Caeremoniale episcoporum: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Caeremoniale Episcoporum''' ("Zeremonienbuch der Bischöfe") enthält die Vorschriften über die Zeremonien, die der [[Bischof]] beim [[Pontifikalamt]], dem feierlichen [[Stundengebet]] und anderen Amtshandlungen zu beachten hat. | Das '''Caeremoniale Episcoporum''' ("Zeremonienbuch der Bischöfe") enthält die Vorschriften über die Zeremonien, die der [[Bischof]] beim [[Pontifikalamt]], dem feierlichen [[Stundengebet]] und anderen Amtshandlungen zu beachten hat. | ||
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+ | ==I. Geschichte des Zeremoniale für die Bischöfe == | ||
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+ | Das Caeremoniale Episcoporum, das bis in unsere Zeit in Gebrauch war, wurde von [[Papst]] [[Clemens VIII.]] im Jahre 1600 herausgegeben. Diese Ausgabe war jedoch nur eine im Geiste der [[Konzil von Trient|tridentinischen]] [[Reform]] vorgenommene Überarbeitung und Verbesserung eines Werkes, das sich schon seit langem bewährt hatte. | ||
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+ | Das Zeremoniale für die Bischöfe geht nämlich auf die "Ordines Romani" zurück, die seit dem Ausgang des 7. Jahrhunderts die Regeln für die liturgischen Handlungen der römischen Päpste überlieferten. Von diesen Ordines erhielt jener Ordo, der im "Museum Italicum" des Jean Mabillon die Nummer 13 trägt und auf Anordnung des seligen [[Gregor X.]] (1271-1276) um das Jahr 1273 herausgegeben wurde, auf dem [[II. Konzil von Lyon|Zweiten Konzil von Lyon]] (1274) zwar nicht den Titel "Caeremoniale Episcoporum", doch wurden in ihm die Zeremonien bei der Wahl und Einsetzung des Papstes beschrieben sowie Angaben zur Papstmesse und zu Feiern im Laufe des Jahres gemacht. | ||
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+ | Ungefähr 40 Jahre später beschrieb der Ordo Romanus 14, der etwa in den Jahren zwischen 1314 und 1320 unter dem Namen des Kardinals Jakobus Gaetani Stefaneschi erstellt und später, um 1341 veröffentlicht wurde, die liturgischen Feiern bei der Wahl und [[Papstkrönung|Krönung des Papstes]], bei einem Allgemeinen Konzil, bei Heiligsprechungen und bei der Krönung von Kaisern und Königen. | ||
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+ | Ferner erschien dasselbe Buch unter [[Benedikt XII.]] (1334-1342) und [[Clemens VI.]] (1342-1352) erheblich erweitert, unter dem seligen [[Urban V.]] (1362-1370) mit einer weiteren Ergänzung für den Todesfall eines Papstes und über den Status der [[Kardinäle]]. | ||
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+ | Der Ordo 15 nach der Zählung des Jean Mabillon, auch bezeichnet als "Liber de Caerimoniis Ecclesiae Romanae", wurde vom [[Patriarch]]en Pierre d'Ameil gegen Ende des [[14. Jahrhunder]]ts unter [[Urban VI.]] (1378-1389) erstellt. Bischof Petrus Assalbit von Oloro ergänzte den Ordo geringfügig unter [[Martin V.]] (1417-1431). Diese Fassung diente zusammen mit Handschriften aus Avignon und unter dem Namen "Liber Caeremoniarum Sacrae Romanae Ecclesiae" der päpstlichen Kurie, bis auf Anordnung [[Innozenz VIII.|Innozenz' VIII.]] (1484-1492) der Bischof von Pienza und Ilcina, Agostino Patrizi, im Jahre 1488 ein neues Zeremoniale fertigstellte. Dieses Buch wurde von Cristoforo Marcello, dem erwählten Erzbischof von Korfu, im Jahre 1516 in veränderter Fassung in Venedig veröffentlicht. Es trug den Titel "Rituum Ecclesiasticarum sive Sacrarum Caerimoniarum Sanctae Romanae Ecclesiae libri tres non ante impressi" und blieb bis in unsere Tage bei den Liturgiefeiern des Papstes in Gebrauch. | ||
