Katholische Soziallehre: Unterschied zwischen den Versionen

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*Die '''[[Personalität]]''' besagt, dass jeder Mensch die [[Freiheit]] hat, sein eigenes Leben ohne unnötige staatliche Einwirkung verantwortlich zu gestalten. So darf der Staat den Menschen z.B. nicht an der Eheschließung oder an der unternehmerischen Betätigung hindern. Das Gemeinwohl existiert nur dann, wenn es den Personen zugute kommt und zwar möglichst allen.
 
*Die '''[[Personalität]]''' besagt, dass jeder Mensch die [[Freiheit]] hat, sein eigenes Leben ohne unnötige staatliche Einwirkung verantwortlich zu gestalten. So darf der Staat den Menschen z.B. nicht an der Eheschließung oder an der unternehmerischen Betätigung hindern. Das Gemeinwohl existiert nur dann, wenn es den Personen zugute kommt und zwar möglichst allen.
  
== Meilensteine  von „Rerum novarum“ bis heute <ref>[[Kompendium der Soziallehre der Kirche]] 2004, [[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#b) Von „Rerum novarum“ bis heute|Nr. 89-104]].</ref>==
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== Meilensteine  von „Rerum novarum“ bis heute ==
  
Als Antwort auf die erste große soziale Frage promulgiert [[Leo XIII.]] die erste Sozialenzyklika „[[Rerum novarum]]“. Sie untersucht die Situation der Lohnarbeiter, die damals vor allem für die Arbeiter in den Industriebetrieben erbärmlich ist und sie einem unwürdigen Elend aussetzt. Die Arbeiterfrage wird in ihrer tatsächlichen Tragweite behandelt: sie wird in all ihren sozialen und politischen Ausprägungen untersucht, um sodann im Licht der auf der Offenbarung und dem natürlichen Sittengesetz basierenden Lehrgrundsätze angemessen bewertet zu werden.
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Als Antwort auf die erste große soziale Frage promulgiert [[Leo XIII.]] die erste Sozialenzyklika „[[Rerum novarum]]“. Sie untersucht die Situation der Lohnarbeiter, die damals vor allem für die Arbeiter in den Industriebetrieben erbärmlich ist und sie einem unwürdigen Elend aussetzt. Die Arbeiterfrage wird in ihrer tatsächlichen Tragweite behandelt: sie wird in all ihren sozialen und politischen Ausprägungen untersucht, um sodann im Licht der auf der Offenbarung und dem natürlichen Sittengesetz basierenden Lehrgrundsätze angemessen bewertet zu werden.<ref>[[Kompendium der Soziallehre der Kirche]] 2004, [[Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004#b) Von „Rerum novarum“ bis heute|Nr. 89-104]].</ref>
  
 
Die Enzyklika „Rerum novarum“ listet die Irrtümer auf, die die sozialen Missstände hervorrufen, schließt den Sozialismus als Lösungsweg aus und bietet in einer präzisierten und aktualisierten Fassung „die katholische Lehre über die Arbeit (…), über das Eigentumsrecht, über das Prinzip der Zusammenarbeit im Gegensatz zum Klassenkampf als Hauptmittel für die soziale Veränderung, über die Rechte der Schwachen, die Würde der Armen und die Pflichten der Reichen, über die Vervollkommnung der Gerechtigkeit durch die Liebe, endlich über das Recht, Berufsverbände zu gründen“.
 
Die Enzyklika „Rerum novarum“ listet die Irrtümer auf, die die sozialen Missstände hervorrufen, schließt den Sozialismus als Lösungsweg aus und bietet in einer präzisierten und aktualisierten Fassung „die katholische Lehre über die Arbeit (…), über das Eigentumsrecht, über das Prinzip der Zusammenarbeit im Gegensatz zum Klassenkampf als Hauptmittel für die soziale Veränderung, über die Rechte der Schwachen, die Würde der Armen und die Pflichten der Reichen, über die Vervollkommnung der Gerechtigkeit durch die Liebe, endlich über das Recht, Berufsverbände zu gründen“.

Version vom 11. April 2018, 13:09 Uhr

Sozialdoktrin.JPG

Katholische Gesellschaftslehre oder auch Christliche Gesellschaftslehre oder Christliche Soziallehre sind die von der Römisch katholischen Kirche gegebenen Prinzipien des Zusammenlebens des Menschen in Gesellschaft und Staat. Sie ist im Grunde eine Anwendung der unveränderlichen christlichen Moral auf die gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse.<ref> Rundfunkansprache La famiglia è la culla vom 23. März 1952.</ref>

Die kirchliche Soziallehre gilt theologisch als ein Fach der pastoralen Wissenschaften, greift aber in ihrem Anspruch über die eigentlich theologisch-kirchlichen Fragestellungen hinaus.

