Kirchenschatz: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Dominus_est.jpg|200px|thumb|right|Der Kirchenschatz ist [[Jesus Christus]], der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und [[Verdienst]]e seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben. (Papst Paul VI.)<ref>Konstitution ''[[Indulgentiarum doctrina]]'' Nr. 5.</ref>]]
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'''[[Datei:Dominus_est.jpg|200px|thumb|right|Der Kirchenschatz ist [[Jesus Christus]], der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und [[Verdienst]]e seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben ([[KKK]] 1476) ]]'''
Als '''Kirchenschatz''', lat. ''Thesaurus ecclesiae'' (von griechisch θησαυρός ''thesaurós'', Schatz, Schatzhaus; ἐκκλησία, ''ekklēsía'', Kirche), auch '''''Gnadenschatz der Kirche''''' genannt, bezeichnet die katholische Theologie und Lehrverkündigung die Gesamtheit der geistlichen Güter, die durch das [[Soteriologie|erlösende]] Heilshandeln Gottes im [[Pascha-Mysterium]] von Tod und Auferstehung [[Jesus Christus|Jesu Christi]] gestiftet wurden und in der [[Gemeinschaft der Heiligen]] der ganzen Kirche zugänglich werden.<ref>[[Katechismus der Katholischen Kirche]] Nr. 1475ff.</ref> Zum Kirchenschatz gehören auch die Gebete und guten Werke der seligen Jungfrau [[Maria von Nazareth|Maria]] und aller [[Heiliger|Heiligen]].<ref>Katholischer Erwachsenenkatechismus, erster Band, S. 374</ref>
 
  
Der Gnadenschatz gehört zu den ''Spiritualia'', das heißt, den immateriellen und unvergänglichen Dingen, die weder verkauft, noch käuflich erworben oder durch Tausch weitergegeben werden können. In älteren Schriften wird der Kirchenschatz auch als ''Thesaurus meritorum'' („Schatz der Verdienste“) bezeichnet.
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Der '''Kirchenschatz''' (thesaurus ecclesiae) ist die Gesamtheit aller geistlichen Güter, die [[Jesus Christus|Jesu Christi]] verdient hat und von den [[Heilige]]n, besonders der seligsten [[Jungfrau Maria]], ausgeteilt werden. Die Heiligen wirken ihr eigenes Heil und dadurch auch zum Heil ihrer Brüder in der Einheit des [[Mystischer Leib Christi|mystischen Leibes]]. Dieser Schatz ist dem heiligen [[Apostel]] [[Petrus (Apostel)|Petrus]] und seinen Nachfolgern (der [[Katholische Kirche|universalen Kirche]]) zur Verwaltung anvertraut worden.<ref>[[Klemens VI.]] in der Jubiläumsbulle" UnigenitusDei Filius", 1343: vgl. aus: [[Joseph Braun]]: Hand[[lexikon]] der katholischen [[Dogmatik]], [[Herder Verlag|Herder & Co.]], Freiburg im Breisgau 1926, Kirchenschatz - S. 174 ([[Imprimatur]] Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.); [[KKK]] 1477.</ref>
  
== Wesen des Gnadenschatzes ==
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Der Kirchenschatz „ist nicht so etwas wie eine Summe von Gütern nach Art von materiellen Reichtümern, die im Lauf der Jahrhunderte angesammelt wurden. Vielmehr besteht er in dem unendlichen und unerschöpflichen Wert, den bei Gott die [[Sühne]]leistungen und Verdienste Christi, unseres Herrn, haben, die dargebracht wurden, damit die gesamte Menschheit von der [[Sünde]] frei werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange ([[KKK]] 1476).
Der [[Katechismus der katholischen Kirche]] sieht letztlich „Christus den Erlöser selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben“, als Schatz der Kirche an<ref>KKK, Nr. 1473</ref> und verweist dabei auf die apostolische Konstitution ''[[Indulgentiarum doctrina]]'' Papst [[Paul VI.|Pauls VI.]], in der dieser ausführte, dass die Sünde des einen Menschen auch die übrigen schädige, aber „auch die Heiligkeit des einen den übrigen zum Wohle gereicht“. Diese Gemeinsamkeit sei schon am Beispiel von Adams Sünde erkennbar, die aufgrund der Abstammung auf alle Menschen übergegangen sei. Das „erhabenere und vollkommenere Prinzip, Fundament und Urbild dieser übernatürlichen Verwandtschaft“ sei Christus selbst.<ref>''Indulgentiarum doctrina'', Nr. 4</ref>
 
