Dogma

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Ein Dogma ist eine von Gott vor dem Tode des letzten Apostels geoffenbarte Wahrheit, die als solche von der Kirche unwiderruflich und verpflichtend zu glauben vorgelegt wird. Sie sind im depositum fidei, der "Glaubenshinterlage", ausdrücklich oder einschlussweise enthalten.<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, S. 63, Dogma (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis); KKK, 88-90.</ref>

Die systematische Darlegung der Dogmen und des christlichen Glaubens ist Aufgabe der Dogmatik.

Notwendige Momente zu einer Dogmatisierung

  • Die Wahrheit muss in der Tradition oder Heiligen Schrift von Gott geoffenbart sein oder zumindest in einem notwendigen Zusammenhang stehen (KKK, 88).
  • Die religiöse Wahrheit kann den Glauben (Lehramt) oder die Sitten (Hirtenamt) betreffen.
  • Der römische Papst muss einen Glaubenssatz „Ex cathedra“ (in der Kraft des göttlichen Beistandes) aussprechen.
  • Das Dogma wird unwiderruflich für alle kommenden Zeiten und alle Mitglieder der Kirche verpflichtend zu glauben vorgelegt.

Das erste Vatikanische Konzil beschreibt in der Dogmatische Konstitution Pastor aeternus vom 18. Juli 1870 die Verbindlichkeit durch den Papst feierlich:

"Im treuen Anschluss an die Überlieferung, wie Wir sie von der ersten Zeit des Christentums an überkommen haben, lehren Wir ([[Papst] Pius IX.) … unter Zustimmung des heiligen Konzils, und erklären es als von Gott geoffenbartes Dogma: Wenn der römische Papst „ex Cathedra“ spricht, - das heißt, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen mit seiner höchsten Apostolischen Autorität erklärt, dass eine Lehre, die den Glauben oder das sittliche Leben betrifft, von der ganzen Kirche gläubig festzuhalten ist, - dann besitzt er kraft des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen wurde, eben jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei Entscheidungen in der Glaubens- und Sittenlehre ausgerüstet wissen wollte. Deshalb lassen solche Lehrentscheidungen des römischen Papstes keine Abänderung mehr zu, und zwar schon von sich aus, nicht erst infolge der Zustimmung der Kirche." (Dogmatische Konstitution Pastor aeternus vom 18. Juli 1870 Nr. 21; vgl. auch: KKK, 88).

Seit der Dogmatischen Konstitution Pastor aeternus 1870, wurde erst einmal durch Papst Pius XII. am 1. November 1950 von dieser unwiderruflichen Bestätigung der Lehre in der Apostolischen Konstitution "Munificentissimus Deus", über die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel, Gebrauch gemacht.

Zur Terminologie der Dogmen

Eine von der Kirche einmal terminierte Lehre darf nicht in Vergessenheit geraten oder sie in einer Weise erklären, dass die wahre Bedeutung der Worte oder die geltenden Begriffe abgeschwächt werden.<ref> Paul VI. Enzyklika Mysterium fidei über die Lehre und den Kult der heiligen Eucharistie vom 3. September 1965, Nr. 10.</ref>

Das geistliche Leben und die Dogmen

Das geistliches Leben des Katholiken und die Dogmen stehen in organischer Verbindung (lex credendi - lex vivendi). Die Dogmen sind Lichter auf dem Glaubensweg, sie erhellen und sichern ihn. Umgekehrt werden durch ein rechtes Leben der Verstand und das Herz geöffnet, um das Licht der Glaubensdogmen aufzunehmen (KKK, 89).

Hierarchie der Wahrheiten (KKK, 90); Internationale Theologische Kommission (= kein Lehramtsdokument) Die Interpretation der Dogmen 1990, Aussagen und Praxis des kirchlichen Lehramts.

Anmerkungen

<references />