Dokument Rassenvorurteile 1988
Päpstliche Kommission "Justitia et Pax"
unseres Heiligen Vaters
Johannes Paul II.
Die Kirche und der Rassismus - Für eine brüderliche Gesellschaft
3. November 1988
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Inhaltsverzeichnis
- 1 1. Einleitung
- 2 Teil I: Das rassistische Verhalten in der Geschichte
- 3 Teil II: Heutige Formen des Rassismus
- 4 Teil III: Würde aller Rassen und Einheit der Menschheit: Die christliche Sicht
- 5 Teil IV: Der Beitrag der Christen - im Verein mit anderen - zur Förderung von Brüderlichkeit und Solidarität unter den Rassen
- 6 Schluss
- 7 Anmerkungen
1. Einleitung
1. Rassenvorurteile und rassistisches Verhalten beeinträchtigen weiterhin die Beziehungen zwischen Personen, Gruppen und Völkern. Die öffentliche Meinung erregt sich darüber mehr und mehr. Das Gewissen kann sie keinesfalls hinnehmen. Besonders schmerzlich empfindet die Kirche eine derart diskriminierende Haltung. Die Botschaft der biblischen Offenbarung bekräftigt die Würde jedes einzelnen als nach dem Bilde Gottes geschaffen, die Einheit der Menschheit im Schöpferplan und die Dynamik der von Christus dem Erlöser bewirkten Versöhnung, der die trennende Wand der Feindschaft niedergerissen hat,<ref> {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 2{{#if:14|,14}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> damit in Ihm alle eins werden.
Darum hat der Heilige Vater die päpstliche Kommission "Justitia et Pax" gebeten, bei der Erleuchtung und Aufrüttelung der Gewissen in diesem großen Anliegen mitzuhelfen: gegenseitige Achtung und brüderliches Miteinander von Volks- und Rassengruppen. Diese Aufgabe setzt eine hellsichtige Analyse komplexer Situationen in Vergangenheit und Gegenwart und ein unvoreingenommenes Urteil über moralische Schwächen und positive Initiativen im Lichte der grundlegenden Prinzipien der Ethik und der christlichen Botschaft voraus. Christus hat das Böse sogar mit dem Einsatz seines Lebens bloßgestellt. Er tat dies, nicht um zu verdammen, sondern um zu retten. So empfindet auch der Heilige Stuhl es als seine Pflicht, beklagenswerte Situationen prophetisch beim Namen zu nennen. Dabei vermeidet er sorgfältig jegliche Verurteilung und jeglichen Ausschluss von Personen. Vielmehr möchte er ihnen durch konkrete und anhaltende Bemühungen bei der Suche nach dem Ausweg aus einer solchen Lage helfen. Er will bei allem gebotenen Realismus die Hoffnung auf die stets mögliche Erneuerung stärken und den Christen und allen Menschen guten Willens, die dasselbe Ziel anstreben, geeignete pastorale Leitlinien an die Hand geben.
In diesem Dokument wird vor allem das Phänomen des Rassismus im strengen Sinne untersucht. Gelegentlich werden jedoch auch andere Äußerungen einer Konflikthaltung, der Unduldsamkeit oder des Vorurteils behandelt, soweit diese mit dem Rassismus verwandt sind oder rassistische Komponenten enthalten. Im Lichte seines Schwerpunktthemas weist das Dokument also auf die Verknüpfungen zwischen gewissen Konflikten und dem Rassenvorurteil hin.
Teil I: Das rassistische Verhalten in der Geschichte
(Es wird nicht der Versuch unternommen, die Geschichte des Rassismus noch auch die diesbezügliche Haltung der Kirche vollständig nachzuzeichnen. Vielmehr werden bestimmte Schwerpunkte dieser Geschichte aufgezeigt und die konsequente Lehre des Lehramts hinsichtlich des Phänomens Rassismus betont. Damit sollen keineswegs die Schwächen, gelegentlich auch die Mitschuld gewisser Kirchenführer und anderer Mitglieder der Kirche im Zusammenhang mit diesem Phänomen bemäntelt werden)
2. Rassistische Ideologien und Verhaltensweisen gibt es schon seit langem; sie haben ihre Wurzel in der Wirklichkeit der Sünde seit Anfang des Menschengeschlechts, wie wir aus der biblischen Geschichte von Kain und Abel wie auch vom Turm zu Babel ersehen können.
Historisch hat sich das Rassenvorurteil im strengen Wortsinne, d. h. die Vorstellung von einer biologisch bestimmten Überlegenheit der eigenen Rasse oder Volksgruppe über andere, vor allem aus der Praxis der Kolonisierung und Sklaverei zu Beginn der Neuzeit entwickelt. Bei einem kurzen Rückblick auf frühere Hochkulturen in West und Ost, in Nord wie Süd findet man ebenfalls ungerechtes und diskriminierendes Verhalten, doch kann man das nicht in jedem Falle als Rassismus im eigentlichen Sinne bezeichnen. Das griechisch - römische Altertum beispielsweise scheint keine Rassenmythen gekannt zu haben. Waren die Griechen auch von der kulturellen Überlegenheit ihrer Zivilisation überzeugt, so galten ihnen die sogenannten "Barbaren" doch nicht aus angeborenen biologischen Gründen als minderwertig. Sicherlich befanden sich viele Menschen wegen der Sklaverei in beklagenswerter Lage. Sie galten als "Sachen", über die ihr Herr frei verfügen konnte. Doch handelte es sich dabei anfänglich weitgehend um Personen, die im Kriege eroberten Gruppen zugehörten, und waren nicht etwa wegen ihrer Rasse verachtenswert.
Das hebräische Volk besass, wie die Bücher des Alten Testaments bezeugen, ein einmaliges Bewusstsein der Liebe Gottes zu ihm, die sich in der Form des Gnadenbundes mit Ihm äußerte. In diesem Sinn hob sich das hebräische Volk - als Gegenstand einer Auserwählung und einer Verheißung - aus anderen Völkern heraus. Das Unterscheidungskriterium war jedoch der in der Geschichte entfaltete Heilsplan Gottes. Israel galt als das besondere Eigentum des Herrn unter allen Völkern.<ref> Vgl. {{#ifeq: Exodus | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Ex|Ex|Exodus}}|{{#if: Ex |Ex|Exodus}}}} 19{{#if:5|,5}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} ("mein besonderes Eigentum"; Einheitsübersetzung) </ref> Anfangs wurde der Platz anderer Völker in der Heilsgeschichte nicht immer klar verstanden, und diese anderen Völker wurden in der Lehre der Propheten manchmal so sehr beschimpft, dass sie weiterhin dem Götzendienst anhingen. Indessen waren sie nicht etwa wegen ihres ethnischen Andersseins Gegenstand einer Geringschätzung oder eines göttlichen Fluches. Das Unterscheidungsmerkmal war vielmehr religiöser Art, ein Universalismus von vornherein vorgesehen. Nach der Botschaft Christi, auf die das Volk des Alten Bundes die Menschheit vorbereiten sollte, wird das Heil dem gesamten Menschengeschlecht, allen Geschöpfen und allen Völkern angeboten.<ref> Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Markus | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Mk|Mk|Evangelium nach Markus}}|{{#if: Mk |Mk|Evangelium nach Markus}}}} 16{{#if:15|,15}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 28{{#if:19|,19}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Die ersten Christen ließen sich nach einem Ausdruck Tertullians<ref> Ad Nat., 1,8; PL 1,60 </ref> gerne als Volk einer "dritten Rasse" ansehen. Dies war eindeutig nicht in rassischem, sondern in religiösem Sinne zu verstehen. Sie betrachteten sich als ein neues Volk, in dem sich die - religiös gesehen - zwei ersten Rassen, d. h. Juden und Heiden, als durch Christus ausgesöhnt trafen. Auch das christliche Mittelalter unterschied anhand religiöser Kriterien zwischen Völkern: Christen, Juden und " Heiden". Aus diesem Grunde waren im "Zeitalter des Christentums" die Juden, da sie als hartnäckige Zeugen einer Weigerung des Glaubens an Christus galten, oft Gegenstand schwerer Demütigungen, Vorwürfe und Verbote.
3. Mit der Entdeckung der Neuen Welt veränderte sich die Einstellung. Mit der ersten großen europäischen Kolonisierungswelle ging faktisch eine Massenzerstörung vorkolumbianischer Kulturen und eine brutale Versklavung ihrer Völker einher. Waren die großen Seefahrer des 15. und 16. Jahrhunderts noch von rassischem Vorurteil frei, so beseelte die Soldaten und Händler nicht die gleiche Achtung vor anderen; sie töteten, um das Land in Besitz zu nehmen, und versklavten zunächst die "Indianer" und danach die Schwarzen, um ihre Arbeitskraft ausbeuten zu können.
Gleichzeitig entwickelten sie zur Rechtfertigung ihres Vorgehens eine Rassentheorie. Die Päpste reagierten schnell. Am 2. Juni 1537 geißelte Paul III. in der Bulle Sublimis Deus alle, die meinten, "die Einwohner Westindiens und der südlichen Erdteile ... müssten wie unvernünftige Tiere behandelt und ausschließlich zu unserem Gewinn und Dienst benutzt werden". Der Papst stellte feierlich fest: "Von dem Wunsche beseelt, das Böse, das verursacht worden ist, wiedergutzumachen, beschließen und erklären Wir hiermit, dass besagte Indianer sowie alle anderen Völker, die die Christenheit in Zukunft kennenlernen wird, entgegen allen anderen Behauptungen auch dann ihrer Freiheit und ihres Besitzes nicht beraubt werden dürfen, wenn sie keine Christen sind, ihnen vielmehr der Genuss ihrer Freiheit und Besitztümer verbleiben muss".<ref> Colección de documentos inéditos relativos al descubrimiento, conquista y organización de las antiguas posesiones espanolas de America y Oceania, Bd. 7, Madrid 1867, S. 414. Vgl. auch die Weisung Pastorale officium vom 29. Mai 1537 an den Erzbischof von Toledo, ebd., S. 414, sowie H. Denzinger, A. Schoenmetzer, Enchiridion symbolorum, Barcelona 1973. </ref> Die Direktiven des Heiligen Stuhls waren äußerst klar, auch wenn ihre Anwendung leider bald auf Schwierigkeiten stieß. Später ging Urban VIII. sogar so weit, dass er diejenigen exkommunizierte, die Indianer als Sklaven hielten. Die Theologen und Missionare waren ihrerseits bereits den Eingeborenen zu Hilfe geeilt. Das entschiedene Eintreten von Bartolomé de Las Casas - eines Soldaten, der Priester und danach Dominikaner und Bischof wurde - auf seiten der Indianer wurde bald von vielen weiteren Missionaren aufgegriffen. Es veranlasste die Regierungen Spaniens und Portugals dazu, die Theorie von der menschlichen Minderwertigkeit der Indianer zu verwerfen und Schutzgesetze zu erlassen, die ein Jahrhundert später auch in gewisser Weise den aus Afrika verbrachten schwarzen Sklaven zugute kamen. Las Casas' Werk gehört zu den ersten Beiträgen zur universellen Menschenrechtslehre, die auf der Würde der Person, ungeachtet ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit, beruht. Desgleichen entwickelten die großen spanischen Theologen und Rechtslehrer Francisco de Vitoria und Francisco Suárez als Pioniere der Rechte der Völker diese selbe Doktrin von der grundlegenden Gleichberechtigung aller Personen und aller Völker weiter. Aber die starke Abhängigkeit des Klerus der Neuen Welt vom Patronage-System brachte es mit sich, dass die Kirche nicht immer die notwendigen pastoralen Entscheidungen treffen konnte.
4. Im Zusammenhang mit der Verachtung der Rassen - deren Hauptmotiv im Erwerb billiger Arbeitskräfte lag - muss auch der Sklavenhandel mit Schwarzen aus Afrika erwähnt werden, die zu Hunderttausenden gekauft und nach Nord- und Südamerika gebracht wurden. Sie wurden unter Bedingungen eingefangen und transportiert, die für viele den Tod bedeutete, noch ehe sie in die Neue Welt gelangten. Dort wurden ihnen in jeglicher Hinsicht als Sklaven die niedrigsten Arbeiten übertragen. Dieser Handel setzte 1562 ein, und die daraus entstandene Sklaverei dauerte fast drei Jahrhunderte lang. Wiederum erhoben sich die Päpste und Theologen zugleich mit zahlreichen Humanisten gegen diese Praxis. Leo XIII. brandmarkte sie aufs entschiedenste in seiner Enzyklika In plurimis vom 5. Mai 1888, in der er Brasilien zur Abschaffung der Sklaverei beglückwünschte. Die Veröffentlichung des vorliegenden Dokuments fällt mit der Jahrhundertfeier dieser denkwürdigen Charta zusammen. In seiner Rede vor afrikanischen Intellektuellen in Jaunde (13. August 1985) hat Johannes Paul II. nicht gezögert, die Tatsache zu beklagen, dass Angehörige christlicher Nationen zum schwarzen Sklavenhandel beigetragen haben.