Die Patronin aller christlichen sozialen Werke ist die heilige Witwe Louise de Marillac [1].

Begriff

Die dem Gemeinwohl der Menschen (als cives utriusque civitatis, GS Nr. 43) verpflichtete moderne Soziallehre der Kirche für Staat und Gesellschaft hat seit der ersten Sozial-Enzyklika Rerum novarum des Papstes Leo XIII. (1891) eine stetig weitere Ausgestaltung gefunden. Das kirchliche Lehramt schlägt die Positionen seiner Soziallehre der Öffentlichkeit zur Annahme vor, trifft in diesem Bereich aber keine Entscheidungen mit verpflichtendem Definitionscharakter.Die Kirche vertrat schon immer den Anspruch, auch in den öffentlichen Fragen des Zusammenlebens der Menschen und ihrer bürgerlichen Beziehungen "mitzureden" (vgl. Gaudium et spes). Jedoch erst durch die großen Umwälzungen des 19. Jahrhunderts (industrielle Revolution, "Verstädterung", technischer Fortschritt) wurde es erforderlich, die neuen Fragestellungen im Licht des Evangeliums zu beantworten. Bahnbrechend wurde hierfür die Enzyklika Rerum novarum. Seither argumentiert die christliche Gesellschaftslehre auf der Grundlage des vernunftgemäßen Ordnungsdenkens und des allgemeinen Rechtsgedankens ("Naturrecht"). Sie ist also bemüht, ihre Vorschläge auch ohne direkten Rückgriff auf theologische Voraussetzungen zu kommunizieren.

Die aus der Perspektive christlicher Gesellschaftslehre entwickelte kirchliche Soziallehre beansprucht keine alleinige Kompetenz zur Lösung sämtlicher gesellschaftlicher und kultureller Problemstellungen (so bekräftigt u.a. von Papst Paul VI. in Octogesima adveniens, 1971). Sie geht aber von den tatsächlichen Sachfragen aus -- und gelangt so, unter selbstkritischer Weiterentwicklung ihrer Prinzipien (insb. Personalität, Subsidiarität, Solidarität) zu Konzepten, die auch außerhalb des konfessionellen Kontextes zunehmend Beachtung finden. Das gilt insbesondere für die jüngste Zeit, angesichts der deutlich abnehmenden Überzeugungskraft politischer Ideologien, einschließlich der "Ideologie des Marktes".

Der immer wichtiger werdende Gedanke eines Weltgemeinwohls findet sich vorgezeichnet in der Enzyklika Mater et magistra (1961), im Konzil ausgedrückt z.B. in GS Nr. 26 (bonum commune totius familiae humanae) und ausführlich konzipiert in Populorum progressio (1967).

Grundprinzipien

In der klassischen Soziallehre gibt es drei Grundprinzipien, die maßgebliche Richtschnur für gesellschaftliches Handeln sind.

  • Die Solidarität fordert ein gemeinschaftliches Handeln aller. Sie besagt, dass eine gerechte Gesellschaftsordnung jedem Menschen eine Erfüllung der Grundbedürfnisse gewährleisten muss. So hat die Gesellschaft beispielsweise die Verpflichtung, für das Auskommen von Arbeitsunfähigen zu sorgen. Solidarität fordert aber auch, dass dem Privateigentum eine Funktion der Ordnung zum Gemeinwohl hin zukommt.
  • Die Subsidiarität besagt, dass Aufgaben, die von kleineren Einheiten übernommen werden können, auch von diesen übernommen werden sollen. So soll die Erziehung der Kinder von den Eltern übernommen werden, und staatliche Organe sich aus dieser soweit wie möglich heraushalten. Die Subsidiarität begründet aber auch eine Eintrittspflicht des Staates bei Gefahren für das Gemeinwohl.
  • Die Personalität besagt, dass jeder Mensch die Freiheit hat, sein eigenes Leben ohne unnötige staatliche Einwirkung verantwortlich zu gestalten. So darf der Staat den Menschen z.B. nicht an der Eheschließung oder an der unternehmerischen Betätigung hindern. Das Gemeinwohl existiert nur dann, wenn es den Personen zugute kommt und zwar möglichst allen.

