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Die Liebe der Eheleute schenkt sich weiter in den Kindern. Eine Liebe, die die Fruchtbarkeit von vornherein ausschließt, ist nicht wirklich bereit zur Hingabe. Kinder sind Teilhabe am Schöpfungswerk Gottes. | Die Liebe der Eheleute schenkt sich weiter in den Kindern. Eine Liebe, die die Fruchtbarkeit von vornherein ausschließt, ist nicht wirklich bereit zur Hingabe. Kinder sind Teilhabe am Schöpfungswerk Gottes. | ||
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Jede Liebe enthält auch eine Elternschaft des Seins. So hat das Sakrament der Ehe [[Hauskirche|kirchliche]] Dimension. | Jede Liebe enthält auch eine Elternschaft des Seins. So hat das Sakrament der Ehe [[Hauskirche|kirchliche]] Dimension. |
Version vom 3. Juni 2009, 02:22 Uhr
Die Sakramente |
Ursprung der Sakramente |
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Die sieben Sakramente |
Sakramentalien |
Das Sakrament der Ehe spenden die Eheleute einander. Es ist begründet in der Schöpfungsordnung Gottes, im Mann-und-Frau-Sein als solches und ein "tiefes Geheimnis" (Eph 5,32).
Dabei müssen die Eheleute die Intention haben
- den Willen Gottes zu tun
- in diesem Stand das Heil der Seele zu wirken
- die Kinder christlich zu erziehen, wenn Gott es gewährt, Kinder zu haben
(Quelle: Kompendium der christlichen Lehre)
Als äußeres Zeichen der Ehe tragen die Eheleute die vom Zelebranten gesegneten Ringe der Treue.
Inhaltsverzeichnis
Ehe in der Schöpfungsordnung
Gott der Dreifaltige hat den Menschen – in Mann und Frau – geschaffen als Abbild Seiner selbst; so wie Gott in sich Beziehung und Liebe ist, sind Mann und Frau dazu geschaffen, diese bräutliche Liebe in ihrer Liebe abzubilden. Daher kann man hier in gewisser Weise von einer Grundberufung jedes Menschen sprechen.
So wie Gott eigentlich EIN Gott in drei Personen ist, so entsteht bei der Ehe von Mann und Frau eigentlich eine neue Einheit, ein neues Wesen, ein Bundeswesen. Daher ist der Ehebund auf Treue ausgelegt, und das Trennen würde einem Zerreißen dieses Bundeswesens gleichkommen. Daher versteht sich in der Schöpfungsordnung Gottes die Ehe auch als unauflöslich.
Pius IX. hatte im Schreiben Syllabus errorum den Irrtum verurteilt: "Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich und in verschiedenen Fällen kann die Ehescheidung im eigentlichen Sinne durch die weltliche Behörde gesetzlich ausgesprochen werden." Und Papst Leo XIII. führt in der Enzyklika Humanum genus) aus, dass das "Zerreissen des Ehebundes" nicht möglich, da in diesem Fall dem "Göttlichen Gesetz" widersprochen wird.
Ehe als Sakrament - Spiritualität
Die Ehe als Sakrament ist Zeichen, Gnadenquelle und Werkzeug der Heiligung. Die Eheleute schenken einander die Gegenwart Christi und die Erlösergnade des Gekreuzigten. Daher schließt die Ehe auch die Last als Heilsweg mit ein und ist ein mystischer Weg zur Heiligung. Im Glauben dürfen die Eheleute empfangen, was Christus ihnen schenken will, um sie zu wandeln und zu heiligen.
Das "tiefe Geheimnis" von dem Paulus spricht, gilt als Sakrament ein Leben lang und meint das bedingungslose Opfer füreinander und das Bemühen, "jederzeit in der Liebe Gottes füreinander dazusein" (vgl. Die Feier der Trauung, Herder Verlag).
Erlösergnade
Das Kreuz, das Eheleute tragen, ist nicht nur Last, sondern auch Läuterung vom Egoismus. Es braucht Bereitschaft, den Anderen anzunehmen, wie er ist, aber auch sich selbst wandeln zu lassen. Die Liebe muss erst durch das Kreuz weit werden. Liebe heißt nicht „gerne haben wollen“ sondern „gerne schenken wollen“, Hingabe. Wer nicht in Treue dabeibleibt, sondern den leichteren Weg geht, bleibt letztlich in sich selbst und wird diese Wandlung nicht erleben. Daher ist die sog. Lebensabschnittspartnerschaft kein zielführender Weg.
Auch alles was bitter ist, die Nöte und Bedrängnisse, werden Teil des Ehebundes und führen dazu, dass durch das Umeinander-Leiden die Liebe tief und echt wird. Die Eheleute dürfen gerade in schwierigen Zeiten vertrauen: das Kreuz Christi des Erlösers führt letztlich alles zum Guten.
Heilungsgnade
Der Mensch ist gedacht als Bundeswesen, Mann und Frau gemeinsam sind der Mensch. In der Gemeinschaft von Mann und Frau wird der Mensch erst ganz. Jesus möchte der Schöpfung Heilung schenken, und so werden die Eheleute aneinander ganz, sind einander Geburtshelfer in der Ganzheit. Die Eheleute sind einander aufgegeben, um einander den Dienst der Heilung und Liebe zu erweisen, einander hervorzulieben, einander Ermutigung und Rückhalt zu sein.