5. Wegen seiner steten Sorge um die tiefere Achtung der eingeborenen Bevölkerungen hat der Apostolische Stuhl wieder und wieder betont, zwischen der Evangelisierung und dem kolonialen Imperialismus, mit dem verwechselt zu werden erstere Gefahr laufe, müsse sorgfältig unterschieden werden. In diesem Geist ist 1622 die Hl. Kongregation de Propaganda Fide geschaffen worden. 1659 richtete die Kongregation eine Instruktion "an die Apostolischen Vikare, die in die chinesischen Königreiche Tonkin und Cochinchina reisen", in der die Haltung der Kirche diesen Völkern gegenüber klargestellt wurde, denen sie jetzt das Evangelium zu verkünden Gelegenheit hatte.<ref> "Übt keinen Druck aus und benutzt keine Argumente, um diese Völker von ihren Riten, Gebräuchen und Gewohnbeiten abzubringen, es sei denn, diese stünden offenkundig in Widerspruch zu Religion und Moral. Nichts wäre absurder, als Frankreich, Spanien, Italien oder ein sonstiges europäisches Land zu den Chinesen transportieren zu wollen. Stellt ihnen nicht unsere Länder dar, sondern unseren Glauben ... Versucht nicht, die Gebräuche dieser Völker durch die europäischen zu ersetzen, und gebt euch alle Mühe, euch den ihrigen anzupassen." Collectanea S. Congregationis de Propaganda Fide seu Decreta, lnstructiones, Prescripta pro apostolicis missionibus (1622-1866), Bd. I, Rom 1907, Nr. 135; und Codicis luns Canonici Fontes (Hrsg.: Kardinal I. Scrédi), Vatikan 1935, Bd. VII, Nr. 4463, S. 20. </ref>
An Orten, wo die Missionare stärker auf die politische Macht angewiesen waren, fiel es ihnen schwerer, dem Machtstreben der Kolonisten entgegenzutreten. Manchmal gar ermutigten sie sie anhand falsch ausgelegter Bibelstellen.<ref> So ist z. B. die Auslegung einiger Fundamentalisten bekannt, Noahs Fluch über seinen Sohn Sem habe diesen in seinem Enkel Kanaan dazu verurteilt, seines Bruders Sklave zu sein (vgl. {{#ifeq: Genesis | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 9{{#if:24-27|,24-27}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}). Sie missverstanden dabei die Bedeutung und Reichweite des heiligen Textes, der sich auf eine bestimmte historische Situation bezieht: die schwierigen Beziehungen zwischen den Kanaaniten und dem Volk Israel. In Sem oder Kanaan wollten die Fundamentalisten den Vorläufer der unterworfenen afrikanischen Völker erblicken und hielten sie daher für von Gott mit unlöschbarer Unterlegenheit gezeichnet, die sie dazu verurteile, auf immer den Weißen zu dienen. </ref>
6. Im 18. Jahrhundert wurde eine wirkliche Rassenideologie ersonnen, die in glattem Widerspruch zur Lehre der Kirche steht. Überdies hob sie sich deutlich vom Engagement humanistischer Philosophen ab, die die Würde und Freiheit der schwarzen Sklaven betonten, die damals Gegenstand eines schamlosen und weitverbreiteten Handels waren. Diese Rassenideologie glaubte ihr Vorurteil mit der Naturwissenschaft rechtfertigen zu können. Abgesehen von den Unterschieden in den körperlichen Merkmalen und der Hautfarbe versuchte sie einen biologisch vererbten Wesensunterschied abzuleiten, um behaupten zu können, die unterworfenen Völker gehörten nach geistigen, sittlichen oder sozialen Eigenschaften vom Wesen her minderwertigen "Rassen" an. Ende des 18. Jahrhunderts wurde der Begriff "Rasse" erstmals zur biologischen Klassifizierung von Menschen angewandt. Im nächsten Jahrhundert treffen wir sogar auf eine biologisch intendierte Interpretation der Kulturgeschichte als eines Wettstreits zwischen starken und schwachen Rassen, bei der letztere als ersteren genetisch unterlegen dargestellt werden. Der Zerfall großer Kulturen wurde mit deren "Degenerierung" erklärt - d. h. der Rassenmischung, die die Blutreinheit schwäche.<ref> Vgl. dazu u. a. die Werke von 1. A. Gobineau, Essai sur inegralité des races humaines, 4Bde, Paris 1853 -1855. Gobineau berief sich auf Darwin und erweiterte dessen Thesen von der natürlichen Auswahl der Arten auf Gesellschaften und Kulturen. </ref>
7. Beträchtlichen Widerhall fanden derlei Thesen in Deutschland. Bekanntlich machte die totalitäre NSDAP eine Rassenideologie zur Basis ihres Wahnsinnsprogramms zur physischen Ausrottung der ihrer Meinung nach zu "minderwertigen Rassen" Gehörigen. Diese Partei wurde verantwortlich für einen der größten Völkermorde der Geschichte. Diese Mordwut traf allen voran das jüdische Volk in unerhörtem Ausmaß, aber auch andere Volksgruppen, z. B. die Sinti und Roma, sowie andere Kategorien wie Behinderte und Geisteskranke. Vom Rassismuszur Eugenik war es nur ein Schritt, der schnell getan war.
Wieder erhob die Kirche ihre Stimme.<ref> Am 25. März 1928 verurteilte ein Dekret des Heiligen OffIziums den Antisemitismus: AAS XX (1928), S. 103-104. </ref> Papst Pius XI. verurteilte in seiner Enzyklika Mit brennender Sorge unumwunden die Nazi-Doktrin und stellte insbesondere fest: "Wer die Rasse, das Volk oder den Staat ... oder einen anderen Grundwert der menschlichen Gemeinschaft ... aus ihrer Wertskala herausreißt ... und in einem götzendienerischen Kult vergöttert, verwirft und verfälscht die von Gott geschaffene und errichtete Ordnung der Dinge".<ref> AAS XXIX (1937), S. 149 (freie Übersetzung aus dem Englischen) </ref> Am 13. April 1938 veranlaßte der Papst einen Brief der HI. Kongregation für Seminare und Universitäten an alle Rektoren und Dekane, in dem sämtliche Theologieprofessoren aufgefordert wurden, mit einer der jeweiligen Disziplin gemäßen Methode die wissenschaftlichen Pseudowahrheiten zu widerlegen, mit denen der Nazismus seine Rassenideologien rechtfertige.<ref> Vgl. Documentation Catholique (DC), 1938, S. 579-580. In einer Rede vor dem Kollegium von Propaganda Fide erklärte Pius XI. am 28. Juli 1938 erneut: "Katholisch bedeutet universell und nicht rassistisch, nicht nationalistisch in der trennenden Bedeutung dieser beiden Attribute ... Wir wollen nichts in der Menschenfamilie trennen ... Der Begriff ,Menschengeschlecht' sagt genau, was die Menschheit ist. Es ist festzustellen, dass alle Menschen zuerst und allem voran ein einziges, großes Geschlecht, eine einzige und große Familie von Lebewesen bilden ... Es gibt nur eine menschliche, universale ,katholische' Rasse ... und mit und in ihr gibt es verschiedene Varianten ... So lautet die Antwort der Kirche" in: L´Osservatore Romano (OR) , 30. Juli 1938. Vgl. DC 1938, S. 1058-1061. </ref> Schon 1937 hatte Pius XI. mit der Ausarbeitung einer weiteren großen Enzyklika über die menschliche Rasse begonnen, in der Rassismus und Antisemitismus verurteilt werden sollten. Der Tod ereilte ihn, ehe er sie veröffentlichen konnte. Sein Nachfolger Pius XII. übernahm Teile daraus in seine erste Enzyklika, Summi pontificatus,<ref> Vgl. Summi pontificatus, 28. Oktober 1939, AAS XXXI (1939), S. 481-509. </ref> und insbesondere seine Weihnachtsbotschaft 1942, in der er feststellte, zu den irrtümlichen Postulaten des ,juristischen Positivismus' "muss eine Theorie gezählt werden, die für diese oder jene Nation, Rasse, Klasse einen ,juristischen Instinkt', den höchsten Imperativ und die oberste Norm beansprucht, gegen die es keine Berufung gebe". Der Papst sprach sich vehement für eine neue und bessere Gesellschaft aus: "Die Menschheit schuldet dieses Engagement den Hunderttausenden, die ohne jegliche Schuld, nur weil sie einer bestimmten Rasse oder Nationalität angehören, zum Tode oder zur allmählichen Ausrottung verurteilt sind".<ref> Rundfunk- Weihnachtsbotschaft 1942, Nr. 20 und 70, AAS XXXV (1943), S. 14,23 (frei aus dem Englischen übersetzt). </ref> In Deutschland selbst gab es mutigen Widerstand der katholischen Kirche, von dem Papst Johannes Paul II. am 30. April 1987 bei seinem zweiten Deutschlandbesuch sprach.<ref> Vor den Bischöfen der Bischofskonferenz im Maternushaus der Erzdiözese Köln verwies Johannes Paul II. auf das Zeugnis des Kardinals Clemens August Graf von Galen, der Karmelitin Edith Stein, des Jesuitenpaters Rupert Mayer und "zahlreiche andere mutige Zeugen, die (OR, engl. Ausg., 18. Mai 1987, S. 17 - frei aus dem Englischen übersetzt) angesichts einer unmenschlichen Tyrannei aus Glaubensüberzeugung oder im Namen der Menschlichkeit gegen gottlose Willkür und Unrecht aufgestanden sind ... Sie alle vertreten zusammen das andere Deutschland, das sich vor der brutalen Anmaßung und Gewalt nicht gebeugt hat und dann nach dem endgültigen Zusammenbruch den gesunden Kern und Kraftquell für den nachfolgenden großartigen moralischen und materiellen Wiederaufbau bilden konnte." </ref>
Über diesem Drama des Nazi-Rassismus dürfen wir andere Massenausrottungen von Bevölkerungen nicht vergessen, so die der Armenier unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg, und in neuerer Zeit aus ideologischen Gründen eines Großteils des kambodschanischen Volkes.
Die Erinnerung an solche Verbrechen darf nie erlöschen. Die jungen und die kommenden Generationen müssen wissen, zu welchen Extremen der Mensch und die Gesellschaft fähig sind, wenn sie den Mächten der Verachtung und des Hasses nachgeben.
In Afrika und Asien gibt es Gesellschaften, in denen immer noch eine scharfe und schwer zu überwindende Trennung nach Kasten oder Gesellschaftsschichten besteht. Das Phänomen der Sklaverei, das einst in Zeit und Raum fast universell geübt worden ist, ist unglücklicherweise noch nicht verschwunden. Derlei negative Auswirkungen - von denen sich noch viele aufzählen ließen - wurzeln nicht immer in philosophischen Rassenkonzeptionen im strengen Sinne, sondern sie offenbaren das Vorhandensein einer recht verbreiteten und beunruhigenden Neigung, andere Menschen für die eigenen Zwecke auszunutzen und sie allein damit als geringerwertig und gewissermaßen ,minderen Status' anzusehen.
Teil II: Heutige Formen des Rassismus
8. Der Rassismus ist auch heute noch nicht verschwunden. Es gibt sogar hie und da beunruhigende Erscheinungsformen unterschiedlicher Art - spontan, amtlich geduldet, institutionell. Bilden Fälle der Trennung aufgrund von Rassentheorien in der heutigen Welt auch die Ausnahme, so gilt das für Absonderungs- und Aggressivitätsphänomene keineswegs. Ihre Opfer sind bestimmte Personengruppen, deren physisches Aussehen oder ethnische, kulturelle oder religiöse Merkmale anders sind als die der herrschenden Gruppe und von letzterer zur Rechtfertigung aller diskriminierenden Praktiken als Zeichen einer angeborenen, unabänderlichen Minderwertigkeit gedeutet werden. Definiert der Begriff Rasse nun eine Menschengruppe zwar nach Kategorien umwandelbarer physischer Erbanlagen, so lässt sich das Rassenvorurteil, das rassistisches Verhalten diktiert, mit gleichermaßen negativer Wirkung auf alle Personen ausdehnen, deren ethnischer Ursprung, Sprache, Religion oder Gebräuche sie anders erscheinen lassen.
