Eucharistisches Hochgebet: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Sprechen des eucharistischen Hochgebetes, das von seinem Wesen her gleichsam den Höhepunkt der ganzen Feier bildet, ist dem Priester kraft seiner Weihe eigen. Daher ist es ein [[Liturgiemissbräuche|Missbrauch]], wenn einige Teile des eucharistischen Hochgebetes von einem [[Diakon]], einem dienenden Laien, einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden. Das eucharistische Hochgebet muss zur Gänze vom [[Priester]] allein gesprochen werden.<ref>Vgl. [[Papst]] [[Johannes Paul II.]], [[Enzyklika]] [[Ecclesia de eucharistia]], Nr. 28: [[AAS]] 95 (2003) 452; [[Missale Romanum]], [[Institutio Generalis Missalis Romani|Institutio Generalis]], Nr. 147; [[Kongregation für den Gottesdienst]], [[Instruktion]] [[Liturgicae instaurationes]], Nr. 4: [[AAS]] 62 (1970) 698; [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]], [[Instruktion]] [[Inaestimabile donum]], Nr. 4: [[AAS]] 72 (1980) 334.</ref> | Das Sprechen des eucharistischen Hochgebetes, das von seinem Wesen her gleichsam den Höhepunkt der ganzen Feier bildet, ist dem Priester kraft seiner Weihe eigen. Daher ist es ein [[Liturgiemissbräuche|Missbrauch]], wenn einige Teile des eucharistischen Hochgebetes von einem [[Diakon]], einem dienenden Laien, einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden. Das eucharistische Hochgebet muss zur Gänze vom [[Priester]] allein gesprochen werden.<ref>Vgl. [[Papst]] [[Johannes Paul II.]], [[Enzyklika]] [[Ecclesia de eucharistia]], Nr. 28: [[AAS]] 95 (2003) 452; [[Missale Romanum]], [[Institutio Generalis Missalis Romani|Institutio Generalis]], Nr. 147; [[Kongregation für den Gottesdienst]], [[Instruktion]] [[Liturgicae instaurationes]], Nr. 4: [[AAS]] 62 (1970) 698; [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]], [[Instruktion]] [[Inaestimabile donum]], Nr. 4: [[AAS]] 72 (1980) 334.</ref> | ||
− | Während der zelebrierende Priester das eucharistische Hochgebet spricht, «soll gleichzeitig nichts anderes gebetet oder gesungen werden; auch [[Orgel]] und andere Musikinstrumente sollen schweigen»,<ref>[[Missale Romanum]], [[Institutio Generalis Missalis Romani|Institutio Generalis]], Nr. 32.</ref> außer zu den pflichtgemäß approbierten Akklamationen | + | Während der zelebrierende Priester das eucharistische Hochgebet spricht, «soll gleichzeitig nichts anderes gebetet oder gesungen werden; auch [[Orgel]] und andere Musikinstrumente sollen schweigen»,<ref>[[Missale Romanum]], [[Institutio Generalis Missalis Romani|Institutio Generalis]], Nr. 32.</ref> außer zu den pflichtgemäß approbierten Akklamationen der Gemeinde. |
− | + | Die Gemeinde nimmt dennoch immer aktiv und nie rein passiv teil: Es soll sich mit dem Priester vereinen «im Glauben und in Stille wie auch durch die im Laufe des eucharistischen Hochgebetes vorgesehenen [[Akklamation]]en, das sind die Antworten im Eröffnungsdialog der [[Präfation]], das [[Sanctus]], die Akklamation nach der [[Wandlung]], die Akklamation des [[Amen]] nach der Schlußdoxologie sowie andere von der [[Bischofskonferenz]] approbierte und vom Heiligen Stuhl rekognoszierte Akklamationen».<ref>Ebd., Nr. 147; vgl. [[Papst]] [[Johannes Paul II.]], [[Enzyklika]] [[Ecclesia de eucharistia]], Nr. 28: [[AAS]] 95 (2003) 452; vgl. auch [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung|Kongr. für die Sakramente und den Gottesdienst]], [[Instruktion]] [[Inaestimabile donum]], Nr. 4: [[AAS]] 72 (1980) 334-335.</ref> | |
