Priesterbruderschaft St. Pius X.: Unterschied zwischen den Versionen

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(Ecclesia Dei zuständig für die Priesterbruderschaft St. Pius X.)
(Kommission Ecclesia Dei der Glaubenskongregation)
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Als Beispiele für die Unvereinbarkeit des Konzils mit der [[Tradition]] werden einige Aussagen über die [[Ökumene]] und [[Religionsfreiheit]] in den Konzilsdokumenten genannt. So wiederspreche beispielsweise das Dekret ''[[Unitatis redintegratio]]'' der Enzyklika ''[[Mortalium animos]]'' von Papst [[Pius XI.]] aus dem Jahre 1928.
 
Als Beispiele für die Unvereinbarkeit des Konzils mit der [[Tradition]] werden einige Aussagen über die [[Ökumene]] und [[Religionsfreiheit]] in den Konzilsdokumenten genannt. So wiederspreche beispielsweise das Dekret ''[[Unitatis redintegratio]]'' der Enzyklika ''[[Mortalium animos]]'' von Papst [[Pius XI.]] aus dem Jahre 1928.
  
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Mit Motu proprio [[Ecclesiae unitatem]] wurde die für die Piusbruderschaft zuständige Kommission ''[[Ecclesia Dei]]'' der [[Glaubenskongregation]] zugeordnet; deren Präfekt leitet seit [[2. Juli]] [[2009]] die Kommission.
 
Mit Motu proprio [[Ecclesiae unitatem]] wurde die für die Piusbruderschaft zuständige Kommission ''[[Ecclesia Dei]]'' der [[Glaubenskongregation]] zugeordnet; deren Präfekt leitet seit [[2. Juli]] [[2009]] die Kommission.
  

Version vom 15. September 2011, 16:10 Uhr

Die Priesterbruderschaft St. Pius X. (lat.:Fraternitas Sacerdotalis St. Pii X; FSSPX) ist eine "Priestervereinigung mit Gemeinschaftsleben ohne Gelübde" nach dem Vorbild der Missionsgesellschaften. Nach einer kirchlichen Anerkennung auf Diözesanebene ad expeimentum als pia unio im Jahr 1970, wurde ihr 1975 die kirchliche Anerkennung wieder entzogen. Derzeitiger Generaloberer ist Bischof Bernard Fellay, Oberer des deutschen Distrikts Pater Franz Schmidberger.

Geschichte

Marcel Lefebvre war Gründer und erster Generalobere der 1970 gegründeten und sich seit 1974 in Konflikt mit den vatikanischen Behörden befindenden Priesterbruderschaft St. Pius X., die zunächst vor allem als Trägerin eines Priesterseminars traditioneller Prägung in Ecône (Schweiz) wirkte. Anlaß des Konflikts der Bruderschaft zunächst mit vielen Diözesanbischöfen, dann auch mit Rom, waren einige Lehrpunkte des II. Vatikanum sowie verschiedene nachkonziliare Reformen, die von Erzbischof Lefebvre als mit der gesamten kirchlichen Tradition unvereinbar verurteilt wurden. Bekannt wurde Lefebvre vor allem durch seine Ablehnung der Liturgiereform. In seiner Grundsatzerklärung vom 21. November 1974 erklärte er, dass kein Katholik, wenn ihm an seinem Seelenheil liege, diese Reform billigen könne, da sie nicht-katholische [vor allem protestantisierende] Tendenzen habe. Rom reagierte darauf mit der umso strengeren Durchsetzung des Missale Romanum von 1970, um ein Schisma entlang der liturgischen Frage zu verhindern. Papst Paul VI. suspendierte Lefebvre 1976 wegen unerlaubter Priesterweihen von seinen Ämtern. Dieser blieb bei seiner Position, obwohl ihn der Papst abermals im September 1976 in Privataudienz empfing. Mit Schreiben vom 11. Oktober 1976 stellte der Papst die These auf, dass sich Lefebvre angesichts des von ihm erachteten Traditionsbegriffs im Irrtum befinde.

Die Bischofsweihen 1988

Durch vier gegen den Willen des Papstes vollzogene und damit unerlaubte Bischofsweihen im Jahr 1988 zog sich Lefebvre einer Erklärung der Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988 zufolge die Tatstrafe der Exkommunikation zu. Papst Johannes Paul II. verurteilte am 2. Juli im Apostolischen Schreiben Ecclesia Dei die Bischofsweihen als "schismatischen Akt" und erklärte die Exkommunikation Lefebvres.

Die Piusbruderschaft erklärte, den apostolischen Auftrag zu den Bischofweihen "von der heiligen römischen Kirche, welche den von den Aposteln empfangenen heiligen Traditionen immer treu ist und uns vorschreibt, daß wir diese Traditionen, das heißt das Glaubensgut, allen Menschen zum Heil ihrer Seelen treu übermitteln" (Mandatum apostolicum für die Bischofskonsekration am 30. Juni 1988) zu haben. Außerdem bestreitet sie des Eintreten der Exkommunikation mit Berufung auf einen existierenden Kirchennotstand, dem durch die "Operation Überleben" (die Bischofsweihen) begegnet worden sei.

Da die Feier der so gen. tridentinischen Liturgie bereits seit 1984 im Falle eines pastoralen Bedürfnisses gestattet wird, also ihre Zelebration nur von 1974 bis 1984 auf persönlich begründete Ausnahmen beschränkt war, ist längst nicht mehr die "alte Messe" der zentrale Streitpunkt zwischen dem Heiligen Stuhl und den über 500 Priestern der Priesterbruderschaft (vgl. auch das Motu proprio Summorum Pontificum). Diese sieht das II. Vatikanum als historischen Bruch an und verlangt die Rückkehr Roms zur vorkonziliaren Tradition und die Revision des II. Vatikanums im Sinne dieser Tradition.