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+ | Aus dem früheren Zeremoniale erstellte der Hauptzeremoniar Papst [[Julius II. |Julius' II.]] (1503-1513), Paris de Grassi, nicht nur den Ordo Romanus für die Papstliturgie, sondern er verfaßte auch ein Werk, das später im Jahre 1569 den Titel "De Caeremoniis Cardinalium et Episcoporum in eorum dioecesibus libri duo" erhielt, worin er eine bischöfliche Liturgie, nämlich die von Bologna, der päpstlichen Liturgie anglich. | ||
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+ | Am 15. September 1582 setzte [[Gregor XIII.]] (1572-1585) eine Kommission ein, die - als Vorläufer der Riten- und Zeremonienkongregation unter Vorsitz von Kardinal Gabriele Paleotti den genannten Liber Caeremoniarum pro Cardinalibus et Episcopis des Paris de Grassi verbessern sollte. Diese Erneuerung hatte der heilige [[Karl Borromäus]], der damals in [[Rom]] weilte, [[Gregor XIII.]] vorgeschlagen und auch belebt. Nach seinem [[Tod]] 1584 aber stellte diese Kommission ihre Arbeit ein. | ||
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+ | [[Sixtus V.]] (1585-1590) errichtete am 22. Januar 1588 nicht nur die Riten- und Zeremonienkongregation mit der Aufgabe, die liturgischen Bücher zu verbessern, sondern hatte sich schon am 19. März 1586 viele Codices aus der Vatikanischen Bibliothek bringen lassen, um selbst eine neue Ordnung für die liturgischen Feiern auszuarbeiten. Über das Ergebnis dieser Arbeit ist freilich nichts bekannt. | ||
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+ | Schließlich brachte am 14. Juli 1600 [[Clemens VIII.]] (1592-1605) das Werk der Erneuerung dieses Buches zum Abschluss, indem er das Caeremoniale Episcoporum herausgab. Dabei stützte er sich nicht so sehr auf die Schriften von Agostino Patrizi und Paris de Grassi, als vielmehr, wie es scheint, auf manche andere, heute unbekannte Vorlagen. Zu dieser Zeit wirkten in der [[Ritenkongregation]] die Kardinäle [[Caesar Baronius]], der heilige [[Robert Bellarmin]] und Silvio Antoniano, die sich durch Heiligkeit und Kenntnis auszeichneten. Die Einführungsbulle spricht an keiner Stelle von einem neuen Buch, sondern immer von der Verbesserung des allgemein bekannten Caeremoniale Episcoporum. | ||
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+ | Aber schon am 30. Juli 1650 veröffentlichte [[Innozenz X.]] (1644-1655) eine neue, verbesserte und bearbeitete Ausgabe des Caeremoniale Episcoporum. | ||
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+ | Diese gab [[Benedikt XIII.]] (1724-1730) am 7. März 1727 in seinem Bemühen um die [[Liturgie]] erneut heraus, wobei einige unklare, doppeldeutige oder sich widersprechende Stellen verbessert wurden. 15 Jahre später, am 25. März 1742, veröffentlichte [[Benedikt XIV.]] (1740-1758), ein ehemaliger Mitarbeiter der [[Ritenkongregation]], schließlich erneut eine Ausgabe des Zeremoniale; dabei fügte er das Buch III über die Angelegenheiten des römischen [[Kirchenstaat]]es hinzu. Außerdem lobte er die liturgische Ausbildung an dem nach [[Gregor XIII.]] benannten [[Gregoriana|Collegia Romano der Gesellschaft Jesu]]. | ||
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+ | In jüngster Zeit ordnete [[Leo XIII.]] (1878-1903) im Jahre 1886 die Veröffentlichung einer neuen [[Editio typica]] des Caeremoniale Episcoporum an. Dabei wurde das Buch III vollständig beibehalten, auch wenn es ohne Bedeutung war, nachdem der [[Kirchenstaat]] schon aufgehoben bzw. auf die Vatikanstadt reduziert worden war. | ||
