Kirchenlehrer

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Der Titel Kirchenlehrer (doctor ecclesiae) wird vom Papst bestimmten kanonisierten Heiligen aufgrund besonderer Leistungen in der Theologie verliehen. Dies kann eines der folgenden Gebiete betreffen: Dogmatik, Moraltheologie, Aszetik und Mystik.

Der Titel Kirchenlehrer entwickelte sich ab dem 13. Jahrhundert aus dem Titel Kirchenvater. Im Gegensatz zu diesem ist der Titel Kirchenlehrer nicht aufs christliche Altertum beschränkt. Die Kirchenlehrer bringen uns die Lehre des eigentlichen Kirchenlehrers Jesus Christus auf besondere Weise nahe.

Gemäß der Festlegung durch Papst Benedikt XIV. (De servorum Dei beatificatione et beatorum canonizatione, lib. IV, p.2, cap. 11, aus dem Jahr 1741) sind vier Merkmale erforderlich, damit jemand als Kirchenlehrer ("doctor Ecclesiae") bezeichnet werden kann:

  • Rechtgläubigkeit der Person ("doctrina orthodoxa"): verstanden als Lehrgemeinschaft mit der Kirche, nicht als Irrtumslosigkeit in einzelnen theologischen Lehrmeinungen
  • Heiligkeit des Lebens ("sanctitas vitae"): Anerkennung des vorbildlichen Lebens durch die Verehrung bzw. ausdrückliche Anerkennung der Kirche
  • herausragende Lehre ("doctrina eminens"): nicht nur die streng wissenschaftliche Theologie, sondern auch der Aspekt der mystisch-spirituellen Erfahrung und Wegweisung verdienen hier Beachtung
  • Anerkennung bzw. offizielle Ernennung durch die Kirche (Papst oder zuständige Kongregation; "approbatio Ecclesiae")

Die erste Ernennung von Kirchenlehrern nahm Papst Bonifatius VIII. am 20. September 1295 vor. Heute hat die Kirche 33 Kirchenlehrer, 30 Männer und drei Frauen.

Die 33 Kirchenlehrer der Kirche:

Von Papst Bonifatius VIII. ernannt am 20.9.1295:

Von Papst Pius V. ernannt am 11.4.1567:

Von Papst Sixtus V. ernannt am 14.3.1588:

Von Papst Clemens XI. ernannt am 3.2.1720:

Von Papst Innozenz XIII. ernannt am 25.4.1722:

Von Papst Benedikt XIII. ernannt am 10.2.1729:

Von Papst Benedikt XIV. ernannt am 15.2.1754:

Von Papst Leo XII. ernannt am 27.9.1828:

Von Papst Pius VIII. ernannt am 20.8.1830:

Von Papst Pius IX. ernannt:

Von Papst Leo XIII. ernannt:

Von Papst Benedikt XV. ernannt am 5.10.1920:

Von Papst Pius XI. ernannt:

Von Papst Pius XII. ernannt am 16.1.1946:

Von Papst Johannes XXIII. ernannt am 19.3.1959:

Von Papst Paul VI. ernannt:

Von Papst Johannes Paul II. ernannt am 20.10.1997:

Literatur

  • Ferdinand Holböck, Die 33 Kirchenlehrer, Stein am Rhein, ISBN 3-7171-1107-8


Siehe auch: Kirchenväter