Diakon
Der Diakonat (lat. diaconátus, von griech. διάκονος diákonos "Diener, Helfer") ist die erste Stufe des Weihesakramentes, welche die Handauflegung durch den Bischof zur Dienstleistung erhält.<ref>nicht zum Priestertum: Benedikt XVI.: Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis über die Eucharistie - Quelle und Höhepunkt von Leben und Sendung der Kirche, Nr. 26.</ref>
Inhaltsverzeichnis
Neues Testament
Neben der Verkündigung der frohen Botschaft und den Zusammenkünften der Gemeinde beim Herrenmahl war die Sorge für die Armen ein Kennzeichen der Urgemeinde. Zur Entlastung der Apostel beim "Dienst des Wortes" und weil es offenbar bei der Verteilung von Almosen zu Ungerechtigkeiten gekommen war, ließen die Apostel sieben Männer "von gutem Ruf und voll Geist und Weisheit" für den "Dienst an den Tischen" wählen. Die ersten Diakone waren Stephanus, Philippus, Prochorus, Nikanor, Timon, Parmenas und Nikolaus (Apg 6, 1-7).
Geschichte des Diakonats
Don Francesco Moraglia, Professor für systematische Theologie (Genua) schreibt in einem vom Vatikan veröffentlichten Beitrag:
- "Der Diakonat an sich, als ständiges Amt, das nicht das Priesteramt zum Ziel hat, verschwindet in der westlichen Welt, nachdem er bis zum 5. Jh. von großer Bedeutung gewesen war. Ab der Zeit wurde die erste Stufe des Priesteramtes – vor allem auf Grund der zunehmenden Teilnahme der Priester am Seelsorgerleben – langsam zu einer einfachen Vorstufe, um die Hauptstufe zu erklimmen: das Priesteramt. Es ist daher leicht zu verstehen, dass der Diakonat aus theologischer Sicht und als seelsorgerisches Amt praktisch erlahmte, ja fast versteinerte.
- Dieser Situation versuchte bereits im 16. Jh. das Konzil von Trient entgegenzuwirken, doch ohne Erfolg; erst das Zweite Vatikanische Konzil hat es geschafft, in der zweiten Hälfte des 20. Jh. den Diakonat als „großes, eigenständiges und ständiges Amt in der Rangordnung…" zu unterstreichen."<ref>Francesco Moraglia: Der heilige Laurentius. Erster Diakon der römisch-katholischen Kirche, Beitrag vom 19. Februar 2000.</ref>
Beim Zweiten Vatikanum steht in der Dogmatischen Konstitution Lumen Gentium im Kapitel 29, dass „…den Diakonat, mit Einverständnis des Papstes der katholischen Kirche, auch Männer reifen Alters annehmen können, die in Ehe leben, ebenso wie geeignete junge Männer, die jedoch das Gesetz des Zölibates einhalten müssen."
Diakonat als Weihestufe
Priesteramtskandidaten werden vor ihrer Priesterweihe zum Diakon geweiht und damit Kleriker. Jede Teilhabe am kirchlichen Dienst im Klerus setzt den Diakonat voraus; auch Priester und Bischöfe bleiben Diakone, empfangen mit den weiteren Weihestufen jedoch besondere Vollmachten. Der Dienstalltag des Klerikers ist sogar stark überwiegend von diakonalen (administrativen, karitativen, katechetischen) Tätigkeiten geprägt, die unreflektiert zum priesterlichen Berufsbild gezählt werden, aber den Diakonat als Grundlage des Priestertums darstellen.
Darüberhinaus hat das Zweite Vatikanische Konzil das Amt des Ständigen Diakons als eigenständiges Amt der Kirche wiederhergestellt, das auch verheirateten Männern offen steht. Dieser Diakonat kann in Nebenberuf, aber auch im Hauptberuf ausgeübt werden. Der Diakon ist zwar Kleriker, aber er repräsentiert nicht die Autorität Christi derart, wie es für bestimmte Vollzüge in persona Christi erforderlich ist (Eucharistie, Buße).