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+ | Schließlich ordnete das [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweite Vatikanische Konzil]] die Erneuerung der [[Liturgie]] und der [[Liturgische Bücher|liturgischen Bücher]] an; so wurde es notwendig, auch das Caeremoniale Episcoporum vollständig zu bearbeiten und in neuer Form herauszugeben. | ||
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+ | ==II. Die Bedeutung des Zeremoniale für die (deutschen) Bischöfe == | ||
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+ | Die Päpste, die die verschiedenen Ausgaben des Caeremoniale Episcoporum promulgiert haben, gaben zwar ein Buch heraus, das von allen stets beachtet werden sollte, wollten aber die alten Zeremonienbücher, soweit sie dem Geist des Caeremoniale Episcoporum entsprachen, nicht abschaffen oder außer Kraft setzen. | ||
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+ | Dieses Zeremoniale für die Bischöfe, das den Bestimmungen des Zweiten Vatikanischen Konzils entspricht, ersetzt das bisherige Caeremoniale Episcoporum, das fortan gänzlich außer Kraft gesetzt ist; die neue Ausgabe ist so abgefaßt worden, dass die örtlichen Gewohnheiten und Traditionen beibehalten werden. Diese pflegt jede Ortskirche als einen ihr eigenen Schatz und gibt sie den nachfolgenden Generationen weiter, vorausgesetzt dass diese ortskirchlichen Gewohnheiten der nach den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils erneuerten Liturgie entsprechen. Aus diesem Grund ist das deutsche Zeremoniale für die Bischöfe keine wörtliche Übersetzung des lateinischen Caeremoniale Episcoporum, sondern sieht an mehreren Stellen Regelungen vor, die im lateinischen Buch nicht enthalten sind. | ||
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+ | Ein größerer Teil der liturgischen Regeln, die das Zeremoniale für die Bischöfe enthält, bezieht seinen verpflichtenden Charakter aus den bereits herausgegebenen liturgischen Büchern. Wo jedoch das Zeremoniale für die Bischöfe Abweichungen bringt, gilt das darin Angegebene. | ||
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+ | Die darüber hinausgehenden Bestimmungen dieses Zeremoniale für die Bischöfe dienen dem Ziel, dass die bischöfliche Liturgie zugleich schlicht und edel sowie ganz auf die Seelsorge ausgerichtet sein soll damit sie für alle anderen Feiern Vorbild sein kann. | ||
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+ | Damit jedoch diese pastorale Zielsetzung leichter erreicht werden kann, ist das Buch so ab gefasst worden, dass der [[Bischof]] und alle anderen, die einen besonderen liturgischen Dienst ausüben, vor allem die Zeremoniare, darin alle erforderlichen Angaben finden, um die liturgischen Feiern unter Vorsitz des Bischofs nicht als ein bloßes Gefüge von Zeremonien erscheinen zu lassen. Vielmehr sollen sie sich gemäß dem Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils als die grundlegende Form, in der die Ortskirche in Erscheinung tritt, darstellen. | ||
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− | * 14. September 1984 [[Kongregation für den Gottesdienst]]: ''[[Recognitis ex decreto]]'' Neues Zeremoniale für die Bischöfe ([[AAS]] 76 [1984] 1086-1087). | + | * 14. September 1984 [[Kongregation für den Gottesdienst]]: [[Dekret]] ''[[Recognitis ex decreto]]'' Neues Zeremoniale für die Bischöfe ([[AAS]] 76 [1984] 1086-1087). |
== Literatur == | == Literatur == |
Version vom 13. Januar 2016, 13:44 Uhr
Das Caeremoniale Episcoporum ("Zeremonienbuch der Bischöfe") enthält die Vorschriften über die Zeremonien, die der Bischof beim Pontifikalamt, dem feierlichen Stundengebet und anderen Amtshandlungen zu beachten hat.