  
Die Heilswirksamkeit des Erlösungswerks Jesu Christi und der Verdienste der Heiligen kommt im Leben der Kirche als „heiliger Gemeinde“ zur Erscheinung. Der kirchliche Heiligungsdienst muss nicht erst Gott zur Versöhnung bewegen, sondern kann aus der bereits bereitgestellten [[Gnade]] Jesu Christi schöpfen. Indem sich die Kirche auf diesen „Schatz“ beruft, bekommt die amtlich-kirchliche Fürbitte eine größere Erhörungsgewissheit als das private Gebet des einzelnen. Die Kirche beteiligt sich so an der subjektiven Buße des einzelnen Sünders, kann diesen individuellen Bußakt jedoch nicht ersetzen.<ref>[[Gerhard Ludwig Müller]]: Art. ''Ablass. III. Theologische Deutung'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche[[, 3. Auflage, Band 1, Spalten 54-55.</ref> Dieser Schatz ist dem [[Apostel]] [[Petrus (Apostel)|Petrus]] und seinen Nachfolgern (der Kirche) zur Verwaltung anvertraut worden.<ref>[[Klemens VI.]] in der Jubiläumsbulle" UnigenitusDei Filius", 1343: vgl. aus: [[Joseph Braun]]: Hand[[lexikon]] der katholischen [[Dogmatik]], [[Herder Verlag|Herder & Co.]], Freiburg im Breisgau 1926, Kirchenschatz - S. 174 ([[Imprimatur]] Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.).</ref>
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==Geschichte und Bedeutung==
 
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Das Wort wurde von [[Johannes Chrysostomos]] verwendet.<ref>[[Migne]] [[PG]] 50, 571 (Aus [[LThK]] 1. Aufl.; Band 5, Sp. 1027f).</ref> Der Begriff wurde zuerst durch Hugo a. S. Cato und Alexander von Hales<ref>S. theol. IV. q. 23, m3, n. 6 (Aus [[LThK]] 1. Aufl.; Band 5, Sp. 1027f.)</ref> geprägt. Das Dasein dieses Schatzes ist theologisch sichere Lehre, von [[Klemens VI.]] in der unten angeführten Bulle ausgesprochen und von [[Leo X.]] gegen [[Martin Luther]], und [[Pius VI.]] gegen die [[Synode von Pistoia]] verteidigt. Sie beruht einerseits auf dem [[Dogma]] von der [[Gemeinschaft der Heiligen]], auf Grund deren eine gewisse Gütergemeinschaft besteht zwischen den Gläubigen hier auf Erden, im [[Fegfeuer]] und im [[Himmel]], so dass das Gut des Hauptes und der einzelnen Glieder allen Gliedern des [[Mystischer Leib Christi|mystischen Leibes Christi]] zugute kommt; anderseits auf der Überfülle der Genugtuungen Christi und der Heiligen. Aus diesem überreichen Schatz der [[Genugtuung]]en, aus dem die Genugtuungen Christi auch in den heiligen [[Sakrament]]en und im heiligen [[Messopfer]] zugewendet werden, zahlt gewissermaßen die [[Kirche]] an [[Gott]] bei Gewährung von [[Ablass|Ablässen]], da in der gegenwärtigen Ordnung Gott keine Strafe nachläßt ohne entsprechende Genugtuung.<ref>[[Joseph Braun]]: Hand[[lexikon]] Ebd.</ref>
Unter den lebenden und bereits gestorbenen Gläubigen bestehe, so der Katechismus der Katholischen Kirche,  „ein dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter“, „seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im [[Fegefeuer|Reinigungsort]] oder noch auf der irdischen Wanderschaft“. In diesem wunderbaren Austausch komme die Heiligkeit des einen den anderen zugute, und zwar mehr, als die Sünde des einen dem anderen schaden könne. „So ermöglicht die Inanspruchnahme der Gemeinschaft der Heiligen dem reuigen Sünder, daß er von den [[Ablass|Sündenstrafen]] früher und wirksamer geläutert wird.“<ref>Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1475f.</ref><ref>Papst [[Paul VI.]]: apostolische Konstitution ''[[Indulgentiarum doctrina]]'' über die Neuordnung des Ablasswesens vom 1. Januar 1967, Nr. 5</ref>
 
 
 
Neben dem Empfang des [[Beichte|Bußsakramentes]] und der Gewinnung von [[Ablass|Ablässen]], auch für die Verstorbenen, stelle der Gnadenschatz „einen anderen Weg“ dar, den der Gläubige „in der Gnadengemeinschaft der Kirche zusätzlich beschreiten“ könne.<ref> ''Katholischer Erwachsenenkatechismus'', erster Band, S. 373ff.</ref> Dies wird unter Verweis aus den ersten Brief des hl. [[Paulus von Tarsus|Paulus]] an die Korinther ({{B|1 Kor|12|26}}) daraus hergeleitet, dass die Glieder der Kirche einen [[Leib Christi|mystischen Leib]] bilden, der viele Glieder hat.
 
