wo sie auch wohnen und welcher Rasse sie angehören mögen, zu teilen, und ohne den glühenden Wunsch zu hegen, ihnen die bisher nur gewissen bevorzugten Ländern vorbehaltenen Güter in größtmöglicher Fülle zu vermitteln. Neben dringenden wirtschaftlichen Bedürfnissen weisen die unterentwickelten Länder unter sanitärem Gesichtspunkt meistens grausame Unzulänglichkeiten auf. Sie wissen, mit welcher Hingabe die Katholiken überall, wo man sie findet, und vor allem in den ärmsten Gegenden, sich darauf verwenden, die Kranken in den Spitälern, Kliniken, Ambulanzen und Entbindungsanstalten zu pflegen. Da jedoch noch viel zu tun bleibt, bevor die Probleme der öffentlichen Gesundheit vollkommen gemeistert sind, finden lhre internationalen Organisationen hier ein Feld, das ihrer Betätigung weit offen steht. Sie werden u. a. die Zusammenarbeit von medizinischem Personal, Einzelpersonen, Privatorganisationen und Staat in die Wege leiten müssen, um möglichst bald die epidemischen und endemischen Krankheiten zum Stillstand zu bringen, die jedes Jahr so viel ohnmächtige Opfer treffen.

Schlussgedanken und Segen

5575 Wir wünschen Ihnen, geliebte Söhne und Töchter, Sie möchten während dieser Tage des Studiums, des Nachdenkens und der freundschaftlichen Begegnungen das Empfinden haben, im Schoß der katholischen Kirche nur eine einzige Familie zu bilden, die geeinigt ist durch das gemeinsame Interesse für die Probleme des Gesundheitswesens und mehr noch durch das Bewusstsein, eine bedeutsame Aufgabe im Dienst der Kirche zu erfüllen: die Aufgabe, den Aufbau des Leibes Christi zu vollenden (Vgl. Eph. 4,12), indem Sie die Gesundheit seiner Glieder schützen, damit sie die Aufgaben, die ihnen der Herr anvertraut hat, zu leisten und durch Sie eine der tröstlichsten Seiten der Erlösung zu entdecken vermögen.

Als Zeichen Unserer Hochachtung und Unserer Liebe und als Unterpfand der göttlichen Gnaden, die Wir auf Sie, Ihre Familien und Ihre Kranken, denen Sie Ihre Sorgen und Ihre Hingabe widmen, herabrufen, spenden Wir Ihnen von ganzem Herzen Unseren Apostolischen Segen.

Krankendienst, Dienst am Menschen

Ansprache an Krankenhauspersonal der" Vereinigten Krankenhäuser Neapels», des «Principi di Piemonte» - Sanatoriums und der Universitätstuberkuloseklinik von Neapel vom 11. November 1955.

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3292-3300; Nrn. 5576-5588)

(Offizieller italienischer Text: AAS XLVII (1955) 829-833).

Begrüßung

5589 Wenn Wir Euch heute in Unserem Hause empfangen, so sind Wir Uns bewusst, geliebte Söhne und Töchter, dass Wir einem innigen Wunsch von Euch entsprechen. Es freut Uns daher außerordentlich, jetzt Eure große Schar zu sehen, die gekommen ist als Vertretung jener « Vereinigten Krankenhäuser von Neapel », die schon seit fünf Jahrhunderten glänzende Seiten von Selbstentäußerung, lebendiger Liebe und unermüdlicher Hingabe im Dienst der Kranken in die Annalen der Neaplerstadt geschrieben haben.

1. Die Gesundheitspflege in Neapel

a) Kurze Geschichte der alten Neapolitanischen Krankenhäuser

5590 Man muss tatsächlich bis ins 16. Jahrhundert zurückgehen, um die Gründung des ersten Eurer Krankenhäuser zu verfolgen, des Hospitals «S. Maria del'Popolo», das später «Spital der Unheilbaren» genannt wurde. Es verdankt seine Entstehung dem Eifer einer glühenden Seele (Maria Laurentia Longo (1463-1542) und ward in kurzer Zeit ein Brennpunkt der Liebe und eine Zufluchtsstätte für die Leidenden. Es wurde dort von einer Gruppe berühmter Ärzte auch eine medizinische Schule eingerichtet, die noch heute existiert und in den Persönlichkeiten hervorragender Kliniker ihren alten Glanz ungetrübt bewahrt hat. Zur «Unheilbaren» kamen sodann andere Krankenhausgebäude : die Spitäler « Jesu und Maria », «Maria zum Frieden» und «Maria von Loreto». Sie wurden unterhalten durch die Hochherzigkeit von Wohltätern, die es ihnen möglich machten, ärztliche Hilfe auf einen immer weiteren Kreis von Hilfsbedürftigen auszudehnen. Doch wie es allen alten Gründungen ergeht: die Prüfung konnte auch hier nicht ausbleiben. Der Verfall der Anlagen, Geldentwertung, und Mangel an Kapital brachten die Krankenhäuser von Neapel in schwierigste Lage. Im Augenblick sodann, wo der Staat das Problem der notwendigen Renovierungsarbeit in Angriff nahm und sich an die Errichtung des großartigen Cardarelli-Baues (Antonio Cardarelli (1832-1927), berühmter italienischer Arzt) machte, drohte der zweite Weltkrieg die ganze Zukunft des Instituts in Frage zu stellen. Entschlossene Tatkräftigkeit hat nun in den beiden letzten Jahren das Werk der Erneuerung glücklich zu Ende geführt, und zwar so, dass Ihr jetzt stolz darauf sein könnt, eine Krankendienstorganisation zu besitzen, die den hohen Ansprüchen des medizinischen Fortschrittes in vollkommener Weise genügt. Es ist dies ein glückliches Ergebnis einträchtiger Zusammenarbeit von Regierung, Gemeindeverwaltung, hochherzigen Bürgern, Professoren, Ärzten und Angestellten aller Grade, die sich der sozialen Bedeutung ihrer Arbeit und der Schwere ihrer Pflicht voll bewusst waren.

b) Leistungen der Universitäts-Tuberkuloseklinik

5591 Wir begrüßen von ganzem Herzen das Personal des «Istituto Sanatoriale 'Principi di Piemonte' » und der «UniversitätsTuberkulosenklinik von Neapel». Die ungeheuere Arbeitsleistung, die in dieser Forschungs- und Heilstätte seit 1939 vollbracht wurde, ist Uns wohlbekannt. Mit ihren wissenschaftlichen Bibliotheken und Laboratorien, mit einer Schule für Spezialisierung auf Tuberkulosekrankheiten, mit ihren Abteilungen für Chirurgie, Statistik und Tuberkuloseimpfungen bildet sie sozusagen eine Festung, bestückt mit vielerlei und mächtigen Waffen für den Kampf gegen eine der schlimmsten Geißeln, die immer noch in furchtbarer Weise soviel Tausende von Menschenleben schlagen. Unter den wichtigsten Arbeitsmitteln heben Wir die einheitliche Auffassung von der Pathogenese der Tuberkulose hervor, die ihrem hervorragenden und hochverdienten Direktor (Prof. Vincenzo Monaldi), der Ehre Eurer Universität, zu verdanken ist, sowie eine Heilmethode, die seinen Namen trägt. Gegenüber so vielen anderen Arbeiten und Studien über die verschiedenen Aspekte dieser Krankheit, besteht sie vor allem in der Einführung einer Lehre und eines Systems, das zur Diagnose und Erklärung ihres Entwicklungsprozesses führt, dessen Beherrschung ermöglicht und so dem praktischen Arzt einen sicheren Weg bietet. Man muss auch noch die Aktion zur Verhütung der Tuberkulose in zwei dichtbesiedelten Stadtvierteln erwähnen. Die Erfolge waren dabei so glücklich und trostvoll, dass, wie es heißt, die Tuberkulosesterblichkeit in jenem Bezirk in sechs Jahren um zwei Drittel zurückgegangen ist.

Diese kurzen und unvollständigen Andeutungen über die Gesundheitspflege in Neapel sollte nur den Zweck haben, einen allgemeinen Überblick über Eure tägliche Arbeit zu bieten. Nun möchten Wir ein wenig auf den tiefen Sinn und das hohe Ziel Eurer Arbeit eingehen.

2. Sinn und Ziel des Krankendienstes

a) Krankenpflege als persönlicher Dienst an der Person des Kranken

5592 Es entgeht Euch sicher nicht, dass die Berufe, die sich dem Krankendienst widmen, schwere Verantwortung und harte Pflichten, aber auch große und tiefinnerliche Befriedigung mit sich bringen. Abgesehen vom priesterlichen Dienst, der in unmittelbare Verbindung mit den Seelen tritt, gibt es keine andere Gruppe von Personen, die mehr als Ihr in entscheidenden Augenblicken des Lebens, wo sich der Mensch dem Problem des Leidens gegenüber sieht, in sein Inneres eindringt, und Ihr wisst wohl, in welch schrecklicher Form sich das abspielen kann. Ihr habt Kranke gesehen, die seit Jahren bewegungsunfähig darniederliegen, schwer beeinträchtigt in ihren körperlichen und geistigen Funktionen und langen und schmerzlichen Behandlungen unterworfen, für deren glücklichen Erfolg man oft nicht einstehen kann. Manche haben weder Familie noch Freunde und kämpfen mit wechselnder Not zwischen Hoffnung und Entmutigung ganz allein gegen das Übel, das sie bedrängt.

5593 Hier ist nun in der Tiefe Eures Herzens der glühende Wunsch wach geworden, ihnen zu helfen und ihre Pein zu lindern. Ihr habt jenen Antrieb gespürt, der alle Kräfte Eurer Hochherzigkeit in Bewegung brachte. Was gibt es schwierigeres, als eine schon überempfindliche und übererregbare Sensibilität nicht zu verletzen? Diese bisweilen ungeduldigen und launenhaften Patienten möchten gerne mit Aufmerksamkeit behandelt werden und keineswegs nur als diese oder jene von der Natur ihrer Krankheit spezifierten « Fälle », sondern als lebende Menschen, die wünschen, dass man ihren Zustand und ihr Leiden wirklich verstehe. Es lässt sich nun nicht leugnen, dass die Krankenhäuser für die Person des Kranken die Gefahr einer Art von «Anonymität» mit sich bringt. Die Notwendigkeit der Organisation erfordert weithin allgemeine Anordnungen, die nicht alle persönlichen Gesichtspunkte berücksichtigen können. Der Krankenhausdienst wird von Regeln beherrscht, welche die Arbeit jedes einzelnen festlegen; ist sie erledigt, dann können Arzt oder Pfleger mit gutem Gewissen annehmen, ihre Pflicht erfüllt zu haben. Doch die Liebe sieht über die bloße Pflicht hinaus. Sie ist mit sich nie ganz zufrieden; sie ahnt die Wünsche ihrer Schutzbefohlenen und kommt ihnen zuvor und geduldig erträgt sie ihre Fehler. Was man von Euch in Wirklichkeit verlangt ist also die Kunst, an andere zu denken, um ihnen ein tiefinneres Interesse und Wohlwollen entgegenzubringen.