Meilensteine von „Rerum novarum“ bis heute

Als Antwort auf die erste große soziale Frage promulgiert Leo XIII. die erste Sozialenzyklika „Rerum novarum“. Sie untersucht die Situation der Lohnarbeiter, die damals vor allem für die Arbeiter in den Industriebetrieben erbärmlich ist und sie einem unwürdigen Elend aussetzt. Die Arbeiterfrage wird in ihrer tatsächlichen Tragweite behandelt: sie wird in all ihren sozialen und politischen Ausprägungen untersucht, um sodann im Licht der auf der Offenbarung und dem natürlichen Sittengesetz basierenden Lehrgrundsätze angemessen bewertet zu werden.<ref>Kompendium der Soziallehre der Kirche 2004, Nr. 89-104.</ref>

Die Enzyklika „Rerum novarum“ listet die Irrtümer auf, die die sozialen Missstände hervorrufen, schließt den Sozialismus als Lösungsweg aus und bietet in einer präzisierten und aktualisierten Fassung „die katholische Lehre über die Arbeit (…), über das Eigentumsrecht, über das Prinzip der Zusammenarbeit im Gegensatz zum Klassenkampf als Hauptmittel für die soziale Veränderung, über die Rechte der Schwachen, die Würde der Armen und die Pflichten der Reichen, über die Vervollkommnung der Gerechtigkeit durch die Liebe, endlich über das Recht, Berufsverbände zu gründen“.

Die Enzyklika „Rerum novarum“ ist zur Quelle der Inspiration und zum Bezugspunkt für die christliche Aktivität im sozialen Bereich geworden. Zentrales Thema der Enzyklika ist die Schaffung einer gerechten sozialen Ordnung: hierzu müssen Urteilskriterien gefunden werden, die helfen, die bestehenden soziopolitischen Ordnungen zu bewerten und Handlungsentwürfe für ihre angemessene Umgestaltung vorzulegen.

Die Enzyklika „Rerum novarum“ hat in ihrer Auseinandersetzung mit der Arbeiterfrage eine Methode verwendet, die „ein bleibendes Beispiel“ für die nachfolgenden Entwicklungen der Soziallehre geworden ist. Die von Leo XIII. formulierten Grundsätze sind in den darauf folgenden Sozialenzykliken aufgegriffen und vertieft worden. Man könnte die gesamte Soziallehre als Aktualisierung, Vertiefung und Ausweitung des ursprünglichen Kernstücks der in „Rerum novarum“ dargelegten Prinzipien verstehen. Mit diesem mutigen und weitblickenden Text hat Leo XIII. „der Kirche gleichsam das »Statut des Bürgerrechtes« in der wechselvollen Wirklichkeit des öffentlichen Lebens der Menschen und der Staaten“ verliehen und „einen entscheidenden Satz“ geschrieben, der „zu einem bleibenden Element der Soziallehre der Kirche geworden“ ist, als er versicherte, dass die großen sozialen Probleme „nur durch die Zusammenarbeit aller Kräfte gelöst werden“ können und hinzufügte: „Was aber die Kirche angeht, so wird diese keinen Augenblick ihre allseitige Hilfe vermissen lassen“.

Anfang der dreißiger Jahre veröffentlicht Pius XI. unter dem Eindruck der schweren Wirtschaftskrise des Jahres 1929 die Enzyklika „Quadragesimo anno“ zum vierzigjährigen Gedenken an „Rerum novarum“. Der Papst deutet die Vergangenheit im Licht einer sozioökonomischen Situation, in der auf nationaler und internationaler Ebene der Machtzuwachs der Finanzgruppen zur Industrialisierung hinzukommt. In der Nachkriegszeit setzten sich in Europa die totalitären Regime durch, während der Konflikt zwischen den Klassen an Schärfe zunahm. Die Enzyklika weist mahnend auf den fehlenden Respekt vor der Vereinigungsfreiheit hin und hebt erneut die Prinzipien der Solidarität und Zusammenarbeit hervor, um die sozialen Gegensätze zu überwinden. Die Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit müssen im Zeichen der Zusammenarbeit stehen.

