Kleriker
Der Klerus oder die Geistlichen sind der Stand der Amtsträger in der Kirche, die einen Dienst am Volk Gottes ausüben. Ein Kleriker ist, wer mindestens die Diakonatsweihe und durch das Weihesakrament von Gott ein für immer unauslöschliches Merkmal (character indelebilis) empfangen hat: Bischöfe, Priester und Diakone.
Bestimmte Befugnisse und Vollmachten sind von der Zugehörigkeit zum Klerus abhängig. Nach katholischer Auffassung und in der Orthodoxie setzt der Zugang zum Klerus eine besondere persönliche Berufung durch Jesus Christus als dem Haupt der Kirche voraus. Die Erteilung der Weihe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie wird nur Männern gespendet, die mit Ausnahme der Diakone nicht verheiratet sind. Auch werden bestimmte Anforderungen an persönliche Lebensführung, Glaubensausrichtung und Ausbildung gestellt.
Früher begann der Eintritt in den rechtlichen Klerikerstand mit der Tonsur, nach dem neuen CIC von 1983 mit der Diakonenweihe (vgl. c. 266 §1 CIC; c. 358 CCEO). Die neue Rechtsordnung nimmt Rücksicht auf die Bestimmung des Zweiten Vatikanischen Konzils, das in der dogmatischen Konstitution Lumen gentium vom "heiligen Priestertum aller Getauften" spricht. Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen und das hierarchische "Priestertum des Dienstes" der Kleriker sind einander zugeordnet: Beide nehmen je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil.<ref>LG 10</ref>
Inhaltsverzeichnis
Erklärung des Standes
Das Amt der Apostel wird in unterschiedlicher Teilhabe ausgeübt (LG 21; 28): der Bischof hat das Amt in Fülle, weiter haben es die Priester und Diakone. Dies kann nur im Licht der Sendung Jesu vom Vater zum Heil der Welt verstanden und erklärt werden. Es ist Anteil (kleros) von Menschen an der Sendung und Vollmacht Jesu, (LG 19-21), der nach der Auferstehung zu den Jüngern sagte: "Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch... Empfangt den Heiligen Geist. Denen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen..." ({{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Kleriker |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 20{{#if:21ff|,21ff}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Als für Judas ein zwölfter Apostel nachgewählt werden musste, sagte Petrus: "sein Anteil (kleros) am Apostolat und Episkopat soll ein anderer erhalten. Dieser wurde dann aber durch den Heiligen Geist erwählt, während die Apostel das Los (kleros, sors) warfen und dann Matthias an seiner Stelle den Aposteln kooptierten ({{#ifeq: Apostelgeschichte | Kleriker |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 1{{#if:17.20|,17.20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Die Repräsentanten und Verantwortungsträger der Kirche und des dreifaltigen Gottes können weder "von Menschen noch durch Menschen bestellt" werden- wie Paulus im Hinblick auf seine Berufung zum Apostelamt allein "durch Jesus Christus und durch Gott, den Vater" ({{#ifeq: Brief des Paulus an die Galater | Kleriker |{{#if: Gal|Gal|Brief des Paulus an die Galater}}|{{#if: Gal |Gal|Brief des Paulus an die Galater}}}} 1{{#if:1|,1}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}) unterstreicht- noch sich wie die Funktionäre oder Aktionäre eines religiös-sozialen Konzerns betätigen können.<ref>"Zweideutige Redeweisen wie 'Wir brauchen eine neue Kirche'" Kath.net am 29. September 2019 von Gerhard Kardinal Müller</ref>
In den Gemeinschaften der Reformation besteht theologisch kein von der Gemeinde verschiedener Klerus. In der Praxis wird die Kirchen- und Gemeindeleitung jedoch gleichfalls von "Ordinierten" wahrgenommen, die zum Leitungsdienst beauftragt sind.
Anredeformen für kirchliche Personen
Diakon: Herr Diakon |
Ordensfrau: Ehrwürdige Schwester |
Die aus dem Klerikerstand Entlassenen<ref>25. März 2004 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 168</ref>
Einem «Kleriker, der nach Maßgabe des Rechts den klerikalen Stand verliert, [...] ist verboten, die Weihegewalt auszuüben».<ref>Codex Iuris Canonici, can. 292; vgl. Päpstlicher Rat für die Auslegung der Gesetzestexte, Declaratio de recta interpretatione can. 1335, secundae partis, C.I.C. (15. Mai 1997), Nr. 3: AAS 90 (1998) 64.</ref> Daher ist es ihm, mit Ausnahme nur des im Recht festgelegten Falles,<ref>Vgl. Codex Iuris Canonici, cann. 976; 986 § 2.</ref> unter keinem Vorwand erlaubt, Sakramente zu feiern, und den Christgläubigen ist es nicht gestattet, wegen einer Zelebration auf ihn zurückzukommen, wenn kein gerechter Grund vorliegt, der dies gemäß der Norm von can. 1335 erlaubt.<ref>Vgl. Päpstlicher Rat für die Auslegung der Gesetzestexte, Declaratio de recta interpretatione can. 1335, secundae partis, C.I.C. (15. Mai 1997), Nrn. 1-2: AAS 90 (1998) 63-64.</ref> Außerdem dürfen diese Männer weder die Homilie halten<ref>In Bezug auf Priester, die eine Dispens vom Zölibat erhalten haben, vgl. Hl. Kongregation für die Glaubenslehre, Normae de dispensatione a sacerdotali caelibatu ad instantiam partis Normae substantiales (14. Oktober 1980), Art. 5; vgl. auch Kongregation für den Klerus und andere, Instruktion Ecclesiae de mysterio, Praktische Verfügungen, Art. 3 § 5: AAS 89 (1997) 865.</ref> noch irgendein Amt oder irgendeine Aufgabe in der Feier der heiligen Liturgie übernehmen, damit unter den Christgläubigen keine Verwirrung entsteht und die Wahrheit nicht verdunkelt wird.