Siehe auch: Diakonatsweihe
Voraussetzung für den Diakonat in der katholischen Kirche
Grundsätzlich muss ein Bewerber für den Diakonat ein römisch-katholischer Mann sein.
Ein unverheirateter Mann, der sich zum Zölibat verpflichtet, muss 23 Jahre alt sein.
Ein verheirateter Mann, der den Diakonat anstrebt, muss mindestens 35 Jahre alt sein. Die Ehefrau muss das Einverständnis geben. Wenn die Ehefrau sterben sollte, muss der Ehemann allerdings zölibatär leben.
Aufgaben
Diakone leisten primär einen Dienst am Nächsten und helfen Menschen in Notsituationen. Sie können auch teilweise liturgische Aufgaben übernehmen und dürfen bei der Hl. Messe, sofern es nützlich erscheint (pro opportunitate - vgl. IGMR Nr. 65), predigen und die Hl. Eucharistie spenden. Auch Taufen und Beerdigungen darf der Diakon vornehmen, außerdem Segnungen wie z.B. Weihwasser. Bei Eheschließungen darf er assistieren.
Es ist aber nicht möglich, dass Diakone die sakramentale Lossprechung erteilen oder die Krankensalbung spenden oder auch die Hl. Eucharistie als Vorsteher feiern. Für diese und andere Vollzüge ist der speziell priesterliche Weihecharakter erforderlich, der ein besonderes Band zwischen Christus und dem Priester begründet.
Kleidung der Diakone
Die Kleiderordnung der Diakone außerhalb der Liturgie legt die zuständige Bischofskonferenz fest (siehe: Priesterkleidung).
In der entsprechenden Partikularnorm der Deutschen Bischofskonferenz wurde festgelegt: "Der Geistliche muss in der Öffentlichkeit durch seine Kleidung eindeutig als solcher erkennbar sein." Es wurde der Oratorianerkragen oder römisches Kollar (Römerkragen), "in begründeten Ausnahmefällen" (also keineswegs als Regel oder in freier Wahl, wobei weder klar ist, worin die Ausnahmen bestehen, noch wie sie zu begründen sind!) dunkler Anzug mit Kreuz, festgelegt. Die Ausnahmeregelung gilt nur für die Ständigen Diakone mit Zivilberuf – also nicht für die hauptamtlichen Ständigen Diakone.<ref>DBK : Partikularnormen zu can. 284 CIC; vgl. AYMANS: Kanonisches Recht, Band II, 163; vgl. auch: Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 284 CIC Kirchliche Kleidung der Geistlichen</ref>
Die Österreichische Bischofskonferenz dagegen hat sich zu dieser Frage überhaupt nicht geäußert, so dass die in can. 288 CIC vorgesehene Ausnahmeregelung in diesem Fall keinerlei Einschränkung unterliegt.<ref>vgl. Umfassende kanonistische Betrachtung der kirchlichen Bekleidungsvorschriften von Wolfgang Rothe</ref>
Zu einem "Diakonat der Frau"
Im Codex des kanonischen Rechtes 1983 heißt es in can 1024: "Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann." Damit ist gesagt, dass es um eine Frage der Gültigkeit geht und nicht nur der Erlaubtheit. Würden alle Riten einer Diakonats- oder Priesterweihe an einer Frau vollzogen, dann wäre dies nicht nur unerlaubt, sondern ungültig. Zu einer anderen Praxis hätte die Kirche keine Befugnis. Das lebendige Lehramt hat immer daran festgehalten, dass der Ausschluss von Frauen vom Priesteramt in Übereinstimmung steht mit Gottes Plan für seine Kirche (vgl. KKK 1577). Ein bedeutsamer lehramtlicher Text Papst Johannes Pauls II. in dem Schreiben Ordinatio sacerdotalis des Jahres 1994 lautet: "Obwohl die Lehre über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe sowohl von der beständigen und umfassenden Überlieferung der Kirche bewahrt als auch vom Lehramt in den Dokumenten der jüngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist, hält man sie in unserer Zeit dennoch verschiedenenorts für diskutierbar, oder man schreibt der Entscheidung der Kirche, Frauen nicht zu dieser Weihe zuzulassen, lediglich eine disziplinäre Bedeutung zu.
Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben".
Immer wieder wird gesagt, dass es in der Urkirche einen sogenannten "Diakonat der Frau" gegeben habe. Dabei beruft man sich auf einige Frauen aus der Bibel, insbesonders auf eine Stelle des Römerbriefes Röm|16,1-5, wo von Phoebe, der "Dienerin der Gemeinde von Kenchreä" die Rede ist. Der Luganer Dogmatiker Manfred Hauke schreibt in dem Buch "Das Weihesakrament für die Frau - eine Forderung der Zeit?": "Die Mehrheit der Kommentatoren [...] betont aber, es bleibe zweifelhaft, ob angesichts der beginnenden Entwicklung der kirchlichen Ämter bereits von einer 'Diakonin' im technischen Sinn entsprochen werden könne. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Worte 'Dienst' und 'dienen' im Neuen Testament einen großen Bedeutungsumfang besitzen."
Zwar gab es im Altertum Diakonissen, jedoch nicht im sakramentalen Sinn. Diese hatten die Aufgabe, z.B bei der Taufe einer Frau zu helfen. Da die Täuflinge entkleidet und mit dem ganzen Körper untergetaucht wurden, waren es diese "Diakonissen", welche den Täufling durch das Taufbecken (Baptisterium) führten und den ganzen Körper dieser Frau mit Öl salbten.
Es zeigt sich auch, dass es weder in der Kirche des Ostens (Ignatius von Antiochien, Polykarp) noch in der des Westens (Tertullian, Hippolyt) Spuren für einen möglichen Diakonat gibt. Auch die ägyptischen Kirchenväter Klemens von Alexandrien oder Origenes kennen keine weiblichen Diakone.
Aimé-Georges Martimort folgert aus diesem Befund: "Hätte die apostolische Zeit weibliche Diakone eingesetzt, dann wäre eine solche Tradition in der darauffolgenden Zeit fortgesetzt und wahrscheinlich entfaltet worden" (M. Hauke, Das Weihesakrament für die Frau).
Logisch ist, dass bei einer Zulassung des Diakonats für die Frau auch die Weihe zur Priesterin und Bischöfin möglich ist. Die Beispiele bei den Anglikanern und bei den Altkatholiken haben dies gezeigt. Das ergibt sich auch aus der Einheit des Weihesakramentes, da sowohl der Diakonat als auch die Priesterweihe Ausgliederungen der bischöflichen Vollmacht sind. "Beide haben Anteil an dem einen Weihesakrament, an der eine Sendung der Apostel, die in einem vollen Umfang ausgeübt wird von den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel" (Lumen Gentium, 20 f. und 28-29).
Die Studie der Internationalen Theologenkommission des Vatikans hat im Jahre 2003 dazu folgendes festgestellt:
"Was die Ordination von Frauen zum Diakonat betrifft, sei angemerkt, dass sich aus dem bisher Dargelegten zwei wichtige Hinweise ergeben:
- Die Diakonissen, die in der Überlieferung der frühen Kirche erwähnt werden, sind - entsprechend dem, was der Ritus der Einsetzung und die ausgeübten Funktionen nahelegen - nicht schlicht und einfach mit den Diakonen gleich zu setzen.
- Die Einheit des Weihesakraments, in der klaren Unterscheidung zwischen den Dienstämtern des Bischofs und des Presbyter auf der einen und dem diakonalen Dienstamt auf der anderen Seite, wird durch die kirchliche Tradition stark betont, vor allem durch die Lehre des II. Vatikanum und die nachkonziliare Lehre des Lehramts." (vgl. [1])
Wenig beachtet wurde in der Diskussion bislang, dass die partielle Zuweisung des früheren Subdiakonats zum Laienstand (in Form einer Beauftragung für Lektor und Akolyth, vgl. Motu proprio Ministeria quaedam vom 15.08.1972, § 9 IV) möglicherweise eine pastorale Dienstfunktion eröffnet, insbesondere für Ordensfrauen und Laienschwestern (Jungfrauenweihe), die mit klareren Konturen als bisher (Pastoralreferentin), am Ort des Subdiakonats eingerichtet werden könnte.