Ohne Zweifel verlangen die Teilnahme am Leid anderer und das Mitleid mit dem Betroffenen eine große Selbstvergessenheit. Sie verbieten auch jede Gleichgültigkeit und eine gewisse Empfindungslosigkeit, die mit der Zeit die Empfindungsbereitschaft angesichts eines zwar schmerzlichen, aber immer gleichen Ereignisses abschwächt. Auf diese Weise wird Eure Tätigkeit nie eine Wiederholung von mehr oder weniger mechanischen Akten materieller Art, sondern legt lebendiges Zeugnis einer brüderlichen Gegenwart bei einem kranken Wesen ab und zwingt Euch, das Beste, das Menschlichste und vor allem das Christlichste tiefinnerlich in Eurem Herzen zu pflegen.

b) Die Kraft des christlichen Glaubens im Krankenhaus

5594 Denn - und auf diesen Punkt möchten Wir Eure Aufmerksamkeit besonders lenken - Ihr konntet sicher schon öfter die Kraft des christlichen Glaubens und einer Hoffnung feststellen, die über den allzu engen Gesichtskreis dieser Welt hinausgeht. Der Kranke fühlt sehr wohl, dass die menschlichen Bemühungen allmählich schwächer werden, und dass selbst dann, wenn ihm Sorge, Stärkung und Trost ungeschmälert zuteil werden, niemand bis in die Tiefe seiner selbst vordringen kann, und er sein Schicksal allein tragen muss. Die wahre Hilfe kann nur von Gott kommen, vom gekreuzigten Christus, der mit seiner Gnade Geist und Herz aufrichtet und erhebt. Es ist jedoch sehr schwer für den Unvorbereiteten, sich für die befreienden Wahrheiten zu öffnen, auf jede eitle Auflehnung zu verzichten und sich mit dem Gedanken der Erlösung vertraut zu machen, wo das Leid als Sühne für die Schuld und als Teilnahme am Leiden Christi und seiner erlösenden Macht gesehen wird. In diesem Sinn sollen nach dem Wunsch Christi die frommen, treuen, wachsamen Seelen seine Botschaft weiterreichen, ihren Sinn deuten und dafür sorgen, dass sie verstanden und angenommen werde. Auf solche Weise, geliebte Söhne und Töchter, öffnet sich Eurem Eifer ein herrliches Feld des Apostolates, und Wir sind überzeugt, dass Ihr schon erfahren habt, wie Euer Beruf hier sein höchstes Ziel erreicht und daraus die Kraft für die weitere harte Arbeit schöpft. Zugleich findet Ihr die unvergänglichsten Freuden und die innerlichste Befriedigung im Bewusstsein, etwas zu leisten, was weder Zeit noch Tod vernichten können.

Segen

5595 Damit der Göttliche Tröster Euch die Salbung der Gnade schenke und Euch zu Boten seiner himmlischen Vorsehung mache, erteilen Wir von ganzem Herzen Euch, Euren Kranken und allen, die Euch teuer sind, Unseren väterlichen Apostolischen Segen.

Die Berufsethik der Krankenpflege

Ansprache an das Pflegepersonal der römischen Krankenhäuser vom 21. Mai 1952

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band I, S. 1190-1196; Nrn. 2397-2413)

(Offizieller italienischer Text: AAS XLIV [1952] 531-535)

Einleitung

2397 Von ganzem Herzen begrüßen Wir Euch, geliebte Söhne und Töchter, die Ihr in so großer Zahl aus den Krankenhäusern, Hospizen, Kliniken und Kuranstalten Unseres Bistums Rom herbeigeeilt seid, um den Segen des Statthalters Christi zu empfangen. Eure Gegenwart beweist Uns die hohe Auffassung, die Ihr von Eurem Beruf habt und veranlasst Uns so, Uns mit Euch kurz über die Berufung zu unterhalten, der Ihr Folge geleistet habt.

1. Krankenpflege als christliche Caritas Geschichtlicher Rückblick

2398 Wir sagen Berufung, weil derjenige, der den Beruf des Krankenpflegers oder der Krankenpflegerin ergreift, der Stimme der Caritas Christi antwortet: « Kommt herbei, ihr Gesegneten meines Vaters » - so wird Jesus am Tage des Gerichtes Euch sagen -, « weil ich krank war, und ihr habt mich besucht .. , Alles, was ihr dem Geringsten der Kranken getan habt, habt ihr mir getan» (Vgl. Matth. 25, 36. 40).

2399 Diese so ausdrücklichen Worte des göttlichen Meisters waren schon immer die Charta aller christlichen Werke der Barmherzigkeit, und wir wissen aus dem Bericht der ältesten Kirchengeschichtsschreiber, mit welcher Hochherzigkeit und mit welcher Methode die Christen selbst alle Kranken pflegten, weil sie in ihnen Brüder desjenigen sahen, der für uns alle die Qualen der Passion und des Kreuzes erlitt. Eusebius von Cäsarea (Hist, Eccl. L. VII, cap. 22, Migne PG xx, 685-692) spricht von einer schrecklichen Pest, die kurz nach dem Jahre 250 Verheerungen in Afrika anrichtete, während derer die Christen, Priester wie Laien, ohne Rücksicht auf die Gefahr für das eigene Leben, die Kranken behandelten, welche die Heiden aus Furcht vor Ansteckung weit von sich wiesen und unbeerdigt ihrem Schicksal überließen, Als sich die Kirche später entfalten und frei einrichten konnte, entstanden auch die ersten Krankenhäuser, so das um das Jahr 370 in Cäsarea von dem großen heiligen Bischof Basilius errichtete Hospital. Es war eine ganze von dem übrigen Teil der Wohnhäuser getrennte Stadt, wo alle Krankheiten behandelt (S. Grcgorii Naz, In laudem Basilii M" n,63. Migne PG XXXVI, 577-580) wurden einschließlich der Lepra.

2400 In Unserer Stadt Rom gründete nach dem ausdrücklichen Zeugnis des hl. Hieronymus (Epist. LXXVII ad Oceanum, de morte Fabiolae, 399, 1Iigne PL XXII, 694) Fabiola das erste Hospital (νοσοκομειν), wo sie Kranke jeder Art und von überall her aufnahm und behandelte, die sie selbst auf ihren Schultern zu tragen pflegte und denen sie die eitrigen Wunden wusch, die andere schon beim bloßen Anblick abstießen. Dann sah die Ewige Stadt bald bei den beiden großen Konstantinischen Basiliken des Welterlösers am Lateran und des hl. Petrus am Vatikan die Zufluchtsstätten der christlichen Caritas für die Armen, die Pilger und die Kranken entstehen. Eine von ihnen gab dann den Anstoß zur Gründung des berühmten Heilig-Geist-Spitals, die andere zu dem des göttlichen Heilandes. Aber es würde zu weit führen, hier die wunderbare Geschichte der christlichen Krankenpflege Roms im Mittelalter und in den nachfolgenden Jahrhunderten zu schildern. Zwei große Namen müssen indessen in Erinnerung gebracht werden, jene Eurer heiligen Patrone Johannes von Gott und Camillus von Lellis. Der eine gründete einen Krankenpfleger-Orden, der unter dem Namen der «Fate Bene Fratelli» («Tut-Gutes-Brüder») so populär wurde, der andere den der Regularkleriker « vom Krankendienst ». Am 23. Juni 1886 wurden sie von Papst Leo XIII. zu himmlischen Patronen der Hospitäler und der Kranken erhoben, und am 28. August 1930 hat Unser verehrter Vorgänger Pius XI. sie zu Patronen aller Krankenpfleger beider Geschlechter und ihrer katholischen Verbände eingesetzt (AAS XXIII (1931) 8-9).

2401 Eine besondere Erwähnung verdient jedoch der hl. Vinzenz von Paul, der mit einem Gedanken, der damals kühn erschien, die besondere Eignung der Frau zur Krankenpflege mit dem Ordensleben zu verbinden verstand. Die « Töchter der Caritas » leiteten so die wunderbare Blüte der Kongregationen der krankenpflegenden Schwestern ein, die heute über die ganze Welt und bis zu den entferntesten Posten der Missionen verbreitet sind.

2402 Indessen ist die Krankenpflege nicht nur ein Vorrecht der einzelnen Ordensmänner und -frauen, sondern sie erfordert auch im Laienstande Scharen von Sachverständigen und großherzigen Dienern, und wie sie aus dem christlichen Geist hervorgegangen ist, so muss sie auch von ihm unterhalten und genährt werden.

2. Die geistig-sittliche Persönlichkeit des Krankenpflegers

2403 Die Wichtigkeit der Aufgabe ist das Maß für die Verantwortung desjenigen, der sie ausübt. Der Krankenpfleger muss sich nun nicht mit einer materiellen Sache befassen, sondern mit einem lebenden Menschen, der mehr oder minder schwer in seinem Leben selbst betroffen ist und der deshalb - häufig ganz und gar - von der Kenntnis, der Geschicklichkeit, dem Feingefühl und der Geduld eines anderen, d. h. des Arztes und des Krankenpflegers abhängt, ja sogar in gewisser Hinsicht mehr vom Krankenpfleger als vom Arzt, wie ein hervorragender Chirurg hervorhob: « Ihnen, d. h. den Krankenpflegern, sind die Kranken während eines großen Teiles des Tages und der Nacht anvertraut. Sie sind es, die die Operierten in Obhut nehmen und die mit ihrer bescheidenen und tatkräftigen Arbeit die Erfolge des Arztes und des Chirurgen möglich machen» (E. Giupponi, Il chirurgo allo specchio, 1938 [3. Aufl.], S. 251).

Fachmännisches Können

2404 Euer Beruf setzt demnach außergewöhnliche Fähigkeiten voraus: eine gründliche Fachausbildung, d, h. technische Kenntnisse, die gewissenhaft erworben und ständig auf dem Laufenden gehalten werden, eine Wendigkeit des Geistes, der fähig ist, unablässig neue Kenntnisse zu erwerben, neue Methoden anzuwenden, mit neuen Instrumenten und Arzneimitteln umzugehen.

2405 Somit also braucht es eine ruhige, geordnete, aufmerksame und gewissenhafte Veranlagung. Der Krankenpfleger muss Herr seiner selbst sein. Ein grobes Anpacken bedeutet neuen Schmerz für den Kranken. Der Arzt selbst könnte nicht ganz ruhig sein, der Kranke hätte Angst vor ihm. Er muss seine Ruhe auch bei den Klagen oder unvernünftigen Fragen des Kranken und angesichts unerwarteter Krisen bewahren.

Er muss zeitig alles Notwendige und bisweilen so Komplizierte für die Behandlung des Patienten voraussehen und vorbereiten. Er darf nichts vergessen und muss alle Vorkehrungen der Hygiene und der Klugheit beobachten. Er muss sich treu an die vorgeschriebene Tagesordnung halten, muss genau in der anzuwendenden Dosierung sein, dazu ein wachsamer Beobachter, um dem Arzt das Verhalten des Kranken und die Symptome anzuzeigen, die er auf Grund seiner Erfahrung feststellen kann, stets aufmerksam gegenüber den empfangenen Anordnungen und bereit zu ihrer Durchführung.

Sittliche Qualitäten

2406 Der Krankenpfleger muss zudem nicht minder beträchtliche sittliche Eigenschaften besitzen, nämlich einen diskreten und bescheidenen, fein-empfindsamen Takt, der die Leiden und die Wünsche des Kranken herauszufühlen versteht und weiß, was man sagen oder nicht sagen darf. Voll Takt gegenüber dem Arzt, muss er dessen Autorität achten und unterstützen, aber er muss auch den Takt gegenüber seinen Kollegen, den Krankenpflegern und -pflegerinnen, besonders gegenüber den jüngeren wahren, die er niemals in Verlegenheit oder Verwirrung bringen darf, sondern denen er im Gegenteil immer bereitwillig helfen muss.

2407 Euer Beruf erfordert eine vollständige Hingabe an den Kranken, sei er reich oder arm, sympathisch oder unangenehm. Der Krankenpfleger ist nicht wie ein Angestellter einer Behörde, der seelenruhig zur festgesetzten Stunde fortgehen kann. Es gibt dringende Fälle, von Arbeit überlastete Tage, während derer eine Unterbrechung oder Ruhe nicht möglich ist.

2408 Die Geduld ist auch ein Teil jener gänzlichen Hingabe, weil einige zwar von Zeit zu Zeit einer großen, außerordentlichen Anstrengung fähig sind, aber müde und verdrießlich werden bei den kleinen Mühseligkeiten, die sich täglich wiederholen.