Die Enzyklika „Quadragesimo anno“ betont den Grundsatz, dass der Lohn nicht nur den Bedürfnissen des Arbeiters, sondern auch denen seiner Familie angemessen sein muss. In den Beziehungen mit dem Privatbereich muss der Staat das Subsidiaritätsprinzip anwenden, das zu einem festen Bestandteil der Soziallehre werden wird. Die Enzyklika lehnt den Liberalismus im Sinne eines unbegrenzten Wettbewerbs der wirtschaftlichen Kräfte ab, unterstreicht aber die Bedeutung des Privateigentums, auf dessen gesellschaftliche Funktion sie sich bezieht. In einer Gesellschaft, die von den wirtschaftlichen Grundlagen her wieder aufgebaut werden muss und die selbst als Ganzes „die Frage“ ist, der man sich zu stellen hat, „sah es Pius XI. als seine Pflicht und Verantwortung an, eine größere Kenntnis, eine genauere Interpretation und eine dringliche Anwendung des moralischen Gesetzes als Regulativ der menschlichen Beziehungen in jenem Bereich anzuregen. Damit sollte der Klassenkampf überwunden und eine neue Sozialordnung, auf Gerechtigkeit und Liebe beruhend, erreicht werden“.

Pius XI. versäumte es nicht, seine Stimme gegen die totalitären Regime zu erheben, die während seines Pontifikats in Europa an die Macht gelangten. Schon am 29. Juni 1931 hatte er mit der Enzyklika „Non abbiamo bisogno“ gegen die Übergriffe des faschistischen Regimes in Italien protestiert. 1937 veröffentlichte er die Enzyklika „Mit brennender Sorge“ zur Situation der katholischen Kirche im Dritten Reich. Der Text wurde von den Kanzeln aller katholischen Kirchen Deutschlands verlesen, nachdem er unter größter Geheimhaltung verbreitet worden war. Die Enzyklika erschien nach Jahren der Unterdrückung und Gewalt und nachdem die deutschen Bischöfe Pius XI. ausdrücklich darum gebeten hatten, weil das Reich vor allem den Jugendlichen gegenüber, die dazu verpflichtet wurden, der „Hitlerjugend“ beizutreten, seit 1936 immer repressivere Maßnahmen anwandte. Der Papst wendet sich an die Priester, Ordensleute und Laien, um ihnen Mut zu machen und sie zum Widerstand aufzurufen, solange noch kein echter Friede zwischen Kirche und Staat geschlossen sei. 1938 sagte der Papst angesichts des sich ausbreitenden Antisemitismus: „Wir sind Semiten im Geist“.

Mit der Enzyklika „Divini redemptoris“ über den atheistischen Kommunismus und die christliche Soziallehre legte Pius XI. eine systematische Kritik des Kommunismus vor, der als „in sich verdorben“ definiert wird, und nannte als wichtigste Mittel zur Heilung der von diesem verursachten Übel die Erneuerung des christlichen Lebens, die Übung der Nächstenliebe des Evangeliums, die auf das Gemeinwohl ausgerichtete Erfüllung der Gerechtigkeitspflichten auf persönlicher und gesellschaftlicher Ebene sowie die Institutionalisierung von beruflichen und berufsübergreifenden Körperschaften.

Die weihnachtlichen Rundfunkbotschaften Pius XII. vertiefen in Verbindung mit anderen wichtigen Stellungnahmen zu sozialen Themen die lehramtlichen Überlegungen zu einer neuen, von Moral und Recht bestimmten und auf Gerechtigkeit und Frieden ausgerichteten Gesellschaftsordnung. Das Pontifikat Pius’ XII. fiel in die furchtbaren Jahre des Zweiten Weltkriegs und in die schwierige Zeit des Wiederaufbaus. Er veröffentlichte keine Sozialenzykliken, verlieh aber immer wieder in unzähligen Zusammenhängen seiner Sorgen um die erschütterte internationale Ordnung Ausdruck: „In den Kriegs- und Nachkriegsjahren war das soziale Lehramt Pius’ XII. für viele Völker aller Kontinente und für Millionen Gläubige und Nichtgläubige die Stimme des Weltgewissens, interpretiert und verkündet in inniger Verbundenheit mit dem Wort Gottes. Mit seiner moralischen Autorität und seinem Ansehen brachte Pius XII. zahllosen Menschen jeglicher Art und sozialen Stellung das Licht der christlichen Weisheit“. Einer der charakteristischen Züge der Stellungnahmen Pius’ XII. liegt in der Betonung der Beziehung zwischen Moral und Recht. Der Papst besteht auf dem Begriff des Naturrechts als der Seele der auf nationaler wie internationaler Ebene zu errichtenden Ordnung. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Lehre Pius’ XII. ist seine Aufmerksamkeit für die Berufs- und Unternehmerstände, die in besonderer Weise dazu berufen sind, miteinander um die Verwirklichung des Gemeinwohls zu wetteifern: „Aufgrund der Sensibilität und Intelligenz, mit der er die »Zeichen der Zeit« erfasste, kann Pius XII. sich als unmittelbaren Vorläufer des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Soziallehre seiner Nachfolger im Papstamt betrachten“.

