Krieg

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Krieg ist der physische Kampf mit Waffengewalt zwischen Staaten oder Gruppen.<ref>vgl. Constantin Noppel in: Lexikon für Theologie und Kirche, 1. Auflage, Band VI, Artikel: Krieg, Sp. 273.</ref> Er ist das Scheitern des Friedens.<ref>Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#III. DAS SCHEITERN DES FRIEDENS: DER KRIEG.</ref>

Der Friede ist das Werk der Weisheit und Gerechtigkeit, der Krieg aber das Werk der Blindheit und des Hasses. Herrscher mögen erwägen, dass sie einst nicht nur vor dem Gericht der Geschichte, sondern vor dem Gericht des ewigen Gottes Rechenschaft zu geben haben (As, 10).

Ursachen eines Krieges

Die innerste Ursache eines Krieges ist herrschsüchtige Macht, Neid, Misstrauen, Stolz, unersättliche Gier nach vergänglichen Gütern und der Geist der Rache, der Verantwortlichen eines Staates oder einer Gruppe (vgl. KKKK 486; IDc). Der heilige Paulus von Tarsus sagt: "Woher kommen die Kriege bei euch, woher die Streitigkeiten? Doch nur vom Kampf der Leidenschaften in eurem Innern." (Jak 4,1). "Die Selbstsucht ist der Anfang aller Verwirrung im Kriege, in der Verwaltung, im Haushalt, im menschlichen Körper."<ref> Blaise Pascal Pensées n. 477 aus: Alphonse Gratry: Weisheit des Glaubens#I. Die Erbsünde und die Wiedergeburt (S. 136+137).</ref>

Äußere Gründe sind Ungerechtigkeiten, krasse Unterschiede in wirtschaftlicher (Ausbeutung, wie Aufkaufen von Ressourcen vgl.) und sozialer Hinsicht sowie ethnische und religiöse Unterdrückungen, die unter den Menschen und den Nationen wüten, bedrohen unablässig den Frieden und führen zu Kriegen. Alles, was unternommen wird, um diese Übel zu besiegen, trägt zum Aufbau des Friedens und zur Vermeidung des Krieges bei (KKK, 2317; KKKK 486).<ref>Vgl. dazu auch KKK 1938, 1941, 2538.</ref>

„Insofern die Menschen Sünder sind, droht ihnen die Gefahr des Krieges, und sie wird ihnen drohen bis zur Ankunft Christi. Soweit aber die Menschen sich in Liebe vereinen und so die Sünde überwinden, überwinden sie auch die Gewaltsamkeit, bis sich einmal die Worte erfüllen: ‚Zu Pflügen schmieden sie ihre Schwerter um, zu Winzermessern ihre Lanzen. Kein Volk zückt mehr gegen das andere das Schwert. Das Kriegshandwerk gibt es nicht mehr‘ (Jes 2,4)“, (GS 78,6).

Mord und Krieg

Das fünfte der zehn Gebote Gottes verbietet, menschliches Leben willentlich zu zerstören (KKK, 2307). Dazu zählt auch die Abtreibung am Beginn und willentliche Euthanasie am Ende des Lebens, gleich in welcher Form und aus welchen Beweggründen (KKK, 2322-2324).

Das Verbot des Mordes hebt nicht das Recht auf, einen ungerechten Angreifer unschädlich zu machen. Die Notwehr ist für solche, die für das Leben anderer oder für das Gemeinwohl verantwortlich sind, eine schwerwiegende Pflicht (KKK, 2321).

Gibt es einen gerechten Krieg ?

Ein Angriffskrieg ist in sich unmoralisch (KdSdK, 500). → Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#d) Maßnahmen gegen diejenigen, die den Frieden bedrohen.

