Gesellschaft

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Gesellschaft ist im eigentlichen Sinn ein Schuldverhältnis des römischen Rechts, die societas. Die Teilnehmer einer Gesellschaft (mindestens zwei) schulden einander Beiträge zur Erreichung des Gesellschaftszwecks.

Der Verein (collegium) zeichnet sich dadurch aus, dass eine Vielzahl von Personen, deren Zusammensetzung wechseln kann, eine Körperschaft (oder: Genossenschaft) bilden, die von der Rechtsordnung als eigener Träger von Rechten und Pflichten anerkannt werden kann.

Die (bürgerliche) Gesellschaft als Ganzes (vgl. Christliche Gesellschaftslehre) ist die abstrakte Verbundenheit (losgelöst von Individualzielen betrachtet) von Menschen in einem bestimmten Raum (örtlich wie zeitlich), wie sie sich zu Gesellschaften oder Vereinigungen selbstbestimmt zusammenfügt, im Rahmen der von der zuständigen Rechtsordnung erlaubten Formen. Nach der katholischen Soziallehre hat der Staat zuerst und vor allem ein Diener der gesellschaftlichen Ordnung zu sein.

Die Kirche bezeichnete sich des öfteren, im Kontrast zur profanen Rechtslehre, als societas perfecta, "vollkommene Gesellschaft". Der Begriff geht auf Aristoteles zurück. Der heilige Kirchenlehrer Thomas von Aquin bezeichnete den Staat als communitas perfecta", "vollkommenes Gemeinwesen" (Summa theologiae I-II q 90 a 3). Gegen eine einseitige Vereinnahmung dieser Bezeichnung durch den Staat in der Neuzeit betonte Papst Leo XIII. 1885 in seiner Enzyklika Immortale Dei die Gleichrangigkeit von Kirche und Staat als "vollkommene Gesellschaften": die Kirche sei eine vollkommene Gesellschaft eigener Art und eigenen Rechtes, da sie alles, was für ihren Bestand und ihre Wirksamkeit notwendig ist, gemäß dem Willen und kraft der Gnade ihres Stifters in sich und durch sich selbst besitzt. Damit sollte die Sündhaftigkeit ihrer Glieder nicht geleugnet, sondern der besondere Charakter dieser Körperschaft deutlich gemacht werden. "Perfekt" ist die sichtbare Kirche in dem Sinne von "vollendet", weil ihre Gemeinschaft (communio, koinonia) durch Christus selber im Sakrament (das auch für die Hierarchie konstitutiv ist), also fremdbestimmt durch das Heilige ("consummatum est"), den Erlöser, zusammengeführt wird.

Literatur