Deutsche Bischofskonferenz: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Johannes von Geissel]] lud zur ersten deutschen [[Bischofskonferenz]] vom 22.- 26. Oktober 1848 nach Würzburg ein, die unter seinem Vorsitz die kirchlichen Forderungen an den Staat formulierte.
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Der [[Erzbistum Köln|Kölner]] Erzbischof [[Johannes von Geissel]] lud zur ersten deutschen [[Bischofskonferenz]] vom 22.- 26. Oktober 1848 nach Würzburg ein, die unter seinem Vorsitz die kirchlichen Forderungen an den Staat formulierte. Aus der "Würzburger Bischofskonferenz" entstand als feste Einrichtung 1867 die Fuldaer Bischofskonferenz als freier Zusammenschluss ohne Anspruch auf konkrete Befugnisse; ihr erster Vorsitzender war der Kölner Erzbischof [[Paulus Melchers|Paulus Kardinal Melchers]]. Ab 1873 nahm der bayerische Episkopat nicht mehr an den Sitzungen teil, sondern schloss sich zur "Freisinger Bischofskonferenz" unter der Leitung des Erzbischofs von München-Freising zusammen. Erst unter dem Druck der politischen Verhältnisse nahmen sie ab 1933 wieder an der Fuldaer Bischofskonferenz teil.
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Während des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] erhielt die Bischofskonferenz auch ihre kirchenrechtliche Verankerung als Deutsche Bischofskonferenz: Im Dekret [[Christus Dominus]] (Nr. 37f.) wurde sie kirchenrechtlich anerkannt und benannte sich nach den Richtlinien für die Errichtung nationaler Bischofskonferenzen 1966 in „Deutsche Bischofskonferenz“ um. In der Folge nahmen neben den Diözesanbischöfen nun auch die Weihbischöfe an den Treffen teil, die jährlich im Herbst in Fulda und im Frühjahr an wechselnden Orten stattfinden sollten.
  
 
== Struktur und Arbeitsweise ==
 
== Struktur und Arbeitsweise ==

Version vom 1. Mai 2018, 19:21 Uhr

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Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) ist der Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Ihr gehören die Diözesanbischöfe, Koadjutoren, Diözesanadministratoren und die Weihbischöfe an. Oberstes Organ der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung.

Die Deutsche Bischofskonferenz koordiniert kirchliche Arbeit, trifft gemeinsame Entscheidungen, pflegt den Kontakt zu anderen Bischofskonferenzen und zum Apostolischen Stuhl.

Geschichte

Der Kölner Erzbischof Johannes von Geissel lud zur ersten deutschen Bischofskonferenz vom 22.- 26. Oktober 1848 nach Würzburg ein, die unter seinem Vorsitz die kirchlichen Forderungen an den Staat formulierte. Aus der "Würzburger Bischofskonferenz" entstand als feste Einrichtung 1867 die Fuldaer Bischofskonferenz als freier Zusammenschluss ohne Anspruch auf konkrete Befugnisse; ihr erster Vorsitzender war der Kölner Erzbischof Paulus Kardinal Melchers. Ab 1873 nahm der bayerische Episkopat nicht mehr an den Sitzungen teil, sondern schloss sich zur "Freisinger Bischofskonferenz" unter der Leitung des Erzbischofs von München-Freising zusammen. Erst unter dem Druck der politischen Verhältnisse nahmen sie ab 1933 wieder an der Fuldaer Bischofskonferenz teil.

Während des Zweiten Vatikanischen Konzils erhielt die Bischofskonferenz auch ihre kirchenrechtliche Verankerung als Deutsche Bischofskonferenz: Im Dekret Christus Dominus (Nr. 37f.) wurde sie kirchenrechtlich anerkannt und benannte sich nach den Richtlinien für die Errichtung nationaler Bischofskonferenzen 1966 in „Deutsche Bischofskonferenz“ um. In der Folge nahmen neben den Diözesanbischöfen nun auch die Weihbischöfe an den Treffen teil, die jährlich im Herbst in Fulda und im Frühjahr an wechselnden Orten stattfinden sollten.

Struktur und Arbeitsweise

Der Deutschen Bischofskonferenz gehören alle amtierenden Diözesanbischöfe und Weihbischöfe der deutschen Diözesen an. Jährlich finden zwei viertägige Vollversammlungen statt: die Frühjahrs–Vollversammlung an wechselnden Orten, die Herbst-Vollversammlung stets in Fulda. Fünf- bis sechsmal jährlich tagt der 1974 eingerichtete Ständige Rat der Bischofskonferenz, dem alle Diözesanbischöfe angehören. Er entlastet die Vollversammlung von laufenden Aufgaben, berät kirchenpolitische Entscheidungen, koordiniert die Arbeit der Kommissionen und die pastorale Tätigkeit der Diözesen untereinander und die Kooperation auf überdiözesaner Ebene.