2409 Endlich krönt die Verschwiegenheit die sittlichen Tugendden des Krankenpflegers, der streng das Berufsgeheimnis wahren muss. Niemals darf er Dinge, die ihm der Kranke im Vertrauen oder im Delirium gesagt hat, offenbaren, noch irgend etwas, das dessen gutem Rufe schaden oder seiner Familie Nachteil bringen könnte. Religiöse Einstellung und Betätigung

2410 Aber es gibt auch noch höhere Tugenden, denen der christliche Glaube einen besonderen Glanz verleiht. Wir meinen die Hochachtung vor dem Kranken, die Wahrhaftigkeit und die sittliche Festigkeit. Hochachtung gegenüber demjenigen, der mitunter vieles verliert, was den Menschen achtenswert macht, den Mut, die Abgeklärtheit und geistige Klarheit. - Hochachtung auch gegenüber seinem Leib, dem Tempel des Heiligen Geistes, der mit dem kostbaren Blute Christi erkauft ist, bestimmt zur Auferstehung und zum ewigen Leben (Vgl. 1 Kor. 6, 19-20). Wahrhaftigkeit im Hinblick auf die Arzte, die Kranken und ihre Familien, die sich auf das Wort des Krankenpflegers verlassen können müssen. Bisweilen geht es nicht nur um das Wohl des Leibes sondern auch der Seele. Mit Verschweigen die Vorbereitung des Kranken auf den großen Gang zur Ewigkeit aufzuhalten, könnte leicht eine große Schuld sein. - Moralische Festigkeit schließlich, besonders, wenn es sich um das göttliche Gesetz handelt. Was Wir bei anderen Gelegenheiten über die sittlichen Probleme erklärt haben, welche die Medizin angehen, z. B. in Unserer Ansprache vom 12. November 1944 vor der italienischen medizinisch-biologischen Gesellschaft «San Luca» und in jener vom 29. Oktober 1951 vor dem Verband der katholischen Hebammen Italiens, muss in gleicher Weise auf die Tätigkeit des Krankenpflegers angewandt werden.

3. Schluss: Zusammenfassung. Segen

2411 Das ist, geliebte Söhne und Töchter, der Umriss dessen, was Euer Beruf erfordert. Man wird vielleicht sagen, dass nur wenige dieses Ideal erreichen. Ist dies vielleicht wahr? Zu Eurer Ehre glauben Wir, im Gegenteil sagen zu können, dass eine große Zahl unter Euch es in sich voll verwirklicht.

2412 Dessen ungeachtet ist es sicher, dass Ihr nicht imstande seid, Eurem Amt und Euren Verpflichtungen voll zu entsprechen, wenn Ihr nicht über die sittlichen Kräfte verfügen könnt, die aus einem tiefen und lebendigen Glauben kommen und genährt werden. Wenn Ihr Eure Arbeit nur versteht und betätigt wie einen zwar ehrenvollen aber rein menschlichen Auftrag, ohne aus den Quellen, insbesondere den eucharistischen, den christlichen Starkmut zu schöpfen, würdet Ihr auf die Dauer nicht imstande sein, Euren Pflichten getreu zu bleiben. Ihr habt tatsächlich in Eurem Leben so viele Opfer zu vollbringen, so viele Gefahren zu überwinden, dass es Euch unmöglich sein würde, ohne die übernatürliche Hilfe beständig über die menschliche Schwäche den Sieg davonzutragen. Ihr müsst in Euch den Geist der Selbstverleugnung, der Herzensreinheit und der Gewissenhaftigkeit pflegen, damit Euer Dienst wahrhaftig ein Akt der übernatürlichen Liebe ist, die der christliche Glaube verlangt. Wir haben schon zu Anfang darauf hingewiesen: Ihr müsst in den Kranken Jesus Christus selbst dienen. Er selbst verlangt, von Euch behandelt zu werden, wie er eines Tages den Trank von der Samariterin erbat, und Wir sagen Euch in seinem Namen das, was er hinzufügte, um sie zu ermutigen, ihre Überraschung zu überwinden: « Wenn du die Gabe Gottes erkenntest und denjenigen, der dir sagt, gib mir zu trinken, so würdest du selbst ihn gebeten haben, und er würde dir lebendiges Wasser gegeben haben » ( Joh. 4, 7. 10).

1413 Ihr selbst wisst wohl, dass heutzutage sehr viele sich in den Hospitälern, Kliniken und Sanatorien behandeln lassen. Auf diese Weise erfasst Euer segensreiches Wirken immer weitere Kreise. Man kann sagen, dass es fast in jede Familie eindringt. Deshalb wünschen Wir lebhaft, dass Ihr Euch ein immer klareres Bewusstsein Eurer Verantwortung und einen immer glühenderen Willen erwerbt, um dem voll zu entsprechen. Darum empfehlen Wir Euch selbst und Eure Arbeit dem Schutze und der mütterlichen Liebe der allerseligsten Jungfrau, während Wir Euch von ganzem Herzen Unseren Apostolischen Segen erteilen.

Gesichtspunkte zur christlichen Ethik des Krankendienstes

Ansprache an das Personal Römischer Krankenhäuser vom 20. Mai 1956.

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3301-3305; Nrn. 5589-5595)

(Offizieller italienischer Text: AAS XLVII (1955) 829-833).

Begrüßung

5596 Dies ist eine Begegnung, die - eben am hochfestlichen Gedenktag der Herabkunft des Heiligen Geistes, des Geistes der Liebe, im Abendmahlssaal - Uns ganz besonders tief berührt. Wir haben vor Uns die Vorstandschaft und das Personal des Frommen Instituts des Heiligen Geistes und der vereinigten Römischen Spitäler, die Krankenhausgeistlichen und Direktoren der Spitäler und Sanatorien, die Chefärzte, ihre Assistenten und Hilfsärzte, die Krankenschwestern, die Berufskrankenpflegerinnen und das Hilfspersonal. Es sind auch zugegen - und Wir begrüßen sie herzlich - die künstlerischen und technischen Mitarbeiter des bekannten Wochenprogramms « Sorella Radio» (Wöchentliche Rundfunksendung für die Kranken), die Uns neulich eine ihrer Sendungen widmeten.

Schon manche haben sich bei verschiedenen Gelegenheiten im Haus des gemeinsamen Vaters eingefunden, doch wenige Besuche, so lässt sich sagen, hatten eine so charakteristische Bedeutung wie der Eurige.

Das Krankenhaus als Arbeitsfeld der Kirche

5597 Aus dem Herzen der Kirche geboren, groß und zahlreich geworden unter ihren mütterlichen Augen, sind die Spitäler von der karitativen Entwicklungsstufe nunmehr in die Periode der sogenannten gesetzlichen Fürsorge übergegangen. Heute kann man nicht mehr sagen, die Kirche mit ihrem Glauben an die Gegenwart Christi im Kranken, sei noch die tragende Idee des Krankenhauswesens, doch wirkt sie weiter durch ihre Priester, die Ordensschwestern und durch die christlichen Ärzte und Krankenpfleger. Diese Eure Versammlung bestätigt es Uns, geliebte Söhne. Ein Römischer Prälat, den Wir kürzlich mit der geistlichen Sorge für die Kranken in den Spitälern der Stadt ("Urbe» = Stadt Rom) beauftragt haben, ging mit einem Eifer ans Werk, dass Uns schon manches Echo darüber zu Ohren gekommen ist. Auch die Krankenhausgeistlichen arbeiten mit frischer Kraft, und die Schwestern geben sich täglich mehr aus zum Wohl der leidenden Glieder ihres mystischen Bräutigams Christus. Anderseits ist Uns nicht weniger bekannt, dass Direktoren, Ärzte, Krankenpfleger und allgemein das ganze Personal ihren Berufspflichten nachgehen, ohne dabei die apostolische Arbeit dessen, der in die Säle kommt und am Bett der Kranken steht, um vor allem ihre Seelen zu retten und zu heiligen, zu behindern, ja oft erleichtern sie ihnen noch ihre Aufgabe. Wir danken Euch für alles in Unserem Namen, im Namen der Kirche, im Namen Jesu Christi.

Römische Krankenhausprobleme

5598 Aus den Uns überreichten Unterlagen konnten Wir ersehen, wie trotz Eurer hochherzigen Bemühungen das Krankenhausproblem noch nicht zu einer gerechten und befriedigenden Lösung gediehen ist. Nachdem die Form der gesetzlichen Krankenhilfe nunmehr der Vergangenheit angehört, stehen wir heute nach der Ansicht vieler in einer Zeit des Übergangs, die auf die soziale Hilfe hinausläuft, eine Hilfe also, nicht nur für die Armen gedacht, sondern für alle Arbeiter und, nach Möglichkeit, mit voller und ganzer Versorgung. Betrachtet man die augenblickliche Lage, so scheinen die Spitäler nicht den Schritt gehalten zu haben, den der Fortschritt verlangt hätte, und dies - wie man sagt - besonders deshalb, weil es an einer gesetzlichen Anpassung fehlt und sich infolgedessen wirtschaftlichfinanzielle Schwierigkeiten einstellen, die den Blick für die technische und organische Seite des Krankenhausproblems trüben. Dazu kommen noch Unsicherheit und Mangel in der Koordination von juristisch-administrativer Geschäftsführung einerseits und den technischen Notwendigkeiten anderseits, und so versteht man, warum alle jene bedenklich dreinsehen, welche die Römischen Spitäler wieder im vollendeten Zustand von ehemals sehen möchten. Die Zeiten haben sich geändert und die Bedürfnisse sich vervielfacht, und dies erfordert die Anschaffung gänzlich neuer Apparate, sowie sehr komplizierter Einrichtungen und verlangt moderne Dienstleistungen, wie es eben der unaufhaltsame Fortschritt der Medizin mit sich bringt.

Es ist nicht Unsere Sache, mit Euch über die technischen Gesichtspunkte des Krankenhausproblems zu sprechen. Wir haben das Vertrauen, dass die Gesetzgeber das Anliegen der Kranken im allgemeinen und das der Hospitäler im besonderen als eines der dringlichsten stets im Auge behalten, entsprechend der Mahnung des hl. Benedikt : « Infirmorum cura ante omnia et super omnia adhibenda est» - « Vor allem und über alles stehe die Sorge für die Kranken» (BENEDIKT, Leben und Regel, Kap. 36). Vielmehr möchten Wir Euch sagen, dass man in Erwartung der wünschenswerten Maßnahmen durch eine organische Aktion, die gegründet ist auf Können, beseelt von Diensteifer und geheiligt durch Liebe, nicht wenig erreichen kann.

1. Die Notwendigkeit technischen Könnens

5599 Vor allem geht es um das technische Können. Dieser Unser erster Hinweis richtet sich in besonderer Weise an die verehrten Ärzte, denen Unsere ganze Achtung und Liebe gehört. Mit Recht wurde gesagt: « Das Leben ist kurz, die Kunst ist lang, die gute Gelegenheit nur im Augenblick gegeben, der Versuch ist gefahrvoll, das Urteil schwierig » (Hippokrates, Aphorismen 1). Kein Akademiker, und am wenigsten der Arzt, kann sich mit dem Universitätsstudium zufrieden geben: das Doktorat darf in der Tat nicht Endpunkt, sondern muss Ausgangspunkt sein. Mit ihm begibt sich der Arzt in eine Schule, die er nicht mehr verlassen dürfte, will er so werden, wie die leidende Menschheit ihn wünscht und erhofft. Eine solche Schule lehrt ihn die tiefdringende Diagnostik und die Genauigkeit der Therapie, sie hält ihn dazu an, mit wachsamem und aufmerksamem Auge die analytischen und synthetischen Fortschritte der Heilkunst zu verfolgen, sie erleichtert ihm die Beobachtung der zahlreichen Krankheitsbilder durch den dauernden und direkten Kontakt mit den Kranken. So wird sich sein Fingerspitzengefühl verfeinern und sein kritischer Sinn schärfen; die Unterscheidung der verschiedenen Krankheitszustände, das Aufdecken der eigentlichen Ursachen und die Wahl des angezeigten Heilverfahrens werden ihm leichter fallen. Große Kliniker erklären nach wie vor - in großer Bescheidenheit wahrhaftig -, dass der ideale Arzt jener sei, der sich weniger täusche als andere. Heute so gut wie immer bleibt der Spruch in Gültigkeit: «Primum non nocere» - «Vor allem keinen Schaden zufügen», und selbst der Arzt mit den besten Voraussetzungen kann sich wegen der Unzähligkeit und Verschiedenheit der inneren und äußeren Ursachen der Krankheiten völlig unvorhergesehenen Katastrophen gegenüber sehen.