Die Erwähnung des Namens des [[Papst]]es und des [[Diözesanbischof]]s im eucharistischen Hochgebet darf nicht weggelassen werden, damit eine ganz alte Tradition bewahrt und die kirchliche Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht wird. Denn «die kirchliche Gemeinschaft der eucharistischen Versammlung ist Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof und mit dem Papst».<ref>[[Papst]] [[Johannes Paul II.]], [[Enzyklika]] [[Ecclesia de eucharistia]], Nr. 39: [[AAS]] 95 (2003) 459.</ref> | Die Erwähnung des Namens des [[Papst]]es und des [[Diözesanbischof]]s im eucharistischen Hochgebet darf nicht weggelassen werden, damit eine ganz alte Tradition bewahrt und die kirchliche Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht wird. Denn «die kirchliche Gemeinschaft der eucharistischen Versammlung ist Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof und mit dem Papst».<ref>[[Papst]] [[Johannes Paul II.]], [[Enzyklika]] [[Ecclesia de eucharistia]], Nr. 39: [[AAS]] 95 (2003) 459.</ref> | ||
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* 2. Juni 1968 Kardinal [[Benno Gut]], Vorsitzender des "[[Consilium (Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution)|Consilium]]" an die Vorsitzenden der [[Bischofskonferenz]]en [[Brief vom 2. Juni 1968|Brief]] und Hinweise zu den Eucharistischen Hochgebeten anlässlich der Veröffentlichung neuer Texte des Eucharistischen Hochgebetes sowie "Hinweise zur Erleichterung der [[Katechese]] über die Hochgebete der [[Heilige Messe|Messe]]" | * 2. Juni 1968 Kardinal [[Benno Gut]], Vorsitzender des "[[Consilium (Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution)|Consilium]]" an die Vorsitzenden der [[Bischofskonferenz]]en [[Brief vom 2. Juni 1968|Brief]] und Hinweise zu den Eucharistischen Hochgebeten anlässlich der Veröffentlichung neuer Texte des Eucharistischen Hochgebetes sowie "Hinweise zur Erleichterung der [[Katechese]] über die Hochgebete der [[Heilige Messe|Messe]]" | ||
+ | * 23. Mai 1968 [[Ritenkongregation]]: [[Dekret vom 23. Mai 1968|Veröffentlichung]] von drei neuen Eucharistischen Hochgebeten und acht [[Präfation]]en. | ||
+ | * 6. November 1968 "[[Consilium (Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution)|Consilium]]" [[Erklärung vom 6. November 1968|Erklärung bezüglich]] einiger Bestimmungen zu den neuen Eucharistischen Hochgebeten. | ||
+ | * 9. Oktober 1972 [[Kongregation für den Gottesdienst]]: Dekret "[[Cum de nomine]]" über die Namensnennung des [[Bischof]]s im Eucharistischen Hochgebet. | ||
* 27. April 1973 [[Kongregation für den Gottesdienst]]: Rundschreiben [[Eucharistiae participationem]] an die Vorsitzenden der [[Bischofskonferenz]]en über die eucharistischen Hochgebete. | * 27. April 1973 [[Kongregation für den Gottesdienst]]: Rundschreiben [[Eucharistiae participationem]] an die Vorsitzenden der [[Bischofskonferenz]]en über die eucharistischen Hochgebete. | ||