Dem halten einige Vertreter der Priesterbruderschaft, wie Bischof Richard Williamson entgegen, dass eine Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils auch im Sinne der kirchlichen Tradition nicht möglich sei, zumindest nicht bezüglich aller Aussagen.

Als Beispiele für die Unvereinbarkeit des Konzils mit der Tradition werden einige Aussagen über die Ökumene und Religionsfreiheit in den Konzilsdokumenten genannt. So wiederspreche beispielsweise das Dekret Unitatis redintegratio der Enzyklika Mortalium animos von Papst Pius XI. aus dem Jahre 1928.

Vatikan

Kommission Ecclesia Dei der Glaubenskongregation

Mit Motu proprio Ecclesiae unitatem wurde die für die Piusbruderschaft zuständige Kommission Ecclesia Dei der Glaubenskongregation zugeordnet; deren Präfekt leitet seit 2. Juli 2009 die Kommission.

Aufhebung des Exkommunikationsdekretes

Durch das Dekret Kongregation für die Bischöfe vom 21. Januar 2009 hob Papst Benedikt XVI. das Exkommunikationsdekret von 1988 über die vier unerlaubt geweihten Bischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X. auf. Dem Willen des Papstes folgend wurden offizielle doktrinale Gespräche der Glaubenskongregation mit der Piusbruderschaft, in einer dafür eingerichteten gemischten Studienkommission möglich und diese traten in Rom achtmal zwischen Oktober 2009 und April 2011 zusammen.

Trotz der Aufhebung des Exkommunikationsdekretes ist der kanonische Status der Bruderschaft und von Bischof Bernard Fellay nach wie vor ungeklärt, da er als Bischof ohne Diözese als "Weihbischof im Dienste der Priesterbruderschaft St. Pius X." wirkt. Auch nach dem Januar 2009 fuhren er und seine drei bischöflichen Mitbrüder von der Piusbruderschaft fort, irreguläre Priesterweihen zu spenden. Manche Ortsbischöfe, prominentestes Beispiel der Regensburger Gerhard Ludwig Müller, haben Versuche unternommen, Priesterweihen auf ihrem Territorium zu verhindern.<ref>Vgl. Was der Heilige Stuhl in Bezug auf die Priesterweihe im Kirchenrecht vorgibt, Stellungnahme des Bistums Regensburg zu Priesterweihe in Zaitzkofen am 26. Juni 2010.</ref> Von seiten des Vatikans sind jedoch keine öffentlichen Schritte unternommen worden, diesen Weihehandlungen Einhalt zu gebieten.

Kanonische Lösung für die Priesterbruderschaft St. Pius X.

Im Jahr 2008 bescheinigte Kardinal Darío Castrillón Hoyos, bis 2009 Präsidenten der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, in einem Interview auf einer Pressekonferenz am 30. Mai desselben Jahres, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. "nicht schismatisch" sei, aber einen kanonisch irregulären Status habe. Seither ging der Annäherungsprozess langsam, aber stetig voran. <ref>Vgl. domradio.de, 4.7.2009</ref>

Am 14. September 2011 hatte der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal William Joseph Levada, den Generalrat der Priesterbruderschaft Pius X. empfangen. Im Vorfeld wurde angenommen, dass es sich bei dem Treffen um der kirchenrechtlichen Situation der Priesterbruderschaft dreht.<ref>Vgl. kath.net, Katholische Nachrichten, 26. August 2011</ref> Auch nach Einschätzung der französischen Tageszeitung "Le Figaro" zeichnete sich im seit Jahrzehnten währenden Streit eine Lösung ab. Der Vatikan anerkennt, dass es sich bei den Streitpunkten nicht um "essenzielle" Fragen des katholischen Glaubens handelt. Sollte die Priesterbruderschaft St. Pius X. dem zustimmen, wird ihnen laut der französischen Tageszeitung eine juristische Lösung vorgeschlagen und dafür wurden im Vatikan mehrere Modelle überlegt. So könne die Priesterbruderschaft St. Pius X. zur Personalprälatur erhoben werden oder alternativ sei auch ein Ordinariat möglich.<ref>Vgl. kath.net, Katholische Nachrichten, 13. September 2011</ref> Nach einer Stunde der Wahrheit gab die Kongregation für Glaubenslehre am 14. September 2011 folgende Auffassung in einer Mitteilung bekannt: Grundlage für eine volle Aussöhnung der Priesterbruderschaft St. Pius X. mit dem Apostolischen Stuhl sei "die Annahme des Textes der Doktrinellen Präambel, die während der Begegnung am 14. September überreicht worden ist". Diese Präambel enthalte einige doktrinelle Prinzipien und Kriterien für die Interpretation der katholischen Lehre, die notwendig seien, "um die Treue zum Lehramt der Kirche und das ´sentire cum Ecclesia´ zu gewährleisten, wobei gleichzeitig das Studium und die theologische Klärung einzelner Ausdrücke oder Formulierungen, die in den Dokumenten des II. Vatikanischen Konzils und im nachfolgenden Lehramt gegenwärtig sind, einer berechtigten Diskussion überlassen werden". In derselben Versammlung, wurden einige Elemente einer kanonischen Lösung für die Priesterbruderschaft St. Pius X. in Folge einer eventuellen und erhofften Aussöhnung vorgeschlagen.<ref>Vgl. kath.net, Katholische Nachrichten, 14. September 2011</ref>

Päpstliche Schreiben

Literatur

  • Karl Heinz MENKE: Die traditionalistischen Wurzeln der Piusbruderschaft. In: Internationale katholische Zeitschrift (Communio) 38 (2009), S. 297-318.

Weblinks

Anmerkungen

<references />