2. Die Pflicht zu gewissenhafter Sorgfalt

5600 Gegründet auf fachliches Können, muss Eure Tätigkeit beseelt sein von einer unablässigen gewissenhaften Sorgfalt.

Das Spital, geliebte Söhne, ist der Ort, wo sich Gesundheit und Krankheit begegnen, wo oft eine große Anzahl menschlicher Geschöpfe zwischen Leben und Tod ringt. Wer den dramatischen Verlauf dieses stillen Kampfes spürt, muss sich sagen, dass es jede schuldhafte Unlust, die zu Trägheit und Langsamkeit führt, auszuschlagen gilt, wann und wo eine heilige Behendigkeit nötig wäre. Nur so ist es möglich, stets herbeizueilen, ohne jemals zu spät zu kommen und ohne etwas zu vernachlässigen, was den Kranken von Nutzen sein könnte. Könnten die Gewissensbisse etwa bei einem verstummen, der verantwortlich für die Verschlimmerung einer Krankheit oder die Beschleunigung des Todes wäre? Die Nachlässigkeit eines Schmiedes kann eine Brücke zum Einsturz bringen, die Trägheit eines Bauern kann schuld sein am Verdorren einer Pflanze, aber die Sorglosigkeit eines Arztes vermag eine ganze Familie in Trauer zu stürzen. O, Wir wissen wohl, geliebte Söhne, auch Ihr habt Eure Sorgen, Eure Schmerzen, Euren Überdruss : Ihr müsst Euch manchmal Gewalt antun, um vor den Kranken Eure inneren Leiden zu verbergen. Jeder neue Morgen sieht Euch bei der Arbeit mit einer Hingabe wie am ersten Tag, als das Neue und Erregende jedem Eurer Worte und jeder Bewegung einen Glanz von Frische und Begeisterung verliehen.

3. Krankendienst aus der Gesinnung des christlichen Glaubens

5601 Gestützt und beseelt von gewissenhaftem Können, muss Eure Tätigkeit geheiligt sein durch die Liebe.

Eure Aufgaben, geliebte Söhne und Töchter, sind verschieden, doch alle habt Ihr mit der Nachfrage um Arbeit in einem Krankenhaus sicherlich die Absicht verbunden, die Mittel zum Leben und zur Erhaltung Eurer Familie zu finden. Nichts Ungeziemendes ist darin zu sehen, wenn es schon recht und billig ist, dass « diejenigen, die dem Altare dienen, vom Altar auch leben» (1 Kor. 9, 11); wieviel mehr gilt dies, wo das Krankenhaus für Euch wie der mystische Tempel ist, in dem Ihr jeden Tag Christus in der Person der Kranken Euren Dienst leistet.

Warum gründete die Kirche Spitäler, schmückte sie, verteidigte und unterhielt sie mit allen Mitteln? Warum will die Kirche auch heute von keinem Ort des Schmerzes ausgeschlossen sein? Sie, der Geheimnisvolle Leib Christi, erblickt in den Kranken seine leidenden Glieder. Seht also, ein Ziel, welches das Leben des Krankenhauses verwandeln kann, noch bevor an seiner Struktur etwas geändert wird: behandelt alle, nicht wie man einfach menschliche Wesen oder auch seine eigenen Brüder behandelt, behandelt einen jeden, wie wenn Ihr Christus selbst behandeln würdet. So werdet Ihr voll Geduld und Liebe sein zu allen: zu den Guten mit ihrer ruhigen Würde; zu den Kleinen und Armen, die in ihrem ergebenen Elend flehend aufschauen; zu den Stolzen und Böswilligen, die selbst noch der Not und dem Tod zu imponieren vorgeben, und sich ungebührlich, ruhelos und widerspenstig benehmen. Christus ist zugegen in jedem von ihnen wie in einem lebendigen Tabernakel. Er erscheint nicht immer in seinem Glanz, oft sogar ist er verzerrt, bisweilen geradezu gebrochen. Das bedeutet nichts. Eure ausgewählte Aufmerksamkeit, Eure liebevolle Sorge, all Euer Vorsorgen und Fürsorgen gilt Christus. Ihr werdet darum von ihm auch Euren Lohn empfangen, von ihm, der am Jüngsten Tage sprechen wird: « Kommt, ihr Gesegneten meines Vaters, und nehmt das Reich in Besitz, das euch von Anbeginn der Welt bereitet wurde, denn ... ich war krank und ihr habt mich besucht. »

Religiöse Gestaltungskräfte im Krankenhausbetrieb

Ansprache an Krankenhauspersonal, besonders der Hospitäler von Mailand vom 26. Juni 1956
(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3312-3318; Nrn. 5602-5609; Original: italienisch)

Einführung: « Das Große Spital von Mailand »

5602 Wir entbieten Euch Unseren herzlichen Gruß, geliebte Söhne, die Ihr in Rom zusammengekommen seid, um die 500-Jahrfeier der « Magna Domus hospitalis mediolanensis » ( « Das Große Spital von Mailand »), genannt « Lo Spedal grande de la Nunciata » (« Das Große Spital von Mariä Verkündigung»), oder noch kürzer: « La Ca'Granda» (« Das Große Haus »), zu begehen. Wir durchgingen - soweit es Uns möglich war - die zahlreichen und interessanten Seiten, welche über die wechselvolle Geschichte Eures berühmten Hauses berichten, das sich des ununterbrochenen Wohlwollens der Kirche und der Römischen Päpste erfreute, und blieben freudig beeindruckt, nicht nur von dem kühnen Unternehmungsgeist der Gründer aus dem Kleriker- und Laienstand, sondern auch von der Zähigkeit derer, die das Werk fortsetzen, und dem genialen Blick all jener, die bereits damals gewisse Bedürfnisse voraussahen und entsprechende Vorsorge trafen mit einer Scharfsichtigkeit, die sich noch heute, nach so viel Fortschritt und Entwicklung, als erleuchteter Sinn für gesunde Neuzeitlichkeit erweist. Dazu kommt noch, dass sich das Spital, wie Wir aus den Uns übersandten Veröffentlichungen entnehmen, dank der Verdienste seiner leitenden Männer, bald zu einem Mittelpunkt wurde, um den herum andere Anstalten, die für die Behandlung von besonderen Krankheiten bestimmt waren, wirkten und walteten. So wurde vom 15. Jahrhundert an dieses «Planeten»- oder «Sternsystem» geschaffen, das, wie heute viele zugeben, aufs beste den sachgerechten und allseitigen Erfordernissen eines modernen Krankenhausbetriebes entspricht. Am meisten aber waren Wir davon berührt, wie sich die segensreiche Anstalt durch das nie nachlassende Interesse und die liebevolle Sorge des mailändischen Volkes erhalten, wie sie wachsen und sich mehren konnte. An wenigen Orten vielleicht war die private Gebefreudigkeit für den Bau und die Entwicklung der « domus hospitales» (« Krankenhäuser ») so entscheidend wie in Mailand.

Wir gratulieren Euch von Herzen zu dem, was Ihr geleistet habt; zu dem, was Ihr noch tun müsst und zu tun gedenkt, empfanget Unsere väterlichen guten Wünsche und nehmt nun noch Unser schlichtes Mahnwort entgegen.

1. Das moderne «Ospedale Maggiore» von Mailand

a) Sein äußeres Erscheinungsbild

5603 Wer die Geschicke der «Magna Domus hospitalis mediolanensis» kennt und darüber nachgedacht hat, was sie an Schwierigkeiten und Gunsterweisen, an Schutz und Angriffen erlebte, vor allem, wer an die tödlichen Schläge der Fliegerangriffe denkt, die ganze Pavillons und Abteilungen zerstörten, viele Säle unbewohnbar und die Einrichtungen unbrauchbar machten, kann sich leicht einen Begriff von dem zähen Willen und der gemeinsamen Kraftanstrengung bilden, welche die Schaffung des heutigen Zustandes der «Ca Granda» mit ihren bei den mächtigen Krankenhauskomplexen verlangte. Wir sahen die vielen Beiträge, die "Ihr Uns freundlich übermitteln wolltet, ausführlich durch, und es stehen Uns jetzt gerade einige vor Augen, die vom neuen «Großen Hospital» («Ospedale Maggiore» = «Großes Hospital» : in Italien gebräuchlicher Ausdruck für ein großes Krankenhaus, im Deutschen etwa « Klinik ») dem Erben und Nachfolger des Hospitals der Sforza, handeln. Es verfügt heute in seinen verschiedenen Abteilungen über 2247 Betten für die Innere Abteilung bis zur Chirurgischen und der Tb-Station mit ihren verschiedenen Unterabteilungen: Pädiatrie, Unfallchirurgie, Augenklinik. Im Hospital selbst arbeitet eine Einrichtung für Blutkonserven, und Institute für Strahlenbehandlung, Physiotherapie und pathologische Anatomie üben ihre Tätigkeit aus; dazu kommen die Laboratorien für Physiopathologie des Kreislaufs und der Atemwege, für Biochemie und Mikrobiologie. Die Schule für Berufskrankenpflegerinnen und das Konvikt der staatlich geprüften Krankenpflegerinnen sind darin untergebracht. Auch hält man dort Unterrichtskurse in Spezialfächern und zur technischen Instruktion des Dienstpersonals ab. Im Jahre 1953 wurden 51327 Patienten untersucht, 43 223 Kranke wurden ärztlich betreut, während die operativen Eingriffe die Zahl 16000 und die ambulanten Behandlungen 18 000 überstiegen.

b) Seine Ärzte

5604 Ein anderes Blatt der Geschichte - vielleicht weniger auffallend, aber ebenfalls, wenn nicht noch ruhmvoller wurde geschrieben über die Ärzte, die in der « Magna Domus » die Jahrhunderte hindurch ihren Dienst taten. Es handelt sich dabei oft um Vorläufer der heutigen Medizin, um Männer, die in aller Geduld studierten und experimentierten und so die Wissenschaft und ärztliche Kunst auf allen Gebieten voranbrachten und nichts unterließen, was erprobt und getan werden könnte, um die technische Ausrüstung wirksamer und die Eingriffe der Medizin und der Chirurgie erfolgreicher zu machen. Für Eure Bemühungen und die erreichten Ergebnisse sprechen Wir Euch, geliebte Söhne, Unsere väterlichen Glückwünsche aus. Zugleich bringen Wir Unsere Hoffnung für weitere dringende Verbesserungen und Erweiterungen zum Ausdruck sowie auch für die rasche Beseitigung der noch bestehenden Kriegsschäden. Wir wünschen der Stadt Mailand, die - wie man versichert - im 15. Jahrhundert das erste Großspital der Welt besaß, das insbesondere nach der Idee einer modernen Heilstätte ersonnen war, sie möge stets in der vordersten Reihe des Fortschrittes auf dem Gebiet des Spitalwesens in Italien und der ganzen Welt stehen.

2. Das Menschlich-Christliche im Krankenhaus

a) Das Problem

5605 Den berechtigten Glückwünschen und der väterlichen Hoffnung möchten Wir noch ein anderes Wort anfügen, geliebte Söhne, und Wir zweifeln nicht, Ihr werdet es mit kindlichem Eifer anhören und befolgen.

