Priester: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Wort '''Priester''' leitet sich vom griechischen "presbyteros", Ältester her. Als Mitarbeiter der [[Bischof|Bischöfe]] sind die Priester mit der Verkündigung des [[Evangelium]]s, der Feier des [[Gottesdienst]]s, vor allem der [[Eucharistie]], und dem Hirtendienst an den Gläubigen beauftragt.
 
Das Wort '''Priester''' leitet sich vom griechischen "presbyteros", Ältester her. Als Mitarbeiter der [[Bischof|Bischöfe]] sind die Priester mit der Verkündigung des [[Evangelium]]s, der Feier des [[Gottesdienst]]s, vor allem der [[Eucharistie]], und dem Hirtendienst an den Gläubigen beauftragt.
  
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Das Priesteramt ist eines der [[Drei Ämter Christi]] und wird an den [[Priesterseminar]]en gelehrt.
 
Das Priesteramt ist eines der [[Drei Ämter Christi]] und wird an den [[Priesterseminar]]en gelehrt.
 
==Kirchliche Kleidung==
 
===Konzil von Trient ===
 
am 25 November 1551, 14. Sitzung, 6. Kapitel: Wie dass die Geistlichen, die in die heiligen Weihen erhoben oder Benefizien besitzend, sich nicht einer ihrem Stande geziemenden Kleidung bedienen, bestraft werden sollen: <br>
 
Weil es aber den Geistlichen, obgleich der Habit den Mönch nicht macht, doch geziemt, stets eine dem eigenen Stande angemessenen Kleidung zu tragen, um durch die Wohlanständigkeit des äußeren Anzuges zu tragen, um durch die Wohlanständigkeit die innere Ehrbarkeit der Sitten an den Tag zu legen, bei einigen aber heutzutage eine so große Leichtfertigkeit und Missachtung der Religion eingewachsen ist, dass sie, ihre eigene Würde und geistliche Ehre geringschätzend, auch öffentlich weltliche Kleidung tragen, ihre Füße auf entgegengesetzten Boden, den einen auf göttlichen, den andern auf fleischlichen setzend: so können und sollen deswegen alle kirchlichen, wie immer befreiten Personen, welche sich in den heiligen Weihen befinden oder kirchliche Würden, Personalstellen, Ämter oder was immer für Benefizien inne haben, wenn sie einmal von ihrem Bischofe auch durch ein öffentliches Edikt ermahnt sind und nicht gemäß der Anordnung und dem Gebote dieses Bischofs, eine ehrbare, ihrem Stande und ihrer Würde angemessene Klerikalkleidung tragen, durch Suspension von den Weihen und vom Amt und Benedfizium und von den Früchten, Einkünften und Gehalten von diesen Benefizien, so auch, wenn sie nach einmaliger Zurechtweisung, sich abermals hierin verfehlen, auch durch Entfernung von diesen Ämtern und Benefizien gebändigt werden, zumal hiermit die Verordnung Klemens des V. im Kirchenrat von Wien, welche anfängt „Quoniam“, erneuert und erweitert wird.
 
 
===Das [[Kirchenrecht]]  zur klerikalen Kleidung ===
 
'''Can. 284: ''' Die Kleriker haben gemäß den von den Bischofskonferenz erlassenen Normen und den rechtmäßigen örtlichen Gewohnheiten eine geziemende kirchliche Kleidung zu tragen.
 
 
===Die [[Bischofskonferenz]] zur priesterlichen Kleidung===
 
'''Deutschland: DBK: ''' Oratorianerkragen oder römisches Kollar, in begründeten Fällen dunkler Anzug mit Kreuz.<br>
 
'''Österreich: ''' <br>
 
'''Schweiz: '''
 
 
===Aktuelles Direktorium für den Dienst und das Leben der Priester===
 
''66. Kirchliche Kleidungsvorschrifte'' <br>
 
In einer säkularisierten und tendentiell materialistischen Gesellschaft, wo auch äußere Zeichen sakraler und übernatürlicher Wirklichkeiten im Schwinden begriffen sind, wird besonders die Notwendigkeit empfunden, dass der Priester - als Mann Gottes und als Ausspender seiner Geheimnisse - den Augen der Gemeinde auch durch seine Kleidung als unmissverständliches Zeichen seiner Hingabe und seiner Identität als Träger eines öffentlichen Amtes zu erkennen sei. Der Priester muss vor allem durch sein Verhalten erkennbar sein, aber auch durch seine Bekleidung, so dass jedem Gläubigen und überhaupt jedem Menschen seine Identität und seine Zugehörigkeit zu Gott und zur Kirche unmittelbar erkenntlich ist. <br>
 