+ | * 10. Dezember 1977 [[Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst]] (Sektion für den Gottesdienst): [[Rundschreiben vom 10. Dezember 1977|Rundschreiben]] an die Vorsitzenden der [[Bischofskonferenz]]en über die eucharistischen Hochgebete für [[Kind]]er und zum Thema"Versöhnung". | ||
'''[[Johannes Paul II.]]''' | '''[[Johannes Paul II.]]''' | ||
− | * 21. März 1988 [[Kongregation für den Gottesdienst]] [[Erklärung vom 21. März 1988|Erklärung zu]] den eucharistischen Hochgebeten und zu den [[ | + | * 15. Dezember 1980 [[Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst]] (Sektion für den Gottesdienst): [[Rundschreiben vom 15. Dezember 1980|Rundschreiben]] an die Vorsitzenden der [[Bischofskonferenz]]en über die eucharistischen Hochgebete für [[Kind]]er und zum Thema"Versöhnung". |
+ | * 15. Mai 1983 [[Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst]] (Sektion für den Gottesdienst): [[Veröffentlichung vom 15. Mai 1983|Veröffentlichung]] der Eucharistischen Hochgebete für [[Heilige Messe|Messen]] "Um Versöhnung". | ||
+ | * 21. März 1988 [[Kongregation für den Gottesdienst]] [[Erklärung vom 21. März 1988|Erklärung zu]] den eucharistischen Hochgebeten und zu den [[Experimente in der Liturgie|liturgischen Experimenten]] ([[Notitiae]] 24 [1988] 234-236). | ||
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
*[http://www.martin-loewenstein.de/unveroef/uni_gd_ablauf/06_01_das_hochgebet.pdf PDF mit allen approbierten Hochgebeten der röm.-kath. Kirche] | *[http://www.martin-loewenstein.de/unveroef/uni_gd_ablauf/06_01_das_hochgebet.pdf PDF mit allen approbierten Hochgebeten der röm.-kath. Kirche] | ||
− | *[http://www.eucharistie-online.de | + | *[http://www.eucharistie-online.de/auswahlseite.htm: Detailierte Erläuterung der Abläufe, liturgiegeschichliche Entwicklungen, theologische Bedeutung der Eucharistiefeier] |
== Anmerkungen == | == Anmerkungen == |
Aktuelle Version vom 22. Oktober 2023, 15:32 Uhr
Das Hochgebet (lat. Prex eucharistica), auch Eucharistisches Gebet genannt, ist das zentrale Ereignis der Eucharistie, kann vom Priester jedoch nicht außerhalb der vollständigen Liturgie der heiligen Messe gefeiert werden.
Die weithin übliche und auch verständliche synonyme Benutzung von Hochgebet und Kanon (lateinisch Canon Missae) in der heiligen Messe ist nicht ganz präzise: Als „Hochgebet“ (auch: „eucharistisches Hochgebet“, lateinisch Prex eucharistica wird das gesamte Gebet vom Eröffnungsdialog bis zur Schlussakklamation bezeichnet, während „Kanon“ die Bezeichnung für alle Teile nach dem Sanctus ist. Außerdem war Canon Missae oder Canon Romanus über 1400 Jahre lediglich das heutige erste Hochgebet. Das römische Messbuch kennt überdies die Bezeichnung Hochgebet sowohl für das ganze Gebet als auch für den Teil nach dem Sanctus.
Inhaltsverzeichnis
Wandlung
Im Hochgebet vollzieht sich das sakramentale Gedächtnis der Hingabe Jesu durch die Transsubstantiation, d.h. die Verwandlung der Substanz des Brotes in die Substanz des Leibes Christi und der Substanz des Weines in die Substanz seines Blutes. Diese Wesensverwandlung vollzieht sich durch die Wirkkraft des Wortes Christi durch das Handeln des Heiligen Geistes. Die sinnlich wahrnehmbaren Merkmale von Brot und Wein bleiben jedoch unverändert.