Als Wir Uns auf diese Begegnung vorbereiteten und in freudiger Überraschung bei der Entwicklung des gesamten Komplexes der mailändischen Krankenhäuser etwas verweilten, fiel Uns ein Gebet ein, das Wir oft auf Unseren Lippen und als oberster Hirte der Herde Christi oft in Unserem Herzen haben. Die Priester und Gläubigen sagen es, wenn sie die heilige Messe feiern oder besuchen, welche die Liturgie für die Weihe eines neuen Gotteshauses vorschreibt. Bei dieser Gelegenheit verbirgt sie nicht die berechtigte Freude über das heilige Gebäude, damit Gott ein neues Haus habe, würdig in etwa seiner unendlichen Majestät. Doch diese Freude ist begleitet von einer gewissen Besorgnis und Angst; daher die Bitte an den Herrn, es möge jeder Erweiterung der materiellen Räume ein Wachstum der geistlichen Güter in der Kirche entsprechen: «Ut, quod Ecclesiae tuae corporalibus proficit spatiis, spiritualibus amplificetur augmentis.» (Schlussgebet der Kirchweihmesse) Wenn dies nicht der Fall wäre, wenn die riesigen Schiffe in den vermehrten oder erweiterten Gotteshäusern leer blieben oder erfüllt wären von geistesabwesenden Leuten anstatt von einer Menge betender Seelen; wenn es gar - was Gott verhüten möge! - am priesterlichen Geist der Diener des Heiligtums fehlen würde: was nützten dann die Vergrößerungen des materiellen Raumes, und müsste man dann nicht mit Heimweh an die alten kalten, feuchten, dunklen Katakomben denken, die dennoch so hell erstrahlten wegen des Lichtes des Glaubens und warm wurden durch das Feuer der Liebe?

Etwas Ähnliches, scheint Uns, könnte sich in jenen symbolischen Tempeln wiederholen, als die man die Krankenhäuser ansehen könnte, wenn man nur auf die Vermehrung ihrer Zahl und die Erweiterung ihres Umfanges schauen, wenn man nur ihre technischen Einrichtungen auf den neuesten Stand bringen und nur darauf bedacht sein wollte, das medizinische Können der Ärzte noch mehr zu steigern, ohne jedoch dabei zugleich an die Erhaltung und Mehrung der menschlichen Wärme in den Beziehungen zwischen den Kranken und ihren Betreuern zu denken. Bei Euch ist dies allerdings nicht der Fall. Und warum?

b) «Christus im Kranken»

5606 Als man zur Zeit, von der Wir oben sprachen, daran ging, Spitäler zu bauen, stand der Gedanke im Vordergrund, sie innen und außen möglichst würdig zu gestalten. Man scheute sich auch nicht vor prunkvollen Formen, und dies nicht so sehr, weil der Zug der Zeit zu großartigen Bauten drängte, sondern um der christlichen Idee willen, der wahren Triebfeder der Hospitalbewegung, die im Kranken und im Armen den göttlichen Erlöser sah und bis zur Stunde noch sieht. Wir möchten, geliebte Söhne, dass seine geheimnisvolle, aber wirkliche Gegenwart in Euren Kranken die bewegende Kraft werde für alle von Euch, die Ihr im Verwaltungsrat, in der Leitung, in den Zimmern, in den Sälen, in den Abteilungen und Sonderabteilungen und wo überall sonst noch arbeitet. So werden wir dann das christliche Krankenhaus der modernen Zeit haben: wo der Leib, das heißt die steinernen Bauten, die technischen Anlagen, die wissenschaftlichen Einrichtungen und auch das berufliche Können aller darin Tätigen, beseelt wird vom Habitus und den Akten jener Tugend, in der das ganze Gesetz Christi gipfelt: der Liebe.

c) Konkrete Gestaltung des Krankendienstes im Geiste des Glaubens

5607 Dann werden die Kranken bei Ihrem Eintritt ins Krankenhaus zwar gewiss luftige Säle und bequeme Betten finden, aber dazu auch noch eine Atmosphäre der Ruhe und des Friedens.

Sie werden Ärzten mit berühmten Namen und diplomierten Krankenpflegern begegnen, jedoch ohne Gefahr, von ihnen als « Objekte» oder gar als « Fälle », wenngleich interessante, behandelt zu werden. Dann, geliebte Söhne, werden Euch die Zahl der Kranken, die Größe der Säle, die Vielfalt der Dienstleistungen nicht dazu verleiten, Euch mehr um den Krankenhausbetrieb als solchen, als um den einzelnen Kranken zu bekümmern, den Kranken, sagen Wir, der vor Euch liegt mit seinem Leiden, mit seinem inneren Drama, mit seinen Hoffnungen und manchmal mit seiner Verzweiflung. Dann lassen Euch die verständliche Unzufriedenheit und die natürliche Ungeduld der Kranken sowie der oft unregelmäßige und bisweilen geradezu aufregende Arbeitsrhythmus nicht vergessen, dass keine Ermüdung und kein Unverstand in Euch das Bewusstsein trüben können, im Dienste des menschgewordenen Gottes zu stehen, der gegenwärtig ist in allen, die in Eure Hand gegeben und Eurer Sorge anvertraut sind.

3. Christus im Tabernakel der Krankenhauskirche als geistiger Mittelpunkt und sittliche Kraftquelle des Krankenhausbetriebes

5608 Als Filarete die Errichtung der « Magna Domus hospitalis mediolanensis » plante, wollte er, dass im Mittelpunkt der umfangreichen Gebäulichkeiten die Kirche stünde, gleichsam als Sinnbild für die Überragende Bedeutung dessen, was im Dienste der geistlichen Betreuung und Fürsorge der untergebrachten Kranken steht. Beim Betrachten einer Luftaufnahme des neuen Ospedale Maggiore di Niguarda (Ein Mailänder Großspital), stellten Wir fest, dass bei denen, die es 1932 entwarfen, ein ähnlicher Gedanke führend war: tatsächlich erhebt sich in der Mitte des ganzen weiten Gebäudekomplexes eine schöne Kirche und in der Kirche ein Tabernakel, Wohnstätte des gegenwärtigen Herrn, der unter den Gestalten des Brotes verborgen ist.

Dies bedeutet, dass die Kranken, die im Namen Christi betreut werden, auf ihn schauen müssen als den Erlöser der Seelen, den Tröster der Herzen, den göttlichen Arzt des Leibes.

Es bedeutet, dass im Krankenhaus nichts gedacht, gesprochen oder getan werden darf, das mit der Gegenwart Christi in Widerspruch steht: der sakramentalen in der verwandelten Hostie, der mystischen in der Person des Kranken.

Es bedeutet, dass jemand, der es wagen sollte, die körperliche Krankheit auszunützen, um den Seelen der Kranken Schaden zuzufügen, eine ausgesprochen heilige Sache schänden würde. Auch die Seelen müssen bedachtsam beschützt und gegebenenfalls geheilt werden, denn es darf nicht vorkommen, dass jemand die Welt verlässt, um Christus zu begegnen ohne das vorgeschriebene hochzeitliche Gewand, ohne die heiligmachende Gnade.

Es bedeutet schließlich, dass alle - ein jeder je nach Amt und Fähigkeiten - zusammenzuwirken haben, auf dass für die geistliche Betreuung der Kranken alles Geeignete getan und unternommen werde. Die Priester und Ordensschwestern müssen weiterhin - wie schon immer - die tröstenden Engel der Kranken sein können. Niemand vermag mehr als sie den Leidenden Ruhe und Frieden zu bringen, jene Ruhe und jenen Frieden, die sich immer mehr als wertvollste Hilfen erweisen in den angstvollen Bemühungen, den schmerzgepeinigten Gliedern so vieler Unglücklichen wieder Gesundheit und Kraft zurückzugeben.

Segen

5609 Mit diesen Gefühlen erteilen Wir Euch allen, dem verehrten Herrn Präsidenten, den Verwaltungsräten, den administrativen und technischen Direktoren, dem Leitenden Arzt zugleich für das Ärztekorps der Unfallstationen in den beiden Spitälern, den Angestellten und Arbeitern, den Vertretern der Krankenwärter und des Hilfspersonals sowie im besonderen den Priestern und Ordensschwestern, von ganzem Herzen als Unterpfand überreicher göttlicher Gnaden, Unseren Apostolischen Segen.

Der Apotheker in der heutigen Gesellschaft

Ansprache an die Teilnehmer des Internationalen Kongresses für Geschichte der Pharmazeutik vom 11. September 1954

(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3319-3324; Nrn. 5610-5619; Original: italienisch)

(Offizieller lateinischer Text: AAS XLVI [1954] 536- 540)

Einleitung

5610 Fünfhundertfünfundzwanzig Jahre sind verstrichen, seit Papst Martin V. das berühmte Apothekerkolleg in dieser Stadt errichtet hat. Um dieses zum ewigen Andenken in die Annalen eingeschriebene Ereignis würdig zu feiern, schien es der Sache entsprechend, in Rom einen Internationalen Kongress zu veranstalten, auf dem die Geschichte der Arzneikunst vorgetragen und in das rechte Licht gerückt werden sollte.

Sie aber, teuere Söhne, die Sie zu diesem Kongress gekommen sind, haben in frommer Gesinnung darum gebeten, zu Uns Zutritt zu erhalten, um aus Unserem Munde etwas zu vernehmen, das Ihnen einen wenn auch noch so kleinen Trost- und Lichtschimmer bringen könnte.

5611 Ihren Erwartungen entspricht gänzlich Unser Wunsch, der Uns nicht schwach, sondern heftig dazu drängt, die hohe Achtung, welche die Pharmazeuten im Lauf der Jahrhunderte von Martin V. an bis Pius IX. von Unseren Vorgängern geerntet haben, offen zu bestätigen.

Der dunkle Ursprung der Aromatarii (Dieser Begriff umfasst viele Berufe vom Kräutersammler bis zum Heilpraktiker), welche die leiblichen Krankheiten zu heilen verstanden, geht bis in die frühen Zeiten des römischen Altertums zurück. Und als diese Kunst durch Mühe und Fleiß weit vorangeschritten war, traten die berühmten Namen zutage: Aulus Cornelius und Celsus, Largus Scribonius und Dioscorides, Plinius und Galenus. Und Wir glauben, dass von Unserem Vorgänger Martin V. nicht ohne weisheitsvollen Ratschluss dafür gesorgt wurde, dass sich Ihr Sitz bei der Kirche des hl. Laurentius in Miranda, dem einstigen Tempel des Antonius und der Faustina, angesichts des Forum Romanum, von der Majestät der schweigenden Ruinen verklärt, befinden sollte, damit deutlich zum Ausdruck komme, dass die damalige ehrenvolle Neugründung mit den Einrichtungen der Vorzeit aufs engste verbunden war.

Die «stille» Kunst des Apothekers

5612 Nun sei es Uns gestattet, Sie an jene Verse Vergils zu erinnern, mit denen er - das Bild Ihrer vorgeschichtlichen Heilkunst umreißend - Japis, den Sohn des Jasus, besingt, der den verwundeten Aeneas ärztlich betreut. Für das Deuten des Vogelflugs, das Spiel der Leier und das Pfeilschießen begeistert,

« Wollte jener,

Um zu verlängern das Leben des sterbenden Vaters,

Lieber die Kräfte der Kräuter und Heilung

Lernen und ohne Ruhm nur stille Künste betreiben » (« Ille, ut depositi proferret fata parentis, Seire potestatem herbarum usumque medendi Maluit, et, mutas agitare inglorius artes. » [Aen. XII, 395-398. - Deutsche Übersetzung von Thassilo von Scheffer.]).

Wie treffend und bezeichnend nennt Vergil Ihre Kunst «still» ! Fürwahr, Sie gehören zu jener Gruppe hochverdienter Bürger, die Zeit, Geist und Kraft, ja ihre ganze Person einsetzen, um das Elend der Menschen zu lindern, und die Krankheiten des Körpers durch ihre Heilmethode zu vertreiben und die drohenden durch eine gesunde Lebensweise sowie durch die Anwendung gewisser Vorbeugungsmaßnahmen so weit als möglich fernzuhalten. Schwer ist die Last, die Sie auf sich genommen, unaufhörlich die Sorge, die Sie beseelt, gewaltig die Rechenschaft, die von Ihnen gefordert wird. Dennoch bleibt Ihre emsige Arbeit dem Blick und Beifall des Volkes weit entrückt und von Schweigen umhüllt. Sie geschieht im dunkeln Laboratorium, dem stummen, treuen Zeugen Ihrer großen Mühe. Ja, Ihnen fehlen sogar auch jene Freuden, die den Ärzten und Krankenpflegern die oft harte Arbeit erleichtern, wenn sie sehen dürfen, wie die Kranken und Leidenden dadurch getröstet werden.