Papst Franziskus bejahte bei einem Treffen mit Ordensoberinnen die Einsetzung einer Studienkommission im Mai 2016 zur Erforschung der Rolle von Frauen als "Diakoninnen" in den Anfängen der Kirche wissenschaftlich zu vertiefen.<ref>Frauendiakonat? - Was Papst Franziskus wirklich sagte! Kath.net am 13. Mai 2016</ref> Auftrag war es nach dem Kommissionsmitglied Karl-Heinz Menke, auf maximal fünf Seiten den aktuellen Stand der Wissenschaft zusammenzufassen.<ref>Theologe Menke: Gegenwärtige Debatte über Frauenweihe ist "gefährlich" Katholisch.de am 7. Juni 2019</ref> Beim Rückflug von Bulgarien und Nordmazedonien sagte Papst Franziskus am 7. Mai 2019 zur Frage der Diakonin in der Alten Kirche: „Im Grunde ist es nicht sicher, dass es eine Weihe mit derselben Form und demselben Zweck wie bei der Weihe von Männern war.“ Der Diakonat von Frauen sei nicht mit der Vorstellung des Diakonats von Männern vergleichbar. Auf Anfrage eines Reporters zur den Diakoninnen in manchen orthodoxen Gemeinschaften erläuterte Franziskus: „Zum Beispiel sind die bisher gefundenen Formeln der diakonischen Ordination nach Ansicht der Kommission für die Ordination des männlichen Diakons nicht die gleichen und ähneln eher dem, was heute die Benediktion einer Äbtissin wäre.“ Zu diesem Ergebnis seien einige der Fachleute gekommen, die der Papst in die Kommission berufen hatte, die sich mit der Frage des weiblichen Diakonats in der Alten Kirche beschäftigen soll – übrigens eine sehr heterogene Gruppe, wie der Papst eigens betonte. Andere Fachleute aus der Kommission würden, so Franziskus weiter, allerdings vertreten, dass es sich bei der Segensformel um eine diakonische Formel handle. Die Frage sei noch in Diskussion, denn der Sachverhalt ist nicht klar. „Am Anfang gab es Diakoninnen, aber war das eine sakramentale Ordination oder nicht?“ Das berichtete das Madrider Nachrichtenportal „Religión Digital“. Diakoninnen hätten damals, so erläuterte der Papst den Journalisten weiter, beispielsweise in der Liturgie geholfen. „Bei der Ganzkörpertaufe von Frauen half die Diakonin, ebenso bei der Salbung des weiblichen Körper. Außerdem habe man ein altkirchliches Zeugnis, dass Diakoninnen vom Bischof gerufen wurden, wenn es einen Ehestreit wegen Annullierung, Scheidung oder Trennung gab. Wenn die Frau den Ehemann beschuldigte, sie geschlagen zu haben, rief sie die Diakonin, damit sie den Leib ansehen konnte, diese sagte dann bei der Verhandlung aus.“<ref>Papst zu Frauendiakonat: „Es gibt Zweifel“ Kath.net am 8. Mai 2019</ref>
Papst Franziskus sagte am 10. Februar 2020 in einem Gespräch mit einigen US-Bischöfen aus Arizona, Colorado, New Mexico, Utah and Wyoming während dem Ad-limina-Besuch klar gemacht, dass Menschen, die auf Weihe von viri probati oder auch weibliche Diakone fixiert sind, vom Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Querida Amazonia“ enttäuscht sein werden.<ref>Papstschreiben: Vorerst keine Viri Probati für Amazonasgebiet Kath.net am 11. Februar 2020</ref> In de Nr. 100 schreibt er: Dies ist eine Einladung an uns, unseren Blick zu weiten, damit unser Verständnis von Kirche nicht auf funktionale Strukturen reduziert wird. Ein solcher Reduktionismus würde uns zu der Annahme veranlassen, dass den Frauen nur dann ein Status in der Kirche und eine größere Beteiligung eingeräumt würden, wenn sie zu den heiligen Weihen zugelassen würden. Aber eine solche Sichtweise wäre in Wirklichkeit eine Begrenzung der Perspektiven: Sie würde uns auf eine Klerikalisierung der Frauen hinlenken und den großen Wert dessen, was sie schon gegeben haben, schmälern als auch auf subtile Weise zu einer Verarmung ihres unverzichtbaren Beitrags führen.
