Facultas sacerdotibus novensilibus tributa
Facultas sacerdotibus novensilibus tributa |
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Apostolische Pönitentiarie
im Pontifikat von Papst
Paul VI.
der an die Bischöfe der Katholischen Kirche
zur Erteilung des Päpstlichen Segens bei der Primiz
5. November 1964
(Quelle: Quelle: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 1, Dokumente des Apostolischen Stuhls 1963 – 1973; Herausgegeben von Heinrich Rennings und Martin Klöckener, Butzon & Bercker Verlag 1983, S. 144, Randnummer 303 (nach dem „Enchiridion Documentorum Instaurationis Liturgicae“; ISBN 3-7666-9266-6. Dieses Schreiben wurde aus dem Kirchlichen Anzeiger Hildesheim genommen).
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Unser durch Gottes Vorsehung zum Papst bestellter Heiliger Vater Paul VI. hat unter bereitwilliger Aufnahme der ihm zugunsten der Neupriester vorgetragenen Bitten zum Erweis seiner väterlichen Sorge für sie gütig bestimmt, dass jeder neugeweihte Priester, wenn er die erste Messe mit gewisser Feierlichkeit zelebriert hat, einmalig, unter Anwendung der im Römischen Rituale stehenden Formel und nur außerhalb Roms den päpstlichen Segen erteilen darf samt dem damit verbundenen vollkommenen Ablass, der von den Christgläubigen gewonnen werden kann, die durch das Bußsakrament entsühnt und mit der heiligen Kommunion gespeist diesem Messopfer der Primiz frommen Sinnes beigewohnt, genannten Segen andächtig empfangen und nach Meinung des Heiligen Vaters gebetet haben.
Gegenwärtiges Dekret soll für immer gelten, ohne dass ein Apostolisches Schreiben in Form eines Breves noch dazu erlassen wird.