Die sechziger Jahre eröffnen viel versprechende Horizonte: die Erholung nach den Verwüstungen des Krieges, der Beginn der Entkolonialisierung, die ersten zaghaften Signale einer Erwärmung der Beziehungen zwischen den beiden Blöcken, dem amerikanischen und dem sowjetischen. In diesem Klima deutet der selige Johannes XXIII. mit großem Scharfblick die „Zeichen der Zeit“. Die soziale Frage erlangt universale Bedeutung und betrifft alle Länder: neben der Arbeiterfrage und der industriellen Revolution zeichnen sich die Probleme der Landwirtschaft, der in der Entwicklung begriffenen Gebiete, des Bevölkerungswachstums und einer notwendigen weltweiten wirtschaftlichen Zusammenarbeit ab. Die zuvor innerhalb der einzelnen Nationen empfundenen Ungleichheiten treten nun auf internationaler Ebene auf und enthüllen mit immer größerer Klarheit die dramatische Situation der Dritten Welt.

In der Enzyklika „Mater et magistra“ verfolgt Johannes XXIII. das Ziel, „die schon bekannten Dokumente auf den neuesten Stand zu bringen und einen weiteren Schritt vorwärts zu tun, um die ganze christliche Gemeinschaft noch mehr darin einzubeziehen“. Die Schlüsselbegriffe der Enzyklika sind Gemeinschaft und Sozialisation: die Kirche ist berufen, in der Wahrheit, der Gerechtigkeit und der Liebe mit allen Menschen zusammenzuarbeiten, um eine echte Gemeinschaft zu schaffen. Auf diesem Weg wird sich das wirtschaftliche Wachstum nicht darauf beschränken, die Bedürfnisse der Menschen zu befriedigen, sondern wird außerdem ihre Würde fördern können.

Mit der Enzyklika „Pacem in terris“ macht Johannes XXIII. in einer Zeit der nuklearen Aufrüstung den Frieden zum zentralen Thema. „Pacem in terris“ enthält darüber hinaus eine erste, vertiefte Reflexion der Kirche über die Rechte: sie ist die Enzyklika des Friedens und der Menschenwürde. Sie setzt die Ausführungen von „Mater et magistra“ fort und ergänzt sie, und sie folgt der von Leo XIII. eingeschlagenen Richtung, indem sie unterstreicht, wie wichtig es ist, dass alle zusammenarbeiten: zum ersten Mal richtet sich ein Dokument der Kirche auch „an alle Menschen guten Willens“, denen „eine große Aufgabe gestellt“ ist: „die Beziehungen des Zusammenlebens in der Wahrheit, der Gerechtigkeit, der Liebe und der Freiheit neu zu knüpfen“. Die Enzyklika „Pacem in terris“ befasst sich auch mit den öffentlichen Gewalten der Weltgemeinschaft, die dazu aufgerufen sind, „jene Fragen zu behandeln und zu entscheiden, die sich bezüglich des universalen Gemeinwohls stellen, und zwar in wirtschaftlicher, sozialer und politischer wie auch in kultureller Hinsicht“. Zum zehnten Jahrestag von „Pacem in terris“ sandte Kardinal Maurice Roy der Vorsitzende der Päpstlichen Kommission für Gerechtigkeit und Frieden, einen Brief an Paul VI., dem er ein Dokument mit einer Reihe von Überlegungen darüber beifügte, ob die Lehre der Enzyklika Johannes’ XXIII. geeignet sei, ein helleres Licht auf die in Bezug auf die Förderung des Friedens neu entstandenen Probleme zu werfen.