Aus diesem Grund muss der Kleriker gemäß den von der Bischofskonferenz herausgegebenen Normen und gemäß den legitimen lokalen Gewohnheiten eine schickliche kirchliche Kleidung tragen. Dies bedeutet, dass diese Bekleidung, falls sie nicht der Talar ist, verschieden von der Art der Kleidung der Laien zu sein hat und konform der Würde und Sakralität des Amtes. Schnitt und Farbe müssen von der Bischofskonferenz festgelegt werden, immer in Harmonie mit den Dispositionen des allgemeinen Rechts. <br>
 
Wegen ihrer Inkohärenz mit dem Geist solcher Disziplin, können konträre Praktiken nicht als legitime Gewohnheiten angesehen werden und so müssen sie von den zuständigen Autoritäten abgeschafft werden. Abgesehen von ganz außergewöhnlichen Situationen, kann der Nichtgebrauch der kirchlichen Kleidung seitens des Klerikers, einen schwachen Sinn für die eigene Identität als ganz dem Dienst der Kirche ergebener Hirte manifestieren.
 
 
=== Juristischer Forderungscharakter priesterlicher Kleidung===
 
22. Oktober 1994 Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, Klarstellung bezüglich der verbindlichen Gültigkeit von Art. 66 : Klarstellungen zum Verbindlichkeitsgrad des Artikels 66 des Direktoriums für Dienst und Leben der Priester: für den Gebrauch kirchlicher Kleidung vonseiten der Amtsträger.
 
  
 
== Gebetsinitiative: Geistliche Mutterschaft==
 
== Gebetsinitiative: Geistliche Mutterschaft==
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* [[Alfons Maria von Liguori]], "Der Priester am Altare" und "Der Priester in der Einsamkeit" (beide in einem Buchban), Verlags-Anstalt vorm. G. Joseph Manz, Regensburg 1891 (in deutschen Buchstaben).
 
* [[Alfons Maria von Liguori]], "Der Priester am Altare" und "Der Priester in der Einsamkeit" (beide in einem Buchban), Verlags-Anstalt vorm. G. Joseph Manz, Regensburg 1891 (in deutschen Buchstaben).
  
'''siehe auch: ''' [[Priesterausbildung]], [[Zölibat]], [[Priesterweihe]], [[Exerzitien]] der Priester, [[Pfarrer]], [[Klerus]], [[Marianische Priesterbewegung]], [[Priesterbewegung Corpus Christi]].
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'''siehe auch: ''' [[Priesterausbildung]], [[Priesterkleidung]], [[Zölibat]], [[Priesterweihe]], [[Exerzitien]] der Priester, [[Pfarrer]], [[Klerus]], [[Marianische Priesterbewegung]], [[Priesterbewegung Corpus Christi]].
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==

Version vom 30. April 2008, 19:37 Uhr

Das Wort Priester leitet sich vom griechischen "presbyteros", Ältester her. Als Mitarbeiter der Bischöfe sind die Priester mit der Verkündigung des Evangeliums, der Feier des Gottesdiensts, vor allem der Eucharistie, und dem Hirtendienst an den Gläubigen beauftragt.

Priester sind durch das Weihesakrament beauftragt, die Sendung weiterzuführen, die Jesus Christus seinen Aposteln anvertraut hat. Durch die Weihe haben die Priester ein unauslöschliches geistliches Siegel, das sie Christus gleichförmig macht und sie befähigt, auf besondere Weise im Namen Jesu Christi zu handeln. Ein Priester hat insbesondere die Vollmacht, in der Eucharistie die eucharistischen Gaben (Brot und Wein), in persona Christi handelnd, in den Leib und das Blut Jesu Christi zu wandeln ("Das ist mein Leib..") und gleichfalls in persona Christi in der Beichte den Gläubigen ihre Sünden zu vergeben ("Ich spreche Dich los..").