Der Apothekerberuf im Licht des Evangeliums

5613 Trotzdem sind Wir, ohne Maro (Familienname Vergils) zu nahe treten zu wollen, nicht der Meinung und halten in der heutigen Zeit, in der das Gesetz der evangelischen Liebe wie die Sonne leuchtet, nicht dafür, dass Sie im Vergleich zu den Kriegshelden oder Künstlern «ruhmlos» zu nennen sind. Christus, der Erlöser, der die Frohbotschaft vom Reiche verkündet und jede Krankheit geheilt hat (Vgl. Matth. 9, 35), er, der Arzt der ganzen Menschennatur, wollte, als er den Befehl gab «Heilet die Kranken! » (Matth. 10, 8), dass die eifrige Sorge der brüderlichen Liebe denen - es handelt sich um eine unzählige Menge von Menschen - zugewandt werden sollte, die an Leib oder Seele krank sind. Und indes der Wiederhersteller unseres Heiles den Priestern den Auftrag gegeben hat, die gebrochenen und schuldbefleckten Herzen zu heilen durch die himmlischen Sakramente, durch die Verkündigung der von oben geschenkten Wahrheit, durch das Beispiel des Lebens und durch Worte, die wohlriechender und heilkräftiger sind als duftende Kräuter, hat er den Ärzten und Ihnen, den Pharmazeuten, die besondere Aufgabe anvertraut, Ihr Mühen und Sinnen auf die Heilung der Körper zu richten.

Weil aber das Gebot derselben Liebe so sehr drängt, ist es recht und nützlich, dass jene, die dem Altar dienen, Sie sehr hochschätzen, Sie ehren, Ihnen durch nachhaltige Ermahnung helfen, und zwar vielleicht umso mehr, weil Sie heute weniger als früher geachtet werden.

Das Arbeitsgebiet des Apothekers im Zeitalter der Arzneimittelindustrie

5614 Nach weitverbreiteter Meinung scheint die Kunst, der Sie sich widmen, hauptsächlich ein Geschäft zu sein, weil von Tag zu Tag jene Heilmittel immer mehr überhandnehmen, die gar nicht auf ärztliche Anordnung durch Ihre Hände zubereitet, sondern von den großen Firmen im voraus fix und fertig hergestellt und von Ihnen lediglich verkauft werden. Doch muss man wohl bedenken, dass viele von Ihnen ihre Mühe darauf verwendet haben, dass solche Arzneimittel mit weithin klingendem Namen gefunden und zur höchsten Vollkommenheit gebracht wurden. Außerdem gibt es noch weite Gebiete, auf denen Ihr persönliches Können erforderlich ist, wie zum Beispiel dort, wo die operative Tätigkeit des Arztes auf besonders große Schwierigkeiten stößt, nämlich bei der Zubereitung der Narkosemittel, bei der antiseptischen Wundbehandlung und bei der Anästhesie.

5615 Deshalb möchten Wir Sie loben und Ihr Forschen nach neuen Heilmethoden und Heilkräften zu noch Größerem anspornen und von Herzen wünschen, dass auch die jetzt noch der Heilkunde zäh widerstehenden Krankheiten völlig niedergekämpft werden. Was erscheint wünschenswerter, als dass die Menschen mit gesunden Sinnen und Gliedern selbst ein hohes Alter erreichen, wenn nur mit den grauen Haaren auch der Glanz der Weisheit zunimmt? Damit dies zum Nutzen der Allgemeinheit eintreffe, mögen die Gesetzgeber, die Behörden, die Lehrer und viele andere, denen die sittliche Erziehung obliegt, Ihren wachsamen Fleiß zur Besiegung der Krankheiten nachahmen und nicht so handeln, dass sie, die ungestrafte Bosheit Freiheit nennend, durch verderbliche Nachlässigkeit und verdammenswerte Verführung besonders die heranwachsenden Geister und die wie Wachs bildsamen Gemüter anstecken.

Wissenschaftliche und sittliche Anforderungen an den Apotheker

5616 Die Pflicht und zugleich die vorzügliche Zierde der Pharmazeuten ist es, ein umfassendes Wissen zu besitzen und vom rechten Gewissen nicht einmal um Haaresbreite abzuweichen. Denn daraus kann höchst Schädliches und Verhängnisvolles entstehen, wenn Sie sich auch nur im geringsten bei der Auswahl der Arzneibestandteile, bei der Bemessung der richtigen Zusammensetzung und bei der Beurteilung der Wirkungsdauer täuschen. Wer möchte es wagen, eine so große Bürde auf seine Schultern zu nehmen, ohne in der Kräuterkunde, in der Physik, Chemie und Biologie durch lange Erfahrung gründlich bewandert zu sein? In der heutigen Zeit aber, da wegen des weitgehenden Sittenzerfalls leicht gegen das göttliche und menschliche Recht gesündigt wird, drängt Sie umso stärker der Gedanke an die Christen- und Menschenwürde, damit Sie sich nicht von der Pflichterfüllung abbringen lassen. Bisweilen können Kunden an Sie herantreten, die ungestüm von Ihnen fordern, dass Sie sich an ihren Verbrechen beteiligen. Wenn Sie sicher wissen, dass diese oder jene Ihrer Waren ihrer Natur nach oder durch den Willen derer, die sie schlecht gebrauchen, der Gesundheit, dem Leben und der Unversehrtheit der Glieder schaden oder den im Mutterschoß verborgenen Keim töten, so lassen Sie den Befehl und Wink des ewigen Gesetzes keineswegs zurücktreten vor der Aufdringlichkeit, vor dem geldlichen Gewinn und vor einem falschen Mitleid.

5617 Niemand ahme jenen berüchtigten Apotheker nach, der dem Fabricius versprach, er wolle den König Pyrrhus eines leichten Todes sterben lassen, wenn er ihm ein Entgelt zusage, sondern er erwerbe sich vielmehr nach Kräften jenes Lob, mit dem Pyrrhus den Fabricius, der die böse Machenschaft aufdeckte, auszeichnete: «Welch ein Mann ist Fabricius ! Eher weicht die Sonne von ihrem Lauf ab als er von seiner Ehrenhaftigkeit».

Soziale Preisbildung für Medikamente

5618 Schließlich wollen Wir, geliebte Söhne, beiläufig noch etwas anderes andeuten. Sehen Sie doch in Ihrer Hochherzigkeit zu, dass Sie beim Verkauf von Arzneien zu frei berechnetem Preis nicht mehr verlangen, als recht und billig ist.

Wir wissen wohl, welch große Verstandesschärfe beim Entwickeln von Arzneimitteln am Werk ist, welch langwierige Mühe Ihre chemischen Formeln erfordern, wie selten die von Ihnen verwendeten Grundstoffe sind. Legen Sie dennoch auf die Waage, auf der Sie die Tropfen Ihrer Arzneien wägen, auch die Schweißtropfen der Menschen, die in den Bergwerken, Steinbrüchen, Fabriken und anderswo durch harte Arbeit sich und den Ihren das tägliche Brot verdienen müssen! Legen Sie darauf die Tränen der Eltern, die, um ihre lieben Kleinen dem Tod zu entreißen, bereit sind, alles zu opfern, und sehen Sie zu, dass der Preis, den Sie verlangen, nicht unerschwinglich sei! Bei den Preisen, die von den großen pharmazeutischen Werken festgesetzt werden, schließe man den Gedanken der Barmherzigkeit nicht aus: am meisten nämlich schulden die Menschen einander die Liebe. Verzeihen Sie, wenn Wir soeben etwas streng gesprochen haben! Doch Wir sind ja durch Unser Apostolisches Amt verpflichtet, stets die Sache der Armen zu führen und zu verteidigen.

Schluss

5619 Nun bleibt nichts anderes mehr übrig, als dass Wir Sie und Ihre Unternehmungen in väterlicher Liebe segnen, indem Wir die Hilfe des allmächtigen Gottes und der jungfräulichen Gottesmutter anrufen, der dieses Jahr geweiht ist, deren Name den Ohren, Lippen und Herzen heilsam ist wie Zimt und Balsam, wie auserlesene Myrrhe, die lieblichen Wohlgeruch ausströmt (Vgl. Sir. 24, 20-21), da in ihrem reinsten Herzen ruht alle Hoffnung auf Leben und auf Tugend (Vgl. ebd. 24, 25).

Größe und Verantwortung des Apothekerberufes

Ansprache an katholische Apotheker vom 2. September 1950
(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band I, S. 1187-1189; Nrn. 2390-2396; Original französisch)

Einleitung

2390 Schon manches Mal hatten Wir Gelegenheit, Unser Interesse für alle Männer und Frauen zu zeigen, die aus verschiedenen Gründen und in den mannigfaltigsten Tätigkeitsbereichen ihr Leben und ihre Liebe hingeben zur Linderung der Leiden, zur Heilung der Kranken und, soweit möglich, der vorbeugenden Verteidigung gegen die Krankheiten mit allen Mitteln und dank aller Fortschritte in Hygiene und Prophylaxie.

2391 In der Gesamtheit dieser gesundheitpflegenden Schar nehmen Sie einen sehr bedeutsamen Platz ein wegen der ununterbrochenen Anstrengungen, die er Ihnen auferlegt, und wegen der schweren Verantwortlichkeiten, mit denen er Sie belastet. Und dennoch ist es das erste Mal, dass Wir Uns ausdrücklich und im besonderen an Sie, geliebte katholische Söhne aus dem Apothekerberuf, wenden. Es wäre für Uns darum eine Freude, Uns mit Ihnen ein wenig länger zu unterhalten, wenn Uns die vielseitigen und drängenden Obliegenheiten dieses Heiligen Jahres nicht verpflichteten, Uns Grenzen zu setzen.

Die zwar verborgene doch verantwortungsvolle Arbeit des Apothekers

2392 Ihre Anstrengungen und Ihre Verantwortlichkeiten, sagten Wir. Nicht immer und von jedermann sind sie gekannt und in ihrem rechten Verdienst gewürdigt. Indessen kann man darum keinem einen Vorwurf machen, denn Ihre aufmerksame Tätigkeit spielt sich zum großen Teil in der Stille Ihrer Laboratorien ab. Die Öffentlichkeit ist nicht Zeuge davon, und Sie genießen nicht wie der Arzt oder Krankenpfleger die psychologische Stärkung, die das enge und dauernde ZusammenIeben mit den Patienten gibt, so beschwerlich es auch bisweilen sein mag.

2393 Um den angestrengten Eifer und den Wert Ihrer Arbeit in den Augen der Laien noch mehr zu verschleiern, erweckt die außerordentliche Entwicklung, welche die Heilkunde durch die speziellen Fertigfabrikate genommen hat, den zwar ungerechtfertigten Eindruck, die geschäftliche Seite nehme in Ihrem Bemühen, wenn nicht gerade den einzigen, so doch wenigstens den ersten Platz ein. Man muss jedoch anerkennen, dass eine schöne Anzahl von Ihnen einen bedeutsamen Beitrag zur Entdeckung und Verbesserung gerade dieser speziellen Fertigfabrikate geleistet hat. Der eigentliche Bereich Ihres Berufes geht aber über dieses eng begrenzte Gebiet hinaus. Trotz allem nämlich haben die Verrichtungen für die Zubereitung der ärztlichen Rezepte den speziellen Fertigfabrikaten noch nicht ganz den Platz geräumt, vor allem bei ganz besonders schwierigen Heilverfahren, und ebenso verlangen in vielen Fällen, wie z, B. bei schweren chirurgischen Operationen, die Vorbereitungen für die Asepsis, für die Antisepsis, für die Narkose, für die Anästhesie die größte Sorgfalt von Ihnen.