Es gibt Bedingungen, unter denen es einem Volk gestattet ist, sich in Notwehr militärisch zu verteidigen. Eine solche Entscheidung ist so schwerwiegend, dass sie nur unter den folgenden strengen Bedingungen, die gleichzeitig gegeben sein müssen, sittlich vertretbar ist:<ref>Bewaffneter Widerstand gegen Unterdrückung durch die staatliche Gewalt ist nur dann berechtigt, wenn gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (1) dass nach sicherem Wissen Grundrechte schwerwiegend und andauernd verletzt werden; (2) dass alle anderen Hilfsmittel erschöpft sind; (3) dass dadurch nicht noch schlimmere Unordnung entsteht; (4) dass begründete Aussicht auf Erfolg besteht und (5) dass vernünftigerweise keine besseren Lösungen abzusehen sind (KKK, 2243).</ref>

a) Der Schaden, der der Nation oder der Völkergemeinschaft durch den Angreifer zugefügt wird, muss sicher feststehen, schwerwiegend und von Dauer sein.

b) Alle anderen Mittel, dem Schaden ein Ende zu machen, müssen sich als undurchführbar oder wirkungslos erwiesen haben.

c) Es muss ernsthafte Aussicht auf Erfolg bestehen.

d) Der Gebrauch von Waffen darf nicht Schäden und Wirren mit sich bringen, die schlimmer sind als das zu beseitigende Übel. Beim Urteil darüber, ob diese Bedingung erfüllt ist, ist sorgfältig auf die gewaltige Zerstörungskraft der modernen Waffen zu achten.

Dies sind die herkömmlichen Elemente, die in der sogenannten Lehre vom „gerechten Krieg“ angeführt werden.

Erlaubtheit eines Verteidigungskrieges

Die Beurteilung, ob alle diese Voraussetzungen für die sittliche Erlaubtheit eines Verteidigungskrieges vorliegen, kommt dem klugen Ermessen derer zu, die mit der Wahrung des Gemeinwohls betraut sind (KKK 2309).<ref> Vgl. „Die menschliche Gesellschaft kann weder gut geordnet noch fruchtbar sein, wenn es in ihr niemanden gibt, der mit rechtmäßiger Autorität die Ordnung aufrecht erhält und mit der notwendigen Sorgfalt auf das allgemeine Wohl bedacht ist“ (KKK 1897).</ref>

Die staatlichen Behörden haben in diesem Fall das Recht und die Pflicht, den Bürgern die zur nationalen Verteidigung notwendigen Verpflichtungen aufzuerlegen. Diejenigen, die sich als Militärangehörige in den Dienst ihres Vaterlandes stellen, verteidigen die Sicherheit und Freiheit der Völker. Wenn sie ihre Aufgabe richtig erfüllen, tragen sie zum Gemeinwohl der Nation und zur Erhaltung des Friedens bei (KKK, 2310; Vgl. GS 79,5). Pflicht der Bürger ist es, gemeinsam mit den Behörden im Geist der Wahrheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit zum Wohl der Gesellschaft beizutragen. Die Heimatliebe und der Einsatz für das Vaterland sind Dankespflichten und entsprechen der Ordnung der Liebe. Gehorsam gegenüber den rechtmäßigen Autoritäten und Einsatzbereitschaft für das Gemeinwohl verlangen von den Bürgern, ihre Aufgabe im Leben der staatlichen Gemeinschaft zu erfüllen (KKK, 2239).<ref>Zum Gemeinwohl gehört schließlich der Friede, das heißt die Dauerhaftigkeit und Sicherheit einer gerechten Ordnung. Es setzt somit voraus, dass die Autorität durch rechte Mittel die Sicherheit der Gesellschaft und deren Glieder gewährleistet. Es begründet das Recht auf persönliche und kollektive Selbstverteidigung (KKK, 1909).</ref>

Sittliches Gesetz und Krieg

Die staatlichen Behörden sollen sich in angemessener Weise um jene kümmern, die aus Gewissensgründen den Waffengebrauch verweigern (Wehrdienstverweigerer). Diese bleiben verpflichtet, der Gemeinschaft in anderer Form zu dienen (KKK, 2311; Vgl. GS 79,3).