Inhaltsverzeichnis
- 1 I. Geschichte des Zeremoniale für die Bischöfe
- 2 II. Die Bedeutung des Zeremoniale für die (deutschen) Bischöfe
- 3 INHALT <ref>Zeremoniale für die Bischöfe in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes 1998</ref>
- 3.1 Teil I: DIE BISCHÖFLICHE LITURGIE IM ALLGEMEINEN
- 3.2 Teil II: DIE MESSFEIER
- 3.3 Teil III: STUNDENGEBET UND WORTGOTTESDIENSTE
- 3.4 Teil IV: DIE FEIER DER MYSTERIEN DES HERRN IM LITURGISCHEN JAHR
- 3.5 Teil V: DIE ÜBRIGEN SAKRAMENTALEN FEIERN
- 3.6 Teil VI: DIE SAKRAMENTALIEN
- 3.7 Teil VII: BESONDERE TAGE IM LEBEN EINES BISCHOFS
- 3.8 Teil VIII: GOTTESDIENSTE IN VERBINDUNG MIT FEIERLICHEN VOLLZÜGEN DES BISCHÖFLICHEN LEITUNGSDIENSTES
- 3.9 ANHANG
- 4 Päpstliche Schreiben
- 5 Literatur
- 6 Anmerkungen
I. Geschichte des Zeremoniale für die Bischöfe
Das Caeremoniale Episcoporum, das bis in unsere Zeit in Gebrauch war, wurde von Papst Clemens VIII. im Jahre 1600 herausgegeben. Diese Ausgabe war jedoch nur eine im Geiste der tridentinischen Reform vorgenommene Überarbeitung und Verbesserung eines Werkes, das sich schon seit langem bewährt hatte.
Das Zeremoniale für die Bischöfe geht nämlich auf die "Ordines Romani" zurück, die seit dem Ausgang des 7. Jahrhunderts die Regeln für die liturgischen Handlungen der römischen Päpste überlieferten. Von diesen Ordines erhielt jener Ordo, der im "Museum Italicum" des Jean Mabillon die Nummer 13 trägt und auf Anordnung des seligen Gregor X. (1271-1276) um das Jahr 1273 herausgegeben wurde, auf dem Zweiten Konzil von Lyon (1274) zwar nicht den Titel "Caeremoniale Episcoporum", doch wurden in ihm die Zeremonien bei der Wahl und Einsetzung des Papstes beschrieben sowie Angaben zur Papstmesse und zu Feiern im Laufe des Jahres gemacht.
Ungefähr 40 Jahre später beschrieb der Ordo Romanus 14, der etwa in den Jahren zwischen 1314 und 1320 unter dem Namen des Kardinals Jakobus Gaetani Stefaneschi erstellt und später, um 1341 veröffentlicht wurde, die liturgischen Feiern bei der Wahl und Krönung des Papstes, bei einem Allgemeinen Konzil, bei Heiligsprechungen und bei der Krönung von Kaisern und Königen.
Ferner erschien dasselbe Buch unter Benedikt XII. (1334-1342) und Clemens VI. (1342-1352) erheblich erweitert, unter dem seligen Urban V. (1362-1370) mit einer weiteren Ergänzung für den Todesfall eines Papstes und über den Status der Kardinäle.
Der Ordo 15 nach der Zählung des Jean Mabillon, auch bezeichnet als "Liber de Caerimoniis Ecclesiae Romanae", wurde vom Patriarchen Pierre d'Ameil gegen Ende des 14. Jahrhunderts unter Urban VI. (1378-1389) erstellt. Bischof Petrus Assalbit von Oloro ergänzte den Ordo geringfügig unter Martin V. (1417-1431). Diese Fassung diente zusammen mit Handschriften aus Avignon und unter dem Namen "Liber Caeremoniarum Sacrae Romanae Ecclesiae" der päpstlichen Kurie, bis auf Anordnung Innozenz' VIII. (1484-1492) der Bischof von Pienza und Ilcina, Agostino Patrizi, im Jahre 1488 ein neues Zeremoniale fertigstellte. Dieses Buch wurde von Cristoforo Marcello, dem erwählten Erzbischof von Korfu, im Jahre 1516 in veränderter Fassung in Venedig veröffentlicht. Es trug den Titel "Rituum Ecclesiasticarum sive Sacrarum Caerimoniarum Sanctae Romanae Ecclesiae libri tres non ante impressi" und blieb bis in unsere Tage bei den Liturgiefeiern des Papstes in Gebrauch.
Aus dem früheren Zeremoniale erstellte der Hauptzeremoniar Papst Julius' II. (1503-1513), Paris de Grassi, nicht nur den Ordo Romanus für die Papstliturgie, sondern er verfaßte auch ein Werk, das später im Jahre 1569 den Titel "De Caeremoniis Cardinalium et Episcoporum in eorum dioecesibus libri duo" erhielt, worin er eine bischöfliche Liturgie, nämlich die von Bologna, der päpstlichen Liturgie anglich.