Das priesterliche Amt geht direkt auf den Willen Jesu zurück, der seine Kirche auf Petrus und die Apostel gründete. Diakonat, Priester- und Bischofsamt sind die in der Kirche weitergegebene Gestalt apostolischer Autorität. Diese Amtsverfassung der Kirche übt zugleich einen notwendigen Dienst am allgemeinen Priestertum aller Getauften aus. Jeder Getaufte hat Anteil am einzigen Priestertum Christi, der einziger Mittler zum himmlischen Vater ist. Jedoch hat niemand in der Gemeinde aus eigener Legitimität das Recht, die anderen Getauften zu lehren, zu leiten und zu heiligen. Der Vollzug des Lehramts, Leitungsamts und Priesteramts Christi setzt vielmehr einen besonderen Ruf des Herrn voraus, der in der sakramentalen Weihe die Anerkennung der Kirche gefunden hat. Nur die sorgfältige Unterscheidung, der gleichen Königswürde aller Getauften in Christus einerseits und der besonderen Berufung des verfassten Amtes andererseits, garantiert den bestmöglichen Zugang des ganzen Gottesvolkes zu dem im Sakrament gegenwärtigen Christus.

Die scheinbare Abwertung spezieller Charismen durch das Amtsprinzip hat in der Kirchengeschichte immer wieder zu schweren Konflikten geführt. Letztlich hat sich aber oft und oft gezeigt, dass nur so die Vielfalt besonderer Gnadengaben zum Wohl des gesamten mystischen Leibes Christi, der nämlich die Kirche ist, weitergetragen werden konnte.

Engel mit priesterlicher Stola

Die Kirche hat keine Vollmacht darüber, diese Amtsverfassung in wesentlichen Zügen zu ändern. Daher ist eine Frauenordination im Katholizismus ausgeschlossen. Das dem getauften Mann vorbehaltene Priestertum "nach der Ordnung Melchisedeks" besagt, dass der Priester nicht einer besonderen Familie oder einem Adel angehört, sondern Anteil am ewigen Amt Christi hat. Es besagt ferner, dass der Priester kein rituelles Opfer vollzieht nach dem Vorbild von Tier- oder gar Menschenopfern, sondern in persona Christi die reine Opfergabe unter den Gestalten von Brot und Wein darbringt. Das Opfer Christi nährt die Seinen und eröffnet ihnen in der communio sanctorum das ewige Leben. Der Priester Christi erringt nicht, von Menschen bestellt, durch pagane Opferrituale, die Milde des Göttlichen. Sondern Gott selbst ist es, der durch seine Hingabe die Menschen zur Liebe ruft.

Innerhalb des göttlichen Heilswirkens in der Geschichte kommt dem Priester, aufgrund der besonderen sakramentalen Beziehung zu Christus, eine für das Heil der Vielen unverzichtbare Würde zu, die Gabe der Vergegenwärtigung Christi und Dienst an seiner Präsenz in der Gemeinde zugleich ist.

Das Priesteramt ist eines der Drei Ämter Christi und wird an den Priesterseminaren gelehrt.

Gebetsinitiative: Geistliche Mutterschaft

Im Jahre 2007, gab die Kongregation für den Klerus den geistlichen Impuls, der das Bewusstsein hinsichtlich des ontologischen Bandes zwischen Eucharistie und Priestertum und hinsichtlich der speziellen Mutterschaft, die Maria gegenüber den Priestern ausübt, vertiefe. Mithilfe der ewigen Anbetung soll eine ununterbrochene Gebetskette geschaffen werden und auf diese Weise zur Heiligung des Klerus beitragen. Es soll fortlaufend aus jedem Teil der Erde die Stimme der anbetenden Kirche zu Gott aufsteigen, Dankgebete, Lobpreis und Sühneopfer mit dem spezifischen Anliegen dargebracht werden, eine ausreichende Anzahl von Priesterberufungen zu erwecken. Gleichzeitig sollen auf diese Weise in Form einer vom Mystischen Leib getragenen geistlichen Mutterschaft all jene begleitet werden, die bereits zum priesterlichen Amt berufen sind und als solche dem einzigen Hohenpriester wesensmäßig gleich gestaltet wurden. Sie ermutigt gottgeweihte Frauen - nach dem Vorbild der Allerseligsten Jungfrau, der Mutter des Ewigen Hohenpriesters und Mitarbeiterin an Seinem Erlösungswerk - geistlicherweise[Priester zu „adoptieren“, um ihnen durch Selbstaufopferung, Gebet und Buße beizustehen.

Daher bittet die Kongregation alle Ortsordinarien, die in besonderer Weise den für die Kirche spezifischen und unersetzbaren Charakter des geweihten Priestertums schätzen und sich der Dringlichkeit einer diesbezüglichen gemeinsamen Aktion bewusst sind, sich aktiv einzusetzen und dort, wo immer ihnen ein Teil des Gottesvolkes anvertraut ist, die Bildung regelrechter Zönakel zu fördern, in denen Kleriker, Ordensleute und Laien sich im Geiste wahrer Gemeinschaft, aufrichtiger Wiedergutmachung und Läuterung, miteinander vereint dem Gebet in Form einer kontinuierlichen eucharistischen Anbetung widmen. [[1]

Eigene Votivmesse

  • 20. Dezember 1935 Eigene Votivmesse „Vom höchsten und ewigen Priestertum Jesu Christi", welche an den Donnerstagen entsprechend den liturgischen Vorschriften gefeiert werden kann.

