Tabernakel: Unterschied zwischen den Versionen
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* Es ist angemessen, dass die vornehmsten Materialien für den Bau des Tabernakels verwendet werden. Das ist in erster Linie Gold (vergoldet), Silber und Edelsteine (bzw. Imitate). Unangemessen ist (dunkle) Bronze und ist, wenn vorhanden, zu ändern (innerhalb von 5 Jahren). Wenn der Tabernakel proportional übergross ist (wie in der Dorfkirche des "[[Pfarrer von Ars|Pfarrers von Ars]]"), ist er ein besonderer Blickfang und entspricht der Übergrösse Gotttes. | * Es ist angemessen, dass die vornehmsten Materialien für den Bau des Tabernakels verwendet werden. Das ist in erster Linie Gold (vergoldet), Silber und Edelsteine (bzw. Imitate). Unangemessen ist (dunkle) Bronze und ist, wenn vorhanden, zu ändern (innerhalb von 5 Jahren). Wenn der Tabernakel proportional übergross ist (wie in der Dorfkirche des "[[Pfarrer von Ars|Pfarrers von Ars]]"), ist er ein besonderer Blickfang und entspricht der Übergrösse Gotttes. | ||
* Der Sitz des Priesters darf nicht an die Stelle (Mitte - Scheitel des Apsis) des Tabernakels treten. Dies ist ausschließlich dem Bischof vorbehalten. | * Der Sitz des Priesters darf nicht an die Stelle (Mitte - Scheitel des Apsis) des Tabernakels treten. Dies ist ausschließlich dem Bischof vorbehalten. | ||
− | * Das "ausgestellte Allerheiligste" während der Heiligen Messe ist möglich, soll jedoch nicht dafür ausgestellt werden. Die kurzzeitige Ausstellung des Allerheiligsten z.B. in der [[Monstranz]] zum eucharistischen Segen nach der Heiligen Messe, ist gestattet bzw. | + | * Das "ausgestellte Allerheiligste" während der Heiligen Messe ist möglich, soll jedoch nicht dafür ausgestellt werden. Die kurzzeitige Ausstellung des Allerheiligsten z.B. in der [[Monstranz]] zum eucharistischen Segen nach der Heiligen Messe, ist gestattet bzw. die [[eucharistische Anbetung]] erwünscht. |
* Entgegenstehendes ist hiermit aufgehoben. | * Entgegenstehendes ist hiermit aufgehoben. | ||
Version vom 24. März 2013, 20:44 Uhr
Tabernakel (von lat. tabernaculum - Zelt) ist ein kunstgerechtes Schränkchen, indem das Allerheiligste Altarsakrament aufbewahrt wird, sei es im Ziborium, einer Custodia oder kleinen Monstranz. Er muss sich an irgendeinem hervorragenden Platz der Kirche oder Kapelle befinden, der gut sichtbar, kunstvoll ausgestattet und zum Gebet geeignet ist. Vor dem Tabernakel, in dem die heiligste Eucharistie aufbewahrt wird, muss ununterbrochen ein besonderes Licht brennen, durch das Christi Gegenwart angezeigt und verehrt wird. Die heiligste Eucharistie darf nur in einem einzigen Tabernakel einer Kirche oder Kapelle ständig aufbewahrt werden.
Der Tabernakel, in dem ständig die heiligste Eucharistie aufbewahrt wird, darf nicht beweglich sein; er muss aus festem, undurchsichtigem Material gefertigt und so verschlossen sein, dass, soweit irgend möglich, die Gefahr der Profanierung vermieden wird. An geheiligten Orten, wo die heiligste Eucharistie aufbewahrt wird, muss ständig jemand da sein, der sie in seiner Obhut hat; soweit es möglich ist, soll wenigstens zweimal im Monat ein Priester dort die Messe feiern. Wenn kein schwerwiegender Grund dem entgegensteht, ist eine Kirche, in der die heiligste Eucharistie aufbewahrt wird, täglich wenigstens einige Stunden für die Gläubigen offenzuhalten, damit sie vor dem heiligsten Sakrament dem Gebet obliegen können.
Der Ursprung des Tabernakels dürfte auf die Bundeslade der Stiftshütte zurück zu führen sein, in der die Gesetzestafeln, das Allerheiligste der Juden, aufbewahrt wurden. Diese Tradition der Bundeslade hat sich im Judentum als Erinnerung bis heute im Thoraschrein erhalten, der das Heiligste der jeweiligen Gemeinde, die Thorarolle, enthält. Das Allerheiligste der Christenheit, das Altarsakrament, hat seinen herausgehobenen Platz im Tabernakel.
Papst Pius XII. hob hervor, dass die Person des Herrn den Mittelpunkt des Kultes bilde, und sprach dabei das gewichtige Wort: "Den Tabernakel vom Altar trennen bedeutet zwei Dinge trennen, die nach Ursprung und Natur vereint bleiben müssen" (AAS 48 (1956) 722).
Inhaltsverzeichnis
Angemessenheit - Vorschlag
- Es ist angemessen, dass das Allerheiligste an dem hervorragendsten Platz einer Kirche sich befindet (vgl. can. 1268 §§ 1,2 CIC 1917) und wirklich den Platz in der Mitte einnimmt, wohin von selbst die Aufmerksamkeit der ganzen versammelten Gemeinde sich richtet, also Jesus im Tabernakel der Blickfang jedes Besuchers dieser Kirche ist. Dies soll, wenn nötig, innerhalb von fünf Jahren geändert werden, auch wenn eine andere Gewohnheit schon lange besteht.