Papst Franziskus setzte am 8. April 2020 erneut eine Studienkommission zu einem Frauendiakonat mit zehn Mitgliedern ein (5 Männer+5 Frauen). Die Leitung hat Kardinal Giuseppe Petrocchi, Sekretär ist Denis Dupont-Fauville. Darunter ist Manfred Hauke, und Barbara Hallensleben.<ref>Unter neuen Vorzeichen: Frauendiakonat wird wieder diskutiert Katholisch.de am 30. April 2020; Papst-Kommission zu Diakoninnen nimmt Arbeit auf Katholisch.de am 24. August 2021</ref>
Kardinal Marc Ouellet, der amtierende Präfekt der Bischofskongregation, hat die Ordination von Frauen Ende 2021 ausgeschlossen. Bei der lateinamerikanischen Kirchenversammlung in Mexiko-Stadt, an der er als Vertreter von Papst Franziskus teilnahm, sprach sich der Kurienkardinal für eine „sehr tiefgreifende“ Reform der Kirche aus. Der Zugang von Frauen zum Weiheamt sei damit aber nicht gemeint. Dafür gebe es von Seiten der Lehre keine Grundlage, betonte Ouellet unter Bezugnahme auf die Arbeiten einer von Papst Franziskus eingesetzten Arbeitsgruppe über Frauen und Weiheämter<ref>Kardinal Ouellet schließt Frauenweihe aus Kath.net am 3. Dezember 2021</ref>
Internationale Tagung
Am 22.-24. April 2014 fand eine wissenschaftliche Internationale Tagung mit dem Thema: "Das spezifische Profil des Diakonates" bei der Theologischen Fakultät Lugano statt.<ref>Programm der Internationalen Tagung mit dem Thema: "Das spezifische Profil des Diakonates"</ref>
Päpstliches
Zum Diakonat
- 30. November 1947 Apostolische Konstitution Sacramentum ordinis über das Weihesakrament (AAS 40 [1948] 5-7; DH 3857-3861).
- 16. November 1964 Zweites Vatikanisches Konzil: Dogmatische Konstitution Lumen gentium über die Kirche Nr. 29.<ref>Lumen gentium, Artikel 29: Die Diakone bei Kathnews.</ref>
- 18. Juni 1967 Motu proprio Sacrum diaconatus ordinem über die Erneuerung des Diakonates in der lateinischen Kirche.
- 17. Juni 1968 Apostolische Konstitution Pontificalis romani Approbation der liturgischen Ordnung für die Weihe des Diakons, Priesters und Bischofs (AAS 60 [1968] 569-573).
- 15. August 1968 Ritenkongregation, Dekret: Veröffentlichung der neuen liturgischen Ordnungen „für die Weihe des Diakons, Priesters und Bischofs“ (Erste Ausgabe; EL 83 [1969] 4).
- 16. Juli 1969 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Rundschreiben "Come è a conoscenza" über die Ausbildung der Kandidaten für den Ständigen Diakonat (EV III, 834-837).
- Motu proprio Ad pascendum vom 15. August 1972 über die Disziplin der ersten Tonsur der niederen Weihen und der Subdiakonatsweihe in der lateinischen Kirche wird neu geordnet.