9. Die offenkundigste Form des Rassismus im engsten Sinne, die heute anzutreffen ist, ist der institutionelle Rassismus. Dieser Typus wird durch Verfassung und Gesetze eines Landes sanktioniert. Gerechtfertigt wird er mit einer Ideologie der Überlegenheit von Personen europäischer Herkunft über jene afrikanischen oder indischen Ursprungs oder über "Farbige", und diese Ideologie stützen manche auf eine Fehlauslegung der Bibel. Es ist dies das Regime der Apartheid, d. h. der "getrennten Entwicklung". Dieses Regime ist in der Republik Südafrika in weiten Bereichen des öffentlichen Lebens seit langem durch radikale Trennung zwischen Schwarzen, Farbigen, Indern und Weißen gekennzeichnet, wobei lediglich letztere, obwohl zahlenmäßig eine Minderheit, die politische Macht innehaben und sich als Herren des weitaus größten Teils des Gebiets ausgeben. Alle Südafrikaner bestimmen sich nach einer Rasse, der sie von Amts wegen zugeordnet werden. Sind in den letzten Jahren auch einige Schritte in Richtung auf eine Veränderung getan worden, so bleibt doch die schwarze Bevölkerungsmehrheit von einer wirksamen Vertretung in der nationalen Regierung ausgeschlossen und geniesst die Staatsbürgerschaft nur dem Worte nach. Viele werden in "Homelands" verbannt, die sich kaum selbst ernähren können und zudem wirtschaftlich und politisch auf die Zentralgewalt angewiesen sind. Die Mehrheit der christlichen Kirchen des Landes haben die Politik der Rassentrennung gegeißelt. Desgleichen haben sich die Völkergemeinschaft<ref> Am 30. November 1973 verabschiedeten die Vereinten Nationen ein Internationales Übereinkommen über die Beseiligung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid. Zu den Folgen der Apartheid für die Beschäftigung vgl. auch: Siebte Regionalkonferenz der lAO in Harare, Simbabwe, vom 29. November bis 7. Dezember 1988. </ref> und der Heilige Stuhl<ref> Paul VI., Ansprache vor dem UN-Sonderausschuss über Apartheid am 22. Mai 1974 in: AAS LXVI (1974), S. 342-346; Johannes Paul II., Ansprache vor demselben Ausschuss am 7. Juli 1984 in: OR, engl. Ausg., Nr. 29, 16.7.1982, 11-12; Rede vor den zivilen Behörden und dem diplomatischen Korps am 12. August 1985, Nr. 13, in: OR, engl. Ausg., Nr. 35, 2.9.1985, 8-9. </ref> diesbezüglich eindeutig geäußert. Südafrika ist ein Fall einer extremen Sicht rassischer Ungleichheit. Die Fortdauer eines Repressionszustands, dessen Opfer die Mehrheit der Bevölkerung ist, findet immer weniger Duldung. Die Situation enthält den Samen zu rassistischen Reflexen seitens der Unterdrückten, die ebenso unannehmbar wären wie jene, denen letztere heute unterworfen sind. Aus diesem Grund ist es höchste Zeit, diese Vorurteile zu überwinden, damit die Zukunft auf dem Grundsatz der gleichen Würde jeder Person aufgebaut werden kann. Zudem hat die Erfahrung gezeigt, dass diesbezüglich friedliche Entwicklungen möglich sind. Die gesamte südafrikanische Gemeinschaft und die Völkergemeinschaft müssen jede Anstrengung unternehmen, um einen konkreten Dialog zwischen den beteiligten Hauptparteien zustande zu bringen. Es kommt darauf an, die Angst zu bannen, die so viel Starrheit verursacht. Und ebenso sehr kommt es darauf an zu vermeiden, dass innere Konflikte durch andere zum Schaden von Gerechtigkeit und Frieden ausgenutzt werden.<ref> Vgl. Johannes Paul II., Ansprache vor dem diplomatischen Korps am 11. Januar 1986, Nr. 4, in: OR, engl. Ausg., Nr. 3, 20.1.1986, 1-4. </ref>
10. In einigen Ländern gibt es noch Rassendiskriminierung gegenüber den Ureinwohnern. In vielen Fällen sind diese Volksgruppen nur noch Überreste der ursprünglichen Bevölkerung der Region, Überlebende wahrhafter Völkermorde, die in nicht zu ferner Vergangenheit von den Eindringlingen begangen oder von den Kolonialmächten geduldet wurden. Desgleichen haben diese Ureinwohner nicht selten an der Entwicklung des Landes nur ganz am Rande teil.
In vielen Fällen ähnelt ihre Lage de facto, wenn nicht de jure, den die Rassentrennung vertretenden Regimen insoweit, als sie auf begrenzte Gebiete beschränkt oder Statuten unterworfen sind, die die neuen Besitzer des Landes ihnen zumeist einseitig zugestanden haben. Den Erstbesitzern muss das Recht auf Land und eine soziale und politische Organisation gewährleistet sein, die ihnen die Wahrung ihrer kulturellen Identität bei gleichzeitigem Offenbleiben für andere erlaubt. Die Gerechtigkeit verlangt, dass gegenüber den zahlenmäßig oft kleinen Urbevölkerungen zwei einander entgegengesetzte Risiken vermieden werden: einerseits, in Reservate eingesperrt zu werden, als müssten sie dort auf immer in ihrer Vergangenheit eingeschlossen leben; andererseits, ohne Rücksicht auf ihr Recht auf Wahrung ihrer eigenen Identität zur Assimilierung gezwungen zu werden. Gewiss gibt es keine einfachen Lösungen und lässt sich das Rad der Geschichte nicht zurückdrehen. Dennoch lassen sich Formen des Miteinander finden, die der Anfälligkeit autochthoner Gruppen Rechnung tragen und ihnen die Möglichkeit bieten, innerhalb des größeren Ganzen, dem sie mit allen gebotenen Rechten zugehören, ihre eigene Identität zu wahren. Ein höherer oder niedrigerer Grad ihrer Integration in die umgebende Gesellschaft muss von ihnen frei gewählt werden können.<ref> Vgl. dazu fünf Ansprachen Johannes Pauls II.: an die Indianer von Ecuador in Latacunga am 31. Januar 1985 in: OR, engl. Ausg., Nr. 9, 4.3.1985,5-10;
- an die Indianer von Peru in Cuzco am 3. Februar 1985 in: OR, engl. Ausg., Nr. 12, 25.3.1985, 3-4;
- an die Ureinwohner Australiens in Alice Springs am 29. November 1986 in: OR, engl. Ausg., Nr. 49, 9.12.1986, 16- 18;
- an die nordamerikanischen Indianer in Phoenix am 14. September 1987 in: OR, engl. Ausg., Nr. 38, 31.9.1987, 21-22;
- an die kanadischen Indianer in Fort Simpson am 20. September 1987 in: OR, engl. Ausg., Nr. 40, 5.10.1987, 11- 12.
Vgl. auch Johannes Paul II., Botschaft zum Weltfriedenstag 1989: "Beim Bau des Friedens Minderheiten achten".</ref>
11. In anderen Staaten gibt es immer noch unterschiedliche Spuren diskriminierender Gesetzgebung, die die zivilen und religiösen Rechte derer in gewissem Maße einschränken, die religiösen Minderheiten angehören, die zumeist gleichzeitig andere Volksgruppen als die Mehrheit der Bürger darstellen. Aufgrund solcher religiöser und ethnischer Kriterien können die Mitglieder solcher Minderheiten, denen Gastfreundschaft gewährt wird, die Staatsbürgerschaft des Landes, in dem sie wohnen und arbeiten, auch auf Antrag nicht erhalten. Desgleichen gibt es Fälle, in denen die Bekehrung zum christlichen Glauben den Verlust der Staatsbürgerschaft bewirkt. Diese Personen bleiben jedenfalls Bürger zweiter Klasse, beispielsweise hinsichtlich der höheren Bildung, der Unterkunft, der Beschäftigung und insbesondere des Staats - und Verwaltungsdienstes. In diesem Zusammenhang müssen auch die Situationen erwähnt werden, in denen bestimmte religiöse Rechtsvorschriften mit allen Folgen für das tägliche Leben anderen Gemeinschaften desselben Landes aufgezwungen werden, so zum Beispiel in einigen vorherrschend moslemischen Staaten die "Scharia".
12. Erwähnt werden muss auch die Ethnozentrik. Diese Haltung ist sehr weit verbreitet; sie besteht in der natürlichen Neigung eines Volkes, seine Identität dadurch zu wahren, dass es die anderer so stark herabwürdigt, dass ihnen zumindest symbolisch die volle Menschenqualität abgesprochen wird. Zweifellos entspricht dieses Verhalten einem instinktiven Drang zur Wahrung der Werte, Glaubensvorstellungen und Gewohnheiten der eigenen Gemeinschaft, die durch die anderer Gemeinschaften bedroht erscheinen. Dennoch ist leicht zu ersehen, welcher Extreme derartige Empfindungen fähig sind, wenn sie nicht durch gegenseitige Offenheit dank objektiver Information und gegenseitigen Austauschs gereinigt und relativiert werden. Die Ablehnung des Andersseins kann zu jener Form der kulturellen Vernichtung führen, die die Soziologen "Ethnozid" nennen und die die Gegenwart anderer nur insoweit duldet, als sie sich in die vorherrschende Kultur integrieren.
Selten verlaufen die Staatsgrenzen eines Landes vollkommen entlang den Volksgrenzen. Fast alle Staaten neuerer oder sehr alter Gründung kennen die Probleme verschiedener innerhalb ihrer Grenzen angesiedelter Minderheiten. Werden die Minderheitenrechte nicht respektiert, so können Antagonismen in ethnische Konflikte umschlagen und Rassen- oder Stammesreflexe auslösen. Der Untergang von Kolonialregimen oder Situationen der Rassendiskriminierung haben in den unabhängig gewordenen Staaten in Afrika und Asien nicht immer auch das Ende des Rassismus bedeutet. Innerhalb der künstlichen Grenzen, die die Kolonialmächte hinterließen, stößt das Zusammenleben von Volksgruppen unterschiedlicher Tradition, Sprache, Kultur und sogar Religion oft auf Hindernisse gegenseitiger Feindseligkeit, die als rassistisch bezeichnet werden können. Manchmal gefährden Stammesfehden vielleicht nicht den Frieden, aber doch jedenfalls die Pflege des Gemeinwohls der Gesellschaft als Ganzes. Sie schaffen auch Schwierigkeiten im Leben der Kirchen und für die Akzeptanz von Priestern aus anderen Volksgruppen. Selbst dort, wo die Verfassung dieser Länder die Gleichheit aller Bürger untereinander und vor dem Gesetz förmlich bekräftigt, geschieht es nicht selten, dass gewisse Volksgruppen andere beherrschen und ihnen den vollen Genuss ihrer Rechte verweigern.<ref> Zu Afrika vgl. Paul VI., Africae terrarum, Botschaft an die katholische Hierarchie in Afrika, 20. Oktober 1967, in: AAS LIX (1967), 1073-1097; Ansprache an das Parlament von Uganda, 1. August 1969, in: AAS LXI (1969), 584-585; Ansprache an das diplomatische Korps, 14. Januar 1978, in: AAS LXX (1978), 172-173; Johannes Paul II., Ansprache vor den zivilen Behörden und dem diplomatischen Korps in Jaunde, 12. August 1985, Nr. 11 und 12, in: OR, engl. Ausg., Nr. 35, 2.9.1985, 8-9. </ref> Solche Situationen haben sogar schon zu blutigen Auseinandersetzungen geführt, die bleibenden Eindruck hinterließen. In anderen Fällen sind öffentliche Stellen nicht davor zurückgeschreckt, ethnische Rivalitäten dazu zu nutzen, die Menschen von Problemen im Inneren abzulenken, zum Schaden des gemeinsamen Wohles und der Gerechtigkeit, denen zu dienen sie aufgefordert sind.
Erwähnt werden müssen auch analoge Situationen, in denen aus den verschiedensten Gründen ganze Bevölkerungsteile als Flüchtlinge entwurzelt bleiben in dem Land, in dem sie sich legitim niedergelassen haben. Oft werden sie heimatlos, und jedenfalls haben sie kein Land. Es gibt andere Völker, die zwar im eigenen Lande leben, aber erniedrigenden Bedingungen unterworfen sind.<ref> Insbesondere hat Papst Johannes Paul II. häufig in Erinnerung gerufen, dass das palästinensische Volk ebenso das Recht auf ein Land hat wie das jüdische Volk. </ref>
13. Es ist nicht übertrieben, wenn man sagt, dass es innerhalb eines Landes oder einer ethnischen Gruppe auch Formen des Sozialrassismus gibt. So können beispielsweise große Massen armer Bauern ohne Rücksicht auf ihre Würde und ihre Rechte behandelt, von ihrem Grund und Boden verjagt, ausgebeutet und in wirtschaftlicher und sozialer Unterlegenheit gehalten werden durch allmächtige Grundbesitzer, die sich der Gleichgültigkeit oder aktiven Mittäterschaft der Behörden erfreuen. Es sind dies neue und in der Dritten Welt häufig anzutreffende Formen der Sklaverei. Zwischen denen, die andere der Rasse wegen als minderwertig ansehen, und denen, die ihre Mitbürger durch Ausbeutung als Arbeitskräfte als minderwertig behandeln, besteht kein großer Unterschied. In einer solchen Situation müssen die universellen Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit wirksam angewandt werden. Dies würde u. a. auch die überprivilegierten Klassen hindern, gegenüber ihren eigenen Mitbürgern in wirklich "rassistische" Gefühle zu verfallen und darin ein weiteres Alibi für die Aufrechterhaltung ungerechter Strukturen zu finden.