Am 15. September 1582 setzte Gregor XIII. (1572-1585) eine Kommission ein, die - als Vorläufer der Riten- und Zeremonienkongregation unter Vorsitz von Kardinal Gabriele Paleotti den genannten Liber Caeremoniarum pro Cardinalibus et Episcopis des Paris de Grassi verbessern sollte. Diese Erneuerung hatte der heilige Karl Borromäus, der damals in Rom weilte, Gregor XIII. vorgeschlagen und auch belebt. Nach seinem Tod 1584 aber stellte diese Kommission ihre Arbeit ein.
Sixtus V. (1585-1590) errichtete am 22. Januar 1588 nicht nur die Riten- und Zeremonienkongregation mit der Aufgabe, die liturgischen Bücher zu verbessern, sondern hatte sich schon am 19. März 1586 viele Codices aus der Vatikanischen Bibliothek bringen lassen, um selbst eine neue Ordnung für die liturgischen Feiern auszuarbeiten. Über das Ergebnis dieser Arbeit ist freilich nichts bekannt.
Schließlich brachte am 14. Juli 1600 Clemens VIII. (1592-1605) das Werk der Erneuerung dieses Buches zum Abschluss, indem er das Caeremoniale Episcoporum herausgab. Dabei stützte er sich nicht so sehr auf die Schriften von Agostino Patrizi und Paris de Grassi, als vielmehr, wie es scheint, auf manche andere, heute unbekannte Vorlagen. Zu dieser Zeit wirkten in der Ritenkongregation die Kardinäle Caesar Baronius, der heilige Robert Bellarmin und Silvio Antoniano, die sich durch Heiligkeit und Kenntnis auszeichneten. Die Einführungsbulle spricht an keiner Stelle von einem neuen Buch, sondern immer von der Verbesserung des allgemein bekannten Caeremoniale Episcoporum.
Aber schon am 30. Juli 1650 veröffentlichte Innozenz X. (1644-1655) eine neue, verbesserte und bearbeitete Ausgabe des Caeremoniale Episcoporum.
Diese gab Benedikt XIII. (1724-1730) am 7. März 1727 in seinem Bemühen um die Liturgie erneut heraus, wobei einige unklare, doppeldeutige oder sich widersprechende Stellen verbessert wurden. 15 Jahre später, am 25. März 1742, veröffentlichte Benedikt XIV. (1740-1758), ein ehemaliger Mitarbeiter der Ritenkongregation, schließlich erneut eine Ausgabe des Zeremoniale; dabei fügte er das Buch III über die Angelegenheiten des römischen Kirchenstaates hinzu. Außerdem lobte er die liturgische Ausbildung an dem nach Gregor XIII. benannten Collegia Romano der Gesellschaft Jesu.
In jüngster Zeit ordnete Leo XIII. (1878-1903) im Jahre 1886 die Veröffentlichung einer neuen Editio typica des Caeremoniale Episcoporum an. Dabei wurde das Buch III vollständig beibehalten, auch wenn es ohne Bedeutung war, nachdem der Kirchenstaat schon aufgehoben bzw. auf die Vatikanstadt reduziert worden war.
Schließlich ordnete das Zweite Vatikanische Konzil die Erneuerung der Liturgie und der liturgischen Bücher an; so wurde es notwendig, auch das Caeremoniale Episcoporum vollständig zu bearbeiten und in neuer Form herauszugeben.
II. Die Bedeutung des Zeremoniale für die (deutschen) Bischöfe
Die Päpste, die die verschiedenen Ausgaben des Caeremoniale Episcoporum promulgiert haben, gaben zwar ein Buch heraus, das von allen stets beachtet werden sollte, wollten aber die alten Zeremonienbücher, soweit sie dem Geist des Caeremoniale Episcoporum entsprachen, nicht abschaffen oder außer Kraft setzen.
Dieses Zeremoniale für die Bischöfe, das den Bestimmungen des Zweiten Vatikanischen Konzils entspricht, ersetzt das bisherige Caeremoniale Episcoporum, das fortan gänzlich außer Kraft gesetzt ist; die neue Ausgabe ist so abgefaßt worden, dass die örtlichen Gewohnheiten und Traditionen beibehalten werden. Diese pflegt jede Ortskirche als einen ihr eigenen Schatz und gibt sie den nachfolgenden Generationen weiter, vorausgesetzt dass diese ortskirchlichen Gewohnheiten der nach den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils erneuerten Liturgie entsprechen. Aus diesem Grund ist das deutsche Zeremoniale für die Bischöfe keine wörtliche Übersetzung des lateinischen Caeremoniale Episcoporum, sondern sieht an mehreren Stellen Regelungen vor, die im lateinischen Buch nicht enthalten sind.