Die Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ des Zweiten Vatikanischen Konzils stellt eine bedeutsame Antwort der Kirche auf die Erwartungen der heutigen Welt dar. In dieser Konstitution spiegelt sich „in Einklang mit der ekklesiologischen Erneuerung ein neues Bewusstsein von Glaubensgemeinschaft und Volk-Gottes-Sein. Die Pastoralkonstitution hat daher neues Interesse geweckt für die in den vorausgehenden Dokumenten enthaltene Lehre über das Zeugnis und das Leben der Christen als authentische Wege, um die Gegenwart Gottes in der Welt sichtbar zu machen“. Die Konstitution „Gaudium et spes“ zeichnet das Bild einer Kirche, die „sich mit der Menschheit und ihrer Geschichte wirklich engstens verbunden“ fühlt, die mit der gesamten Menschheit unterwegs und demselben irdischen Schicksal unterworfen ist wie die Welt, zugleich aber „gewissermaßen der Sauerteig und die Seele der in Christus zu erneuernden und in die Familie Gottes umzugestaltenden menschlichen Gesellschaft“ ist.

„Gaudium et spes“ setzt sich im Licht der christlichen Anthropologie und der Sendung der Kirche in organischer Weise mit den Themen der Kultur, des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, der Ehe und Familie, der politischen Gemeinschaft, des Friedens und der Völkergemeinschaft auseinander. Alles wird von der Person her und auf die Person hin gedeutet: „auf Erden die einzige von Gott um ihrer selbst willen gewollte Kreatur“. Die Gesellschaft, ihre Strukturen und ihre Entwicklung müssen auf den „Fortschritt der menschlichen Person“ ausgerichtet sein. Zum ersten Mal äußert sich das Lehramt der Kirche auf seiner höchsten Ebene in so ausführlicher Weise über die verschiedenen zeitlichen Aspekte des christlichen Lebens: „Man muss erkennen, dass die Aufmerksamkeit, die die Konstitution den sozialen, psychologischen, politischen, wirtschaftlichen, sittlichen und religiösen Veränderungen widmete, … die pastorale Besorgnis der Kirche für die Probleme der Menschen und für den Dialog mit der Welt geweckt hat“.

Ein weiteres im „Corpus“ der kirchlichen Soziallehre sehr bedeutendes Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils ist die Erklärung „Dignitatis humanae“, in der das Recht auf Religionsfreiheit verkündet wird. Das Dokument behandelt dieses Thema in zwei Kapiteln. Im ersten, das eher allgemein gehalten ist, wird erklärt, dass das Recht auf religiöse Freiheit auf der Würde der menschlichen Person basiert und als Bürgerrecht in der Rechtsordnung der Gesellschaft verankert sein muss. Das zweite Kapitel setzt sich im Licht der Offenbarung mit dem Thema auseinander und erläutert die seelsorgerischen Konsequenzen, wobei es darauf hinweist, dass es sich um ein Recht handelt, das nicht nur die einzelnen Personen, sondern auch die verschiedenen Gemeinschaften betrifft.

Die Enzyklika „Populorum progressio“ von Paul VI. , kann als eine Erweiterung des Kapitels der Konstitution „Gaudium et spes“ über das ökonomisch-soziale Leben angesehen werden, wobei sie auf einige bedeutsame neue Erkenntnisse hinweist. Im Besonderen legt das Dokument die Grundlinien für eine umfassende Entwicklung des Menschen und eine solidarische Entwicklung der Menschheit fest: „zwei Themenbereiche, die man als Achsen ansehen kann, um die herum das Gewebe der Enzyklika strukturiert ist.

Der Papst will die Adressaten von der Dringlichkeit einer gemeinsamen Aktion überzeugen. Er will unter Fortschritt »den Übergang von wenig humanen Lebensbedingungen zu humaneren« verstanden wissen und nennt ihre Eigenschaften“. Dieser Weg wird nicht nur in seinen rein wirtschaftlichen und technischen Dimensionen beschrieben, sondern setzt für jede Person den Erwerb von Kultur, den Respekt vor der Würde der anderen sowie „die Anerkennung letzter Werte von Seiten des Menschen und die Anerkennung Gottes, ihrer Quelle und ihres Zieles“ voraus. Die Entwicklung zugunsten aller entspricht der Forderung nach einer weltweiten Gerechtigkeit, die einen universalen Frieden garantiert und einen von spirituellen Werten gelenkten „Humanismus im Vollsinn des Wortes“ ermöglicht.