14. Das Phänomen des spontanen Rassismus ist noch verbreiteter, zumal in Ländern mit hoher Einwanderungsrate. Er ist bei den Einwohnern dieser Länder gegenüber Ausländern zu beobachten, vor allem, wenn letztere anderen ethnischen Ursprungs oder anderer Religion sind. Die Vorurteile, denen diese Einwanderer häufig begegnen, laufen Gefahr, Reaktionen hervorzurufen, die sich zunächst in übertriebenem Nationalismus äußern können - der den legitimen Stolz auf das eigene Land oder auch einen oberflächlichen Chauvinismus übersteigt. Solche Reaktionen können sodann in Fremden - oder gar Rassenhass abgleiten. Diese tadelnswerte Einstellung entstammt der irrationalen Furcht, wie die Anwesenheit anderer und das Konfrontiertsein mit Andersartigkeit sie oft hervorruft. Bewusst oder unbewusst zielt eine solche Einstellung darauf ab, dem anderen das Recht auf sein So - Sein und jedenfalls auf das "Bei - uns - Sein" abzusprechen. Natürlich kann das Gleichgewicht zwischen Völkern, kultureller Identität und Sicherheit problematisch sein. Doch diese Probleme müssen mit Achtung vor dem anderen und Vertrauen auf die Bereicherung durch menschliche Vielfalt gelöst werden. Einige große Länder der Neuen Welt haben aus dem Schmelztiegel der Kulturen zusätzliche Lebenskraft gewonnen. Andererseits sind die Ausweisung und die quälende Ungewissheit beklagenswert, denen Flüchtlinge und Einwanderer oft unterwogen sind. Infolgedessen sehen sie sich gezwungen, sich aneinander zu klammern, gewissermaßen in einem Getto zu leben, das ihre Integration in die Gesellschaft verlangsamt, die sie nur administrativ, nicht aber voll menschlich aufgenommen hat.
15. Unter den Äußerungen systematischen Rassenmisstrauens muss ausdrücklich der Antisemitismus noch einmal erwähnt werden. Obwohl tragischste Form der rassistischen Ideologie in unserem Jahrhundert mit dem ganzen Schrecken des "Holocaust",<ref> Vgl. Johannes Paul II., Ansprache beim Besuch der Synagoge in Rom am 13. April 1986 in: OR, engl. Ausg., Nr. 16, 21.4.1986, 6-7. </ref> ist der Antisemitismus unseligerweise immer noch nicht gänzlich verschwunden. Als hätten einige nichts aus den Verbrechen der Vergangenheit gelernt, halten gewisse Organisationen mit Zweigstellen in vielen Ländern, unterstützt von Veröffentlichungsorganen, den antisemitischen Rassenwahn am Leben. Auf jüdische Personen oder Symbole zielende terroristische Handlungen haben sich in den letzten Jahren vervielfacht und zeigen den ganzen Radikalismus derartiger Gruppen. Manchmal dient der Antizionismus - der nicht gleicher Art ist, da er den Staat Israel und seine Politik in Frage stellt - als Mäntelchen für den Antisemitismus, nährt sich aus ihm oder führt zu ihm. Überdies belegen manche Länder die freie Auswanderung von Juden mit ungebührlichen Härten und Einschränkungen.
16. Weithin wird befürchtet, neue und bislang unbekannte Formen des Rassismus könnten entstehen. Hie und da äußert sich das im Zusammenhang mit der möglichen Nutzung der "Techniken der künstlichen Fortpflanzung" mit Hilfe von In-vitro-Befruchtung und genetischer Manipulation. Sind solche Ängste heute noch teilweise hypothetisch, so lenken sie doch die Aufmerksamkeit der Menschheit auf die neue und beunruhigende Dimension der Macht des Menschen über den Menschen und mithin die dringend nötigen ethischen Grundsätze hierüber. Es kommt darauf an, dass so bald wie möglich die Grenzen gesetzlich festgestellt werden, die nicht überschritten werden dürfen, damit derlei "Techniken" nicht in die Hand mißbräuchlicher und unverantwortlicher Kräfte gelangen, die nach Rassenkriterien oder sonstigen Merkmalen ausgewählte Menschenwesen "produzieren" möchten. Dies hinwiederum würde den tödlichen Wahn des eugenischen Rassismus wieder auf den Plan rufen, dessen Untaten die Welt bereits erfahren musste.<ref> Vgl. die Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre zur Achtung des menschlichen Lebens in seinem Ursprung und zur Würde der Fortpflanzung, Donum vitae, 22. Februar 1987, Ill: "Die ,Erbauslese' und die Diskriminierung zwischen den Menschen könnten legitimiert werden: Dies würde eine Vergewaltigung und einen schwerwiegenden Anschlag gegen die Gleichheit, die Würde und die grundlegenden Rechte der menschlichen Person bedeuten." </ref>
Ein gleicher Missbrauch wäre die Verhinderung der Geburt menschlicher Wesen der einen oder anderen sozialen oder ethnischen Kategorie durch Abtreibungs- und Sterilisierungskampagnen. Wo immer die absolute Achtung des Lebens und seiner Weitergabe nach der Absicht des Schöpfers untergeht, ist zu befürchten, dass mit ihr auch die sittliche Zurückhaltung in der Machtausübung einer Person untergeht, einschließlich der Macht, die Menschheit nach dem lächerlichen Bild dieser Zauberlehrlinge zu formen.
Um alle solche Handlungsweisen zu verwerfen und das rassistische Verhalten aller Art wie auch die dazu führenden Mentalitäten aus unseren Gesellschaften auszurotten, müssen wir uns fest an die Überzeugung von der Würde jeder menschlichen Person und von der Einheit der Menschenfamilie halten. Aus diesen Überzeugungen fließt Moral. Gesetze können zum Schutz der wesentlichen Anwendung dieser Moral beitragen, aber sie reichen nicht aus, um des Menschen Herz zu verändern. Der Augenblick ist gekommen, auf die Botschaft der Kirche zu hören, die solchen Überzeugungen Gehalt verleiht und für sie die Grundlage legt.
Teil III: Würde aller Rassen und Einheit der Menschheit: Die christliche Sicht
17. Die christliche Lehre zur menschlichen Person ist durch die biblische Offenbarung erleuchtet und aus ihr sowie aus ständiger Beschäftigung mit dem Sehnen und Leben der Völker entwickelt worden. Diese Lehre lag, wie bereits erwähnt, in der ganzen Geschichte der Haltung der Kirche zugrunde. Sie wurde für unsere Zeit im Zweiten Vatikanischen Konzil in mehreren grundlegenden Texten aufgegriffen und zusammengefasst. Ein Beispiel dafür ist dieser Ausschnitt: "Da alle Menschen eine geistige Seele haben und nach Gottes Bild geschaffen sind, da sie dieselbe Natur und denselben Ursprung haben, da sie, als von Christus Erlöste, sich derselben göttlichen Berufung und Bestimmung erfreuen, darum muss die grundlegende Gleichheit aller Menschen immer mehr zur Anerkennung gebracht werden.
Gewiss, was die verschiedenen physischen Fähigkeiten und die unterschiedlichen geistigen und sittlichen Kräfte angeht, stehen nicht alle Menschen auf gleicher Stufe. Doch jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muss überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht."<ref> Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 29; vgl. auch ebd., Nr. 60 (das Recht auf die Wohltaten der Kultur); vgl. Erklärung Nostra aetate, NT. 5; Dekret Ad gentes, Nr. 15; Erklärung Gravissimum educationis, Nr. 1 (das Recht auf Bildung). </ref>
Diese Lehre ist von den Päpsten und Bischöfen oft wiederholt worden. So hat zum Beispiel Paul VI. vor dem diplomatischen Korps erklärt: "Für jene, die an Gott glauben, sind alle Menschen, selbst die am wenigsten privilegierten, Kinder des universellen Vaters, der sie nach seinem Bilde schuf und ihr Geschick in fürsorglicher Liebe lenkt. Gottes Vaterschaft bedeutet Brüderlichkeit unter den Menschen; darin liegt ein Angelpunkt des christlichen Universalismus, auch eine Gemeinsamkeit mit anderen großen Religionen, und ein Axiom der höchsten menschlichen Weisheit aller Zeiten, jener nämlich, die die Förderung der Würde des Menschen betrifft."<ref> Ansprache an das diplomatische Korps am 14. Januar 1978: AAS LXX (1978), 172. Ähnlich in vielen früheren Texten, insbesondere: Enzyklika Populorum progressio, Nr. 47 und 63; Botschaft Pauls Vl. an die Völker Afrikas vor dem ugandischen Parlament am 1. August 1969 in: AAS LXI (1969), 580-586; Paul VI. Apostolischer Brief Octogesima adveniens, Nr. 16 in: AAS LXIII (1971), 413; Botschaft zum Weltfriedenstag 1971: "Jeder ist mein Bruder." </ref>
Johannes Paul II. wiederum bekräftigte: "Die Erschaffung des Menschen durch Gott ,als sein Abbild' verleiht jedem Menschen eine hervorragende Würde; sie fordert ebenso die fundamentale Gleichheit aller menschlichen Geschöpfe. Für die Kirche bedeutet diese Gleichheit, die im Sein des Menschen verwurzelt ist, durch die Menschwerdung des Gottessohnes, dessen Opfer alle Menschen erlöste, eine ganz besondere Brüderlichkeit. In der von Jesus Christus gewirkten Erlösung sieht die Kirche eine weitere Grundlage der Rechte und Pflichten des Menschen. Daher ist jede Form der Diskriminierung aus rassischen Gründen ... absolut unannehmbar."<ref> Johannes Paul II., Ansprache vor dem UN -Sonderausschuss gegen die Apartheid, 7. Juli 1984, in: OR, engl. Ausg., Nr. 29, 16.7.1984, 1I-12. </ref>
18. Dieses Prinzip der gleichen Würde aller Personen welcher Rasse auch immer findet schon heute klare Unterstützung in der Naturwissenschaft und eine feste Basis in der Philosophie, in der Ethik und in den Religionen im allgemeinen. Der christliche Glaube achtet diese Intuition, diese Feststellung, und erfreut sich in ihr. Sie stellt eine beträchtliche Konvergenz der verschiedenen Disziplinen dar, die die Überzeugungen der Mehrheit der Menschen guten Willens bestärkt und die Ausarbeitung von universellen Erklärungen, Übereinkünften und internationalen Abkommen zum Schutz der Menschenrechte und die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung ermöglicht. In diesem Sinne sprach Paul VI. von dem "Axiom der höchsten menschlichen Weisheit aller Zeiten".
Indessen sind nicht alle diese Annäherungsformen derselben Art, und ihre jeweilige Ebene muss geachtet werden.
Die Naturwissenschaften andererseits tragen viel zur Beseitigung der falschen Zeugnisse bei, mit denen rassistisches Verhalten gerechtfertigt oder notwendige Veränderungen hinausgezögert werden. Nach der für die UNESCO am 8. Juni 1951 von einer Gruppe prominenter Wissenschaftler entworfenen Erklärung "anerkennen die Sachverständigen generell, dass alle heute lebenden menschlichen Personen derselben Spezies - homo sapiens zugehören und von ein- und demselben Ursprung abstammen".<ref> Le racisme devant La science, UNESCO, Paris 1973, Nr. 1, S. 369. </ref> Doch zur Begründung antirassistischer Überzeugungen reichen die Wissenschaften nicht aus. Wegen ihrer Methodik erlauben sie sich nicht das abschließende Wort über die menschliche Person und ihre Bestimmung oder eine Definition universeller, die Gewissen bindender sittlicher Regeln. Die Philosophie, die Ethik und die großen Religionen interessieren der Ursprung, das Wesen und das Schicksal des Menschen auf einer Ebene, die sich der ihren eigenen Mitteln überlassenen wissenschaftlichen Forschung entzieht. Sie suchen die bedingungslose Achtung allen menschlichen Lebens auf eine entscheidendere Ebene zu gründen als die der bloßen Beobachtung der Gewohnheiten und des stets anfälligen und unsicheren Konsenses eines Zeitalters. Sie können sich deshalb zu einem Universalismus bekennen, den die christliche Lehre solide in der von Gott erhaltenen Offenbarung verankert.