Siehe auch: Realpräsenz Jesu Christi in der Eucharistie
Aufbau
Die Hochgebetstexte des lateinischen Ritus (Römischer Ritus) haben folgenden Aufbau:
- Präfation mit Akklamationen, gefolgt vom Sanctus (Heilig): hymnischer Beginn des lobpreisenden Gedächtnisses (Anamnese)
- Postsanctus: Überleitung zur Gabenepiklese
- Epiklese: Herabrufung des Heiligen Geistes auf Brot und Wein
- Einsetzungsworte
- Spezielle Anamnese und Darbringung: fasst das Gedächtnis der Heilstaten Jesu Christi zusammen
- Zweite Epiklese: Herabrufung des Heiligen Geistes auf die Kirche, bittet um die Wandlung der Feiernden zur Gemeinschaft der Heiligen
- Interzessionen: sprechen aus, dass die Eucharistie in Gemeinschaft mit der ganzen Kirche begangen wird
- Doxologie: Feierlicher Abschluss des Hochgebetes
Hochgebetstexte im Lateinischen Ritus
Das jetzige Römische Messbuch bietet seit 1970 vier Hochgebete zur Auswahl. Darüberhinaus gibt es neun weitere approbierte Hochgebete. Das erste Hochgebet ist der sogenannte römische Messkanon (Canon missae). Er kommt dem Messkanon in lateinischer Sprache am nächsten, der für rund 500 Jahre das einzige Hochgebet der katholischen Messfeier war und auch heute noch verwendet wird.
Zu bestimmten Festtagen, Festzeiten und Ritusmessen sind in den Hochgebeten I, II, III Einschübe vorgesehen, die auf das jeweilige Festgeheimnis oder den spezifischen Anlass abgestimmt sind, im Hochgebet IV nur zur Ritusmesse der Taufe. Das Hochgebet IV, dessen Präfation auf Grund seiner inhaltlichen Struktur nicht austauschbar ist, kann nur in Messen, die keine eigene Präfation haben, gewählt werden.
Während nach der 2. Edition des römischen Messbuchs 1975 die Auswahl des Hochgebets völlig freigegeben war, gibt die 3. Edition von 2002 Hinweise für die besondere Eignung der einzelnen Hochgebete.
Standard-Hochgebete
(besonders geeignet für)
- Hochgebet I
(Tage mit eigenen Textteilen, Heiligenfeste der im Hochgebet genannten Heiligen, Sonntage) - Hochgebet II
(Wochentage) - Hochgebet III
(Sonn- und Festtage) - Hochgebet IV
(Messen ohne eigene Präfation, Sonntage im Jahreskreis)
Hochgebete für besondere Anliegen
(Die nach der redaktionellen Herkunft so gen. "Schweizer Hochgebete", der Originalentwurf wurde für die Schweizer Synode 1972 verfasst, dürfen nur in definierten Ausnahmefällen verwendet werden; nach vorläufiger Approbation seit 1975 wurden Sie dem Missale Romanum 2002 als Anhang beigefügt.)
- Hochgebet für besondere Anliegen I (Gott führt die Kirche)
z.B. Für die heilige Kirche, Um Priesterberufe, Für die Ordensleute, Um Ordensberufe, Für die Laien, Zur Danksagung, Für die Familien, Für Angehörige und Freunde, Um Liebe. - Hochgebet für besondere Anliegen II (Jesus unser Weg)
z.B. Für die Ausbreitung des Evangeliums, Für christen, die um des Glaubens willen verfolgt werden, Für Heimat und Vaterland und die bürgerliche Gemeinschaft, Für die Inhaber hoher Staatsämter, Für eine Konferenz von Staatsmännern, Für den Fortschritt der Völker, Zum Jahresbeginn. - Hochgebet für besondere Anliegen III (Jesus, der Bruder aller)
z.B. Bei Hungersnot, Für Flüchtlinge und Heimatvertriebene, Für Kriegsgefangene und ungerecht verurteilte Strafgefangene, Für Strafgefangene, Für Kranke, Für Sterbende, In jeder Not, Für die, die uns Böses tun, Um einen guten Tod. - Hochgebet für besondere Anliegen IV (Die Kirche auf dem Weg zur Einheit)
z.B. für die heilige Kirche. Für den Papst, Für den Bischof, Zur Wahl eines Bischofs, Bei einem Konzil oder einer Synode, Für die Priester, Der Priester für sich selbst, Für die Diener der Kirche, Bei Einkehrtagen und Pastoralkonferenzen.