Ein größerer Teil der liturgischen Regeln, die das Zeremoniale für die Bischöfe enthält, bezieht seinen verpflichtenden Charakter aus den bereits herausgegebenen liturgischen Büchern. Wo jedoch das Zeremoniale für die Bischöfe Abweichungen bringt, gilt das darin Angegebene.
Die darüber hinausgehenden Bestimmungen dieses Zeremoniale für die Bischöfe dienen dem Ziel, dass die bischöfliche Liturgie zugleich schlicht und edel sowie ganz auf die Seelsorge ausgerichtet sein soll damit sie für alle anderen Feiern Vorbild sein kann.
Damit jedoch diese pastorale Zielsetzung leichter erreicht werden kann, ist das Buch so ab gefasst worden, dass der Bischof und alle anderen, die einen besonderen liturgischen Dienst ausüben, vor allem die Zeremoniare, darin alle erforderlichen Angaben finden, um die liturgischen Feiern unter Vorsitz des Bischofs nicht als ein bloßes Gefüge von Zeremonien erscheinen zu lassen. Vielmehr sollen sie sich gemäß dem Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils als die grundlegende Form, in der die Ortskirche in Erscheinung tritt, darstellen.
INHALT <ref>Zeremoniale für die Bischöfe in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes 1998</ref>
Dekret
Vorwort
Teil I: DIE BISCHÖFLICHE LITURGIE IM ALLGEMEINEN
1. Kapitel: Eigenart und Bedeutung der bischöflichen Liturgie
2. Kapitel: Aufgaben und Dienste in der bischöflichen Liturgie
3. Kapitel: Die Kathedralkirchen
4. Kapitel: Einige allgemeine Bestimmungen
Teil II: DIE MESSFEIER
1. Kapitel: Die feierliche Bischofsmesse des Diözesanbischofs
2. Kapitel: Andere bischöfliche Meßfeiern
3. Kapitel: Die Messe, der der Bischof vorsteht, ohne die Eucharistie zu feiern
Teil III: STUNDENGEBET UND WORTGOTTESDIENSTE
1. Kapitel: Die Feier der Vesper an besonderen Festtagen
2. Kapitel: Die Feier der Vesper in einfacher Form
3. Kapitel: Die Laudes
4. Kapitel: Die Lesehore
5. Kapitel: Terz, Sext und Non
6. Kapitel: Die Komplet
7. Kapitel: Die Feier von Wortgottesdiensten
Teil IV: DIE FEIER DER MYSTERIEN DES HERRN IM LITURGISCHEN JAHR
Einführung
1. Kapitel: Advents- und Weihnachtszeit
2. Kapitel: Das Fest der Darstellung des Herrn
3. Kapitel: Die Fastenzeit (österliche Bußzeit)
4. Kapitel: Der Aschermittwoch
5. Kapitel: "Stationsgottesdienste" in der Fastenzeit
6. Kapitel: Der Palmsonntag
7. Kapitel: Die Chrisam-Messe
8. Kapitel: Die Drei Österlichen Tage
9. Kapitel: Die Abendmahlsmesse
10. Kapitel: Die Feier vom Leiden und Sterben Christi
11. Kapitel: Die Feier der Osternacht
12. Kapitel: Die Osterzeit
13. Kapitel: Die Zeit im Jahreskreis
14. Kapitel: Die Bittage und die Quatembertage
15. Kapitel: Hochfest des Leibes und Blutes Christi
16. Kapitel: Allerseelen
Teil V: DIE ÜBRIGEN SAKRAMENTALEN FEIERN
1. Kapitel: Die Eingliederung in die Kirche
2. Kapitel: Das Weihesakrament
3. Kapitel: Die Feier der Trauung
4. Kapitel: Die Feier der Buße
5. Kapitel: Die Feier der Krankensalbung
Teil VI: DIE SAKRAMENTALIEN
1. Kapitel: Die Weihe des Abtes
2. Kapitel: Die Weihe der Äbtissin
3. Kapitel: Die Jungfrauenweihe
4. Kapitel: Die Feier der ewigen Profeß in männlichen Ordensgemeinschaften