- Der Tabernakel darf außerhalb des Hauptschiffes einer Kirche sich befinden, sei es in einem Sakramentshäuschen oder einem Tabernakel in einer Nebenkapelle, sofern mindestens zwölf Stunden davor täglich Eucharistische Anbetung, womöglich mit Monstranz, gehalten wird. Dies gilt besonders für vielbesuchte Kirchen einschließlich Bischofskirchen. Die Eucharistische Anbetung ist zur Neuevangelisierung allenthalben von Nöten.
- Es ist angemessen, dass die vornehmsten Materialien für den Bau des Tabernakels verwendet werden. Das ist in erster Linie Gold (vergoldet), Silber und Edelsteine (bzw. Imitate). Unangemessen ist (dunkle) Bronze und ist, wenn vorhanden, zu ändern (innerhalb von 5 Jahren). Wenn der Tabernakel proportional übergross ist (wie in der Dorfkirche des "Pfarrers von Ars"), ist er ein besonderer Blickfang und entspricht der Übergrösse Gotttes.
- Der Sitz des Priesters darf nicht an die Stelle (Mitte - Scheitel des Apsis) des Tabernakels treten. Dies ist ausschließlich dem Bischof vorbehalten.
- Das "ausgestellte Allerheiligste" während der Heiligen Messe ist möglich, soll jedoch nicht dafür ausgestellt werden. Die kurzzeitige Ausstellung des Allerheiligsten z.B. in der Monstranz zum eucharistischen Segen nach der Heiligen Messe, ist gestattet bzw. die eucharistische Anbetung erwünscht.
- Entgegenstehendes ist hiermit aufgehoben.
Päpstliche Schreiben
- 27. Mai 1917 Codex Iuris Canonici Pii X. Pontificis Maximi, Libreria Typis Polyglotti Vaticano 1929, can. 1265-1275.
- 30. Juni 1952 Heiliges Offizium Instruktion "De arte sacra" Gegen sich erhebende Bestrebungen zur Verdrängung des Tabernakels vom Hochaltar: die can. 1268 § 2 und 1269 § 1 CIC (AAS 44 (1952) 542-546): Streng aber verlangt diese Oberste Heilige Kongregation, dass die Vorschriften des Can. 1268, § II und 1269, § I heiliggehalten werden: "Die heilige Eucharistie soll am hervorragendsten und vornehmsten Platz der Kirche aufbewahrt werden, gewöhnlich auf dem Hochaltar, wenn nicht ein anderer der Verehrung und dem Kult eines so großen Sakramentes angemessener und geziemender erscheint ... Die heilige Eucharistie soll in einem unverrückbaren Tabernakel mitten auf dem Altar aufbewahrt werden."
- 1. Juni 1957 Ritenkongregation: Dekret Sanctissimam eucharistiam maximo über die Aufbewahrung des heiligen Sakramentes der Eucharistie in den Gotteshäusern: Der Tabernakel darf nicht die Form eines einfachen Kästchens haben. Er muß die Wohnung Gottes unter den Menschen darstellen. Seine Ornamente müssen eine den Gläubigen verständliche Beziehung zum heiligen Sakrament haben. Es wird ausdrücklich verboten, daß der Tabernakel sich außerhalb des Altares befindet, zum Beispiel in einer seitlichen Wand oder seitwärts bzw. auf der Rückseite des Altares. Auch die Neuerrichtung von Sakramentshäuschen ist untersagt. Wo sie seit alter Zeit vorhanden sind, dürfen sie weiter gebraucht werden.
- 4. Dezember 1963 Konstitution "Sacrosanctum concilium" des Zweiten Vatikanischen Konzils über Liturgie, Nr. 128.
- 26. September 1964 Instruktion "Inter oecumenici" des Rates zur Ausführung der Konstitution über die heilige Liturgie und der Ritenkongregation , Nr. 92+95.
- 25. Mai 1967 Instruktion "Eucharisticum mysterium" des Rates zur Ausführung der Konstitution über die heilige Liturgie und der Ritenkongregation, Nr. 52-57.
- "Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch" (AEM; "Institutio generalis Missalis Romani"). 274+310+314-317 Nr. 274: Steht der Tabernakel mit dem Allerheiligsten Sakrament im Altarraum, machen der Priester, der Diakon und die anderen Altardiener eine Kniebeuge, wenn sie zum Altar kommen und von dort weggehen, nicht aber während der Messfeier. Sonst machen alle eine Kniebeuge, die vor außer wenn sie in einer Prozession mitgehen.
- 25. Januar 1983 Codex Iuris Canonici, Codex des kanonischen Rechtes, Lateinisch-deutsche Ausgabe, Butzon & Bercker Verlag 1983 (ISBN 3-7666-9328-X; Libreria Editrice Vaticana), Can 934-944 (siehe oben die Beschreibung).
Literatur
- Mannes M. Rings: Der Tabernakel von Rosen umrankt - oder Eucharistie und Rosenkranz, von P. Mannes M. Rings, O.P., S. Theol. Lector, Laumann Verlag Dülmen 1915 (5. und 6. Auflage, Mit Imprimatur; 240 Seiten).
- Georg May: Die Prinzipien der jüngsten kirchlichen Gesetzgebung über die Aufbewahrung und die Verehrung der heiligsten Eucharistie. Lumen Gentium-Stiftung Vaduz/Liechtenstein 1971 (27 Seiten).
Weblinks
- Erste Internationale Tagung zur Eucharistischen Anbetung in Rom (im Dezember 2010)