Die Gottesdienstkongregation hat überdies Hochgebete für Gottesdienste mit Kindern und zwei Votivhochgebete zum Motiv des Heiligen Jahres 1975, die Versöhnung, approbiert.
- Hochgebet für Kinder I (Gott, unser Vater)
- Hochgebet für Kinder II (Du liebst uns)
- Hochgebet für Kinder III (Verschiedene Themen)
- Votivhochgebet Versöhnung (Das andere HG Versöhnung von 1975 ist im dt. Sprachgebiet außer Gebrauch.)
Außerdem wurde ein Hochgebet für Messfeiern mit Gehörlosen erarbeitet.
Anlässlich des Jubiläumsjahres der Erlösung 1983/84 und der Bischofssynode vom Oktober 1983 hat Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben "Aperite portas redemptori" vom 6. Januar 1983 die Verwendung der Eucharistischen Hochgebete zum Thema "Versöhnung" besonders empfohlen (vgl. Nr. 11. A). Aus diesem Anlaß wurden diese 1974 und 1977 ad interim, 1980 auf unbestimmte Zeit zugelassenen Eucharistischen Hochgebete unverändert, lediglich durch Hinweise für den Vortrag bei der Konzelebration, neu veröffentlicht.
Normen für das eucharistische Hochgebet in Redemptionis sacramentum, Nr. 51-56
Nur jene eucharistischen Hochgebete dürfen verwendet werden, die im Römischen Messbuch stehen oder rechtmäßig vom Apostolischen Stuhl approbiert worden sind, und zwar gemäß den Möglichkeiten und Grenzen, die der Apostolische Stuhl festgelegt hat. «Man kann es nicht hinnehmen, dass einige Priester sich das Recht anmaßen, eucharistische Hochgebete zusammenzustellen»<ref>Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus, Nr. 13: AAS 81 (1989) 910.</ref> oder die von der Kirche approbierten Texte zu ändern oder andere von Privatpersonen verfasste Hochgebete zu verwenden.<ref>Vgl. Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instruktion Inaestimabile donum, Nr. 5: AAS 72 (1980) 335.</ref>
Das Sprechen des eucharistischen Hochgebetes, das von seinem Wesen her gleichsam den Höhepunkt der ganzen Feier bildet, ist dem Priester kraft seiner Weihe eigen. Daher ist es ein Missbrauch, wenn einige Teile des eucharistischen Hochgebetes von einem Diakon, einem dienenden Laien, einem einzelnen oder allen Gläubigen zusammen vorgetragen werden. Das eucharistische Hochgebet muss zur Gänze vom Priester allein gesprochen werden.<ref>Vgl. Papst Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de eucharistia, Nr. 28: AAS 95 (2003) 452; Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 147; Kongregation für den Gottesdienst, Instruktion Liturgicae instaurationes, Nr. 4: AAS 62 (1970) 698; Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instruktion Inaestimabile donum, Nr. 4: AAS 72 (1980) 334.</ref>
Während der zelebrierende Priester das eucharistische Hochgebet spricht, «soll gleichzeitig nichts anderes gebetet oder gesungen werden; auch Orgel und andere Musikinstrumente sollen schweigen»,<ref>Missale Romanum, Institutio Generalis, Nr. 32.</ref> außer zu den pflichtgemäß approbierten Akklamationen der Gemeinde.