5. Kapitel: Die Feier der ewigen Profeß in weiblichen Ordensgemeinschaften
6. Kapitel: Die Beauftragung der Lektoren und der Akolythen
7. Kapitel: Die kirchliche Begräbnisfeier unter Leitung des Bischofs
8. Kapitel: Der Baubeginn der Kirche (Grundsteinlegung)
9. Kapitel: Die Weihe der Kirche
10. Kapitel: Die Weihe einer Kirche, in der schon Eucharistie gefeiert wurde
11. Kapitel: Die Weihe des Altares
12. Kapitel: Die Segnung einer Kirche oder einer Kapelle
13. Kapitel: Die Segnung des Altares
14. Kapitel: Die Segnung von Hostienschale und Kelch
15. Kapitel: Die Segnung eines neuen Taufbrunnens
16. Kapitel: Die Segnung eines Kreuzes, das für die öffentliche Verehrung bestimmt ist
17. Kapitel: Die Glockenweihe
18. Kapitel: Die Orgelweihe
19. Kapitel: Die Krönung eines Marienbildes
20. Kapitel: Die Segnung eines Friedhofs
21. Kapitel: Die öffentliche Buße, wenn eine Kirche geschändet wurde
22. Kapitel: Die Prozessionen
23. Kapitel: Aussetzung und eucharistischer Segen
24. Kapitel: Segnungen durch den Bischof
Teil VII: BESONDERE TAGE IM LEBEN EINES BISCHOFS
1. Kapitel: Die Erwählung des Bischofs
2. Kapitel Die Weihe des Bischofs
3. Kapitel Die Besitzergreifung der Diözese
4. Kapitel Der Empfang des Bischofs in seiner Kathedrale
5. Kapitel Die Überreichung des Palliums
6. Kapitel Die Feier bestimmter Jahrestage
7. Kapitel Die Versetzung des Bischofs oder sein Amtsverzicht
8. Kapitel Der Tod und das Begräbnis des Bischofs
9. Kapitel Die Vakanz des bischöflichen Stuhls
Teil VIII: GOTTESDIENSTE IN VERBINDUNG MIT FEIERLICHEN VOLLZÜGEN DES BISCHÖFLICHEN LEITUNGSDIENSTES
1. Kapitel Plenarkonzilien oder Provinzialkonzilien. Diözesansynode
2. Kapitel Die Pastoralvisitation
3. Kapitel Die Amtseinführung eines neuen Pfarrers
ANHANG
Anhang I: Die Kleidung der Kardinäle, Bischöfe und Prälaten
Anhang II: Verzeichnis der liturgischen Tage nach ihrer Rangordnung
Anhang III: Verzeichnis der Messen zu bestimmten Feiern, der Messen für besondere Anliegen und der Votivmessen
Anhang IV: Sachregister
Päpstliche Schreiben
- 14. September 1984 Kongregation für den Gottesdienst: Dekret Recognitis ex decreto Neues Zeremoniale für die Bischöfe (AAS 76 [1984] 1086-1087).
Literatur
- Offizielle lateinische Ausgabe: Caeremoniale Episcoporum ex decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum auctoritate Ioannis Pauli Pp. II promulgata. Editio typica Vatikanstadt 1984; korrigierter Nachdruck 1985; revidierter Nachdruck 1995.
- Offizielle deutsche Ausgabe: Zeremoniale für die Bischöfe in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Hrsg. im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sowie der (Erz)-Bischöfe von Bozen-Brixen, Lüttich, Luxemburg und Straßburg, Benziger Verlag Solothurn und Düsseldorf 1998 u.a. (375 Seiten; ISBN 978-3-451-26734-5; mit Imprimatur der verantwortlichen Vorsitzenden der Bischofskonferenzen bzw. Bischöfe); Nachdruck 2003 (375 Seiten)- 4. Auflage (30. November 2013), Verlag Katholisches Bibelwerk (376 Seiten; ISBN 978-3-460-40601-8).
Anmerkungen
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