Die Kirche und die menschliche Vernunft erklären, dass das sittliche Gesetz während bewaffneter Konflikte in Geltung bleibt. Es „wird nicht deshalb, weil ein Krieg unglücklicherweise ausgebrochen ist, damit nun jedes Kampfmittel zwischen den gegnerischen Parteien erlaubt“ (KKK, 2312; GS 79,4).

Blinder Gehorsam der Soldaten ?

Handlungen, die mit Wissen und Willen gegen das Völkerrecht und seine allgemeingültigen Grundsätze verübt werden, sowie Befehle, solche Handlungen auszuführen, sind Verbrechen. Blinder Gehorsam ist kein ausreichender Entschuldigungsgrund für jene, die sich solchen Befehlen fügen. So ist die Ausrottung eines Volkes, einer Nation oder einer ethnischen Minderheit als eine Todsünde zu verurteilen. Man ist sittlich verpflichtet, sich Befehlen, die einen Völkermord anordnen, zu widersetzen (KKK, 2313<ref>Der Bürger hat die Gewissenspflicht, die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung, den Grundrechten des Menschen oder den Weisungen des Evangeliums widersprechen. Den staatlichen Autoritäten den Gehorsam zu verweigern, falls deren Forderungen dem rechten Gewissen widersprechen, findet seine Rechtfertigung in der Unterscheidung zwischen dem Dienst Gottes und dem Dienst an der staatlichen Gemeinschaft. „Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört!“ (Mt 22,21). „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29; Vgl. KKK, 2242).</ref>).

„Jede Kriegshandlung, die auf die Vernichtung ganzer Städte oder weiter Gebiete und ihrer Bevölkerung unterschiedslos abstellt, ist ein Verbrechen gegen Gott und gegen den Menschen, das fest und entschieden zu verwerfen ist“ (GS 80,4). Eine Gefahr des modernen Krieges ist es, den Besitzern hochtechnisierter, insbesondere atomarer, biologischer oder chemischer Waffen Anlass zu solchen Verbrechen zu geben (KKK, 2314).

Der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen als Soldaten in bewaffneten Konflikten – ungeachtet der Tatsache, dass ihre Jugend eine Rekrutierung gar nicht zulässt – muss verurteilt werden (KdSDK, 512).

Abschreckung

Die Anhäufung von Waffen erscheint vielen als ein geeignetes Vorgehen, mögliche Gegner vom Krieg abzuhalten. Sie sehen darin das wirksamste Mittel, um den Frieden zwischen den Nationen zu sichern. Gegenüber einer solchen Abschreckung sind schwere moralische Vorbehalte anzubringen. Der Rüstungswettlauf sichert den Frieden nicht. Statt die Kriegsursachen zu beseitigen, droht er diese zu verschlimmern. Die Ausgabe ungeheurer Summen, die für die Herstellung immer neuer Waffen verwendet werden, verhindert, dass notleidenden Völkern geholfen wird. Somit hält die übermäßige Rüstung die Entwicklung der Völker auf. Sie vervielfacht die Konfliktgründe und verstärkt die Gefahr der Ausbreitung von Kriegen (KKK, 2315+2329). → Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#e) Die Abrüstung.

Waffenerzeugung und Waffenhandel

Waffenerzeugung und Waffenhandel betreffen das Gemeinwohl der Nationen und der internationalen Gemeinschaft. Deshalb hat der Staat das Recht und die Pflicht, sie gesetzlich zu regeln. Kurzfristige private oder kollektive Interessen rechtfertigen nicht Unternehmungen, die Gewalttätigkeit und die Auseinandersetzungen zwischen den Nationen schüren und die internationale Rechtsordnung gefährden (KKK, 2316).