Päpstliches Werk für Priesterberufe

  • 4. November 1941 Motu proprio Cum nobis über die Errichtung des Päpstlichen Werkes für Priesterberufe bei der Kongregation für die Seminarien und Universitäten und ihr unterstellt. (AAS XXXIII [1941]).
  • 1. Oktober 1960 Kongregation für die Seminarien und Universitäten, Instruktion „La preminente“ für das Werk der Katholischen Aktion zur Förderung von Priesterberufen.
  • 6. Januar 1998 Päpstliches Werk für geistliche Berufe (in Zusammenarbeit der Kongregationen für das Katholische Bildungswesen, für die orientalen Kirchen, für die Institute des gottgeweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, Neue Berufungen für ein neues Europa („In verbo tuo...“; Schlussdokument des Europäischen Kongresses über die Berufungen zum Priestertum und Ordensleben in Europa vom 5-10.5.1997; [2]).

Jährlicher Weltgebetstag zur Heiligung der Priester am Herz-Jesu-Fest

  • 23. Juni 1995 I. Weltgebetstag zur Heiligung der Priester Herz-Jesu-Fest

Päpstliche Schreiben

  • 3. Mai 1858 Enzyklika „Amantissimi redemptoris“ über die Priester und die Sorge für die Seelen.
  • Pius X. 4. August 1908 Apostolisches Mahnwor Haerent animo an den katholischen Klerus anlässlich seines 50. Priesterjubiläums (ASS XLI [1908] 555-577).
  • Pius XII. 23. September 1950 Apostolisches Mahnschreiben Menti nostrae über die Heiligkeit des Priesterlebens (AAS XLII [1950] 657-702).
  • 7. Dezember 1965 Dekret Presbyterorum ordinis über den Dienst und Leben der Priester (AAS LVIII [1966] 991-1024).
  • 18. Juni 1968 Apostolische Konstitution "Pontificalis romani" Approbation der liturgischen Ordnung für die Weihe des Diakons, Priesters und Bischofs (AAS 60 [1968] 569-573).
  • 6. März 1970 Kongregation für den Gottesdienst, Text zur Erneuerung der priesterlichen Versprechen und einer eigenen Präfation für die Chrisammesse (N 6 [1970] 87-89).
  • 11. April 1970 Rundschreiben der Kleruskongregation Presbyteri sacra an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen aufgrund der Beschlüsse der Vollversammlung der Kongregation am 10. Oktober 1969, über die Priesterräte (AAS 62 [1970] 459-465).
  • 30. September - 6. November 1971 II. Ordentliche Generalversammlung der Weltbischofssynode in Rom, Dokument Ultimis temporis über das Amtspriestertum (AAS LXIII [1971] 898-922).
  • Johannes Paul II. gibt von 1979-2005 jährlich zum Gründonnerstag eine Botschaft an die Mitbrüder im Priesteramt.
  • 8. April 1979 Schreiben zum Gründonnerstag Novo incipiente an alle Priester der Kirche über den priesterlichen Dienst (AAS 71 [1979] 393-417).
  • 3. Oktober 1981 Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, Schreiben "Quattuor abhinc annos" Die Priester brauchen die Erlaubnis ihres Diözesanbischofs, wenn sie die Messe nach dem Tridentinischen Ritus feiern wollen. Sie müssen außerdem klarstellen, dass sie die Glaubenslehre des von Papst Paul VI. promulgierten Römischen Messbuches nicht in Frage stellen (AAS LXXVI).
  • 27. März 1983 Schreiben Mentem ad vos Papst Johannes Pauls II. an die Priester über den priesterlichen Dienst zum Gründonnerstag (AAS LXXV [1983] 413-422; dt.: VAS Nr. 45).
  • 6. August 1983 Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre, Sacerdotium ministeriale über einige Fragen bezüglich des Dieners der Eucharistie an die Bischöfe der Katholischen Kirche (AAS LXXV [1983] 1001-1009).
  • 18. Oktober 1988 Der Heilige Vater gewährt der Kommission Ecclesia dei in einem förmlichen Dekret die Vollmacht, „allen, die darum bitten, den Gebrauch des Missale Romanum von 1962 zu gestatten“. Jedem Priester wurde das Recht zugestanden, sich in Rom ein ausdrückliches „Zelebret“ für die „tridentinische“ Messe zu besorgen.
  • 12. März 1989 Schreiben von Papst Johannes Paul II. an alle Priester der Kirche über das gemeinsame Priestertum und das Priestertum des Dienstes zum Gründonnerstag (dt.: VAS 88).
  • 1. Oktober 1989 Kongregation für die Evangelisierung der Völker, Pastorale Leitlinien für Diözesanpriester in Missionsgebieten.
  • 12. April 1990 Johannes Paul II., Gründonnerstagsschreiben an alle Priester über das Wirken des Heiligen Geistes im priesterlichen Leben (dt.: Der Apostolische Stuhl 1990)..
  • 22. Februar 1991 Kongregation für den Klerus, Dekret Mos iugiter mit Richtlinien „für die Annahme von Messstipendien durch die Priester (AAS 83 [1991] 443-446).
  • 25. März 1992 Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis der VIII. Ordentlichen Generalversammlung zur Welt-Bischofssynode vom 30. September - 28. Oktober 1990 über die Priesterbildung im Kontext der Gegenwart an die Bischöfe, Priester und Gläubigen (AAS 84 [1992] 657-804; dt.: VAS 105).
  • 31. Januar 1994 Kongregation für den Klerus, Direktorium Dives ecclesia für Dienst und Leben der Priester (LEV [1994]; ca. 56; dt.: VAS 113).
  • 15. Mai 1997 Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung über die Feier der Hl. Messe für verheiratete Priester.
  • 13. November 1997 Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten (Kongregation für den Klerus) „Nota explicativa“ – Fälle in denen die Seelsorge von mehr als einer Pfarrei einem einzigen Priester übertragen (Communicationes 30).
  • 19. März 1999 Kongregation für den Klerus, Der Priester, Lehrer des Wortes, Diener der Sakramente und Leiter der Gemeinde für das dritts christliche Jahrtausend ([3] VAS 139).
  • 25.4.2001 Kongregation für die Evangelisierung der Völker, Instruktion über die Entsendung von Priestern des Diözesanklerus der Missionsgebiete ins Ausland und über die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland [4]
  • Benedikt XVI. 7. Juli 2007 Motu proprio Summorum pontificum Erlaubnis an alle Priester den vollständigen lateinischen Ritus des seligen Johannes XXIII. von 1962 zu verwenden (mit Begeleitbrief).