2394 Es mag genügen, auch einen Augenblick an die Folgen des kleinsten Irrtums, nicht allein bezüglich der Substanz, sondern auch der Qualität, der Dosierung, der Dauer der Wirksamkeit, zu denken, um die Verantwortung zu ahnen, die auf Ihnen ruht. Wer wollte es wagen, sie auf seine Schultern zu nehmen, ohne sich vorbereitet zu haben durch das Studium und die Erfahrung in den Wissenschaften der Physik, Chemie, Botanik und Biologie, deren Umfang und Schwierigkeit wenige Leute ermessen? Etwas anderes macht diese Verantwortung noch schwerwiegender, nämlich, dass Ihre Aufmerksamkeit sozusagen keinen Augenblick nachlassen kann, dass Sie sich über Ihre eigene Tätigkeit hinaus auch auf die all Ihrer Mitarbeiter, Gehilfen, Präparatoren und «Lehrlinge» erstrecken muss, denn wenn sich der Apotheker auch helfen lassen darf, so hat er doch nicht das Recht, sich auf jemand zu verlassen.

Besondere Fälle sittlicher Entscheidung

2395 Ihre Verantwortung geht noch weiter. Außer ihrer technischen Seite, der glücklichen oder verderblichen Auswirkung der Heilmittel, offenbart sie auch eine sittliche, welcher die Verbiegung und die augenblickliche Verwirrung der Gewissen heutzutage eine Schwere geben, die größer ist denn je.

2396 Bisweilen haben Sie zu kämpfen gegen die Zudringlichkeit, den Druck, die Forderung von Kunden, die zu Ihnen kommen mit der Absicht, Sie zu Helfershelfern ihrer verbrecherischen Pläne zu machen. Nun wissen Sie aber, dass Sie sich, vom Augenblick an, wo ein Erzeugnis durch seine Natur und in der Absicht des Kunden unzweifelhaft für einen strafbaren Zweck bestimmt ist, unter keinem Vorwand und auf keine noch so dringenden Bitten hin darauf einlassen dürfen, an diesen Angriffen gegen das Leben oder die Unversehrtheit von Personen, gegen die Fortpflanzung oder die leibliche und geistige Gesundheit der Menschheit teilzunehmen. Es wird Ihnen im Gegenteil sehr am Herzen liegen, Ihre Anstrengungen zu vereinigen, um die öffentliche Meinung mit der katholischen Lehre und Moral in Einklang zu bringen, die mit der Autorität der Religion ja nur die Lehre der Vernunft und die Moral der schlichten Ehrbarkeit verkünden.

Voll Vertrauen erwarten Wir von Ihnen diesen Eifer im Wecken und Aufklären der Gewissen und rufen von ganzem Herzen auf Sie, auf Ihren Kongress, auf Ihre Kollegen und Ihre Familien die kostbarsten Gnaden Gottes herab, als deren Unterpfand Wir Ihnen den Apostolischen Segen erteilen.

Wirtschaftliche und sittliche Aspekte in der pharmazeutischen Industrie

Ansprache an die Teilnehmer des Internationalen Kongresses der «American Cyanamid Company - Lederle Laboratories Division» von New York vom 21. Oktober 1956
(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band III, S. 3325-3327; Nrn. 5620-5624; Original französischer Text)

Begrüßung und Einführung

5620 Es ist für Uns sehr angenehm, verehrte Herren, Sie hier aus Anlass des Internationalen Kongresses zu empfangen, der in Neapel die Leiter und Konzessionäre der «Lederle Laboratories Division» und der «American Cyanamid Company» zusammenführt. Der Sektor dieser Gesellschaft, dem Sie Ihre Mitarbeit widmen, umfasst dreiundvierzig Länder Europas, Asiens, Afrikas und Ozeaniens und liefert Ihnen anerkannte Medikamente, für deren Herstellung eine sehr zahlreiche Schar von Forschern und riesige Laboratorien mit den modernsten Ausrüstungen mitgewirkt haben. Sie selbst sind beauftragt, diesen Bemühungen vorzustehen und Anregung zu geben, und die Verantwortung, die Ihnen übertragen wurde, beweist Ihren Unternehmungsgeist und Ihr hohes Berufsbewusstsein.

Der augenblickliche Kongress verfolgt das Ziel, die besonderen Probleme zu studieren, mit denen Sie in Ihren einzelnen Ländern zu tun haben, und sie durch den Vergleich mit sonstwo gemachten Experimenten womöglich zu lösen. Wir sind überzeugt, dass Ihre Zusammenkünfte Frucht tragen und Ihre Besprechungen wertvolle Anregungen zeitigen werden, die Ihnen in Ihrer Aufgabe wirksame Hilfe sein können.

Die pharmazeutische Wirtschaft als sozialer Dienst

5621 Die Herstellung und der Vertrieb von pharmazeutischen Produkten unterliegen ohne Zweifel den gleichen wirtschaftlichen Gesetzen wie alle anderen Vorgänge in Industrie und Handel. Hier wie sonstwo gilt es, den Markt zu erobern, sich durch die hohe Qualität der Erzeugnisse zu halten und dauernd nach neuen Expansionsmöglichkeiten Ausschau zu halten. Es kommt darauf an, der Konkurrenz stets auf den Fersen zu sein und ohne Unterlass die wissenschaftliche Forschung voranzutreiben, um dem Publikum immer bessere und wirksamere Heilmittel anzubieten, die wiederum eine wachsende Nachfrage nach sich ziehen. Aber mehr als bei anderen wirtschaftlichen Unternehmungen besitzt die handelsmäßige Seite Ihrer Arbeit nur Sinn und Wert in dem Maße, als sie einen echten sozialen Dienst bedeutet, der zur Aufrechterhaltung oder wenigstens Steigerung des Lebensniveaus einer großen Anzahl von Menschen notwendig ist. Die Herstellung und Verbreitung von Heilmitteln erprobter Qualität trägt zur Erhaltung der Gesundheit dieses über allen materiellen Reichtum kostbaren Gutes von Millionen bei.

Probleme der chemisch-pharmazeutischen Industrie

5622 Die Medizin macht in der heutigen Zeit unaufhörliche Fortschritte in der Krankheitserkenntnis des menschlichen Körpers und ihrer Ursachen. Doch Aufgabe der Pharmazie ist es, Heilmittel zuzubereiten, welche den Krankheiten Einhalt gebieten und ihre Ursachen beseitigen, ohne dabei andere Schäden im Organismus hervorzurufen. Ein schwieriges Problem, dessen Lösung durch den raschen Fortschritt der Wissenschaft immer wieder in dem Maße vertagt werden muss, als sich die unglaubliche Komplexität der Organe und der Funktionen, die Natur der chemischen Wirkstoffe, die hier am Werke sind, sowie die Möglichkeit, auf ihr Verhalten im Sinn der Unterbindung oder Begünstigung einzuwirken, mehr und mehr zutage treten. Anderseits bemüht sich die Chemie, in die Struktur der Moleküle einzudringen, sie zu ändern, sie sogar zu rekonstruieren, und so erblicken in den Laboratorien alljährlich eine Menge von neuen, oft nur kurzlebigen Stoffen das Licht der Welt. Unter ihnen die erfolgversprechenden auswählen, sie lange erproben, sie mit Sorgfalt auf ihre Toxität für den menschlichen Organismus untersuchen und schließlich die schnellsten, sichersten und wirtschaftlichsten Methoden für ihre Massenherstellung herausfinden: das sind die Probleme, mit denen die chemisch-pharmazeutische Industrie ununterbrochen zu tun hat. Wer heimst schließlich den greifbarsten Erfolg all dieser Arbeit ein, wenn nicht der Kranke, dem diese so gebotenen Heilmittel Linderung und Heilung bringen?

Gedanken zum Berufsethos des Pharmazeuten

5623 Die Bedeutung des Dienstes, den Sie so leisten, muss in Ihnen, verehrte Herren, den Entschluss wachrufen, sich mit ganzem Herzen Ihrer Aufgabe zu widmen, und zwar nicht allein in der Absicht, daraus einen berechtigten Gewinn zu ziehen, sondern mit dem Bewusstsein, für das Wohl der Menschheit zu arbeiten, für so viele Menschen, denen Sie eine wertvolle Hilfe und Erleichterung in ihren Leiden bringen. Machen Schwierigkeiten Ihre Mühe hart und sind Opfer bisweilen unvermeidlich, so denken Sie an die höheren Interessen, die hier auf dem Spiele stehen, und im besonderen an den Nutzen derer, die sich wegen ihrer sozialen Verhältnisse die üblichen Annehmlichkeiten, und bisweilen selbst nicht das Notwendigste zum Leben leisten können. Unter den Ländern, die Sie vertreten, haben manche auf dem Gebiet der Öffentlichen Gesundheit ernste Probleme zu lösen. Es steht an Ihnen, zu ihrer Lösung im ganzen Ausmaß, das Ihre machtvolle Organisation zulässt, beizutragen. Manche unter ihnen sind gewiss zu gewaltig, als dass die Privatinitiative allein hier zum Ziele kommen könnte, doch kann sie wenigstens niemals ihr Interesse versagen, wenn sie über materielle und technische Mittel verfügt, die willkommene Hilfe bringen könnte.

Gute Wünsche und Segen

5624 Wir sind daher sicher, verehrte Herren, dass sich die Fortschritte Ihrer Gesellschaft, in einer Hebung der Gesundheitsverhältnisse des Volkes, in dem Sie arbeiten, auswirken, und Wir wünschen von ganzem Herzen, dass Sie selbst durch Ihre Uneigennützigkeit, Ihren Sinn für Moral und Ihr dauerndes Bemühen um eine hochherzige Zusammenarbeit im Dienste derer, die sie nötig haben, würdig Ihre zugedachte soziale Aufgabe erfüllen.

Wir bitten die Göttliche Vorsehung, Ihre Arbeit zu unterstützen und spenden als Unterpfand ihrer Gnaden Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Ihren Familien Unseren Apostolischen Segen.

Die sittliche und soziale Aufgabe des Gemeindearztes

Ansprache an Gemeindeärzte vom 18. September 1950
(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band I, S. 1164-1165; Nrn. 2337-2341; Original italienisch)

Begrüßung

2337 Wir sind hocherfreut, Sie zu empfangen, geliebte Söhne und verehrte Herren, und Ihnen Unsere Hochachtung und Unser besonderes Wohlwollen zu bezeugen sowohl wegen der Schönheit und Nützlichkeit Ihres Amtes als auch wegen der Hingabe, mit der Sie es ausüben.

Ärztliche und menschlich-christliche Betreuung der Kranken

2338 An ein Leben der Mühsal und oft des Schmerzes gewöhnt ist der Landbewohner, der Bebauer der Erde, imstande, lange Zeit Unbilden und Unwohlsein zu ertragen, und im Gegensatz zu vielen Stadtmenschen ist es, allgemein gesprochen, ein Zeichen ernsthafter Erkrankung und schwer erträglicher Leiden, wenn man Sie ruft. Bisweilen bewirkte auch die primitive und untaugliche Pflege, die er in seiner Unwissenheit anwenden wollte, bevor er sich an Sie wandte, nur eine Verschlimmerung des Übels. Nun kommt zu Ihrem Wissen und zu Ihrer Geschicklichkeit Ihr Herz und gibt den Balsam seiner Feinfühligkeit hinzu, und so wird selbst der, der im Gesundheitszustand roh und gleichgültig scheinen konnte, in der Krankheit oft empfindsam wie ein Kind, und wie ein Kind fühlt er die Notwendigkeit seelischen Trostes. Nach dem Priester kann ihn keiner besser spenden als der Arzt. Auf diese Weise erwirbt er das Vertrauen des Kranken und der Familie und gewinnt damit zugleich einen tiefen und gern gewährten Einfluss auf sie und auf die ganze Bevölkerung des Ortes.

2339 Der christliche Arzt oder wenigstens einer, der wegen seiner Ehrenhaftigkeit dieses Vertrauens würdig ist, kann vieles dazu beitragen, um die Sittlichkeit des Volkes zu heben, um Missbräuche, Laster und Gewohnheiten, die das Gewissen verwirft, im Zaume zu halten oder zurückzudrängen. Ebenso obliegt ihm in nicht wenigen Fällen die heikle Pflicht, den Dienst des Priesters vorzubereiten und zu erleichtern, sowie Vorurteile und unvernünftige und verderbliche Besorgnisse zu zerstreuen.