19. Nach der biblischen Offenbarung hat Gott den Menschen - Mann und Frau - nach seinem Bilde ihm ähnlich, geschaffen.<ref> Vgl. {{#ifeq: Genesis | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 1{{#if:26-27|,26-27}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; 5{{#if:1-2|,1-2}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; 9{{#if:6|,6}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} - es ist verboten, das Blut des nach Gottes Abbild geschaffenen Menschen zu vergießen. </ref> Dieses Band zwischen der menschlichen Person und dem Schöpfer liefert die Grundlage ihrer Würde und unveräußerlichen Grundrechte, die Gott verbürgt. Diesen personalen Rechten entsprechen offenkundig Pflichten anderen gegenüber. Weder der einzelne noch die Gesellschaft, weder der Staat noch irgendeine menschliche Institution darf eine Person oder eine Gruppe von Personen auf den Status einer Sache reduzieren.
Der Glaube, dass Gott am Ursprung der Menschheit steht, transzendiert und vereint alle Teilbeobachtungen, die die Wissenschaft über den Evolutionsprozess und die Entwicklung der Gesellschaft anhäufen kann, und verleiht ihnen Sinn. Er ist die radikalste Feststellung der gleichen Würde aller Personen in Gott. Mit diesem Begriff entgeht eine Person allen Manipulationen menschlicher Gewalten und ideologischer Propaganda, die die Knechtschaft der Schwächsten zu rechtfertigen suchen. Der Glaube an den einen Gott, Schöpfer und Erlöser des ganzen, nach seinem Bilde und ihm ähnlich geschaffenen Menschengeschlechts, ist die absolute und unentrinnbare Verneinung jeglicher Rassenideologie. Immer noch gilt es, daraus die ganze Konsequenz zu ziehen: Wir können nicht wahrhaft zu Gott dem Vater aller beten, wenn wir irgend wen anders als brüderlich behandeln, denn alle Menschen sind nach Gottes Bilde geschaffen.<ref> Erklärung Nostra aetate, Nr. 5, zitiert in der Ansprache Johannes Paul II. an die moslemische Jugend in Casablanca am 19. August 1985, wo er hinzufügt: "Deshalb müssen der Gehorsam gegen Gott und die Liebe zu dem Menschen uns zur Achtung der Menschenrechte hinführen, der Rechte, die Ausdruck des göttlichen Willens und eine Forderung der menschlichen Natur sind, die Gott so geschaffen hat." in: OR, engl. Ausg., Nr. 37, 16.9.1985,7 (frei nach dem Englischen übersetzt). </ref>
20. Genauso sehr besteht die Offenbarung auf der Einheit der Menschenfamilie: Alle in Gott geschaffenen Personen sind desselben Ursprungs. Wie immer sie sich im Laufe der Geschichte verstreut oder ihre Unterschiede sich ausgeprägt haben mögen, sie sind dazu bestimmt, eine einzige Familie zu bilden nach Gottes Plan "im Anfang". Im ersten Menschen wird die Einheit des ganzen Menschengeschlechtes heute und künftig typologisch bekräftigt. Adam - von adama: Erde - ist ein pluralischer Singular. Es ist die menschliche Spezies, die das "Abbild Gottes" ist. Eva, die erste Frau, wird "Mutter aller Lebendigen"<ref> {{#ifeq: Genesis | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 3{{#if:20|,20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> genannt, von dem ersten Paar "stammen alle Menschen ab",<ref> {{#ifeq: Buch Tobit | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Tob|Tob|Buch Tobit}}|{{#if: Tob |Tob|Buch Tobit}}}} 8{{#if:6|,6}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> und jeder gehört zur "Familie Adams".<ref> Vgl. {{#ifeq: Genesis | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 5{{#if:1|,1}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Paulus sprach zu den Athenern : "Er hat aus einem einzigen Menschen das ganze Menschengeschlecht erschaffen, damit es die ganze Erde bewohne," und so kann jeder mit dem Dichter sagen, er sei von Gottes " Art".<ref> {{#ifeq: Apostelgeschichte | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 17{{#if:26|,26}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; 28{{#if:29|,29}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref>
Die Auserwählung des jüdischen Volkes widerspricht nicht diesem Universalismus. Göttliche Pädagogik wollte die Wahrung und Entwicklung des Glaubens an den Ewigen, Einzigen, sicherstellen und so der daraus entspringenden Verantwortung die Basis geben. War sich das Volk Israel eines besonderen Bandes mit Gott bewusst, so bekräftigte es doch auch, dass es einen Bund des gesamten Menschengeschlechtes mit Ihm gab<ref> Vgl. {{#ifeq: Genesis | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 9{{#if:11 ff.|,11 ff.}} ff.|,11 ff.}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">ff.|,11 ff.}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }} </ref> und sogar in dem mit Ihm geschlossenen Bunde alle Völker zum Heil berufen sind: "Durch dich sollen alle Geschlechter der Erde Segen erlangen", sprach Gott zu Abraham.<ref> {{#ifeq: Genesis | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 12{{#if:3|,3}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Apostelgeschichte | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 3{{#if:25|,25}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref>
21. Das Neue Testament verstärkt diese Offenbarung von der Würde aller Personen, ihrer grundlegenden Einheit und ihrer Pflicht zur Brüderlichkeit, werden sie doch alle gleichermaßen durch Christus gerettet und gesammelt. Das Mysterium der Fleischwerdung zeigt, wie hoch Gott die menschliche Natur achtete, denn in Seinem Sohn wollte er sie mit der Seinigen unverwechselbar und untrennbar vereinigen. In gewissem Sinn hat sich Christus mit jeder Person vereinigt.<ref> Vgl. Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 22. </ref> Christus ist auf einmalige Weise "das Ebenbild des unsichtbaren Gottes".<ref> {{#ifeq: Brief des Paulus an die Kolosser | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Kol|Kol|Brief des Paulus an die Kolosser}}|{{#if: Kol |Kol|Brief des Paulus an die Kolosser}}}} 1{{#if:15|,15}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; vgl. {{#ifeq: 2. Brief des Paulus an die Korinther | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: 2 Kor|2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 2 Kor |2 Kor|2. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 4{{#if:4|,4}} Kor%204{{#if:4|,4}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%204{{#if:4|,4}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Er allein manifestiert vollkommen Gottes Sein im bescheidenen Zustand des Menschen, den Er frei angenommen hat.<ref> Vgl. {{#ifeq: Brief des Paulus an die Philipper | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Phil|Phil|Brief des Paulus an die Philipper}}|{{#if: Phil |Phil|Brief des Paulus an die Philipper}}}} 2{{#if:6-7|,6-7}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Darum ist Er der "neue Adam", das Vorausbild einer neuen Menschheit, "der Erstgeborene von vielen Brüdern",<ref> {{#ifeq: Vorlage:Röm (Bibel) | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Röm|Röm|Vorlage:Röm (Bibel)}}|{{#if: Röm |[[Vorlage:Röm (Bibel)|Röm]]|[[Vorlage:Röm (Bibel)]]}}}} 8{{#if:29|,29}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> in dem die von der Sünde verunstaltete Gottähnlichkeit wiederhergestellt wird. Indem Er unter uns Fleisch wurde, hat sich das ewige Wort Gottes "herabgelassen, an unserer Menschlichkeit teilzuhaben",<ref> Römisches Missale, Offertorium. </ref> damit wir an Seiner Göttlichkeit teilhaben können. Das Heilswerk Gottes in Christus ist universal. Nicht länger ist es nur dem auserwählten Volk bestimmt. Das ganze "Geschlecht Adams" ist einbezogen und nach dem Wort des Hl. Irenäus<ref> Vgl. Adversus haereses, ill, 22,3: "Der Herr ist der, der in Sich alle von Adam stammenden verstreuten Völker vereinigte, alle Sprachen und Generationen der Menschen einschließlich des Adam selbst." Irenäus ließ sich dabei durch Paulus inspirieren: {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 1{{#if:10|,10}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Brief des Paulus an die Kolosser | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Kol|Kol|Brief des Paulus an die Kolosser}}|{{#if: Kol |Kol|Brief des Paulus an die Kolosser}}}} 1{{#if:20|,20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> in Christus "vereinigt". Mit Christus sind alle berufen, durch den Glauben den endgültigen Bund mit Gott einzugehen,<ref> {{#ifeq: Vorlage:Röm (Bibel) | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Röm|Röm|Vorlage:Röm (Bibel)}}|{{#if: Röm |[[Vorlage:Röm (Bibel)|Röm]]|[[Vorlage:Röm (Bibel)]]}}}} 1{{#if:16-17|,16-17}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> über die Beschneidung, das Gesetz Mose und die Rasse hinaus.
Dieser Bund wird erfüllt und besiegelt durch das Opfer Christi, der die Erlösung einer sündigen Menschheit bewirkte. Durch das Kreuz Christi wurde die religiöse Spaltung - die sich zur ethnischen Spaltung verfestigt hatte - zwischen dem Volk der schon erfüllten Verheißung und der übrigen Menschheit beseitigt. Die Heiden, die bis dahin "der Gemeinde Israels fremd und von dem Bund der Verheißung ausgeschlossen" waren, sind jetzt "durch sein Blut in die Nähe gekommen".<ref> Vgl. {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 2{{#if:11-13|,11-13}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Er "vereinigte die beiden Teile und riß durch sein Sterben die trennende Wand der Feindschaft nieder".<ref> {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 2{{#if:14|,14}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Aus dem Juden und dem Heiden wollte Christus "einen einzigen neuen Menschen in sich schaffen". Dieser Neue Mensch ist der Sammelname für die von Ihm erlöste Menschheit mit all ihrer Vielfalt, die mit Gott in einem einzigen Leib vereinigt ist, der Kirche, durch das Kreuz, das die Feindschaft getötet hat.<ref> Vgl. {{#ifeq: Brief des Apostels Paulus an die Epheser | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Eph|Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}|{{#if: Eph |Eph|Brief des Apostels Paulus an die Epheser}}}} 2{{#if:15-16|,15-16}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Darum gibt es "nicht mehr Griechen oder Juden, Beschnittene oder Unbeschnittene, Fremde, Skythen, Sklaven oder Freie, sondern Christus ist alles und in allen".<ref> {{#ifeq: Brief des Paulus an die Kolosser | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Kol|Kol|Brief des Paulus an die Kolosser}}|{{#if: Kol |Kol|Brief des Paulus an die Kolosser}}}} 3{{#if:11|,11}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}; {{#ifeq: Brief des Paulus an die Galater | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Gal|Gal|Brief des Paulus an die Galater}}|{{#if: Gal |Gal|Brief des Paulus an die Galater}}}} 3{{#if:28|,28}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Daher hat der Gläubige, wie immer sein voriger Zustand geartet gewesen sein mag, den neuen Menschen angezogen, der unablässig nach dem Bilde des Schöpfers erneuert wird. Und Christus sammelt die verstreuten Kinder Gottes.<ref> {{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 11{{#if:52|,52}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref>
Christi Botschaft faßt nicht nur geistige Bruderschaft ins Auge. Sie setzt sehr wichtiges konkretes Verhalten im Alltag voraus und zieht es nach sich. Christus selbst hat das Beispiel gegeben. Der enge Raum Palästinas, in dem fast sein ganzes Erdenleben spielte, gab ihm nicht viele Möglichkeiten, Menschen anderer Rasse zu begegnen. Doch er akzeptierte alle Kategorien von Personen, mit denen er in Berührung kam. Er zögerte nicht, seine Zeit mit Samaritern<ref> Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 4{{#if:4-42|,4-42}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> zu verbringen, sie als Beispiel hinzustellen,<ref> Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Lukas | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Lk|Lk|Evangelium nach Lukas}}|{{#if: Lk |Lk|Evangelium nach Lukas}}}} 10{{#if:33|,33}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> obwohl sie von den Juden als Häretiker verachtet wurden. Alle an den Rand Gedrängten ließ er auf die eine oder andere Weise an Seiner Erlösung teilhaben: die Kranken und Sünder, Männer wie Frauen, Prostituierte und Zöllner, und Heiden wie die Syrophönizierin.<ref> Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Markus | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Mk|Mk|Evangelium nach Markus}}|{{#if: Mk |Mk|Evangelium nach Markus}}}} 7{{#if:24|,24}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Nur jene wurden beiseite gelassen, die sich durch ihre eigene Selbstgefälligkeit selbst ausschlossen, z. B. die Pharisäer. Und er warnte uns feierlich: Wir werden gerichtet nach der Haltung, die wir gegenüber dem Fremdling oder dem geringsten unserer Brüder einnehmen, denn ohne dass wir es wissen, ist es Christus selbst, dem wir in ihnen begegnen.<ref> {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 26{{#if:38|,38}} 40 | BHS =bibelwissenschaft.de">40 | #default =bibleserver.com">40 }}. </ref>
Christi Auferstehung und die Gabe des Heiligen Geistes zu PfIngsten haben diese neue Menschheit herbeigeführt. Die Einbettung in diese neue Menschheit geschieht durch den Glauben und die Taufe gemäß der Predigt und mit dem Einhalten des Evangeliums. Diese frohe Botschaft ist allen Rassen und Geschlechtern zugedacht. "Geht zu allen Völkern, und macht alle Menschen zu meinen Jüngern".<ref> {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 28{{#if:19|,19}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref>
22. Die Kirche ist daher berufen, inmitten der Welt das erlöste und mit Gott und sich selbst versöhnte Volk zu sein, "in Christus ein Leib und ein Geist"<ref> Eucharistisches Gebet Ill. </ref> zu sein und vor aller Welt Achtung und Liebe zu bezeugen. "Alle Völker unter dem Himmel"<ref> {{#ifeq: Apostelgeschichte | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 2{{#if:5|,5}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> waren in Jerusalem symbolisch versammelt an Pfingsten, jenem Antitypus und Sieg über die Zerstreuung von Babel.<ref> Vgl. {{#ifeq: Genesis | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Gen|Gen|Genesis}}|{{#if: Gen |Gen|Genesis}}}} 11{{#if:1-9|,1-9}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Wie Petrus sagte, als er in das Haus des Heiden Kornelius gerufen wurde, "hat Gott gezeigt, dass man keinen Menschen unheilig oder unrein nennen darf. ... Gott sieht nicht auf die Person ... "<ref> {{#ifeq: Apostelgeschichte | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Apg|Apg|Apostelgeschichte}}|{{#if: Apg |Apg|Apostelgeschichte}}}} 10{{#if:28.34|,28.34}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> Die Kirche besitzt die hehre Berufung - vor allem anderen in sich selbst - die Einheit der Menschheit jenseits aller ethnischen, kulturellen, nationalen, sozialen oder anderen Spaltungen zu verwirklichen und damit kundzutun, dass diese Spaltungen jetzt überholt sind, weil sie durch Christi Kreuz beseitigt worden sind. Damit trägt die Kirche zum brüderlichen Miteinander aller Völker bei. Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Kirche zutreffend als "das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit",<ref> Dogmatische Konstitution Lumen gentium, Nr. 1.</ref> bezeichnet, denn "Christus und die Kirche ... überschreiten alle Besonderheiten der Rasse oder der Nation<ref> Dekret Ad gentes, Nr. 8. </ref> Innerhalb der Kirche darf es "keine Ungleichheit aufgrund von Rasse und Volkszugehörigkeit, sozialer Stellung oder Geschlecht" geben.<ref> Lumen gentium, Nr. 32. </ref> Eben dies bedeutet "katholisch" - d. h. universal - als Merkmal der Kirche. Je mehr sich die Kirche ausbreitet, desto offenbarer wird diese Katholizität. Tatsächlich versammelt die Kirche die Getreuen Christi aus allen Völkern der Welt, aus den unterschiedlichsten Kulturen, die von Hirten ihres eigenen Volkes geführt werden und alle denselben Glauben und dieselbe Nächstenliebe haben.
