Summorum pontificum

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Summorum pontificum cura; die Sorge der Päpste um die Liturgie: Benedikt XVI.

Das apostolische Schreiben Summorum Pontificum (Wortlaut) ist ein Motu proprio, das von Papst Benedikt XVI. am 7. Juli 2007 veröffentlicht wurde und in dem jedem Priester das Recht zur Feier der Heiligen Messe und der Sakramente in der "außerordentlichen Form der Liturgie der Kirche" (usus antiquior) im Römischen Ritus zugestanden wird.

Die Liturgiereform in der Folge des II. Vatikanischen Konzils, verwirklicht unter Paul VI. und Johannes Paul II., wird damit nicht außer Kraft gesetzt oder zurückgenommen. Die von Paul VI. approbierte Form des römischen Ritus bleibt die "forma ordinaria", während die ältere Form des römischen Ritus als "forma extraordinaria" zugelassen wird.

Das Motu proprio betreibt nicht die Ausweitung der "alten Messe", gegen die "neue" Form, sondern wendet das Konzilsprinzip, dass in der Liturgie (vgl. Sacrosanctum concilium) auch jeder Priester und auch die Laien als Getaufte berechtigt Ausübende der Liturgie sind, auf die Freunde der früheren Tradition an. (Nach demselben Prinzip billigten die päpstlichen Organe 2008 auch die Eigenart liturgischer Feiern im Neokatechumenat.) Die Feier dieser beiden Formen des einen römischen Ritus soll nach dem Willen von Papst Benedikt XVI. zu einer gegenseitigen Befruchtung dieser Formen zugunsten der Liturgie insgesamt beitragen.

Auf S.P. bezieht sich auch das Motu proprio vom 2. Juli 2009 Ecclesiae unitatem, das die Zuständigkeiten der Kommission Ecclesia Dei neu ordnet und sie an die Glaubenskongregation anbindet.

Umsetzung

Das Motu proprio bedeutet zwar eine Ranggleichheit der älteren Form neben dem modernen Gebrauch der römischen Messe, dem Werturteil der Kirche nach, aber keine Gleichheit in der Ausübungspraxis.

Ein Beispiel zur Umsetzung war die Errichtung Papst Benedikt XVI. einer Personalpfarrei. Durch Kardinalvikar Camillo Ruini (Römisches Vikariat) hat er sie am Ostersonntag dem 23. März 2008 der Petrusbruderschaft mit der Kirche „Ss. Trinità dei Pellegrini“ für den außerordentlichen Ritus im Herzen Roms geschaffen. Das Vikariat wollte mit dieser Pfarrei ein Zentrum für die Gläubigen der Stadt und auch einen Ort für jene Rompilger, die sich der traditionellen Heiligen Messe verbunden fühlen.

Kardinal Darío Castrillón Hoyos sagte, dass sich der Papst wünscht, die Messe solle im außerordentlichen Ritus in allen Pfarreien angeboten werden.

Der Erzbischof von Manila hingegen verfügte Ende 2008, dass die "alte Messe" nur in einer Seitenkapelle der Kathedrale einmal im Monat stattfindet. Er sieht offenkundig keinen weiteren Bedarf.

Das Motu proprio ist eine Umsetzung von Sacrosanctum Concilium

Treu der Überlieferung erklärt das Heilige Konzil schließlich, dass die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt. Es ist ihr Wille, dass diese Riten in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden, und es ist ihr Wunsch, dass sie, soweit es not tut, in ihrem ganzen Umfang gemäß dem Geist gesunder Überlieferung überprüft und im Hinblick auf die Verhältnisse und Notwendigkeiten der Gegenwart mit neuer Kraft ausgestattet werden.

Siehe auch Summorum pontificum (1922)

Der Text des Schreibens

Literatur

  • Gero Weishaupt: „Päpstliche Weichenstellungen. Das Motu Proprio Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI. und der Begleitbrief an die Bischöfe. Ein kirchenrechtlicher Kommentar und Überlegungen zu einer ‘Reform der Reform‘“. Verlag für Kultur und Wissenschaft Bonn 2010 (228 S.; ISBN 978-3-86269-003-9 kart.).[1]
  • Wolfgang F. Rothe: 
Liturgische Versöhnung.
 Ein kirchenrechtlicher Kommentar zum Motu proprioSummorum Pontificum“ für Studium und Praxis.
 Mit einem Vorwort des Vize-Präsidenten der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“,. Dominus Verlag Augsburg 2009 (208 Seiten; ISBN 978-3-940879-06-6).

Weblinks

Anmerkungen

<references />