Priesterkleidung

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Ein Priester in Soutane (Alltagsgewand) mit Römerkragen<ref>Das Kollar (von lat. collare ‚Halsband‘), auch römischer Kragen, Römerkragen genannt, ist ein weiße, ringförmige Stehkragen</ref>
Ein Priester mit Oratorianerkragen<ref> ein weißer gespaltener Hemdkragen, der über eine schwarze knopflose Weste ragt. Seinen Namen hat er von der Priestergemeinschaft der Oratorianer, wo er zuerst aufkam und typisch wurde.</ref>

Die Priesterkleidung ist das Gewand, das der Priester weltweit trägt. Sie hat normativ kirchlichen Charakter.

Die Kleidervorschrift

Im Kirchenrecht can. 284 heißt es: Die Kleriker haben gemäß den von den Bischofskonferenz erlassenen Normen und den rechtmäßigen örtlichen Gewohnheiten eine geziemende kirchliche Kleidung zu tragen.

Das "Amtliche Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester" begründet und präzisiert die kirchlichen Kleidungsvorschriften für Priester: "In einer säkularisierten und tendenziell materialistischen Gesellschaft, wo auch äußere Zeichen sakraler und übernatürlicher Wirklichkeiten im Schwinden begriffen sind, wird besonders die Notwendigkeit empfunden, dass der Priester - als Mann Gottes und als Ausspender seiner Geheimnisse - den Augen der Gemeinde auch durch seine Kleidung als unmissverständliches Zeichen seiner Hingabe und seiner Identität als Träger eines öffentlichen Amtes zu erkennen sei. Der Priester muss vor allem durch sein Verhalten erkennbar sein, aber auch durch seine Bekleidung, so dass jedem Gläubigen und überhaupt jedem Menschen seine Identität und seine Zugehörigkeit zu Gott und zur Kirche unmittelbar erkenntlich ist.
Aus diesem Grund muss der Kleriker gemäß den von der Bischofskonferenz herausgegebenen Normen und gemäß den legitimen lokalen Gewohnheiten eine schickliche kirchliche Kleidung tragen. Dies bedeutet, dass diese Bekleidung, falls sie nicht die Soutane ist, verschieden von der Art der Kleidung der Laien zu sein hat und konform der Würde und Sakralität des Amtes. Schnitt und Farbe müssen von der Bischofskonferenz festgelegt werden, immer in Harmonie mit den Dispositionen des allgemeinen Rechts.
Wegen ihrer Inkohärenz mit dem Geist solcher Disziplin können konträre Praktiken nicht als legitime Gewohnheiten angesehen werden, und so müssen sie von den zuständigen Autoritäten abgeschafft werden. Abgesehen von ganz außergewöhnlichen Situationen kann der Nichtgebrauch der kirchlichen Kleidung seitens des Klerikers einen schwachen Sinn für die eigene Identität als ganz dem Dienst der Kirche ergebener Hirte manifestieren" (Nr. 66).

Die Bischofskonferenzen zur priesterlichen Kleidung

Deutschland

In der entsprechenden Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz wurde festgelegt: "Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher erkennbar sein." Es wurde der Oratorianerkragen oder römisches Kollar (Römerkragen), "in begründeten Ausnahmefällen" (also keineswegs als Regel oder in freier Wahl, wobei weder klar ist, worin die Ausnahmen bestehen, noch wie sie zu begründen sind!) dunkler Anzug mit Kreuz, festgelegt.<ref>vgl. Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC Kirchliche Kleidung der Geistlichen, ebenso in: Norbert Ruf, Das Recht der Katholischen Kirche nach dem neuen Iuris Canonici für die Praxis erläutert, Herder Verlag Freiburg im Breisgau 1989, S. 91 (5. überarbeitete Auflage; Imprimatur Freiburg im Breisgau, den 12. Mai 1989 Der Generalvikar Dr. Bechthold). </ref>

Österreich

Die Österreichische Bischofskonferenz bestimmte, dass bei liturgischen Funktionen Talar (die Soutane wird in Österreich so bezeichnet), bei anderen pastoralen Diensten Kollar, sonst Priesterzivll, in begründeten Fällen Laienzivil (dunkler Anzug) mit einem Kreuz am Kragenaufschlag getragen werden muss.<ref>ebd., S. 91.</ref> Am 6. November 1990 beschloss sie: „Bei liturgischen Funktionen soll grundsätzlich der Talar getragen werden, sonst für gewöhnlich das Priesterzivil, besonders in der Schule.<ref>vgl. Umfassende kanonistische Betrachtung der kirchlichen Bekleidungsvorschriften von Wolfgang Rothe</ref>

Schweiz

Die Schweizer Bischofskonferenz beschloss nach Wolfgang Rothe noch nichts.<ref>ebd.</ref>

Lehramtliche Schreiben

Julius III.

Johannes Paul II.

Siehe auch: Grundsätzliches zu Begriff, Recht und Theologie der Priesterkleidung.

Weblinks

Anmerkungen

<references />