Mit dieser Zielsetzung richtet Paul VI. 1967 die Päpstliche Kommission „Iustitia et Pax“ ein und folgt damit dem Votum der Konzilsväter, die es „für sehr zweckmäßig“ gehalten hatten, „ein Organ der Gesamtkirche zu schaffen, um die Gerechtigkeit und Liebe Christi den Armen in aller Welt zuteil werden zu lassen. Seine Aufgabe soll es sein, die Gemeinschaft der Katholiken immer wieder anzuregen, den Aufstieg der Not leidenden Gebiete und die soziale Gerechtigkeit unter den Völkern zu fördern“. Der Weltfriedenstag, der seit 1968 am ersten Tag eines jeden Jahres von der Kirche begangen wird, geht ebenfalls auf eine Initiative Pauls VI. zurück. Derselbe Pontifex führt auch die Tradition der Botschaften ein, die sich mit dem jeweils für den Weltfriedenstag gewählten Thema auseinandersetzen und so das „Corpus“ der Soziallehre vergrößern.

Zu Beginn der siebziger Jahre greift Paul VI. in einem turbulenten Klima stark ideologisch gefärbter Proteste mit dem apostolischen Schreiben „Octogesima adveniens“ zum achtzigsten Jahrestag der Enzyklika „Rerum novarum“ die Soziallehre Leos XIII. wieder auf und aktualisiert sie. Der Papst reflektiert über die postindustrielle Gesellschaft mit all ihren komplexen Problemen und stellt die mangelnde Fähigkeit der Ideologien heraus, auf diese Herausforderungen zu reagieren: die Urbanisierung, die Situation der Jugendlichen, die Lage der Frau, die Arbeitslosigkeit, die Diskriminierungen, die Emigration, das Bevölkerungswachstum, den Einfluss der sozialen Kommunikationsmittel, die Umweltproblematik.

Neunzig Jahre nach „Rerum novarum“ widmet Johannes Paul II. die Enzyklika „Laborem exercens“ der Arbeit als grundlegendem Gut der Person, vorrangigem Faktor der wirtschaftlichen Aktivität und als Schlüssel zur sozialen Frage in ihrer Gesamtheit. „Laborem exercens“ zeichnet eine Spiritualität und eine Ethik der Arbeit und stellt diese in den Kontext einer profunden theologischen und philosophischen Reflexion. Die Arbeit darf nicht nur im objektiven und materiellen Sinn verstanden, sondern muss als eine Aktivität, die Ausdruck der Person ist, auch in ihrer subjektiven Dimension gebührend berücksichtigt werden. Die Arbeit ist nicht nur ein entscheidendes Paradigma des sozialen Lebens, sie besitzt darüber hinaus die ganze Würde eines Umfelds, in dem sich die natürliche und übernatürliche Berufung der Person verwirklichen muss.

Mit der Enzyklika „Sollicitudo rei socialis“ gedenkt Johannes Paul II. des zwanzigsten Jahrestags von „Populorum progressio“ und setzt sich erneut mit dem Thema der Entwicklung auseinander, wobei ihn vor allem zwei Leitgedanken beschäftigen: „einerseits die dramatische Lage der heutigen Welt unter dem Gesichtspunkt der fehlenden Entwicklung in der Dritten Welt, und andererseits der Sinn, die Bedingungen und die Erfordernisse eines menschenwürdigen Fortschritts“. Die Enzyklika unterscheidet zwischen Fortschritt und Entwicklung und bekräftigt, dass „der echte Fortschritt sich nicht darauf beschränken kann, Güter und Dienstleistungen bei den Besitzenden zu vermehren, sondern dass er zum vollen »Sein« des Menschen beitragen muss. Auf diese Weise tritt die sittliche Natur des echten Fortschritts klar hervor“. Unter Anspielung auf den Leitspruch des Pontifikats Pius’ XII., „Opus iustitiae pax“, der Friede ist das Werk der Gerechtigkeit, schreibt er: „Heute könnte man mit derselben Genauigkeit und der gleichen Kraft biblischer Inspiration (vgl. Jes 32, 17; Jak 3, 18) sagen: Opus solidaritatis pax – Friede, die Frucht der Solidarität“.