Die wiederholten Fehlschläge aufgrund der Instinktlosigkeit und der Sünden ihrer eigenen Mitglieder können nicht schwächen, was zu erfüllen die Kirche durch göttliche Weisung berufen und beauftragt ist. Vielmehr bestätigen sie aber, dass es sich nicht um ein menschliches Unterfangen, sondern um einen Plan handelt, der die rein menschliche Kraft übersteigt. Jedenfalls müssen die Christen sich bewusster machen, dass sie berufen sind, in der Welt ein Zeichen zu sein. Verbannen sie aus ihrem Verhalten alle Formen der rassischen, ethnischen, nationalen und kulturellen Diskriminierung, dann kann die Welt die Neuartigkeit der Frohbotschaft der Versöhnung besser erkennen. In der Kirche müssen sie die eschatologische und endgültige Gemeinsamkeit des Gottesreiches vorwegnehmen.
23. Die eben dargestellte christliche Lehre hat wahrlich ernsthafte sittliche Konsequenzen, die sich in drei Schlüssel begriffen zusammenfassen lassen: Achtung der Unterschiede, Brüderlichkeit, Solidarität.
Haben die Menschen und die menschlichen Gemeinschaften alle die gleiche Würde, so bedeutet das nicht, dass sie zu bestimmter Zeit auch alle die gleichen physischen Fähigkeiten, kulturellen Reichtümer, geistigen und moralischen Stärken besitzen oder auf demselben Entwicklungsstand stehen. Gleichheit heißt nicht Einförmigkeit. Es kommt darauf an, die Vielfalt und Komplementarität der jeweiligen kulturellen Schätze und moralischen Qualitäten anzuerkennen. Gleiche Behandlung impliziert mithin ein gewisses Anerkenntnis von Unterschieden, wie es Minderheiten selbst fordern, damit sie sich nach ihren eigenen Merkmalen, im Respekt vor anderen und für das Gemeinwohl der Gesellschaft und der Weltgemeinschaft entwickeln können. Aber keine Gruppe darf sich einer natürlichen Überlegenheit über andere rühmen<ref> Vgl. Johannes XXIII., Enzyklika Pacem in terris vom 11. April 1963, der nach Pius XI. das Ärgernis der Fortdauer von Ideologien brandmarkt, wonach sich "gewisse Menschen oder Nationen anderen von Natur aus überlegen" dünken. </ref> oder Diskriminierungen üben, die die Grundrechte der Person berühren.
Doch gegenseitige Achtung reicht nicht aus; Brüderlichkeit muss geübt werden. Die dafür notwendige Dynamik entsteht aus nichts anderem als aus der Nächstenliebe, die ebenfalls ein Kernstück der christlichen Botschaft ausmacht: "Jeder ist mein Bruder."<ref> Thema des Weltfriedenstages 1971. </ref> Nächstenliebe ist nicht bloßes Wohlwollen oder Mitleid. Sie will einen jeden in die Lage versetzen, in den Genuss lebenswerter, der Gerechtigkeit entsprechender Lebensumstände zu gelangen: für das Überleben, die Freiheit und die Entwicklung unter allen Umständen. Die Nächstenliebe lässt, in Christus, einen jeden sich im Nächsten erblicken nach der göttlichen Weisung: "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst."
Auch Brüderlichkeit reicht nicht aus. Man muss weiterschreiten zur wirksamen Solidarität aller, zumal zwischen Reich und Arm. Die kürzliche Enzyklika Johannes Pauls II., Sollicitudo rei socialis (30. Dezember 1987), hebt die Interdependenz hervor "als entscheidendes System von Beziehungen in der heutigen Welt ... und als moralische Kategorie angenommen. Wenn die gegenseitige Abhängigkeit in diesem Sinne anerkannt wird, ist die ihr entsprechende Antwort als moralisches und soziales Verhalten, als ,Tugend' also, die Solidarität."<ref> Enzyklika Sollicitudo rei socialis, Nr.38. </ref> Der Friede zwischen den Menschen und Nationen steht auf dem Spiel: "Opus solidaritatis pax - Friede ist das Werk der Solidarität".<ref> ebd., Nr. 39. </ref>
Teil IV: Der Beitrag der Christen - im Verein mit anderen - zur Förderung von Brüderlichkeit und Solidarität unter den Rassen
24. Das Rassenvorurteil, das die gleiche Würde aller Mitglieder der Menschenfamilie verneint und den Schöpfer verhöhnt, lässt sich nur ausrotten, wenn man an die Wurzeln geht, wo es entsteht: im menschlichen Herzen. Denn aus dem Herzen wird gerechtes oder ungerechtes Verhalten geboren,<ref> Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Markus | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Mk|Mk|Evangelium nach Markus}}|{{#if: Mk |Mk|Evangelium nach Markus}}}} 7{{#if:21-23|,21-23}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> je nachdem, ob sich ein Mensch dem Willen Gottes öffnet - in der natürlichen Ordnung und im Lebendigen Wort - oder ob er sich in den von Angst oder Herrschsucht diktierten Egoismus verschließt. Was gereinigt werden muss, ist die Art, wie wir andere sehen. Wer rassistische Gedanken oder Haltungen hegt, versündigt sich an der konkreten Botschaft Christi, für den der "Nächste" nicht nur ein Angehöriger meines Stammes, meines Milieus, meiner Religion oder meines Volkes ist, sondern eine jegliche Person, der ich begegne.
Nicht mit äußeren Mitteln - Rechtsvorschriften oder wissenschaftlichen Beweisen - lässt sich das Rassenvorurteil ausreißen. Es genügt nicht, dass alle Arten der Rassendiskriminierung gesetzlich verboten und bestraft werden; solche Gesetze sind leicht zu umgehen, wenn die Gemeinschaft, für die sie bestimmt sind, sie sich nicht vollständig zu eigen macht. Zur Überwindung der Diskriminierung muss eine Gemeinschaft die Werte, die gerechte Gesetze inspirieren, verinnerlichen und Tag für Tag die Überzeugung von der gleichen Würde aller leben.
25. Ein Wandel der Herzen ist unmöglich ohne Stärkung der geistigen Überzeugungen von der Achtung für andere Rassen und Volksgruppen. Die Kirche ihrerseits trägt zum Erwachen der Gewissen bei, indem sie die gesamte christliche Lehre zu diesem Thema deutlich darlegt. Insbesondere fordert sie die Priester, Prediger, Lehrer und Katechisten zur Erläuterung der wahren Lehre der Schrift und Tradition vom Ursprung aller Völker in Gott, von ihrer gemeinsamen Endbestimmung zum Gottesreich, vom Wert der brüderlichen Liebe und von der völligen Unvereinbarkeit jedes Ausschlusses aus rassischen Gründen mit der universellen Berufung aller zur selben Erlösung in Jesus Christus auf. Jeder Rückgriff auf die Bibel, um Rassenvorurteile aposteriori zu begründen, muss mit aller Kraft bloßgestellt werden. Niemals hat die Kirche einer derart abartigen Auslegung der Schrift zugestimmt.
Des weiteren wird die Überzeugungsaufgabe der Kirche durch das Zeugnis im Leben der Christen geleistet: Achtung für Ausländer, Aufgeschlossenheit für den Dialog, gegenseitige Hilfe, Teilen und Zusammenarbeit mit anderen Volksgruppen. Die Welt muss dieses Gleichnis von Christen praktisch vollzogen sehen, damit sie von Christi Botschaft überzeugt sein kann. Natürlich müssen die Christen selbst demütig eingestehen, dass die Mitglieder der Kirche auf allen Ebenen in der gesamten Geschichte nicht immer konsequent nach dieser Lehre gehandelt haben. Dennoch müssen sie das Rechte weiterhin verkünden und zugleich der Wahrheit "nachzuleben" streben.<ref> Vgl. {{#ifeq: Evangelium nach Johannes | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Joh|Joh|Evangelium nach Johannes}}|{{#if: Joh |Joh|Evangelium nach Johannes}}}} 3{{#if:21|,21}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref>
26. Doktrin und Beispiel in sich allein reichen nicht aus. Die Opfer des Rassismus, wo immer sie sich befinden, müssen verteidigt werden. Diskriminierende Handlungen unter Personen oder Völkern aus rassischen oder anderen - religiösen oder ideologischen - Gründen, die Verachtung oder Ausschlußphänomene zur Folge haben, müssen ohne zu zögern bloßgestellt und ans Licht gebracht und mit aller Kraft verworfen werden, damit gerechtes Verhalten, gerechte Rechtsvorschriften und Sozialstrukturen gefördert werden.