Unschuldige Kriegsopfer

Die Zivilbevölkerung, die verwundeten Soldaten und die Kriegsgefangenen sind zu achten und mit Menschlichkeit zu behandeln (KKK, 2313). Das Prinzip der Humanität, das in das Bewusstsein jeder Person und jedes Volkes hineingeschrieben ist, beinhaltet die Verpflichtung, die Zivilbevölkerung vor den Auswirkungen des Krieges zu schützen. Eine besondere Gruppe von Kriegsopfern stellen die Flüchtlinge dar, die durch die Kampfhandlungen dazu gezwungen werden, die Orte, an denen sie normalerweise leben, zu verlassen und sogar außerhalb ihres Heimatlandes Zuflucht zu suchen (KdSdK, 505). → Werke der leiblichen Barmherzigkeit

Zu was jeder verpflichtet ist

Jeder Bürger und jeder Regierende ist verpflichtet, sich für die Vermeidung von Kriegen tätig einzusetzen. Wegen der Übel und Ungerechtigkeiten, die jeder Krieg mit sich bringt, fordert die Kirche alle eindringlich zum Beten und Handeln auf, damit die göttliche Güte uns von der alten Knechtschaft des Krieges befreit (KKK, 2307f). Es gibt im Krieg und Frieden keinen besseren Bürger, als einen pflichtbewussten Christen; dennoch müsste er eher alles dulden und selbst den Tod wählen, als die Sache Gottes und der Kirche zu verlassen (Sc, Nr. 7).

Lehre aus der Vergangenheit

Die Charta der Vereinten Nationen (26. Juni 1945), die aus der Tragödie des Zweiten Weltkriegs hervorgegangen und ist dazu bestimmt, die künftigen Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren (KdSdK, 501). Sie hat nicht nur die Anwendung, sondern auch die bloße Androhung von Gewalt verboten.<ref>Vgl. Charta der Vereinten Nationen (26. Juni 1945), Art. 2.4),</ref>

Zitate

  • Nichts ist mit dem Frieden verloren. Aber alles kann mit dem Krieg verloren sein (Pius XII., Radiobotschaft Dum gravissimum vom 24. August 1939).
  • Alle, die zum Schwert greifen, werden durch das Schwert umkommen (Mt 26, 52).
  • Ein jeder welcher Menschenblut vergießt, dessen Blut wird vergossen werden. Denn der Mensch ist nach Gottes Bild gemacht worden (Gen 9, 5+6).
  • Da geriet der Drache in Zorn über die FRAU, und er ging fort, um Krieg zu führen mit ihren übrigen Nachkommen, die den Geboten Gottes gehorchen und an dem Zeugnis für Jesus festhalten (Offb 12, 12-17).
  • Der Herr der Heerscharen ist mit uns, der Gott Jakobs ist unsre Burg. Er setzt den Kriegen ein Ende bis an die Grenzen der Erde (Ps 46, 8+10).
  • Denn Gott wird jedes Tun vor das Gericht bringen, das über alles Verborgene im Gewissen urteilt, es sei gut oder böse. (Koh 12, 14).

Päpstliche Schreiben

Friede#Päpstliche Schreiben

Leo XIII.

Benedikt XV.

Pius XI.

Pius XII.

Johannes XXIII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Franziskus

Literatur

  • Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004, 497-515.
  • Engelbert Krebs: Gedanken über den großen Krieg, Herdersche Verlagshandlung Freiburg im Breisgau:
    • Die Stunde unserer Heimsuchung: Gedanken über den großen Krieg, 1915 (115 Seiten).
    • Am Bau der Zukunft. Zweite Reihe der Gedanken über den großen Krieg, 1915 (145 Seiten).
    • Das Geheimnis unserer Stärke - Dritte Reihe der Gedanken über den Großen Krieg, 1916 (139 Seiten, 1. u. 2. Auflage).
    • Der ruhige Gott - Vierte Reihe der Gedanken über den großen Krieg, 1917 (157 Seiten, Hardcover/gebunden).

Migrant, UNO-Ansprachen des Papstes.

Weblinks

Anmerkungen

<references />