Die Gemeinde nimmt dennoch immer aktiv und nie rein passiv teil: Es soll sich mit dem Priester vereinen «im Glauben und in Stille wie auch durch die im Laufe des eucharistischen Hochgebetes vorgesehenen Akklamationen, das sind die Antworten im Eröffnungsdialog der Präfation, das Sanctus, die Akklamation nach der Wandlung, die Akklamation des Amen nach der Schlußdoxologie sowie andere von der Bischofskonferenz approbierte und vom Heiligen Stuhl rekognoszierte Akklamationen».<ref>Ebd., Nr. 147; vgl. Papst Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de eucharistia, Nr. 28: AAS 95 (2003) 452; vgl. auch Kongr. für die Sakramente und den Gottesdienst, Instruktion Inaestimabile donum, Nr. 4: AAS 72 (1980) 334-335.</ref>
Die Erwähnung des Namens des Papstes und des Diözesanbischofs im eucharistischen Hochgebet darf nicht weggelassen werden, damit eine ganz alte Tradition bewahrt und die kirchliche Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht wird. Denn «die kirchliche Gemeinschaft der eucharistischen Versammlung ist Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof und mit dem Papst».<ref>Papst Johannes Paul II., Enzyklika Ecclesia de eucharistia, Nr. 39: AAS 95 (2003) 459.</ref>
Hochgebete in der ambrosianischen Liturgie
Das neue Mailänder Missale kennt 6 Hochgebete:
- Hochgebet I: entspricht in etwa dem Canon Romanus mit einigen Abweichungen, besonders in den Heiligenlisten.
- Hochgebet II: entspricht dem II. Hochgebet des röm. Ritus, doch wird dort der hl. Ambrosius erwähnt.
- Hochgebet III: entspricht dem III. Hochgebet des röm. Ritus, doch wird dort der hl. Ambrosius erwähnt.
- Hochgebet IV: entspricht dem IV. Hochgebet des röm. Ritus, doch wird dort der hl. Ambrosius erwähnt.
- Hochgebet V: hat die Eucharistie zum Thema und ist vorgesehen für die Abendmahlsmesse des Gründonnerstags. Es kann auch an anderen Tagen verwendet werden, die das Geheimnis der Eucharistie, der Passion oder des Priestertums betonen.
- Hochgebet VI: hat einen österlichen Charakter. Es ist für Feier der Osternacht, der Ostersonntage sowie für Messen, die im Zusammenhang mit der Taufvorbereitung und Tauffeier stehen, vorgesehen.
Die Mailänder Liturgie hat viele verschiedene Präfationen: jeder Sonntag und jedes Heiligenfest hat eine eigene Präfation.
Päpstliche Schreiben
- 2. Juni 1968 Kardinal Benno Gut, Vorsitzender des "Consilium" an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen Brief und Hinweise zu den Eucharistischen Hochgebeten anlässlich der Veröffentlichung neuer Texte des Eucharistischen Hochgebetes sowie "Hinweise zur Erleichterung der Katechese über die Hochgebete der Messe"
- 23. Mai 1968 Ritenkongregation: Veröffentlichung von drei neuen Eucharistischen Hochgebeten und acht Präfationen.
- 6. November 1968 "Consilium" Erklärung bezüglich einiger Bestimmungen zu den neuen Eucharistischen Hochgebeten.
- 9. Oktober 1972 Kongregation für den Gottesdienst: Dekret "Cum de nomine" über die Namensnennung des Bischofs im Eucharistischen Hochgebet.
- 27. April 1973 Kongregation für den Gottesdienst: Rundschreiben Eucharistiae participationem an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die eucharistischen Hochgebete.
- 10. Dezember 1977 Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst (Sektion für den Gottesdienst): Rundschreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die eucharistischen Hochgebete für Kinder und zum Thema"Versöhnung".
- 15. Dezember 1980 Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst (Sektion für den Gottesdienst): Rundschreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die eucharistischen Hochgebete für Kinder und zum Thema"Versöhnung".
- 15. Mai 1983 Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst (Sektion für den Gottesdienst): Veröffentlichung der Eucharistischen Hochgebete für Messen "Um Versöhnung".
- 21. März 1988 Kongregation für den Gottesdienst Erklärung zu den eucharistischen Hochgebeten und zu den liturgischen Experimenten (Notitiae 24 [1988] 234-236).
Weblinks
- PDF mit allen approbierten Hochgebeten der röm.-kath. Kirche
- Detailierte Erläuterung der Abläufe, liturgiegeschichliche Entwicklungen, theologische Bedeutung der Eucharistiefeier
Anmerkungen
<references />