Summorum pontificum: Unterschied zwischen den Versionen

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==Literatur==
 
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* [[Gero Weishaupt]]: "Päpstliche Weichenstellungen. Das Motu Proprio 'Summorum Pontificum'.  Ein kirchenrechtlicher Kommentar und Erwägungen zu einer 'Reform der Reform'". "Verlag für Kultur und Wissenschaft"Bonn August 2010  [http://kathnews.de/cms/cms/front_content.php?idart=467]
 
* [[Gero Weishaupt]]: "Päpstliche Weichenstellungen. Das Motu Proprio 'Summorum Pontificum'.  Ein kirchenrechtlicher Kommentar und Erwägungen zu einer 'Reform der Reform'". "Verlag für Kultur und Wissenschaft"Bonn August 2010  [http://kathnews.de/cms/cms/front_content.php?idart=467]
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* [[Wolfgang F. Rothe]]: 
Liturgische Versöhnung.
 Ein kirchenrechtlicher Kommentar zum [[Motu proprio]] „[[Summorum Pontificum]]“ für Studium und Praxis.
 Mit einem Vorwort des Vize-Präsidenten der Päpstlichen Kommission „[[Ecclesia Dei]]“,. [[Dominus Verlag]] Augsburg 2009 (208 Seiten; ISBN 978-3-940879-06-6).
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==

Version vom 26. Juni 2013, 15:02 Uhr

Summorum pontificum cura; die Sorge der Päpste um die Liturgie: Benedikt XVI.

Schreiben im Wortlaut

Das Schreiben im Wortlaut

Kommentar

Das apostolische Schreiben Summorum Pontificum ist ein so genanntes Motu proprio, das von Papst Benedikt XVI. am 7. Juli 2007 veröffentlicht wurde. Inhaltlich geht es um die Freigabe der "überlieferten Messe" für alle Priester. Das Schreiben gilt als einer der bislang wichtigsten Rechtsakte von Papst Benedikt XVI. und betrifft auch die meisten anderen liturgischen Vollzüge der Sakramente.

Über das "Indult" von 1984 und das Motu proprio "Ecclesia Dei" von 1988 hinaus wird jedem Priester prinzipiell das Recht zugestanden, auch in der außerordentlichen Form des römischen Ritus ("tridentinischer Ritus") zu zelebrieren (usus antiquior) und die Sakramente zu spenden. Die Liturgiereform in der Folge des II. Vatikanischen Konzils, verwirklicht unter Paul VI. und Johannes Paul II., wird damit nicht außer Kraft gesetzt oder zurückgenommen. Die von Paul VI. approbierte Form des römischen Ritus bleibt die "forma ordinaria", während die ältere Form des römischen Ritus als "forma extraordinaria" ermöglicht wird. Das bedeutet zwar eine echte Ranggleichheit der älteren Form neben dem modernen Gebrauch der römischen Messe, dem Werturteil der Kirche nach, aber keine Gleichheit in der Ausübungspraxis.

Das Motu proprio betreibt nicht die Ausweitung der "alten Messe", gegen die "neue" Form, sondern wendet das Konzilsprinzip, dass in der Liturgie (vgl. Sacrosanctum concilium) auch jeder Priester und auch die Laien als Getaufte berechtigt Ausübende der Liturgie sind, auf die Freunde der früheren Tradition an. (Nach demselben Prinzip billigten die päpstlichen Organe 2008 auch die Eigenart liturgischer Feiern im Neokatechumenat.) Die Feier dieser beiden Formen des einen römischen Ritus soll nach dem Willen von Papst Benedikt XVI. zu einer gegenseitigen Befruchtung dieser Formen zugunsten der Liturgie insgesamt beitragen.

Auf S.P. bezieht sich auch das Motu proprio vom 2. Juli 2009 Ecclesiae unitatem, das die Zuständigkeiten der Kommission Ecclesia Dei neu ordnet und sie an die Glaubenskongregation anbindet.