Die schwere persönliche Lage der Gemeindeärzte

2340 Dennoch ist Ihr Dienst, so schön er auch sein mag wegen des Guten, das er dem Nächsten erweist, doch schwer für Sie. Er bedeutet eine Gelegenheit der Selbstverleugnung, und nicht nur einer häufigen, sondern einer andauernden, eine Gelegenheit zu Mühsal und Entbehrung, die bisweilen keineswegs gebührlich geschätzt, noch mit Dankbarkeit vergolten, noch in billiger Weise beglichen werden. Außerdem empfindet der Gemeindearzt, der im Dienst seiner Anempfohlenen doch nur sein ganzes Herz und seine ganze Arbeitskraft hingibt, nicht selten ein Gefühl der Einsamkeit, vor allem, wenn er keine Familie bei sich haben und in der kleinen und verlorenen Gemeinde, an die er sich vielleicht gebunden sieht, nicht für eine rechte Ausbildung und Erziehung seiner Kinder sorgen kann. Daher drücken Wir den Wunsch aus, dass Ihre gerechten Forderungen moralischer und wirtschaftlicher Ordnung in angemessener Weise befriedigt werden zum größeren Nutzen Ihrer selbst und aller, denen Sie Ihre fortwährende Hilfeleistung angedeihen lassen.

Schlussgedanken und Segen

2341 Und nun, geliebte Söhne, schauen Sie voll Mut nach oben, und Sie werden spüren, wie das Licht und der Trost des göttlichen Arztes der Menschheit auf Sie herabsteigt. Ihre Tugenden und Ihre Güte werden nicht ohne eine viel höhere Belohnung bleiben. Gott wird sich Ihnen besser offenbaren, und in der Redlichkeit Ihres Geistes werden Sie seinen Einladungen gläubig antworten. Wir bitten den Herrn um diese Gnade, während Wir auf Sie, auf alle, die Ihnen teuer sind, auf das ganze Feld Ihrer segensreichen Arbeit und auf Ihre Kranken die Fülle himmlischen Segens herab rufen.

Der ärztliche, soziale und religiöse Dienst des Gemeindearztes

Ansprache an italienische Gemeindeärzte vom 4. Oktober 1953
(Quelle: Soziale Summe Pius' XII., Band I, S. 1166-1170; Nrn. 2342-2349; Original italienisch)

Einführung

2342 Zu Beginn Ihrer Tagung, die von der Römischen Sektion der Vereinigung katholischer Gemeindeärzte Italiens einberufen wurde, haben Sie, geliebte Söhne, den Wunsch geäußert, von Uns empfangen zu werden. Es ist ein Wunsch, der in Unserem Herzen den Widerhall väterlicher Liebe und lebhaften Wohlgefallens findet.

2343 Unter den vielen Audienzen, die Wissenschaftler aller Wissenszweige und Fachleute aller Disziplinen bei Uns nachzusuchen pflegen, sind die Empfänge für Arzte außerordentlich zahlreich und mannigfaltig. Dies hat seinen Grund in den sehr verschiedenen Spezialitäten, die man auf dem fruchtbaren Feld ihrer Wissenschaft so reichlich findet. Um nur die jüngsten Ereignisse dieser Art aufzuzählen, so waren es im vergangenen Monat zwei Audienzen, die eine für Vererbungswissenschaftler des I. Symposiums für medizinische Genetik, die andere für die Teilnehmer am VI. Internationalen Kongress für Mikrobiologie. Ärzte waren die ersten und hauptsächlich Ärzte auch die Mitglieder der zweiten Gruppe. Als medizinische Fachleute, die auch Sie sind, werden Sie den Zufall, der Sie wenige Tage später hierhergeführt hat, wohl bemerkt haben, Sie, die Sie Ihre Forschungen auf zwei sich so eindeutig ergänzenden Gebieten entfalten wollen: auf dem Gebiet der endogenen Atiologie der Erbkrankheiten und auf dem Gebiet der exogenen Atiologie der Infektions- und Parasitenkrankheiten.

Die ärztliche Tätigkeit des Gemeindearztes als Allgemeinmediziners

2344 Doch lassen Sie Uns nach diesen Bemerkungen sagen, dass Sie Uns, geliebte Gemeindeärzte, eine ungewöhnliche Gelegenheit bieten, nicht nur die eine oder andere besondere Seite der medizinischen Wissenschaft und Kunst in Erwägung zu ziehen, sondern den ärztlichen Beruf mit einem einzigen und synthetischen Blick zu erfassen. Tatsächlich stellen die Gemeindeärzte eine Berufsgruppe dar, die sich zur Medizin auf eine umfassendere Weise bekennt, indem sie dem Kranken jedwede mögliche Hilfe bringt, welche die ärztliche Wissenschaft und Kunst heute zu bieten vermag.

Während sich ein großer Teil Ihrer Kollegen in den grundlegenden Gebieten (Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe) spezialisiert hat oder in den anderen zahlreichen Fachgebieten, pflegen Sie weiterhin die Praxis der Gesamtmedizin, indem Sie in Ihrem Berufsleben jenes vielseitige Programm ausführen, das der Studienplan der Universitäten aufstellt und für die Ausbildung der Ärzte verlangt.

2345 Diese Eigenart Ihres Berufes scheint Uns würdig, hervorgehoben zu werden, und zwar sowohl unter dem wissenschaftlichen wie auch unter dem sozialen und religiösen Gesichtspunkt. Wenn es wahr ist, dass die Spezialisierung in den medizinischen Studien notwendig ist, um die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die therapeutischen Möglichkeiten voranzutreiben, dann steht es jedoch ebenso fest, dass eine übertriebene Spezialisierung, sowohl von der wissenschaftlichen als auch von der praktischen Seite her gesehen, schädlich sein kann, denn sie macht es unmöglich, jene vollkommene Harmonie und gegenseitige Abhängigkeit, jene Gleichgewichtsfaktoren und jene Gesetze, denen die Organe, Apparate und Systeme in der Ökonomie des menschlichen Organismus unterliegen, der ja nicht in einer Ansammlung von Teilen, sondern in einem inneren Struktur- und Funktionszusammenhang besteht, tiefer zu erfassen. Übrigens hat die Medizin schon lange einen Ausdruck geprägt zur Bezeichnung dieser Konstruktions- und Korrelationserscheinungen des menschlichen Körpers, die ihm das Gepräge von etwas Einheitlichem verleihen und dem einzelnen Organismus zugleich den Stempel des Individuellen aufdrücken. Dieser Ausdruck lautet, wie Sie wohl wissen, «Konstitution». Er war bereits in den Ausdrücken der antiken Medizin unter den Worten «Säfte» (Humores) und «Temperament» und ähnlichen angedeutet. Bei dieser Lage der Dinge sind Sie die Mentoren («Mahner») und gleichsam die Hüter des Geistes der Einheit, dessen Notwendigkeit Sie erkennen und dem Sie tatsächlich Tag für Tag in Ihrer Berufspraxis dienen.

Der Dienst des Gemeindearztes an der Gesellschaft

2346 Von der sozialen Seite her gesehen muss sich der Gemeindearzt, der so häufig auch Gesundheitsinspektor ist oder wenigstens dessen Tätigkeit ausübt, nicht nur mit den tatsächlich ausgebrochenen Krankheiten beschäftigen, sondern auch mit der Örtlichkeit, den Personen und Dingen, die mit der Hygiene und Prophylaxe in Beziehung stehen. Er besitzt also die überaus günstige Gelegenheit, die Beziehungen des Menschen im Gesamt des sozialen Lebens, das sich seinem Blick nach seinen positiven und negativen Seiten darbietet, aufzudecken und zu studieren. Daher haben seine Bemühungen nicht nur medizinischen, sondern oft auch sozialen Charakter, und auf diesem Gebiet weiß er um so bedeutsame Dinge und ist mit einer so anerkannten moralischen Autorität ausgestattet, dass er der Gesellschaft bei den heutigen Gegensätzlichkeiten hervorragende Dienste leisten kann, indem er den Geist der Hochachtung gegenüber der menschlichen Person einflößt, wo die Selbstsucht sie zu vergewaltigen droht, und den Geist der Objektivität, wo die Demagogie die Lage der Probleme entstellt und deren vernünftige Lösung verhindert.

Der religiöse Beistand des Gemeindearztes am Krankenbett

2347 Schließlich sind Sie - mit Ihren anderen wohlverdienten Berufskollegen - weiterhin jene Hausärzte, die nicht nur über die pathologischen Vorkommnisse bei den einzelnen Gliedern einer Generationenfolge Bescheid wissen, sondern auch die geistigen, ideologischen und sozusagen «charakterologischen» Seiten jeder Familie kennen, sodass Sie imstande sind, den Menschen in seiner eigenen Natur als seelisch-leiblicher Einheit im menschlichen Kompositum einzuschätzen und zu beurteilen, inwieweit Seele und Leib einer gegenseitigen Beeinflussung unterworfen sind. Von Natur aus stehen Seele und Leib in der Tat nicht in Gegensatz, sondern im Verhältnis inneren und dauernden Zusammenwirkens, sodass Sie im Fall, wo Sie Gelegenheit haben, den Seelen einen Dienst zu erweisen - und dies kommt doch so häufig vor - in der Überzeugung handeln dürfen, dem ganzen Menschen eine mächtige Hilfe gebracht zu haben nicht nur in geistiger Hinsicht, sondern häufig auch zugunsten einer erhöhten Leistungsfähigkeit seines Organismus. Wenn dann der Leib, den Sie auf jede Weise gegen die Heimtücke der Krankheiten verteidigt haben, dem allgemeinen Gesetz des Todes unterliegt, dann müssen Sie - ohne im Entferntesten gleichsam das demütigende Gewicht einer Niederlage in sich zu empfinden bedenken, dass Ihnen die Möglichkeit offen bleibt, dem Kranken den letzten und wichtigsten Beistand zu leisten, indem Sie an sein Lager den Priester rufen, der ihm das Tor zu einem göttlichen Leben öffnen wird, das keinen Untergang kennt.

Zur sozialen Lage der Gemeindeärzte

2348 Ihre Kunst, von der bekanntlich ein humanistischer Landsmann - vielleicht zum Scherz - gesagt hat, sie sei ein «elendes Zeug» und «tauge zu nichts», ist also etwas Edles und Vollkommenes, wenn auch nicht immer etwas Leichtes und nicht immer eingeschätzt, wie sie es verdiente, Wenn die Krankheit gewisse bedrohliche Formen annimmt, kommt der Kranke gewöhnlich nicht zum Gemeindearzt, sondern der Gemeindearzt muss sich zu ihm begeben und dabei auch heute noch lange und nicht selten mühselige Wege auf sich nehmen.

Oft verbringt er sein ganzes Leben mit dem der Familienangehörigen an abgelegenen Orten. Dazu kommen nicht weniger schwerwiegende und nicht weniger dringende Probleme wirtschaftlicher Art, die mit der örtlichen und allgemeinen Organisation des Gesundheitswesens zusammenhängen. Während die Einschätzung Ihres Amtes und die Unterstützung, deren es bedarf, Sache der Gemeinde und der maßgeblichen Autorität ist, richtet sich Ihr Bemühen darauf, Ihre beruflichen Dienste noch fachmännischer und deshalb noch wirksamer zu gestalten. Und gerade dies wollen Sie mit so großem Eifer mit Hilfe von Büchern, Zeitschriften, Konferenzen, Besuchen von Krankenhäusern und Instituten und nun auch noch durch die von so ausgezeichneten Wissenschaftlern geleitete Tagung erreichen, für die Sie nach Rom gekommen sind.

Schluss

2349 Seien Sie Unseres lebhaften Wohlwollens für Ihre bedeutende Aufgabe und für Ihr Studienvorhaben versichert, während Wir zur Bekräftigung Ihrer Entschlüsse und zur Unterstützung Ihres Willens von Gott die erlesensten Segnungen für Sie, Ihre Dozenten, Ihre persönliche Familie und für die große Familie Ihrer Kranken erbitten.