- 15. August 1972 Motu proprio Ministeria quaedam Reform der Weihestufen: Die Disziplin der ersten Tonsur der niederen Weihen und der Subdiakonatsweihe in der Lateinischen Kirche wird neugeordnet: Dienste der Laien (Lektor, Akolyth) (AAS LXIV [1972] 534-540).
- 3. Dezember 1972 Kongregation für den Gottesdienst, Neue liturgische Ordnung für die Beauftragung von Lektoren und Akolythen, für die Aufnahme unter die Kandidaten von Diakonat und Presbyterrat und für das Zölibatsversprechen (AAS LXV [1973] 274 f).
- 29. Juni 1989 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Dekret: Veröffentlichung der Zweiten authentischen Ausgabe der liturgischen Ordnungen für die Weihe des Bischofs, der Priester und der Diakone (AAS LXXXII [1990) 826 f).
- 6. Januar 1992 Päpstliches Werk für geistliche Berufe, Dokument Sviluppi' Entwicklung der Pastoral der Berufe in den Einzelkirchen.
- 22. Februar 1998 Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Kongregation für den Klerus: Die gemeinsame Erklärung Diaconatus permanens leitet die Grundnormen für die Ausbildung der ständigen Diakone und das Direktorium für den Dienst und das Leben der ständigen Diakone ein.
- 22. Februar 1998 Kongregation für das Katholische Bildungswesen: Grundnormen Institutio diaconorum permanentium für die Ausbildung der Ständigen Diakone.
- 22. Februar 1998 Kongregation für den Klerus: Direktorium Diaconatus originem für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone.
- 30. September 2002 (dt: 2003) Internationale Theologische Kommission: Der Diakonat: Entwicklung und Perspektiven
- 26. Oktober 2009 Motu Proprio Omnium in mentem mit dem einige Normen des Codex des kanonischen Rechtes geändert werden.
- 16. November 2019 "... Phänomen: "Sie werden Ständige Diakone und statt Bewahrer des Dienens in der Diözese zu sein, blicken sie sofort auf den Altar und enden als »verhinderte Priester«, Priester auf halbem Weg. Ich rate den Bischöfen: »Entfernt die Diakone vom Altar«, sie sollen dienen. Sie sind die Hüter des Dienens, keine Messdiener erster Klasse oder Priester zweiter Klasse." Diakone seien "Hüter des Dienens, keine Messdiener erster Klasse oder Priester zweiter Klasse".<ref>ANSPRACHE VON PAPST FRANZISKUS AN DIE VOLLVERSAMMLUNG DES DIKASTERIUMS FÜR DIE LAIEN, DIE FAMILIE UND DAS LEBEN, Clementina-Saal, Samstag, 16. November 2019 auf der Vatikanseite</ref>
Zu einem "Diakonat der Frau"
- 15. Oktober 1976 Römischer Kommentar zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt (dt.: VAS enthalten in: VAS 117, S. 31-58).
- 2. Mai 1982 Kongregation für die Orientalischen Kirchen, Kongregation für die Ordensleute und Säkularinstitute, Kongregation für die Glaubensverbreitung und der Kongregation für das katholische Bildungswesen: Übergabe des Schlussdokumentes des Kongresses für geistliche Berufungen am 10.-16.5.1981 mit dem Thema: Entwicklung der Pastoral geistlicher Berufungen in den Ortskirchen: Erfahrungen aus der Vergangenheit und Pläne für die Zukunft.
- 17. September 2001 Kongregation für die Glaubenslehre, für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung sowie der Kongregation für den Klerus: Bekanntmachung zum Frauendiakonat
- 17. Oktober 2002 Internationale Theologische Kommission, Der Diakonat: Entwicklung und Perspektiven, am 30. September 2002, von Joseph Kardinal Ratzinger, Präfekten der Glaubenskongregation autorisiert.
- 19. Dezember 2007 Kongregation für die Glaubenslehre: in Bezug zur Straftat der versuchten Ordination einer Frau.