Päpstliche Schreiben
- 20. Mai 1885 Schreiben an den Kardinal-Vicar Parocchi über die Weiterbildung des Klerus in den klassischen Studien. Errichtung von Lehrstühlen der italienischen, lateinischen und der griechischen Literatur.
- 24. Juni 1893 Enzyklika Ad extremas über die Seminare des heimischen Klerus.
- 18. September 1899 Enzyklika Paternae über die Erziehung des Klerus.
- 2. April 1949 Motu proprio Quandoquidem templum zum päpstlichem Institut für die Priester: St. Eugen (AAS, 41 (1949), S. 165-167).
- 28. Oktober 1965 Zweites Vatikanisches Konzil: Dekret Christus Dominus über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, Der Diözesanklerus, Nr. 28-32.
- 7. Dezember 1965 Zweites Vatikanisches Konzil: Dekret Presbyterorum ordinis über Dienst und Leben der Priester: Nr. 10
- 18. Juni 1968 Apostolische Konstitution Pontificalis romani Approbation der liturgischen Ordnung für die Weihe des Diakons, Priesters und Bischofs (AAS 60 [1968] 569-573).
- 4. November 1969 Kongregation für den Klerus: Instruktion Inter ea und Rundbrief an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die dauernde Aus- und Weiterbildung des Klerus, namentlich des jüngeren (AAS 62 [1970] 123-134).(ital.)
- 25. März 1980 Kongregation für den Klerus: Instruktion Postquam apostoli für die Förderung der gegenseitigen Zusammenarbeit der Teilkirchen und insbesondere für die geeignete Verteilung des Klerus.
- 8. März 1982 Kongregation für den Klerus, Erklärung Quidam episcopi de quibusdam associationibus vel coadunationibus quae omnibus clericis prohibentur (AAS 74 [1982] 642-645).
- 25. Juni 2001 Kongregation für die Evangelisierung der Völker Instruktion über die Entsendung von Priestern des Diözesanklerus der Missionsgebiete ins Ausland und über die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland.
- 2. Februar 2020 Nachsynodales Apostolisches Schreiben Querida Amazonia an das Volk Gottes und alle Menschen guten Willens. Darin sagt er in Nr. 90: Diese drängende Notwendigkeit veranlasst mich, alle Bischöfe, besonders die Lateinamerikas, zu ermutigen, nicht nur das Gebet um Priesterberufungen zu fördern, sondern auch großzügiger zu sein und diejenigen, die eine missionarische Berufung zeigen, dazu zu bewegen, sich für das Amazonasgebiet zu entscheiden. Es macht nachdenklich, dass es in einigen Ländern des Amazonasgebiets mehr Missionare für Europa oder die Vereinigten Staaten gibt, als solche, die bereit sind, in den eigenen Vikariaten Amazoniens mitzuhelfen (Anmerkungssatz). Gleichzeitig ist es notwendig, die Struktur und den Inhalt sowohl der Erstausbildung als auch der ständigen Weiterbildung der Priester gründlich zu überprüfen, damit sie die für den Dialog mit den Kulturen des Amazonasgebiets erforderlichen Haltungen und Fähigkeiten erwerben können. Diese Ausbildung sollte in hohem Maße pastoral sein und ein Wachstum priesterlicher Barmherzigkeit fördern.
- 16. November 2019 "Und bevor ich schließe, möchte ich auf zwei Punkte zurückkommen, die implizit schon enthalten waren. Vor allem die Gefahr, die Laien (in der Liturgie) zu klerikalisieren. Ihr seid Laien, ihr müsst mit den Laien arbeiten, nicht die Laien klerikalisieren. ... Die Klerikalisierung ist ein wichtiger Punkt."<ref>ANSPRACHE VON PAPST FRANZISKUS AN DIE VOLLVERSAMMLUNG DES DIKASTERIUMS FÜR DIE LAIEN, DIE FAMILIE UND DAS LEBEN, Clementina-Saal, Samstag, 16. November 2019 auf der Vatikanseite</ref>
Siehe auch: Priesterkleidung
Weblinks
- Information zur Kongregation der Bischöfe auf den Seiten des Vatikans
- Kleruskongregation /www.clerus.org
Anmerkungen
<references />