 
 
#redirect [[Gnadenschatz]]
 
  
 
==Päpstliche Schreiben==
 
==Päpstliche Schreiben==
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'''[[Paul VI.]]'''
 
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* [[1. Januar]] [[1967]] [[Apostolische Konstitution]] ''[[Indulgentiarum doctrina]]'' über die Newuordnung des Ablasswesens.
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* [[1. Januar]] [[1967]] [[Apostolische Konstitution]] ''[[Indulgentiarum doctrina]]'',  [[Indulgentiarum doctrina (Wortlaut)#II. Kapitel|Übernatürliche Verwandtschaft des Menschen, Die Gemeinschaft der Heiligen in Christus, Der Kirchenschatz]].
  
 
== Anmerkungen ==
 
== Anmerkungen ==

Version vom 11. Januar 2018, 10:20 Uhr

Der Kirchenschatz ist Jesus Christus, der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben (KKK 1476)

Der Kirchenschatz (thesaurus ecclesiae) ist die Gesamtheit aller geistlichen Güter, die Jesu Christi verdient hat und von den Heiligen, besonders der seligsten Jungfrau Maria, ausgeteilt werden. Die Heiligen wirken ihr eigenes Heil und dadurch auch zum Heil ihrer Brüder in der Einheit des mystischen Leibes. Dieser Schatz ist dem heiligen Apostel Petrus und seinen Nachfolgern (der universalen Kirche) zur Verwaltung anvertraut worden.<ref>Klemens VI. in der Jubiläumsbulle" UnigenitusDei Filius", 1343: vgl. aus: Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, Herder & Co., Freiburg im Breisgau 1926, Kirchenschatz - S. 174 (Imprimatur Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.); KKK 1477.</ref>

Der Kirchenschatz „ist nicht so etwas wie eine Summe von Gütern nach Art von materiellen Reichtümern, die im Lauf der Jahrhunderte angesammelt wurden. Vielmehr besteht er in dem unendlichen und unerschöpflichen Wert, den bei Gott die Sühneleistungen und Verdienste Christi, unseres Herrn, haben, die dargebracht wurden, damit die gesamte Menschheit von der Sünde frei werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange (KKK 1476).

Geschichte und Bedeutung

Das Wort wurde von Johannes Chrysostomos verwendet.<ref>Migne PG 50, 571 (Aus LThK 1. Aufl.; Band 5, Sp. 1027f).</ref> Der Begriff wurde zuerst durch Hugo a. S. Cato und Alexander von Hales<ref>S. theol. IV. q. 23, m3, n. 6 (Aus LThK 1. Aufl.; Band 5, Sp. 1027f.)</ref> geprägt. Das Dasein dieses Schatzes ist theologisch sichere Lehre, von Klemens VI. in der unten angeführten Bulle ausgesprochen und von Leo X. gegen Martin Luther, und Pius VI. gegen die Synode von Pistoia verteidigt. Sie beruht einerseits auf dem Dogma von der Gemeinschaft der Heiligen, auf Grund deren eine gewisse Gütergemeinschaft besteht zwischen den Gläubigen hier auf Erden, im Fegfeuer und im Himmel, so dass das Gut des Hauptes und der einzelnen Glieder allen Gliedern des mystischen Leibes Christi zugute kommt; anderseits auf der Überfülle der Genugtuungen Christi und der Heiligen. Aus diesem überreichen Schatz der Genugtuungen, aus dem die Genugtuungen Christi auch in den heiligen Sakramenten und im heiligen Messopfer zugewendet werden, zahlt gewissermaßen die Kirche an Gott bei Gewährung von Ablässen, da in der gegenwärtigen Ordnung Gott keine Strafe nachläßt ohne entsprechende Genugtuung.<ref>Joseph Braun: Handlexikon Ebd.</ref>

Päpstliche Schreiben

Klemens VI.

Paul VI.

Anmerkungen

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