Einzelgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Thomas von Aquin]] (1225-1274) verteidigte diese Ansicht in seiner [[Summa theologica]] ausdrücklich. Jeder Mensch sei sowohl Einzelperson als auch Teil des ganzen Menschengeschlechtes. Daher gebühre ihm ein doppeltes Gericht. | [[Thomas von Aquin]] (1225-1274) verteidigte diese Ansicht in seiner [[Summa theologica]] ausdrücklich. Jeder Mensch sei sowohl Einzelperson als auch Teil des ganzen Menschengeschlechtes. Daher gebühre ihm ein doppeltes Gericht. | ||
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− | * 1955 [[Katholischer Katechismus der | + | * [[Basler Katholischer Katechismus (1947)#Das besondere Gericht]]. |
+ | * 1955 [[Katholischer Katechismus der Bistuemer Deutschlands#127. Der Tod und das Besondere Gericht]]. | ||
[[Kategorie:Eschatologie]] | [[Kategorie:Eschatologie]] |
Aktuelle Version vom 23. August 2024, 08:25 Uhr
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des einzelnen Menschen |
der gesamten Schöpfung |
Das Partikulargericht , Einzelgericht oder Besondere Gericht ⚖
Wenn die Menschen sterben, müssen sie sich einem persönlichen Gericht vor Gott stellen. Sie müssen Rechenschaft über ihr irdisches Leben ablegen. Die Heilige Schrift sagt, dass es dem Menschen bestimmt ist, ein einziges Mal zu sterben, worauf dann das Gericht folgt (Hebr 9,27). Die Menschen werden nach ihrem Tod sofort gerichtet, in welchem durch einen göttlichen Urteilsspruch über das ewige Schicksal des Verstorbenen entschieden wird und erhalten ihren Lohn, für das Gute und das Schlechte. Mit dem Tode hört der Zustand des Glaubens auf und beginnt der Zustand des Schauens (2 Kor 5, 7; 1 Kor 13, 12). Sie erkennen sofort ihr endgültiges Schicksal.
In den "Büchern des Gewissens" werden die Taten (Verdienste und Missverdienste) der Menschen im Einzelgericht bewertet und verzeichnet und beim Allgemeinen Gericht aufgeschlagen d.h. offenbar werden (Offb 20, 12.<ref> Johannes Bonaventura: Breviloquium#Siebenter Teil: Das Weltgericht.</ref> Davon zu unterscheiden ist das Buch des Lebens.
Inhaltsverzeichnis
Päpstliches
Die Lehre vom besonderen Gericht ist nicht definiert, ist aber die Voraussetzung des Dogmas, dass die abgeschiedenen Seelen alsbald (= sogleich) nach dem Tode in den Himmel oder in die Hölle oder in das Fegfeuer eingehen. Die Unionskonzilien von Lyon und Florenz erklärten, dass die von aller Sünde und Strafe freien Seelen der Gerechten alsbald in den Himmel aufgenommen werden und die Seelen derer, die in der Todsünde oder in der bloßen Erbsünde sterben, alsbald in die Hölle hinabsteigen. D 464, 693. - Papst Benedikt XII. entschied in der dogmatischen Konstitution Benedictus Deus (1336), dass die ganz reinen Seelen der Gerechten alsbald nach dem Tode bzw. nach ihrer Läuterung, schon vor der Auferstehung des Leibes und dem allgemeinen Gericht, in den Himmel eingehen, der unmittelbaren Anschauung der göttlichen Wesenheit teilhaftig werden und wahrhaft glückselig sind, während die Seelen der Todsünder alsbald nach dem Tode in die Hölle eingehen und den Höllenqualen unterworfen werden (D 530f.) Der Catemismus Romanus (I 8, 3) lehrt das besondere Gericht ausdrücklich.
Heilige Schrift
Die Heilige Schrift bezeugt das besondere Gericht indirekt, indem sie lehrt, dass die abgeschiedenen Seelen sofort nach dem Tode Lohn oder Strafe empfangen. Vgl. Sir 1, 13; 11, 28f (G 26f). Der arme Lazarus wird sofort nach dem Tode in den Schoß Abrahams (= limbus Patrum) aufgenommen, und der reiche Prasser wird sofort der Hölle zur Bestrafung übergeben (Lk 16, 22 f). Der sterbende Erlöser spricht zum reumütigen Schächer: "Heute noch wirst du mit mir im Paradiese sein" (Lk 23, 43). Judas gelangte "an den ihm gebührenden Ort" (Apg 1, 25). Für Paulus ist der Tod das Tor zur Seligkeit in der Gemeinschaft. mit Christus. Phil 1, 23: "Ich verlange danach, aufgelöst zu werden und bei Christus zu sein.« "Beim Herrn" ist seine wahre Heimat (2 Kor 5, 8).