Eheleute, die ganz in Gottes Gnade verwurzelt sind, können einander Liebe schenken ohne Vorleistung, ohne dass der Partner sich diese Liebe verdienen muss. Sie dürfen einander Sonne der Liebe sein – in der Kraft Jesu – und bereit sein, stets einen neuen Anfang zu machen.
Ehe und Elternschaft
Die Liebe der Eheleute schenkt sich weiter in den Kindern. Eine Liebe, die die Fruchtbarkeit von vornherein ausschließt, ist nicht wirklich bereit zur Hingabe. Kinder sind Teilhabe am Schöpfungswerk Gottes.
Jede Liebe enthält auch eine Elternschaft des Seins. So hat das Sakrament der Ehe kirchliche Dimension.
Siehe auch: Keuschheit
Ehe als Abbild der Gemeinschaft in Gott
Auf alle Menschen (Eheleute, Ledige, Zölibatäre) wartet einmal der endgültige Bund der Liebe, der sich in der Ehe und in der Eucharistie vorbereitet, und für den die Ehe hier auf Erden Vorausbild ist. Es wird erfüllte Liebe sein, Himmlische Hochzeit, Ganzhingabe, ewiges Ineinanderfließen, Verströmen. Dieser Bund mit Gott und untereinander wird einmal die unendliche Wirklichkeit für jeden sein. Die Erfüllung wird alles, was wir ahnen, bei weitem übersteigen.
Ehe als Sakrament – rechtliche Voraussetzungen
Papst Pius X. verwies in seinem Kompendium der christlichen Lehre darauf, dass es zwischen Christen keine wirkliche Ehe geben könne, die nicht Sakrament ist.
Für eine sakramentale Ehe müssen die Brautleute getauft und sollten wenn möglich auch gefirmt sein. Die Kirche wünscht ausdrücklich die Vorbereitung durch eine gültige Beichte. (Eine im Zustand der Todsünde geschlossene Ehe ist zwar als Ehe gültig, jedoch sakrilegisch geschlossen und entbehrt daher der Gnade). Um der Verbundenheit in Christus willen empfiehlt es sich, die Ehe im Rahmen einer Hl. Messe zu schließen und die Hl. Kommunion gemeinsam zu empfangen. Eine Ehe unter Nicht-Getauften ist als Naturrechts-Ehe gültig, aber nicht sakramental.
Die Ehe kommt zustande durch das freie gegenseitige Versprechen (CIC can. 1057 §1) - also frei von Zwängen und nicht durch ein Natur- oder Kirchengesetz gehindert.
Da die Ehe eine Lebensform in der Kirche darstellt, hat die Eheschließung innerhalb der öffentlichen Liturgie der Kirche und in Anwesenheit von Zeugen stattzufinden.
Eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe ist unauflöslich. Im Falle von "Konsensmängeln" wurde eine Ehe möglicherweise nicht gültig geschlossen. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit einer Auflösung. Das wäre im Einzelfall genau zu prüfen. Ansprechpartner ist in diesem Fall der zuständige Ordinarius.
Ehe mit nicht-christlichen Partnern
Auch Ehen mit nicht-christlichen Partnern sind unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien gestattet. So weist die Kirche darauf hin, dass z.B. für die Trauung mit einem muslimischen Partner die Aussagen des 2. Vatikanischen Konzils zu beachten sind.
Auch Ehen mit einem Partner, der nicht an Gott glaubt, sind möglich.
Päpstiche Schreiben
- Leo XIII., Enzyklika Arcanum divinae sapientiae über die unauflösliche Ehe, ein Segen für die staatliche Gemeinschaft vom 10. Februar 1880.
- Pius XI., Enzyklika Casti connubii über die christliche Ehe, in Hinsicht auf die gegenwärtigen Verhältnisse, Bedrängnisse, Irrtümer und Verfehlungen in Familie und Gesellschaft vom 31. Dezember 1930.
- Paul VI., Enzyklika Humanae vitae über die rechte Weitergabe menschlichen Lebens vom 25. Juli 1968.
- Johannes Paul II., Päpstlicher Rat für die Familie, Vademecum für Beichtväter in einigen Fragen der Ehemoral vom 12. Februar 1997.
Literatur
- Michael Gatterer SJ, Gottes Gedanken über des Kindes werden (Leib, Schamhaftigkeit, Jungfräulichkeit, Ehe, 6.+9. Gebot), Verlag Felzian Rauch Innsbruck 1940 (7. Auflage; Imprimatur Nr. 227 Apost. Administratur Innsbruck den 29. Jänner 1940 Dr. carl lampert, Prov.)
- Ferdinand Holböck, Heilige Eheleute, Verheiratete Selige und Heilige Christiana Verlag Stein am Rhein 2001 (2. Auflage; Kirchliche Druckerlaubnis Erzbischöfliches Ordinariat Salzburg 21. Juni 1994 (Zl. 780/94-ATHME), ISBN 3-7171-0709-7
- Christa Meves, Ehe-Alphabeth (144 Seiten), erhältich bei Christiana Verlag und Mediatrix-Verlag
- Die Feier der Trauung, Herder Verlag, Freiburg 1993, ISBN 3.451-21877-1
- Christoph Casetti/Maria Prügl, Geheimnisse ehelicher Liebe, Humanae vitae-40 Jahre danach Christiana Verlag (114 Seiten)
siehe: Theologie des Leibes