Eine wachsende Zahl von Menschen reagiert empfindsam auf dieses Unrecht und wendet sich gegen alle Formen des Rassismus. Dies mag aus religiöser Überzeugung oder aus humanitären Gründen sein. Das lässt sie immer wieder gegen die Repression durch gewisse Mächte oder zumindest gegen den Druck einer sektiererischen öffentlichen Meinung aufstehen und Verachtung und Gefangennahme ertragen. Die Christen zögern nicht, sich mit der nötigen Einsicht ihrer Verantwortung in diesem Kampf um die Würde ihrer Brüder und Schwestern zu stellen, wobei sie stets gewaltlose Mittel vorziehen.<ref> Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über die christliche Freiheit und die Befreiung, 22. März 1986, Nr. 78 und 79. "Situationen schwerer Ungerechtigkeit erfordern gewiss den Mut zu tiefgreifenden Reformen und die Abschaffung ungerechtfertigter Privilegien. Diejenigen aber, die den Weg der Reformen verächtlich machen zugunsten des Mythos der Revolutionen, nähren nicht nur die Illusion, die Beseitigung einer ungerechten Situation reiche in sich bereits aus, um eine menschlichere Gesellschaft zu schaffen, sondern fördern sogar das Aufkommen von totalitären Regimen. Der Kampf gegen Ungerechtigkeiten hat nur dann einen Sinn, wenn er auf die Errichtung einer neuen sozialen und politischen Ordnung hinzielt, die den Forderungen der Gerechtigkeit entspricht. Davon müssen bereits die einzelnen Etappen ihrer Errichtung geprägt sein. Es gibt eben auch eine Moral der Mittel .... Infolge der beständigen Entwicklung der verwendeten Techniken und der zunehmenden Schwere der durch die Anwendung von Gewalt gegebenen Gefahren öffnet nämlich das, was man heute den ,passiven Widerstand' nennt, einen Weg, der mit den Moralprinzipien mehr konform geht und nicht weniger erfolgversprechend ist." </ref>
27. Bei der Bloßstellung des Rassismus bemüht sich die Kirche indessen um eine evangelische Haltung gegenüber allen. Dies ist ohne Zweifel ihre besondere Gabe. Schreckt sie auch nicht davor zurück, die Übel des Rassismus auch denen gegenüber, die dafür verantwortlich sind, in aller Deutlichkeit zu missbilligen, so bemüht sie sich doch auch zu verstehen, wie diese Menschen dazu gelangt sein mögen. Sie möchte ihnen helfen, einen vernünftigen Ausweg aus ihrer Sackgasse zu finden. So wie Gott kein Gefallen findet am Tod des Sünders,<ref> Vgl. {{#ifeq: Ezechiel | Dokument Rassenvorurteile 1988 |{{#if: Ez|Ez|Ezechiel}}|{{#if: Ez |Ez|Ezechiel}}}} 18{{#if:32|,32}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}. </ref> so strebt auch die Kirche mehr danach, ihnen zu helfen, wenn sie bereit sind, die begangene Ungerechtigkeit abstellen zu wollen. Desgleichen geht es ihr darum, Opfer des Rassismus am Rückgriff auf Gewalt zu hindern, womit sie nur einem Rassismus verfielen ähnlich dem, den sie bekämpfen. Die Kirche will Ort der Versöhnung sein und nicht Gegensätze verschärfen. Sie ersucht alle, so zu handeln, dass der Hass gebannt wird. Sie predigt Liebe. Sie bereitet geduldig einen Wandel der Mentalität vor, ohne den jegliche strukturelle Veränderung eitel bliebe.
28. Bei der Ausprägung nichtrassischer Denkweisen spielt die Schule eine hervorragende Rolle. Das Lehramt der Kirche hat seit jeher die Bedeutung einer Erziehung betont, die das allen Gemeinsame herausstellt. Wichtig ist auch der konkrete Nachweis, dass andere - eben weil sie anders sind - unsere eigene Lebenserfahrung bereichern können. Ist es beispielsweise normal, dass der Geschichtsunterricht die Wertschätzung des eigenen Landes pflegt, so ist es doch bedauerlich, dass dies zu blindem Chauvinismus und dazu führen kann, dass den Leistungen anderer Nationen nur sekundäre Bedeutung zugemessen wird und sie mithin als minderwertig angesehen werden. Wie bereits in einigen Ländern geschehen, mag es notwendig sein, die Schulbücher zu revidieren, die die Geschichte verfälschen, die historischen Untaten des Rassismus mit Schweigen übergehen oder die zugrundeliegenden Prinzipien rechtfertigen. Desgleichen muss die staatsbürgerliche Erziehung so gestaltet werden, dass diskriminierende Reaktionen gegenüber Personen anderer Volksgruppen beseitigt werden. Mehr und mehr bietet die Schule den Kindern von Einwanderern die Chance, sich unter die Kinder des aufnehmenden Landes zu mischen. Dies wird hoffentlich eine Gelegenheit sein, beiden Gruppen zu besserem gegenseitigem Verständnis und zur Vorbereitung eines harmonischen Miteinander zu verhelfen.
Zudem scheinen viele junge Menschen heute weniger zum Rassenvorurteil zu neigen. Diese Zukunftshoffnung muss gepflegt werden. Andererseits ist es beklagenswert, wenn sich andere junge Menschen in Banden organisieren, um gegen gewisse Rassengruppen gewaltsam vorzugehen, oder wenn Sportveranstaltungen zu chauvinistischen Demonstrationen umfunktioniert werden, die in Vandalismus und Massaker enden. Werden sie nicht ideologisch genährt, so stammen Rassenvorurteile zumeist aus der Unkenntnis der anderen, die sich in wilde Fantasien versteigt und Angst verursacht. Es besteht heute kein Mangel an Gelegenheiten, junge Menschen an Achtung und Wertschätzung des Andersseins zu gewöhnen: internationaler Austausch, Reisen, Sprachkurse, Städtepartnerschaften, Ferienlager, internationale Schulen, Sport und kulturelle Veranstaltungen.
29. Überzeugung und Erziehung müssen sich mit dem Willen paaren, die Achtung anderer Volksgruppen in gesetzlichen Vorschriften und in den Strukturen und der Funktionsweise der regionalen oder nationalen Institutionen zu verankern.
Aus den Rechtstexten wird der Rassismus nur verschwinden, wenn er in den Herzen der Menschen schon gestorben ist. Aber es bedarf auch unmittelbarer legislativer Maßnahmen. Wo immer diskriminierende Vorschriften noch bestehen, müssen die Bürger, die sich der Abartigkeit dieser Ideologie bewusst sind, ihre Verantwortung übernehmen, damit vermittels der demokratischen Prozesse die Rechtsvorschriften in Einklang mit dem Sittengesetz gebracht werden. Innerhalb eines Staates muss das Gesetz für alle Bürger ohne Unterschied gleich sein. Niemals kann eine herrschende Gruppe, bilde sie nun zahlenmäßig die Mehrheit oder eine Minderheit, mit den Grundrechten anderer Gruppen nach Belieben verfahren. Es kommt darauf an, dass ethnische, sprachliche oder religiöse Minderheiten, die innerhalb der Grenzen desselben Staates wohnen, dieselben unveräußerlichen Rechte wie andere Bürger genießen, einschließlich des Rechtes, nach ihren spezifischen kulturellen und religiösen Merkmalen zusammenzuleben. Ihre Entscheidung, sich in die umgebende Kultur einzugliedern, muss eine freie sein.<ref> Vgl. Johannes Paul II., Botschaft zum Weltfriedenstag 1989: "Beim Bau des Friedens Minderheiten achten." </ref>
Der Status anderer Bürger oder Personen wie Einwanderer oder Flüchtlinge oder vorübergehende Gastarbeiter ist oft prekär. Um so dringender müssen ihre menschlichen Grundrechte anerkannt und gewährleistet werden. Eben sie sind zumeist die Opfer von Rassenvorurteilen. Das Recht des Landes muss darauf achten, dass gegen sie gerichtete aggressive Handlungen sowie dem Verhalten irgend welcher Arbeitgeber, Amtsträger oder Privatpersonen, die diese anfälligeren Personen verschiedenen Formen der Ausbeutung - wirtschaftlicher oder anderer Art - unterwerfen, Einhalt geboten wird.
Natürlich ist es Sache der für das Gemeinwohl verantwortlichen öffentlichen Stellen, die Zahl der Flüchtlinge oder Einwanderer zu bestimmen, die ihr Land aufnehmen kann, wobei sie ihre Beschäftigungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven, aber auch die Dringlichkeit der Not anderer zu berücksichtigen haben. Desgleichen muss der Staat dafür sorgen, dass kein ernsthaftes soziales Ungleichgewicht entsteht, mit dem soziologische Ablehnungsphänomene einhergingen, wie sie sich etwa einstellen können, wenn eine übermäßig starke Konzentration von Personen einer anderen Kultur unmittelbar die Identität und Gebräuche der sie aufnehmenden Gemeinschaft zu bedrohen scheint. Beim Erlernen der Unterschiedlichkeitswertung kann nicht alles auf einmal erwartet werden, sondern die Möglichkeiten neuer Formen des Zusammenlebens und sogar der gegenseitigen Bereicherung müssen berücksichtigt werden. Ist ein Ausländer einmal in einem Land aufgenommen worden und akzeptiert er die Regeln der öffentlichen Ordnung, so hat er für die gesamte Dauer seines Aufenthaltes Anspruch auf rechtlichen Schutz.
In derselben Weise darf die Arbeitsgesetzgebung nicht zulassen, dass bei gleicher Arbeit Nichtstaatsangehörige, die in einem Lande Beschäftigung gefunden haben, gegenüber einheimischen Arbeitern hinsichtlich der Entlohnung, sozialen Sicherheit und Altersversorgung diskriminiert werden. Gerade in den Arbeitsbeziehungen sollte die bessere gegenseitige Kenntnis und Anerkennung zwischen Personen unterschiedlicher ethnischer und kultureller Herkunft wachsen und eine menschliche Solidarität entstehen, die frühere Vorurteile überwinden kann.
30. Es kommt darauf an, auf internationaler Ebene weiterhin die rechtlichen Instrumente zur Überwindung des Rassismus zu erarbeiten und sie vor allem voll wirksam zu machen.
Nach den Exzessen des Nazismus haben sich die Vereinten Nationen voll und ganz zur Achtung der Personen und Völker bekannt.<ref> Insbesondere: Charta der vereinten Nationen vom 26. Juni 1945, Art. I, § 3; Universelle Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948, Art. 1, 2, 12,26, II; Erklärung der vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung vom 20. November 1963. </ref> Die 20. Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 21. Dezember 1965 ein wichtiges Internationales Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung verabschiedet. Es bestimmt u. a., es gebe "nirgends irgendeine Rechtfertigung für die Rassendiskriminierung in Theorie oder Praxis" (Präambel, Abs. 6). Desgleichen sieht es gesetzgeberische oder gerichtliche Maßnahmen vor, um diesen Bestimmungen Geltung zu verschaffen. Es trat am 4. Januar 1969 in Kraft, und der Heilige Stuhl hat es am 1. Mai desselben Jahres formell ratifiziert. Desgleichen beschlossen die Vereinten Nationen am 2. November 1973 die Ausrufung einer "Dekade zur Bekämpfung des Rassismus und der Rassendiskriminierung". Papst Paul VI. äußerte sofort sein "lebhaftes Interesse" und seine "tiefe Befriedigung" darüber:
"Dieses hervorragend menschliche Unternehmen wird wiederum den Heiligen Stuhl und die Vereinten Nationen in enger Übereinstimmung finden - wenn auch auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Mitteln."<ref> Botschaft an die vereinten Nationen zum 25. Jahrestag der Universellen Erklärung der Menschenrechte, 10. Dezember 1973, AAS LXV (1973), 673-677.
Anläßlich der erwähnten Dekade veröffentlichte die Päpstliche Kommission "Justitia et Pax" 1978 eine von Pater Roger Heckel S.J. verfaßte Broschüre mit dem Titel: Kampf gegen den Rassismus; der Beitrag der Kirche, mit einem allgemeinen Überblick zu dieser Frage. </ref> Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) verfügt seit 1946 über einen Ausschuss für Menschenrechte, der seinerseits eine Unterkommission für die Verhinderung der Diskriminierung und den Minderheitenschutz eingesetzt hat.
Der Beitrag des Heiligen Stuhls setzte sich fort in Form der Teilnahme seiner Delegationen an einigen wichtigen Veranstaltungen der Dekade sowie an anderen zwischenstaatlichen Tagungen.<ref> Besonders zu erwähnen sind: Internationale Konferenz über Namibia und die Menschenrechte (Dakar, 5. -8. Januar 1976); Weltkonferenz gegen die Apartheid (Lagos, 22. -26. August 1977); Tagung der mit dem Entwurf einer Erklärung zur Rasse und zum Rassenvorurteil beauftragten Regierungsvertreter (UNESCO, Paris, 13. -21. März 1978); Weltkonferenz über die Bekämpfung des Rassismus und der Rassendiskriminierung (Genf, 14. -25. August 1978); Zweite Weltkonferenz über die Bekämpfung des Rassismus und der Rassendiskriminierung (Genf, I. -12. August 1983). </ref> Seither ist eine zweite "Dekade" proklamiert worden (l983-1993).
31. Die Bemühungen des Heiligen Stuhls als anerkanntem Mitglied der internationalen Gemeinschaft dürfen nicht losgelöst von den vielen und vielfältigen Bemühungen der christlichen Gemeinschaft in der ganzen Welt oder dem persönlichen Engagement von Christen in zivilen Institutionen gesehen werden.
