Ecclesia Dei
Ecclesia Dei (Kirche Gottes) war eine päpstliche Kommission, die mit dem Apostolischen Schreiben Ecclesia Dei adflicta errichtet wurde. Sie war ein Teil der Römischen Kurie und wurde am 2. Juli 1988 von Papst Johannes Paul II. als Antwort auf der unrechtmäßigen Bischofsweihe eingerichtet, die Erzbischof Marcel Lefebvre am 30. Juni 1988 vorgenommen hatte und bemühte sich um die Wiedereingliederung traditionalistischer Gruppen in die römisch-katholische Kirche.<ref>Papst löst Kommission 'Ecclesia Dei' auf und regelt Dialog neu Kath.net am 19. Januar 2019</ref> Sie wurde am 1. Januar 2019 durch das Motu proprio Da oltre trent’anni von Papst Franziskus aufgelöst und die Aufgaben der Kommission der Glaubenskongregation direkt übertragen, da die von ihr behandelten Ziele und Fragen vorwiegend lehrmäßiger Natur seien. Ihr bisherigesPersonal sowie die ihr zugewiesenen Haushaltsmittel werden ebenfalls dieser Kongregation zugewiesen.
Inhaltsverzeichnis
Struktur
Die Päpstliche Kommission bestand aus einem Kardinalpräsidenten und anderen Mitgliedern der Römischen Kurie. Die Kommission Ecclesia Dei wurde am 8. Juli 2009 durch das Motu proprio Ecclesiae unitatem der Kongregation für die Glaubenslehre angegliedert. Deshalb war der Präfekt der Glaubenskongregation, gleichzeitig Präsident der Kommission Ecclesia Dei. Sekretär war seit 2009 der Kurienerzbischof Guido Pozzo.
Aufgabe
Die Päpstliche Kommission hatte die Aufgabe, mit den Bischöfen, den Dikasterien der Römischen Kurie und den betreffenden Gruppen zusammenzuarbeiten, um die volle kirchliche Gemeinschaft der Priester, Seminaristen, Ordensgemeinschaften oder einzelnen Ordensleuten zu ermöglichen, die bisher auf verschiedene Weise mit der von Erzbischof Lefebvre gegründeten Priesterbruderschaft St. Pius X. verbunden waren und die mit dem Nachfolger Petri in der katholischen Kirche verbunden bleiben wollen. Sie soll sich um die Rückführung der "Traditionalisten" bemühen und sich um den genannten Personenkreis kümmern, die Lefebvre nicht folgen wollen. Für diesen Personenkreis errichtete diese Kommission am 18. Oktober 1988 die Priesterbruderschaft St. Petrus.
Über diese historisch veranlasste Aufgabe hinaus war die Kommission seit 2007 für die Durchführung des Motu proprio Summorum pontificum zur "alten Messe" zuständig. Für den älteren Gebrauch des Römischen Ritus gibt es (wie vor Sacrosanctum concilium, 1963) keine eigentliche Zuständigkeit der Bischofskonferenzen; vor Ort ist der Diözesanbischof zuständig.
Die Päpstliche Kommission begleitete und förderte die Seelsorge an den in verschiedenen Teilen der Welt verstreuten Gläubigen, die sich der früheren lateinischen liturgischen Tradition verbunden fühlen und bietet so einen festen Bezugspunkt für ihre Anliegen.<ref>Vgl. Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei" </ref>
Päpstliche Schreiben, welche die Kommission betreffen
- 2. Juli 1988 Apostolisches Schreiben Ecclesia Dei adflicta mit dem die Päpstliche Kommission errichtet wird.
- 2. Juli 2009 Motu proprio Ecclesiae unitatem Die für die Piusbruderschaft zuständige Kommission Ecclesia Dei wird der Glaubenskongregation zugeordnet.
- 30. April 2011 Kommission "Ecclesia Dei" Instruktion Universae ecclesiae mit den Ausführungsbestimmungen des Motu proprio Summorum pontificum. Zusammen mit dem Text der Instruktion, wird auch eine redaktionelle Note zur Verfügung gestellt.<ref>Note</ref>
- 27. März 2017 Brief der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei" an die Bischöfe der betroffenen Bischofskonferenzen über die Erlaubnis zur Feier der Eheschließung der Gläubigen der Priesterbruderschaft St. Pius X..
- 17. Januar 2019 Motu proprio Da oltre trent’anni<ref>Motu proprio 2019</ref> Die Kommission wird aufgelöst und die Aufgaben der Kommission der Glaubenskongregation direkt übertragen.
Weblinks
Anmerkungen
<references />