Kirchenväter
Die Ansichten der Väter über das Los der Verstorbenen sind anfangs noch unklar. Die Existenz des besonderen Gerichtes ist jedoch in der allgemeinen Überzeugung vorausgesetzt, dass die Guten sofort nach dem Tode Lohn und die Bösen Strafe erhalten. Hinsichtlich der Beschaffenheit des jenseitigen Lohn- und Strafzustandes herrscht Unsicherheit. Viele der älteren Väter (Justin, Irenäus, Tertullian, Hilarius, Ambrosius) nehmen einen Wartezustand zwischen Tod und Auferstehung an, in welchem die Gerechten zwar Lohn und die Sünder Strafe empfangen, aber noch nicht die endgültige Seligkeit des Himmels bzw. die endgültige Verdammnis der Hölle. Eine Ausnahme macht Tertullian bezüglich der Märtyrer, denen er die sofortige Aufnahme in das Paradies, d. i. die Seligkeit des Himmels, zuerkennt (De anima 55; De camis resurr. 43). Cyprian lässt alle Gerechten in das Himmelreich eingehen und zu Christus gelangen (De mortalitate 26). Augustin bezweifelt, ob die Seelen der Gerechten vor der Auferstehung ebenso wie die Engel die volle Glückseligkeit genießen, die in der Anschauung Gottes besteht (Retr. I 14,2).
Direkt bezeugen den Glauben an ein besonderes Gericht Johannes Chrysostomus (In Matth. homo 14,4), Hieronymus (In Joel 2,11), Augustinus (De anima et eius origine 11 4, 8), Cäsarius von Arles (Sermo 5, 5).
Die griechisch-Orthodoxe Kirche ist in ihrer Lehre über das Los der Verstorbenen auf dem ungeklärten Standpunkt der älteren Väter stehen geblieben. Sie nimmt einen Zwischenzustand zwischen Tod und Auferstehung an, der jedoch für die Gerechten und die Sünder ungleich ist und dem ein besonderes Gericht vorausgeht. Vgl. die Confessio orthodoxa des Petrus Mogilas P. I q. 61.
Irrtümer
Im Gegensatz zur katholischen Lehre steht der von vielen älteren Vätern (Papias, Justin, Irenäus, Tertullian u. a.) vertretene ChiIiasmus (Millenarismus), der unter Berufung auf Offb 20,1 ff und alttestamentliche Weissagungen über das kommende Messiasreich eine tausendjährige Herrschaft Christi und der Gerechten auf Erden vor der allgemeinen Auferstehung behauptet und darnach erst die endgültige Beseligung eintreten lässt; ferner die von verschiedenen alten und neuen Sekten vertretene Anschauung, dass die Seelen nach ihrer Trennung vom Leibe bis zur Wiedervereinigung mit demselben sich in einem unbewussten oder halbbewussten Zustand, dem sog. SeeIenschlaf, befinden (Hypnopsychiten) oder förmlich sterben (SeeIentod) und mit dem Leib wiedererweckt werden (Thnetopsychiten). VgI. D 1913 (Rosmini).
Partikulargericht und Jüngstes Gericht
Der Hauptunterschied zwischen Partikulargericht und Jüngstem Gericht ist die Tatsache, dass das Partikulargericht direkt nach dem Tod jedes Individuums und nicht erst am Jüngsten Tag stattfindet. Es handelt sich hierbei um Gottes Gericht über die Seele, das nicht - wie das Jüngste Gericht - mit der Auferstehung des Leibes verbunden ist.
Thomas von Aquin (1225-1274) verteidigte diese Ansicht in seiner Summa theologica ausdrücklich. Jeder Mensch sei sowohl Einzelperson als auch Teil des ganzen Menschengeschlechtes. Daher gebühre ihm ein doppeltes Gericht.
Kommen Christi | Advent für die Menschheit |
Kommen Christi in der | wie kommt er |
Advent für den Einzel- menschen |
Kommen Christi in | Gericht der |
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Alter Bund | Menschwerdung | in Armut (Lk 2, 7) |
Beginn der übern. Zeit | der Taufe | Liebe Gottes | |
Neuer Bund | (Hebr 9, 28) um die zu retten, die ihn erwarten ⬇︎ |
in Geduld (2 Petr 3,15) und Langmut (Röm 2, 4+5) |
Zeit der Umkehr | der Beichte | Barmherzigkeit Gottes | |
Neuer Bund | Wiederkunft Christi + dem Allgemeinen Gericht (2 Tim 4, 1) |
in Herrlichkeit (Mt 16,27) |
Ende der Zeit | im Sterben+ dem Einzelgericht |
Gerechtigkeit Gottes |
Worte Jesu zum Gericht
Ich sage euch: Über jedes unnütze Wort, das die Menschen reden, werden sie am Tag des Gerichts Rechenschaft ablegen müssen. Mt12,36