- 2019 Als Papst em. in einer Fußnote: "Die Frage (eines Frauendiakonates) müsse letztlich vom Lehramt entschieden werden."<ref>Die Internationale Theologenkommission – Geschichte der Kirche Kath.net am 12 Dezember 2019</ref>
- Papst Franziskus sagte 2023 in einem Interview auf die Frage, ob einige Frauen in der frühen Kirche "Diakoninnen" oder eine andere Art von Mitarbeiterinnen der Bischöfe waren, die Frage sei "nicht irrelevant, weil das Weihesakrament Männern vorbehalten ist". In Bezug auf die Möglichkeit von weiblichen Diakonen wies der Papst darauf hin, dass der Diakonat "der erste Grad der heiligen Weihen in der katholischen Kirche ist, gefolgt vom Priestertum und schließlich dem Episkopat". Franziskus sagte, er habe 2016 und 2020 Kommissionen gebildet, um die Frage weiter zu untersuchen, nachdem eine Studie der Internationalen Theologischen Kommission in den 1980er-Jahren festgestellt hatte, dass die Rolle der Diakonissen in der frühen Kirche "mit den Segnungen der Äbtissinnen vergleichbar war". "Ich glaube, wir würden das Wesen der Kirche untergraben, wenn wir nur den ... den Weg des Amtes betrachten würden", sagte er und wies darauf hin, dass Frauen die Braut Christi, also die Kirche, widerspiegeln.<ref>Papst Franziskus über weibliche Diakone: Weihesakrament „ist Männern vorbehalten“ CNA am 26. Oktober 2023</ref>
- Am 27. Oktober 2023 sagte Franziskus: "Die Tatsache, dass die Frau keinen Zugang zum priesterlichen Leben hat, ist keine Benachteiligung, denn ihr Platz ist viel wichtiger. ... Die Lutheraner ordinieren Frauen, aber trotzdem gehen nur wenige Menschen in die Kirche", sagte er. "Ihre Priester (!) können heiraten, aber trotzdem können sie die Zahl der Geistlichen nicht erhöhen. Das Problem ist kulturell bedingt. Wir sollten nicht naiv sein und denken, dass programmatische Änderungen die Lösung bringen werden."<ref>Kardinal bei Weltsynode: "Klerikalisierung von Frauen" wird Probleme nicht lösen CNA am 27. Oktober 2023</ref>
- Papst Franziskus hat sich in seinem US-Fernsehinterview mit CBS, das am 20. Mai 2024 ausgestrahlt wurde, entschieden gegen die Idee, katholische Frauen als Diakoninnen zu ordinieren ausgesprochen: "Wenn es Diakone mit Weihen sind: NEIN", antwortete der Papst und bezog sich dabei auf das Sakrament, durch das Diakone, Priester und Bischöfe zu ihren jeweiligen Ämtern geweiht werden.<ref> "NEIN" - Papst Franziskus klar gegen Priesterinnen und Diakoninnen! Kath.net am 22. Mai 2024</ref>
→ Die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe
Literatur
- Leo Scheffczyk (Hsgr.): Diakonat und Diakonissen, EOS Verlag St. Ottilien 2002 (376 Seiten; ISBN 3-8306-7119-9).
- Manfred Hauke: Das Weihesakrament für die Frau - eine Forderung der Zeit?, Respondeo Siegburg, ISBN 3-87710-281-6).
- Sabine Düren: Diakonat der Frau ?, Fragen zur Stellung der Frau in der Kirche Stella Maris Verlag 2000 (72 Seiten; ISBN 3-934225-06-3).
Weblinks
- Arbeitsgemeinschaft der Ständigen Diakone Österreichs
- Ständige Diakone in Deutschland
- Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland Die deutschen Bischöfe Nr. 63 vom 1. Februar 2000
- 'Ein spezifisches Diakonenamt für Frauen'? Kath.net am 7. Mai 2013 von Manfred Hauke
- Ein Frauendiakonat ? bei Kath-info
- Diakonenweihe für Frauen? Kath.net am 2. Mai 2013 von Georg Dietlein
Anmerkungen
<references />