Würdigung

Etwa vier Jahre nach dem Erlass ist festzustellen, dass zwar in einigen Ländern ein deutlicher Anstieg der Zelebrationen "älteren Gebrauchs" festzustellen ist. Da die "alte Messe" aber schon zuvor nur noch wenig Anziehungskraft ausübte, ist dieser Anstieg im liturgischen Leben der Kirche weiterhin nicht allgemein feststellbar. Der Streit um die ältere Liturgie hat sich aber deutlich entspannt, wobei die Toleranz der Beter des Novus ordo gegenüber den Freunden der "Tradition" aber deutlich stärker zunimmt als die Akzeptanz der Liturgiereform bei ihren Gegnern. Das Motu Proprio ‘Summorum Pontificum’ kann als echter Wendepunkt in der Liturgie betrachtet werden. Allerdings müßten die Bischöfe und Priester das Motu Proprio auch umsetzen. Dafür gibt es zum Beispiel in Deutschland keine Anzeichen.

Beispiel einer Umsetzung

Ein Beispiel zur Umsetzung des Motu Propria ‘Summorum Pontificum’ war die Errichtung Papst Benedikt XVI. einer Personalpfarrei. Durch Kardinalvikar Camillo Ruini (Römisches Vikariat) hat er sie am Ostersonntag dem 23. März 2008 der Petrusbruderschaft mit der Kirche „Ss. Trinità dei Pellegrini“ für den außerordentlichen Ritus im Herzen Roms geschaffen. Das Vikariat wollte mit dieser Pfarrei ein Zentrum für die Gläubigen der Stadt und auch einen Ort für jene Rompilger, die sich der traditionellen Heiligen Messe verbunden fühlen.

Umsetzung in allen Pfarreien?

Kardinal Darío Castrillón Hoyos sagte, dass sich der Papst wünscht, dass die Messe im außerordentlichen Ritus in allen Pfarreien soll angeboten werden können. (Quelle)

Der Erzbischof von Manila hingegen verfügte Ende 2008, dass die "alte Messe" nur in einer Seitenkapelle der Kathedrale einmal im Monat stattfindet. Er sieht offenkundig keinen weiteren Bedarf (Quelle).

Zitate

Der für seine scharfsinnigen Sprüche bekannte Schriftsteller Martin Mosebach, Inhaber des Georg-Büchner-Preises 2007, bemerkt zum Motu proprio, dass es seines Erachtens das erste Mal sei, dass ein Papst in einem offiziellen Dokument einen Bildungsmangel seines Klerus feststelle. [1]

"Der Grundtenor der Mosebach'schen Kritik, derzufolge Liturgie nie als Menschenwerk erscheinen dürfe, war am Nachmittag auch in den Ausführungen Kaschewskys [von "Una Voce"] angeklungen. Nicht das mangelnde Interesse der Gläubigen, sondern die Haltung derer, die „an den Schalthebeln der Liturgie sitzen“ verhindere eine stärkere Verbreitung der Liturgie im überlieferten Ritus, sodass die Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus – „eine machtvolle Demonstration der Königsherrschaft Jesu Christi“ – auch acht Monate nach Inkrafttreten des Motu proprio Summorum pontificum noch immer ein „verschämtes Ghettodasein“ führe."

Regina Einig in: Die Tagespost vom 27. Mai 2008 [über eine Katholikentagsveranstaltung zum Thema "S.P."]

Siehe auch Liste von Lehramtstexten

Literatur

  • Gero Weishaupt: "Päpstliche Weichenstellungen. Das Motu Proprio 'Summorum Pontificum'.  Ein kirchenrechtlicher Kommentar und Erwägungen zu einer 'Reform der Reform'". "Verlag für Kultur und Wissenschaft"Bonn August 2010 [2]
  • Wolfgang F. Rothe: 
Liturgische Versöhnung.
 Ein kirchenrechtlicher Kommentar zum Motu proprioSummorum Pontificum“ für Studium und Praxis.
 Mit einem Vorwort des Vize-Präsidenten der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“,. Dominus Verlag Augsburg 2009 (208 Seiten; ISBN 978-3-940879-06-6).

Weblinks

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