Die Arbeit der Bischofskonferenz wird unterstützt vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, das auch die Beschlüsse umsetzt. Rechtsträger der Bischofskonferenz ist der Verband der Diözesen Deutschlands, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts konstituiert ist. In politischen Fragen gegenüber den Organen der Bundesrepublik Deutschland und den auf Bundesebene vertretenen gesellschaftlichen Kräften sowie auf internationaler Ebene handelt das Kommissariat der deutschen Bischöfe - Katholisches Büro in Berlin im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz.

Pressesprecher der Bischofskonferenz ist seit dem Jahre 2009 Matthias Kopp.

Vorsitzende

Fuldaer Bischofskonferenz (1848-1965)

Kommissionen

Die inhaltliche Arbeit der Bischofskonferenz erfolgt in Kommissionen:

  1. Glaubenskommission (Vorsitzender: Dr. Karl-Heinz Wiesemann, Bischof von Speyer; stellv. Vorsitzender: Dr. Rudolf Voderholzer, Bischof von Regensburg)
    mit Unterkommission Bioethik
  2. Ökumenekommission (Vorsitzender: Dr. Gerhard Feige, Bischof von Magdeburg; stellv. Vorsitzender Heinz Josef Algermissen, Bischof von Fulda)
    mit Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum,
    unterstützt vom Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik in Paderborn
  3. Pastoralkommission (Vorsitzender: Dr. Franz-Josef Bode, Bischof von Osnabrück; stellv. Vorsitzender: Dr. Ludwig Schick, Erzbischof von Bamberg)
    mit Unterkommission Frauen in Kirche und Gesellschaft,
    unterstützt von der Katholischen Arbeitsstelle für missionarische Pastoral in Erfurt
  4. Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste (Vorsitzender: Dr. Felix Genn, Bischof von Münster; stellv. Vorsitzender: Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln)
  5. Liturgiekommission (Vorsitzender: Dr. Stephan Ackermann, Bischof von Trier),
    unterstützt vom Deutschen Liturgischen Institut in Trier
  6. Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen (Vorsitzender: Dr. Franz-Josef Overbeck, Bischof von Essen; stellv. Vorsitzender: DDr. Anton Losinger, Weihbischof in Augsburg)
  7. Kommission für Erziehung und Schule (Vorsitzender: Hans-Josef Becker, Erzbischof von Paderborn; stellv. Vorsitzender: Ulrich Boom, Weihbischof in Würzburg)
  8. Kommission für Wissenschaft und Kultur (Vorsitzender: Dr. Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln
  9. Publizistische Kommission (Vorsitzender: Dr. Gebhard Fürst, Bischof von Rottenburg-Stuttgart; stellv. Vorsitzender: Dr. Konrad Zdarsa, Bischof von Augsburg)
  10. Kommission Weltkirche (Vorsitzender: Dr. Ludwig Schick, Erzbischof von Bamberg; stellv. Vorsitzender: Wolfgang Ipolt, Bischof von Görlitz)
    mit Unterkommissionen für Lateinamerika (insbes. ADVENIAT), für Entwicklungsfragen (insbes. MISEREOR), für Missionsfragen (insbes. MISSIO), für Mittel- und Osteuropa (insbes. RENOVABIS), für den Interreligiösen Dialog
  11. Kommission für Ehe und Familie (Vorsitzender: Dr. Heiner Koch, Erzbischof von Berlin; stellv. Vorsitzender: Wilfried Theising, Weihbischof in Münster)
  12. Jugendkommission (Vorsitzender: Dr. Stefan Oster SDB, Bischof von Passau; stellv. Vorsitzender: Jörg Michael Peters, Weihbischof in Trier),
    unterstützt von der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz in Düsseldorf
  13. Kommission für caritative Fragen (Vorsitzender: Stephan Burger, Erzbischof von Freiburg; stellv. Vorsitzender: Ansgar Puff, Weihbischof in Köln),
    unterstützt vom Generalsekretariat des Deutschen Caritasverbandes in Freiburg
  14. Migrationskommission (Vorsitzender: Dr. Stefan Heße, Erzbischof von Hamburg; stellv. Vorsitzender: Dieter Geerlings, Weihbischof in Münster)

Siehe auch

Weblinks

Anmerkungen

<references />