Privatoffenbarung: Unterschied zwischen den Versionen

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Inhalte von Privatoffenbarungen zählen nicht zum [[Depositum fidei]] (Glaubensgut), und werden deshalb ''nicht'' von der [[Kirche]] zum Glauben vorgelegt. Anderseits wäre es unvernünftig und ehrfurchtlos gegenüber dem offenbarendem [[Gott]], von einer Privatoffenbarung, deren Echtheit die Kirche feststellt, nichts zu glauben. Sie stellen nicht nur nach [[Karl Rahner]] einen Imperativ (Befehl) an die Christenheit dar. <ref> Vgl. ''Fatima Ruft'', Nr. 196, 1/2007, S. 15) </ref>
 
Inhalte von Privatoffenbarungen zählen nicht zum [[Depositum fidei]] (Glaubensgut), und werden deshalb ''nicht'' von der [[Kirche]] zum Glauben vorgelegt. Anderseits wäre es unvernünftig und ehrfurchtlos gegenüber dem offenbarendem [[Gott]], von einer Privatoffenbarung, deren Echtheit die Kirche feststellt, nichts zu glauben. Sie stellen nicht nur nach [[Karl Rahner]] einen Imperativ (Befehl) an die Christenheit dar. <ref> Vgl. ''Fatima Ruft'', Nr. 196, 1/2007, S. 15) </ref>
  
Im Jahr 1974 verfaßte die [[Glaubenskongregation]] ein Dokument zur Beurteilung der Echtheit von Erscheinungen. Der damalige Präfekt der Glaubenskongregation war der kroatische Kurienkardinal [[Franjo Seper]]. Das lateinische Dokument ist von Papst [[Paul VI.]] im Jahr 1978 unterzeichnet worden. Es trägt den Titel ''Normen der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre über die Vorgangsweise bei der Beurteilung angeblicher Erscheinungen und Offenbarungen'' (Normae Sanctae Congregationis pro doctrina fidei de modo procedendi in diudicandis praesumptis apparitionibus ac revelationibus).
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Im Jahr 1974 verfaßte die [[Glaubenskongregation]] ein Dokument zur Beurteilung der Echtheit von Erscheinungen. Der damalige Präfekt der Glaubenskongregation war der kroatische Kurienkardinal [[Franjo Seper]]. Das lateinische Dokument ist von Papst [[Paul VI.]] im Jahr 1978 unterzeichnet worden. Es trägt den Titel ''Normen der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre über die Vorgangsweise bei der Beurteilung angeblicher Erscheinungen und Offenbarungen'' (Normae Sanctae Congregationis pro doctrina fidei de modo procedendi in diudicandis praesumptis apparitionibus ac revelationibus)<ref>Ein nicht offizielle englische Übersetzung findet bei [http://www.theotokos.org.uk/pages/appdisce/cdftexte.html theotokos.org].</ref>.
  
 
Das Dokument wurde allen Bischöfen und Ordensoberen der Welt übermittelt, aber nicht veröffentlicht. Der Präfekt der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen, Erzbischof [[Angelo Amato]], sagte gegenüber der Tageszeitung ‘Avvenire’: Das sei nicht notwendig gewesen, da die Inhalte würden vor allem die Bischöfe und Ordensoberen betreffen.
 
Das Dokument wurde allen Bischöfen und Ordensoberen der Welt übermittelt, aber nicht veröffentlicht. Der Präfekt der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen, Erzbischof [[Angelo Amato]], sagte gegenüber der Tageszeitung ‘Avvenire’: Das sei nicht notwendig gewesen, da die Inhalte würden vor allem die Bischöfe und Ordensoberen betreffen.

Version vom 18. November 2009, 10:37 Uhr

Eine Privatoffenbarung ist eine übernatürliche Offenbarung nach dem Tode des letzten Apostels an bestimmte Personen z.B an die heilige Margareta Maria Alacoque bezüglich der Herz-Jesu-Verehrung. Gott hat sich im Alten Testament und seit Bestehen der Kirche immer wieder offenbart (vgl. Apostelgeschichte). Sie sind das Wirken des Heiligen Geistes in der Endzeit, nach der Aufzeichnung des Neuen Testamentes. Privatoffenbarungen dienen dazu, die (öffentliche, allgemeine) Offenbarung besser zu leben (Lebenshilfe) und zu verstehen. Sie müssen dienen, wie die Volksfrömmigkeit der Liturgie dient und wechselseitig fördert. Sie sind himmlische Wegweiser, die auch der theologischen Wissenschaft richtungszeigende Anregungen geben können.