In diesem Zusammenhang sollte der Beitrag der verschiedenen Episkopate in der Welt besonders erwähnt werden. Als Beispiel lassen sich die Anstrengungen der Bischöfe von zwei Ländern nennen, die besonders akut, wenn auch in unterschiedlicher Weise, von den Problemen des Rassismus betroffen gewesen sind.
Das erste Beispiel sind die Vereinigten Staaten von Amerika, wo in mehreren Staaten noch lange nach dem Bürgerkrieg (1861-1865) gesetzliche Rassendiskriminierung galt. Erst 1964 wurde mit dem Civil Rights Law allen Formen legal praktizierter Diskriminierung ein Ende gesetzt. Dies war ein beträchtlicher Schritt nach vorne, der über eine lange Zeit herangereift und von zahlreichen Initiativen gewaltloser Art gekennzeichnet war. Zu diesem Prozess hat die katholische Kirche vor allem durch ihr ausgedehntes Bildungswesen sowie durch die Erklärungen des Episkopats beigetragen.<ref> Vgl. das wichtigste Dokument des letzten Jahrzehnts: "Brothers and Sisters to Us: a Pastoral Letter on Racism in Our Day", 1979. </ref>
Trotz fortdauernder Bemühungen bleibt noch viel zu tun, bis das Rassenvorurteil und rassistische Verhalten auch in der Nation vollständig beseitigt ist, die man zu den gemischtrassigsten der Welt rechnen kann. Den Beweis dafür liefert die Erklärung des Administrative Board der United States Catholic Conference vom 26. März 1987, in der auf fortdauernde Zeichen des Rassismus in der amerikanischen Gesellschaft hingewiesen und die Aktivitäten rassistischer Organisationen wie des "Ku Klux Clan" verurteilt werden.
Das zweite Beispiel ist die Kirche in Südafrika, die einer völlig anderen Situation gegenübersteht. Das Engagement der südafrikanischen Bischöfe, sehr oft in enger Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kirchen, für die Rassengleichheit und gegen die Apartheid ist bekannt. In dieser Beziehung sind folgende neuere Dokumente der Bischofskonferenz zu nennen: Hirtenbrief vom 1. Mai 1986 mit dem bezeichnenden Titel "Christliche Hoffnung in der aktuellen Krise",<ref> Vgl. Origins, Bd. 16, Nr. 1, 11. </ref> und die Botschaft an das Staatsoberhaupt vom August 1986.<ref> Vgl. OR, engl. Ausg., Nr. 46, 17.11.1986, 15. </ref> Die Lage in Südafrika hat in der ganzen Welt zu Bekundungen der Solidarität mit denen geführt, die unter der Apartheid leiden, sowie zur Unterstützung kirchlicher Initiativen.<ref> Erwähnenswert insbesondere der Brief von Kardinal Roger Etchegaray an den (damaligen Vorsitzenden der Bischofskonferenz) Hochwürdigsten Herrn Denis Hurley vom 8. Mai 1986, mit dem die Bischöfe in ihren Anstrengungen ermutigt und mögliche Schritte zur Überwindung der Konflikte ins Auge gefasst werden. Vgl. OR, eng I. Ausg., Nr. 17,28.4.1986, 10. </ref> Überdies erfolgen diese Initiativen häufig auf ökumenischer Basis. Papst Johannes Paul II. hat seinerseits wiederholt den katholischen Bischöfen Südafrikas gegenüber seine Sorge zum Ausdruck gebracht.<ref> Insbesondere anlässlich von Ad-limina-Besuchen, deren letzter im November 1987 stattfand. Vgl. Ansprache von Johannes Paul Il. in OR, engl. Ausg., N r. 49, 7.12.1987, 2. </ref> Am 10. September 1988 sprach der Papst anläßlich seines Besuches im südlichen Afrika zu allen Bischöfen der Region, die in Harare versammelt waren, und sagte insbesondere: "Die Frage der Apartheid als System sozialer, wirtschaftlicher und politischer Diskriminierung verpflichtet Euch in Eurem Auftrag als Lehrer und geistige Führer Eurer Herde zu einer notwendigen und entschlossenen Anstrengung, den Ungerechtigkeiten entgegenzuwirken und diese Politik zu ersetzen durch eine auf Gerechtigkeit und Liebe gegründete. Ich ermutige Euch, fest und mutig an den Prinzipien festzuhalten, die die Grundlage einer friedlichen und gerechten Reaktion auf die legitimen Bestrebungen aller Eurer Mitbürger bilden.
Ich kenne die im Laufe der Jahre von der südafrikanischen Bischofskonferenz geäußerte Haltung, angefangen mit der ersten gemeinsamen Erklärung von 1952. Der Heilige Stuhl und ich selbst haben bei zahlreichen Gelegenheiten die Aufmerksamkeit auf die Ungerechtigkeiten der Apartheid gelenkt, neuerdings vor einer ökumenischen Gruppe christlicher Führer aus Südafrika bei deren Rombesuch. Ihnen gegenüber erinnerte ich daran, da ,Versöhnung das Kernstück des Evangeliums ausmacht, können die Christen menschenrechtsverletzende Strukturen der Rassendiskriminierung nicht hinnehmen. Sie müssen sich jedoch auch bewusst sein, dass ein Strukturwandel einen Wandel der Herzen voraussetzt. Die von ihnen angestrebten Veränderungen wurzeln in der Macht der Liebe, der göttlichen Liebe, aus der jedes christliche Vorgehen und jeder Wandel entspringt' (Ansprache vor einer gemeinsamen ökumenischen Delegation aus Südafrika, 27. Mai 1988)."<ref> OR, engl. Ausg., Nr. 37, 12.9.1988,3. </ref>
32. Zuletzt: Stört der Rassismus den Frieden der Gesellschaften, so vergiftet er auch den internationalen Frieden. Wo in dieser wichtigen Frage keine Gerechtigkeit herrscht, brechen leicht Gewalt und Krieg aus und werden die Beziehungen zwischen Nachbarstaaten gestört.
In den Beziehungen zwischen Staaten muss die treue Anwendung der Prinzipien der gleichen Würde aller Völker ausschließen, dass gewisse Staaten von anderen auf der Grundlage von Rassenvorurteilen behandelt werden. In den Spannungen zwischen Staaten mögen gewisse politische Entscheidungen eines Gegners ebenso verurteilt werden wie ungerechtes Verhalten im einen oder anderen Punkt oder möglicherweise auch das Nichteinhalten eines Versprechens, aber ein Volk darf nicht global für das verurteilt werden, was oft der Fehler seiner Führung ist. Durch derartige erste, irrationale Reaktionen können Rassenvorurteile die Oberhand gewinnen und die Beziehungen zwischen Staaten dauerhaft vergiften.
Die Völkergemeinschaft besitzt keine Zwangsmittel gegen Staaten, die mit ihrem Rechtssystem immer noch Rassendiskriminierung gegenüber ihren eigenen Volksgruppen üben. Dennoch lässt das Völkerrecht angemessenen äußeren Druck ihnen gegenüber zu, mit dem sie nach einem organischen und ausgehandelten Plan zur Abschaffung rassistischer Gesetzgebung zugunsten einer mit den Menschenrechten im Einklang stehenden bewegt werden sollen. Jedoch muss die Völkergemeinschaft in derlei delikaten Situationen äußerste Sorgfalt walten lassen, weil sonst ihr Vorgehen das betroffene Land in noch dramatischere innere Konflikte stürzen kann.
Was nun die Länder betrifft, in denen ernste Rassenspannungen bestehen, so müssen sie sich der Anfälligkeit eines Friedens bewusst sein, der nicht auf dem Konsens aller Teile der Gesellschaft beruht. Die Geschichte zeigt, dass die anhaltende Nichtanerkennung der Menschenrechte fast immer in Ausbrüchen unkontrollierbarer Gewalt endet. Um eine auf dem Recht beruhende Ordnung zu errichten, müssen sich widerstreitende Gruppen für höchste und transzendente Werte gewinnen lassen, die das Fundament aller menschlichen Gemeinschaften und aller friedlichen Beziehungen zwischen den Nationen bilden.
Schluss
33. Die Überwindung des Rassismus scheint nachgerade ein Imperativ geworden zu sein, der weithin im menschlichen Gewissen verankert ist. Das UN - Übereinkommen von 1965 spricht diese Überzeugung kraftvoll aus: "Jede auf dem Rassenunterschied beruhende Überlegenheitsdoktrin ist wissenschaftlich falsch, moralisch verdammenswert und sozial ungerecht und gefährlich."<ref> Abs. 6 der Präambel des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung vom 21. Dezember 1965, in Kraft getreten am 4. Januar 1969. </ref> Die Lehre der Kirche betont dies nicht weniger kraftvoll: Alle rassistischen Theorien widersprechen dem christlichen Glauben und der christlichen Liebe. Dennoch gibt es in scharfem Widerspruch zu diesem wachsenden Bewusstsein der Menschenwürde immer noch Rassismus und dieser taucht in verschiedenen Formen immer wieder auf. Er ist eine geheimnisvoll offenbleibende Wunde in der Seite der Menschheit. Daher muss ein jeder mit großer Festigkeit und Geduld an ihrer Heilung mitwirken. Doch darf keinesfalls alles in einen Topf geworfen werden. Es gibt unterschiedliche Grade und Formen des Rassismus. Im eigentlichen Sinne bezieht er sich auf die Verachtung einer durch ihren ethnischen Ursprung, ihre Farbe oder Sprache gekennzeichneten Rasse. Heute ist die Apartheid seine ausgeprägteste und systematischste Form; hier ist ein Wandel absolut und dringend geboten. Indessen gibt es viele andere Ausschluss- oder Ablehnungsformen, die nicht mit der Rasse begründet werden, aber ähnliche Wirkungen haben. Allen Formen der Diskriminierung muss entschlossen entgegengetreten werden. Es wäre Heuchelei, mit dem Finger nur auf ein Land zu zeigen; Ablehnung aufgrund der Rasse gibt es auf jedem Kontinent. Viele praktizieren faktisch eine Diskriminierung, die sie de jure verabscheuen.
Die Achtung jeder Person und jeder Rasse ist Achtung der Grundrechte, Würde und fundamentalen Gleichheit. Das bedeutet keineswegs die völlige Beseitigung kultureller Unterschiede. Vielmehr geht es darum, zu einer positiven Einschätzung der komplementären Vielfalt der Völker zu erziehen. Ein wohlverstandener Pluralismus löst das Problem des geschlossenen Rassismus.
Rassismus und rassistisches Handeln müssen verurteilt werden. Die Anwendung legislativer, disziplinärer und administrativer Maßnahmen oder auch angemessener äußerer Druck können zur rechten Zeit geboten sein. Länder und internationale Organisationen verfügen über eine ganze Skala von zu ergreifenden oder zu fördernden Initiativen. Auch die Verantwortung der betroffenen Bürger ist gefragt, doch dürfen sie dabei nicht so weit gehen, dass an die Stelle einer ungerechten Situation gewaltsam eine andere Ungerechtigkeit gesetzt wird. Immer geht es um konstruktive Lösungen.
Die Katholische Kirche unterstützt alle diese Bemühungen. Der Heilige Stuhl hat im Rahmen seines besonderen Auftrags seine ihm eigene Rolle zu spielen. Alle Katholiken sind aufgefordert, konkret Seite an Seite mit anderen Christen und allen anderen, die dieselbe Achtung für die Person beseelt, zu wirken. Die Kirche möchte an allererster Stelle rassistische Grundhaltungen verändern, auch in ihren eigenen Gemeinden. Sie appelliert zuerst an den sittlichen und religiösen Sinn der Menschen. Sie stellt Forderungen auf, setzt aber nur die brüderliche Überredung ein - ihre einzige Waffe. Sie bittet Gott, die Herzen zu verändern. Sie bietet einen Ort der Versöhnung an. Sie möchte Initiativen des Willkommens, des Austausches und der gegenseitigen Hilfeleistung für Männer und Frauen anderer Volksgruppen gefordert sehen. Ihr Auftrag ist es, diesem gewaltigen Werk der menschlichen Brüderlichkeit Seele zu verleihen. Trotz der sündigen Begrenztheit ihrer Mitglieder - gestern wie heute - weiß sie, dass sie ein Zeugnis ist für die Liebe Christi auf Erden, ein Zeichen und Instrument der Einheit des Menschengeschlechtes. Die Botschaft, die sie einem jeden vorschlägt und selbst zu leben versucht, lautet: "Jede Person ist mein Bruder oder meine Schwester."
Am Fest des Hl. Martin von Porres
(geb. in Lima als Sohn eines spanischen Vaters und einer schwarzen Sklavin)
Roger Kardinal Etchegaray
Präsident der Päpstlichen Kommission Iustitia et Pax
Jorge Mejía
Anmerkungen
<references />