Priestertum der Frau ?

  • 30. November 1975 Antwortschreiben De mulierum sacerdotio Pauls VI. an Frederic Donald Coggan]], Erbischof von Canterbury über die Zulassung von Frauen zur Priesterweihe (AAS LXVIII [1968] 599 f).
  • 23. März 1976 Antwortbrief Papst Paul VI. an Frederic Donald Coggan, Erzbischof von Canterbury über das Priestertum der Frauen (AAS LXVIII [1976] 600 f) [6].
  • 15. Oktober 1976 Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Inter insigniores zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt (AAS LXIX [1977] 98-116; dt.: VAS 3 enthalten in: VAS 117).
  • 20. Dezember 1984 Johannes Paul II., Brief an Robert Runcie, Erzbischof von Canterbury über das Priestertum der Frau (AAS 79 [1987] 184-186)[7].
  • 10.7.2002 Kongregation für die Glaubenslehre, Mahnschreiben zu den simulierten „Weihen“ von „Priesterinnen“ [8].
  • 31. Dezember 2002 Kongregation für die Glaubenslehre, Bestätigung der Exkommunikation der „Priesterinnen“ [9].

Literatur

  • Sacerdotis Imago, Päpstliche Dokumente über das Priestertum von Pius X. bis Johannes XXIII., in deutscher Fassung herausgegeben von Anton Rohrbasser, Paulinusdruckerei Freiburg Schweiz1962 (Imprimatur Friburgi Helv., die 3 Februarii 1962 R. Pittet, v.g.).
  • Alfons Maria von Liguori, "Der Priester am Altare" und "Der Priester in der Einsamkeit" (beide in einem Buchban), Verlags-Anstalt vorm. G. Joseph Manz, Regensburg 1891 (in deutschen Buchstaben).

siehe auch: Priesterausbildung, Priesterkleidung, Zölibat, Priesterweihe, Exerzitien der Priester, Pfarrer, Klerus, Marianische Priesterbewegung, Priesterbewegung Corpus Christi.

Weblinks