Zum hundertsten Jahrestag von „Rerum novarum“ veröffentlicht Johannes Paul II. seine dritte Sozialenzyklika, „Centesimus annus“, an der die Kontinuität des hundertjährigen sozialen Lehramts der Kirche erkennbar wird. Mit Bezug auf eines der grundlegenden Prinzipien des christlichen Verständnisses von sozialer und politischer Organisation, das das zentrale Thema der vorangegangenen Enzyklika gewesen war, schreibt der Papst: „Das Prinzip, das wir heute Solidaritätsprinzip nennen (…) wird von Leo XIII. mehrmals unter dem Namen »Freundschaft« angeführt (…). Von Pius XI. wird es mit dem nicht weniger bedeutungsvollen Namen »soziale Liebe« bezeichnet. Paul VI. hat den Begriff mit den heutigen vielfältigen Dimensionen der sozialen Frage erweitert und von »Zivilisation der Liebe« gesprochen“. Johannes Paul II. macht deutlich, wie die Soziallehre der Kirche entlang der Achse der wechselseitigen Beziehung zwischen Gott und dem Menschen verläuft: Gott in jedem Menschen und jeden Menschen in Gott zu erkennen ist die Voraussetzung für eine echte menschliche Entwicklung. Die klar strukturierte und eingehende Analyse der „res novae“ und insbesondere der großen Wende von 1989 mit dem Zusammenbruch des sowjetischen Systems beinhaltet eine Würdigung der Demokratie und der freien Marktwirtschaft im Rahmen einer unverzichtbaren Solidarität.

Papst Franziskus macht in der Enzyklika Laudato si auf die gemeinsame Sorge und Verantwortung gegenüber der Umwelt aufmerksam, welche unser "gemeinsames Haus" bedeute.

Fortschrittsglaube

Papst Pius XII. macht in der Weihnachtsrundfunkansprache 1955 darauf aufmerksam, dass es ein irriger Glaube sei, das Heil in den ständig wachsenden Fortschritt der Sozialproduktion zu verlegen. Es sei ein Aberglaube, vielleicht der einzige unserer rationalistischen industriellen Zeit, aber auch der gefährlichste, weil er anscheinend Wirtschaftskrisen für unmöglich hält, die immer die Gefahr einer Rückkehr zur Diktatur in sich bergen. <ref> vgl. am 24. Dezember 1955 über das soziale und menschliche Leben in Christus.</ref>

Textsammlungen

Päpstliche Verlautbarungen

Gregor XVI.

Leo XIII.

Pius X.

Pius XI.

Pius XII.

Johannes XXIII.

  • 15. Mai 1961 Enzyklika Mater et magistra anlässlich der 70-Jahrfeier der Enzyklika "Rerum novarum" über die Soziallehre der Kirche und die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens (AAS LIII [1961] 201-464).
  • 11. April 1963 Enzyklika Pacem in terris über den Frieden unter den Völkern in Wahrheit, Gerechtigkeit und Freiheit (Charta der Menschenrechte) (AAS LV [1963] 257-304).

Paul VI.

Johannes Paul II.

Benedikt XVI.

Franziskus

Literatur

  • Bernhard Meuser: DOCAT. Was tun? (Jugendkatechismus zur Soziallehre der Kirche) Illustriert von Alexander von Lengerke. Youcat Foundation 2016 (TB; 304 Seiten; ISBN 978-3-945148-06-8).
  • Heinrich Schneider: Europas Krise und die katholische Soziallehre - Herausforderungen und Perspektiven. Be&Be Verlag: Heiligenkreuz 2014 (230 Seiten; ISBN 978-3-902694-68-3.
  • Hrsg. von Anton Rauscher SJ: Handbuch der Katholischen Soziallehre, im Auftrag der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft und der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle (81 Beiträge vor allem mit Grundsatzfragen und Problemen der Wertorientierung in den gesellschaftlichen Lebensbereichen)
 Berlin 2008 (1129 Seiten; ISBN 978-3-428-12473-2).
  • Reinhard Marx, Das Kapital, München 2008.
  • Sozialer Katechismus, Aufriß der kathoischen Gesellschaftslehre, Saarbrücker Druckerei 1934.
  • Joseph Höffner, Christliche Gesellschaftslehre. Studienausgabe, 4. Aufl. Kevelaer 1983.
  • Johannes Schwarte, Gustav Gundlach (1892-1963), maßgeblicher Repräsentant der katholischen Soziallehre während der Pontifikate Pius XI. und Pius XII., München 1975.
  • Eberhard Welty: Herders Sozialkatechismus, Ein Werkbuch der katholischen Sozialethik in Frage und Antwort, 3 Bände, Freiburg 1951-58.
  • Die Soziale Frage im Lichte des Christenthums. Wochenblatt für das deutsche Volk Josef Habbel Verlag 1877 (208 Seiten).
  • Wolfgang Vogt: Der Staat in der Soziallehre der Kirche. (Bibliothek Ekklesia - Band 24) Pattloch Verlag Aschaffenburg 1965 (1. Auflage, 160 Seiten).

siehe auch: Katholische Aktion, Demokratie, Laizismus.

Weblinks

Anmerkungen

<references />