Im weiten Sinne kann jede übernatürliche Einwirkung Gottes, als Privatoffenbarung verstanden werden. So die Mystik, Stigmatisation, Biolokation, Wunder, Gaben des Heiligen Geistes, jede göttliche Eingebung (eingegossene Gnaden), die zum Guten Handeln führen sollen.

Die öffentliche Offenbarung ist mit dem Tod der Apostel abgeschlossen. Die Bischöfe mit dem Papst sind nicht Träger der Offenbarung, sondern ihrer Tradition und Weiterentwicklung verpflichtet.

Inhalt und Bedeutung

Inhalte von Privatoffenbarungen zählen nicht zum Depositum fidei (Glaubensgut), und werden deshalb nicht von der Kirche zum Glauben vorgelegt. Anderseits wäre es unvernünftig und ehrfurchtlos gegenüber dem offenbarendem Gott, von einer Privatoffenbarung, deren Echtheit die Kirche feststellt, nichts zu glauben. Sie stellen nicht nur nach Karl Rahner einen Imperativ (Befehl) an die Christenheit dar. <ref> Vgl. Fatima Ruft, Nr. 196, 1/2007, S. 15) </ref>

Im Jahr 1974 verfaßte die Glaubenskongregation ein Dokument zur Beurteilung der Echtheit von Erscheinungen. Der damalige Präfekt der Glaubenskongregation war der kroatische Kurienkardinal Franjo Seper. Das lateinische Dokument ist von Papst Paul VI. im Jahr 1978 unterzeichnet worden. Es trägt den Titel Normen der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre über die Vorgangsweise bei der Beurteilung angeblicher Erscheinungen und Offenbarungen (Normae Sanctae Congregationis pro doctrina fidei de modo procedendi in diudicandis praesumptis apparitionibus ac revelationibus)<ref>Ein nicht offizielle englische Übersetzung findet bei theotokos.org.</ref>.

Das Dokument wurde allen Bischöfen und Ordensoberen der Welt übermittelt, aber nicht veröffentlicht. Der Präfekt der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen, Erzbischof Angelo Amato, sagte gegenüber der Tageszeitung ‘Avvenire’: Das sei nicht notwendig gewesen, da die Inhalte würden vor allem die Bischöfe und Ordensoberen betreffen.

Kirchliche Prüfung und Kategorien

Die katholische Kirche hat bei Berichten von Erscheinungen (z. B. der Muttergottes) die Möglichkeit, in einer Beurteilung ihre offizielle Meinung abzugeben.

Im kirchlichen Sprachgebrauch werden drei Begriffe verwandt:

  • Constat de supernaturalite: Es steht fest, dass es sich um Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell bestätigt.
  • Constat de non supernaturalite: Es steht fest, dass es sich um nichts Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort offiziell verurteilt.
  • Non constat de supernaturalite: Es steht nicht fest, ob es sich um Übernatürliches handelt. Damit wird eine Erscheinung oder ein Erscheinungsort weder verworfen nocht bestätigt. In einem gewissen Sinn ist dieses Urteil daher ein "neutrales" bzw. abwartendes Urteil. Das ablehnende Urteil zu akzeptieren ist den Gläubigen dringend empfohlen.

Es steht fest, dass die Ereignisse übernatürlich sind

  • Fatima (Pontevedra und Tuy - Portugal), Liturgischer Gedenktag: 13. Mai

Es steht nicht fest, dass die Ereignisse übernatürlich sind

  • Medjugorje (Bischöfliches Urteil)
  • Marpingen (Dekret des Bischofs von Trier vom 13. Dezember 2005, Deutschland)

Es steht fest, dass die Ereignisse nicht übernatürlich sind

Weitere Privatoffenbarungen (mit fehlender Zuordnung)

nicht anerkannt

  • Albert Drexel (Der Glaube ist mehr als Gehorsam) (Österreich/Schweiz)

Quellen

<references/>

Siehe auch

Weblinks